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  LuDD



Beiträge: 4
BeitragVerfasst am: Sonntag, 25.01.2009, 17:12 
Titel:  eine Antwort
Thema Beschreibung: meine Beschwerde über 9live
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Sehr geehrter Herr Schindler,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die uns von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien weitergeleitet wurde. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat auf der Grundlage des Art. 26 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) eine bis zum 30.04.2011 befristete Genehmigung für die Verbreitung des Fernsehangebots 9Live erteilt. Ein vorzeitiger Entzug dieser Genehmigung ist nur möglich, wenn erhebliche Verstöße gegen die Programmgrundsätze gemäß Art. 5 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG), gegen die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags oder Werberichtlinien vorliegen, die nicht auf andere Art und Weise zu beheben sind. Die Gesetzesgrundlagen können Sie unter www.blm.de/inter/de/pub/aktuelles/publikationen/rechtsgrundlagen.cfm herunterladen. Dabei müssen die Fälle einzeln geprüft und bestätigt werden.

Ob die Programmgrundsätze, Jugendschutzbestimmungen und Werberegeln der genehmigten Hörfunk- und Fernsehprogramme eingehalten werden, überprüft die Landeszentrale im Rahmen der Programmbeobachtung mittels Daueraufzeichnungen und Stichprobenkontrollen. Ferner erfolgt eine Überprüfung, indem die Landeszentrale den Beschwerden nachgeht, die von Zuhörern bzw. Zuschauern eingereicht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschwerden konkrete Angaben zur jeweiligen Sendung, der Sendezeit sowie zum Sachverhalt enthalten sowie die postalische Adresse des Beschwerdeführers.

Ergibt die Programmbeobachtung den Verdacht, dass der Anbieter gegen Programmgrundsätze, Jugendschutzbestimmungen oder Werberichtlinien verstoßen hat, gibt die Landeszentrale dem Anbieter zunächst - dies gebietet der Grundsatz des rechtsstaatlichen Verfahrens - die Möglichkeit, zu dem erhobenen Vorwurf Stellung zu nehmen. Steht für die Landeszentrale ein Verstoß fest, hat sie verschiedene Handlungsmöglichkeiten, die von der Schwere der Verfehlung abhängig sind. So kann die Landeszentrale dem Anbieter Auflagen aufgeben oder Vorgaben machen, die er zu erfüllen hat. Sind die Verstöße des Anbieters erheblich und zeigt er keine Bereitschaft, diese Verfehlungen einzustellen, kann die Landeszentrale als letztes und härtestes Mittel die Genehmigung widerrufen.

Verstößt das gesamte Konzept eines Senders gegen Normen des Strafgesetzbuches, etwa weil es einzig und allein auf Abzocke ausgerichtet ist, wäre ein Entzug der Genehmigung geboten. Wichtig wäre aber, dass strafrechtliche Vorfälle keine Einzelfälle darstellten und eine betrügerische Absicht erkennbar wäre. Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts München I hat 9Live diesbezüglich überprüft und keine Verstöße gegen geltendes Recht festgestellt. Das bedeutet aber nicht, dass keine Fehler im Programmablauf passieren können oder dass einzelne neue Programmbeiträge nicht problematisch sein können und wieder aus dem Programm genommen werden müssen. Dass Formate einen Straftatbestand erfüllen, konnte aber bisher nicht verifiziert werden.

Die BLM widmet dem Programm von 9Live im Rahmen der Programmbeobachtung besondere Aufmerksamkeit und freut sich über Programmbeschwerden aus der Bevölkerung. Denn schließlich ist die Landeszentrale - ebenso wie Sie - an einer zügigen Aufklärung von Beschwerden und einem ordnungsgemäßen Programmablauf von 9Live interessiert.

Wichtig ist zu erwähnen, dass gemäß Art. 5 Grundgesetz eine Vorzensur nicht erlaubt ist. Daher können die Landesmedienanstalten in der Regel erst nach einem Verstoß tätig werden und nach Bestätigung dieses Verstoßes den Anbieter abmahnen.

Zu Ihrer Information machen wir Sie noch auf das Internetangebot der Landeszentrale unter der Adresse www.blm.de aufmerksam.

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxx

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Medienwirtschaft
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 25.01.2009, 17:46 
Titel:
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Willkommen im Club, LuDD!

