CITV.NL

FORUM NAVIGATION
 NAVIGATION
 »  Portal
 »  Forum
 FAQ & REGELN
 »  FAQs
 »  Regeln
 »  Nettiquette
 SONSTIGES
 »  Unser Rechtsstreit
 »  Call-In Highlights
 »  Chatroom
 IMPRESSUM
 »  Impressum

SUCHEN & FINDEN

Erweiterte Suche

START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE MEDIEN » Das Fernsehen

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 28.03.2024, 18:54 Uhr
Alle Zeiten sind UTC + 1
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite 3 von 7 [85 Beiträge] Das Thema als ungelesen markieren
Gehe zu Seite: Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Weiter
Schweizer Fernsehen: Kassensturz über Call-In
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  judea1lopöl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.06.2008, 01:40 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger

Zum wirklich letzen Mal. Von dieser ZUSTÄNDIGKEIT ist jetzt aber das erste Mal die Rede?!?Es wird zu verwirrend für mich und ein Horrorfilm wartet schon die ganze Zeit. Du argumentierst etwas unverständlich für mich momentan aber Du empfindest wohl umgekehrt genauso. Ich verstehe Deinen Grundtenor:DU wünschst die CI´s zur Hölle, Ich auch und alles wird gut---, meint zumindest Buddha.
Allerdings sehe ich so auf die Schnelle kein anderes ZUSTÄNDIGKEISORGAN als dieLMA: Aber vielleicht täusche ich mich da auch!



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren judea1lopöl ist zur Zeit offline 
  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.06.2008, 15:25 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« judea1lopöl » hat Folgendes geschrieben:
Zum wirklich letzen Mal. Von dieser ZUSTÄNDIGKEIT ist jetzt aber das erste Mal die Rede?!?Es wird zu verwirrend für mich..(...)
Allerdings sehe ich so auf die Schnelle kein anderes ZUSTÄNDIGKEISORGAN als dieLMA: Aber vielleicht täusche ich mich da auch!


Ok, also nochmal
Um die Besprochenen möglichen Massnahmen wie zbs. einen Notar (unsere Diskussion) den CI-Betreibern aufbinden zu können MÜSSTE Callin zuerst am besten RAUS aus dem Rundfunkstaatsvertrag, den --->

Zitat:
Bei Call-in muss anders angesetzt werden: Das Format wird zwar über Rundfunk und Fernsehen vertrieben, hat aber m. E. im Rundfunkstaatsvertrag nichts, aber auch gar nichts verloren! Für den müsste der Geltungsbereich gleich eingeschränkt werden auf Sendungen, die nicht dazu dienen, durch interaktive Teilnahme Gewinne zu erzielen.

Alles andere muss und sollte raus aus diesem Vertrag und genau so behandelt werden wie jedes andere Glücksspielformat auch. Mit den entsprechenden Folgen für den Jugendschutz und mit den entsprechenden Sonderabgaben. Und unter Aufsicht der Justiz, nicht unter der der Landesmedienanstalten.

Die sind nicht nur überfordert, die sind auch m. E. nicht zuständig. Denn Call-in hat mit Berichterstattung, mit Kultur oder mit Unterhaltung nichts zu tun. Es ist ein reines Glücksspiel, das sich jetzt noch hinter den zu Recht bestehenden strengen Vorschriften für die Rundfunkfreiheit versteckt und diese Freiheit schamlos ausnutzt.

Call-in muss raus aus dem Rundfunkstaatsvertrag.


Das Zuständigkeitsproblem ist also auf Seiten der Landesmedienanstalten, die nicht die gleichen rechtlichen Möglichkeiten haben, wie wenn Callin als Glückspiel behandelt würde, was es ja auch ist und unter Aufsicht der Justiz laufen müsste..., da würden sich dann noch ganz andere Wirkungsvolle Massnahmen durchsetzen lassen als dies jetzt (nicht) der Fall ist....



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nebelspalter ist zur Zeit offline 
  judea1lopöl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.06.2008, 16:27 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger

Das ist richtig aber leider ist momentan die Rsp noch dahingehend, dass diese CI´s eben leider nicht unter GLÜCKSSPIELE fallen!



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren judea1lopöl ist zur Zeit offline 
  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.06.2008, 01:28 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« Pfandbrief » hat Folgendes geschrieben:

Mir ist bei den Massresponse Sendungen (die ich allerdings nur fallweise schaue, weil sie unerträglich sind) auch aufgefallen, dass die Ratespiellösungen im Vergleich etwa zu 9Live oder dem ehemaligen Callactive-Regime gar nicht mal so unmöglich sind.


