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Sind die Anrufsendungen von Astro TV Gewinnspiele?
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Dienstag, 03.01.2012, 22:26 
Titel:
 ­­­­

Auffällig ist auch, dass jetzt alle 15 Minuten darauf hingewiesen wird, dass man 18 Jahre alt zu sein hat, um sich bei Astro TV legal abzocken lassen zu dürfen.
Und es wird auch explizit auf das Laufband unten im Bild hingewiesen!


Scheinbar hat die Zentrale der Scharlatane (von wem auch immer) einen derben Einlauf bekommen; aus eigener Transparenz würden die solche Einblendungen und Verbalisierungen sicher nicht in 2012 einführen!

Es geht merklich bergab mit denen De Gari´s, Hürther´s, Kreibich´s (...) Very Happy

Natürlich startet man auch heute wie immer pünktlich 20 Minuten vor Ablauf der vollen Stunde die "Anonyme Abzocke"!

"Liebe Regie, können wir bitte anonym machen?"

Plötzlich kann dann jeder Scharlatan total flüssig sprechen, was vorher bei den öffentlichen Gesprächen nie so richtig klappen wollte.

Es ist eben wirklich alles echt bei Astro TV und rein gar nichts fake!

No pun intended! Laughing
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  Nico
Schokokuss
Schokokuss


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 398
Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Sonntag, 08.01.2012, 15:39 
Titel:
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Als Veranstalter von Astro TV fungiert neuerdings nicht mehr die Questico AG sondern die adviqo AG. Die Adresse ist die gleiche, wie vorher bei Questico. Auch sonst scheint sich nichts geändert zu habe, zum Beispiel bei der Aktionärsstruktur. Man hat sich umbenannt und führt Questico als Markenname und Plattform weiter.

Und so stellt sich die adviqo AG auf ihrer Homepage vor:

Wir wissen, was Menschen bewegt. Jeder Mensch hat Fragen und sucht nach Orientierung … Unser Ziel ist es daher, Menschen bei der Suche nach Antworten Hilfestellung zu geben … Durch unser sicheres Gespür für Themen und Märkte verstehen wir es, neue Potenziale zu identifizieren und daraus profitable Geschäfte zu entwickeln.
Money 1

Unter dem Dach der adviqo AG versammelten sich derzeit dreizehn erfolgreiche Marken. Und hier sind die Marken, die den Menschen auf ihrer Suche nach Antworten und Orientierung Hilfestellung geben.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nico ist zur Zeit offline 
  mabb
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 10
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.01.2012, 16:33 
Titel:
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« Nico » hat Folgendes geschrieben:
Vermutlich steht die Änderung in Zusammenhang mit den Beratungen der Landesmedienanstalten, die prüfen wollten, inwieweit Regelungen, die für Gewinnspiele gelten, auf Beratungsangebote wie Astro TV übertragen werden können.

In der Tat, so ist es.
« Nico » hat Folgendes geschrieben:

Falls die Landesmedienanstalten mit ihren Beratungen zu diesem Themenbereich zu einem Ergebnis gekommen sind, wäre es schön, wenn uns mabb dieses Ergebnis hier darstellen und begründen könnte.

Gerne. Dreh- und Angelpunkt war letztlich die Frage, ob es tatsächlich "nichts zu gewinnen" gibt, und ob Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnspielsatzung tatsächlich ist, dass eine Aufgabe gelöst werden muss.

Letzteres wurde verneint, weil es darauf auch sonst nicht ankommt. Daher wenden die Medienanstalten die Gewinnspielsatzung auch auf reine "Verlosungspiele" an, wo mal also z.B. nur votet und als Anreiz für den Anruf z.B. Konzerttickets oder Smartphones verlost werden.

