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Astro TV und die Gewinnspielsatzung - Teil 2
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.01.2018, 00:00 
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Wellington Partners ist als Mehrheitsaktionär bei der adviqo AG ausgeschieden. Über die Gründe ist nichts bekannt. Die AUCTUS dreiundsiebzigste Beteiligungsgesellschaft mbH, Prinzregentenstr. 18, 80538 München, hält jetzt 100 Prozent der Aktien an der adviqo AG. Inzwischen wurde die Beteiligungsgesellschaft umbenannt in adviqo Management und Verwaltungs GmbH. Geschäftsführer sind Dr. Ulrich Kohl und Bryan Leppi, die gleichzeitig auch Geschäftsführer der adviqo AG sind. Größte Anteilseigner an der adviqo Management und Verwaltungs GmbH mit insgesamt rund 54 Prozent sind zwei Fonds im Firmengeflecht der AUCTUS-Gruppe:

"Das AUCTUS Team sucht attraktive Unternehmensbeteiligungen und setzt Wachstumskonzepte erfolgreich um. Dabei bedeutet "umsetzen" nicht den Eingriff in das operative Tagesgeschäft, sondern AUCTUS versteht sich bei den Beteiligungsunternehmen als Sparringspartner für das Unternehmensmanagement und Ideengeber in Bezug auf die strategische Unternehmensentwicklung."
Quelle: AUCTUS Capital Partners AG

Das Geschäft mit der Esoterik lief in den letzten Jahren nicht mehr so gut. Die Umsatzerlöse der adviqo AG waren kontinuierlich zurückgegangen. Das Periodenergebnis nach Steuern brach im Geschäftsjahr 2013 signifikant ein und verfehlte in den Konzernabschlüssen der folgenden Jahre deutlich das Ergebnis aus dem Geschäftsjahr 2012.

Eine Grafik zur Gesellschafterstruktur der adviqo Management und Verwaltungs GmbH, München kann man hier downloaden. Programmverantwortlicher für AstroTV ist übrigens Bryan Leppi.
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.01.2018, 11:00 
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Neuformulierung der Mitmachregeln zur Anruferauswahl bei AstroTV

Das kleine Wort "danach"



Manchmal ist es schon ein Kreuz mit der deutschen Sprache, wie in diesem Fall. Wie ist das nun gemeint? "Danach" im Sinne von "dementsprechend" oder im Sinne von "anschließend"?

Sollte "dementsprechend" gemeint sein, erklärt das nur, nach welchen Kriterien der Redakteur den Zeitpunkt für die Durchstellung auswählt. Dass der Zeitpunkt nicht vom Zufall abhängt, das war sowieso schon immer klar.

Sollte "anschließend" gemeint sein, würde das bedeuten, dass eine Vorauswahl stattfindet, die nicht vom Zufall abhängt. Dann hätte sich ein Verdacht bestätigt, der schon lange bestand.
 
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.01.2018, 15:40 
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« Programmbeschwerde vom 14.11.2017 » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau xxx,
in der Gewinnspielsendung von AstroTV am Sonntag, den 12. November 2017 begann gegen 0:55 Uhr eine neue Spielrunde. Die Sendung endete um 1:00 Uhr. Ein Gewinner oder eine Gewinnerin wurde nicht ermittelt. Damit hatten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen keine Chance auf den Gewinn, die in dieser Zeit kostenpflichtig am Gewinnspiel teilgenommen hatten.
Mit freundlichen Grüßen


25.01.2018
ZAK-Pressemitteilung 01/2018
"Es könnte jeden Augenblick hier klingeln" – AstroTV verstößt gegen Irreführungsverbot

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 23. Januar 2018 unter anderem über folgende Aufsichts- und Zulassungsverfahren entschieden:

Irreführung bei AstroTV

Gleich zweimal beanstandet wird der Anbieter adviqo AG für sein Lebensberatungs-Programm AstroTV. In einer Call-In-Sendung aus dem November 2017 wurde nach Auffassung der ZAK gegen das Irreführungsverbot verstoßen. Die Moderatorin der Gewinnspielsendung "AstroTV Live" animierte Zuschauer zum Anrufen, u.a. mit den Worten "Es könnte jeden Augenblick hier klingeln". Die Sendung endete, ohne dass ein Anrufer in die Sendung durchgestellt wurde.