Genau das ist der Punkt, ich hatte bei den Schweizer Sendungen auch öfters mal den Eindruck einige ungelöste Begriffe für welche gegen 7'000.- CHF oder mehr ausgelobt wurden, seien sehr Einfach gewesen.

Dazu muss man noch erwähnen, das diese Spiele meistens am Anfang gespielt werden, dann wird das Spiel ausgewechselt, die Umschläge sind teilweise 80 Minuten oder länger nicht mehr im Bild und ganz am Schluss der Sendung, in der Regel kurz vor knapp, löst man dann noch auf.

Die Aussage der "Insiderin", dass die Anzahl der Leitungen keine Rolle spielt, finde ich Persönlich aber auch Interessanter, da dies Rechtlich sehr bedenklich ist, um es mal Nobel zurückhaltend zu Formulieren. Shocked



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nebelspalter ist zur Zeit offline 
  RUMPELSTILZCHEN
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 2581
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.06.2008, 02:14 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:

Die Aussage der "Insiderin", dass die Anzahl der Leitungen keine Rolle spielt, finde ich Persönlich aber auch Interessanter, da dies Rechtlich sehr bedenklich ist, um es mal Nobel zurückhaltend zu Formulieren.


Da es bei den Sendungen der MASS RECEYCLE keinen Anrufbeantworter gibt,
sagte mir meine umwerfende weibliche Logik - ohne jedes technische Verständnis,
dass nicht mehr als eine Leitung im "richtigen" Moment getroffen sein werden kann.

Sonst müsste es doch möglich sein, dass sogar mehrere Anrufer eine der richtigen
Leitungen treffen. Meine Theorie war und ist daher, genau die, welche im Kassensturz
bestätigt wurde. Und die Aussage, es würde ausgesucht wer u. wann,
war mir auch schon nach kurzer Beobachtung der Anrufen u. Gewinnen Sendungen klar.

Wie sonst wäre es auch möglich, dass die Dauergewinner regelmäßig die Gewinne am Anfang
absahnen ? Klar, weil nur sie durchgestellt werden. Erst wenn nix mehr zu holen ist,
darf das Fußvolk der lemming für die Gewinne der Abzocker und der Dauergewinner einzahlen.

@ Nebelspalter : Danke für deine ausführliche Antwort auf meine PM !

Liebe Grüße
vom RUMPELSTILZCHEN




„Egal wie tief man die Messlatte
des geistigen Verstandes eines Menschen legt,
es gibt jeden Tag jemanden
der bequem darunter durchlaufen kann!“
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren RUMPELSTILZCHEN ist zur Zeit offline 
  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.06.2008, 12:07 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« RUMPELSTILZCHEN » hat Folgendes geschrieben:

Sonst müsste es doch möglich sein, dass sogar mehrere Anrufer eine der richtigen
Leitungen treffen.


Gemäss Veranstalter, bzw. Aussagen der Sprecherin ruft ja nie niemand an ! Da frage ich mich allerdings wieso Mass Response nicht bereits den Konkurs eingegeben hat....! Cool Rolling Eyes


« RUMPELSTILZCHEN » hat Folgendes geschrieben:

@ Nebelspalter : Danke für deine ausführliche Antwort auf meine PM !


Meine Antwort an Dich vom 25. Juni befindet sich immer noch bei mir im Postausgang, also als ungelesen markiert ?! OBERLEHRER dont know 2
Edit; Jetzt isses raus, hat wohl irgendwie die Leitung geklemmt.... LACH TOT



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nebelspalter ist zur Zeit offline 
  RUMPELSTILZCHEN
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 2581
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.06.2008, 12:32 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

MEIN GOTT, WEISSTE NOCH IMMER NICHT,
AN DEN LEITUNGEN KANN ES NICHT LIEGEN.

Wurde nicht zum richtigen Zeitpunkt geschickt !! Wink




Liebe Grüße
vom RUMPELSTILZCHEN




„Egal wie tief man die Messlatte
des geistigen Verstandes eines Menschen legt,
es gibt jeden Tag jemanden
der bequem darunter durchlaufen kann!“
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren RUMPELSTILZCHEN ist zur Zeit offline 
  redled
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.06.2008, 19:09 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

Sollten wir hier auch einführen.

