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9LIVE - VERSPROCHEN ODER doch nur versprochen?
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.09.2008, 23:02 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Und deswegen frage ich mich, was einen Staatsanwalt daran hindert, in der Sache einmal gründlich Sachverhaltsermittlung zu betreiben und das dann von einem Richter entscheiden zu lassen.


Kann ich Dir sagen;
Er macht sich vor seinen Kollegen unter Umständen lächerlich......, oder zumindestens glauben die das vielleicht....

Nicht falsch verstehen, ich würde ein Verfolgen begrüssen, aber ich vermute wirklich, dass ein solches Thema für einen durchschnittlichen Staatsanwalt zu wenig Prestigeträchtig ist und entsprechend als ungeeignetes Thema für die Karriere angesehen wird.

Das Verfolgen von Verkehrssündern oder Selbstständigen die den Abstand ihrer Tischchen zum Trottoir nicht einhalten, ist schliesslich auch mit weniger Denkarbeit verbunden und bringt schneller Kohle und entsprechend Abzeichen in der Personalakte....



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.

Zuletzt bearbeitet von Nebelspalter am Sonntag, 07.09.2008, 23:11, insgesamt 3-mal bearbeitet
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  judea1lopöl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.09.2008, 23:06 
Titel:
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Ganz kurz zum Post@vladdie 134, denn wir sind hier ja vornehmlich nicht in einem juristischen Seminar!
Wie ich oben schon mal erwähnte, läge ein anderer TB bei Drohung mit Gewalt vor, zB eine "Räuberische Erpressung", die hier mangels "Gewalt" schon mal nicht gegeben ist und auch ein"empfindlichesÜbel", das angedroht werden muss, liegt nicht vor.
Die "arglistige Täuschung" ist hauptsächlich ein Begiff der "unerlaubten Handlung " des BGB, kann zwar bei dem Abzocktb des StGB´s herangezogen werden, muss aber nicht...- das nur am Rande diese Flosel, ich habe sie mir jetzt "zu eigen" gemacht, sie ist doch zu schön... Cool
Und jetzt die wesentliche Aussage die KAUSALITÄT betreffend:
Sie liegt für mich weiterhin unstrittig vor, da man auch
KONKLUDENT täuschen kann, also nicht nur verbal, sondern indirekt aus dem ganzen Kontext ersichtlich. Subsumiert man dann das Verhalten, über welches hier bzgl. der Kausalität gesprochen wird, kann man durchaus zu einer Kausalhandlung kommen.

Wieder sei erwähnt, dass es sich nur um meine unwesentliche rechtliche Meinung handelt, ich unterstelle NIX!



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  Vladdie134
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 13
BeitragVerfasst am: Montag, 08.09.2008, 23:29 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob Du Dich schon in die Tiefen des Forums eingelesen hast, aber dass den Moderatoren laufend die "Peaks", also die Anruferzahlen, durchgesagt werden, ist spätestens seit den "Ausrutschern" von Lauenstein und Schradin eindeutig.
Nein, ist es eben nicht, darauf will ich ja die ganze Zeit hinaus! Aus diesen Vorfällen folgt nur, dass in diesen Vorfällen jenes passiert ist. Versuch du mal zu ermitteln, was sich zwei Personen über Mikro ins Ohr gesagt haben - noch dazu, wenn beide Personen das Recht haben, die Aussage zu verweigern.

Zitat:
Selbst wenn kein Vorsatz gegeben sein sollte, so liegt doch sicher eine bewusste Fahrlässigkeit vor. Zumindest bei den Moderatoren, die schon jahrelang dabei sind.
Genau, es liegt eine Fahrlässigkeit vor, und - tadaa - diese hebt den Vorwurf wieder auf.

Zitat:
Es ist nach meiner Auffassung sicher "nicht einwandfrei". Und deswegen frage ich mich, was einen Staatsanwalt daran hindert, in der Sache einmal gründlich Sachverhaltsermittlung zu betreiben und das dann von einem Richter entscheiden zu lassen.
Eben jenes - es muss ein Vorsatz vorliegen. Und diesen kann man als Staatsanwalt nunmal nur nachweisen, wenn man direkt live vor Ort im Studio ist, und es mitbekommt - oder durch Abhörwanzen und Kameras aufgezeichnet bekommt, was auf Monitoren dem Moderator ersichtlich ist. Und kein Richter dieser Welt wird sich bei der Beschuldigung "Das ist unfair, was die da machen" auf einen solchen Befehl einlassen.

« judea1lopöl » hat Folgendes geschrieben:
Wie ich oben schon mal erwähnte, läge ein anderer TB bei Drohung mit Gewalt vor, zB eine "Räuberische Erpressung"
Aber eben auch Abzocke, da ein rechtswidriger, weil räuberisch erpresster, Vermögensschaden vorliegt.
Zitat:
Die "arglistige Täuschung" ist hauptsächlich ein Begiff der "unerlaubten Handlung " des BGB, kann zwar bei dem Abzocktb des StGB´s herangezogen werden, muss aber nicht...- das nur am Rande diese Flosel, ich habe sie mir jetzt "zu eigen" gemacht, sie ist doch zu schön... Cool
Korrekt, in diesem Fall müsste eben anders ein Vorsatz begründet werden. Nur die
Zitat:
KAUSALITÄT
auf der du jetzt die ganze Zeit rumreitest reicht dafür aber eben nicht aus, da diese nur für dich unstrittig vorliegt. Denn es ist dem Moderator in diesem Fall Zweifelsfrei nachzuweisen, dass er den Vorsatz hatte, jemand anderen direkt dazu zu bringen, dass er in diesem Fall anrufen MUSS. Und niemand muss anrufen. Es sei denn, es sind Personen, welche süchtig nach dem Spiel sind, aber das ist ein Problem welches nicht 9Live betrifft.

