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Astro TV und die Gewinnspielsatzung - Teil 2
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.11.2016, 00:00 
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Unbefristete Zulassung
für AstroTV


Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte mit Bescheid vom 06.06.2011 eine befristete Lizenz für AstroTV erteilt. Die Zulassung hätte demnach am 31.05.2018 geendet. Mit Bescheid vom 11.03.2016 hat die mabb die Befristung der Zulassung aufgehoben.

Ich hatte diesen Hinweis zufällig in einem Beschluss der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) über die Zulassung von Kosmica TV entdeckt. Ein Blick in die Senderdatenbank der Medienanstalten bestätigte die Information. Auf Anfrage teilte die mabb mit, die adviqo AG habe einen Antrag auf unbefristete Zulassung gestellt, weil sich die Rechtslage geändert habe. Zulassungen, die nicht mit einer Zuweisung von Übertragungskapazitäten verbunden seien, könnten nun unbefristet erteilt werden.

Etwas irritierend war zunächst, dass die mabb zwar die entsprechende Bestimmung im Medienstaatsvertrag (§ 28 Abs. 5 MStV) nennen, nicht aber den alten und den neuen Vertragstext zitieren konnte und man mir stattdessen mitteilte, ich möge doch "die entsprechenden Informationen selbst recherchieren".

Auch wenn sich mein anfängliches Misstrauen als unbegründet herausstellte, könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Erteilung einer unbefristeten Lizenz dem immer noch laufenden Verfahren gegen AstroTV entgegensteht. Die Aktion von Peng Collective und die daraufhin bei der mabb eingegangenen Beschwerden wollten einen Lizenzentzug erreichen.

Die mabb meint, man habe einem Lizenzantrag für AstroTV so oder so entsprechen müssen, solange die Zulassungsvoraussetzungen nach § 20a RStV erfüllt seien. An dieser Darstellung kann man Zweifel haben. Dass die mabb einen Entscheidungsspielraum hat, dafür spricht ein Zitat aus dem Jahr der Erstzulassung (2004) in dem die damalige Justitiarin der mabb, Ingeborg Zahrnt sagt: "Wären Call-In-Shows mit Mehrwertrufnummern geplant gewesen, hätten wir AstroTV wohl nicht lizenziert."
 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Samstag, 25.03.2017, 00:25 
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Zwei Jahre Bearbeitungszeit.



Gratulation zu dieser außergewöhnlichen Leistung.



Anfrage an die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Betreff: Stand des Aufsichtsverfahrens gegen AstroTV aus dem Jahr 2015
Datum: Wed, 1 Mar 2017 13:00:10 +0100
Von: xxx@xxx.com
An: Dr. Anja Zimmer zimmer@mabb.de

Sehr geehrte Frau Dr. Zimmer,

in einer Mitteilung der mabb vom 25. März 2015 heißt es:

"Am 12. Februar 2015 hatte eine Berliner Künstlergruppe in einer Protestaktion während einer Live-Sendung gefordert, dem Sender AstroTV die Sendelizenz zu entziehen. Nach der Ausstrahlung und einer entsprechenden Aufforderung im Internet sind bei der mabb bis heute rund 100 Beschwerden eingegangen. Tenor dieser Beschwerden ist die Forderung des Entzugs der Sendelizenz von AstroTV, aufgrund zweifelhafter Angebote bis hin zu betrügerischen Machenschaften."

Seitdem sind 2 Jahre vergangen. Können Sie etwas über den derzeitigen Stand und die voraussichtliche Dauer des Aufsichtsverfahrens sagen? Gibt es Hinweise auf Verstöße gegen Bestimmungen des Medienstaatsvertrages, sodass ein Widerruf der Zulassung in Betracht käme? Wurden der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten mögliche Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag oder die Gewinnspielsatzung zur Prüfung vorgelegt?

Mit freundlichen Grüßen



Anfrage an die Pressestelle der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Betreff: Verfahrensdauer von 2 Jahren nach Beschwerden gegen AstroTV
Datum: Wed, 15 Mar 2017 14:10:40 +0100
Von: xxx@xxx.com
An: Anneke Plass plass@mabb.de
Kopie (CC): leser-blz@dumont.de, info@stern.de, redaktion@bz-berlin.de, newsroom@kurier.at, kontakt@netzpolitik.org, themen@vice.com, zapp@ndr.de, info@br.de

Sehr geehrte Frau Plaß,

nach einer Aktion von Peng!Collective gegen AstroTV gingen bis März 2015 bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg etwa 100 Beschwerden gegen den Sender ein. Sie schreiben dazu: "Tenor dieser Beschwerden ist die Forderung des Entzugs der Sendelizenz von AstroTV, aufgrund zweifelhafter Angebote bis hin zu betrügerischen Machenschaften."

