Als Chef des Telefondienste-Verbands Savass geht der SVP-Nationalrat gegen eine Quizshow vor.
Der Moderator drängt seine Zuschauer, begleitet von dringlicher Musik und Telefongeklingel: «Ruft an!» «Beeilt euch!» «Jetzt nicht auflegen!» Wer Schweizer Privatsender schaut, kennt diese Bildschirm-Hektik, unter anderem von Star TV.
Auch dort läuft das Gewinnspiel «Quizexpress», an dem man per Telefon oder Internet teilnehmen und Quizfragen lösen kann – je länger das Spiel, desto höher die Gewinnsumme.
Doch nun erreicht die Hektik die Betreiber der Show selber: Gegen sie und Star TV wurde Strafanzeige eingereicht. SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner (60) hat sie in seiner Funktion als Präsident des Branchenverbands der Telefondienstleistungs-Anbieter (Savass) eingereicht.
«Der Verband will damit ein klares Zeichen setzen», sagt der Transportunternehmer. Er verlangt die sofortige Sperrung der Telefonnummer und die Einstellung der Spielshow. SonntagsBlick liegen die Strafanzeige und der Strafantrag vor. Der zuständige Staatsanwalt bestätigt den Eingang.
Das Motiv der Klage ist politisch. Der SVP-Politiker und sein Verband befürchten Auswirkungen auf die Gesetzgebung: «Das Geldspielgesetz befindet sich in der Vernehmlassung. Wenn die Spielshow auf StarTV nicht gestoppt wird, haben wir als Branche keine Chance. Dann setzt sich der Bundesrat mit seinem rigorosen Entwurf durch.» Für die Verbandsmitglieder habe das negative Folgen.
Das Problem sei mit den Eigentümern von Star TV diskutiert worden, darunter TV-Legende Paul Grau. Genützt habe es offenbar nichts, so Giezendanner. Da greife man eben zu groberem Geschütz.
Gegenüber SonntagsBlick wollte sich trotz mehrmaliger Aufforderungen keiner der Beklagten äussern.
Mit sogenannten Call-in-Shows, bei denen Zuschauer direkt anrufen können, schlagen sich Konsumentenschützer und Gerichte seit Jahren herum. Es geht immer um die gleiche Frage: Ist es eine Lotterie oder ein Wettbewerb, in dem jeder die gleichen Chancen hat?
Ist es ein Wettbewerb, darf das Angebot eigentlich nichts kosten. Der Anbieter muss dann dafür sorgen, dass alle – Anrufer, Internetteilnehmer und Briefeschreiber – gleich behandelt werden. Anders die Rechtslage bei einer Lotterie. Da entscheidet das Los. Der Anbieter braucht jedoch eine Bewilligung.
Hier hakt Giezendanner ein: Die Spielshow mache den Eindruck, dass nur Anrufer eine reelle Chance hätten, besonders gegen Ende der Sendung. Wer sich hingegen übers Internet einlogge, sei benachteiligt, so die Klageschrift. Das sei seiner Meinung nach illegal.
Giezendanner geht einen Schritt weiter. Er wirft den Spielbetreibern vor, dass hohe Gewinne gar nicht erst ausbezahlt werden. Am Anfang der Sendung würden zwar noch Gewinner gekürt. Mit der Zeit, nachdem die Gewinne «tendenziell und zum Teil ganz erheblich grösser» ausgelobt sind, würde nie ein Gewinn realisiert.
Was in dem Artikel steht ist für uns hier im Forum natürlich nichts Neues. Neu ist aber, das erstmals ein Politiker sich mit dem Thema auseinandergesetzt und gehandelt hat (wenn auch aus nicht ganz uneigennützigen Beweggründen).
Was Giezendanner als Hauptgrund aufführt, hatte ich vor Monaten bereits in einem anderen Thread hier gepostet: Es ist im Zusammenhang mit SWISSQUIZ bereits höchstrichterlich entschieden worden, dass die Alternativteilnahme bei Call In-Spielen in der Schweiz gleichberechtigt sein muss - WAP/Internet sind gemäss BGer nicht gleichberechtigt (Rätselhefte mit Einsendeschluss: ja; Call In: nein). STAR TV hat es einfach draufan kommen lassen: Bei Verstössen gegen das Glücksspiel- und Lotteriegesetz beträgt die maximale Busse 10'000 CHF (etwas über 8000 Euro). Diese milde Bussenverordnung wird sich aber demnächst ändern.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Schlumpf
Leider nimmt es der "Sonntags-Blick" mit den Quellenangaben nicht sehr genau - die beiden als "Screenshot STAR TV" angegebenen Bilder müssten genaugenommen mit "Screenshot STAR TV/citv.nl" gekennzeichnet sein: Der "Sonntags-Blick" hat nämlich hier im Forum gestöbert und beide Bilder 1:1 aus dem STAR TV-Thread rauskopiert (eines vom 31.03.14, das andere vom 11.07.14).
Aufgefallen ist es mir, da die Mehrwertnummer im Bild zensiert war - so wie wir dies im Forum grundsätzlich immer machen. Wegen dieser Abänderung stimmt die Quellenangabe "Screenshot STAR TV" eben nicht. Erwischt, lieber "Sonntags-Blick" - aber danke für den heutigen Artikel!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Schlumpf
Der Redaktor hat nicht selber recherchiert und beruft sich auf den "Sonntags-Blick". Entsprechend keine Neuigkeiten zum Eröffnungspost. Trotzdem ein Medium mehr, das darüber berichtet.
Auch der "Tagi"-Redaktor hat ein Bild 1:1 aus unserem Forum übernommen (Quelle: Quizexpress), hat aber einfach das erstbeste gegoogelte Bild eingebettet. Nicht weiter schlimm, obschon man bei Google innert Sekunden schauen könnte, auf welcher Webseite ein Bild eingebettet ist, auch wenn's in den Redaktionen hektisch zu und her geht.
Irgendwie erinnern beide Fälle an Fernsehkritiks "Quelle: Internet"-Beiträge.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Schlumpf
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