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Astro TV und die Gewinnspielsatzung - Teil 2
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Montag, 21.09.2015, 12:20 
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Quelle: mabb.de
 

 
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Freitag, 25.09.2015, 12:20 
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Im April 2015 gab es zwei Schriftliche Anfragen an den Berliner Senat.
Die Antworten hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg verfasst:

"Gewinnspielsatzung und Aufsichtspflicht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg"
Drucksache 17/15954     PDF-Download

"TV-Lebensberatung, Mehrwertnummern, Teleshopping –
Kann die mabb neun live und Co. einen Riegel vorschieben?"

Drucksache 17/15955     PDF-Download
 
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  12Kinder
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BeitragVerfasst am: Freitag, 25.09.2015, 13:28 
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Da stellt ein Abgeordneter also im April 2015, somit 4 Jahre nach Einstellung von 9live, die Anfrage mit der Formulierung in etwa "kann man nun was gegen 9live machen" - das zeigt doch einmal mehr, wie wirklichkeitsfern unsere Politiker leben.



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Samstag, 26.09.2015, 16:40 
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An den
Regierenden Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei
Referat Medien- und Rundfunkangelegenheiten


Rechtsaufsichtsbeschwerde


Ich erhebe Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg wegen fehlender Einleitung von Maßnahmen zur Durchsetzung von Bestimmungen der Gewinnspielsatzung in den Gewinnspielsendungen des Senders AstroTV, Betreiber: adviqo AG, Berlin

Nach § 8a des Rundfunkstaatsvertrages unterliegen Gewinnspielsendungen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren.

Die Landesmedienanstalten haben auf der Grundlage des § 46 Satz 1, 1. Halbsatz des Rundfunkstaatsvertrages zur Durchführung des § 8a RStV die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten (GWS) erlassen.

Die nachfolgend aufgeführten Informationspflichten gemäß § 11 GWS werden in den Gewinnspielsendungen von AstroTV live nicht erfüllt. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat gegenüber dem Veranstalter seit mehr als 3 Jahren keinerlei Maßnahmen eingeleitet, die zur Einhaltung dieser Bestimmungen in den Sendungen von AstroTV geführt hätten.


§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GWS

Der Hinweis auf den Ausschluss Minderjähriger gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist durch eine deutlich lesbare Bildschirmeinblendung während des gesamten Sendungsverlaufs zu erteilen.

In den ständigen Einblendungen der Sendungen von AstroTV live fehlt der Hinweis auf den Ausschluss Minderjähriger. Der Hinweis ist zwar in einem Textlaufband am unteren Bildrand zusammen mit anderen umfangreichen Informationen enthalten. Der langsam durchlaufende Kriechtext führt aber dazu, dass der Hinweis auf den Ausschluss Minderjähriger nur zeitweilig im Bild erscheint. Dies kann eine konstante Einblendung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GWS nicht ersetzen.

Dem Jugendschutz kommt nach § 8a RStV eine besondere Bedeutung zu.


§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2 GWS

Der Hinweis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist, ist in höchstens zehnminütigem Abstand in einem dauerhaft eingesetzten, deutlich lesbaren Textlaufband zu erteilen.

Der Hinweis fehlt im Textlaufband. In den Sendungen von AstroTV gibt es zeitweise Durchstellpausen von einigen Minuten bis zu einer halben Stunde, in denen keine Nutzerauswahl erfolgt. Während sich die Anrufer weiter kostenpflichtig einwählen, finden keine esoterischen Beratungen statt und es werden keine Teilnehmer ins Studio durchgestellt.

Aktuelle Beispiele:
    Mittwoch, 08.07.2015 um 17:30 Uhr: 16 Minuten
    Samstag, 11.07.2015 um 09:42 Uhr: 15 Minuten
    Freitag,   17.07.2015 um 13:42 Uhr: 17 Minuten
    Freitag,   17.07.2015 um 15:36 Uhr: 21 Minuten
    Montag,   20.07.2015 um 00:43 Uhr: 17 Minuten
    Dienstag, 21.07.2015 um 20:35 Uhr: 24 Minuten
    Dienstag, 21.07.2015 um 22:35 Uhr: 23 Minuten


§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 GWS

Auf das Textlaufband ist mindestens alle zehn Minuten mündlich ausdrücklich hinzuweisen.

Die mündlichen Hinweise auf das Textlaufband werden in allen Sendungen nicht im Zeitabstand von mindestens zehn Minuten erteilt.


Begründung:

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellte am 23.07.2013 die Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen der Gewinnspielsatzung fest. Über diese Verstöße wurde die mabb durch eine erste Beschwerde schon am 22.03.2012 informiert, also vor mehr als 3 Jahren.

In keinem einzigen Fall wurden Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung bei AstroTV der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) zur Prüfung vorgelegt. Stattdessen wurde durch die mabb mitgeteilt, man habe das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht und dieser habe Einsicht gezeigt. Gleichzeitig wird in den Sendungen von AstroTV seit Jahren unverändert gegen dieselben Bestimmungen verstoßen.

Die oben genannten Bestimmungen wurden nie eingehalten und werden bis heute in keiner einzigen Gewinnspielsendung von AstroTV erfüllt und das ist der Medienanstalt Berlin-Brandenburg seit spätestens März 2012 bekannt.

Es mangelt also nicht an einer weiteren Prüfung durch die mabb, sondern an der Durchsetzung gegenüber dem Veranstalter und der Einleitung entsprechender Maßnahmen durch die mabb.


Beweise:

Beschwerde vom 22. März 2012
Beschwerde vom 15. März 2013
Antwort der mabb vom 23. Juli 2013
Beschwerde vom 08. April 2015



Wiesbaden, den 03. Sept. 2015
 
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


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BeitragVerfasst am: Sonntag, 27.09.2015, 11:35 
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Interessant - diese beiden PDF-Dateien.

