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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » INFOS ZU CALL-TV » Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV

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Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 16:49 
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Dieser erste Entwurf liest sich wahrlich nicht schlecht. Da sind einige Punkte drin enthalten, die zum Schutze des Verbrauchers eigentlich schon vor Jahren hätten kommen müssen. Aber besser spät als nie.

P.S.
Dieser Passus mit den höchstens 30 Minuten bezieht sich in meinen Augen auf die Spiele, welche im "Anrufbeantworter-Modus" gespielt werden.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 16:57 
Titel:
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Es ist schon etwas mehr als ein "erster Entwurf". Die LMA sind im neuen Rundfunkstaatsvertrag aufgefordert worden, verbindliche Gewinnspielregeln zu erlassen. Daraufhin hat die Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten (die setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern -Direktoren, Präsidenten- der 14 Landesmedienanstalten zusammen) den vorliegenden Entwurf "auf den Weg gebracht".

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese "geballte Kompetenz" Wink von dritter Seite noch große Beanstandungen erfährt.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

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Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 17:25 
Titel:
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Jetzt mal ganz im Ernst: sollte die Satzung so beschlossen werden, dann werden so manche Leute harten Zeiten entgegen sehen. Wieso? Ganz einfach:

« §6 Punkt 1 » hat Folgendes geschrieben:
Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich der Möglichkeit, ausgewählt zu werden, sind unzulässig.

Hier dürfte sich insbesondere eine Tina Kaiser schon jetzt Gedanken machen, wie Sie zukünftig Ihre Moderation gestaltet.

« §8 Punkt 2 Satz 3 » hat Folgendes geschrieben:
die Darstellung des Gewinns als Lösung für persönliche Notsituationen.

Auch hier werden sich die Moderatoren demnächst überlegen, wie man eine 2-stündige Sendung in Zukunft über die Runden bringt. Sätze wie "Mit X-Tausend Euro können Sie Ihren Kredit zurückzahlen oder die Raten für Ihr neues Auto" dürften damit der Vergangenheit angehören.

« §8 Punkt 4 » hat Folgendes geschrieben:
Der Anbieter hat bei Gewinnspielen / Gewinnspielsendungen durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine übersteigerte Mehrfachteilnahme ausgeschlossen wird. Er hat bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen sicherzustellen, dass je Nutzerinnen- und Nutzeranschluss bzw. vergleichbarer technischer Kontaktmöglichkeit pro Stunde insgesamt nicht mehr als 10,00 Euro und pro Tag insgesamt nicht mehr als 30,00 Euro an Entgelt entstehen können.

Dieser Paragraph dürfte wohl einigen Anbietern besonders schwer im Magen liegen. Zwar hat man bisher den Zuschauer immer wieder darauf hingewiesen, er möge doch bitte auf sein Telefonierverhalten achten - aber mal im Ernst: wer glaubt daran, das diese Hinweise wirklich ernst gemeint waren? Es waren Auflagen, die es zu erfüllen galt, letztlich aber keinerlei Wirkung zeigten. Nun müssen die Veranstalter dafür Sorge tragen, das es auch eingehalten wird. Dabei kann man sich nun immer noch über die Höhe des hier genannten Betrages streiten, denn 30,00 €/Tag machen immer noch rd. 900,- Euro im Monat - ein Betrag, den sich bestimmt nicht jeder locker leisten kann. Aber es ist ein Anfang.

« §9 Punkt 2 » hat Folgendes geschrieben:
Die Lösung eines Spiels muss allgemein verständlich und insbes. auch mit Hilfe der technischen Ausstattung eines durchschnittlichen Haushalts nachvollziehbar sein.

« §9 Punkt 6 » hat Folgendes geschrieben:
Ein Gewinnspiel ist nach seinem Ablauf aufzulösen. Die Auflösung ist auf der Website des Veranstalters und – soweit vorhanden – im Fernsehtext zu veröffentlichen und dort für die Dauer von mindestens drei Tagen nach Ablauf des Spiels vorzuhalten. Die Auflösung hat vollständig und allgemein verständlich unter Erläuterung der Lösungslogik zu erfolgen. Sie muss genau zuzuordnen und nachvollziehbar sein.