Das Verfahren gegen AstroTV ist bis heute nicht abgeschlossen. Da die mabb gleiche Sachverhalte aus den Beschwerden zu Verfahrensgegenständen zusammenfasst, sollte eine größere Zahl von Beschwerden eigentlich keine Bearbeitungszeit von 2 Jahren rechtfertigen. Da Sie vom Vorwurf betrügerischer Machenschaften berichten, darf ich Sie fragen, ob Sie darüber auch die Staatsanwaltschaft informiert haben?

Mit freundlichen Grüßen




Der Fall AstroTV - Mitteilung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 25. März 2015:
http://www.mabb.de/uber-die-mabb/aktuelles/neuigkeiten-details/der-fall-astrotv.html

 
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 17.10.2017, 11:00 
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Verschleppung eines Aufsichtsverfahrens?


Ein Jahr ist seit der letzten Programmbeschwerde vom 13.10.2016 vergangen. Kann man der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nach dieser Zeit die Verschleppung eines Aufsichtsverfahrens und damit Vorsatz vorwerfen? Mir fällt kein anderer Grund ein, handelt es sich doch um einen Sachverhalt, der der Behörde seit vielen Jahren bekannt war und dessen Bearbeitung höchstens ein paar Stunden gebraucht hätte.

Die Gewinnspielsatzung schreibt vor:

Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GWS ist auf den Zeitrahmen hinzuweisen, in dem die Auswahl einer Anruferin oder eines Anrufers vorgesehen ist. Nach Maßgabe des § 11 GWS sind die Hinweise zu Beginn und in höchstens 30-minütigem Abstand mündlich zu erteilen. Zudem sind diese Hinweise während des Spielverlaufs durch ein dauerhaft eingesetztes, deutlich lesbares Textlaufband zu erteilen.

Diese Bestimmung gilt auch für AstroTV, doch gehalten hat man sich daran nie und die Medienaufsicht duldet das. Zwar sah sich die mabb nach einer Rechtsaufsichtsbeschwerde bemüßigt, den Vorgang der ZAK vorzulegen, aber die adviqo AG, der Veranstalter von AstroTV hat auf die im Juni 2016 durch die ZAK ausgesprochene Beanstandung einfach mal kurz geschissen.

Im September habe ich eine Anfrage an die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten gerichtet. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg antwortete daraufhin lapidar: "Das Ihrer Beschwerde zu Grunde liegende Verfahren läuft noch — wir benachrichtigen Sie nach Abschluss."

Diese Antwort spiegelt nach einem Jahr Untätigkeit die ganze Arroganz einer mit halbgottartiger Autonomie ausgestatteten Behörde wider, die selber so gut wie keine Kontrolle durch eine übergeordnete Instanz befürchten muss. Gab es vor einigen Jahren noch einen Austausch mit der damaligen Justitiarin Ingeborg Zahrnt und später mit Kerstin Lange, so hat man inzwischen bei der mabb auf stur geschaltet und antwortet auf gar nichts mehr.

Im Ergebnis heißt das, die adviqo AG hat keinen Bock darauf, die Bestimmung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GWS einzuhalten und die zuständige Aufsichtsbehörde hat kein Interesse daran, die Vorschrift durchzusetzen. Kooperation nach Gutsherrenart.





E-Mail an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Betreff: Re: WG: ZAK-Pressemitteilung 07/2016 | Erneute Programmbeschwerde vom 13.10.2016
Von: xxx <xxx>
Datum: 21.09.2017 15:30
An: Stefanie Lefeldt <lefeldt>
Kopie (CC): Karsten Meyer <meyer>, Dr. Anja Zimmer <zimmer>

Sehr geehrte Frau Lefeldt,

nach der erneuten Programmbeschwerde hätte die mabb den beanstandeten Sachverhalt jederzeit leicht durch eine Stichprobe im laufenden Programm von AstroTV feststellen können. Wenn der Programmaufsicht eine Stichprobe als nicht ausreichend erschienen wäre, hätten man drei Stichproben machen können, der Arbeitsaufwand für die Auswertung: 3 Stunden. Was rechtfertigt also eine Bearbeitungszeit von einem Jahr?

Sollte die mabb anführen, dass man das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht habe, so ist festzustellen, dass der Veranstalter seit mehr als einem Jahr die Beanstandung durch die ZAK ignoriert. Was hat die mabb also daran gehindert, den Sachverhalt erneut der ZAK zur Entscheidung vorzulegen?

