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Verfasst am: Donnerstag, 17.08.2017, 19:31 Titel:
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@cyberhog: Ja, Sascha fragte die Anrufer, wie oft sie es probiert haben (macht er häufiger zu Beginn der Sendung bei den schnelleren Küken-Runden). Auf den Einsatz konkret wurde nicht eingegangen. Der entsprechende § 8 der Gewinnspielsatz wurde laut Fußnoten 2009 für unwirksam erklärt. Gibts noch eine andere Grundlage für ein Verbot solcher Fragen oder etwas Aktualisiertes dazu?
Sportquiz-Statistiken: 2021 | 2020-1 und 2020-2 | 2019-1 und 2019-2 | 2018-1 und 2018-2 |
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Verfasst am: Donnerstag, 17.08.2017, 22:17 Titel:
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Dann sind diese Fußnoten damals spurlos an mir vorübergegangen. Was soll das auch, dass man eine Regel, die Ende 2008 in Kraft tritt, nur wenige Monate später wieder egalisiert? Wie dem auch sei, eine Beschwerde an die BLM habe ich trotzdem geschickt. Schließlich ist es ein offenes Geheimnis, dass das Sportquiz die Gewinnspielsatzung bestenfalls belächelt.
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Verfasst am: Donnerstag, 17.08.2017, 22:35 Titel:
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Vielen Dank für diese Information. Ein weiterer Beweis dafür, dass ich von Bürokratie so viel Ahnung habe wie eine Kuh vom Fliegen. Aber selbst wenn es sich um einen Regelverstoß gehandelt hätte, wäre die Antwort der BLM wahrscheinlich erst Anfang 2018 eingetroffen. (In der Vergangenheit habe ich bis zu neun Monate auf eine Reaktion gewartet.) Vielleicht sollte ich das Sportquiz mal ein wenig intensiver verfolgen, um an "richtige" Regelverstöße zu kommen. Es ist unfassbar, dass dieses Format nun schon seit rund 14 Jahren im TV läuft.
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Verfasst am: Donnerstag, 24.08.2017, 19:01 Titel:
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Man muss es positiv sehen - immerhin weiß ich nun Bescheid.
Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 17.08.2017
Sehr geehrter Herr [mein Nachname],
Sie beschwerten sich am 17.08.2017 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über das Angebot Sport1.
Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Gewinnspielsendung "SportQuiz" vom 15.08.2017, ab 13:30 Uhr. Im ersten Spiel mussten Fehler in einem Bild mit Küken gesucht werden. Die ersten beiden Gewinner seien um 13:39 Uhr und 13:42 Uhr durchgekommen und nach der Anzahl ihrer Anrufe gefragt worden. Beide Anrufer hätten nur einmal angerufen, bevor sie ins Studio durchgestellt wurden. Mit dieser Maßnahme habe man eindeutig gegen §8 der Gewinnspielsatzung (GWS) verstoßen.
Sie haben insofern Recht, als §8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWS den Vergleich zwischen Teilnahmeentgelt und Gewinnsumme für unzulässig erklärt. Allerdings wurde der gesamte §8 GWS im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.10.2009 zum - von der 9Live Fernsehen GmbH vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) angestrengten - Normenkontrollverfahren für den Zuständigkeitsbereich der Landeszentrale für unwirksam erklärt (Az. 7 NE 09.1378). Das Urteil ist rechtskräftig. Somit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Beanstandung durch die Landeszentrale.