Dieses Vorgehen verstößt gegen das Verbot der Irreführung, welches in der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten genauer geregelt ist. Das Verbot soll verhindern, dass Zuschauer noch zum Anrufen animiert werden, obwohl keinerlei Gewinnchance mehr besteht. In weiteren Sendungen aus dem Jahr 2016 hatte AstroTV erforderliche Pflichthinweise zum Ausschluss Minderjähriger und zu den Anrufkosten nicht ausreichend kommuniziert — ebenfalls ein Verstoß gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung und somit gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die Beanstandungen sind innerhalb von sechs Wochen von der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) umzusetzen.

Quelle: die-medienanstalten.de



Wieder nur Beanstandungen gegen die adviqo AG, den Veranstalter von AstroTV. Bei anderen Veranstaltern wäre jetzt ein Bußgeld fällig gewesen. Was hat der Esoterik-Anbieter nur, was andere Anbieter nicht haben?
 
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.01.2018, 20:50 
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Die Pressemeldung der Medienanstalten hat es bis in den ARD Teletext geschafft:



 
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 04.02.2018, 04:35 
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"Es könnte jeden Augenblick hier klingeln"


Am 27. Januar 2018 erschien in der Leipziger Volkszeitung und den Dresdner Neueste Nachrichten ein identischer Artikel zu der Beanstandung durch die ZAK mit einem Bild aus einer Sendung von AstroTV Live. Der in den Zeitungen abgedruckte Snapshot sollte die Gewinnspielsendungen von AstroTV veranschaulichen. Tatsächlich hatte die Kartenlegerin Dagmar Gari Mondinalli die Zuschauer in dieser Sendung zum Anrufen aufgefordert.



Quelle: youtube.com


Dagmar Gari Mondinalli, oder Dagmar de Gari, wie sie sich selber nennt, hat nicht zum ersten Mal zum negativen Image des Senders beigetragen. Schwerwiegende Verstöße gegen das Irreführungsverbot (§ 6 Abs. 1 GWS) und das Manipulationsverbot (§ 7 GWS) gingen bereits im Jahr 2013 auf ihr Konto. Die aufgeführten Zitate in der Antwort der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 23.07.2013 unter den Paragraphen "6 Abs.1 und 7" stammen von ihr.

Im April 2011 sagte sie den Anrufern in einer Sendung Gewinne von insgesamt 740.000 Euro voraus. Das ging damals selbst den Verantwortlichen von AstroTV zu weit. Dagmar Gari Mondinalli hat das Prinzip einer Gewinnspielsendung verinnerlicht, wie kein anderer bei AstroTV. In ihren Sendungen gehören lange Durchstellpausen zum ständigen Repertoire. Da stehen die Chancen gut, mit Sätzen wie "Es könnte jeden Augenblick hier klingeln" demnächst wieder für negative Schlagzeilen zu sorgen.

Die Verantwortlichen eines seriösen Senders wären sicher längst auf die Idee gekommen, die betreffende Person nicht mehr für das Format zu buchen. Aber die Erwartung darf man bei AstroTV wohl nicht haben. Wie man auf der Website von Dagmar Gari Mondinalli nachlesen kann, gönnt sie sich derzeit "eine Sendepause".
 
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 25.03.2018, 01:05 
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Seit der Aktion von Peng Collective sind 3 Jahre vergangen.



Was ist aus der Forderung nach dem Entzug der Sendelizenz geworden?


Im Februar 2015 hatte sich ein Aktivist von Peng Collective als "Clown Wasabi" getarnt in eine Sendung von AstroTV einladen lassen. Vor laufender Kamera forderte er, dem Sender die Lizenz zu entziehen. Im Rahmen einer Online-Petition gingen danach rund 100 Beschwerden gegen den Esoteriksender bei der zuständigen Medienanstalt ein.

ZEIT ONLINE schrieb im März 2015: "Und plötzlich trauten sich auch ehemalige Mitarbeiter von Astro TV aus der Defensive. Vielleicht war das der eigentliche Erfolg. Denn erst sie lieferten den Verfassern der Online-Petition die Munition, die man braucht, um die Forderung nach einem Entzug der Senderlizenz zu untermauern."