Gibt es objektive Gründe, die die Verfahrensdauer im vorliegenden Fall rechtfertigen? Ich kann solche Gründe nicht erkennen und mir fällt dazu nur das Wort "Verschleppung" ein. Die Nichtbeachtung der Bestimmung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GWS war im Jahr 2015 u.a. Gegenstand einer Rechtsaufsichtsbeschwerde. Die Senatskanzlei kam zum damaligen Zeitpunkt zu der Einschätzung, dass das Vorgehen der mabb mit Recht und Gesetz vereinbaren gewesen sei und die durch die mabb gewählten Aufsichtsmittel "noch vertreten werden" könnten. Sollte das laufende Verfahren weiter andauern, wäre die Einschätzung der Senatskanzlei durch eine erneute Rechtsaufsichtsbeschwerde zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 06.12.2017, 01:50 
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Inzwischen gibt es Zahlen aus den Konzernabschlüssen der adviqo AG für die Geschäftsjahre 2015 und 2016. Hier die Umsatzerlöse des Konzerns und von AstroTV der letzten fünf Jahre:

adviqo (Mio. Euro)
    92,0   (2012)       86,9   (2013)       82,3   (2014)       72,2   (2015)       69,7   (2016)
AstroTV (Mio. Euro)
    3,75   (2012)       2,96   (2013)       2,46   (2014)       3,53   (2015)       3,14   (2016)

Während es bei AstroTV rauf und runter geht, sinken die Umsatzerlöse des Konzerns seit Jahren, allein von 2014 auf 2015 um 10 Millionen Euro.

Kein Wunder, fehlen dem Unternehmen doch offenbar innovative Ideen, um die eigenen zweifelhaften Dienste wieder umsatzsteigernd zu vermarkten. Erst 2016 wurde die "Questico Akademie" an die Wand gefahren und 2017 wurde das Video Beratungsportal "Vivado" nach gerade mal neun Monaten wieder eingestellt.

Wenigstens bei der Namensgebung einer am 26.07.2017 in München gegründeten Firma zeigt sich ein gewisser Einfallsreichtum:

AUCTUS dreiundsiebzigste Beteiligungsgesellschaft mbH

Im November bekam diese Firma in München zwei neue Geschäftsführer: Dr. Ulrich Kohl und Bryan Leppi. Beide wohnen in Berlin, aber das scheint kein Problem zu sein. Hatte man die Namen nicht schon mal gehört? Ja, richtig, beide sind Mitbegründer der allerersten Stunde von Questico, woraus später die adviqo AG wurde.

Und dieser neuen Firma in München, bei der die beiden Herren Kohl und Leppi Geschäftsführer sind, gehört jetzt eine Mehrheitsbeteiligung an der adviqo AG (§ 16 Abs. 1 Aktiengesetz). — Na so was.

Zu gerne hätte ich gewusst, ob der bisherige Mehrheitsaktionär Wellington Partners das Handtuch geworfen hat, weil das sympathische Esoterik-Unternehmen in den letzten Jahren nicht mehr genug Gewinn abgeworfen hatte. Die Infos über die neuen Beteiligungsverhältnisse sind aber bei der zuständigen Medienaufsicht noch nicht angekommen (Stand: 05.12.2017).
 
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.01.2018, 00:00 
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Wellington Partners ist als Mehrheitsaktionär bei der adviqo AG ausgeschieden. Über die Gründe ist nichts bekannt. Die AUCTUS dreiundsiebzigste Beteiligungsgesellschaft mbH, Prinzregentenstr. 18, 80538 München, hält jetzt 100 Prozent der Aktien an der adviqo AG. Inzwischen wurde die Beteiligungsgesellschaft umbenannt in adviqo Management und Verwaltungs GmbH. Geschäftsführer sind Dr. Ulrich Kohl und Bryan Leppi, die gleichzeitig auch Geschäftsführer der adviqo AG sind. Größte Anteilseigner an der adviqo Management und Verwaltungs GmbH mit insgesamt rund 54 Prozent sind zwei Fonds im Firmengeflecht der AUCTUS-Gruppe:

"Das AUCTUS Team sucht attraktive Unternehmensbeteiligungen und setzt Wachstumskonzepte erfolgreich um. Dabei bedeutet "umsetzen" nicht den Eingriff in das operative Tagesgeschäft, sondern AUCTUS versteht sich bei den Beteiligungsunternehmen als Sparringspartner für das Unternehmensmanagement und Ideengeber in Bezug auf die strategische Unternehmensentwicklung."
Quelle: AUCTUS Capital Partners AG

Das Geschäft mit der Esoterik lief in den letzten Jahren nicht mehr so gut. Die Umsatzerlöse der adviqo AG waren kontinuierlich zurückgegangen. Das Periodenergebnis nach Steuern brach im Geschäftsjahr 2013 signifikant ein und verfehlte in den Konzernabschlüssen der folgenden Jahre deutlich das Ergebnis aus dem Geschäftsjahr 2012.