Tja - Standardantwort, würde ich mal sagen. Aus dem Bausatzkasten für Antwortschreiben bei Beschwerden gegen 9Live wurden diesmal "erhebliche Verstöße" und ein paar Gesetze rausgekramt. Dabei darf natürlich "keine Einzelfälle" und "betrügerische Absicht" nicht fehlen. Kurz: Es ist die "Wir-können-nix-machen"-Antwort.

Aber keine BLM-Antwort ohne Brüller:
« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Die BLM widmet dem Programm von 9Live im Rahmen der Programmbeobachtung besondere Aufmerksamkeit [...]
Laughing

Klar doch - deshalb liest man ja auch so häufig von den Beanstandungen der BLM gegen 9Live. Beobachten klappt (nur Stichproben - natürlich), aber sie finden einfach nix. ROLLING EYES



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  eckberk
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BeitragVerfasst am: Montag, 26.01.2009, 17:01 
Titel:
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BLM:
Zitat:
Das bedeutet aber nicht, dass keine Fehler im Programmablauf passieren können oder dass einzelne neue Programmbeiträge nicht problematisch sein können und wieder aus dem Programm genommen werden müssen. Dass Formate einen Straftatbestand erfüllen, konnte aber bisher nicht verifiziert werden.

Welche Programmbeiträge die BLM wohl meint?? Rolling Eyes Rolling Eyes



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  eckberk
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 08.02.2009, 15:30 
Titel:
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Ich komme erst jetzt dazu, ein paar
AUSZÜGE AUS DER LMS-ANTWORT (vom 17. Dez 2008) auf zwei meiner Beschwerden zu posten. Meine eine Beschwerde betraf "deutsche Städte", die auf –en enden (Animateur: Löbling). Auflösung durch den Sender: Warren (USA), Halden (Norwegen), Whitehaven (England), Tlemcen (Algerien), Hualien (Taiwan), Horten (Norwegen), Sandviken (Schweden). Die zweite Beschwerde war grundsätzlicher Natur. Auszüge aus dem Antwortschreiben:

"Nicht zuletzt auch dem Einsatz der LMS ist es geschuldet, dass die nunmehr vorliegende Satzung in der Zukunft den von Ihnen zu Recht monierten Missständen Einhalt gebieten kann."

"Die Defizite bei den Veranstaltern, die Sie in Ihren Schreiben immer wieder eindrucksvoll dokumentieren, sind auch der LMS bekannt. Allerdings besteht erst nach In-Kraft-Treten der erwähnten neuen Satzung die Möglichkeit zu einem effektiven Vorgehen der Landesmedienanstalten gegen diese Defizite."

"Sie können versichert sein, dass weder die LMS im Allgemeinen noch deren Direktor im Besonderen auf Zeit bei diesem Thema spielen."

"Ich bin sicher, dass die Landesmedienanstalten auf der Grundlage der neuen Satzung ein Maß an Zuschauerschutz im Bereich der Gewinnspiele erreichen können, das demjenigen der britischen Ofcom vergleichbar ist."

"Ich würde mich freuen, wenn dieses Schreiben Ihrer Enttäuschung und Ihrem Zorn entgegenwirken könnte."




"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  GlowingHeart
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Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Montag, 09.02.2009, 19:47 
Titel:
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
Auszüge aus dem Antwortschreiben:

"Ich bin sicher, dass die Landesmedienanstalten auf der Grundlage der neuen Satzung ein Maß an Zuschauerschutz im Bereich der Gewinnspiele erreichen können, das demjenigen der britischen Ofcom vergleichbar ist."


Die 14 deutschen LMA werden niemals nie nicht und auch nicht vergleichbar, das Profil einer Ofcom erreichen! Dazu haben die LMA's die Zuschauer schon zu viele Jahre mit ihrer schützenden Hinhaltetaktik und Schutzprivilegien der privaten CI-Abzocker verarscht aber von ÖR Rundfunkgebühren der Verarschten bis dato Fettlebe betrieben.
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  GlowingHeart
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Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Samstag, 14.02.2009, 07:30 
Titel:
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E-Mail vom 12.02.2009 (LPR-Hessen)

Zitat:
Sehr geehrte Frau ******** bzw. sehr geehrter Herr ********,

Bezug nehmend auf Ihre Beschwerde vom 2. November 2008 darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) hat am Montag, den 9. Februar 2009, einer Neufassung der Satzung für Gewinnspielsendungen in Fernsehen und Radio zugestimmt. Die Regelung wird mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das land Hessen in wenigen Wochen gültig.

