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Beschwerdeantwort der Ombudsstelle Schweiz zu Callin
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Autor Nachricht
  Nebelspalter
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Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Sonntag, 14.06.2009, 22:35 
Titel:  Beschwerdeantwort der Ombudsstelle Schweiz zu Callin
Thema Beschreibung: Ombudsstelle RTV SChweiz für private Fernsehsender
 Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Nachfolgend ein Beispiel wie die schweizerische Ombudsstelle sich mit einer Beschwerde zu Callin auseinandersetzt.
hnlich wie die deutschen Kollegen scheint man sich zumindestens im klaren zu sein, dass etwas faul ist, jedoch sieht man auch hier wenig Handlungsspielraum, wie folgt;

Zitat:
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes ber Radio und Fernsehen (RTVG) prft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fllen zur direkten Erledigung berweisen. Sie kann auch fr eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten ber die Zustndigkeiten, dass massgebende Recht und den
Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs-
oder Weisungsbefugnis.


Nun nachfolgend die Beschwerde, die Antwort des Senders, sowie die Stellungsnahme der Ombudsstelle;
Quelle; Hier
Zitat:

04/2008 Sachgerechtigkeitsgebot – Gewinnspiel
Sender Star TV - Gewinnspiel in der Nacht vom 4. und 5. Januar 2008

Sehr geehrter Herr X
Am 8. Januar 2008 habe ich Ihre Beanstandung auf postalischem Weg zugestellt erhalten
habe. Mit Schreiben vom gleichen Tage habe ich deren Eingang besttigt und
in einem weiteren Schreiben die Geschftsleitung von Star TV AG zur Stellungnahme
aufgefordert. Die auf den 31. Januar 2008 datierte Stellungnahme des Rechtsvertreters
des Veranstalters, Herr Dr. Mathis Berger, ist am 1. Februar 2008 bei mir eingegangen.
Zufolge ferienbedingter Abwesenheit konnte ich mich mit dieser Pendenz erst
heute befassen, wofr ich um Verstndnis bitte.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag angesehen, die Stellungnahme der Vertreterin
des Veranstalters gelesen. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen
lassen.

In der Beschwerde beanstanden Sie eine Sendung, die am 4./5. Januar 2008 auf Star
TV (9 Livewerbefenster) ausgestrahlt worden ist. In dieser Sendung sei es darum gegangen, ein Tier mit
dem Buchstaben "Ei" herauszufinden. Obwohl der Moderator ber 15 Minuten lang
immer wieder darauf hingewiesen habe, dass niemand anrufe und alle Leitungen offen
seien, seien Sie bei Ihren diversen Anrufen auf die angegebene CH-Nummer wiederholt
an eine Tonband-Frauenstimme gelangt, welche einen Geldbetrag genannt und
Ihnen mitgeteilt habe, dass leider nichts gewesen sei. Dies sei umso frustrierender
gewesen, als Sie die richtige Antwort
gewusst und somit die versprochenen EURO 5'000.00 gewonnen htten. Das Vorgehen des
Star TV sei als reine Abzockerei zu qualifizieren und unehrlich. Sie sind der Meinung, dass
die Tatbestnde des Betrugs und des unlauteren Wettbewerbs erfllt seien.


Der Vertreter von Star TV AG, Herr Dr. Mathis Berger, fhrt in seiner Stellungnahme vom
31. Januar 2008 im Wesentlichen was folgt aus:


Zitat:
Spoiler: 
1. Materielles
II. Kein zulssiger Beschwerdegrund
Gemss Art. 91 Abs. 3 lit. a RTVG kann eine redaktionelle Sendung insbesondere
wegen der Verletzung von Art. 4 und 5 RTVG beanstandet werden. Aus der
Beanstandung wird nicht klar, in welchen Punkten Art. 4 oder Art. 5 RTVG verletzt
sein sollen.
2
Auf die unqualifizierten Vorwrfe der "reinen Abzockerei" und der Unehrlichkeit
kann mangels rechtlicher Einordnungsmglichkeit nicht weiter eingegangen werden.
A. Unzutreffende Vorwrfe
3
Der Beschwerdefhrer trgt vor, dass der Moderator in der fraglichen Sendung
gesagt habe, es rufe niemand an und dass alle Leitungen offen seien. Der Beschwerdefhrer
habe mehrmals angerufen, sei jedoch nur mit einer Bandansage
verbunden worden. Der Beschwerdefhrer meint, dass das Vorgehen des Senders
unehrlich sei und die Tatbestnde des Betrugs und des unlauteren Wettbewerbes
erflle. Diese Vorwrfe treffen nicht zu, wie nachfolgend im Einzelnen
aufgezeigt wird.