Wie schon mehrmals gesagt, unfair ja, strafbar nein. Auch wenn ich und andere das gerne sehen würden.

edit by cyberhog: bedenkliches Wort ersetzt
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  judea1lopöl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Dienstag, 09.09.2008, 00:49 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger

Abzocke ist ein Vermögensdelikt!
"Räuberische Erpressung" ist ein "Raubähnliches Delikt. Der "Raub" wiederum setzt eine "Wegnahme" voraus, Grundelikt ist der "Diebstahl", der wiederum ein Eigentumsdelikt ist! Raub enthält allerdings auch Merkmale von Vermögensdelikten, ein "Mischdelikt" so gesehen.
In ganz groben Zügen...
In dem zu Frage stehendem Verhalten KANN Abzocke begründet sein, KANN wie gesagt, so wird das auch teilweise in der Fachliteratur gesehen!
Ein Raub oder eine Räuberische Erpressung ist allerdings völlig abwegig, da sie, wie erwähnt, erstmal hauptsächlich eine "Wegnahme" erfordern, die hier nicht vorliegt, wir befinden uns bei "VERMÖGENSDELIKTEN".
Ebenfalls würde 253 StGB an einer "Nötigung " scheitern oder einer "Drohung", wie ich in einem vorangegangenem Post äusserte.
Und was die "Kausalität" angeht, liegt sie FÜR MICH in vielen Fällen, über die wir hier sprechen, vor; Natürlich ist das immer eine Abwägung des Einzelfalles. In dem Fall, der hier primär diskutiert wird, immer wieder eine alte Falschantwort einzuspielen, liegt eine KAUSLE Täuschung vor - mE -, die ja auch konkludent sein kann.
Wenn man zu einem anderen Ergebnis in diesem Fall kommt, ist das durchaus nicht verwunderlich. Man kann letztlich FAST alles so "konstruieren", wie man will, die entgegengesetzte Meinung wäre hier allerdings wohl eine absolute Mindermeinung in der Litertur.
Aber ich bin tolerant, wenn einer meint, Kausalität läge vor, auch gut. Vor Gericht würde dies wohl nicht standhalten.
Allerdings um noch mal auf die "beliebte" räub. Erpressung zu kommen:
Die liegt nicht vor, auch wenn der Vermögensschaden rechtswidrig wäre, es scheiterte schon an anderen TB- Merkmalen wie der "Wegnahme"!
Schradin, Schürmnn und Co machen ja so manches, aber dem Lemming was "wegnehmen", dh ihm die Sachherrschaft direkt körperlich entziehen, machen sie nicht, und mit "Gewalt" oder "Drohung" erst recht nicht...

ALLES NUR MEINE UNWESENTLICHE RECHTLICHE EINSCHÄTZUNG UND KEINE TATSACHENBEHAUPTUNG!



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 09.09.2008, 03:10 
Titel:
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« Vladdie134 » hat Folgendes geschrieben:
Versuch du mal zu ermitteln, was sich zwei Personen über Mikro ins Ohr gesagt haben - noch dazu, wenn beide Personen das Recht haben, die Aussage zu verweigern.

Richtig, das kann ich nicht. Muss ich aber auch nicht. Wenn jemand sagt "Bei diesen Peaks schlagt doch später zu", dann interessiert mich nicht, was der andere ihr über's Ohr eingeflüstert hat. Das ist klar eine Anweisung, die Funktion des HotButtons hinauszuzögern, obwohl in der Ansage an die Zuschauer suggeriert wird, dass er zufällig jeden Moment zuschlagen kann.

Zitat:
Genau, es liegt eine Fahrlässigkeit vor, und - tadaa - diese hebt den Vorwurf wieder auf.

Nein, ich schrieb "bewusste Fahrlässigkeit". Er würde doch nicht andauernd und ständig wiederholt derartige Ansagen machen, wenn er nicht damit rechnen würde, dass dadurch immer mehr und immer häufiger angerufen wird. Er rechnet also mit dem möglichen Eintritt und vertraut mindestens "pflichtwidrig und vorwerfbar" darauf, dass der Schaden nicht eintreten wird. Und das ist in meinen Augen Eventualvorsatz (dolus eventualis). Auch schon deswegen, weil es mittlerweile über sieben Jahre täglich praktiziert wird. Da kann sich keiner rausreden und behaupten, dass er das nicht mindestens in Kauf genommen hat.

Aber - wie das in der Juristerei eben so ist - wenn mehrere verschiedene Ansichten haben, werden sie sich nicht einigen können. Was ich schreibe, ist auch nur meine Meinung. Und bevor der Thread jetzt in ein juristisches Kolloquium ausartet, das niemanden mehr interessiert, würde ich vorschlagen, die juristische Diskussion hier zu beenden. Wir haben nämlich auch Threads, in denen das fortgesetzt werden könnte.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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