Eine Grafik zur Gesellschafterstruktur der adviqo Management und Verwaltungs GmbH, München kann man hier downloaden. Programmverantwortlicher für AstroTV ist übrigens Bryan Leppi.
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.01.2018, 11:00 
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Neuformulierung der Mitmachregeln zur Anruferauswahl bei AstroTV

Das kleine Wort "danach"



Manchmal ist es schon ein Kreuz mit der deutschen Sprache, wie in diesem Fall. Wie ist das nun gemeint? "Danach" im Sinne von "dementsprechend" oder im Sinne von "anschließend"?

Sollte "dementsprechend" gemeint sein, erklärt das nur, nach welchen Kriterien der Redakteur den Zeitpunkt für die Durchstellung auswählt. Dass der Zeitpunkt nicht vom Zufall abhängt, das war sowieso schon immer klar.

Sollte "anschließend" gemeint sein, würde das bedeuten, dass eine Vorauswahl stattfindet, die nicht vom Zufall abhängt. Dann hätte sich ein Verdacht bestätigt, der schon lange bestand.
 
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.01.2018, 15:40 
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« Programmbeschwerde vom 14.11.2017 » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau xxx,
in der Gewinnspielsendung von AstroTV am Sonntag, den 12. November 2017 begann gegen 0:55 Uhr eine neue Spielrunde. Die Sendung endete um 1:00 Uhr. Ein Gewinner oder eine Gewinnerin wurde nicht ermittelt. Damit hatten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen keine Chance auf den Gewinn, die in dieser Zeit kostenpflichtig am Gewinnspiel teilgenommen hatten.
Mit freundlichen Grüßen


25.01.2018
ZAK-Pressemitteilung 01/2018
"Es könnte jeden Augenblick hier klingeln" – AstroTV verstößt gegen Irreführungsverbot

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 23. Januar 2018 unter anderem über folgende Aufsichts- und Zulassungsverfahren entschieden:

Irreführung bei AstroTV

Gleich zweimal beanstandet wird der Anbieter adviqo AG für sein Lebensberatungs-Programm AstroTV. In einer Call-In-Sendung aus dem November 2017 wurde nach Auffassung der ZAK gegen das Irreführungsverbot verstoßen. Die Moderatorin der Gewinnspielsendung "AstroTV Live" animierte Zuschauer zum Anrufen, u.a. mit den Worten "Es könnte jeden Augenblick hier klingeln". Die Sendung endete, ohne dass ein Anrufer in die Sendung durchgestellt wurde.

Dieses Vorgehen verstößt gegen das Verbot der Irreführung, welches in der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten genauer geregelt ist. Das Verbot soll verhindern, dass Zuschauer noch zum Anrufen animiert werden, obwohl keinerlei Gewinnchance mehr besteht. In weiteren Sendungen aus dem Jahr 2016 hatte AstroTV erforderliche Pflichthinweise zum Ausschluss Minderjähriger und zu den Anrufkosten nicht ausreichend kommuniziert — ebenfalls ein Verstoß gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung und somit gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die Beanstandungen sind innerhalb von sechs Wochen von der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) umzusetzen.

Quelle: die-medienanstalten.de



Wieder nur Beanstandungen gegen die adviqo AG, den Veranstalter von AstroTV. Bei anderen Veranstaltern wäre jetzt ein Bußgeld fällig gewesen. Was hat der Esoterik-Anbieter nur, was andere Anbieter nicht haben?
 
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.01.2018, 20:50 
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Die Pressemeldung der Medienanstalten hat es bis in den ARD Teletext geschafft:



 
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 04.02.2018, 04:35 
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"Es könnte jeden Augenblick hier klingeln"


Am 27. Januar 2018 erschien in der Leipziger Volkszeitung und den Dresdner Neueste Nachrichten ein identischer Artikel zu der Beanstandung durch die ZAK mit einem Bild aus einer Sendung von AstroTV Live. Der in den Zeitungen abgedruckte Snapshot sollte die Gewinnspielsendungen von AstroTV veranschaulichen. Tatsächlich hatte die Kartenlegerin Dagmar Gari Mondinalli die Zuschauer in dieser Sendung zum Anrufen aufgefordert.