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg eröffnete ein Aufsichtsverfahren. Die Vorwürfe reichten von zweifelhaften Angeboten bis hin zu betrügerischen Machenschaften. Letzteres wäre ein Fall für den Staatsanwalt gewesen. Bis heute wurde weder das Aufsichtsverfahren abgeschlossen, noch ist bekannt, ob die Staatsanwaltschaft gegen den Veranstalter von AstroTV ermittelt hat.

Die Aktion von Peng Collective sorgte für zahlreiche Berichte in den Medien. Doch wer interessiert sich heute noch dafür, was aus der Forderung nach dem Lizenzentzug geworden ist? Ich habe bei allen Redaktionen angefragt, die auf der Seite von Peng Collective aufgeführt waren und die seinerzeit berichtet hatten:

Zeit, Bild, Stern, Berliner Zeitung, Vice, Netzpolitik, NDR, BR, B.Z., Kurier

Eine Zeitung teilte mit, man habe die Info an die Wirtschaftsredaktion weitergeleitet und ein freier Autor antwortete, die Info sei interessant.

Peng Collective reagierte auf die erste Anfrage nicht. Erst auf die zweite Mail kam eine Antwort. Ich will den kurzen Austausch hier einfach mal unkommentiert wiedergeben:

Nico: "Ich möchte nochmal fragen, ob ihr wisst, was aus der Sache geworden ist."

Peng!: "Ich habe mal nachgehakt, leider keine Antwort. Wollen Sie die nochmal anfragen?"

Nico: "Tja, nicht antworten ist die klassische Methode, um jemand auflaufen zu lassen ... Wink
        Wenn ihr euch das bieten lasst ... Confused "


Peng!: "Wir sind momentan mit anderen Aktionen beschäftigt.
        Aber soweit ich weiß, passiert bei denen einfach nichts."

 
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BeitragVerfasst am: Freitag, 10.08.2018, 15:20 
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Anruferauswahl bei AstroTV


In einem Telefongespräch sagte eine ältere Dame aus Köln vor einigen Jahren mal über das Auswahlverfahren bei AstroTV: "Und dann weiß ich ja nicht, wie der Zufallsgenerator aussucht, aber ich verfolge die Sendungen schon mal öfter und denke immer, mein Gott, die Berater, die sitzen ja unheimlich lange, ehe wieder ein Gespräch hereinkommt."

Wie hätte die treue Zuschauerin wohl reagiert, wenn ich ihr damals gesagt hätte: Das liegt nicht am Zufallsgenerator. Der Redakteur entscheidet, wann der nächste Anrufer durchkommt und wenn es mal zwanzig Minuten nicht klingelt, dann hat der Redakteur entschieden, dass in dieser Zeit niemand durchgestellt wird.


Wurde der Zufallsgenerator abgeschafft?


In den aktuellen Teilnahmebedingungen kommt der Zufallsgenerator nicht mehr vor. In allen Fassungen der Mitmachregeln seit der Einstufung der Anrufsendungen von AstroTV als Gewinnspiele wurde der Zufallsgenerator als Auswählmechanismus genannt. Gibt es also seit dem 09.01.2018 ein neues Auswahlverfahren bei AstroTV? Nein, sagt der Veranstalter. Es handele sich nur um eine Neuformulierung des davor schon bestehenden Auswahlverfahrens.

Die neuen Teilnahmebedingungen sagen eindeutig, dass allein der Redakteur den Zeitpunkt bestimmt, zu dem ein Anrufer in die Sendung gestellt wird. Dabei hatten sich die Protagonisten vor der Kamera doch früher so gerne auf den Zufallsgenerator berufen, dem es während langer Durchstellpausen anscheinend einfach nicht gelingen wollte, einen Teilnehmer zu finden.


Nebulös formuliert




Man könnte fragen: Wer kann sich darunter etwas vorstellen? Aber die Frage wäre falsch gestellt. Diese Erklärung zur Anruferauswahl ist die freundliche Aufforderung des Veranstalters an den Zuschauer, die gewählten Formulierungen selbst mit Inhalt zu füllen. Die richtige Frage lautet also: Wer weiß, was damit gemeint ist?

