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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » INFOS ZU CALL-TV » Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV

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Satzungsentwurf der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
Autor Nachricht
  2_Ekelpakete_für_Sie!
In den Olymp aufgenommen
In den Olymp aufgenommen

Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1468
Wohnort: Essen-West
BeitragVerfasst am: Sonntag, 30.11.2008, 03:43 
Titel:
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Wie in diesem Thread bereits angesprochen, wollen die LMAen/ZAK die Grenze für Gewinnspiele und Votings im Fernsehen von 14 auf 20 Cent pro SMS erhöhen.

So kann der Umsatz bei quotenstarken Shows à la Raab, DSDS & Co. bequem auch in Zeiten finanzieller Krisen fröhlich anspringen. Werbung war gestern, heute sucht sich das Privatfernsehen immer ausgetüfteltere Wege, um sich das Geld direkt ohne Umwege vom Zuschauer zu holen. Der Gier von Mass Response, Twister und Co. nach quantitativen, nicht etwa qualitativen Werten sind so weiterhin keine Grenzen gesetzt.

Und wer macht's möglich? Diejenigen, die von Rundfunkgebühren, also konjunkturell unabhängigen, konstanten Pflichtgeldern für "Aufsicht" des Rundfunks bezahlt werden. Staatlich eingesetzte Organe. Da ist selbst der chinesische Sozialismus in sich logischer und transparenter.



"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
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  MrNoname
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 120
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.12.2008, 22:55 
Titel:
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Die BLM verabschiedet anscheinend noch vor Weihnachten die Gewinnspielsatzung. Fehlen nur noch all die anderen LMA'en und die ZAK.

Zitat:
Einladung zur 24. Sitzung des MedienratsDie 24. Sitzung des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien findet am

Donnerstag, den 11.12.2008, um 13.30 Uhr

im großen Sitzungssaal der Landeszentrale in der Heinrich-Lübke-Str. 27, 81737 München statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Die Sitzung ist öffentlich.
[...]
Als T a g e s o r d n u n g ist vorgesehen:
[...]
5. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
5.1 Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gem. § 53 RStV
5.2 Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung) [...]
Quelle: BLM
Hervorhebung durch mich


Edit Callpassive: Link wegen Länge angepasst.



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
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  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 52

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Montag, 08.12.2008, 17:44 
Titel:
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Wer wohnt in München und kann sich das anschauen?
Und wo ist eigentlich der Punkt "Bericht des Datenschutzbeauftragten"? Evil or Very Mad Ach Moment, das verbirgt sich sicher unter "4. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2009" Exclamation



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 12.12.2008, 12:40 
Titel:
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Der Medienrat der BLM hat gesprochen:
« Sat+Kabel vom 12.12.2008 » hat Folgendes geschrieben:
Bayern stellt Weichen für neue TV-Gewinnspielsatzung - erster Schritt.

Regelkatalog für Call-In-Formate

(ar) Den ersten Schritt für eine schärfere Kontrolle umstrittener Call-in-Formate auf Fernsehsendern wie 9Live hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) in ihrer Sitzung am Donnerstag getan.

Sie verabschiedete die gemeinsame Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele in Hörfunk und Fernsehen. Die Satzung trete in Kraft, wenn alle 14 deutschen Landesmedienanstalten übereinstimmende Entscheidungen träfen, hieß es seitens der BLM. Gesetzliche Basis ist die Ermächtigungsgrundlage des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, die den Landesmedienanstalten eine Regelungsbefugnis durch übereinstimmende Satzungen erteilt.

Unter anderem wird in dem Papier geregelt, dass sich Minderjährige nicht an Gewinnspielen im Fernsehen beteiligen dürfen und spätestens nach 30 Minuten ein Anrufer ins Studio durchgestellt werden muss. Auch müsse die Sendung nach spätestens drei Stunden beendet sein und ein Anruf darf nicht mehr als 50 Cent kosten. Verboten sind ferner jegliche Irreführungen. Auf die Teilnahmebedingungen, die nachvollziehbar und verständlich formuliert sein müssen, ist alle 15 Minuten über Bildschirmeinblendung hinzuweisen. Auch ist es den Moderatoren untersagt, Teilnehmer zu mehrfachen Anrufen anzustacheln. Für Verstöße sind Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vorgesehen.

Quelle: Sat+Kabel

Oder auch hier bei der BLM.

Die Satzung ist also durchgewunken worden. Jetzt müssen wir nur noch warten bis "alle 14 Landesmedienanstalten übereinstimmende Satzungen erlassen haben und das Benehmen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hergestellt ist", wie bei der BLM zu lesen ist.



