Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Wer verdient denn eigentlich alles an dem B, der Call-in-Abzocke??
Wer kassiert denn im Hintergrund noch ab, und hat deshalb auch kein Interesse das Call-in verboten wird?
Vor dem Anruf ist nach dem Anruf
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: BARON MÜNCHHAUSEN
Tja, wenigstens ist die Schweiz mal ein bisschen aktiv im Gegensatz zu Deutschland. Hierzulande passiert ja so gut wie gar nichts, was wirklich traurig ist.
Liegt wahrscheinlich daran das die Deutschen noch nicht die Leitungen im richtigen Moment erwischt haben.
Der beste Köder um nach Menschen zu fischen ist Geld.
mfgShadow
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Shadow
-> "Offizielles" Video von MvO folgt dann evtl. die Tage noch...
Was hat das Sportquiz denn bitte mit Sport zu tun?
Die Zeit ist gegen Sie! Geben Sie Gas! Dieses Spiel ist zu schwer, das hat keiner! Ich bin stolz, aus Bayern zu kommen! Doch Call-in Sendungen lassen mich stark daran zweifeln!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Sportquiz
Ja das ist ja Interessant. Da ziehen 2 Telekommunikationskonzerne freiwillig den Kürzeren, weil Sie selbst nicht sicher sind ("oder es Wissen?"), ob es sich um Betr. handelt.
Dieser Fall ist Hochprisant!! Der Produzent ist Mass Response und das Produkt/Dienstleistung wird genau nach Schema F wie in Deutschland & Österreich gezeigt.
Und man muss sich das mal überlegen - einige der Beteiligten(Orange, swisscom) kuschen schon ganz verstört.
Ich hoffe ich habe den 2. Beitrag von Kassensturz richtig verstanden.
Der grüne Apfel.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GoldenDelicious
Vielen Dank für den schnellen Mitschnitt an Sportquiz !
Und Hut ab vor Dani Müller und seinem Kassensturzteam, erneut sehen wir in den Abgrund der Realität !
- Allein an 3+ überweist Mass Response mehrere Hunderttausend Franken pro Monat.....
- Telefonkunden werden genötigt eine Rechnung zu bezahlen, die Obligationenrechtlich auf mehr als wackligen Füssen steht, schaltet sich zusätzlich eine Konsumschutzorganistation ein, wird gar AUF DIE DURCHSETZUNG DER RECHNUNG VERZICHTET !
Interessant auch wieder zu sehen, wie eigentlich Intelligente Menschen auf die Abzockmasche hereinfallen ! Genau das ist das täglich Brot der Callinabzocker !
Umstrittene TV-Quizshows: Zahlen ist freiwillig
Dubiose Quizshows auf Privatsendern sind ein Millionengeschäft – auch für Swisscom, Orange und Sunrise. Denn wer in der Hoffnung auf einen Gewinn die 0900er-Nummer wählt, wird mit der Telefonrechnung böse überrascht. Dabei dürften im Streitfall die Telefongesellschaften das Geld gar nicht eintreiben, sagt die «Kassensturz»-Rechtsexpertin.
Quizsendungen auf privaten Sendern animieren das Fernsehpublikum zum Anrufen und Mitmachen. Das sei der direkte Weg zum schnellen Geld, versprechen die private TV-Sender. Kassensturz deckte letzte Woche auf, dass die Shows schummeln: Lösungswörter würden noch während des Spiels ausgetauscht.
Zwölf Prozent des Umsatzes
Außerdem entscheide die Regie, wann überhaupt ein Anrufer ins Studio durchgestellt würde. Das bestätigte eine ehemalige Mitarbeiterin gegenüber «Kassensturz». Mass Response Service, der die TV-Shows produziert bestreitet alle Vorwürfe von «Kassensturz».
Insider bestätigen: Der TV-Show-Organisator Mass Response Service in Wien bezahlt allein dem Sender 3+ jeden Monat mehrere 100’000 Franken. Das alles finanzieren die Zuschauer von Swissquiz. Auch Swisscom, Orange und Sunrise verdienen mit. Denn jeder Anrufversuch auf der 0900 Nummer kostet. 12 Prozent des Umsatzes bleiben bei den Telefongesellschaften.
Für 1400 Franken mitgespielt
Auch die Schweizer Fernsehlegende Dorothea Furrer machte schlechte Erfahrungen mit Swissquiz und ihrem Telefonanbieter, der Swisscom. Acht Seiten umfasst ihre Telefonrechnung. Hundertfach steht die Nummer von Swissquiz drauf, zusammengerechnet für mehr als 1400 Franken. Doch Dorothea Furrer bestreitet, selber je angerufen zu haben.
Sie wehrt sich. Die Swisscom beharrt lange auf ihrer Forderung. Erst nachdem sich «Kassensturz» eingeschaltet hat, verzichtet Swisscom auf das Geld aus der 0900er-Nummer. «Wie durch ein Wunder», sagt die ehemalige Fernsehansagerin.
Forderungen nicht einklagbar
Überhaupt kein Wunder, sagt «Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo. Denn die Telefongesellschaften hätten Mühe, die Forderung vor Gericht durchzusetzen. «Wer nicht will, muss nicht bezahlen. Unser Obligationenrecht sagt, dass Forderungen aus Spiel oder aus Wetten nicht einklagbar sind. Das heisst, man kann sie nicht eintreiben gegen den Willen des Schuldners», erklärt Doris Slongo.