« Michael Müller » hat Folgendes geschrieben:
Gerade im Bereich Esoterik ist die Abgrenzung zwischen Erlaubtem [...] und klaren Verstößen jedoch oftmals schwierig.

Ja - was machen wir denn da? LAMPE

« Michael Müller » hat Folgendes geschrieben:
Unproblematisch ist ein Angebot, wenn kein Heilversprechen abgegeben wird. Solange Beschreibungen assoziativ bleiben und sich ausschließlich im Bereich der Esoterik und damit im Bereich des Glaubens und der persönlichen Erfahrungen bewegen [...] ist das Angebot rechtlich gesehen nicht zu beanstanden.

Mit anderen Worten: Abgesehen von Gesundheitsfragen dürfen die "Berater" erzählen, was sie wollen. Wenn jemand an Esoterik glaubt, darf er abgezockt werden.

« Michael Müller » hat Folgendes geschrieben:
[...] konstruktive Gespräche [...] 2008 [...] Selbstverpflichtung [...] So hat AstroTV z.B. die Überwachung der internen Selbstkontrolle, was das Auftreten von Beraterinnen und Beratern angeht, erheblich verbessert. Auch die Grenzen des Beratens im Falle von offensichtlich akuten persönlichen Notfällen von Anruferinnen und Anrufern wurden erheblich eingeengt.

Jetzt wird's heikel. Die LMAen haben also keine rechtliche Handhabe. Aber das Ausnutzen von "persönlichen Notfällen" ist dann doch böse - der Rest ist OK. Wo genau die Grenze liegt, weiß keiner. Und selbst wenn jemand aufgrund eines schweren Schicksalsschlags ganz offensichtlich von den Beratern abgezockt wird, haben die LMAen keine Möglichkeit für Sanktionen. Es bleibt das Wedeln mit dem erhobenen Zeigefinger.

Die "konstruktiven Gespräche" haben also dazu geführt, dass man sich im Hintergrund geeinigt hat. Astro TV & Co dürfen keine Gesundheitsfragen beantworten und sie dürfen die Not der Anrufer nicht allzu offensichtlich ausnutzen. Im Gegenzug verzichten die LMAen/MABB auf konkrete Regeln mit dem entsprechenden rechtlichen Rahmen. Deshalb dürfen wir uns immer wieder die Standard-Phrase aus dem Textbaukasten anhören: "Wir haben keine rechtliche Handhabe". Genau so, wie es in den vielen Jahren vor der Gewinnspielsatzung (GWS) bei CI war.

« Michael Müller » hat Folgendes geschrieben:
Gibt es Überlegungen zur weiteren Bearbeitung der bestehenden Gewinnspielsatzung [...]?
Über einen Entwurfsstatus gingen diese Überlegungen allerdings nicht hinaus. Ein Grund war, dass die Gewinnspielproblematik in den deutschen Programmen (vor allem nach der Einstellung des Sendebetriebs von 9Live) an Bedeutung und Fahrt verlor.

Nur zur Erinnerung: Die GWS ist im Februar 2009 in Kraft getreten. Astro TV sendet seit 2004. Die GWS zielte damals auf CI, nicht auf Astro TV & Co. Seit einigen Jahren wird nun versucht, die GWS auf Astro TV hinzubiegen, was nur bedingt funktioniert. Seit 2009 ist also bzgl. der "Lebensberatung" im Fernsehen, trotz aller bekannten Probleme, genau nichts passiert.

« Michael Müller » hat Folgendes geschrieben:
In welcher Form wurden bestehende Rechts- und Regulierungsgrundlagen hinsichtlich der entsprechenden Angebote durch die mabb evaluiert und mit welchen Ergebnissen?
„Eine Evaluierung wurde weder von Seiten der ZAK noch von Seiten der mabb durchgeführt. Die in der Vergangenheit entwickelten Anwendungs- und Auslegungsregeln zur GWS trugen „Früchte“. Das Gewinnspielaufkommen bzw. die damit einhergehende Problematik ist danach deutlich zurückgegangen (z.B. Einstellung des Sendebetriebs von 9Live).

Das stimmt schon. Die GWS dürfte ein Grund für das Ende von diversen CI-Sendungen gewesen sein, wenn auch mit Sicherheit nicht der einzige. Es geht bei der Anfrage aber nicht nur um CI, sondern eben auch um die "Lebensberatung" per Telefon. Hierzu schweigt die MABB. Keine Evaluation, keine Auswertung und vor allem: Kein Interesse an einer juristisch haltbaren Regelung für das sog. Beratungsfernsehen.

Wie gesagt, es läuft beim Beratungsfernsehen exakt so wie bei CI in den Jahren vor der GWS. Da Kritik an Astro TV bei weiten nicht so präsent in den Medien ist, wie damals bei 9Live, Money Express, Nightloft und wie sie alle hießen, darf sich die Adviqo AG auf ruhige Zeiten einstellen. Astro TV ist ein Spartensender, der kaum jemanden interessiert.

Die Anrufer dürfen also weiter gemolken werden. Aber bitte nicht zu offensichtlich, denn dann kommt der erhobene Zeigefinger der MABB. Und davor hat Adviqo natürlich wahnsinnige Angst. Ompf!



@ Nico
Dein Engagement gegen Astro TV in allen Ehren.

Ich fürchte nur, dass das nicht an den Kern der Sache geht. Die GWS ist für Astro TV ungeeignet. Natürlich ist Astro TV nicht einmal in der Lage, die für sie doch eher unrelevanten Dinge wie Bildschirmeinblendungen im Sinn der Satzung zu befolgen. Das ist sicherlich kein Zufall. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie viele Anrufe einbüßen, wenn sie Einblendungen korrekt durchführen würden. Adviqo spielt etwas mit der MABB. Sie wollen Grenzen austesten, denn sie wissen, dass sie letztendlich nicht viel zu befürchten haben. Vielleicht können sie dadurch die Bilanz etwas verbessern - schaden kann es jedenfalls nicht.