Quelle: youtube.com


Dagmar Gari Mondinalli, oder Dagmar de Gari, wie sie sich selber nennt, hat nicht zum ersten Mal zum negativen Image des Senders beigetragen. Schwerwiegende Verstöße gegen das Irreführungsverbot (§ 6 Abs. 1 GWS) und das Manipulationsverbot (§ 7 GWS) gingen bereits im Jahr 2013 auf ihr Konto. Die aufgeführten Zitate in der Antwort der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 23.07.2013 unter den Paragraphen "6 Abs.1 und 7" stammen von ihr.

Im April 2011 sagte sie den Anrufern in einer Sendung Gewinne von insgesamt 740.000 Euro voraus. Das ging damals selbst den Verantwortlichen von AstroTV zu weit. Dagmar Gari Mondinalli hat das Prinzip einer Gewinnspielsendung verinnerlicht, wie kein anderer bei AstroTV. In ihren Sendungen gehören lange Durchstellpausen zum ständigen Repertoire. Da stehen die Chancen gut, mit Sätzen wie "Es könnte jeden Augenblick hier klingeln" demnächst wieder für negative Schlagzeilen zu sorgen.

Die Verantwortlichen eines seriösen Senders wären sicher längst auf die Idee gekommen, die betreffende Person nicht mehr für das Format zu buchen. Aber die Erwartung darf man bei AstroTV wohl nicht haben. Wie man auf der Website von Dagmar Gari Mondinalli nachlesen kann, gönnt sie sich derzeit "eine Sendepause".
 
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 25.03.2018, 01:05 
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Seit der Aktion von Peng Collective sind 3 Jahre vergangen.



Was ist aus der Forderung nach dem Entzug der Sendelizenz geworden?


Im Februar 2015 hatte sich ein Aktivist von Peng Collective als "Clown Wasabi" getarnt in eine Sendung von AstroTV einladen lassen. Vor laufender Kamera forderte er, dem Sender die Lizenz zu entziehen. Im Rahmen einer Online-Petition gingen danach rund 100 Beschwerden gegen den Esoteriksender bei der zuständigen Medienanstalt ein.

ZEIT ONLINE schrieb im März 2015: "Und plötzlich trauten sich auch ehemalige Mitarbeiter von Astro TV aus der Defensive. Vielleicht war das der eigentliche Erfolg. Denn erst sie lieferten den Verfassern der Online-Petition die Munition, die man braucht, um die Forderung nach einem Entzug der Senderlizenz zu untermauern."

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg eröffnete ein Aufsichtsverfahren. Die Vorwürfe reichten von zweifelhaften Angeboten bis hin zu betrügerischen Machenschaften. Letzteres wäre ein Fall für den Staatsanwalt gewesen. Bis heute wurde weder das Aufsichtsverfahren abgeschlossen, noch ist bekannt, ob die Staatsanwaltschaft gegen den Veranstalter von AstroTV ermittelt hat.

Die Aktion von Peng Collective sorgte für zahlreiche Berichte in den Medien. Doch wer interessiert sich heute noch dafür, was aus der Forderung nach dem Lizenzentzug geworden ist? Ich habe bei allen Redaktionen angefragt, die auf der Seite von Peng Collective aufgeführt waren und die seinerzeit berichtet hatten:

Zeit, Bild, Stern, Berliner Zeitung, Vice, Netzpolitik, NDR, BR, B.Z., Kurier

Eine Zeitung teilte mit, man habe die Info an die Wirtschaftsredaktion weitergeleitet und ein freier Autor antwortete, die Info sei interessant.

Peng Collective reagierte auf die erste Anfrage nicht. Erst auf die zweite Mail kam eine Antwort. Ich will den kurzen Austausch hier einfach mal unkommentiert wiedergeben:

Nico: "Ich möchte nochmal fragen, ob ihr wisst, was aus der Sache geworden ist."

Peng!: "Ich habe mal nachgehakt, leider keine Antwort. Wollen Sie die nochmal anfragen?"

Nico: "Tja, nicht antworten ist die klassische Methode, um jemand auflaufen zu lassen ... Wink
        Wenn ihr euch das bieten lasst ... Confused "


Peng!: "Wir sind momentan mit anderen Aktionen beschäftigt.
        Aber soweit ich weiß, passiert bei denen einfach nichts."

 
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BeitragVerfasst am: Freitag, 10.08.2018, 15:20 
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Anruferauswahl bei AstroTV


In einem Telefongespräch sagte eine ältere Dame aus Köln vor einigen Jahren mal über das Auswahlverfahren bei AstroTV: "Und dann weiß ich ja nicht, wie der Zufallsgenerator aussucht, aber ich verfolge die Sendungen schon mal öfter und denke immer, mein Gott, die Berater, die sitzen ja unheimlich lange, ehe wieder ein Gespräch hereinkommt."

