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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » INFOS ZU CALL-TV » Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV

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Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
Autor Nachricht
  Hanzo
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 10
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 21:50 
Titel:
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... sind das Regeln oder Gesetzte?! Wenn man Regeln bricht, kann man höchstens sagen: Böse Böse Böse! .... bei Gesetzten kann man mal was auch mit Geldstrafe etc. machen...
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  Pfandbrief
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2930
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 22:30 
Titel:
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Man kann es kurz machen:

Erstens: Die in #1 zitierten Regeln sind vollauf angemessen, und hätten schon vor Jahren eingeführt werden müssen.

Zweitens: Wenn es so kommt wie in #1, senden 9Live & Konsorten vielleicht noch etwa eine Woche lang, dann fällt der Vorhang. Das kann sich dann nicht mehr lohnen, weil entscheidende Elemente zur Täuschung der Zuschauer nicht mehr einsetzbar sind.

Drittens: Gewisse Bedenken habe ich bezüglich der Definition insbesondere einer "Gewinnspielsendung". Ich befürchte, dass hier gewisse Ausweichmöglichkeiten bestehen, indem man scheinbar etwas anderes macht, es aber in Wirklichkeit doch um die Generierung von Anruferlösen geht. Man wird sich darauf vorzubereiten haben, dass Call-In in einer anderen Form wiederersteht. Aber es wird rein gar nichts mehr mit dem vollkommenen Schwachsinn, den wir heute sehen, zu tun haben.
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  spelli
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 18
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 16.10.2008, 23:06 
Titel:
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Ein RIESIGES "JUCHEI" auf diese, hoffentlich unverzüglich, in Kraft tretende Gewinnspielsatzung. Nicht nur im TV, sondern auch in der Radiolandschaft, die von nervenden Abzockspielchen übersät ist, wird sich so EINIGES ändern müssen.

Ein ganz dickes Lob an Marc und all seinen fleißigen Gnomen, denn ich glaube, dass dieses Forum einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, um diese Gewinnspielsatzung zu erarbeiten.

SPITZE !!!!!!!!!!!!!!! Smile

Liebe Grüße spelli
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 17.10.2008, 11:40 
Titel:
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Dass ich das noch erleben darf ...

Nach diesem Regelwerk haben viele Phrasen der Animateure endlich ein Ende. Wahrscheinlich werden sich die CI-Sender neue Phrasen überlegen, aber diese dürften dann nicht mehr so manipulativ sein, wie es bisher der Fall war.

Noch mal ein paar Takte zum den DSPen und wann jemand durchgestellt werden muss.
« § 5, 3 » hat Folgendes geschrieben:
(3) Bei Anwendung eines technischen Auswahlverfahrens hat der Anbieter sicherzustellen, dass für jede Nutzerin und jeden Nutzer zu jeder Zeit die gleiche Chance sowie die grundsätzliche Möglichkeit besteht, ausgewählt zu werden, und dass sowohl der Zeitpunkt als auch die Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer dem Zufallsprinzip unterworfen sind.

Wenn der Zeitpunkt tatsächlich zufällig ist, dann sind lange DSPen nicht mehr machbar. Wie sollen die CI-Sender dann erklären, dass die Durchstellung machmal im Sekundentakt erfolgt und bei hohen Gewinnsummen plötzlich mehrere Stunden dauert? Eine Möglichkeit wäre (wie schon angesprochen), dass zwischen Auswahl eines Anrufers und der Durchstellung unterschieden wird.

Laut § 10, 1, 6 sollen die Zuschauer einer CI-Sendung über den Zeitrahmen für die Auswahl eines Anrufer informiert werden. Dazu kommt nach § 11, 1, 2, dass diese Information dauerhaft eingeblendet werden muss. Dies können die CI-Sender natürlich machen, indem sie den üblichen Satz "Das Spiel dauert maximal bis zum Sendungsende" einblenden. Wenn die Sender allerdings gezwungen sind, eine genaue Zeit zu nennen, wie kann denn dann der Zeitpunkt für eine Auswahl noch dem Zufall unterliegen? In diesem Fall ist es doch eindeutig, dass der Zeitpunkt für eine Auswahl gesteuert ist. Damit wäre das Geblubber "Wir wissen nicht, wann jemand durchgestellt wird" doch sinnlos.

« § 9, 8 » hat Folgendes geschrieben:
Gewinnspielsendungen dürfen höchstens eine Dauer von 3 Stunden haben.

Was soll mir das denn sagen? Dürfen wir uns auf maximal 3 Stunden CI einstellen und dann kommt 30 Minuten lang eine Soap, dann wieder CI usw.? Oder sind einzelne Rätsel gemeint?

« § 10, 8 » hat Folgendes geschrieben:
Nach Maßgabe des § 11 ist hinzuweisen auf das Teilnehmeraufkommen der letzten 10 Minuten.