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  Vexxus
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Beiträge: 172
Wohnort: Hölle
BeitragVerfasst am: Freitag, 12.12.2008, 15:25 
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Zitat:
- Bei einem Gewinnspiel muss im Rahmen einer Gewinnspielsendung innerhalb von 30 Minuten ein Anrufer durchgestellt werden, nach drei Stunden muss die Sendung beendet sein, vgl. §§ 9 Abs. 7 und 8.


Also würde das dann heißen, dass die 3 Stunden Durchstellpause auch nicht mehr möglich sind. Tja, wenn das von allen LMA´s abgesegnet wird, dann hat 9L umsonst schonmal dran geübt, die 3 Stunden Marke nicht zu überschreiten. Cool



Wer das hier liest, weiss das hier nix steht.
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  Nobbse
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 126
BeitragVerfasst am: Freitag, 12.12.2008, 17:40 
Titel:
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"Verboten sind ferner jegliche Irreführungen"

Hier kann man doch anknüpfen!
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Samstag, 13.12.2008, 11:31 
Titel:
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Ich halte die neuen Regeln bzw. die Satzung bei aller Kritik durchaus für einen Schritt in die richtige Richtung.

In der November-Version wurden zwar einige wichtige Punkte wieder herausgenommen (z.B. Jugendschutz, Anzeige der eingehenden Anrufe), aber dennoch schränkt die Satzung das "Geschäftsmodell" ein. Lange DSPen werden wegen § 9, 7 nicht mehr möglich sein, das Auswahlverfahren muss/soll genau erklärt werden und die LMAen können endlich Bussgelder verhängen.

Besonders interessant erscheint mir § 6:
« § 6, Satz1: Irreführungsverbot » hat Folgendes geschrieben:
Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich der Möglichkeit, ausgewählt zu werden, sind unzulässig. Die Vorspiegelung eines Zeitdrucks ist unzulässig.

Es wird darauf ankommen, wie konsequent die LMAen bzw. die ZAK diese Richlinien interpretieren und wie sie sie umsetzen. Wenn man diese Forderungen eng auslegt, fallen viele der CI-Phrasen weg. Die entscheidende Frage wird sein, was die LMAen ganz konkret "Irreführung" verstehen.
Wir werden das merken, wenn die ersten Antwortschreiben auf unsere (anonymen) Beschwerden eintrudeln - also ein gutes halbes Jahr nach dem Versenden der Beschwerde. Laughing

Mich nervt nur wieder, dass die LMAen keinen konkreten Zeitpunkt angeben, wann diese Regeln in Kraft treten sollen.
« Satzung Oktober-Fassung » hat Folgendes geschrieben:
Diese Satzung tritt in Kraft, sobald alle Landesmedienanstalten ihr zugestimmt haben. Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten teilt den Landesmedienanstalten den Zeitpunkt des Inkrafttretens mit.

« Satzung November-Fassung » hat Folgendes geschrieben:
Die Satzung tritt in Kraft, wenn alle Landesmedienanstalten die Satzung in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder veröffentlicht haben.

« BLM vom 11.12.08 » hat Folgendes geschrieben:
Die Gewinnspielsatzung tritt in Kraft, wenn alle 14 Landesmedienanstalten übereinstimmende Satzungen erlassen haben und das Benehmen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hergestellt ist..

Nun ja - deutsche Behörden. Jedenfalls scheinen sie es nicht sonderlich eilig zu haben.
Das wundert mich, da nach 7 Jahren CI den LMAen der Jugend- und Verbraucherschutz doch plötzlich sooooo wichtig zu sein scheint. Twisted Evil



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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Samstag, 13.12.2008, 12:32 
Titel:
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Das mit dem in Kraft treten kann durchaus noch dauern: Es muss ja nur eine LMA an einer Formulierung Anstoß nehmen, schon beginnen die Beratungen wieder von vorn. Bis sich alle 14 geeinigt haben, werden schon noch ein paar Jährchen ins Land ziehen.

Im Übrigen: Was ist "Zeitdruck", was ist eine "irreführende Aussage"? Das ist doch alles subjektiv. Wenn der Moderator behautpet dass er die Lösung nicht kennt, dass für ihn schwer ist....wer schreitet denn dann ein? Ich habe da nicht die Hoffnung, dass sich etwas ändert. Die Beschwerden werden nach wie vor an die Sender weitergeleitet und die geben nach wie vor eine Wischi-waschi-Antwort und gut iss.