Vor allem Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollen einen besonderen Schutz erhalten. So darf nach dem Satzungsentwurf Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet werden. Außerdem sind Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, nicht zulässig. Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. Für mehr Transparenz soll die Veröffentlichung von allgemein verständlichen Teilnahmebedingungen sorgen. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden. Verstöße können dabei mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € geahndet werden.

Für Ihren Hinweis möchte ich mich bedanken und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Xxx Xxx


______________________________________

Xx Xx
Recht und Telemedien
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk
und neue Medien (LPR Hessen)
Wilhelmshöher Allee 262
34131 Kassel
Fon: 0561/93586-xx
Fax: 0561/93586-xx
www.lpr-hessen.de

Jugendliche unter 14 Jahren sollen einen besonderen Schutz erhalten?

Will man mich verscheißern?

EDIT: Persönliche Daten der Absenderin entfernt. Speculatius
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  MrNoname
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 120
BeitragVerfasst am: Montag, 11.05.2009, 20:43 
Titel:
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Ich habe eine Antwort bekommen auf einige Beschwerden.
Es handelt sich um folgende Beschwerden:
22.09.08
http://citv.nl/viewtopic.php?t=820&postorder=asc&start=144
21.07.08
http://citv.nl/viewtopic.php?t=820&postorder=asc&start=128
06.06.08
http://citv.nl/viewtopic.php?t=820&postorder=asc&start=112


Folgenden Antworttext habe ich auf Nachfrage nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens von der BLM erhalten:
"...Hinsichtlich Ihrer Beschwerden können wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen kritisierten Gewinnspielsendungen von der Landeszentrale bei 9live beanstandet wurden. Im Fall der Lostrommel werden die Kugeln jetzt nicht mehr von einer Moderatorin/einem Moderator gezogen, sondern mithilfe eines technischen Mechanismus. Die ausgesprochenen Beanstandungen haben noch keine rechtlichen Folgen für den Sender, da die Gewinnspielsatzung erst am 23.02.09 in Kraft getreten ist. Da wir die einzelnen Gewinnspielsender nur stichprobenartig überprüfen können, sind wir für jeden Hinweis dankbar und möchten Ihnen deshalb für Ihre Bemühungen danken und verbleiben

mit freundlichen Grüßen..."



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
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  Jigsaw
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Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Freitag, 24.07.2009, 23:12 
Titel:
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Ein klein wenig offtopic:

Wie mir mitgeteilt wurde, sind die LMAs bzw. die BLM nicht sehr zufrieden mit den Call-Center-Gewinnern (zum Beispiel wegen der Transparenz), weswegen auch schon einige Verfahren diesbezüglich laufen (konkrete Sender wurden nicht genannt).
Desweiteren hat man auch vor die Satzung dementsprechend zu verschärfen.

In Bayern hat jetzt auch ein Veranstalter (9Live?) ein Normenkontrollverfahren angestrengt, was insbesondere die Satzung betreffen wird.

Hier heißt es nur abwarten, was in Zukunft passieren wird.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Samstag, 25.07.2009, 12:29 
Titel:
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@ Jigsaw
Ich habe Deinen Beitrag mal hier hin verschoben.


Die LMA/BLM sind nicht zufrieden? Wie kommt das denn? Läuft das "Geschäftsmodell" nicht mehr so gut? Laughing

Seit Ende Februar gibt es die neue Satzung und kurz danach tauchen die Service-Center-Gewinner auf. Und jetzt, also rund 5 Monate später, ist die ALM damit unzufrieden? Das nenne ich einen schnellen Erkenntnisgewinn. Oder sind das die Ergebnisse der umfangreichen Untersuchungen vom letzten Monat? Very Happy

Falls die ALM tatsächlich wirkungsvoll gegen CI vorgehen sollte, dann wäre das ja schön und gut. Die Vergangenheit spricht allerdings dagegen. Daher halte ich dieses Antwortschreiben eher für eine Nebelkerze, zumal man in der Presse nichts über eine Verschärfung oder ein Verfahren gelesen hat. Aber das gehört wohl zur Transparenz der ALM/LMAen/ZAK/BLM.

Notfalls warten wir eben noch 7 Jahre, bis eine neue Fassung der Satzung in Kraft getreten ist. Auslachen von rechts



Wir sind alle Individuen
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  GlowingHeart
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Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 30.07.2009, 17:12 
Titel: BLM-Antwort-Mail
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Antwort-eMail vom 29.07.2009, 08:24 Uhr zur Beschwerde-eMail vom 28.07.2009, 19:16 Uhr

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr Xxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2009, die von den Kollegen in den Bereichen Programm und Recht geprüft wird.