Andererseits ...
Es ist unwahrscheinlich, dass es irgendwann einmal eine konkrete Satzung zum Beratungsfernsehen geben wird. Deshalb ist es richtig, wenn man Adviqo möglichst viele Steine in den Weg legt. Und dazu gibt es leider nur die GWS. Ganz offensichtlich ist es nicht das Bestreben der MABB, die GWS gegenüber Astro TV durchzusetzen. Ich bin mir sicher, dass man sich im Hintergrund geeinigt hat.

Die Frage ist, ob man die MABB dazu zwingen kann, denn Gesetz ist ja eigentlich Gesetz. Und vor dem Gesetz sind ja (fast) alle gleich. Very Happy Im schlechtesten Fall kommen wieder Ermahnungen und die unvermeidlichen konstruktiven Gespräche. Im besten Fall kommen (die Androhung von) Bußgelder. Bei letzterem bin ich skeptisch, aber man wird sehen. Das kann nicht lange dauern, denn wie Du weißt, werden Beschwerden unverzüglich bearbeitet. Wink



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  Nico
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BeitragVerfasst am: Montag, 28.09.2015, 15:00 
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Dein Engagement gegen Astro TV in allen Ehren. Ich fürchte nur, dass das nicht an den Kern der Sache geht.

Dann verrate mir, welche Möglichkeiten es gibt, um an den Kern der Sache zu kommen und AstroTV Grenzen zu setzen? Dann hast Du mich voll auf Deiner Seite und wir können morgen damit anfangen. So sehr ich die Forderung nach einer konkreten Satzung für das Beratungsfernsehen unterstütze, das würde bei den Medienanstalten wohl nur ein müdes Lächeln auslösen.

« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Natürlich ist Astro TV nicht einmal in der Lage, die für sie doch eher unrelevanten Dinge wie Bildschirmeinblendungen im Sinn der Satzung zu befolgen.

Naja, was heißt ... in der Lage?  Sie wollen es nicht, weil das ihr "schönes" Fernsehbild beeinträchtigt.

« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie viele Anrufe einbüßen, wenn sie Einblendungen korrekt durchführen würden.

Nee, ich auch nicht. Aber es gibt ja nicht nur die Informationspflichten, sondern die GWS bietet auch eine Handhabe gegen die Täuschung der Zuschauer, etwa gegen die immer wieder gern geäußerte Spekulation, dass wohl kaum jemand zuschaut und man deshalb besonders gut durchkommen könne.

« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Deshalb ist es richtig, wenn man Adviqo möglichst viele Steine in den Weg legt. Und dazu gibt es leider nur die GWS.

Du sagst es.

« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Die Frage ist, ob man die MABB dazu zwingen kann, denn Gesetz ist ja eigentlich Gesetz.

Genau das versuche ich gerade durch die Rechtsaufsichtsbeschwerde, die sich exemplarisch auf drei ganz eindeutige Bestimmungen der GWS bezieht.

« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Das kann nicht lange dauern, denn wie Du weißt, werden Beschwerden unverzüglich bearbeitet. Wink


Super Überleitung:   Wink
 
 
 
Von: xxx@mabb.de
Gesendet: Dienstag, 15. Sept. 2015 10:05
An: xxx@xxx.com
Betreff: Ihre Beschwerde betr. Astro TV vom 08.04.2015


Sehr geehrter Herr xxx,

im Hinblick auf Ihre Beschwerde vom 08.04.2015 darf ich Ihnen folgende Zwischenstandsmitteilung geben: Die Sichtung und Auswertung von rund 80 Sendestunden im Rahmen unserer Programmanalyse von Astro TV konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Derzeit wird AstroTV im Rahmen eines Anhörungsverfahrens Gelegenheit gegeben, sich zu der vorläufigen juristischen Bewertung der mabb zu äußern. Im Anschluss daran sollen die zuständigen gemeinsamen Gremien der Medienanstalten mit dem Thema befasst werden.

Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
Von: xxx@xxx.com
Gesendet: Dienstag, 15. Sept. 2015 14:00
An: xxx@mabb.de
Betreff: Re: Ihre Beschwerde betr. Astro TV vom 08.04.2015


Sehr geehrte Frau xxx,

nur für den Fall, dass Ihre Zwischenstandsmitteilung wegen meiner Beschwerde vom 08.04.2015 etwas mit der Rechtsaufsichtsbeschwerde vom 03.09.2015 an die Senatskanzlei zu tun haben könnte oder durch diese ausgelöst wurde, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die in der Rechtsaufsichtsbeschwerde aufgeführten Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung rein gar nichts mit Ihrer Programmanalyse und dem derzeit laufenden Verfahren zu tun haben.

Die nachfolgend genannten Verstöße in den Sendungen von AstroTV geschehen seit dem Jahr 2012 unter den Augen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und wurden seitdem kein einziges Mal in den Sendungen beachtet. Die Nichteinhaltung der betreffenden Bestimmungen der Gewinnspielsatzung stellte die mabb, vertreten durch Frau xxx, in der E-Mail vom 23.07.2013 13:12 selbst fest.

Was hindert Sie, die genannten Bestimmungen sofort in den Sendungen von AstroTV durchzusetzen?

Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
"Es fehlen in den ständigen Einblendungen Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger."
Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4
"Auf das Textlaufband wird statt den verlangten 10 Minuten lediglich alle 15 Minuten hingewiesen."
Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2
"Zudem fehlt der Hinweis auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist."