Diese abgespeckte Version hätten sie sich in meinen Augen sparen können. Hier wird die Möglichkeit, endlich mal einmal empfindlich in das Geschehen eingreifen zu können, durch wachsweiche Regeln wieder zunichte gemacht.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Samstag, 13.12.2008, 18:48 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Leider viel abgespeckt, was eigentlich geplant war.

Jedoch das mit den Durchstellpausen finde ich gut. Dann kann man die Zuschauer nicht mehr mit einer so langen DURCHSTELLPAUSE belästigen, wie sie z. B. Tele 5 ja in der letzten Zeit so oft praktiziert hatte.

Doch Tele 5 steigt ja wenigstens aus der ABZOCKE aus.
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  stefan-1
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 52
BeitragVerfasst am: Samstag, 13.12.2008, 23:43 
Titel: SMS-Preise und andere Gedanken
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Die Preise (0,14 €/Min bzw. 0,20 €/Kurznachricht) sind die Preise, die keine Ausschüttung an den Empfänger beinhalten.

Das Problem ist doch bei Premium-Diensten (0900, 0137 usw.) allgemein die Postpaid-Abrechnung, sprich der Teilnehmer kann ungehemmt Schulden machen, egal ob durch Anrufe bei Call-In, Telefonsex oder (seriösen) Beratungshotlines. Hier sind Gesetzgeber und Bundesnetzagentur gefordert, indem bspw. eine anschluß- oder teilnehmerbezogene Budgetierung bei der Nutzung von Premiumdiensten eingeführt wird. Soll heißen, daß für Premium-Nummerngassen ein fixer Betrag pro Abrechnungszeitraum festgelegt wird, der vom Teilnehmer nur durch Einzelüberweisungen oder materiell erworbenen Calling-Cards erhöht werden kann.

So können Süchtige nur mehr einen geringen 'Kredit' ohne Antrag aufnehmen, mit bspw. 100,- €/Monat kann man sich nicht so schnell verkaufen und auch bei einer mißbräuchlichen Nutzung des Anschlusses durch Dritte ist man vor explodierten Telefonrechnungen weitgehend sicher. Wer mehr Geld verbraten will als er hat, braucht dann einen 'ordentlichen' Kredit (Bank), den man ja nicht ganz so leicht bekommt.

Die technische Einrichtung einer von der Anrufzahl je Zeiteinheit abhängigen Sperre ist technisch schwierig! Wenn ich den 0137-TED 'mit Durchstellen in die Sendung' richtig verstanden habe, wird ja ein Großteil der Anrufer bereits vom Telefonanbieter des Teilnehmers in der eigenen Vermittlungsstelle oder (i.S.d. Netztopologie) in der Nähe ausgefiltert und mit der Tut-uns-leid-Schleife bedient. Aus dem Rest, der diese (wohl tatsächlich zufällige) Vorauswahl übersteht, kann dann der Sender bzw. dessen Telco auswählen (Hot Button) oder auch sperren (Blacklist). Letztlich müsste also bspw. 9Live an alle Telefonanbieter herantreten und dort für seine Call-In-Nummer eine 'anrufzahlabhängige teilnehmerbezogene Sperre' einrichten lassen. So wäre auch dem Datenschutz genüge getan, denn es würden keine Rufnummern (außerhalb des Abrechnungsverfahrens) der in der Vorauswahl eliminierten Teilnehmer an die Telco 9Lives oder gar 9Live übermittelt. Eine solche Sperre müssten aber die Telcos einrichten... Und dann klagt der erste Lemming, daß er ohne minütlichen Anruf bei 9Live in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt wird.

Womit wir wieder (s.o.) bei einer allgemeinen Beschränkung wären, so daß niemand (egal ob 9Live oder Wetten-Daß-Wettkönig) sich übermäßig verausgabt. Wer mehr will, muß eben Prepaid erdulden, eine durchaus wirksame Hemmschwelle (Überweisungslaufzeit, Kauf einer Calling-Card usw.).

MfG Stefan
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  Pixelpfleger
Kleiner grüner Gnom
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Beiträge: 12
Wohnort: Thüringen
BeitragVerfasst am: Sonntag, 14.12.2008, 22:49 
Titel: Re: SMS-Preise und andere Gedanken
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« stefan-1 » hat Folgendes geschrieben:
Die Preise (0,14 €/Min bzw. 0,20 €/Kurznachricht) sind die Preise, die keine Ausschüttung an den Empfänger beinhalten.


