Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: Dienstag, 07.08.2007, 10:53 Titel:
Schränkt die EU den Call-In-Wahn ein?
|
|
|
Hier ein interessanter Bericht auf:
http://www.dwdl.de/article/news_11994,00.html
Vielleicht muss erst die EU eingreifen, damit sich was ändert im deutschen Fernsehen! Zwar geht es nicht direkt gegen die Call-In-Shows, aber diese Regeln, die würden die Sender doch empfindlich einschränken. Wenn es überhaupt dazu kommt...
Friede,Freude,Eierkuchen!! |
|
|
|
|
Verfasst am: Dienstag, 07.08.2007, 12:11 Titel:
Re: Schränkt die EU den Call-In-Wahn ein?
|
|
|
« Shahirrim » hat Folgendes geschrieben:
Hier ein interessanter Bericht auf:
http://www.dwdl.de/article/news_11994,00.html
Vielleicht muss erst die EU eingreifen, damit sich was ändert im deutschen Fernsehen! Zwar geht es nicht direkt gegen die Call-In-Shows, aber diese Regeln, die würden die Sender doch empfindlich einschränken. Wenn es überhaupt dazu kommt...
Der Bericht bezieht sich auch auf das, was im FOCUS-Thread thematisiert wurde. Um es bündig zu machen: Der Generalanwalt hat dem Senat des EuGH sich in erster Linie für nicht zuständig zu erklären, oder aber hilfsweise das ganze als Teleshopping einzuordnen (mit welchen rechtlichen Konsequenzen hab ich ehrlich gesagt noch nicht geprüft, weil ich einfach mal abwarte, ob der EuGH nicht aus Gründen der Einfachheit Lösung 1 favorisiert
Zitat:
Im Licht der vorstehenden Überlegungen schlage ich (der Generalanwalt) dem Gerichtshof vor,
1. sich für nicht zuständig für die Beantwortung der vom Bundeskommunikationssenat vorgelegten Fragen zu erklären, da es sich bei diesem nicht um ein Gericht im Sinne von Art. 234 EG handelt;
2. hilfsweise, für den Fall, dass die Frage zugelassen wird, Folgendes festzustellen:
a) Gemäß Art. 1 Buchst. f der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 geänderten Fassung sind Sendungen oder Sendungsteile, in denen die Zuschauer vom Fernsehveranstalter animiert werden, sich durch die unmittelbare Anwahl von Mehrwert-Telefonnummern und damit entgeltlich an einem Gewinnspiel zu beteiligen, als eine Art des ?Teleshopping? zu verstehen, wenn der hauptsächliche Zweck darin besteht, die Teilnahme an einem Gewinnspiel zu verkaufen.
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht |
|
|
|
|
Verfasst am: Dienstag, 07.08.2007, 17:31 Titel:
|
|
|
Hallo!
Also, wenn diese Klage durchkommt (was ich mir wünsche), dann gibt es gravierende Änderungen im Sendeablauf der betreffenden Sender.
1. Wenn es als "Unterhaltung" bleibt, dann ändert sich nicht sehr viel, es sei denn, wenn ab 2008 neue Regelungen (mit Bußgeld etc.) greifen sollten.
2. Wenn dies als Werbung/Teleshopping gekennzeichnet wird, dann werden vorrangig DSF, Das Vierte und Tele 5 betroffen sein. Denn:
Schaut man sich die Programmplanung an, dann kann man erkennen, dass z. B. beim DSF allein von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr (Mo-Fr, wenn Werktag) Teleshopping läuft - Dann wäre für das Sportquiz kein Platz mehr (zum Glück). Im übrigen verstößt DSF auch gg. die Werberichtlinie, denn auch in der Nacht stehen Dauerwerbesendungen (für ominöse 0900er Nummern) auf dem Programm.
Bei "Das Vierte" würde es ebenso passieren. Selbst bei Tele 5 sieht es nicht anders aus.
Oder es wird aufgeteilt, z. B. 1 1/2 Std. Teleshopping und dann ebenfalls 1 1/2 Std. Quiz. |
|
|
|
|
Verfasst am: Mittwoch, 08.08.2007, 17:37 Titel:
Nachtrag
|
|
|
Hallo!
Auch der CI-Anbieter CallActive muss dann Einschränkungen vornehmen, denn am Wochenende lässt man ja zur Zeit den Money-Express schon ab 00.00 Uhr bei NICK laufen (bis 04.00 Uhr). Damit würde Schluss sein. Die Sendung müsste dann auch auf dieser Frequenz erst um 01.00 Uhr starten, aber dann auch pünktlich um 04.00 Uhr (und keine Minute länger) enden. Selbst die 5-Minuten-Überziehungen würden nach diesen Regelungen nicht mehr zugelassen. Um Punkt 03.00 (Wochenende 04.00 Uhr) Uhr wäre Schluss mit dem Quiz. |
|
|
|
|
Verfasst am: Mittwoch, 08.08.2007, 18:15 Titel:
|
|
|
So einfach ist das nicht, die können jeweils nur auf einem Sender laufen und dann nach 3 Stunden auf einen anderen Sender wechseln, statt wie jetzt parallel zu senden. Hierdruch erhöht sich die Laufzeit auf 9 Stunden pro Tag |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 09.08.2007, 17:38 Titel:
|
|
|
Hallo!