Beste Grüße
 
 
 
Von: xxx@mabb.de
Gesendet: Mittwoch, 16. Sept. 2015 09:30
An: xxx@xxx.com
Betreff: AW: Ihre Beschwerde betr. Astro TV vom 08.04.2015


Sehr geehrter Herr xxx,

sowohl das Anhörungsschreiben als auch der E-Mail-Entwurf waren bereits angefertigt, bevor uns die Senatskanzlei Ihre Rechtsaufsichtsbeschwerde zuleitete.

Zu Ihrer Frage nach den Verstößen: Wir befinden uns – wie wir bereits mitgeteilt haben – in einem laufenden Aufsichtsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Nach dessen Abschluss werden wir Sie unaufgefordert über den Ausgang informieren.

Mit freundlichen Grüßen
 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Montag, 02.11.2015, 13:31 
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Es gibt eine Antwort des Berliner Senats in der Drucksache 17/17126 zu einer Anfrage wegen dieser > Liste.


Drucksache 17/15954
Abgeordnetenhaus Berlin

Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 13. April 2015


"2. a) Wie viele Beschwerden gab es seit 2010 zur Verletzung der Gewinnspielsatzung, gegen welchen Anbieter (bitte auflisten nach Jahr, Herkunft der Beschwerde, Anbieter und Verstoß gegen welchen Paragraphen der Gewinnspielsatzung sowie dem Ergebnis der Prüfung und ggf. verhängter Bußgelder)"

Zu 2. a): Die um Auskunft gebetene Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in der Anlage zu Frage 2. a) die Beschwerden aufgelistet ...


Drucksache 17/17126
Abgeordnetenhaus Berlin

Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 30. September 2015


"1. Wenn, wie in der Antwort auf die Frage 2. a) der Schriftlichen Anfrage 17/15954 vermerkt, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg allein gegen den Anbieter AstroTV ca. 100 Beschwerden vorliegen, was genau listet die Anlage zur Frage 2. a) auf, da es sich offensichtlich nicht um eine Liste aller Beschwerden handelt?"

Zu 1.: Dem Senat liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die um Auskunft gebetene Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat hierzu Folgendes ausgeführt:

"In der Anlage zu Frage 2.a) sind – wie in der Anfrage erbeten – die seit 2010 gegen von der mabb lizenzierte Rundfunkveranstalter geführten Aufsichtsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung aufgeführt, wie sie in der entsprechenden Datenbank der mabb gelistet sind ..."

––––––

Will man bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg ernsthaft behaupten, dass man nicht in der Lage sei, Auskunft darüber zu geben, wie viele Beschwerden wegen der Verletzung der Gewinnspielsatzung seit dem Jahr 2010 eingegangen sind?

Die Behauptung, die Auflistung sei "wie in der Anfrage erbeten" erfolgt, ist falsch! Es war nach der Anzahl der Beschwerden gefragt und nicht nach Verfahrensgegenständen oder Verwaltungsvorgängen. Das war allein schon deswegen völlig unmissverständlich, weil in der Anfrage explizit nach der jeweiligen "Herkunft der Beschwerde" gefragt war.

In der Liste, so wie sie von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg verfasst wurde, sind keine Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung bei AstroTV aufgeführt. Man kann den Verantwortlichen bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nicht nachweisen, dass sie diese Form der Auflistung gewählt haben, um bewusst den Eindruck zu erwecken, dass es keine Verstöße bei AstroTV gab. Ich bin aber davon überzeugt, dass genau dies die Absicht der mabb gewesen ist, hätte man doch andernfalls massenweise Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung bei AstroTV auflisten müssen.

Aber auch wenn man den nachfolgenden Ausführungen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg über die bei Behörden üblichen Verwaltungsvorgänge folgt, ist die betreffende Liste unvollständig und damit falsch.

Irgendwie dumm gelaufen für die mabb, dass die meisten Beschwerden wegen Verletzung der Gewinnspielsatzung bei AstroTV über dieses Forum gelaufen und damit detailliert nachvollziehbar sind. — Jedenfalls ist das Thema noch nicht durch.

––––––

Begründung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg:


"In der mabb werden, wie in anderen Behörden auch, Verfahren nach Verwaltungsvorgängen – also nach eigenständigen Verfahrensgegenständen – gebündelt. Im Bereich der Aufsicht bezieht sich jeder Prüffall auf einen eigenständigen Verfahrensgegenstand. Dementsprechend wird er als ein Verwaltungsvorgang behandelt, für den eine Akte angelegt wird. Dieses Vorgehen ist unabhängig davon, ob Anlass für das Aufsichtsverfahren eine Programmuntersuchung der mabb selbst, Programmbeschwerden oder andere Hinweise (wie z.B. Presseberichterstattungen) sind. Jede dieser Akten erhält eine fortlaufende Nummer und wird in einer Datenbank erfasst.

Auch wenn mehrere Programmbeschwerden eingehen, diese aber den gleichen Sachverhalt betreffen, handelt es sich um einen Prüffall, da ja der gleiche Sachverhalt nur einmal geprüft wird. Folglich gibt es in dieser Konstellation nur einen Verfahrensgegenstand, ein Aufsichtsverfahren und eine Akte ..."


 
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 18.11.2015, 10:20 
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Die Senatskanzlei Berlin hat auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg geantwortet.

Ich habe hier aus dem fünfseitigen Schreiben einige Zitate mit Kommentaren versehen:


"Mit Schreiben vom 03. September 2015 rügen Sie nunmehr die fehlende Einleitung von Maßnahmen durch die mabb zur Durchsetzung von drei konkreten Bestimmungen der GWS in den Gewinnspielsendungen des Senders AstroTV, veranstaltet durch die adviqo AG, Berlin."

Stimmt.

"Grundsätzlich kann nach § 18 Absatz 3 MStV die für die Rechtsaufsicht zuständige Stelle die mabb schriftlich auf Maßnahmen oder Unterlassungen hinweisen, die den MStV oder die allgemeinen Rechtsvorschriften verletzen, und sie auffordern, diese Rechtsverletzungen zu beseitigen und künftig zu unterlassen."