[verspulte Abzockerdenke on]
Jede Post kostet 50 Cent. Treffen sie eine der 15 Senden-Tasten im richtigen Moment!
Ob Ihr Post ausgewählt wird, hängt vom Zufall ab. Und Marc hängt ständig auf'm Klo rum.
[/verspulte Abzockerdenke off]

LAMPE
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren redled ist zur Zeit offline 
  felixhelvetia
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner

Alter: 54

Beiträge: 146
Wohnort: Bodensee
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.06.2008, 21:26 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« judea1lopöl » hat Folgendes geschrieben:
Das ist richtig aber leider ist momentan die Rsp noch dahingehend, dass diese CI´s eben leider nicht unter GLÜCKSSPIELE fallen!


Das ist so nicht ganz richtig!

Ich verweise auf folgendes rechtskräftiges Urteil:

Landgericht München I
Az: 29 O 12315/04
Verkündet am 2.2.2005

IM NAMEN DES VOLKES!
URTEIL
(Auszug)

….
Die Beklagte bietet die Teilnahme an Glücksspielen an. Den (versteckten) Einsatz der Zuschauer stellen die pro Anruf anfallenden Telefongebühren dar, soweit die Beklagte an ihnen beteiligt wird. Aus den Einsätzen finanziert sich die Beklagte überwiegend. Der Gewinn selbst hängt ganz überwiegend vom Zufall ab. Wesentlich für einen Gewinn ist zunächst, dass der Zufallsgenerator den anrufenden Zuschauer zum Moderator in die Sendung stellt. Aber auch die Lösung der Rätsel hängt ganz überwiegend vom Zufall ab. Die Beklagte räumt ein, dass 80 % der ausgestrahlten Rätsel leicht seien. Kann jedoch eine gestellte Aufgabe von Jedermann ohne Mühe gelöst werden, hängt der Gewinn letztlich überwiegend davon ab, ob der anrufende Zuschauer vom Zufallsgenerator ausgewählt wird. Aber auch bei den schwierigeren Rätseln überwiegt der Zufallsfaktor. Spielregeln werden dem Zuschauer nicht an die Hand gegeben, so dass sich mehrere Rätsellösungen ergeben können, ohne dass für den Zuschauer erkennbar ist, welche Lösung von der Beklagten gesucht ist. Der Zuschauer kann dann die gewünschte Lösung nur erraten.
….

Beklagt war übrigens 9Live!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren felixhelvetia ist zur Zeit offline 
  E.R.PEL
CITV.NL Moderator

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 7272
BeitragVerfasst am: Samstag, 28.06.2008, 00:24 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

OT
Spoiler: 
Mein schwächelndes Herz pochte gerade ieber...; nach über 2 Jahren meldet sich felixhelvetia wieder...
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren E.R.PEL ist zur Zeit offline 
  judea1lopöl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Samstag, 28.06.2008, 01:02 
Titel:
Thema Beschreibung: @felixhelvetia
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger

Das ist richtig. Nur wenn ich sage"Die Rspr ..." ,gehe ich immer von der übergeordneten Instanz aus. Und da verweise ich auf eine Pressemitteilung vom 23. 01. 06- übrigens auch ein aktuelleres Urtei. Es wird in ihr mittgeteilt, dass ein Antrag auErlass einer einstweiligen Verfügung beim OLG München ggü 9 live wegen unlauteren Wettbewebs, ua auch wegen VERBOTENEM GLÜCKSPIELS ABGESCHMETTERT WURDE.
Ferner kann einer Pressemitteilung ebenfalls vom gleichen Datum entnommen werden, dass in besagten Spielformaten KEIN Glückspiel vorliegt. Genaue Quellenangaben können der einschlägigen Literatur entnommen werden.
Ich habe jetzt allerdings keine Strafrechtskommentare wie SCH- SCH oder Lehrbücher bzw Aufsätze zu Rate gezogen , könnte mir aber denken, dass die hM in der Literatur sich des von felixhelvetias gebrachten Urteils anschließt. So sage ich mal einfach, dass dieses Urteil eine Mindermeinung in der Rspr darstellt und die von mir zitierten die hM in der Rechtssprechung.Beim Durchforsten von Literatur in diesem Zusammenhang stoss ich übrigens auch oft aufVerweisungen von Aufsätzen ,Uteilen oÄ , die den Tenor hatten, Gewinnspiele iS von 9 live und Co seien KEIN.Glücksspiel isd Gesetzes. Quellen lassen sich leicht ermitteln, nur zu so später Stunde ist es etwas aufwendig.

Selber bin ich der Auffassung, dass man man durchaus diskutieren kann, was denn nun vorliegt. Es wird aber immer fallabhängig bleiben, eine Sache der Begrifflichkeiten und nicht zuletzt der Beweislast.