Damit dürften solche Auflösungen der Vergangenheit angehören, bei denen man zumeist am Sendeende einfach irgendwelche Karten von der Tafel abgerissen hat, ohne zu erklären, wie sich die präsentierte Lösung ergibt. Ebenso darf man am Ende von Zählspielen nicht einfach nur einen Lösungszettel präsentieren, sondern man ist verpflichtet, dem Zuschauer nachvollziehbar zu erklären, wie der Veranstalter auf die präsentierte Lösung gekommen ist.

« §10 Punkt 1 Satz 6 » hat Folgendes geschrieben:
Nach Maßgabe des § 11 ist hinzuweisen auf: den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist

Hier muss meines Erachtens nachdefiniert werden. Die Aussage ist zu ungenau.

« §10 Punkt 1 Satz 8 » hat Folgendes geschrieben:
Nach Maßgabe des § 11 ist hinzuweisen auf: das Teilnehmeraufkommen der letzten 10 Minuten

Vorbei sind die ewigen Phrasen ala "Hat das irgendjemand raus?" oder "Kann das irgendjemand lösen?" oder das ewige suggerieren, es würde niemand anrufen, da man ja noch niemanden durchgestellt habe. Die präsentierten Anrufzahlen dokumentieren ja deutlich, daß es Zuschauer gibt, die der Meinung sind, zum aktuellen Rätsel eine passende Lösung zu haben.

« §10 Punkt 2 » hat Folgendes geschrieben:
Bei Gewinnspielsendungen ist zudem das eingesetzte Auswahlverfahren einschließlich etwaiger Spielvarianten deutlich wahrnehmbar und allgemein verständlich zu Beginn und während des Spielverlaufs zu erläutern. Hierbei ist insbesondere genau darzulegen, wie die konkrete Auswahl der Nutzerinnen und -Nutzer erfolgt.

Da bin ich ja mal gespannt, wie uns die Veranstalter in Zukunft die Funktion des HOT BUTTONs verkaufen werden. Vor allem, wie konkret dieser Erläuterungen ausfallen werden.

« §3 Punkt 3 » hat Folgendes geschrieben:
Besonders kinder- und jugendaffine Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen, insbesondere die Auslobung von Waren und Produkten als Gewinn, die vor allem auf Minderjährige einen großen Anreiz zur Teilnahme ausüben, sowie Gewinnfragen, die vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen, sind unzulässig.

Damit dürften Sachpreise wie Playstation 3, Wii oder iPODs der Vergangenheit angehören.

Mein Fazit:
entweder es hagelt nach Verabschiedung und Inkrafttreten dieser Satzung massiv Beschwerden bei den zuständigen Landesmedienanstalten oder wir erleben, wie sich das Thema Call-In in Deutschland bis Ende 2009 von selbst erledigt, da selbst Anbieter wie 9LIVE es vorziehen, angesichts der hohen Auflagen nicht länger in Deutschland tätig zu sein.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".

Zuletzt bearbeitet von Mork vom Ork am Donnerstag, 16.10.2008, 17:29, insgesamt 2-mal bearbeitet
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  Achtung...ACHTUNG !!!
Obergnom
Obergnom


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1626
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 17:28 
Titel:
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Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen - sollte das genau so wie oben nachzulesen übernommen und angewendet werden, dann wird es ganz finster in den Hallen von 9Live & Co. !

Ich muss mir deshalb gar nicht den ganzen Text detailiert durchlesen und auch Diskussionen über Durchführungsbestimmungen im Einzelnen erübrigen sich meiner Meinung allein dadurch, wenn man dem hochgehaltenen Jugendschutz gerecht werden will und allein da hart gemäss des Textes durchgreift !

Zitat:
§3 JUGENDSCHUTZ

(1) [ ... ]

(2) [ ... ]

(3) Besonders kinder- und jugendaffine Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen, insbesondere die Auslobung von Waren und Produkten als Gewinn, die vor allem auf Minderjährige einen großen Anreiz zur Teilnahme ausüben, sowie Gewinnfragen, die vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen, sind unzulässig.