So ist es.

"Nach eingehender Prüfung lhres Anliegens und im Benehmen mit der Staatskanzlei Brandenburg sind bei dem Vorgehen der mabb bezüglich lhrer Beschwerden keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass bei deren Bearbeitung gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde."

Echt jetzt?

"ln keinem Fall habe die mabb jedoch die Verstöße gegen die GWS der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zur Prüfung vorgelegt. Stattdessen habe die mabb lediglich Gespräche mit dem Anbieter geführt. Gleichzeitig würde durch AstroTV unverändert gegen dieselben Bestimmungen der GWS verstoßen."

So ist es.

"Soweit die mabb Verstöße gegen die Bestimmungen der GWS festgestellt hat, habe die mabb den Anbieter aufgefordert, die Einblendungen und Hinweise satzungsgemäß zu korrigieren."

Hat aber nichts bewirkt.

"Die Entscheidung der mabb, trotz der festgestellten Verstöße in der Vergangenheit kein formales ZAK-Verfahren einzuleiten, hat diese unter Berücksichtigung der damaligen Beurteilung von Schwere und Umfang der Verstöße sowie der Kooperationsbereitschaft des Veranstalters im eigenen Ermessen getroffen. Es ist aus rechtsaufsichtlicher Sicht nicht erkennbar, dass sie dabei gegen Recht und Gesetz verstoßen hat."

Mehr als 3 Jahre lang?

"Der Rundfunkstaatsvertrag eröffnet hier der Landesmedienanstalt die Möglichkeit, jedoch nicht die Verpflichtung zur Einleitung von Maßnahmen."

Ach so.

"Die mabb kam zu der Einschätzung, dass es sich nicht um schwerwiegende Verstöße handelt."

Nicht schwerwiegend? Seit mehr als 3 Jahren wurden diese Bestimmungen in keiner einzigen Sendung von AstroTV beachtet.


––––––––


Aber dann kommen der Senatskanzlei anscheinend doch noch Bedenken, bei so viel eigenem Verständnis für die mabb:


"Die Einschätzung der mabb sowie die Wahl der informellen Aufsichtsmittel ist unter rechtsaufsichtlichen Gesichtspunkten noch mit Recht und Gesetz vereinbar."

"Da die Verstöße durch AstroTV - wenn auch wiederholt - so doch darauf beschränkt sind, dass Hinweispflichten in der GWS nicht in der von der GWS vorgesehenen Form bzw. Häufigkeit erfolgen, kann die Annahme der mabb, bei diesen nicht schwerwiegenden Verstößen zunächst die Mittel eines Aufsichtsgespräch und eines Hinweisschreibens zu wählen, noch vertreten werden."

Nochmal: Die Bestimmungen, die Grundlage für die Rechtsaufsichtsbeschwerde waren, wurden in den Sendungen von AstroTV kein einziges Mal eingehalten.


––––––––


Gleichzeitig geschieht Merkwürdiges:

Während die Senatskanzlei noch an ihrer Begründung schreibt und weder die Senatskanzlei, noch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg offiziell einen Handlungsbedarf bei der Durchsetzung der betreffenden Bestimmungen sehen, sondern auf das laufende Aufsichtsverfahren verweisen, erscheint bei AstroTV die geforderte permanente Einblendung "Teilnahme ab 18" und die mündlichen Hinweise gibt es nun nicht mehr drei Mal, sondern fünf Mal in der Sendestunde.

Wie jetzt?

Hat man sich das bei adviqo einfallen lassen, weil man dort jetzt vorbildlicher geworden ist, als die zuständigen Aufsichtsbehörden? — Wohl kaum, denn bei AstroTV wird ständig weiter gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen. Erst am letzten Donnerstag gab es nach einem Aufleger eine Durchstellpause von über einer Stunde. Und den vorgeschriebenen Hinweis, innerhalb welches Zeitrahmens die Auswahl eines Anrufers erfolgt, gibt es immer noch nicht.

Vielleicht liegt die Antwort in diesem Zitat:

"Vielmehr soll die jeweilige Landesmedienanstalt diejenige Maßnahme treffen, die sie aus ihrer Sicht für erforderlich hält. lnsoweit sind auch "informellere" Maßnahmen wie ein Anruf oder ein Hinweis anerkannt."

... ein Anruf ... ein Hinweis

Wenn es nicht mehr anders geht, bewegt man sich doch. Diesmal landen die Verstöße zur Prüfung vor der Kommission für Zulassung und Aufsicht und wenn die ZAK nach Abschluss des Verfahrens die Verstöße rügt, kann man sagen: Das machen wir doch alles längst freiwillig.


––––––––


Hier   das Schreiben der Senatskanzlei
 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2015, 16:30 
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Konzernabschluss der adviqo AG

Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014


Zitat aus dem Wirtschaftsbericht:

"Der Markt der Spiritualität in Deutschland als Kernmarkt der adviqo Gruppe ist weit gefasst. In einer Marktstudie der GfK aus 2006 wurde die Anzahl der "spirituellen Sinnsucher" auf mehr als sechs Millionen Menschen allein in Deutschland hochgerechnet und macht damit ca. 15% der erwachsenen Bevölkerung aus. Weitere 17,4% messen spirituellen und religiösen Fragen eine große bis sehr große Bedeutung bei."