B. Fragliche Sendung
4. Spielmodus
Bei der beanstandeten Sendung handelt es sich um eine sogenannte Call-In
Sendung. Im Rahmen von Call-In Sendungen hat der Zuschauer die Mglichkeit,
telefonisch an Rtseln teilzunehmen. Der Anrufer, dessen Anruf zufllig ausgewhlt
wird, wird live ins Studio durchgestellt und erhlt die Mglichkeit, seine Lsung
zu prsentieren. Ist diese richtig, erhlt der Anrufer den ausgelobten Gewinn.
Um den Gewinn zu erhalten, sind demnach offensichtlich mindestens zwei
Bedingungen zu erfllen, nmlich einerseits ins Studio durchgestellt zu werden
und andererseits die Frage richtig zu beantworten.
5
Die vom Beschwerdefhrer beanstandete Sendung wurde im Spielmodus "Money-
Line", einer Variante des sogenannten Hot-Button Modus, gespielt. In diesem
Modus wird zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Spiels ein Anrufer
ausgewhlt und in diesem Fall der anrufende Zuschauer sofort in die Sendung
gestellt. Zustzlich zum Gewinn fr die richtige Antwort kann ein Geldbetrag gewonnen
werden, wenn der Anrufer eine der speziell ausgewhlten Leitungen -
eben die "Money-Line" - trifft.
6
Bei der von dem Beschwerdefhrer beanstandeten Sendung vom 4. Januar 2008
war die Aufgabe "Nennen Sie ein Tier mit ,EI''' zu lsen.

2. Erhobene Vorwrfe sind unzutreffend
7
Eine Sichtung der Sendung ergibt, dass die vom Beschwerdefhrer angefhrten
Aussagen "Es ruft keiner an. " oder "Alle Leitungen sind offen." nicht vom Moderator
gettigt wurden. Allein schon mangels irrefhrender oder unwahrer Angaben
scheidet daher eine Unlauterkeit aus.
Vielmehr bezogen sich die whrend der Sendung vom Moderator gettigten Aussagen
auf seinen persnlichen Eindruck von dem Schwierigkeitsgrad des Rtsels,
den er als hoch einschtzte. Der Schwierigkeitsgrad eines Rtsels wird von
jeder Person je nach Verstndigkeit anders wahrgenommen und ist daher schwer
objektiv zu fassen. Bekrftigt wurde die Einschtzung des Schwierigkeitsgrades
durch den Moderator dadurch, dass bereits nach ca. 45 Minuten von einem Zuschauer
eine ausgefallene Lsung prsentiert wurde (Lsung "Blei", ca. 00:11
Uhr). "Blei" drfte nicht jedem der Zuschauer als Tier bekannt sein und war zumindest
dem Moderator selbst unbekannt. Auch dies deutete fr den Moderator
darauf hin, dass die Lsungen knapper und das Finden einer richtigen Lsung
schwieriger wurde.

9
Diese persnliche Einschtzung des Moderators fhrte dazu, dass sich der Moderator
immer wieder vertieft damit auseinandersetzte, ob es den Zuschauern
aufgrund des hohen Schwierigkeitsgrades berhaupt noch mglich war, eine Lsung
zu finden, und ob die Mglichkeit bestnde, dass viele mangels Kenntnis
einer Lsung gar nicht erst anrufen:
23:56 Uhr
"Ich hab keins mehr. "
00:03 Uhr
"Ich habe keine Lsung mehr."
00:05 Uhr
"Ich glaube nicht, dass noch jemand eine Lsung hat. "
"Es liegt jetzt nur daran, glaube ich, ob jemand ein Tier raus hat oder
nicht. "
00:06 Uhr
"Ich glaube, es gibt kein Tier mehr. "
00:10 Uhr
"Ich glaube, die Leute haben nichts mehr. "
00:17 Uhr
" Was soll denn da noch gehen?. Ich hab keins. "
00:21 Uhr
"Ich glaube nicht, dass noch eine Lsung geht. "
00:24 Uhr
"Ich glaube nicht, dass jemand noch eine Lsung raus hat. "
00:42 Uhr
"Mir fllt ja selber keins ein. "
usw.