Wie hätte die treue Zuschauerin wohl reagiert, wenn ich ihr damals gesagt hätte: Das liegt nicht am Zufallsgenerator. Der Redakteur entscheidet, wann der nächste Anrufer durchkommt und wenn es mal zwanzig Minuten nicht klingelt, dann hat der Redakteur entschieden, dass in dieser Zeit niemand durchgestellt wird.


Wurde der Zufallsgenerator abgeschafft?


In den aktuellen Teilnahmebedingungen kommt der Zufallsgenerator nicht mehr vor. In allen Fassungen der Mitmachregeln seit der Einstufung der Anrufsendungen von AstroTV als Gewinnspiele wurde der Zufallsgenerator als Auswählmechanismus genannt. Gibt es also seit dem 09.01.2018 ein neues Auswahlverfahren bei AstroTV? Nein, sagt der Veranstalter. Es handele sich nur um eine Neuformulierung des davor schon bestehenden Auswahlverfahrens.

Die neuen Teilnahmebedingungen sagen eindeutig, dass allein der Redakteur den Zeitpunkt bestimmt, zu dem ein Anrufer in die Sendung gestellt wird. Dabei hatten sich die Protagonisten vor der Kamera doch früher so gerne auf den Zufallsgenerator berufen, dem es während langer Durchstellpausen anscheinend einfach nicht gelingen wollte, einen Teilnehmer zu finden.


Nebulös formuliert




Man könnte fragen: Wer kann sich darunter etwas vorstellen? Aber die Frage wäre falsch gestellt. Diese Erklärung zur Anruferauswahl ist die freundliche Aufforderung des Veranstalters an den Zuschauer, die gewählten Formulierungen selbst mit Inhalt zu füllen. Die richtige Frage lautet also: Wer weiß, was damit gemeint ist?

Der Satz enthält lediglich vom Veranstalter formulierte Vorgaben für den Redakteur, die beliebig sind und genauso gut andere sein könnten. Für die Zuschauer enthält dieser Satz keine konkreten Informationen, sondern er vernebelt die Tatsache, dass der Zeitpunkt für die Anruferauswahl ausschließlich vom Redakteur bestimmt wird.


Fragen und Ungereimtheiten




Das seit Januar dieses Jahres geltende Auswahlverfahren wirft Fragen auf. Der Veranstalter behauptet, es werde immer ein Teilnehmer aus den während einer Spielrunde eingehenden Anrufen ausgewählt. Wenn sich am Auswahlverfahren gegenüber den früheren Jahren aber nichts geändert hat, bleiben offene Fragen:

    •   Wenn immer eine direkte Auswahl eines Gewinners aus den unmittelbar eingehenden Anrufen und die unmittelbare Durchstellung ins Studio stattfindet und stattgefunden hat, wie kann es dann sein, dass eine Anruferin nachweislich 15 Minuten in der Leitung gehalten wurde und diese Anruferin während dieser Zeit noch nicht vom "Zufallsgenerator" ausgewählt worden war?

    •   Wenn immer eine direkte Auswahl eines Gewinners aus den während einer Spielrunde eingehenden Anrufen und die unmittelbare Durchstellung ins Studio erfolgt und es niemals Warteschleifen gab, wie konnten dann Anrufer vor einigen Jahren diese Ansage hören: "Herzlichen Glückwunsch, sie sind nun in der engeren Auswahl. Mit etwas Glück stellt der Zufallsgenerator sie gleich durch."?

Eine Vorauswahl von mehreren Teilnehmern in eine Warteschleife und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Manipulation und Zuschauertäuschung sind auch nach der aktuellen Neuformulierung des Auswahlverfahrens nicht ausgeschlossen, denn "Teilnehmerauswahl" kann auch die Auswahl mehrerer Teilnehmer bedeuten und "danach" kann auch als "später" interpretiert werden.


Kurz und eindeutig:


Der Redakteur bestimmt den Zeitpunkt, zu dem ein Anrufer ausgewählt und ins Studio gestellt wird. Dabei hat der Redakteur keinen Einfluss auf die Auswahl eines bestimmten Anrufers. Den nicht ausgewählten Anrufern wird dies durch eine Ansage mitgeteilt. Auch in diesem Fall ist der Anruf kostenpflichtig.

Das ist kurz, klar und eindeutig und das kann jeder Zuschauer verstehen und so ähnlich steht es bereits in den Teilnahmebedingungen. Aber im Gegensatz zu der aktuellen Darstellung des Auswahlverfahrens bleibt hier kein Raum für Interpretationen. Die neue Führung von adviqo könnte ein Zeichen setzen für mehr Transparenz.
 