Mit freundlichen Grüßen

Xxxxxxxx Xxxxxx

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Medienwirtschaft
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
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  Pfandbrief
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2930
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 21.10.2009, 17:29 
Titel:
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Schwer zu glauben, aber ich habe mal eine Nicht-Standardantwort erhalten. Die Beschwerden liegen bis zu mehr als 1 Jahr zurück.

Zitat:
Betreff: Ihre Beschwerden vom 02.09.2008, 03.03.2009, 05.03.2009, 15.03.2009, 18.03.2009, 090.04.2009, 10.04.2009, 25.04.2009

Sehr geehrter Herr,

bezüglich Ihrer oben genannten Beschwerden, können wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen kritisierte Gewinnspielsendung vom 02.09.2008 (Trennung der Gewinnsumme + Jackpot) von der Landeszentrale beanstandet wurde. Diese Beanstandung hatte jedoch noch keine rechtliche Folgen für den Sender, da die Gewinnspielsatzung, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren erstmals ermöglicht, erst am 23.02.2009 in Kraft getreten ist.

Im Zusammenhang mit der Service-Center-Variante müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass nach § 9 Abs. 7 der Gewinnspielsatzung die Auswahl der Nutzer ins Studio nicht zwingend vorgeschrieben ist. Um hier einer Irreführung von Seiten des Senders vorzubeugen, wurde der Sender angewiesen, die Gewinnsumme und den Modus der Service-Center-Variante verbal und visuell eindeutig auszuweisen, sowie die Durchstellung der Nutzerinnen und Nutzer ins Service-Center der Landeszentrale durch Telefonnachweise zu belegen.

Die Gewinnspielbeschwerden vom 15.03, 09.04. und 25.04.2009 wurden von der Landeszentrale an die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) weitergeleitet, in der die Landesmedienanstalten über das weitere Vorgehen (Bußgeldverfahren oder nicht) entscheiden. Ein abschließender Beschluss liegt noch nicht vor.


Mit freundlichen Grüßen

Robert Busl
Referat Fernsehen
Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Bereich Programm
Heinrich-Lübke-Straße 27
D - 81737 München
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  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 52

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.11.2009, 14:03 
Titel:
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Zitat:
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXXXXX,

vielen Dank für den Hinweis auf die Sendung Betsson.tv im Programm von Neun live und die damit verbundenen Fragen zur rechtlichen Problematik.

Da sich Ihr Anliegen insbesondere auf eine Fernsehsendung bezieht, leite ich es mit gleichem Schreiben weiter an die für Neun Live zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Außerdem setze ich durch Kopie die von Ihnen angesprochene Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) in Kenntnis.

Ich hoffe, Sie sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden, die wir auch bei der Betreuung des Portals www.programmbeschwerde.de anwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Werner J. Röhrig
Leiter der Abteilung Jugendschutz,
Programm und Medienförderung
Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Tel. 0681/38988-52

Fax 0681/38988-20
E-Mail: roehrig@LMSaar.de
Internet: www.LMSaar.de

------------------------------------------------

Weitere Pflichtangaben:
Direktor: Dr. Gerd Bauer
Vorsitzender des Medienrates: Dr. Stephan Ory
Sitz der Anstalt: Saarbrücken

Von: Twipsy [mailto:twipsy@fernsehkritik.tv]
Gesendet: Freitag, 6. November 2009 18:10
An: info@lmsaar.de
Betreff: Allgemeinverfügung zu öffentlichem Glücksspiel im Internet


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich hätte gern eine Stellungnahme von ihnen anlässlich der Allgemeinverfügung vom 5.November. Sind Sie darüber informiert, dass auf dem Fernsehsender 9Live seit einigen Wochen eine Sendung läuft (betsson.tv), die für den Glücksspielanbieter www.betsson.tv wirbt, indem man dort die Anrufer Roulette spielen lässt? Die Sendung läuft täglich um 21:15 Uhr und 1:30 Uhr. Link zur Pressemeldung: http://www.presseportal.de/pm/40708/1497714/neun_live_fernsehen_gmbh_co_kg

Auf der Internetseite des Unternehmens bezieht man sich auf die Gewinnspielordnung:

https://www.betsson.tv/web/xd/about/Legal/

Wie stehen Sie dazu, dass hier Roulette als Gewinnspiel bezeichnet wird? Wie können Sie mir verständlich machen, dass diese Sendung von den LMA sowie der ZAK toleriert wird, wenn Sie doch so gegen Glücksspielwerbung vorgehen? Ich hatte bereits das bayerische Innenministerium um Stellungnahme gebeten, leider noch keine erhalten.