(4) [ ... ]

(5) [ ... ]


Allein dieser 3. Punkt des Jugendschutzes kippt bei konsequenter Anwendung das komplette Programm und das über Jahre erprobte Abzocksystem der CI - Sendungen, waren doch fast alle "Spiele" im besten Sinne des Wortes KINDERLEICHT und geradezu prädestiniert dafür, gerade Kinder bzw. schlichte Gemüter zum Mitmachen zu animieren !

Was will man eigentlich noch spielen ?

Fehlersuchen ?
Find - Michs aller Art ?
Wortsuchen ?
Nennen Sie ein Tier, eine Automarke bzw. einen Namen ?
Platzhalter aller Art ?

Also ich wüsste jetzt auf Anhieb nichts, was man in den letzten Jahren bei einem CI - Sender gesucht hat, dass ein 15 oder 16jähriger Teenie mit z.B. Milskis IQ nicht hätte lösen können oder ihn zumindest an eine Lösung hätte glauben lassen, wenn ich an die Literfragen beim M€ denke...

Außerdem besagt der Absatz zudem, dass das Ankobern mit den gerade bei 9Live oft in Aussicht gestellten Technikspielereien wie iPod, PS 3, Flat - Screen usw. verboten wird, für mich auch eine ganz wichtige Sache, möchte nicht wissen, wieviele Kiddies genau deshalb in der Vergangenheit die böse Nummer gewählt haben !

Wenn man es also mit dem Jugendschutz wirklich ernst meint und nicht nur wieder heisse Luft ablässt, dann bedeutet allein dieser Absatz 3 das AUS für das, was man z.Z. noch als CI im Free - TV ertragen muss !!!


Spoiler: 
Allein mir fehlt ( noch ) der Glaube... Confused
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  TommyAUT
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 17:46 
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Ab wann könnten denn diese Auflagen frühestens in Kraft treten?



VOOORSICHT!
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 18:01 
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Sobald alle LMAen die Satzung unterschrieben und abgesegnet haben. Das könnte rein theoretisch schon nächste Woche sein. Nur wir wissen ja, wie langsam die Mühlen in Deutschland mahlen.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 18:16 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Das ist ja wenigstens ein Lichtblick.

Gerade bei Tele 5 muss ich immer wieder feststellen, so auch heute, dass immer wieder gesagt wird, das Rätsel "sei zu schwer" etc.

Zum Glück hat es sich bei Tele 5 zum Jahresende dann auch ausgespielt...

Die Sache mit den "HAUS..."-Spielen (u. a. beim "Cash-Quiz") ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Jedes Wochenende werden bei "Das Vierte" Begriffe gesucht, die kaum jemand kennt.

Positiv wäre allerdings, dass dann künftig die Sendung "Cash-Quiz" um Punkt 15.00 Uhr Schluss sein muss (demnächst ist eine Sendung sogar noch mal bis 15.25 Uhr angeschrieben worden).
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  Shadow
Obergnom
Obergnom



Beiträge: 1765
Wohnort: BW
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 19:32 
Titel:
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Wenn diese Regelungen so in Kraft treten sollten, dann haben 9Live und co. wirklich harte Zeiten vor sich, was natürlich sehr positiv wäre.

« §9 Punkt 2 » hat Folgendes geschrieben:
Die Lösung eines Spiels muss allgemein verständlich und insbes. auch mit Hilfe der technischen Ausstattung eines durchschnittlichen Haushalts nachvollziehbar sein.


Dann wars das wohl mit den absurden Lösungen, doch leider hat man da ja schon ein neues Spiel am Start und zwar so was wie "Was kann ich sehen, aber nicht greifen" Confused



Der beste Köder um nach Menschen zu fischen ist Geld.

mfg Shadow
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 20:04 
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
« §10 Punkt 1 Satz 6 » hat Folgendes geschrieben:
Nach Maßgabe des § 11 ist hinzuweisen auf: den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist

Hier muss meines Erachtens nachdefiniert werden. Die Aussage ist zu ungenau.