Swisscom sagt, sie hätte aus Kulanz auf die Forderung verzichtet. Es müsse zuerst ein Gericht entscheiden, ob solche Forderungen wirklich nicht einklagbar wären. «Kassensturz» weiss von mehreren ähnlichen Fälle: Wer seine Forderung aufgrund des OR-Artikels bestreitet, wird von der Telefongesellschaft in Ruhe gelassen.
Kassensturz, 01.07.2008
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Kassensturz verlinkt übrigens von deren HP auf CITV.
Ich winke mal (auf Verdacht) in Richtung Schweizer Zuschauer.
Wie sich das gehört !
---> Ähh übrigens Sportquiz hat schon das Video eingestellt weiter oben..... , es kann sein das die SF - Links irgendwann nicht mehr Funktionieren, also besser wir haben selber ein Video das funzt....
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
«Wer nicht will, muss nicht bezahlen. Unser Obligationenrecht sagt, dass Forderungen aus Spiel oder aus Wetten nicht einklagbar sind. Das heisst, man kann sie nicht eintreiben gegen den Willen des Schuldners.»
Laßt mich raten?! Das ist natürlich nur in der Schweiz so oder?
Der grüne Apfel.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GoldenDelicious
«Wer nicht will, muss nicht bezahlen. Unser Obligationenrecht sagt......»
Laßt mich raten?! Das ist natürlich nur in der Schweiz so oder?
Das ist anzunehmen...., in Deutschland müsste wohl das Zivilgesetzbuch was ähnliches hergeben, kenne mich da nicht aus...
Jedoch versuchen sich die Telekommunikationsdienstleister in der Schweiz, wie im Beitrag der Pressereferentin hörbar, darauf abzustützen sie hätten eine übergeordnete Gegenklausel in ihren Veträgen mit den Kunden.
Da aber OR grundsätzlich gültig und nicht ZUM NACHTEIL für den Kunden übervertraglich geregelt werden kann, nehme ich an, das eine Präjudizklage der Telekommunikationsanbieter betreffend dieser Angelegenheit spätestens vor Bundesgericht scheitern wird
A. Unklagbarkeit der Forderung 1 Aus Spiel und Wette entsteht keine Forderung.
2 Dasselbe gilt von Darlehen und Vorschüssen, die wissentlich zum Behufe des Spieles oder der Wette gemacht werden, sowie von Differenzgeschäften und solchen Lieferungsgeschäften über Waren oder Börsenpapiere, die den Charakter eines Spieles oder einer Wette haben.
Art. 514
B. Schuldverschreibungen und freiwillige Zahlung
1 Eine Schuldverschreibung oder Wechselverpflichtung, die der Spielende oder Wettende zur Deckung der Spiel- oder Wettsumme gezeichnet hat, kann trotz erfolgter Aushändigung, unter Vorbehalt der Rechte gutgläubiger Dritter aus Wertpapieren, nicht geltend gemacht werden.
2 Eine freiwillig geleistete Zahlung kann nur zurückgefordert werden, wenn die planmässige Ausführung des Spieles oder der Wette durch Zufall oder durch den Empfänger vereitelt worden ist, oder wenn dieser sich einer Unredlichkeit schuldig gemacht hat.
Art. 515
C. Lotterie- und Ausspielgeschäfte
1 Aus Lotterie- oder Ausspielgeschäften entsteht nur dann eine Forderung, wenn die Unternehmung von der zuständigen Behörde bewilligt worden ist.
2 Fehlt diese Bewilligung, so wird eine solche Forderung wie eine Spielforderung behandelt.
3 Für auswärts gestattete Lotterien oder Ausspielverträge wird in der Schweiz ein Rechtsschutz nur gewährt, wenn die zuständige schweizerische Behörde den Vertrieb der Lose bewilligt hat.
Art. 515a1
D. Spiel in Spielbanken, Darlehen von Spielbanken
Aus Glücksspielen in Spielbanken entstehen klagbare Forderungen, sofern die Spielbank von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Gewinnspiele sind grundsäzlich zulässig und bedürfen keiner behördlichen Genehmigung, LG MünchenI 25.06.03.
Ausnahme &1 UWG - Wettbewerbswidrigkeit-und damit unwirksam unter gewissen Prämissen ua
psychologischer (Kauf)zwang dh
Teilnahme nur über 0190 Nummern möglich und dem Betreiber erwachsen dadurch wirtschaftliche Vorteile, LG Memmingen 20.05.00
So ein Fall könnte bei dem Kassensturzbeitrag vorliegen, jetzt freilich unter der aktuellen 0900 Nummer.
Wieder sehr viel "Auslegung" möglich und raffinierte "Lücken", die Forderung einklagbar machen könnten in solchen Fällen mit dem Ergebnis für unseren Fall, dass die Telefonkundin DOCH unter Umständen zahlen müsste!
Zu unterscheiden sind bekanntlicherweise GLÜCKSSPIELE von den eben behandelten. Wenn nicht besonders genehmigt, sind sie unwirksam. Da aber- auch dies bekanntlicherweise- leider, zumindest in Deutschland, bei Telefongewinnspielen üblicher Art( also auch die unseres Falles)ein Gewinnspiel iSd Gesetzes nach hM in der Rspr angenommen wird und eben kein Glücksspiel, ist dies ohne weiteres Interesse.
"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: judea1lopöl
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