Das gefällt mir ganz besonders gut. Nicht nur, weil die Phrasendrescherei ein Ende hat, sondern weil man als Zuschauer sehen kann, wie gut welche Spiele mit den jeweiligen Gewinnsummen bei den Zuschauer ankommen. Man kann direkt erkennen, ob z.B. eine Erhöhung des Gewinnbetrags Auswirkungen auf die Peaks hat.

Oder anders: Wenn diese Regeln tatsächlich so durchgehen, kann man dem Untergang von CI live und in Farbe zusehen. Laughing

« Pfandbrief » hat Folgendes geschrieben:
Das kann sich dann nicht mehr lohnen, weil entscheidende Elemente zur Täuschung der Zuschauer nicht mehr einsetzbar sind.

Schauen wir mal.
Ich hoffe das ja auch, aber die CI-Sender sind Meister im Umgehen von Vorschriften. Es würde mich nicht wundern, wenn die Juristen bei Sh9 gerade viele Überstunden produzieren.

Vielleicht haben sie das aber auch schon getan, denn bekanntlich wurden diese Regeln gemeinsam mit den CI-Veranstaltern entwickelt. Entweder bieten diese Regeln den CI-Veranstaltern noch genug Schlupflöcher oder die LMAen blieben in den Verhandlungen hart. Dies würde dann bedeuten, dass die CI-Veranstalter sehen müssen, was nach Inkrafttreten dieser Regeln aus dem "Geschäftsmodell" noch rauszuholen ist. Falls der Profit zu gering ist, war's das mit CI in Deutschland. Dann kann man nur noch hoffen, dass Österreich und die Schweiz bald nachziehen.

Ich nehme mal an, dass die Veränderungen bei SH9 gestern abend genau diesen Zweck hatten. Sie wollten testen, inwieweit die "neue Transparenz" Einfluss auf das Anruferverhalten hat.



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  MrNoname
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beiträge: 120
BeitragVerfasst am: Freitag, 17.10.2008, 12:41 
Titel:
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Mal ne Frage zum Entgelt i.H.v. 50 Cent

Zitat:

§13 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
(1) Eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Rundfunkstaatsvertrags begeht, wer
[...]
entgegen § 8a Abs. 1 Satz 6 des Rundfunkstaatsvertrags für die Teilnahme an einem Gewinnspiel / an einer Gewinnspielsendung ein Entgelt i.H.v. mehr als 0,50 Euro (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) verlangt.


Bedeutet dies, dass man in Zukunft nur aus dem Festnetz teilnehmen darf? Bei Handys entstehen doch höhere Kosten. Oder ist mit Entgelt der Betrag gemeint, welcher als Einsatz gilt (d.h. bei 9live&Co landet)?



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 17.10.2008, 15:45 
Titel:
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Ich nehme mal an, die 50 Cent sind auf's Festnetz bezogen.
Beim Mobilfunk müsste der Preis von den LMAen ja nach Anbieter und Art des Vertrages aufgedröselt werden. Das wäre etwas viel verlagt, zumal die Preise sich ständig ändern.

Abgesehen davon - wenn die LMAen den CI-Sendern auch noch die Teilnahme per Handy verbieten würden, wäre sowieso Feierabend für CI.



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  Meister-Petz
Veteran
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Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 863
Wohnort: Paderborn
BeitragVerfasst am: Freitag, 17.10.2008, 17:22 
Titel:
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:

« § 10, 8 » hat Folgendes geschrieben:
Nach Maßgabe des § 11 ist hinzuweisen auf das Teilnehmeraufkommen der letzten 10 Minuten.

Das gefällt mir ganz besonders gut. Nicht nur, weil die Phrasendrescherei ein Ende hat, sondern weil man als Zuschauer sehen kann, wie gut welche Spiele mit den jeweiligen Gewinnsummen bei den Zuschauer ankommen. Man kann direkt erkennen, ob z.B. eine Erhöhung des Gewinnbetrags Auswirkungen auf die Peaks hat.


Als ob die Wirklich irgendwelche Peaks bekanntgeben. Das ist doch auch wahnsinnig schwammig vormuliert.

Im Prinzip reicht es da doch nach 10 Minuten irgendwie so was zu sagen wie: "Ja ich sehe, sie machen toll mit" oder so. Da steht ja nichts von irgendwelchen Zahlen sondern lediglich, dass auf das "Aufkommen" hingewiesen werden soll.

Und wer kontrolliert den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen? Wenn die sagen es ruft keiner an ...? VIelleciht tuts ja mal wirklich keiner.

Sollten die das wirklich in Zahlen offenlegen müssen alle 10 Minuten - nach dem Motto, bis jetzt haben wir 3500 Anrufe bekommen - dann wirds natürlich wirklich schwer für die. Wenn der Anrufer merkt, dass er nicht exklusiv teilnimmt sondern nur einer von ganz vielen ist, geht natürlich der Anreiz verloren und insbesondere wenn dann immer nen Dauergewinner durchkommt, steigt der Frust noch mehr.
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  Speculatius
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Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 17.10.2008, 18:07 
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@Meister Petz:

Ich zitier mal

« § 5 Abs. 2 Satz 2 » hat Folgendes geschrieben:
Für jeden Zeitpunkt des laufenden Spiels ist die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer zu protokollieren und zu belegen.