Der Gewinn wurde letztlich in der telefonischen Beratung selbst gesehen. Für Eso-Beratungen gibt es immerhin einen Markt, so dass die angebotene Beratung für die Anrufer offensichtlich einen Wert und damit einen Gewinn darstellt. Bei den Anrufern dürfte die Motivation, eine persönliche Beratung zu erhalten, im Vordergrund stehen, und nicht so sehr die "Teilnahme an einer Rundfunksendung".

Im Ergebnis unterliegen Call-In-Sendungen wie "Astro TV live" daher § 8a RStV und der Gewinnspielsatzung.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren mabb ist zur Zeit offline 
  Nico
Schokokuss
Schokokuss


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 398
Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.01.2012, 18:11 
Titel:
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« mabb » hat Folgendes geschrieben:
Im Ergebnis unterliegen Call-In-Sendungen wie "Astro TV live" daher § 8a RStV und der Gewinnspielsatzung.

Ich kann es kaum fassen. Ein Erfolg auf der ganzen Linie. Was die Anwendung der Gewinnspielsatzung für Astro TV in der Praxis bedeutet, wird sich erst noch zeigen müssen. Auf jeden Fall werden die Möglichkeiten, mit Täuschungen Geld zu verdienen, schwieriger.

Die Erfahrungen im Forum mit den Medienanstalten waren vielleicht nicht immer die besten. Aber ich meine, an dieser Stelle muss man den Medienanstalten auch mal attestieren, dass sie einen guten Job gemacht haben.

Mein besonderer Dank gilt Frau Zahrnt von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die sich unparteiisch, aber auch unvoreingenommen diesem durch das Forum getragenen Anliegens angenommen hat. Ich habe sie bei meinen Telefonaten stets freundlich und aufgeschlossen erlebt.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nico ist zur Zeit offline 
  TommyAUT
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2324
Wohnort: Österreich
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.01.2012, 18:16 
Titel:
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Ich kann Nico nur zustimmen! Endlich tut sich auch in dieser Richtung mal etwas!



VOOORSICHT!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren TommyAUT ist zur Zeit offline 
  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 11.01.2012, 18:06 
Titel:
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Damit hätte ich nie gerechnet. Ich bin eher davon ausgegangen, dass es nach der Verlängerung der Lizenz von Astro TV keine weiteren Beschränkungen für das sog. "Beratungsfernsehen" geben wird.

@ mabb
Glückwunsch. APPLAUS

Allerdings habe ich dem Zusammenhang überraschenderweise Wink noch ein paaar Fragen:

1) Wieso hat das so lange gedauert?
Die Gewinnspielsatzung ist am 23.02.2009 in Kraft getreten. Warum hat es rund 2 Jahre gedauert, bis die LMAen festgestellt haben, dass die Satzung auch für das Beratungsfernsehen gelten kann? Gab es bei der Erstellung der Satzung schon Überlegungen, dass die Satzung auch für Astro TV & Co anwendbar ist oder sein sollte?

2) Warum gibt es zu diesem Thema keine Pressemitteilung auf der Homepage der mabb oder der ALM?

3) Wie kommt es zu dem Sinneswandel, dass es jetzt doch gesetzliche Grundlagen für das Beratungsfernsehen gibt? Zu der Frage passt auch die kürzlich gepostete Antwort einer nicht näher genannten LMA:
Zitat:
auf Ihre Beschwerde hin haben wir die Sendung eingehend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Medienanstalt nach ihren aufsichtsrechtlichen Befugnissen keine Handhabe zur Untersagung der beanstandeten Aussagen im TV hat.
(...)
Mangels rechtlicher Handhabe ist für uns ein rechtsaufsichtliches Einschreiten nicht gegeben.

Jetzt bin ich mal so frei und zitiere ein paar Deiner Beiträge aus diesem Forum:

Mabb vom 27.05.2011
« mabb » hat Folgendes geschrieben:
« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Die GewSpSat wurde fein säuberlich vom Beratungs-Gedöhnse abgegrenzt. Man will ja nun nicht gleich zwei Branchen das Geschäft erschweren. Rolling Eyes

Das Gesetz selbst sagt nur etwas zu Gewinnspielen und deshalb können wir nur dazu auch eine Satzung erlassen.