10
Im Rahmen der Spielgestaltung von Call-In Gewinnspielen gehrt es zur dramaturgischen
Gestaltung des Spiels, durch die Moderation fr die Zuschauer einen
Spannungsbogen bis zum nchsten sogenannten "Zuschlagen" des Hot-Button
aufzubauen und dadurch die Sendung fr die Zuschauer unterhaltsam zu gestalten.
Fragestellungen und die Verwendung des Konjunktivs sind bei Call-In Sendungen
bliche Stilmittel, um den Unterhaltungscharakter zu betonen und die
Spannung der Sendung zu erhhen.
II
Durch die Etablierung derartiger Call-In Sendungen in vielen Fernseh- und Radioprogrammen
ber viele Jahre hinweg ist dies dem durchschnittlich informierten
Zuschauer aber ohnehin bewusst.
12
Fr den durchschnittlich informierten Durchschnittsverbraucher war immer deutlich,
dass im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel fr einen Gewinn neben
bzw. vor dem Prsentieren der richtigen Antwort zustzlich die Voraussetzung
erfllt sein muss, dass der jeweilige Anrufer vom Zufallsmechanismus ausgewhlt
wird. Dabei ist, wie der Moderator mehrfach (z.B. um 23:51 Uhr, 00:23
Uhr, 00:25 Uhr, 00:26 Uhr, 00:30 Uhr, 00:32 Uhr) betonte, ein "Quntchen Glck"
erforderlich.
13
Zur Verdeutlichung wurde in der Moderation wiederholt auf den aktuellen Spielmodus
hingewiesen und klargestellt, dass es auf den richtigen Moment ankomme,
in welchem der Hot-Button aktiviert ist, wie z.B.:
14
23:53 Uhr
"Der Hot-Button sucht. "
00:01 Uhr
"Jede Sekunde kann es knallen."
00:05 Uhr
"Jede Sekunde kann es hier knallen. "
00:06 Uhr
"Hat keiner eine Lsung, hat der Hat-Button noch nicht zugeschlagen, ich
wei es nicht. "
00:20 Uhr
"Es kann hier jede Sekunde knallen, aber es muss jemand anrufen,
der die Lsung hat. "
.Hot-Button sucht. "
00:23 Uhr
"Jede Sekunde kann es knallen ... Achtung, jede Sekunde kann es jetzt
soweit sein. "
00:24 Uhr
.Hot-Button sucht. "
00:32 Uhr
.Hot-Button sucht. Jede Sekunde kann es jetzt knallen."
00:37 Uhr
.Hot-Button sucht jetzt gerade."
00:40 Uhr
"Jede Sekunde kann es knallen."
00:41 Uhr
.Hot-Button sucht. "
00:47 Uhr
"Ich wnsche mir vor 00:50 Uhr einen Gewinner."
"Der Hat-Button kann jede Sekunde zuhauen." 00:54
Uhr
" Wer als erstes eine dieser 1 O Leitungen im richtigen Moment trifft, ist
bei mir im Studio. "
00:51 Uhr
"Wenn da drauBen irgendjemand jetzt sitzt, der sagt, Menschenskind, ich
habe es noch, ich habe bis jetzt kein Glck gehabt, klar, setzen Sie sich ein
Limit, ein Anruf kostet 50 Cent. Limit setzen ist wichtig. Haben Sie ein Auge
darauf. Der sucht, der Hot-Button."
01:17 Uhr
"Jeden Moment kann es soweit sein, ich warte, ich warte schon ein
bisschen lnger, aber ich weiB nicht, woran es liegt, hat keiner mehr ein
Tier oder hat der Hot-Button noch nicht zugeschlagen?"

3. Zustzliche transparente Informationen

15
Darber hinaus wurden die Zuschauer whrend der Sendung durch am oberen
Bildschirmrand durchlaufende Hinweise transparent auf die objektive Spiel konzeption
des Rtsels hingewiesen, insbesondere darauf, dass es unabhngig von
der Moderation im Rahmen des Hot-Button Modus allein darauf ankommt, im
richtigen Moment anzurufen, wie beispielsweise:
"Ein Anruf ist keine Garantie, in die Sendung zu kommen. " "Ob
gerade Ihr Anruf ausgewhlt wird, hngt vom Zufall ab!"
"Der Moderator ist ein Teil des Spiels! Allein Sie entscheiden, ob und
wann Sie anrufen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!" "Countdowns
gehren zum Spannungsbogen einer Sendung: Sie knnen den
Zuschlag des Hot-Buttons bedeuten, mssen es aber nicht. "
"Ob ein Rtsel schwer oder leicht ist, entscheiden Sie!"

16
Zudem wurde whrend der gesamten Sendung in der Bildschirmmaske permanent
auf die Mitmachregeln im Internet hingewiesen. Diese Spielregeln fr alle
Call-In Sendungen sind verffentlicht im Internet unter www.starca//.ch.
BO: Ausdruck Mitmachregeln aus www.starcall.ch Beilage i
17
Darin wird unter anderem der gegenstndliche Hot-Button Modus, der zudem
whrend der gesamten Sendung durch ein am unteren Bildschirmrand eingeblendetes
Symbol kenntlich gemacht wurde, wie folgt erklrt:
"Im .Hot-Button Modus" wird zu einem beliebigen Zeitpunkt, entweder innerhalb
eines vorgegebenen Zeitfensters oder ohne zeitliche Begrenzung
(sogenannter " offener Hat-Button"), nach Aktivierung
eines technischen Auswahlmechanismus ein Anrufer ausgewhlt. Dieser
wird unmittelbar in das Studio gestellt und kann dort das Rtsel direkt lsen.
"
4. "Money-Line" Hot-Button

