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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Samstag, 06.09.2008, 12:19 
Titel:
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Ja, das ist richtig. Das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten, hat jeder, der Kenntnis von einer Straftat erlangt.

Ich denke, @Jigsaw meint die Zivilklage. Die geht nur, wenn man selbst betroffen ist.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Speculatius ist zur Zeit offline 
  Vladdie134
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 13
BeitragVerfasst am: Samstag, 06.09.2008, 13:53 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Jigsaw meint die Zivilklage. Die geht nur, wenn man selbst betroffen ist.
Vermutlich meint er den Strafantrag. Wink Allerdings ist Abzocke kein antragspflichtiges Delikt. Und ich bin mir nichtmal sicher, ob das überhaupt ein Abzocke war, denn im Paragraphen im StGB steht:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gehen wir das mal durch.
Zitat:
rechtswidrigen Vermögensvorteil
Es steht immer da, wie viel ein Anruf oder eine SMS kostet, es wird erwähnt, und es gibt die Meldung, dass Anrufe aus Mobilfunknetzen abweichen können. Also nicht rechtswidrig, da der Zuschauer über die Kosten eines Anrufs aufgeklärt wird.
Zitat:
das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält
Es wurden Berufe gesucht. Nicht mehr und nicht weniger. Als Selbständiger kann ich mich mit so ziemlich jeder Berufsbezeichnung benennen, die ich für Richtig halte. Bisher waren Berufe wie "Berater", "Finanzberater", "Produktberater", etc. nicht geschützt, und bis auf "Finanzberater" sind sie es immer noch nicht - und sie sind trotzdem keine Lehrberufe, oder werden von der Agentur für Arbeit aufgeführt. Genauso der Kommentator. Das sind gängige Berufe, die wirklich jeder schonmal gehört hat, der volljährig ist, und der schonmal ein Sportspiel gesehen ht oder in einer Bank war. Insofern sind auch diese beiden Punkte nicht gegeben.
Bleibt am Schluss nur noch eines.
Zitat:
Wer in der Absicht
Absicht impliziert immer einen Vorsatz, welcher komplett und ohne Umschweife nachzuweisen ist. Weder eine gewisse Häufigkeit oder eine Auffälligkeit im Spielverhalten noch sonst eine Gegebenheit außer der Tatsache, dass das Absichtlich gemacht wurde, ist ein Vorsatz. Punkt. Da kann man noch so viel unterstellen, interpretieren, an diesem Punkt wird es letztendlich scheitern. Denn einen Vorsatz nachzuweisen, ist schwieriger als einen Mordprozess ohne Leiche und Tatwaffe zu führen.


Versteht mich nicht falsch, ich finde das Verhalten von 9Live bestenfalls fragwürdig. Aber man muss auch sehen, dass, wenn denen nicht ein grober Fehler passiert (und damit meine ich nicht ein angeschaltetes Micro), dann wird auf strafrechtlicher Ebene nichts passieren.
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  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Samstag, 06.09.2008, 19:02 
Titel:
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an: Vladdie134"

Du schreibst zum rechtswidrigen Vermögensvorteil:
"Es steht immer da, wie viel ein Anruf oder eine SMS kostet, es wird erwähnt, und es gibt die Meldung, dass Anrufe aus Mobilfunknetzen abweichen können. Also nicht rechtswidrig, da der Zuschauer über die Kosten eines Anrufs aufgeklärt wird."

Das ist etwas oberflächlich. Rechtswidrig ist ein Vermögensvorteil, auf den man kein Recht hat, dh wenn der Täter auf ihn (nach bürgerlichem oder öffentlichem Recht) keinen Anspruch hat.
Rechtswidrig ist zB ein Vermögensvorteil, der durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde.
---------------
Du schreibst: "Es wurden Berufe gesucht. (...) Als Selbständiger kann ich mich mit so ziemlich jeder Berufsbezeichnung benennen, die ich für richtig halte. (...) Genauso der Kommentator. Das sind gängige Berufe"

Etwas zu kurz gegriffen, denn der Sender betont ja in seinen Spielregeln, dass nur "Lehrberufe" gesucht werden
---------------
Du schreibst: "Absicht impliziert immer einen Vorsatz, welcher komplett und ohne Umschweife nachzuweisen ist. (...) einen Vorsatz nachzuweisen, ist schwieriger als einen Mordprozess ohne Leiche und Tatwaffe zu führen."

Vorsatz: Eventualvorsatz genügt (dolus eventualis), dh: wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns für möglich hält und ihn zugleich billigend in Kauf nimmt



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  MrNoname
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beiträge: 120
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.09.2008, 18:31 
Titel:
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Zitat:
Du schreibst: "Es wurden Berufe gesucht. (...) Als Selbständiger kann ich mich mit so ziemlich jeder Berufsbezeichnung benennen, die ich für richtig halte. (...) Genauso der Kommentator. Das sind gängige Berufe"

Etwas zu kurz gegriffen, denn der Sender betont ja in seinen Spielregeln, dass nur "Lehrberufe" gesucht werden


Also, gibt es diese Spielregel, dass nur Lehrberufe gesucht werden, irgendwo schriftlich? Website, oder so?
Vor allem eine Definition laut 9live ein Lehrberuf ist (Verweis auf BA für Arbeit,...)?
Ansonsten siehste ziemlich alt aus, was den Vorsatz angeht. Selbst wenn der Moderator "irrtümlicher-" bzw. "täuschenderweise" während der Moderation erwähnt hätte, dass nur Lehrberufe gesucht werden.