Der Satz enthält lediglich vom Veranstalter formulierte Vorgaben für den Redakteur, die beliebig sind und genauso gut andere sein könnten. Für die Zuschauer enthält dieser Satz keine konkreten Informationen, sondern er vernebelt die Tatsache, dass der Zeitpunkt für die Anruferauswahl ausschließlich vom Redakteur bestimmt wird.


Fragen und Ungereimtheiten




Das seit Januar dieses Jahres geltende Auswahlverfahren wirft Fragen auf. Der Veranstalter behauptet, es werde immer ein Teilnehmer aus den während einer Spielrunde eingehenden Anrufen ausgewählt. Wenn sich am Auswahlverfahren gegenüber den früheren Jahren aber nichts geändert hat, bleiben offene Fragen:

    •   Wenn immer eine direkte Auswahl eines Gewinners aus den unmittelbar eingehenden Anrufen und die unmittelbare Durchstellung ins Studio stattfindet und stattgefunden hat, wie kann es dann sein, dass eine Anruferin nachweislich 15 Minuten in der Leitung gehalten wurde und diese Anruferin während dieser Zeit noch nicht vom "Zufallsgenerator" ausgewählt worden war?

    •   Wenn immer eine direkte Auswahl eines Gewinners aus den während einer Spielrunde eingehenden Anrufen und die unmittelbare Durchstellung ins Studio erfolgt und es niemals Warteschleifen gab, wie konnten dann Anrufer vor einigen Jahren diese Ansage hören: "Herzlichen Glückwunsch, sie sind nun in der engeren Auswahl. Mit etwas Glück stellt der Zufallsgenerator sie gleich durch."?

Eine Vorauswahl von mehreren Teilnehmern in eine Warteschleife und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Manipulation und Zuschauertäuschung sind auch nach der aktuellen Neuformulierung des Auswahlverfahrens nicht ausgeschlossen, denn "Teilnehmerauswahl" kann auch die Auswahl mehrerer Teilnehmer bedeuten und "danach" kann auch als "später" interpretiert werden.


Kurz und eindeutig:


Der Redakteur bestimmt den Zeitpunkt, zu dem ein Anrufer ausgewählt und ins Studio gestellt wird. Dabei hat der Redakteur keinen Einfluss auf die Auswahl eines bestimmten Anrufers. Den nicht ausgewählten Anrufern wird dies durch eine Ansage mitgeteilt. Auch in diesem Fall ist der Anruf kostenpflichtig.

Das ist kurz, klar und eindeutig und das kann jeder Zuschauer verstehen und so ähnlich steht es bereits in den Teilnahmebedingungen. Aber im Gegensatz zu der aktuellen Darstellung des Auswahlverfahrens bleibt hier kein Raum für Interpretationen. Die neue Führung von adviqo könnte ein Zeichen setzen für mehr Transparenz.
 
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BeitragVerfasst am: Freitag, 12.10.2018, 10:30 
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Wir wissen jetzt, wie die Anruferauswahl bei AstroTV erfolgt




"Danach" ist nicht im Sinne von "dementsprechend" gemeint, sondern bedeutet "später".


Ein Teilnehmer wird nicht am Ende einer Spielrunde ausgewählt, sondern am Anfang. Während sich die Anrufer für die nächste "Beratung" einwählen, wartet der Gewinner bereits in der Leitung auf seine Durchstellung ins Studio.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten kennt dieses Verfahren und hat es gebilligt.

Man kann es drehen und wenden, wie man will, man wird mit diesem Auswahlverfahren gegen die Wand fahren, sei es im Bezug auf die Gewinnspielsatzung oder juristisch.
 
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 23.10.2018, 11:00 
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Anrufertäuschung


Der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat nach meinen Informationen eine Stellungnahme des Veranstalters von AstroTV vorgelegen, in der dieser zum Auswahlverfahren erklärt, dass auf dem Regietelefon während der Sendung immer ein jeweils ausgewählter Anrufer wartet: Sobald das Regietelefon frei sei, weil der zuletzt wartende Anrufer ins Studio durchgestellt wurde, werde der nächste Anrufer auf das Regietelefon durchgestellt.

