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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE LANDESMEDIENANSTALTEN » Antworten der LMA

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  12Kinder
Legende
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Alter: 46
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1114
Wohnort: Oldenburg
BeitragVerfasst am: Montag, 01.11.2010, 16:13 
Titel:
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Selbst wenn es so war und ein Versehen war, das hilft doch nicht vor der Bestrafung. Wenn ich bei Rot über die Ampel fahre und es 100m später bemerke, kann ich gegen die Strafe auch vor keinem Gericht mehr etwas ausrichten - Fahrverbot und Geldbuße, egal ob die Tat vorsätzlich oder versehentlich passierte.
Aber 9live hat mal wieder Narrenfreiheit.



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 10.11.2010, 18:42 
Titel: Was das Ministerium sagt
Thema Beschreibung: zu 9L und diversen gerügten Gewinnspielen
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gerade erhalten. Betr: meine Beschwerden vom 24.7., 25.8., 16.9., 8.10. & 16.10 2010:
--------------------------------------------------------------------------------------------------

Bayr. Staatsministerium f. Wissenschaft, Forschung & Kunst, 5.11.2010

Gewinnspiele beim TV-Sender 9Live

Sehr geehrter Herr XX,
(...)
In Programmangelegenheiten sind Maßnahmen der Rechtsaufsicht grundsätzlich unzulässig. Das Handeln der BLM (...), die nach Art2 Abs1 BayMG öffentlich-rechtlicher Träger des aus Angeboten privater Anbieter gestalteten Rundfunks ist, unterliegt insofern nur der anstaltsinternen Kontrolle durch den Medienrat. Nur wenn die BLM ihrem gesetzlichen Auftrag (...) nicht nachkommen und eine Prüfung der Vorgänge verweigern würde, könnten insoweit rechtsaufsichtliche Maßnahmen des Staatsministeriums in Betracht kommen.

Dessen ungeachtet nehmen wir zu Ihren Beschwerden wie folgt Stellung:

1. Sendung vom 24. 07. 2020 (Namenspaare):
(...) 40 Namenspaare (...) die gesuchten Lösungen auf dem "Lexikon der Vornamen" von Duden basierten. (...) Ein entsprechender Auszug dieses Nachschlagewerkes liegt dem Staatsministerium vor. Es trifft zu, dass der Name "Vinzentia" darin als weibliche Form von Vinzenz bezeichnet wird. Der Name "Vinzenzia" ist in diesem Nachschlagewerk hingegen nicht enthalten.

Um 15.15 Uhr wurde eine Anruferin durchgestellt, die "Vinzenz & Vinzentia" lösen wollte. Auf die Nachfrage des Redakteurs, wie sie den Namen schreiben wolle, antwortete die Anruferin "wie der Vinzenz, nur mit ia". Da die buchstabierte Lösung "Vinzenzia" nicht mit der senderseitig gesuchten Lösung übereingestimmt habe, habe der Redakteur die Antwort als falsch bewerten lassen.
(...)
Nach Auffassung des Staatsministeriums dürfte eine Differenzierung nach der Schreibweise bei einer phonetisch gegebenen Antwort des Gewinnspielteilnehmers allerdings unzulässig sein. Die (...) Fragestellung erfordert vom Teilnehmer lediglich, das gesuchte Namenspaar zu erraten. Dagegen erfordert sie nicht, die Lösung auch richtig zu schreiben oder zu buchstabieren. Eine andere Auslegung würde der Zielsetzung des Teilnehmerschutzes (...) zuwiderlaufen.
(...)
Nach Auskunft des Senders war man dort im Nachhinein selbst zu ähnlichen Überlegungen gelangt. Rolling Eyes Der Anruferin ist demnach der ausgelobte Gewinn von 1.500€ im Nachgang der Sendung ausbezahlt worden. Die BLM wird sich eine Dokumentation der Gewinnauszahlung noch vorlegen lassen. Rolling Eyes Damit wird diese Angelegenheit als abgeschlossen betrachtet.

