Besserer Schutz vor unseriösen Anbietern
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat am Dienstag Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft besser vor unseriösen Angeboten schützen sollen. Bei Verstößen drohen den TV- und Radioveranstaltern in Zukunft Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
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Der am 1. September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag beauftragt die Landesmedienanstalten, eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu erlassen. Damit ist zum ersten Mal auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Verstöße von den Landesmedienanstalten auch geahndet werden können.
Die ganze Story gibt es hier bei SAT&KABEL.DE
Die entsprechende Pressemitteilung der ALM zur Satzung findet man hier.
Und auch DWDL.de nimmt sich der Sache ein und widmet ihr einen entsprechenden Beitrag, den man hier nach lesen kann.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".