Wenn diese Darstellung zutrifft, besteht in den Sendungen kein Zusammenhang zwischen einer kostenpflichtigen Einwahl und der Chance auf den Erhalt einer bestimmten "Beratung". Das wäre eine massive Anrufertäuschung und das würde auch bedeuten, dass den Verantwortlichen von AstroTV die Interessen der Teilnehmer an den Gewinnspielen völlig egal sind.

Das soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: In der Sendung am 19.10.2018 beendet der Kartenleger ein "Beratungsgespräch" und legt danach drei Karten aus. Die "Bedeutung" dieser Karten soll für den Anrufer zutreffen, der zur nächsten Beratung in die Sendung durchgestellt wird.



Quelle: AstroTV 19.10.2018 13-14 Uhr


Kartenleger: "So, dann würde ich sagen, schauen wir doch mal in die Karten für den Nächsten." .... "Oooooh, das ist aber toll."

In den Karten liege die Weisheit, Liebe und Zärtlichkeit und der neue Partner.

Während der folgenden 8 Minuten werden die Zuschauer mit den auf dem Tisch liegenden Karten zum kostenpflichtigen Einwählen animiert.

Wer zu diesen Karten durchkomme, sei Weihnachten nicht alleine.



Quelle: AstroTV 19.10.2018 13-14 Uhr


Kartenleger: "Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenn Sie Zärtlichkeit in der Vorweihnachtszeit wünschen, sind Sie mein Anrufer und wie Sie herkommen, wird Ihnen jetzt erklärt. [Pflichthinweise folgen] ... Hier liegt meine Einladung ... Es trifft hier immer genau den Richtigen, der hierher passt und jeder hat die gleichen Chancen dadrauf, zu mir zu kommen und hier dieses Geschenk der Liebe sich zu sichern."

Nach 8 Minuten klingelt es. Kein Teilnehmer am Gewinnspiel, der sich in dieser Zeit eingewählt hatte, hatte eine Chance auf den Gewinn. Die Anruferin, die durchgestellt wird, hatte bereits während der gesamten Zeit auf dem Regietelefon auf ihre Durchstellung gewartet.
 
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 06.12.2018, 01:05 
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Unter den Teppich gekehrt


Ich schreibe seit 2011 für dieses Forum. Es gibt "Baustellen", die man jahrelang mitschleppt, weil sich nichts ändert und weil sich in der Sache einfach nichts tut. Dazu gehörte auch die Frage, was aus den über 100 Beschwerden gegen AstroTV geworden ist, die nach einer Aktion von Peng!Collective im Jahr 2015 bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) eingegangen waren. Die mabb informierte damals auf ihrer Website unter "Neuigkeiten" über die Aktion und schrieb u.a.:

"Tenor dieser Beschwerden ist die Forderung des Entzugs der Sendelizenz von AstroTV, aufgrund zweifelhafter Angebote bis hin zu betrügerischen Machenschaften."

Die renommierte Wochenzeitung Die Zeit schrieb am 22.03.2015:

"Plötzlich war der kleine Spartensender Gesprächsthema in den Medien. Plötzlich wurde die zuständige Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg von einer Welle von Beschwerden überrollt. Und plötzlich trauten sich auch ehemalige Mitarbeiter von Astro TV aus der Defensive. Vielleicht war das der eigentliche Erfolg. Denn erst sie lieferten den Verfassern der Online-Petition die Munition, die man braucht, um die Forderung nach einem Entzug der Senderlizenz zu untermauern." ... "Ihre Vorwürfe sind nicht neu, aber so gravierend, dass man sich fragt, wie es der 2004 gestartete Sender bislang jedes Mal geschafft hat, seine Lizenz zu verlängern."

Dann hörte man nichts mehr von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Anfragen liefen ins Leere. Mails im März 2017 an die Pressestelle und an die Direktorin Dr. Anja Zimmer blieben ohne Antwort. Auch Peng!Collective hatte keine Ahnung. Man schrieb: "Ich habe mal nachgehakt, leider keine Antwort. Soweit ich weiß, passiert bei denen einfach nichts."