2. Fristversäumnis der BLM in Bußgeldverfahren
Die BLM räumt die Vorfälle, wonach insgesamt 7 Bußgeldbescheide (...) zu spät zugestellt wurden und deshalb Verfolgungsverjährung eingetreten ist, uneingeschränkt ein, bedauert sie (...). so daß sich Vergleichbares nicht wiederholen könne.

Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung stellen Ordnungswidrigkeiten (...) dar, deren Verfolgung einer kurzen Verjährung unterliegen. (...) Selbstverständlich wird in jedem Fall, in dem ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, auch ein medienaufsichtliches Beanstandungsverfahren durchgeführt. Letzteres unterliegt nicht der Verjährung. Deshalb können auch die Fälle, in denen das Bußgeldverfahren wegen Verjährung nicht weitergeführt werden kann, noch Konsequenzen haben. Rolling Eyes

Der Verdacht, die BLM habe die Verjährung bewußt verjähren lassen, um mit einer "Gefälligkeitsaufsicht" Medienstandortpflege zu betreiben, entbehren aus Sicht des Staatsministeriums angesichts des Umstandes, dass die BLM (...) 42 Einzelfälle und (...) 32 Einzelfälle
In 85 Vorlagen in die ZAK eingebracht hat (...), allerdings der Grundlage. Für den Zeitraum nach Inkrafttreten der Gewinnspielsatzung wurden in 31 Fällen zusätzlich zur medienrechtlichen Beanstandung zudem Bußgeldbescheide erlassen.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die anhängigen Verfahren derzeit allesamt ruhen, weil die Gewinnspielsatzung vom Bundesverwaltungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft wird.

Da die BLM mit der Einrichtung eines Termin-Überwachungsverfahrens von sich aus das Erforderliche zur Sicherstellung einer in Zukunft ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben (...) getan hat, sind rechtsaufsichtliche Maßnahmen nicht angezeigt.

3. Sendungen vom 8.10.2010 (Buchstabengitter) und 16.10.2010 (Städte, die einen Vornamen enthalten)

Ihre jüngsten Eingaben zu den genannten Sendungen haben wir der BLM (...) weitergeleitet.
(...)
Mit freundlichen Grüßen
XX, Ministerialrat




"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
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Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 10.11.2010, 19:19 
Titel: Re: Was das Ministerium sagt
Thema Beschreibung: zu 9L und diversen gerügten Gewinnspielen
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die anhängigen Verfahren derzeit allesamt ruhen, weil die Gewinnspielsatzung vom Bundesverwaltungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft wird.

Na wer mag hier wohl der Initiator dieser Überprüfung sein? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wollte wohl keine weiteren Teile dieser Gewinnspielsatzung zu Gunsten eines Veranstalters kippen, also wendet man sich einfach an die nächste Instanz.

« DWDL Interview mit R. Bartoleit » hat Folgendes geschrieben:
Das soll der einzige Grund sein?

Nein, was noch einmal ganz deutlich zu einem weiteren Rückgang geführt hat, ist die Gewinnspielsatzung vom März letzten Jahres. Die Landesmedienanstalten haben uns dabei eine Reihe neuer Vorgaben auferlegt, die manche Zuschauer leider abschrecken. Unser Bildschirm sieht inzwischen aus wie "Bloomberg", aber unsere Kunden sind keine Broker. Wir sind ein Unterhaltungssender, werden aber überreguliert. Wir haben aber verstanden, dass es in Deutschland kein Call-TV ohne einen klaren rechtlichen Rahmen geben wird.

An den Richtlinien haben Sie aber aktiv mitgewirkt und sie bei der Einführung noch ausdrücklich begrüßt...

Wir sind ja auch daran interessiert, dass es einen angemessenen Regulierungsrahmen gibt, damit Call-TV nachhaltig betrieben werden kann. Aber in der Richtlinie sind – wie bereits gesagt – Punkte enthalten, die aus unserer Sicht über das Ziel hinaus schießen, insbesondere die zu weit gehenden Informationspflichten.

Angesichts des ersten Zitats in diesem Beitrag erscheint die Aussage Bartoleits doch gleich wieder in einem ganz anderen Licht. Ich frage mich echt, wie Leute, die solche Aussagen tätigen, sich sonst so durch's Leben mogeln.

Fassungslos...