Wenn es eine solche Spielregel und idealerweise noch ne Definition "zu Lehrberuf" seitens 9live gibt, gleich mal als Beweis mitschicken. Ansonsten müsste die StA das selbst ermitteln... Rolling Eyes



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
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  Vladdie134
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 13
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.09.2008, 22:30 
Titel:
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Zitat:
Rechtswidrig ist ein Vermögensvorteil, auf den man kein Recht hat, dh wenn der Täter auf ihn (nach bürgerlichem oder öffentlichem Recht) keinen Anspruch hat.
Rechtswidrig ist zB ein Vermögensvorteil, der durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde.
Ja, und weiter? Dem Zuschauer werden weder falsche Tatsachen vergespiegelt, noch wahre Tatsachen verschleiert. Ein Anruf kostet 50 Cent aus dem deutschen Festnetz. Punkt. Noch genauer kann man es ja nicht sagen. Das Durchstellen hingegen und die Chance zu Gewinnen sind davon widerrum getrennt. Die 50Cent sind ein Einsatz, wie ein Los. Man wird zu einem zufälligen Zeitpunkt durchgestellt. Und hier ist wiederum ein großen Problem: Zufall ist nicht fest definiert. Es gibt geläufige, übliche Anwendungen dafür, aber es kann auch etwas ganz abstruses sein. Grundsätzlich hat 9Live allerdings Recht, wenn behauptet wird, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, durchgestellt zu werden. Dennd as ist es ja auch. Dass dazu erst ein Mechanismus aktiviert werden muss, ist zweitrangig, denn wenn dieser aktiviert wäre, würde ich die Möglichkeit erhalten, am Gewinnspiel teilzunehmen. Dass der Moderator da vorne Mist brabbelt etc. um zum Anrufen zu animieren, dass der HotButton suchen würde, spielt hierbei keine Rolle. Dazu komme ich weiter unten aber nochmal.


Zitat:
der Sender betont ja in seinen Spielregeln, dass nur "Lehrberufe" gesucht werden
Da habe ich jetzt mal auf der Seite von 9Live gesucht, diesbezüglich allerdings nichts gefunden. Wo soll das denn genau stehen?

Zitat:
Vorsatz: Eventualvorsatz genügt (dolus eventualis), dh: wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns für möglich hält und ihn zugleich billigend in Kauf nimmt
Ja, genau! Wenn ich auf dich mit einer Pistole schieße, nehme ich billigend in Kauf dich zu töten, es sei denn ich bin ausgebildeter Scharfschütze, und schieße dir in dein Bein. Wäre also kein Problem, ein Tötungsdelikt anzuführen.
Aber wir reden hier von Abzocke, das heißt, selbst einen Eventualvorsatz nachzuweisen, ist sehr schwer. Jeder Jurist wird dir bestätigen, dass es leichter ist, einen wirklichen Vorsatz nachzuweisen, als die Tatsache, man würde etwas zumindest billigen, da die Frage nach dem Motiv deutlich klarer ist.

Und aus diesem Grund würde mich interessieren, wo steht, dass nur Lehrberufe gesucht werden. Denn lediglich die Tatsache, dass man Berufe sucht, wäre noch kein Vorsatz, man würde es auch nicht billigend in Kauf nehmen, andere Leute zu schädigen, indem man einfach die Leitungen nicht freischaltet. Denn es heißt ja nur, dass du zu jedem Zeitpunkt jemand durchgestellt werden könnte. Und diese Aussage ist inhaltlich absolut korrekt. Die Tatsache, dass der Moderator "Lehrberufe" gesagt hat, schließt auch nicht auf einen Eventualvorsatz, und schon gar nicht auf einen Vorsatz. Sicherlich muss er sich der Tatsache bewusst sein, dass auf das, was er sagt, andere Leute reagieren - allerdings kann es auch nur ein Versehen gewesen sein, ein Versprecher. Das meinte ich mit, man muss es als Staatsanwalt definitiv nachweisen können. Und um das nachzuweisen müsste man ein Ermittlungsverfahren eröffnen. Dies geschieht nach der Anzeige aufgrund des Anfangsverdachts. Aber dann wird die Akte auch schnell wieder geschlossen werden. Denn da wird sich nunmal kein Staatsanwalt die Finger verbrennen - es ist nunmal nicht strafbar (wenn nicht explizit schriftlich irgendwo festgehalten wurde, oder durch eine Texteinblendung kommuniziert wurde, dass lediglich Lehrberufe gesucht wurden).
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
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Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.09.2008, 22:40 
Titel:
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« Vladdie134 » hat Folgendes geschrieben:
Aber dann wird die Akte auch schnell wieder geschlossen werden.


Dein Eifer in Ehren, aber das sollte auch mit der Diskussion hier passieren. Es handelt sich hier um
den Beschwerdepost - Fred.
Vielleicht sollte jemand einen neuen Fred für diese Diskussion um rechtliche Umstände, die ich in der Basis durchaus spannend finde, anlegen.

Sonst finden/sehen Forumsleser den Wald wieder nicht vor lauter Bäumen.... Wink

Und an eckberk;
Weitermachen !



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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Gesplittet am: Montag, 08.09.2008, 00:20 Uhr von E.R.PEL
Gesplittet vom Beitrag Hier bitte Eure E-Mails posten aus dem Forum Beschwerden an die LMA
  Nobbse
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beiträge: 126
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.09.2009, 18:11 
Titel:
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Ach ja, übrigens ist morgen Frau Ilse Aigner ( CSU ) , ihres Zeichens Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in Speyer um 11:30 am Altpörtel zu einer Wahlveranstaltung. Soll ich - für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich mit ihr sprechen darf, Grüsse vom Forum aussprechen? Wenn ja, hier in diesen Thread schreiben...
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  eckberk
Grüner geht nicht
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Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 11.09.2009, 07:43 
Titel:
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nur zu!!



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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