Danke mapo!
Ich bin nur davon ausgegangen, wenn die Sendung zur gleichen Zeit auf allen 3 Kanälen gleichzeitig läuft (was an sich ja hirnverbrannt ist). |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 09.08.2007, 17:58 Titel:
|
|
|
tja aber trifft das dann auch auf 9Live zu? Ich meine, wenn man Teleshopping in Deutschland nur 3 Stunden täglich senden darf, dann macht man halt schwupp di wupp einen Teleshopping Sender daraus. Von daher denke ich, dass es eher Viva, Nick und so trifft. Aber vielleicht wäre das mal ein Anfang...
Der beste Köder um nach Menschen zu fischen ist Geld.
mfg Shadow |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 09.08.2007, 18:48 Titel:
Re: Schränkt die EU den Call-In-Wahn ein?
|
|
|
« Güldengelackter Bauschutt » hat Folgendes geschrieben:
[....] in denen die Zuschauer vom Fernsehveranstalter animiert werden, sich durch die unmittelbare Anwahl von Mehrwert-Telefonnummern und damit entgeltlich an einem Gewinnspiel zu beteiligen, als eine Art des ?Teleshopping? zu verstehen, wenn der hauptsächliche Zweck darin besteht, die Teilnahme an einem Gewinnspiel zu verkaufen.
.... davon mal abgesehen, das der größte Teil der verkauften Anrufe gar keine Möglichkeit zur Teilnahme am Gewinnspiel bekommen, sprich, eine Antwort zum gezeigten Gewinnspiel im TV abgeben können, man sich also an unrechtmäßig ergaunertem Geld bereichert und genau das sollte unterbunden werden!
Denn dann könnte ich ja auch unbedruckte Bücher zum gleichen Preis wie bedruckte Bücher verkaufen.
Bücher dürfen nur in Folie verschweißt, gekauft werden und die Überraschung kommt erst nach der Bezahlung ob ein Buch bedruckt ist oder nicht, wenn man dann das Buch aus der Folie schält. Bei einem Auflagen starken Buch wie z.B. H.P. eine übelste Gewinnspanne, da ja dann so lange Bücher gekauft werden, bis man ein bedruckte Buch erwischt.
Also genau wie bei Call-in, wo eben die Anrufer auch so lange kostenpflichtige Anrufversuche wählen, bis sie 1 mal durchkommen und bei den meisten dann eben schon mal bis dahin 50 bis 100,-? auflaufen, bis sie 1 mal durchgestellt werden. und das kann es doch nicht sein, diese Dreckszeug von Abzock-Kapitalisten, sich so Millionen ergaunern.
Und weil man seine Meinung sagt, darf sich so ein Kleinkapialist "beleidigt" fühlen, verklagt dich, die Richter sympatisieren natürlich mit dem Kleinkapitalisten dem man Recht zuspricht, damit der weiter abzocken kann, der Beklakte hat natürlich kein Geld, was man von ihm unrechtmäßig abfordert und steckt ihn deshalb in den Knast. So wird der Meinungssagende kriminalisiert nur damit der Kleinkapitalist weiter Profit machen kann. |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 09.08.2007, 19:53 Titel:
|
|
|
Auch wenn es nicht direkt gegen Call-In geht, ist diese Nachricht als positiv aufzufassen. Schließlich finde ich, dass nicht nur CI für den Müll ist, sondern auch diverse andere Programme, die gewisse Sender (die hier nicht näher genannt werden) beinhalten.
|
|
|
|
|
Verfasst am: Samstag, 11.08.2007, 16:40 Titel:
|
|
|
Hallo1
Bei Super RTL hat es sich ab Anfang September ausgequizzt. Die Sendung wird eingestellt.
Wie sieht es den eigentlich bei Astro TV und Kanal Telemedial aus? Zählen die eigentlich auch dann als "Teleshopping" Bei Primetime stand ja mal "Primetime Teleshop". |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Samstag, 11.08.2007, 17:01 Titel:
|
|
|
Hallo!
Hol dir mal die neue TV PUR. Kostet 79 Cent. Programm für 4 Wochen. Dort steht drin, dass ab 04.09. zur Nachtzeit nur noch Dauerwerbesendungen kommen. Außerdem: Info beim S-RTL-Masterquiz-Thread. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|