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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Verschoben am: Donnerstag, 11.11.2010, 07:06 Uhr von Callpassive
Verschoben von 9LIVE LIVEDISKUSSION nach Antworten der LMA
  spideX
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BeitragVerfasst am: Samstag, 25.12.2010, 21:30 
Titel:
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Als Antwort auf meine Beschwerde bzgl. des neulichen Vergleiches des ZAK mit 9live (wo ja die Bußgelder zusammengefasst wurden) habe ich vor ein paar Tagen folgende Antwort erhalten:

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November 2010, die mit der Bitte um Beantwortung an mich weitergeleitet wurde und in der Sie sich kritisch zu dem zwischen 9Live und der zuständigen Landesmedienanstalt abgeschlossenen Vertrag äußern.

Dazu möchte ich Ihnen gern antworten:

Auf der Grundlage des von Ihnen angesprochenen Vergleichs hat 9Live alle bisherigen Beanstandungen der zuständigen Landesmedienanstalt anerkannt und wird diesbezüglich eingelegte Rechtsmittel zurücknehmen. Gleiches gilt auch für eine ganzen Reihe von Bußgeldbescheiden, so dass 9Live und Sat.1 insgesamt Bußgelder in einer fünfstelligen Höhe zahlen werden. Mit dem Vergleich sollen also nicht zurückliegende Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung relativiert werden, sondern vielmehr berücksichtigt werden, dass 9Live viele der zum Teil aus dem letzten Jahr stammenden Vorwürfe zwischenzeitlich durch Nachbesserung des Programms ausgeräumt hat. Primäres Ziel der Gewinnspielaufsicht der Landesmedienanstalten ist es, die Anforderungen der Gewinnspielsatzung an die Transparenz, Fairness und es Jugendschutzes umzusetzen. Hier sind deutliche Verbesserungen festzustellen. Künftige Verstöße werden seitens der Landesmedienanstalten selbstverständlich weiterhin verfolgt. In dem Vergleich ging es insoweit nur um "Altfälle", die so im aktuellen Programm von 9Live so nicht mehr vorkommen.

Bei den von 9Live und anderen Veranstaltern verbreiteten Gewinnspiele bzw. Gewinnspielsendungen handelt es sich entgegen ihrer Einschätzung nicht um illegale Glückspiele. Auch der von Ihnen zitierte Herr Stefan Bolay kommt in seinen jüngeren Veröffentlichungen zu diesem Ergebnis (s. z.B.: MMR 2009, S. 669 – 673). Bei Gewinnspielen im Sinne des § 8a RStV handelt es sich um Spielformate im Rundfunk oder in Telemedien, bei denen glückspielrechtlich grundsätzlich unerhebliche Einsätze/Entgelte zu leisten sind. Aus diesem Grunde darf für eine Teilnahme an einem Call-In-Gewinnspiel nach § 8a RStV nur ein Entgelt in Höhe von 50 Cent verlangt werden. Dass die Auswahl der Gewinner bei den Gewinnspielen (z.B. mit dem Hot-Button-Auswahlmechanismus) im Wesentlichen zufällig erfolgen, ändert an der rechtlichen Qualifikation der Call-In-Formate als zulässige Gewinnspiel nichts.

Die Gewinnspielaussicht der BLM wie auch anderer Landesmedienanstalten beschränkt sich entgegen Ihrer Einschätzung gerade nicht nur auf die Prüfung von schriftlichen Beschwerden. Die Landesmedienanstalten führen regelmäßig sog. Schwerpunktuntersuchungen auch im Bereich Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen durch.

Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, das strafrechtliche Verfahren gegen die aus Ihrer Sicht "kriminelle Produktionsfirma" bislang mit Freisprüchen endeten. In jüngster Zeit hat 9Live vor dem Amtsgericht München in mehreren Bußgeldverfahren Freisprüche erzielen können. So haben die Gerichte u.a. gewürdigt, dass 9Live mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Nutzerschutzes ergriffen hat, z. B. durch Mitarbeiterschulungen und organisatorische Veränderungen der Produktionsabläufe.