18
Der Vollstndigkeit wegen sei darauf hingewiesen, dass entgegen den Angaben
des Beschwerdefhrers nicht eine feste Gewinnsumme in der Hhe von C 5'000,
sondern jeweils ein fester Geldbetrag plus der eingeblendete Betrag der jeweiligen
Gewinnleitungen ausgelobt waren. Im Rahmen des Spielmodus "Money-
Line" Hot-Button hat der vom technischen Auswahlmechanismus ausgewhlte
Anrufer die Mglichkeit, eine der durch Bildschirmeinblendungen kommunizierten
Geldleitungen zu "erwischen" und erhlt den fr die getroffene Leitung ausgewiesenen
Geldbetrag zustzlich zu der ausgelobten Gewinnsumme, falls er die Rtselfrage
richtig beantwortet. Es wurde im entsprechenden Teil der Sendung regelmig
darauf hingewiesen, dass der Gesamtgewinn vom Treffen einer entsprechenden
Gewinnleitung abhngig sei, z.B.:
23:57 Uhr
"Bis C 5'000 ... bis zu C 5'000 Geldleitung plus € 300 sicher. "23: 58 Uhr
"Ursel trifft die C 500-Leitung ... Davor habe ich die C 440-Leitung hinzugegeben,
die wird getroffen. "
00:04 Uhr
"Bis zu C 5'300 jetzt fr Sie drin."
00:41 Uhr
,,€ 500 sicher.
" 00:46 Uhr
"Bis zu C 5'500. "
00:57 Uhr
"Gesamt jetzt um diese Uhrzeit C 5'500 hier fr Sie drin. "
00:58 Uhr
" Wenn Sie jetzt die TOOOer-Leitung treffen, dann haben Sie C 3'500
gewonnen. "

5. Gewinner und tatschlich ausbezahlte Gewinne


19
Im Rahmen des gegenstndlichen ca. 90-mintigen Rtsels gab es insgesamt
neun Gewinner, an die ein durchschnittlicher Gewinn von rund C6540 ausgezahlt wurde. Insgesamt wurden an die Gewinner Geldgewinne in Hhe von € 4'890 und zustzlich ein Sachpreis vergeben.

5. Fazit

20
Die Bedingungen der Teilnahme an den Gewinnspielen der
Beschwerdegegnerin werden im Rahmen jeder Sendung ordnungsgem durch
den Moderator sowie durch die Mitmachregeln transparent offengelegt. Dies gilt,
wie aufgezeigt worden ist, auch fr die beanstandete Sendung.



Der Vertreter des Veranstalters, Herr Dr. Mathis Berger, vermag nicht zu erkennen,
inwiefern in casu eine Verletzung von Art.4 oder 5 RTVG vorliegt.



Die Ombudsstelle hat vorab abzuklren, ob eine Programmrechtsverletzung vorliegt.
Eine solche liegt u.a. dann vor, wenn das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt ist. DasSachgerechtigkeitsgebot verlangt, dass bei Sendungen mit Informationsgehalt das Publikumin die Lage versetzt werden muss, sich aufgrund der vermittelten Fakten (die FAKTEN) und Meinungen eine eigene Meinung zu den behandelten Themen bilden zu knnen. Trifft dies nicht zu, ist weiter abzuklren, ob zentrale journalistische Sorgfaltspflichten eingehalten worden sind.
Dazu kann auch eine bewusste oder unbewusste Tuschung des Publikums zhlen. Unter diesen Aspekten sind nach meinem Dafrhalten ihre Rgen auf Programmrechtsverletzungen hin zu beurteilen.

Die Darlegungen in Ihrer Beschwerde machen deutlich, dass Sie, wie wohl viele andere Zuschauer auch, nicht mit den bei diesen Gewinnspielen angebotenen Spielmodi vertraut sind. Auch Sie haben sich durch die vermeintlich einfache Lsung und die versprochenen Gewinnaussichten blenden lassen. Wir kennen auf unserem Planenten unzhlige Tierarten. Darunter finden sich nicht wenige, die die Buchstaben "ei" mit sich
fhren. Man braucht nicht Zoologe zu sein, um fndig zu werden (Geier, Reiher, Eiderente, weisser Hai, Eisbr, Eisfuchs, etc.). Allein das Kennen eines tauglichen Begriffes fhrt nicht zum versprochenen Gewinn. Wie in der Stellungnahme dargelegt wird, werden nicht alle Anrufer ins Studio durchgestellt, sondern nur (wenige) zufllig ausgewhlte.