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Wir wissen jetzt, wie die Anruferauswahl bei AstroTV erfolgt




"Danach" ist nicht im Sinne von "dementsprechend" gemeint, sondern bedeutet "später".


Ein Teilnehmer wird nicht am Ende einer Spielrunde ausgewählt, sondern am Anfang. Während sich die Anrufer für die nächste "Beratung" einwählen, wartet der Gewinner bereits in der Leitung auf seine Durchstellung ins Studio.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten kennt dieses Verfahren und hat es gebilligt.

Man kann es drehen und wenden, wie man will, man wird mit diesem Auswahlverfahren gegen die Wand fahren, sei es im Bezug auf die Gewinnspielsatzung oder juristisch.
 
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 23.10.2018, 11:00 
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Anrufertäuschung


Der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat nach meinen Informationen eine Stellungnahme des Veranstalters von AstroTV vorgelegen, in der dieser zum Auswahlverfahren erklärt, dass auf dem Regietelefon während der Sendung immer ein jeweils ausgewählter Anrufer wartet: Sobald das Regietelefon frei sei, weil der zuletzt wartende Anrufer ins Studio durchgestellt wurde, werde der nächste Anrufer auf das Regietelefon durchgestellt.

Wenn diese Darstellung zutrifft, besteht in den Sendungen kein Zusammenhang zwischen einer kostenpflichtigen Einwahl und der Chance auf den Erhalt einer bestimmten "Beratung". Das wäre eine massive Anrufertäuschung und das würde auch bedeuten, dass den Verantwortlichen von AstroTV die Interessen der Teilnehmer an den Gewinnspielen völlig egal sind.

Das soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: In der Sendung am 19.10.2018 beendet der Kartenleger ein "Beratungsgespräch" und legt danach drei Karten aus. Die "Bedeutung" dieser Karten soll für den Anrufer zutreffen, der zur nächsten Beratung in die Sendung durchgestellt wird.



Quelle: AstroTV 19.10.2018 13-14 Uhr


Kartenleger: "So, dann würde ich sagen, schauen wir doch mal in die Karten für den Nächsten." .... "Oooooh, das ist aber toll."

In den Karten liege die Weisheit, Liebe und Zärtlichkeit und der neue Partner.

Während der folgenden 8 Minuten werden die Zuschauer mit den auf dem Tisch liegenden Karten zum kostenpflichtigen Einwählen animiert.

Wer zu diesen Karten durchkomme, sei Weihnachten nicht alleine.



Quelle: AstroTV 19.10.2018 13-14 Uhr


Kartenleger: "Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenn Sie Zärtlichkeit in der Vorweihnachtszeit wünschen, sind Sie mein Anrufer und wie Sie herkommen, wird Ihnen jetzt erklärt. [Pflichthinweise folgen] ... Hier liegt meine Einladung ... Es trifft hier immer genau den Richtigen, der hierher passt und jeder hat die gleichen Chancen dadrauf, zu mir zu kommen und hier dieses Geschenk der Liebe sich zu sichern."

Nach 8 Minuten klingelt es. Kein Teilnehmer am Gewinnspiel, der sich in dieser Zeit eingewählt hatte, hatte eine Chance auf den Gewinn. Die Anruferin, die durchgestellt wird, hatte bereits während der gesamten Zeit auf dem Regietelefon auf ihre Durchstellung gewartet.
 
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 06.12.2018, 01:05 
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Unter den Teppich gekehrt


Ich schreibe seit 2011 für dieses Forum. Es gibt "Baustellen", die man jahrelang mitschleppt, weil sich nichts ändert und weil sich in der Sache einfach nichts tut. Dazu gehörte auch die Frage, was aus den über 100 Beschwerden gegen AstroTV geworden ist, die nach einer Aktion von Peng!Collective im Jahr 2015 bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) eingegangen waren. Die mabb informierte damals auf ihrer Website unter "Neuigkeiten" über die Aktion und schrieb u.a.:

"Tenor dieser Beschwerden ist die Forderung des Entzugs der Sendelizenz von AstroTV, aufgrund zweifelhafter Angebote bis hin zu betrügerischen Machenschaften."