Es wird selbstverständlich Aufgabe der Landesmedienanstalten sein, weiterhin die Einhaltung der Bestimmungen der Gewinnspielsatzung bei 9Live und ihren Mitbewerbern zu kontrollieren. Um die Einhaltung der Gewinnspielsatzung zu optimieren, werden zur Zeit durch die Landesmedienanstalten Auslegungs- und Anwendungsrichtlinien erarbeitet, die die Anforderungen der Gewinnspielsatzung konkretisieren sollen. Den Veranstaltern soll so weitere Orientierungshilfe bei der Produktion von Gewinnspielsendungen gegeben werden. Der Teilnehmerschutz, die Transparenz und die Fairness der Gewinnspiele soll dadurch noch besser gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Herzliche Grüße
xxx

Referatsleiter
Programm, Werbung und Zulassung


(Es folgt ein Satz, der nichts mit der o.g. Sachlage zu tun hat. )

Wenn ein Mörder garantiert, die nächsten Morde nicht mehr ganz so brutal auszuführen und etwas bei den Ermittlungen mitzuhelfen kommt er auch mit einer Geldstrafe davon...



"Den meisten Ärger bekommt derzeit der Hot Button. Bisher hat ihn noch niemand wirklich gesehen, das Phantombild zeigt nur eine rote Glatze."
Oliver Kalkofe
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 26.12.2010, 12:11 
Titel:
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« ZAK » hat Folgendes geschrieben:
so dass 9Live und Sat.1 insgesamt Bußgelder in einer fünfstelligen Höhe zahlen werden.

Ähhhhm - wieso 5-stellig?
Bei DWDL hiess es noch am 24.11.2010: "Was in konkreten Zahlen bedeutet, dass 9Live nach Rücknahme zahlreicher Bußgeldbescheide der Landesmedienanstalten verbleibende Bescheide in Höhe von 100.000 Euro begleicht." Das sind für mich 6 Stellen. Oder gab es wieder konstruktive Gespräche? Rolling Eyes

« ZAK » hat Folgendes geschrieben:
In dem Vergleich ging es insoweit nur um "Altfälle", die so im aktuellen Programm von 9Live so nicht mehr vorkommen.

Ach so. Dann sind diese Fälle natürlich nicht mehr so wichtig. Wenn ich ein halbes Jahr lang regelmäßig Geld von alten Omis stehle, das dann aber ein Jahr nicht mehr mache - sind das dann auch "Altfälle"?

« ZAK » hat Folgendes geschrieben:
So haben die Gerichte u.a. gewürdigt, dass 9Live mittlerweile umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Nutzerschutzes ergriffen hat, z. B. durch Mitarbeiterschulungen und organisatorische Veränderungen der Produktionsabläufe.

Nur Tina Kaiser war bei allen Schulungen krank. Aber ansonsten ist CI jetzt ein Paradebeispiel für Fairness und Transparenz.

« ZAK » hat Folgendes geschrieben:
Den Veranstaltern soll so weitere Orientierungshilfe bei der Produktion von Gewinnspielsendungen gegeben werden.

Orientierungshilfe? Schön formuliert. Ich wäre für ein Orientierungshilfe bei den Fragen, was Zeitdruck ist und was man unter "Aussagen zum Schwierigkeitsgrad" versteht.



Wir sind alle Individuen
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  Gast

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BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.02.2011, 22:52 
Titel:  
 ­­­­

Folgendes kam eben als Antwort auf meine E-Mail von hier (ganz unten)
http://bit.ly/h8BLQO


Sehr geehrter Herr XXX,

haben Sie vielen Dank für die Email und die interessanten Links.

Einstweilen besten Gruß aus turbulenten Zeiten
Gabriele Goderbauer-Marchner

www.gabriele-goderbauer-marchner.de
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  Ruf-nicht-an
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Beiträge: 270
Wohnort: Rheinland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 15.02.2011, 13:15 
Titel:
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Auf meine erste (und nach dieser Antwort auch meine letzte) Beschwerde von Mitte November kam jetzt (!) eine Antwort.

Zitat:
Sehr geehrter Herr ,

Sie beschwerten sich am 17. und am 18. November 2010 bei einem Beschwerdeportal über den Sender 9Live. Da der Sender von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien genehmigt wurde, ist die Beschwerde an unser Haus weitergeleitet worden.