Besonders unverständlich ist für mich die fehlende Unterstützung durch einen Redakteur vom Medienmagazin ZAPP. Ich hatte ihn gebeten, aus der NDR-Redaktion bei der mabb anzufragen und das hatte er auch zugesagt. Er schrieb zuletzt im April 2018: "Ich werde mal schauen, was sich da machen lässt. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten." Danach habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Im November habe ich eine erneute Anfrage an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg gestellt. Dabei habe ich dem Justiziar der mabb einen Fragenkatalog vorgelegt und diesmal bekam ich eine Antwort.

« Medienanstalt Berlin-Brandenburg am 04.12.2018 » hat Folgendes geschrieben:
Aufgrund der damaligen Beschwerden wurde seinerzeit ein Aufsichtsverfahren eingeleitet. Die Veranstalterin wurde angehört. Die ZAK entschied in der Sitzung vom 21.06.2016 über eine Beanstandung und veröffentlichte hierzu die folgende Pressemitteilung.

https://www.kjm-online.de/service/pressemitteilungen/meldung/news/zak-pressemitteilung-072016-gewinnspiele-zak-trifft-aufsichtsentscheidungen-1/

Eine Geldbuße wurde nicht verhängt. Die Staatsanwaltschaft wurde nicht informiert, da keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftatbeständen bestanden. Am 04.08.2016 wurden 146 Beschwerdeführer darüber informiert, dass die mabb eine Programmuntersuchung von über 100 Sendestunden durchgeführt und daraufhin der oben angesprochene Beanstandungsbescheid erlassen wurde. Da die ZAK eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte, hat die mabb auf eine eigene Pressemitteilung verzichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Holtz


Ich hatte für den Fall, dass das Verfahren inzwischen abgeschlossen wurde, gefragt: "Warum wurde nicht öffentlich über den Abschluss des Verfahrens informiert?" Die Antwort der mabb in der Mail vom 04.12. lautet: "Da die ZAK eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte, hat die mabb auf eine eigene Pressemitteilung verzichtet."

« ZAK-Pressemitteilung 07/2016 » hat Folgendes geschrieben:
Die ZAK beanstandet, dass in den Sendungen "AstroTV Live" und "Antonias Sterne" von Anfang März 2015 mehrfach gegen unterschiedliche Gewinnspiel-Regelungen verstoßen worden ist. So fehlten immer wieder Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger und auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Anruferin oder eines Anrufers vorgesehen ist. Auch Hinweise auf das Textlaufband, das die vorgeschriebenen Informationspflichten während des Spielverlaufs erfüllt, oder auf die Mobilfunkkosten erfolgten nur sporadisch.

Gegen die Sender sprach die ZAK jeweils Beanstandungen aus, um sie zur Beachtung der Gewinnspiel-Regelungen anzuhalten.


Aha, die mabb hat also nicht öffentlich über den Abschluss des Verfahrens informiert, weil die ZAK eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte, in der nicht über den Abschluss des Verfahrens informiert wurde. Eine bemerkenswerte Logik. In der Pressemitteilung der ZAK war definitiv nicht erkennbar, dass damit das Verfahren wegen der weit über 100 Beschwerden gemeint sein sollte. Die Antwort von Herrn Dr. Holtz vom 04.12. erinnert mich in ihrer Qualität stark an eine Antwort von Frau Breithaupt (mabb) aus dem Jahr 2015 zu einem anderen Thema und beide Antworten sind ausgesprochen bescheuert schwer nachzuvollziehen.

Wenn es keine halbwegs plausible Begründung mehr gibt, mutet man dem Fragesteller schon mal offensichtlichen Unsinn zu und unbequeme Angelegenheiten wird man los, indem man sie unter den Teppich kehrt und öffentlich solange schweigt, bis Gras darüber gewachsen ist und es niemanden mehr interessiert.
 
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BeitragVerfasst am: Montag, 17.12.2018, 11:30 
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Gibt es geheimnisvolle Energien in den Räumen von AstroTV?