Die Aussage ist an sich korrekt, wobei beispielsweise die 01805-Gasse einige Firmen geradewegs dazu einlädt, Warteschleifen und ähnliche Freundlichkeiten künstlich und "ausgeklügelt" geplant zu produzieren; leider geht die BNA nicht gegen WKZ-Verstöße vor, so dass munter mit solchen Nummern gespielt wird. Die 0180er-Gasse ist bis heute (offiziell ...) als Geteilte-Kosten-Dienst angedacht, was ich gerade bei der -5 nicht mehr erkennen kann (jedoch durchaus bei den nur noch selten genutzten -1 und -2).

Zitat:
Das Problem ist doch bei Premium-Diensten (0900, 0137 usw.) allgemein die Postpaid-Abrechnung, sprich der Teilnehmer kann ungehemmt Schulden machen, egal ob durch Anrufe bei Call-In, Telefonsex oder (seriösen) Beratungshotlines. Hier sind Gesetzgeber und Bundesnetzagentur gefordert, indem bspw. eine anschluß- oder teilnehmerbezogene Budgetierung bei der Nutzung von Premiumdiensten eingeführt wird. Soll heißen, daß für Premium-Nummerngassen ein fixer Betrag pro Abrechnungszeitraum festgelegt wird, der vom Teilnehmer nur durch Einzelüberweisungen oder materiell erworbenen Calling-Cards erhöht werden kann.


Und kann feststellen, dass der seriöse (kleine und mittlere) Anbieter von MwD wegen der "großen schwarzen Schafe" keine Chance beim Publikum mehr hat, da er anstelle des "lieben Moderators", Werbemist-Versenders oder sonstwem in unhöflichster Weise herangezogen wird ("natürlich" auch von der BMA und den Zwischenunternehmern). Meine Meinung zum Thema ist, dass die auch die eigentlich seriös agierenden Unternehmen spätestens ab einer gewissen -größe bzw. dem gewissen Marktanteil nicht mehr dem Drang widerstehen können, zusätzlich -oder "Tag für Tag" hauptsächlicher"- mehr oder weniger papiergemäß gegen die gängigen Vorschriften verstoßen und durch Grenzüberschreitungen neue Fassungen der eigentlich klaren Regelungen provozieren.
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 23.12.2008, 17:39 
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Ist jetzt zwar keine sonderlich spannende Meldung, aber es tut sich etwas bei den neuen Regeln. Wie es aussieht, müssen alle 14 Landesmedienanstalten der Satzung zustimmen, damit sie in Kraft treten kann. Ausgerechnet die BLM hat bereits zugestimmt und jetzt zieht die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (HSH) nach:
« Sat+Kabel vom 23.12.2008 » hat Folgendes geschrieben:
Norddeutsche Medienhüter beschließen Spielregeln für TV-Gewinnspiele
Härtere Strafen für Call-in-Mogeleien


(ar) Die norddeutschen Medienhüter haben die Weichen für eine schärfere Kontrolle umstrittener Call-in-Formate auf Fernsehsendern wie 9Live gestellt.

Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (HSH) beschloss auf seiner jüngsten Sitzung die Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung). Die Satzung tritt in Kraft, wenn alle 14 deutschen Landesmedienanstalten über­einstimmende Entscheidungen treffen, hieß es in einer Mitteilung am Dienstag. Zuvor hatten das unter anderem bereits die Kollegen der bayerischen BLM getan (SAT+KABEL berichtete). Gesetzliche Basis ist die Ermächtigungsgrundlage des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, die den Landesmedienanstalten eine Regelungsbefugnis durch übereinstimmende Satzungen erteilt.

Unter anderem wird in dem Papier geregelt, dass sich Minderjährige nicht an Gewinnspielen im Fernsehen beteiligen dürfen und spätestens nach 30 Minuten ein Anrufer ins Studio durchgestellt werden muss. Auch müsse die Sendung nach spätestens drei Stunden beendet sein und ein Anruf darf nicht mehr als 50 Cent kosten. Verboten sind ferner jegliche Irreführungen. Auf die Teilnahmebedingungen, die nachvollziehbar und verständlich formuliert sein müssen, ist alle 15 Minuten über Bildschirmeinblendung hinzuweisen. Auch ist es den Moderatoren untersagt, Teilnehmer zu mehrfachen Anrufen anzustacheln. Für Verstöße sind Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vorgesehen (SAT+KABEL berichtete).