Die renommierte Wochenzeitung Die Zeit schrieb am 22.03.2015:

"Plötzlich war der kleine Spartensender Gesprächsthema in den Medien. Plötzlich wurde die zuständige Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg von einer Welle von Beschwerden überrollt. Und plötzlich trauten sich auch ehemalige Mitarbeiter von Astro TV aus der Defensive. Vielleicht war das der eigentliche Erfolg. Denn erst sie lieferten den Verfassern der Online-Petition die Munition, die man braucht, um die Forderung nach einem Entzug der Senderlizenz zu untermauern." ... "Ihre Vorwürfe sind nicht neu, aber so gravierend, dass man sich fragt, wie es der 2004 gestartete Sender bislang jedes Mal geschafft hat, seine Lizenz zu verlängern."

Dann hörte man nichts mehr von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Anfragen liefen ins Leere. Mails im März 2017 an die Pressestelle und an die Direktorin Dr. Anja Zimmer blieben ohne Antwort. Auch Peng!Collective hatte keine Ahnung. Man schrieb: "Ich habe mal nachgehakt, leider keine Antwort. Soweit ich weiß, passiert bei denen einfach nichts."

Besonders unverständlich ist für mich die fehlende Unterstützung durch einen Redakteur vom Medienmagazin ZAPP. Ich hatte ihn gebeten, aus der NDR-Redaktion bei der mabb anzufragen und das hatte er auch zugesagt. Er schrieb zuletzt im April 2018: "Ich werde mal schauen, was sich da machen lässt. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten." Danach habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Im November habe ich eine erneute Anfrage an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg gestellt. Dabei habe ich dem Justiziar der mabb einen Fragenkatalog vorgelegt und diesmal bekam ich eine Antwort.

« Medienanstalt Berlin-Brandenburg am 04.12.2018 » hat Folgendes geschrieben:
Aufgrund der damaligen Beschwerden wurde seinerzeit ein Aufsichtsverfahren eingeleitet. Die Veranstalterin wurde angehört. Die ZAK entschied in der Sitzung vom 21.06.2016 über eine Beanstandung und veröffentlichte hierzu die folgende Pressemitteilung.

https://www.kjm-online.de/service/pressemitteilungen/meldung/news/zak-pressemitteilung-072016-gewinnspiele-zak-trifft-aufsichtsentscheidungen-1/

Eine Geldbuße wurde nicht verhängt. Die Staatsanwaltschaft wurde nicht informiert, da keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftatbeständen bestanden. Am 04.08.2016 wurden 146 Beschwerdeführer darüber informiert, dass die mabb eine Programmuntersuchung von über 100 Sendestunden durchgeführt und daraufhin der oben angesprochene Beanstandungsbescheid erlassen wurde. Da die ZAK eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte, hat die mabb auf eine eigene Pressemitteilung verzichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Holtz


Ich hatte für den Fall, dass das Verfahren inzwischen abgeschlossen wurde, gefragt: "Warum wurde nicht öffentlich über den Abschluss des Verfahrens informiert?" Die Antwort der mabb in der Mail vom 04.12. lautet: "Da die ZAK eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte, hat die mabb auf eine eigene Pressemitteilung verzichtet."

« ZAK-Pressemitteilung 07/2016 » hat Folgendes geschrieben:
Die ZAK beanstandet, dass in den Sendungen "AstroTV Live" und "Antonias Sterne" von Anfang März 2015 mehrfach gegen unterschiedliche Gewinnspiel-Regelungen verstoßen worden ist. So fehlten immer wieder Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger und auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Anruferin oder eines Anrufers vorgesehen ist. Auch Hinweise auf das Textlaufband, das die vorgeschriebenen Informationspflichten während des Spielverlaufs erfüllt, oder auf die Mobilfunkkosten erfolgten nur sporadisch.

Gegen die Sender sprach die ZAK jeweils Beanstandungen aus, um sie zur Beachtung der Gewinnspiel-Regelungen anzuhalten.


Aha, die mabb hat also nicht öffentlich über den Abschluss des Verfahrens informiert, weil die ZAK eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte, in der nicht über den Abschluss des Verfahrens informiert wurde. Eine bemerkenswerte Logik. In der Pressemitteilung der ZAK war definitiv nicht erkennbar, dass damit das Verfahren wegen der weit über 100 Beschwerden gemeint sein sollte. Die Antwort von Herrn Dr. Holtz vom 04.12. erinnert mich in ihrer Qualität stark an eine Antwort von Frau Breithaupt (mabb) aus dem Jahr 2015 zu einem anderen Thema und beide Antworten sind ausgesprochen bescheuert schwer nachzuvollziehen.

Wenn es keine halbwegs plausible Begründung mehr gibt, mutet man dem Fragesteller schon mal offensichtlichen Unsinn zu und unbequeme Angelegenheiten wird man los, indem man sie unter den Teppich kehrt und öffentlich solange schweigt, bis Gras darüber gewachsen ist und es niemanden mehr interessiert.
 
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