Beim gewhlten Spielmodus "Money-Line" wird zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Spiels ein Anrufer ausgewhlt und sofort in die Sendung gestellt.
Zustzlich zum Gewinn fr die richtige Antwort kann ein Geldbetrag gewonnen werden, wenn der Anrufer eine der speziell (vom Organisator) ausgewhlten Leitungen trifft. Die Teilnehmer an Gewinnspielen dieser Art unterwerfen sich dem vom Organisator dieser Spiele eingegebenen sog. "Zufallsmechanismus", ohne dessen Kriterien zu kennen. Die wenigsten Teilnehmer machen sich mit den Teilnahmebedingungen
vertraut, auf die aber regelmssig whrend der Sendung hingewiesen wird (www.starcall.ch. Teletexttafel 315ff).

Insofern kann dem Veranstalter nicht vorgeworfen werden, dass er die Teilnahmebedingungen nicht transparent gemacht hat, zumal auch der Moderator auf diese whrend der Sendung aufmerksam gemacht hat. Daran ndert nichts, dass die meisten Teilnehmer, zumeist sind es wohl "Zapper", sich nicht
die Mhe nehmen, die Teilnahmebedingungen zu lesen, und geblendet durch die vermeintlich leichten Gewinnfragen zum Hrer greifen. Die diesbezglichen Ausfhrungen des Vertreters von Star TV kann ich daher nachvollziehen.

Strend und auch fragwrdig erscheint mir allerdings das auch bei anderen Begutachtungen erkennbare Ablaufmuster bei diesen Spielen. In aller Regel werden, so wie hier, schon bald nach Beginn der Sendung (kleinere) Gewinne ausbezahlt, in casu waren es nach wenigen Minuten deren 2 und kurze Zeit spter 2 weitere. Danach erlaubte der sog. "Zufallsmechanismus" whrend mehr als einer Stunde kein Durchkommen ins Studio mehr. Er erkrte kurz vor Ende der Sendung noch einen Gewinner
(Euro 1'000) aus, der mit der Bezeichnung "Schwein", umgangssprachlich ausgedrckt, dasselbe auch hatte. Nach den ersten Gewinnauszahlungen wurde der Moderator nicht mde, stndig hervorzuheben, wie viele Gewinne bereits ausbezahlt worden seien. Er schaffte so (trgerische) Anreize fr potentielle Anrufer, die wohl damit rechneten, dass Gewinne in derselben Kadenz ausgerichtet wrden.

Nicht ernst zu nehmen sind auch seine Bemerkungen ber die Ursachen des Ausbleibens von durchgestellten Anrufen, wie: "Ich gehe davon aus, dass keiner eine Lsung hat, wie wir." Oder "Mir fllt selber kein Tier ein"." Oder "Wer ein Tier mit "ei" kennt, der hat was drauf." Oder "Ich brauche doch nur ein Tier mit "ei". Ich warte nur auf den Gewinner." Oder "Ich glaube, die haben kein Tier mehr." Oder "Nach "Blei" htte ich (anders als der Redaktor) nie mehr eine Runde gestartet." Oder "Wenn ich ein Tier mit einem "ei" htte, wrde ich jetzt anluten." Der Moderator insinuierte hier einen tatschlich
nicht vorhandenen hohen Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung, wohl einzig deswegen, um bei den einen korrekten und noch nicht genannten Tiernamen kennenden Zuschauern den Anschein zu erwecken, dass ihre Gewinnchance wegen der Schwierigkeit der Lsung eher gross sei. Den Zuschauern wurde hier eindeutig etwas vorgegaugelt. Die Ausfhrungen des Vertreters von Star TV AG unter den Ziffern 7-9
(ursprnglich 10-12) berzeugen mich nicht.

Nicht abgenommen werden kann dem Moderator auch seine mehrfach geusserten Aussagen, sinngemss lautend: "Am Durchkommen kann's nicht liegen." Es ist offensichtlich, dass der sog. "Zufallsmechanismus" die einzige Ursache dafr war, dass keine Anrufer durchgestellt wurden. Wenn whrend mehr als einer Stunde von den mir zahlenmssig unbekannten, aber aufgrund des grossen Einzugsgebiets wohl sehr
zahlreichen Anrufversuchen nur ein einziger durchgestellt wird, so bentigte dieser wohl mehr als nur das "Quentchen Glck", welches der Moderator fr die Teilnehmer fr ein erfolgreiches Durchkommen als erforderlich erachtete. Der sog. .Hot-Button", welcher wie der Moderator mehrfach hervorhob: "jede Sekunde zuhauen kann", schlug ber eine Stunde lang nie zu.