In seinem Urteil setzte sich der BayVGH mit der Rechtmäßigkeit der Gewinnspielsatzung auseinander. Der BayVGH äußerte in seinem Urteil nicht nur Zweifel an der generellen verfassungsrechtlich-demokratisch legitimierten Satzungsbefugnis der Landesmedienanstalten, sondern erklärte auch einzelne Bestimmungen der Gewinnspielsatzung für rechtswidrig. Diese seien nicht von der Ermächtigungsnorm des § 8a Rundfunkstaatsvertrag gedeckt. So sei dem Rundfunkstaatsvertrag eine allgemeine Verbraucherschutzkompetenz der Landesmedienanstalten bei der Aufsicht über Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen nicht zu entnehmen. Ferner erklärte der BayVGH auch die Erstreckung des Geltungsbereichs der Gewinnspielsatzung auf Teilmedien für unwirksam. Für welche Normen dies noch gilt, können Sie unter anderem den Fußnoten in der Gewinnspielsatzung (Link s.u.) entnehmen.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Satzung sind die Landesmedienanstalten bisher übereingekommen, die vom BayVGH monierten Regelungen der Gewinnspielsatzung bundesweit nicht anzuwenden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Die Gewinnspielsatzung inkl. Fußnoten finden Sie unter:
https://www.blm.de/files/pdf1/GWS_Dez081.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]
Bereich Programm
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Verfasst am: Mittwoch, 30.08.2017, 14:41 Titel:
Sport Quiz im September 2017
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Im September werden nur drei Ausgaben des Sport Quiz gesendet. Zwei davon direkt an diesem Samstag. Die besten Zeiten scheint das Sport Quiz hinter sich zu haben. |
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Verfasst am: Samstag, 02.09.2017, 17:16 Titel:
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Sendung vom 02.09.2017, 11:00 Uhr
Moderation: Sascha / Redakteur: Micha
Spiel 1: Finden Sie einen Fehler! (Küken)
11:41 - Olli (lange nicht gehört) nennt einen Fehler und gewinnt 100€
11:44 - Hilde (SMS) nennt einen Fehler und gewinnt 100€
11:52 - Anruferin nennt einen Fehler und gewinnt 200€
Spiel 2: Finden Sie die 4 Fehler! (Loks)
4 Fehler = 1.000€ + 2x 18.000€ Jackpot / 2 Fehler = 750€ Bonus
13:28 - Margarete (SMS) nennt vier Fehler und gewinnt 1.000€
Sportquiz-Statistiken: 2021 | 2020-1 und 2020-2 | 2019-1 und 2019-2 | 2018-1 und 2018-2 |
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Verfasst am: Dienstag, 03.10.2017, 00:48 Titel:
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Am Ende hat wiederum ALEX die 2000 Euro plus iPhone gewonnen.
Für die heutige Sendung am Tag der deutschen Einheit kann man schon wieder Wetten abschließen, mit welchen Spielen Redakteur Micha die Zuschauer langweilen wird. Es werden wohl wieder Küken und Lokomotiven sein.
So tritt dieser Sender mit Folx Tv in Konkurrenz um die ideenloseste Call-In-Nullunterhaltung im deutschen Fernsehen. |
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Verfasst am: Dienstag, 03.10.2017, 12:02 Titel:
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ALEX hat am vergangenen Samstag 2000 Euro + iPhone 8 gewonnen und am heutigen Diensatag ebenfalls 2000 Euro + iPhone 8.
Auffällig war, daß am Samstag die Durchstellung ins Studio bereits sehr kurz nach Ablauf des Countdowns erfolgt ist. Heute dagegen wurde ALEX ca 50 Sekunden nach Ablauf des Countdowns ins Studio gestellt. Die BLM sollte Mal prüfen ob die Auswahl eventuell nach Ablauf des Auswahl-Countdowns getroffen wurde, dann würden Dauergewinner die dies mit einkalkulieren indirekt bevorzugt. |
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Verfasst am: Samstag, 07.10.2017, 10:44 Titel:
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Diese immer wieder technisch bedingte Begründung der Verzögerung ist sowieso Quatsch, in anderen Runden funktioniert die Durchstellung ja auch wesentlich schneller nach Auswahl, sonst könnte es nie so schnell nach Rundenstart klingeln. Zumal in den anderen Fällen ja vorab nie erwähnt wird, dass die Auswahl bereits getroffen wurde. Anscheinend wirkt sich dieses Vorgehen am Schluss aber noch positiv aus auf die Anrufzahlen, sonst würden sie das nicht immer und immer wieder machen.
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Verfasst am: Sonntag, 08.10.2017, 20:38 Titel:
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Gestern gab es zwei Sendungen mit Sascha.
Von 11:00 bis 14:00 wurden zunächst per Einzelabfrage Fehler in den Küken gesucht.
- Günther löste C1 -> 100€
- Anrufer löste B5 -> 100€
- Anrufer löste A7 -> 200€
Danach die Loks für 1.000€, leider habe ich das Ende nicht in der Aufnahme.
Laut fernsehserien.de soll es von 17:30 bis 21:00 auch eine Sendung gegeben haben - in meiner Aufnahme läuft jedoch nur Rugby.
Redakteur Tobi: "So jetzt ruft gerade wieder jemand an, aber Leitung nicht getroffen, ich hab ja auch den Knopf noch nicht gedrückt. Schade" |
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Verfasst am: Montag, 09.10.2017, 21:39 Titel:
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Samstagabend gab es natürlich das gleiche wieder. Sascha meinte noch, es wäre auch noch ne Tafel mit "Tieren" vorbereitet
Und er erwähnte, dass in der ersten Ausgabe des Tages wohl nur die Hälfte der vier Fehler genannt wurden (also ein Anrufer wohl auf den Bonus ging oder falsch antwortete, ich tippe mal ersteres).
Gewinner habe ich nicht mitbekommen.
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