In Ihrem Schreiben vom 17.11.2010 beschweren Sie sich über den Moderator Max Schradin, der innerhalb der Sendung "Planet 9" immer wieder betone, die gesuchten Lösungen seien "bumseinfach" und "bumsbekannt". Er suggeriere den Zuschauerinnen und Zuschauern immer wieder, die vom Sender gesuchten Tiere seien so simpel wie beispielsweise "Hamster". Dies sei für Sie eine klare Irreführung. Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die "dem Sender auferlegten Regeln", die unter anderem besagen würden, "dass Äußerungen zum Schwierigkeitsgrad zu unterlassen sind". Weil immer wieder gesagt werde, man solle doch einfache Lösungen nennen, werde dies auch von den ins Studio durchgestellten Menschen so gemacht. Aus diesem Grund würden bei solchen Spielen äußerst selten Gewinner gekürt.


In Ihrem Schreiben vom 18.11.2010 monieren Sie die Nicht-Veröffentlichung der Lösungen auf der Sender-Homepage. Es sei schon oftmals vorgekommen, dass Lösungen auf der Homepage nicht veröffentlicht wurden. Dabei handele es sich immer um "grenzwertige" Spiele, "in denen bspw. exotische Tiere oder exotische Namen" gesucht würden. Konkret gehe es um das Spiel "Tiere mit 1x E und 1x M" der Sendung "Planet" vom 16./17.11.2010. Die wichtigsten Tiere würden in der Lösungsveröffentlichung fehlen. Sie vermuten Absicht, da es sich um die Tiere handelte, die die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht erraten konnten. Die sei mittlerweile so häufig vorgekommen, dass von einem Versehen nicht mehr die Rede sein könne.


Sie bitten "eindringlich, die Vorfälle zu prüfen und entsprechende Schritte gegen den Sender einzuleiten". Ihrer Meinung nach reichten "Bußgeldverfahren nicht (mehr) aus, da sich die Irreführungen und Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung immer wieder wiederholen" würden.


Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung und Sachverhalte gesichtet:


Was den Vorwurf der Irreführung Schwierigkeitsgrad betrifft, müssen wir Sie zunächst darauf hinweisen, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 der Gewinnspielsatzung (GWS) nicht grundsätzlich alle Aussagen über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels untersagt, sondern lediglich Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind.


In der konkreten Sendung "Planet" vom 16.11.2010 wurden sechs Gewinner innerhalb des monierten Spiels ermittelt, so dass man nicht von "äußert selten gekürt" sprechen kann. Die von den Anrufern genannten Falschantworten waren ebenfalls nicht alle "einfach", wie Sie in Ihrem Schreiben behaupten. Unter den genannten Falschantworten fanden sich so verschiedene Tiere wie Motte, Kamel, Schimpanse, Marder, Hamster, Pumer [sic], Hummel, Maus, Regenwurm, Emu, Erdmännchen, Mäusebussard, Mehlwurm, Chamäleon, Möwe, Muschel, Made, Gimpel, Grasmücke, Hausmarder, Feldmaus, Mücke, Hausstaubmilbe, Goldhamster, Turmfalke, Siamkatze, Bisamratte, Muschel, Bücherwurm, Mistkäfer, Muräne, Dalmatiner, Blaumeise, Pampashase, Grottenolm, Moschusochse, Haselmaus, Kornmotte, Breitmaulnashorn, Sumpfschildkröte, Mantelpavian, Mantarochen, Baumleguan, Manguste, Malaienbär, Rennmaus, Bartagame, Fledermaus, Lachmöwe, Hermelin, Rinderbandwurm, Ameise, Alpenmolch, Dalmatiner, Marderhund, Rüsselmaus, Lemur, Pfahlmuschel, Sturmvogel, Breitmaulfrosch oder Erdmaus.