Der seltsame Sinneswandel des Dr. Marco Holtz


In den letzten Jahren gab es immer wieder Fragen und Beschwerden wegen AstroTV an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Wenn überhaupt jemand bei der mabb bereit war, einen sachlichen Dialog zu führen, dann waren es die früheren Justiziarinnen der mabb. Seit einem Jahr gab es wieder einen guten Kontakt zur mabb, diesmal zum derzeitigen Justiziar Dr. Marco Holtz.

Die Gewinnspielsatzung schreibt einen Pflichthinweis vor, der in den Sendungen von AstroTV noch nie beachtet wurde, nämlich innerhalb welches Zeitraumes die Auswahl eines Anrufers vorgesehen ist. Der Betreiber von AstroTV hatte Anfang des Jahres durch eine Neuformulierung der Mitmachregeln versucht, die Pflicht zu diesem Hinweis für die eigenen Sendungen auszuhebeln. Aus den neuen Mitmachregeln ergeben sich allerdings Ungereimtheiten und Widersprüche. Das Auswahlverfahren, so wie es in einer Stellungnahme des Betreibers an die mabb dargestellt wird, ist aus meiner Sicht eindeutig rechtswidrig.

Auch die Formulierung der Anruferauswahl in den Teilnahmebedingungen ist unklar. Im April teilte mir die mabb mit, man habe den Veranstalter zu einer Stellungnahme aufgefordert. Aus der Stellungnahme hätten sich "Rückfragen ergeben". Einige Tage später wird "zugegeben", dass Ziffer 4 Satz 1 der Teilnahmebedingungen "nicht ganz eindeutig formuliert" sei und im Juli wird mitgeteilt, man werde "auf eine möglichst verständliche, transparente Formulierung hinwirken".

Bis dahin hatte ich von Herrn Dr. Holtz den Eindruck, dass er um eine sachliche Klärung bemüht war. Das änderte sich schlagartig nach einem Aufsichtsgespräch der mabb in den Räumen von AstroTV. Nach dem Besuch bei AstroTV bekam ich im November eine Mail. Und nun benutzte Dr. Holtz wie selbstverständlich die Formulierung, "der Redakteur" entscheide "nach redaktionellen Gesichtspunkten", also den Satz, den er vorher noch für "nicht ganz eindeutig formuliert" gehalten hatte. Keine Rede mehr von verständlichen Teilnahmebedingungen und Transparenz. Es wurde mir mitgeteilt, AstroTV komme "allen Erfordernissen der Gewinnspielsatzung" ausreichend nach. Noch offene Fragen wurden nicht mehr beantwortet. Die Mail endete mit dem Hinweis, ich solle mich mit "etwaigen weiteren Beschwerden" zukünftig über das entsprechende Postfach an die mabb wenden. "Basta" sozusagen.

Ich kann dazu nur sagen: So läuft das nicht!

Ich habe alle unbeantworteten Fragen neu gestellt und zwei Programmbeschwerden geschrieben. Bei der mabb kann man sich jetzt in den nächsten Wochen überlegen, ob man darauf antworten will. Falls es keine plausiblen Antworten gibt, wird die Rechtsaufsicht entscheiden müssen. Das sollte man sich bei der mabb gut überlegen. Falls die Rechtsaufsicht die mabb danach anweist, die Bestimmungen der Gewinnspielsatzung und damit den Rundfunkstaatsvertrag in den Sendungen von AstroTV Live durchzusetzen, wäre das ein einmaliger Vorgang, der mit Sicherheit auf das Interesse der Medien stoßen würde. Andernfalls wäre ich sehr gespannt auf einen Satz wie: "Die mabb kann alle Bestimmungen der Gewinnspielsatzung auf die Gewinnspielsendungen von AstroTV anwenden, muss es aber nicht."
 
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.01.2019, 13:40 
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Wunsch-Erfüllung


Früher konnte man in einigen AstroTV Live Sendungen durch eine bestimmte "Beraterin" Geld beim Universum bestellen. Besonders Clevere bestellten nicht einfach nur den gewünschten Betrag, sondern "eine große Summe Geldes, mindestens aber ..." und erst dann nannten sie den Betrag. Auf diese Weise hat das Universum sicher viel Geld verloren und weil das Universum wahrscheinlich auch noch ziemlich blöd ist, hat es diesen Trick bis heute nicht bemerkt.