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren judea1lopöl ist zur Zeit offline 
  redled
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Samstag, 28.06.2008, 01:25 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

Ich zitiere nochmals aus der Goldmedia Studie:

Zitat:
Einzelheiten zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen und zur Vergabe von
Lizenzen regelt der am 01. Juli 2004 neu in Kraft getretene Lotteriestaatsvertrag.
Im November 2003 waren wesentliche Punkte dieses Staatsvertrages von den
Ministerpräsidenten der Länder diskutiert worden, wobei der wachsende Bereich
der Telefon-Spiele in TV und Hörfunk jedoch aus politischen Gründen ausgeklammert
wurde
. Eine Definition bspw. der Geringfügigkeitsgrenze beim Spieleinsatz
fehlt deshalb bis heute. Es existiert lediglich ein Beschluss der Direktorenkonferenz
der Landesmedienanstalten (DLM) vom November 2001, wonach die Veranstaltung
von Quiz- und Spielshows im Fernsehen nicht als verbotenes Glücksspiel
zu werten sei, soweit die Telefongebühren nicht das Porto für eine Postkarte übersteigen
und die ?Zuschauer im Programm nicht besonders zur Wahlwiederholung
motiviert? werden.

Hierzu hat sich ferner der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom April 2002 geäussert,
wonach Medien-Gewinnspiele ?unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen
Anlockens
? sittenwidrig sein können, wenn das Publikum nicht mehr zur sachgerechten Prüfung der Angebote in der Lage ist und der Anrufentschluss
?nicht mehr von sachlichen Überlegungen? bestimmt wird.115



Die vollständige Studie findet sich hier

Dieses 150-Seiten Dingens beantwortet viele Fragen rund um Gewinne/Prognosen/Umgang mit Kritik etc. und wirft gleichzeitig weitere Fragen auf...
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren redled ist zur Zeit offline 
  felixhelvetia
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner

Alter: 54

Beiträge: 146
Wohnort: Bodensee
BeitragVerfasst am: Samstag, 28.06.2008, 23:09 
Titel:
Thema Beschreibung: @felixhelvetia
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

« judea1lopöl » hat Folgendes geschrieben:
Das ist richtig. Nur wenn ich sage"Die Rspr ..." ,gehe ich immer von der übergeordneten Instanz aus. .


Selbst Euer BGH hat sich schon mit dem Glücksspiel befasst:


BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
4 StR 260/02
vom
28. November 2002
(Auszug)

…
Das Wesen des Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB besteht nach allgemeiner Auffassung darin, daß die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Verragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall (BGHSt 2, 274, 276; 29, 152, 157; 36, 74, 80; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 284 Rdn. 7 f m.w.N.). Maßgebend für die Beurteilung sind dabei die Spielverhältnisse, unter denen das Spiel eröffnet ist und gewöhnlich betrieben wird, also die Fähigkeiten und Erfahrungen des Durchschnittsspielers (BGHSt 2, 276). Den Maßstab hierfür bildet das Publikum, für das das Spiel eröffnet ist, nicht der geübtere oder besonders geübte Teilnehmer. Ist ein Spiel danach ein Glücksspiel, so behält es diese Eigenschaft auch für den besonders geübten oder versierten Spieler, der den Spielausgang besser abschätzen kann als ein weniger geübter oder versierter (BGH aaO).
…
Ein Glücksspiel liegt auch dann vor, wenn der Spielerfolg nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement aber ein Übergewicht zukommt. Das Überwiegen des Zufalls wird jedoch nicht bereits dadurch in Frage gestellt, daß über den Ausgang anhand bestimmter Kriterien eine begründete Vorhersage getroffen werden kann, sofern der Ausgang von weiteren wesentlichen Unsicherheitsfaktoren bestimmt wird, die für den Spieler weder beeinflußbar noch vorausberechenbar sind (vgl. auch BGHSt 2, 139, 140/141).
…
Gerade der eher "unbedarfte" Spieler bedarf des Schutzes vor den Gefahren des Glücksspiels.
…


Wer jetzt noch behauptet, die Schmierensender würden keine Glücksspiele veranstalten, sieht wohl nur Bibel-TV oder hat zu häufig Energieausgleich geleistet.