Aber die Umsätze sinken erneut. Damit setzt sich der Abwärtstrend der vergangenen Jahre fort:

adviqo Umsatzerlöse (Euro):

82.382.000   (2014)       86.953.000   (2013)       92.073.000   (2012)

AstroTV Umsatzerlöse (Euro):

2.468.000   (2014)       2.967.000   (2013)       3.752.000   (2012)


Der Wirtschaftsbericht kommentiert:

"Mit dem allgemeinen Rückgang der Call-In Formate in der TV-Landschaft und dem Rückgang der TV-Reichweiten für AstroTV in Sendefenstern anderer TV-Sender ist auch die Verbreitung von AstroTV über Kabel und Satellit in die Haushalte zurückgegangen. Gleichzeitig sinken die Verkaufszahlen für TV-Geräte seit 2012 während die Absatzzahlen für Smartphones und Tablets stark wachsen. Diese technischen Rahmenbedingungen verändern den Verbreitungsmarkt für die Internetplattform und auch den Fernsehsender AstroTV stark."


Zum Geschäftsverlauf wird festgestellt:

"Insgesamt haben die in die Neukundenaquise investierten Mittel nicht den erwarteten Erfolg gebracht, so dass der geplante Umsatzanstieg ausgeblieben ist und das Ergebnis stärker belastet wurde als geplant."


Aus dem Nachtragsbericht:

"Im November 2014 hat der Aufsichtsrat einem Restrukturierungsprojekt zugestimmt, das sich seither in Umsetzung befindet. Im Wesentlichen werden die Abteilungen Callcenter und Forderungsmanagement in Berlin geschlossen, die Geschäftsfelder kosmica.pl und der AstroTV-Shop geschlossen und eine Straffung der Organisation durchgeführt."


Und zu Prognosen und Risiken wird angemerkt:

"Das Management des adviqo-Konzerns geht davon aus, dass auch im Folgejahr das Kerngeschäft "Advice" einen weiteren leichten Umsatzrückgang verzeichnen wird. Dieser Einfluss auf den Gesamtumsatz wird sich nicht kurzfristig durch die angestrebten Neuentwicklungen im Bereich der "mobile Apps" kompensieren lassen."

"Die adviqo sieht Risiken, die sie vor allem mit der Unsicherheit über die zukünftige Markt- und Wettbewerbsentwicklungen z.B. geändertes Kommunikationsverhalten jüngerer Kundengruppen, vermehrter Wettbewerb durch kleine, spezialisierte Webseiten sowie technologischen Neuentwicklungen in Verbindung bringt."
 
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22.06.2016
ZAK-Pressemitteilung 07/2016
Gewinnspiele: ZAK trifft Aufsichtsentscheidungen


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer gestrigen Sitzung in Leipzig über Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung entschieden:

Astro TV

Die ZAK beanstandet, dass in den Sendungen "AstroTV Live" und "Antonias Sterne" von Anfang März 2015 mehrfach gegen unterschiedliche Gewinnspiel-Regelungen verstoßen worden ist. So fehlten immer wieder Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger und auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Anruferin oder eines Anrufers vorgesehen ist. Auch Hinweise auf das Textlaufband, das die vorgeschriebenen Informationspflichten während des Spielverlaufs erfüllt, oder auf die Mobilfunkkosten erfolgten nur sporadisch.

Gegen die Sender sprach die ZAK jeweils Beanstandungen aus, um sie zur Beachtung der Gewinnspiel-Regelungen anzuhalten.





Anscheinend wurde kein Bußgeld verhängt. Eine Beanstandung kostet 1.000 Euro, zumindest war das so bei früheren Beanstandungen gegen Sport1. Ob sich die Entscheidung der ZAK auf das hier bezieht, weiß ich nicht. Normalerweise müsste ich dann von der mabb darüber informiert werden.
 
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 13.09.2016, 07:50 
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Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte vor etwas mehr als einem Jahr für den Regierenden Bürgermeister von Berlin zur Beantwortung einer Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus eine Liste erstellt, in der kein einziger Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung bei AstroTV seit 2010 ausgewiesen wurde. Das konnte nicht sein, hatte es doch massenhaft Verstöße und jede Menge Beschwerden gegeben.

Am 22. März 2016 habe ich der neuen Direktorin der mabb, Frau Dr. Anja Zimmer, eine E-Mail geschickt:

Zitat:
Sehr geehrte Frau Dr. Zimmer,

ich möchte Ihnen zu Ihrer Wahl als neue Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gratulieren und wünsche Ihnen für Ihr neues Amt viel Erfolg.

Ich wende mich in der nachfolgenden Angelegenheit an Sie, weil ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen und meine Fragen beantworten können.

In diesem öffentlich zugänglichen Dokument des Berliner Abgeordnetenhauses wird vom Abgeordneten Dr. Simon Weiß (MdA) die Frage gestellt:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15954.pdf

"Wie viele Beschwerden gab es seit 2010 zur Verletzung der Gewinnspielsatzung, gegen welchen Anbieter (bitte auflisten nach Jahr, Herkunft der Beschwerde, Anbieter und Verstoß gegen welchen Paragraphen der Gewinnspielsatzung sowie dem Ergebnis der Prüfung und ggf. verhängter Bußgelder)?"

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat für den Regierenden Bürgermeister zur Beantwortung dieser Frage eine Liste erstellt. Diese Liste weist keine Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung in den Gewinnspielsendungen AstroTV live seit 2010 aus. Tatsächlich gab es aber eine Vielzahl von Verstößen, die der Medienanstalt Berlin-Brandenburg durch Zuschauerbeschwerden mitgeteilt wurden.

Durch die stellvertretende Justitiarin der mabb wurde mir mitgeteilt, "dass die mabb grundsätzlich ihre offiziellen Stellungnahmen und Erklärungen nicht gegenüber Dritten kommentiert."

Ich frage daher unabhängig und ausdrücklich nicht mit Bezug auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß:

• Wie viele Beschwerden wegen Verletzung der Gewinnspielsatzung in den Sendungen von AstroTV Live sind seit 2010 bei der mabb eingegangen?
• Wie viele "mögliche Verstöße" gegen Bestimmungen der Gewinnspielsatzung wurden aufgrund dieser Zuschauerbeschwerden festgestellt?
• In welchen Sendungen von AstroTV Live (Datum) wurden Verstöße gegen Bestimmungen der Gewinnspielsatzung festgestellt?