Fragwrdig erscheinen mir auch die vom Moderator angeblich aus Grnden der Unterhaltung
initiierten .countdowns", die optischen (Blinken des roten Knopfes, der eingeblendeten Zeit respektive des vom Moderatoren gewhlten Zeitfensters sowie die eingefgten akustischen Signale (Sirene) und musikalischen Einlagen, die allesamt den Eindruck vermitteln sollten, dass in diesen Phasen die Gewinnchance speziell gross sei respektive, dass das Spiel in Blde abgebrochen wrde. All diese Elemente
waren geeignet, die Mitspieler unter Druck zu setzen. Daran ndert nichts, dass einmal auf dem Laufband folgender Satz eingefgt wurde: "Wir wollen unsere Sendungen spannend machen; aber lassen sie sich nicht unter Druck setzen.", zumal diese einmalige Einblendung, wie das Laufband berhaupt, von den Mitspielern angesichts des intensiven Handlungsablaufs nicht oder nur marginal beachtet werden kann.

Angesichts der klaren Mitmachregeln erscheinen mir die von Ihnen relevierten Tatbestnde des Betrugs und des unlauteren Wettbewerbs im Sinne des Bundesgesetzes ber den unlauteren Wettbewerbs wohl nicht gegeben zu sein. Dies zu beurteilen fllt zudem eindeutig nicht in den Zustndigkeitsbereich der Ombudsstelle. Die Frage, ob angesichts der geschilderten zahlreichen Ungereimtheiten das - programmrechtlich relevante - Sachgerechtigkeitsgebot verletzt ist, ist nicht leicht zu beantworten. Bei
allem ist zu bercksichtigen, dass der sorgfltig instruierte Zuschauer bei einer objektiven
Betrachtung seine (geringen) Gewinnchancen hat erkennen knnen oder zumindest
htte erkennen mssen.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegen zu nehmen. ber die Mglichkeit der Beschwerde an die Unabhngige Beschwerdeinstanz fr Radio und Fernsehen UBI (Schwarztorstrasse 59, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz ber Radio und Fernsehen.

Mit freundlichen Grssen
Dr. Guglielmo Bruni



Ein Groteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefllt von schlechtausgebildeten Trickbetrgern und mig begabten Htchenspielern, die auf der Strae keine zehn Minuten berstehen wrden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  eckberk
Grner geht nicht
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Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Sonntag, 14.06.2009, 22:59 
Titel:
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auch wenn die Ombudsstelle am Ende meint, nix tun zu knnen -- mir erscheint ihr Schreiben um einiges sorgfltiger & ernsthafter als das, was ich von der Beschwerdestelle der deutschen LMAs bisher erhalten habe...

Allein einen Satz wie den folgenden wrde man zB von Prof. Ring niemals hren:

"(...) Fragwrdig erscheinen mir auch die vom Moderator angeblich aus Grnden der Unterhaltung initiierten .countdowns", die optischen (Blinken des roten Knopfes, der eingeblendeten Zeit respektive des vom Moderatoren gewhlten Zeitfensters sowie die eingefgten akustischen Signale (Sirene) und musikalischen Einlagen, die allesamt den Eindruck vermitteln sollten, dass in diesen Phasen die Gewinnchance speziell gross sei (...)"



"37 Prozent aller Mnner tuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallchen! Wer ist denn am Telefnchen??"
(FDW Lbling)

.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren eckberk ist zur Zeit offline 
  Nebelspalter
Grner geht nicht
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Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Montag, 15.06.2009, 20:14 
Titel:
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
mir erscheint ihr Schreiben um einiges sorgfltiger & ernsthafter als das, was ich von der Beschwerdestelle der deutschen LMAs bisher erhalten habe...


In der Tat, dem kann ich umfassend Beipflichten.
Ich bin mir auch sicher, dass Herr Bruni desfteren Posteingang im Zusammenhang mit Callin hat.

Ich wundere mich auch ein wenig das man betreffend der Kassensturzreportage und der darin thematisierten zrcherischen Staathalteramtlichen Ttigkeit betreffend der witzlosen Alternativteilnahme (Ab 08.30 im Video) nichts hrt.

Bundesgerichtsmhlen halt......bzw. hoffentlich !



Ein Groteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefllt von schlechtausgebildeten Trickbetrgern und mig begabten Htchenspielern, die auf der Strae keine zehn Minuten berstehen wrden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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Beitrge: 7103
BeitragVerfasst am: Dienstag, 16.06.2009, 20:08 
Titel: Re: Beschwerdeantwort der Ombudsstelle Schweiz zu Callin
Thema Beschreibung: Ombudsstelle RTV SChweiz für private Fernsehsender
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« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:
Nachfolgend ein Beispiel wie die schweizerische Ombudsstelle sich mit einer Beschwerde zu Callin auseinandersetzt.
hnlich wie die deutschen Kollegen scheint man sich zumindestens im klaren zu sein, dass etwas faul ist, jedoch sieht man auch hier wenig Handlungsspielraum, wie folgt;

Zitat:
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes ber Radio und Fernsehen (RTVG) prft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fllen zur direkten Erledigung berweisen. Sie kann auch fr eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten ber die Zustndigkeiten, dass massgebende Recht und den
Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs-
oder Weisungsbefugnis.