Eine hiervon zu unterscheidende Frage ist aber, ob unerlaubtes Glücksspiel betrieben wird. Hier ist bekanntlich die Höhe des Einsatzes (=Telefonkosten) maßgeblich; dabei sind aber nicht die Kosten des einzelnen Anrufes relevant, auch eine intensive Werbung um Mehrfachanrufe kann die sog. Bagatellgrenze aushebeln und das erlaubte Glücksspiel zum unerlaubten Glücksspiel werden lassen. Aber derartige Übertreibungen kommen ja bei den kulturabtragenden Sendern natürlich nicht vor.

Im übrigen scheint es – zumindest sprachlich – in Deutschland eine neue Teilung zu geben: Während im farbenreichen Deutschland die Bezeichnung "Glücksspiel" alltäglich ist, darf in Schwarzdeutschland dieses Unwort von den staatswegtragenden Institutionen und Anstalten wohl nicht benutzt werden und ist unisono durch das unverfänglichere "Gewinnspiele" ersetzt worden. Möchte man die stattlichen und staatlichen Erträge liebgewordener Freunde nicht gefährden? Es könnte ja doch noch jemand auf die Idee kommen, dass die Glücksspiele doch unerlaubte Glücksspiele sind. Vielleicht wird es in Schwarzdeutschland demnächst doch ein wenig bunter!

Interessant ist auch der oben zitierte letzte Satz aus der BGH-Entscheidung: Da wird ganz allgemein der Schutz vor den Gefahren des Glücksspiels postuliert: Der BGH unterscheidet hier nicht zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glücksspiel. In vorbildlicher Weise haben sich die LMAen, vor allem die BLM, diese Norm des BGH zur obersten Maxime ihres Handelns gemacht und setzen die knappen Ressourcen effektiv zum Schutz der Unbedarften ein. Oder irre ich mich?
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren felixhelvetia ist zur Zeit offline 
  judea1lopöl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Sonntag, 29.06.2008, 04:04 
Titel:
Thema Beschreibung: @felixhelvetia
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger

Die am Ende gestellte Frage zu beantworten, vorausgesetzt man erwartet auf Fragen rhetorisch- ironischer Natur eine Antwort, erscheint mir müßig, denn es handelt sich bei der am Ende des Urteils gemachten Äusserung um eine leider bekanntlicherweise nur allzu oft benutze Floskel oder einen belanglosen Gemeinplatz des BGH.
Die aus meinem Kommentar zitierte Passage ist irgendwie, nur leider nicht richtig verstanden worden! Laughing Aber mea culpa;es verfügt eben nicht jeder über so brillant sprachliche Fähigkeiten wie der Verfasser dieses Kommentars es tut!
Nebenbei: Rhetorische Fragen sind kommunikationsmäßig immer ein wenig kontraproduktiv, da sie eventuell eine leichte negative Stimmung beim Gegenüber erzeugen könnten Wink . Wink
Wie auch ich - gegenüber wem auch immer- zwischen den Zeilen des BGH- Kommentars eine schon fast aggressive Haltung zu verspüren glaube. Aber ich täusche mich da sicher!
Eine Unterscheidung "SCHWARZDEUTSCHLAND" und "BUNTDEUTSCHLAND" hinsichtlich Gewinn- und Glücksspielen, finde ich neu und köstlich und werde sie mir merken Wink !
In der SACHE, und jetzt kommen wir zum Wesentlichem, kann ich nur lebhaft zustimmen, wenn felixhelvetia mangelnde Differenzierung des BGH hinsichtlich VERBOTENEM und ERLAUBTEM Glücksspiel bemängelt.
Ich interessiere mich auch deshalb rund um CALL INS ,da ich immer zu den "Schwächeren" stehen will. Und die "Lemminge" sind die Schwächeren gegenüber den Call in betreibenden Sendern. Eine hM in der Rsp, die immer noch "keine Glücksspiele" der gängigen 9Live und Co Spiele annimmt, schwächt die Rechte und den Schutz des Anrufers beträchtlich und hilft somit NICHT dem Schwächeren sonden steht auf Seiten des etablierten Starken! Und das muss sich schleunigst ändern Exclamation



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren judea1lopöl ist zur Zeit offline 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Seite 3 von 7 [85 Beiträge] Gehe zu Seite: Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Weiter
Das Thema als ungelesen markieren

START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE MEDIEN » Das Fernsehen
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.




   BENUTZER INFOS

Login

Noch keinen Account?
Du kannst Dich kostenlos registrieren.


Geschützt durch CBACK CrackerTracker
124985 abgewehrte Angriffe.

Protected by phpBB Security © phpBB-TweakS
phpBB Security hat 34,541 Exploit Versuche erkannt.
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
[ Zeit: 0.2697s ][ Queries: 48 (0.0747s) ][ Debug Ein ]