So ähnlich muss auch das letzte Aufsichtsgespräch der Medienanstalt Berlin-Brandenburg bei AstroTV abgelaufen sein. Die Verantwortlichen von AstroTV hatten sich gewünscht, dass die mündlichen Hinweise in den Sendungen nicht mehr durch die "Beraterinnen und Berater" erteilt werden, sondern "vom Band" eingespielt werden und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte zugestimmt.

Hinweise "vom Band" gab es bereits, jeweils vor Sendungsbeginn und danach stündlich mit gleichzeitig bildschirmfüllend eingeblendetem Text. Neu ist, dass die im Abstand von zehn Minuten vorgeschriebenen Pflichthinweise nun auch "vom Band" kommen, während die Protagonisten weiter im Bild zu sehen sind. Damit wird der monoton und schnell gesprochene Text zur Farce, denn das Fernsehbild ist allemal interessanter, als der nervige Text. Im besten Fall starren die Protagonisten währenddessen in die Kamera, es werden aber auch Karten gemischt, die Frisur gerichtet, mit der Regie gesprochen oder die Hinweise werden bei stummgeschaltetem Studioton einfach über die laufende "Beratung" gelegt.

Pflichthinweise sind bei den Veranstaltern von Gewinnspielsendungen unbeliebt, weil sie zu Unterbrechungen im Sendungsablauf führen. AstroTV hat bei den Bandansagen einfach mal unauffällig an der Geschwindigkeit gedreht. Das zeigt der Vergleich einer identischen Textpassage. Die Grafik zeigt erst den Hinweis vor Sendungsbeginn und dann den Hinweis alle zehn Minuten während der laufenden Sendungen.

Es gibt aber noch Luft auf der nach oben offenen Gestaltungsskala für Pflichthinweise:




Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg feiert die Bandansagen bei AstroTV als Erfolg: "Nach unserer Auffassung eliminiert dies eine erhebliche Fehlerquelle." — Verantwortlich für die "Erfüllung der Informationspflichten" sind aber nicht die "Berater", sondern die Regie und dort wurde der Pflichthinweis auf das Textlaufband am unteren Bildschirmrand im Jahr 2018 tatsächlich einfach mal mehrere Monate "vergessen". Wie naiv muss man eigentlich sein, um den schlichten Unwillen des Anbieters als "Fehlerquelle" zu bezeichnen und dem Veranstalter dann noch Bandansagen zu erlauben, die den letzten Rest des Sinns solcher Hinweise in die Tonne treten.
 
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Statt sich an die Regeln zu halten, scheint es den Verantwortlichen von AstroTV große Freude zu bereiten, durch Provokationen die eigene Kreativität unter Beweis zu stellen. Seit ein paar Tagen hat man die Geschwindigkeit des Laufbandes mit den vorgeschriebenen Informationen drastisch heruntergedreht, von 2:35 auf 6:44 Minuten. Da wird selbst ein Erstklässler aufgeben. Ganze Sätze zu erfassen, ist nicht mehr möglich, es sei denn, man wartet geduldig, bis nach und nach eines der 89 Wörter im Bild erscheint.

Wäre schön, wenn das demnächst mal korrigiert würde. WAVE

Falls nicht, muss ich wohl eine Mail an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg schreiben, die wahrscheinlich nach einigen Wochen mitteilen wird, dass die Gewinnspielsatzung keine Geschwindigkeit für das Laufband vorschreibt.

Da wollte die adviqo GmbH, die Betreiberin von AstroTV, wohl ähnlich "kreativ" sein, wie Sport1 im Player einen Beitrag weiter oben, nur eben "intelligenter". Vielleicht war das aber auch als Service für die eigene Kundschaft gedacht, denn bei abnehmender Intelligenz nimmt die Lesefähigkeit und damit auch die Lesegeschwindigkeit ab. Ich weiß nicht, welches Bild der Anbieter von seinen Zuschauern hat.

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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.02.2019, 23:10 
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AstroTV hat die Laufbandgeschwindigkeit wieder auf "normal" gestellt. Okay, dann soll das auch hier vermerkt werden. — Wenns denn so bleibt ... Neutral
 
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