[...]

Strend und auch fragwrdig erscheint mir allerdings das auch bei anderen Begutachtungen erkennbare Ablaufmuster bei diesen Spielen. In aller Regel werden, so wie hier, schon bald nach Beginn der Sendung (kleinere) Gewinne ausbezahlt, in casu waren es nach wenigen Minuten deren 2 und kurze Zeit spter 2 weitere. Danach erlaubte der sog. "Zufallsmechanismus" whrend mehr als einer Stunde kein Durchkommen ins Studio mehr. Er erkrte kurz vor Ende der Sendung noch einen Gewinner
(Euro 1'000) aus, der mit der Bezeichnung "Schwein", umgangssprachlich ausgedrckt, dasselbe auch hatte. Nach den ersten Gewinnauszahlungen wurde der Moderator nicht mde, stndig hervorzuheben, wie viele Gewinne bereits ausbezahlt worden seien. Er schaffte so (trgerische) Anreize fr potentielle Anrufer, die wohl damit rechneten, dass Gewinne in derselben Kadenz ausgerichtet wrden.

Nicht ernst zu nehmen sind auch seine Bemerkungen ber die Ursachen des Ausbleibens von durchgestellten Anrufen, wie: "Ich gehe davon aus, dass keiner eine Lsung hat, wie wir." Oder "Mir fllt selber kein Tier ein"." Oder "Wer ein Tier mit "ei" kennt, der hat was drauf." Oder "Ich brauche doch nur ein Tier mit "ei". Ich warte nur auf den Gewinner." Oder "Ich glaube, die haben kein Tier mehr." Oder "Nach "Blei" htte ich (anders als der Redaktor) nie mehr eine Runde gestartet." Oder "Wenn ich ein Tier mit einem "ei" htte, wrde ich jetzt anluten." Der Moderator insinuierte hier einen tatschlich
nicht vorhandenen hohen Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung, wohl einzig deswegen, um bei den einen korrekten und noch nicht genannten Tiernamen kennenden Zuschauern den Anschein zu erwecken, dass ihre Gewinnchance wegen der Schwierigkeit der Lsung eher gross sei. Den Zuschauern wurde hier eindeutig etwas vorgegaugelt. Die Ausfhrungen des Vertreters von Star TV AG unter den Ziffern 7-9
(ursprnglich 10-12) berzeugen mich nicht.

Nicht abgenommen werden kann dem Moderator auch seine mehrfach geusserten Aussagen, sinngemss lautend: "Am Durchkommen kann's nicht liegen." [b]Es ist offensichtlich, dass der sog. "Zufallsmechanismus" die einzige Ursache dafr war, dass keine Anrufer durchgestellt wurden.[/b] Wenn whrend mehr als einer Stunde von den mir zahlenmssig unbekannten, aber aufgrund des grossen Einzugsgebiets wohl sehr zahlreichen Anrufversuchen nur ein einziger durchgestellt wird, so bentigte dieser wohl mehr als nur das "Quentchen Glck", welches der Moderator fr die Teilnehmer fr ein erfolgreiches Durchkommen als erforderlich erachtete. Der sog. .Hot-Button", welcher wie der Moderator mehrfach hervorhob: "jede Sekunde zuhauen kann", schlug ber eine Stunde lang nie zu.

Fragwrdig erscheinen mir auch die vom Moderator angeblich aus Grnden der Unterhaltung initiierten .countdowns", die optischen (Blinken des roten Knopfes, der eingeblendeten Zeit respektive des vom Moderatoren gewhlten Zeitfensters sowie die eingefgten akustischen Signale (Sirene) und musikalischen Einlagen, die allesamt den Eindruck vermitteln sollten, dass in diesen Phasen die Gewinnchance speziell gross sei respektive, dass das Spiel in Blde abgebrochen wrde. All diese Elemente
waren geeignet, die Mitspieler unter Druck zu setzen. Daran ndert nichts, dass einmal auf dem Laufband folgender Satz eingefgt wurde: "Wir wollen unsere Sendungen spannend machen; aber lassen sie sich nicht unter Druck setzen.", zumal diese einmalige Einblendung, wie das Laufband berhaupt, von den Mitspielern angesichts des intensiven Handlungsablaufs nicht oder nur marginal beachtet werden kann.