Grüße

X.XXXXXX

www.fernsehkritik.tv




"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
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  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 52

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 21:22 
Titel:
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Update, von unten nach oben zu lesen:
Zitat:

8.12.2009

Sehr geehrte/r Frau/Herr XXXX,

vielen Dank für Ihren neuerlichen Hinweis.

Auch diesen leite ich in Kopie an die ZAK weiter.

Eine inhaltliche Bewertung der Sendung obliegt allerdings zunächst der für Neun Live zuständigen BLM.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Werner J. Röhrig
Leiter der Abteilung Jugendschutz,
Programm und Medienförderung
Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken

Von: Twipsy [mailto:twipsy@fernsehkritik.tv]
Gesendet: Montag, 7. Dezember 2009 18:28
An: blm@blm.de
Cc: Röhrig Werner
Betreff: Re: Neun Live und Allgemeinverfügung zu öffentlichem Glücksspiel im Internet

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesbezüglich warte ich immer noch auf eine Stellungnahme. Die entsprechende Sendung läuft mittlerweile auch am Nachmittag (17:15, 19:30,1:30).

From: Röhrig Werner

Sent: Tuesday, November 10, 2009 12:26 PM

To: twipsy@fernsehkritik.tv

Cc: blm@blm.de

Subject: Neun Live und Allgemeinverfügung zu öffentlichem Glücksspiel im Internet



Sehr geehrte/r Frau/Herr XXXXX,


vielen Dank für den Hinweis auf die Sendung Betsson.tv im Programm von Neun live und die damit verbundenen Fragen zur rechtlichen Problematik.

Da sich Ihr Anliegen insbesondere auf eine Fernsehsendung bezieht, leite ich es mit gleichem Schreiben weiter an die für Neun Live zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Außerdem setze ich durch Kopie die von Ihnen angesprochene Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) in Kenntnis.

Ich hoffe, Sie sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden, die wir auch bei der Betreuung des Portals www.programmbeschwerde.de anwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Werner J. Röhrig
Leiter der Abteilung Jugendschutz,
Programm und Medienförderung
Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken

Von: Twipsy [mailto:twipsy@fernsehkritik.tv]
Gesendet: Freitag, 6. November 2009 18:10
An: info@lmsaar.de
Betreff: Allgemeinverfügung zu öffentlichem Glücksspiel im Internet



Sehr geehrte Damen und Herren,



ich hätte gern eine Stellungnahme von ihnen anlässlich der Allgemeinverfügung vom 5.November. Sind Sie darüber informiert, dass auf dem Fernsehsender 9Live seit einigen Wochen eine Sendung läuft (betsson.tv), die für den Glücksspielanbieter www.betsson.tv wirbt, indem man dort die Anrufer Roulette spielen lässt? Die Sendung läuft täglich um 21:15 Uhr und 1:30 Uhr. Link zur Pressemeldung: http://www.presseportal.de/pm/40708/1497714/neun_live_fernsehen_gmbh_co_kg

Auf der Internetseite des Unternehmens bezieht man sich auf die Gewinnspielordnung:

https://www.betsson.tv/web/xd/about/Legal/

Wie stehen Sie dazu, dass hier Roulette als Gewinnspiel bezeichnet wird? Wie können Sie mir verständlich machen, dass diese Sendung von den LMA sowie der ZAK toleriert wird, wenn Sie doch so gegen Glücksspielwerbung vorgehen? Ich hatte bereits das bayerische Innenministerium um Stellungnahme gebeten, leider noch keine erhalten.

Grüße

X.XXXXX

www.fernsehkritik.tv

APPLAUS ROLLING EYES KEKS



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  Twipsy
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Alter: 52

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.12.2009, 14:05 
Titel:
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Zu betsson.tv (oben):
Zitat:
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXXXX,



die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat die von Ihnen unten geschilderte Angelegenheit geprüft und vom TV-Sender eine Stellungnahme eingeholt. Der Fall wird in einer der nächsten Sitzungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) behandelt. Nach einer Entscheidung der ZAK werden wir Sie gerne über das Ergebnis der Prüfungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Freund

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Medienwirtschaft

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)


Heinrich-Lübke-Str. 27

81737 München



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