Mabb vom 28.05.2011
« mabb » hat Folgendes geschrieben:
« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Daher meine Frage: was wäre denn nötig, um diesen Formaten ähnliche Auflagen zu machen, die den unbedarften Zuschauer vor "übermässiger" Abzocke schützen?

Wenn dieser Schutz vom Staat kommen soll, dann bräuchte es eine gesetzliche Vorschrift, die Kriterien enthält oder aus der man zumindest per Auslegung Kriterien entwickeln kann, die zu erfüllen sind, und eine Ermächtigungsnorm, die festlegt, wer bei Verstößen tätig wird und was die möglichen Sanktionen sind.

Aber nur weil einem etwas nicht gefällt, ist es deshalb noch nicht automatisch verboten.


Mabb vom 30.05.2011
« mabb » hat Folgendes geschrieben:
« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Du siehst also aufgrund der aktuellen Gesetzeslage keine Möglichkeit, gegen Astro TV vorzugehen. Dies wird sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern, da keine neuen Gesetze in diese Richtung geplant sind. Also kann man sich eigentlich sämtliche Beschwerden gegen Astro TV & Co schenken, weil es bestenfalls zu Hintergrundgesprächen mit den Anbietern führt.
"Gegen Astro TV vorzugehen" gefällt mir als Formulierung nicht.

Die mabb hat Astro TV zugelassen und beaufsichtigt das Programm, im oben genannten Sinne. Nochmals: Nenn mir die Vorschrift im RStV und/oder im JMStV, auf deren Grundlage die LMAen Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz reklamieren könnten.

Aus diesen Zitaten lese ich heraus, dass Du Mitte letzten Jahres keine Möglichkeiten für Beschränkungen der Beratungsbranche im Fernsehen gesehen hast, eben weil dazu die rechtlichen Grundlagen fehlen. Ist diese Annahme falsch?

4) Nach meiner Meinung zielt die Gewinnspielsatzung hauptsächlich auf CI-Sendungen, wie sie früher von 9Live und heute noch von Sport1 produziert wurden bzw. werden. (Nebenbei noch auf Gewinnspiele). Daher fällt es mir bei manchen Punkten der Satzung etwas schwer, sie auf das Beratungsfernsehen anzuwenden. Wie sieht es z.B. mit § 8, Absatz 2, Satz 3 aus?
« GewSpSat » hat Folgendes geschrieben:
Es darf kein besonderer Anreiz zu wiederholter Teilnahme gesetzt werden. Insbesondere unzulässig sind:
(...)
die Darstellung des Gewinns als Lösung für persönliche Notsituationen.

Der Gewinn wäre ja nach Deiner Aussage eine telefonische Beratung. Dürfen also die Scharla hochqualifizierten Berater von Astro TV nicht mit Lösungen für persönliche, private Probleme werben?

5) Gibt es konkrete Vorschriften beim Beratungsfernsehen über gesundheitliche Fragen?



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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Dienstag, 31.01.2012, 17:28 
Titel:
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In diesem Thread ist der Keks mittlerweile gegessen, da nun geklärt ist, dass Beratungssendungen wie Astro TV Gewinnspiele sind und dadurch der Gewinnspielsatzung unterliegen.

Daher in diesen Thread bitte nur noch Beiträge, die mit der Gewinnspielsatzung an sich zu tun haben. Falls es z.B. endlich eine Pressemitteilung zu dem Thema gibt oder Details zur konkreten Anwendung veröffentlicht werden, dann gehört das hier hin.

Für Beschwerden oder Verstöße gegen die Satzung gibt es, wie bei Sport1, einen neuen Thread mit dem Titel: Astro TV und die Gewinnspielsatzung. Sonstige Kommentare gehören nach wie vor in den Astro TV-Thread.



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