Die Fragen beziehen sich nicht auf die in der Datenbank der mabb gelisteten Aufsichtsverfahren, sondern auf den Eingang von Zuschauerbeschwerden!

Mit freundlichen Grüßen


Frau Dr. Zimmer schickte für die E-Mail eine Empfangsbestätigung. Aber erst nach einer weiteren Anfrage kam eine Antwort und zwar nicht von ihr, sondern von Nicole Breithaupt (das ist die Mitarbeiterin der mabb, die Antworten wie diese hier verschickt) und darin wird lediglich wiederholt, was die Medienanstalt Berlin-Brandenburg schon vor einem Jahr dem Berliner Abgeordnetenhaus mitgeteilt hatte, nämlich dass Programmbeschwerden nach Verfahrensgegenständen geführt werden. Für diese Antwort hat die mabb ein halbes Jahr gebraucht:

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx,

in Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die mabb (wie Ihnen bereits aus der Anfrage des Abgeordneten Weiß bekannt ist), nicht nach Anzahl der Beschwerden, sondern nach Verfahrensgegenständen die Anzahl der Fälle beziffert. Unabhängig hiervon ist, ob der Hinweis durch Zuschauer kam oder durch Stichproben der mabb. In den letzten Jahren wurden gegen Astro TV sieben Aufsichtsverfahren geführt. Verstöße wurden bei einem Fall festgestellt und beanstandet (in 2015/2016). Bei allen anderen Fällen waren die Verstöße als minderschwer einzuordnen, so dass in diesen Fällen informelle Aufsichtsmaßnahmen (wie bspw. Aufsichtsgespräche und/oder Hinweisschreiben) ergriffen wurden.

Mit freundlichen Grüßen


Ich habe Nicole Breithaupt (zuständig für Programmbeschwerden) die Frage gestellt:

"Bedeutet das, dass die mabb nicht in der Lage ist, die Anzahl der zu den Sendungen von AstroTV Live eingegangenen Zuschauerbeschwerden festzustellen?"

Darauf werde ich wohl kaum eine Antwort erhalten, denn dann müsste die mabb zugeben, dass sie die Frage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (MdA) nach der Anzahl der eingegangenen Beschwerden hätte beantworten können.

Der Medienjournalist Stefan Niggemeier schrieb am 24.08.2010 über die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb):

"Bei den Landesmedienanstalten – und insbesondere den beiden genannten – verbindet sich in einzigartiger Weise der ganze Albtraum einer föderalen Bürokratie mit Inkompetenz und schlichtem Unwillen. Ich bin überzeugt davon, dass die Bayerische Landesmedienanstalt unter Wolf-Dieter Ring (seit 21 Jahren im Amt) kein Interesse daran hat, die von ihr lizenzierten (und im Land angesiedelten) Sender wirkungsvoll zu kontrollieren. Und der Aufsichts- und Auskunftswiderwille der MABB unter Hans Hege (seit 19 Jahren im Amt), die theoretisch für Pro Sieben zuständig wäre, ist ein fortdauernder Skandal."
Quelle: stefan-niggemeier.de

Daran hat sich unter der neuen Direktorin Anja Zimmer nichts geändert.
 
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 21.09.2016, 17:30 
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Nicole Breithaupt hat geantwortet. Diesmal dauerte es kein halbes Jahr. Hier zunächst meine Frage, dann die Antwort der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb):





Betreff: Re: Ihre Anfrage
Von: xxx@xxx.com
Datum: 09.09.2016 14:30
An: Nicole Breithaupt xxx@mabb.de


Sehr geehrte Frau Breithaupt,

was Sie im Bezug auf die Verfahrensgegenstände schreiben, ist mir bekannt. Gestatten Sie mir dazu noch eine Frage: Bedeutet das, dass die mabb nicht in der Lage ist, die Anzahl der zu den Sendungen von AstroTV Live eingegangenen Zuschauerbeschwerden festzustellen?

Mit freundlichen Grüßen aus Wiesbaden



Betreff: AW: Ihre Anfrage
Von: Nicole Breithaupt xxx@mabb.de
Datum: 20.09.2016 10:46
An: xxx@xxx.com


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Engagement und Interesse an unserer Arbeit. Wir konzentrieren uns in unserer Arbeit auf die Bearbeitung der Aufsichtsfälle. Daher haben Sie bitte Verständnis, wenn wir nicht die Menge der Beschwerdeführer zählen können.

Mit freundlichen Grüßen





Die mabb hat also nicht die Zeit, die Beschwerden wegen Verletzungen der Gewinnspielsatzung zu zählen, auch dann nicht, wenn ein Abgeordneter genau diese Frage an den Regierenden Bürgermeister von Berlin stellt. — Aha. — Müßig also, auch noch danach zu fragen, wie viele Verstöße es in den Gewinnspielsendungen von AstroTV gegeben hat, zumal das Verwaltungsverfahren der mabb eigentlich völlig einleuchtend ist:

Wenn ein Verstoß objektiv ein Verstoß ist, weil tatsächlich gegen eine Bestimmung der GWS verstoßen wurde, ist es kein tatsächlicher Verstoß, sondern ein möglicher Verstoß, der erst zum tatsächlichen Verstoß wird, wenn die mabb beschließt, dass es ein tatsächlicher Verstoß ist. In den Aufsichtsverfahren gibt es dann Verstöße, die tatsächliche Verstöße sind und tatsächliche Verstöße, die minderschwere Verstöße sind. Bei den minderschweren Verstößen handelt es sich auch um solche Verstöße, die zwar nach Ansicht der mabb minderschwer sind, aber sich über Jahre ständig wiederholen. Und alle übrigen Verstöße seit dem Jahr 2010 sind dann in der Liste für den Regierenden Bürgermeister von Berlin gelandet. Und das waren: Keine Verstöße.