Angesichts dessen, dass von den 16 gesuchten Tieren des Spiels "Tiere mit 1 x E und 1 x M" sieben als durchaus bekannt eingestuft werden können (Dobermann, Maikäfer, Salamander, Gämse, Dromedar, Amsel, Zwergmaus) und sechs von den Anrufern gelöst wurden, liegt nach Ansicht der Landeszentrale kein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 GWS vor, zumal der Moderator nie behauptet, alle Lösungen wären einfach und darauf hinweist, dass auch schwere Lösungen unter den gesuchten sind.


Was die mangelhafte Lösungsveröffentlichung betrifft, so wurde dem Anbieter die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte. Leider sei es während der gegenständlichen Sendung zu einem bedauerlichen Fehler gekommen, da der verantwortliche Redakteur vergessen habe, das Datenbankfeld, in dem die senderseitig gesuchten Lösungen eingetragen werden, in der Datenbank entsprechend als "zu veröffentlichen" zu markieren, so dass die Lösungen nicht veröffentlicht wurden. Der sendungsverantwortliche Redakteur müsse gemäß Dienstanweisung die tatsächliche Veröffentlichung kontrollieren, was in der Vergangenheit auch einwandfrei funktioniert hätte. Der Sender habe zudem weitere Maßnahmen ergriffen, um solche Vorkommnisse für die Zukunft anzustellen.


Die Landeszentrale kann bei dieser Sachlage kein Organisationsverschulden erkennen, weshalb weder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens noch eine medienrechtliche Beanstandung geboten scheinen.



Die Gewinnspielsatzung finden Sie unter:

http://www.blm.de/files/pdf1/gewinnspielsatzung.pdf



Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Gewinnspielsatzung finden Sie unter:

http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/09-01377u.pdf


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen



Bettina Ebenbeck

Bereich Programm

------------------------------------------

Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Bereich Programm
Heinrich-Lübke-Str. 27
81737 München
Telefon: 089/6 38 08 - 223
Fax: 089/6 38 08 - 290


Email: bettina.ebenbeck@blm.de

Internet: http://www.blm.de
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 15.02.2011, 19:31 
Titel:
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« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Was den Vorwurf der Irreführung Schwierigkeitsgrad betrifft, müssen wir Sie zunächst darauf hinweisen, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 der Gewinnspielsatzung (GWS) nicht grundsätzlich alle Aussagen über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels untersagt, sondern lediglich Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind.
Ahhh so Question LAMPE
Schauen wir uns den Absatz doch vollständig an:
Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich der Möglichkeit, ausgewählt zu werden, sind unzulässig.

Also: Alle Aussagen bzgl. der Irreführung sind untersagt. Als besonderes Beispiel wird die Aussage über den Schwierigkeitsgrad angeführt. Mit anderen Worten: Bettina Ebenbeck von der BLM sollte sich die Satzung noch mal durchlesen.

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Angesichts dessen, dass von den 16 gesuchten Tieren des Spiels "Tiere mit 1 x E und 1 x M" sieben als durchaus bekannt eingestuft werden können (Dobermann, Maikäfer, Salamander, Gämse, Dromedar, Amsel, Zwergmaus) und sechs von den Anrufern gelöst wurden, liegt nach Ansicht der Landeszentrale kein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 GWS vor, zumal der Moderator nie behauptet, alle Lösungen wären einfach und darauf hinweist, dass auch schwere Lösungen unter den gesuchten sind.

Häh? Weil 7 bekannt sind? Oder weil von den Anrufern auch Exoten genannt wurden? Was ist das denn für eine Begründung? Das macht nur Sinn, falls Schradin nie behauptet hätte, alle Lösungen sind einfach. Das kann ich nicht beurteilen. Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn er das gesagt hat.

Wenn ein Animateur behauptet, alle Tiere/Begriffe sind einfach und nur eines der abgeklebten Begriffe ist nicht einfach, dann hat er gelogen. (Jetzt mal unabhängig davon, was "einfach" ist). Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob von den Anrufern Exoten genannt werden oder wie viele richtige Lösungen es gegeben hat.

Das ist mal wieder ein Paradebeispiel für eine BLM-Antwort und für das Interesse der BLM, ihre eigene Gewinnspielsatzung umzusetzen. Rolling Eyes



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  sauerwerder
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 15.02.2011, 21:48 
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Zitat:
[...]Leider sei es während der gegenständlichen Sendung zu einem bedauerlichen Fehler gekommen, da der verantwortliche Redakteur vergessen habe, das Datenbankfeld, in dem die senderseitig gesuchten Lösungen eingetragen werden, in der Datenbank entsprechend als "zu veröffentlichen" zu markieren, so dass die Lösungen nicht veröffentlicht wurden.[...]