Der von Dir zitierte § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 verweist auf § 11. Und da steht:

Zitat:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2.:
Hinweise gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 - 6 sind zu Beginn und in höchstens 30-minütigem Abstand mündlich zu erteilen. Zudem sind diese Hinweise während des Spielverlaufs durch ein dauerhaft eingesetztes, deutlich lesbares Textlaufband zu erteilen. Hierbei ist jeder Hinweis in höchstens zehnminütigem Abstand zu berücksichtigen. Auf das Textlaufband ist ebenfalls mindestens alle zehn Minuten hinzuweisen.

Das ist also schon ziemlich genau Twisted Evil .

Allerdings können sie bei den ganzen neuen Textlaufbändern die Moderatoren künftig vermutlich nur noch in Lilliputgestalt zeigen Shocked



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 20:08 
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Damit ist aber immer noch nicht der Zeitraum einer Durchstellung definiert. Und das war es, was ich meinte, als ich schrieb, hier muss nachdefiniert werden. Klar, maximal nach 30 Minuten. Aber das wäre ja ähnlich der momentanen Situation wie "Ein Spiel dauert maximal bis Sendeende" - und das ist mir zu dehnbar.



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  1995
Rindenfloh
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Wohnort: Mannheim
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 20:33 
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Damit ist aber immer noch nicht der Zeitraum einer Durchstellung definiert. Und das war es, was ich meinte, als ich schrieb, hier muss nachdefiniert werden. Klar, maximal nach 30 Minuten. Aber das wäre ja ähnlich der momentanen Situation wie "Ein Spiel dauert maximal bis Sendeende" - und das ist mir zu dehnbar.


Mit fünf "zufälligen" (leider falschen) Antworten im Abstand von 30 min kann man leicht die (dann noch maximal mögliche) 3-stündige "Durchstellpause" am Leben erhalten.

Freiwillige vor, synchronisiert eure Uhren! 'Wink'
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 21:03 
Titel:
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« Shadow » hat Folgendes geschrieben:
Wenn diese Regelungen so in Kraft treten sollten, dann haben 9Live und co. wirklich harte Zeiten vor sich, was natürlich sehr positiv wäre.


Jo, das sehe ich genauso. Aber auch wenn die Satzung in der jetzigen Form in Kraft tritt so glaube ich nicht, dass von heute auf morgen die Call-Tv-Gewinnspiele von der Bildfläche verschwinden werden.

Ok, besonders hart trifft 9live und Co. natürlich die Anrufbegrenzung. Zwar weist 9live immer wieder mal darauf hin, wie viele unterschiedliche Menschen dort doch anrufen würden. Allerdings dürfte den Damen und Herren von 9live auch das Pareto-Prinzip nicht fremd sein und ein nicht unerheblicher Teil des Umsatzes dürfte nun einmal von denen kommen, die etwas öfter zum Telefon greifen.

Und auch das Verbot der irreführenden bzw. falschen Aussagen ist für den Sender vermutlich ein schwerer Schlag. Zwar war das ja eigentlich von je her untersagt, allerdings dürfte sich so etwas sehr positiv auf die Anruferzahlen ausgewirkt haben.

Und bei den Zukunftsaussichten ist es auch nicht verwunderlich, dass man bei 9live so lange nach einem neuen Chef gesucht hat.
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 48
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 21:09 
Titel:
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Mein Fazit:
entweder es hagelt nach Verabschiedung und Inkrafttreten dieser Satzung massiv Beschwerden bei den zuständigen Landesmedienanstalten

Wenn sich 9Live und Co beschweren, dann weiß man ja warum.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx
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  Twipsy
Legende
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Alter: 52

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 21:22 
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Wenn ich mich nicht irre, sind das ca. diegleichen Regeln, die in Großbritannien zu einem Einbruch der Call-in-Spielchen geführt haben. In der Überwachung derselben liegt IMO der Unterschied. Und wenn die Bayerische LMA mit dem weißen Kaninchen im Hintergrund erstmal den Rotstift ansetzt, muss man sehen, was noch übrigbleibt.



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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