Zu den minderschweren Verstößen gehörten nach der Definition der mabb auch mehrfache Verstöße gegen das Irreführungsverbot (§ 6 Abs. 1 GWS) und das Manipulationsverbot (§ 7 GWS), die die mabb am 23.07.2013 selbst bestätige:

"Damit lägen bei verschiedenen Moderatoren wiederholte Verstöße gegen §§ 6 Abs. 1 und 7 GWS vor, soweit Aussagen über die Zahl der Nutzer getroffen werden."

Die Beschwerde dazu stammte vom 15.03.2013 und die ist in der Liste oben ... ähm ... ähm ... dont know 2





Der Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses Dr. Simon Weiß hatte am 13.04.2015 gefragt:

"Wie viele Beschwerden gab es seit 2010 zur Verletzung der Gewinnspielsatzung, gegen welchen Anbieter (bitte auflisten nach Jahr, Herkunft der Beschwerde, Anbieter und Verstoß gegen welchen Paragraphen der Gewinnspielsatzung sowie dem Ergebnis der Prüfung und ggf. verhängter Bußgelder)?"
 
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 12.10.2016, 00:20 
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Lügen spart Arbeit

scheint man sich bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu sagen.


E-Mail der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 15.02.2013

"Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Eingaben mit Beschwerden über das Programm von Astro TV. Wir nehmen alle Programmbeschwerden sehr ernst und haben uns auch in diesen Fällen intensiv damit auseinandergesetzt, Sendungen gesichtet und das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht ..."

http://citv.nl/forum/viewtopic.php?p=187013#187013

In dieser Antwort teilte die Medienanstalt nicht mit, ob sie die betreffenden Beschwerden vom 22. März 2012 für berechtigt hielt oder nicht. Das war ungewöhnlich. Die Erklärung für dieses merkwürdige Verhalten fand sich mehr als zwei Jahre später zufällig in einem Schreiben der Berliner Senatskanzlei.


Die Berliner Senatskanzlei schreibt am 03.11.2015

"Die mabb habe bereits vor Eingang Ihrer Beschwerde vom 22. März 2012 mehrere Stichproben des Programms von AstroTV ausgewertet. Die Auswertung habe ergeben, dass die Hinweispflichten "im Großen und Ganzen erfüllt werden". Da man die Ergebnisse der Auswertung für ausreichend hielt, habe die mabb keine Sendemitschnitte der von Ihnen monierten Sendungen angefordert."

http://citv.nl/forum/viewtopic.php?p=193468#193468

In der Antwort der mabb vom 15.02.2013 wird eindeutig der gegenteilige Eindruck erweckt. Das ist aus meiner Sicht bewusste Täuschung. Die Programmaufsicht der mabb konnte allerdings damals nicht ahnen, dass der wahre Sachverhalt fast drei Jahre später in einer Antwort der Berliner Senatskanzlei auftauchen würde.
 
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 20.10.2016, 14:00 
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Dienst nach Vorschrift

bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg


Im Juni hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) verschiedene Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung in den Sendungen von AstroTV beanstandet, u.a. das Fehlen von schriftlichen und mündlichen Hinweisen "auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Anruferin oder eines Anrufers vorgesehen ist". Der Veranstalter von AstroTV, die adviqo AG, reagierte nicht auf die Beanstandung.

Im August habe ich bei der Pressestelle der Medienanstalten nachgefragt, ob eigentlich mit einer Beanstandung auch die Erwartung verbunden sei, dass die entsprechende Bestimmung zukünftig eingehalten wird. Ja, lautete die Antwort, grundsätzlich sei "mit jeder Beanstandung durch die ZAK die Erwartung verbunden, dass die Verstoßpraxis beim Veranstalter künftig unterlassen wird". Ich solle mich daher nicht scheuen, "entsprechende Beobachtungen unter Angabe der Sendezeit der zuständigen Landesmedienanstalt mitzuteilen".

Im August habe ich der Medienanstalt Berlin-Brandenburg geschrieben: "Was nutzt eine Beanstandung durch die ZAK, wenn die mabb die Einhaltung der betreffenden Bestimmung nicht durchsetzt?" Die Medienanstalt antwortete nicht und adviqo ignorierte § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GWS weiterhin. Im Oktober habe ich die Direktorin der mabb, Frau Dr. Anja Zimmer, in einer E-Mail gefragt, was die mabb in den letzten 3 Monaten unternommen habe, um den Veranstalter zur Einhaltung der GWS zu veranlassen, beziehungsweise was man denn jetzt tun werde, damit die Bestimmung eingehalten wird.

Am 12.10.2016 kam die Antwort von der Justitiarin der mabb: Bei einer Beanstandung werde formal ein Verstoß festgestellt und beanstandet und Zitat: "Demzufolge müssen im Falle einer Beanstandung keine weiteren (Vollstreckungs-) Maßnahmen durch die mabb ergriffen werden." Im Klartext: Die mabb muss nach einer Beanstandung durch die ZAK nicht überprüfen, ob die betreffende Bestimmung der GWS eingehalten wird. "Sollte aufgrund von Stichproben oder Programmbeschwerden wieder Verstöße festgestellt werden, wäre dann durch die ZAK zu entscheiden, welche konkreten Maßnahmen in diesen Fällen angemessen wären." Im Klartext: Falls die Programmaufsicht mal irgendwann eine Stichprobe macht, läuft das ganze Verfahren neu ab. Das hat im vorangegangenen Fall bis zur Beanstandung durch die ZAK insgesamt 1 Jahr und 3 Monate gedauert.

Am 13.10.2016 habe ich eine Programmbeschwerde geschrieben, um das neue Verfahren bei der mabb in Gang zu setzen.
 
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