Herrlich... immer handelt es sich leider um einen bedauerlichen Einzelfall, der natürlich rein versehentlich und überhaupt und sowieso... und deshalb kann man nicht und is eh egal... pfui!

Da kommt einem doch glatt wieder eine Sendung aus dem belgischen Fernsehen in den Sinn... wo es komische Aussagen gibt, bezüglich wer mit wem gut kann und... ach... ich lass es lieber... sonst kommt MvO und POPO mich...
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  Nobbse
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.02.2011, 20:38 
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« Ruf-nicht-an » hat Folgendes geschrieben:
Auf meine erste (und nach dieser Antwort auch meine letzte) Beschwerde von Mitte November kam jetzt (!) eine Antwort. ...


Also ich an Deiner Stelle würde hier ein saftiges Antwortschreiben formulieren - so was wie:

Zitat:

Da sie offenbar nicht willens sind, in der Gewinnspielsatzung
Zitat:
Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich der Möglichkeit, ausgewählt zu werden, sind unzulässig.
das deutsche Wort jegliche im Sinne des Verbraucherschutzes anzuwenden, möchte ich sie bitten, die Gewinnspielsatzung künftig so zu formulieren:

Zitat:
Der gewinnspielausstrahlende Sender hat immer recht


Das erspart Ihnen, monatelang schwierige Texte mit schwierigen deutschen Worten wie "jegliche" zu interpretieren und ermöglicht uns Zuschauern, in Zukunft auf die Formulierung von Beschwerdepost von vornherein wegen Aussichtslosigkeit zu verzichten. Evil or Very Mad
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  Ruf-nicht-an
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 17.02.2011, 12:24 
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« Nobbse » hat Folgendes geschrieben:
Also ich an Deiner Stelle würde hier ein saftiges Antwortschreiben formulieren


Da hab ich prinzipiell auch Lust drauf, aber ich find die Antwort von denen so offensichtlich im Interesse des Senders, sodass Beschwerden einfach gar nichts bringen.
Vielleicht überleg ich mir noch ne persönliche Antwort für Frau Ebenbeck, aber nach kurzem Überfliegen wird die eh in den Papierkorb wandern.
Wir brauchen Maulwürfe in Unterföhring. Twisted Evil
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BeitragVerfasst am: Freitag, 18.02.2011, 17:35 
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@ Ruf-nicht-an

Och - aus Spaß würde ich die Frau Ebenbeck doch mal per Email fragen, wie sie denn die Satzung bzgl. der Irreführung versteht. Natürlich würde ich den entsprechenden Paragraphen in der Mail zitieren. Vielleicht liest sie hier sowieso mit und hat den Textbausteinkasten schon für eine Antwort aktiviert. Das dauert allerdings bei dieser Frage noch länger als sonst. Very Happy

« Ruf-nicht-an » hat Folgendes geschrieben:
... sodass Beschwerden einfach gar nichts bringen.

Das würde ich so nicht sagen. Was haben wir uns in der Zeit vor dem Inkrafttreten der Satzung die Finger plutig geschrieben. Natürlich hat das keine unmittelbare Verbesserung gebracht - damals noch weniger als heute.

Es geht aber auch darum, dass unsere - ich nenne sie mal - Medienwächter darüber informiert sind, dass viele Leute mit der Situation bei CI (immer noch) nicht zufrieden sind. Wenn sich keiner beschwert, dann machen sie noch weniger als sonst. Und das ist schon nicht viel. Je mehr Menschen sich über CI beschweren, desto eher bewegt sich etwas.

Ich glaube auch nach wie vor, dass die vielen Beschwerden der User aus diesem Forum zumindest ein kleines Stück zur Geburt der Satzung beigetragen haben. Wenn also jemandem danach ist, eine Beschwerde zu schreiben, dann immer 'raus damit.