« § 12 Abs. 1 » hat Folgendes geschrieben:
Anbieter von Gewinnspielen haben der zuständigen Aufsichtsbehörde jeweils auf Verlangen und in aktueller Fassung vorzulegen:
(...)
5. Belege über das Nutzerinnen- und Nutzeraufkommen gem. § 5 Abs. 2 Satz 2

Dann steht noch in dem Entwurf:
« § 11 Abs. 1 Nr. 4 » hat Folgendes geschrieben:
Informationen über das Teilnehmeraufkommen (...) sind zumindest alle zehn Minuten durch mündlichen Hinweis und deutlich lesbare Bildschirmeinblendung zu erteilen.

Gut, da steht nicht, dass sie die genauen Anruferzahlen veröffentlichen müssen. Aber ein Hinweis, dass "die Zuschauer fleißig anrufen" reicht hier sicher nicht aus.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  diego
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Beiträge: 32
BeitragVerfasst am: Samstag, 18.10.2008, 00:28 
Titel:
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Die Informationspflicht über das "Teilnehmeraufkommen" erscheint mir auch ein echter kleiner Fortschritt in Sachen Transparenz zu sein. Nur die Formulierung "zumindest alle zehn Minuten durch mündlichen Hinweis und deutlich lesbare Bildschirmeinblendung zu erteilen" erscheint mir zu schwammig. Wieso wird nicht z.B. ganz einfach und klar verlangt, dass die Information in gleicher Schriftgrösse wie die Telefonnummer eingeblendet werden muss? Und wieso nur alle 10 Minuten?

Allgemein hätte m.E. der Entwurf durch weniger komplizierte, klarere Anforderungen wesentlich kürzer ausfallen können.
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Samstag, 18.10.2008, 03:32 
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« diego » hat Folgendes geschrieben:

Allgemein hätte m.E. der Entwurf durch weniger komplizierte, klarere Anforderungen wesentlich kürzer ausfallen können.

Genau meine Meinung:

§ 1: Definition eines Gewinnspiels

§ 2: Jugendschutz - Teilnahme nur mit Altersverifikation

§ 3: Innerhalb von 10 Minuten ist sicherzustellen, dass mindestens ein Anrufer durch einen ständig geschalteten Zufallsmechanismus durchgestellt wird.

$ 4: Maximaleinsatz pro Tag 3,00 Euro

§ 5: Während des Gewinnspiels hat ständig ein von der LMA beauftragter Notar im Studio anwesend zu sein um den ordnungsgemäßen Spielablauf zu überwachen.

§ 6: Bußgeldvorschriften

Ende und aus.



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  Danton
Pinnemann
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 13:29 
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Mich würde interessieren was die Dauergewinner von dem neuen Gesetz halten. Ihre Chancen auf's durchkommen würde doch drastisch schwinden. Oder glaubt wirklich jemand das dauernde durchkommen würde mit rechten Dingen vor sich gehen?
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 16:20 
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« Danton » hat Folgendes geschrieben:
Mich würde interessieren was die Dauergewinner von dem neuen Gesetz halten.

Warum sollten die Chancen der Dauergewinner schwinden? Wenn die anrufen wie blöd, dann bleiben die Chancen gleich. Und wenn es eine "Whitelist" gibt, dann isses eh egal Rolling Eyes



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  Danton
Pinnemann
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Beiträge: 212
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 16:29 
Titel:
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Ich denke die whitelist würde dann wegfallen.
Das kann kein Zufall sein das die Dauergewinner so oft durchkommen.
Bei nur 1000 anrufern pro Runde wäre die Chance 3xdurchzukommen 1000x1000x1000.
Also 1:1Milliarde.Und das passiert ja jede Woche ein paar mal.Ich glaube nicht das die dso oft anrufen,die werden einfach durchgestellt(meine Meinung).Ist ja softwaremäßig möglich.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 16:36 
Titel:
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@Danton: (Zuerst auch mal von mir: Willkommen im Forum WAVE )

Ich glaube, man darf die Zahl der Anrufer nicht nehmen, man muss die Anzahl der Anrufe ins Verhältnis setzen. Wenn der normale Lemming fünfmal anruft, dann hat ein Alex oder ein anderer Dauergewinner schon zwanzig mal die Wahlwiederholung laufen lassen. Vor allem rufen sie dann gerne an, wenn die Gewinne noch nicht so hoch sind weil sie wissen, dass dann die Chance für eine Durchstellung größer ist.

Allerdings hindert mich persönlich das nicht daran dass ich auch an so was wie eine Whitelist glaube. Und warum die wegen der neuen Regeln wegfallen sollte hat sich mir noch nicht erschlossen dont know 2



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