Ebenfalls beschlossen wurde die Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag. Sie setzt umfangreiche Neuregelungen insbesondere zur Plattformregulierung um und gestaltet sie näher aus. Unter anderem konkretisiert sie den Begriff des Plattformbetreibers sowie dessen Anzeige- und Auskunftspflichten. Ein zentraler Bereich der Plattformregulierung und der Satzung ist die Gewährleistung einer diskriminierungsfreien und chancengleichen Darstellung aller Programme in den Navigatoren, die entscheidend für die Auffindbarkeit von Programmen und damit letztlich für deren Erfolg ist.
Quelle: Sat+Kabel




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BeitragVerfasst am: Samstag, 17.01.2009, 10:47 
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Was muss ich denn da auf einer meiner Lieblingsseiten im Internet - der ALM - lesen:
« ALM » hat Folgendes geschrieben:
Nachdem die ZAK mit Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. September 2008 die rechtliche Grundlage erhielt, entwickelte sie unter Federführung des Beauftragten für Programm und Werbung eine Gewinnspielsatzung, die neue und umfassende Regelungen für Gewinnspiele im Radio und Fernsehen aufstellt. "Es war an der Zeit, Rechtssicherheit für Veranstalter und Nutzer zu schaffen, nachdem es umfängliche Beschwerden gegeben hatte", so Prof. Dr. Norbert Schneider. Damit setzen die Landesmedienanstalten ein klares Zeichen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Rundfunk. Die neue Satzung soll noch im ersten Quartal 2009 in Kraft treten.
Hervorhebung von mir.

Man findet dies unter dem Presseservice der ALM vom 13.01.09 mit dem Titel "Kampf gegen Schleichwerbung und für mehr Verbraucherschutz (...)"

Dann wollen wir mal sehen, welche Auswirkung das "klare Zeichen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz" demnächst wirklich auf Call-In-Sendungen hat. Es geht doch nichts über einen Test in der Praxis. Laughing

Programmbeschwerde.de funktioniert übrigens immer noch nicht.



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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Montag, 09.02.2009, 16:52 
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Bei Sat+Kabel gibt es ein Update, was den Zeitpunkt angeht, wann die neuen Regln endlich in Kraft treten sollen:
« Sat+Kabel vom 09.02.2009 » hat Folgendes geschrieben:
[Update] Call-In-Shows: Härterer Spielregeln - Gesetzesvorlage am Start
Schwere Zeiten für Gewinnspiel-Schummler


(ar/dpa) Für Gewinnspiele im Fernsehen gelten künftig strengere Regeln. Die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) hat am Montag als letzte der 14 deutschen Landesmedienanstalten einer Neufassung des Satzungsentwurfs über Gewinnspielsendungen in Fernsehen und Radio zugestimmt.

Die Regelung sei umgehend mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt in wenigen Wochen gültig, hieß es von der LPR. Mit den strengeren Vorschriften solle Kindern die Teilnahme an nicht kostenlosen Gewinnspielen verboten werden. Aber auch für erwachsene Zuschauer werde der Verbraucherschutz vor unseriösen Angeboten deutlich erhöht. [...]
Quelle: Sat+Kabel

Die LPR war also die letzte LMA, die der neuen Satzung zustimmen musste, damit sie in Kraft treten kann.

Dazu gibt es auf der HP der LPR auch eine Pressemitteilung. Aber wie das bei Pressemitteilung von einer LMA so ist - es gibt sie nicht ohne Schenkelklopfer Very Happy :
« PM HP LPR vom 09.02.2009 » hat Folgendes geschrieben:
Vor allem Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollen einen besonderen Schutz erhalten. So darf nach dem Satzungsentwurf Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet werden.

Man kann es auch genau anders herum formulieren: Durch diese Satzung ist es Jugendlichen ab 14 erlaubt, an Gewinnspielen teilzunehmen. Damit ist das Überleben von Votings und dusseligen Gewinnspielfragen im Fernsehen gesichert. Bei CI darf man nach wie vor erst ab 18 Jahren anrufen.

Ich finde es nur gaaaanz toll, dass von einem "besonderen Schutz" gesprochen wird. In der ersten Fassung der Satzung war das Mindestalter für die Teilnahme an CI und an Gewinnspielen 18 Jahre (Einen Vergleich der beiden Fassungen gibt es hier. In § 3 geht es um den Jugendschutz.). Das Mindestalter wurde herabgesetzt, damit Deutschland weiterhin wen-auch-immer suchen kann und damit die Privatsender Bandansagen für 50 Cent bei "äußerst schwierigen" Gewinnspielfragen verkaufen können.

Aber so sind sie nun mal - unsere LMAen. Im Interesse der Medienkonzerne dürfen auch Jugendliche ganz legal zum Hörer greifen unter dem "besonderen Schutz" der LMAen.



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