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  ZahnstocherBus€xpress
Ratefuchs
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BeitragVerfasst am: Samstag, 19.02.2011, 18:35 
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@Ruf-nicht-an: Ich würde vielleicht noch ETWAS VON DEM in eine Antwortmail mit-aufnehmen z.B.:
« an BLM » hat Folgendes geschrieben:
Also als aller erstes möchte ich Ihnen zum gelungenen Vergleich mit dem Sender 9Live gratulieren. Endlich durfte dieser reine Abzocksender richtig blechen. Endlich hat jemand den 100.000€-Jackpot geknackt. Schön, dass es die BLM war, der dieses Kunststück geglückt ist und nicht irgend so einem doofen 9Live-Anrufer. Der Anrufer würde wahrscheinlich dieses Geld wieder nur für sinnlose Bandansagen ausgeben. Und Sie/die BLM werden das Geld höchstwahrscheinlich in noch umfassendere Kontrollen der Abzocksendungen stecken. Gratulation nochmal, da haben ALLE was davon.

Am 24. November 2010 wurde von der ZAK folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=621&cHash=412728ead9
« ZAK (24.11.2010) » hat Folgendes geschrieben:
[...]Im Gegenzug nehmen die zuständigen Landesmedienanstalten zehn Bußgeldbescheide zurück und stellen die entsprechenden Verfahren ein. Laufende Bußgeldverfahren in Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, werden nicht weitergeführt.[...]

Der 24. November 2010 war wohl so etwas wie der "Stich-Friedenspfeifen-Tag" bzw. der Abschluss der "konstruktiven Gespräche" zwischen der BLM & 9Live. Ich will von Ihnen nun folgendes wissen: Da meine Beschwerden auf den 17. und 18. November 2010 datieren, also noch vor dem "Friedenspfeifen-Tag" bei Ihnen eingingen. Kann es vielleicht sein, dass diese Beschwerden inoffiziell am 24.11.2010 zum Scheitern vorverurteilt worden sind?

Kann es viellecht auch sein, dass jegliche Beschwerden, die bei Ihnen vor dem 24.11.2010 eingingen und von Ihnen bis jetzt immer noch nicht beantwortet wurden, auch am 24.11.2010 zum Scheitern vorverurteilt worden sind und seitdem schon im Papierkorb liegen? Und nur noch darauf warten möglichst (un)logisch, abzock-sender-freundlich, gewinnspielsatzungs-fern und zuschauer-feindlich beantwortet zu werden!

Liegt es nicht etwa auf der Hand, dass ihr Partner 9Live garnicht so erfreut wäre, wenn die ZAK für Sendungen -die vor dem 24.11.2010 über den Äther liefen- Bußgelder verhängen würde? Und halten sie es für möglich, dass 9Live sogar das Sanktionieren dieser Sendungen(Altfälle) als ihrerseitigen Bruch der Abmachung bzw. des Vergleichs werten würde?

Und: Wie alt dürfen denn die potenziellen Jungfälle maximal sein, um von der ZAK noch mit Bußgeldern belegt werden zu können, ohne dass 9Live gleich auf beleidigte Leberwurst macht? (Stichtag? 24.11.2010? GWS-reloaded-Tag?)

Ist es vielleicht sogar auch möglich, dass jegliche Beschwerden, die bei Ihnen ab dem 24.11.2010 eingingen und zweifelsfrei künftig noch eingehen werden, auch friedenspfeifen-tag-mäßig keine Aussicht auf Erfolg mehr haben werden?

Auf IHRE Definition des Wortes "jegliche" würde ich mich sehr freuen.

RE-EDITED!



STOPPT DIE ABZOCKE !!! NOT FAIR ! – CALL - IN SUCKS ! –" They trust me - dumb fucks. " – " Sie vertrauen mir - die dämlichen Penner. "(Mark Elliot Zuckerberg, Facebook-CEO)
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  Ruf-nicht-an
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 20.02.2011, 15:17 
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Ich hab mal ne kleine Antwort formuliert und viele Anregungen aus diesem Thread berücksichtigt (Danke Wink ) mit der Bitte, nicht schon wieder drei Monate auf eine Antwort warten zu müssen.
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