[...] Bei allem ist zu bercksichtigen, dass der sorgfltig instruierte Zuschauer bei einer objektiven
Betrachtung seine (geringen) Gewinnchancen hat erkennen knnen oder zumindest htte erkennen mssen.

[...[

Mit freundlichen Grssen
Dr. Guglielmo Bruni

Zum einen erkennt Dr. Bruni von der schweizerische Ombudsstelle doch einige fragwrdige Umstnde die es sind, warum sich Zuschauer ber diese private Geldbeschaffung (Innovatives Geschftsmodell) privater Rundfunkanstalten beschweren, zum anderen unterstelle ich diesem Dr. Bruni gespielte Naivitt um das Wissen ber Call-in, um diese dem Beschwerdefhrer vorzutuschen.

Fakt: Wegen ausbleibenden Werbeeinnahmen ersann man Call-in, wo man sich mit kostenpflichtig gemachten, virtuellen Telefon-Bandansagen Geldmittel vom Zuschauer und potentiellen Anrufer erschleicht, ohne dass dieser fr jeden dieser Anrufe einen Gegenwert erhlt. KOSTENPFLICHTIGE NICHTTEILNAHME am gezeigten Gewinnspiel im TV, wo das Telefon nur als Kommunikations-Hilfsmittel dienen, nicht aber selbst als Glcksspielinstrument missbraucht werden sollte.

FAKT: Das Telefon wird als Glcksspielinstrument missbraucht, indem der Veranstalter vortuscht, es wrde ein angeblicher Zufall bestehen, WANN ein Kandidat zur Teilnahme am gezeigten Gewinnspiel im TV ausgewhlt wird.

FAKT: Es wird mit Suggestion seitens des Veranstalters gearbeitet, die eine Irrefhrung der potentiellen Anrufer zufolge hat. Ein anfnglich schnelles Durchstellen von Anrufkandidaten suggeriert dem Zuschauer, es wrde weiter so schnell durchgestellt. Tatschlich bestimmt aber der Veranstalter und kein Zufall, WANN der nchste Anrufkandidat durchgestellt wird, was sich nach den eingegangenen PEAKS richtet, was fr dem Veranstalter, unter Verwendung kostenpflichtig gemachter Bandansagen, die erhofften Telefongebhreneinnahmen ausmacht, von denen man einigen wenigen Anrufern wieder etwas in Form von Geldgewinnen zurckgibt. Das Ziel fr den privaten Veranstalter ist schlielich, selber einen viel hheren Profit zu machen und nicht aus den potentiellen Anrufern viele Gewinner. Das erkennt man dann, wenn lange Zeit kein Kandidat ausgewhlt wird, weil man in dieser Zeit als Veranstalter ja selbst erst mal Geld "verdienen” will. Die in dieser Zeit zum anrufen gentigten Zuschauer sind also chancenlose Verlierer, da der Veranstalter, wie es die Vergangenheit all zu offen zeigte, immer erst zum Sendungsende einen letzten Anrufkandidaten durchstellt. Daran erkennt man eben ein gesteuertes Durchstellen der Anrufkandidaten - kein zuflliges!

Man wundert sich als mit normalem Verstand ausgersteter Mensch, dass die Aufsichtsfhrenden Anstalten, diesen Umstand nicht sehen oder erkennen wollen.

Erst nach diesen transparenten Fakts kommen die vielen suggestiven Aussagen der Anrufdrcker bei den Call-in Gewinnspielen und die vielen irrefhrenden MMR, die eben nur eines zum Ziel haben, mglichst viele unbedarfte Menschen zum Anrufen zu ntigen um privat maximalen Profit zu machen.

Normale Menschen nennen diese Form der Geldbeschaffung privater Rundfunkanstalten Abzocke und um das zu erkennen, muss man nicht mal ein Dr. sein!

Manche Menschen nennen es sogar noch viel schlimmer * , wenn sich die Call-in Veranstalter von den NICHTTEILNEHMERN am gezeigten Call-in Gewinnspiel im TV an den gleichen Telefongebhren fr eine gegenwertlosen Telefon-Bandansage bereichern * , wie von den Anrufern, die am Gewinnspiel teilnehmen drfen. (Man stelle sich das mal bei Lotto vor!) Ein kostenfreies Besetzzeichen sagt dem Anrufer ebenfalls, dass er z.Z. nicht durchgestellt werden und teilnehmen kann. Aber dann wrde der Veranstalter ja keinen Profit machen und sich diese Call-in Abzocke fr ihn nicht lohnen. Fr die Masse der Anrufer lohnt sich Call-in jedenfalls nicht, weil es von vornherein eben ein einseitig konzipiertes, "innovatives” Geschftsmodell ist.

/edit redox : Wozu haben wir die Wortsperre denn berhaupt, wenn sie eigenmchtig umgangen wird ? ... Formulierung abgendert...
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