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Verfasst am: Sonntag, 10.09.2006, 19:25 Titel:
Verstöße gegen Regel 5 der LMA
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« LMA » hat Folgendes geschrieben:
5. Moderation
5.1 Allgemeines
Im Rahmen der Moderation ist auf Kosten, fehlende Teilnahmeberechtigung von
Minderjährigen, Spielmodi, Einwahlchance, Telefonierverhalten und die Veröffentlichung
der MMR hinzuweisen. Diese Hinweise haben in einer Sendung mehrmals, in
der Regel in Abständen von ca. 10 Minuten zu erfolgen. Von dieser Zeitvorgabe kann
abgewichen werden, wenn der Hinweispflicht durch permanente graphische Darstellung
oder das Einfügen von Laufbändern nachgekommen wird.
5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere
über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die
Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die
Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere
keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen.
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum
Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.
Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.
5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu wiederholtem
Anrufen enthalten. Insbesondere ist ein Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme
unzulässig.
Hier werden zukünftig Verstöße gegen diese Regel protokolliert:
Bitte die Auffälligkeiten in dieser Art posten...der Übersichtlichkeit halber...
Name des Senders,
Name der Spiels,
Name des Moderators,
Datum und Uhrzeit, Zuletzt bearbeitet von E.R.PEL am Dienstag, 12.09.2006, 02:28, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: Samstag, 16.09.2006, 19:48 Titel:
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9LIVE
Gitterrätsel (Tiere)
Norman Magolei
16.09.06, 20:06UHR
« GlowingHeart » hat Folgendes geschrieben:
20:06 Uhr Gewinnsumme steht bei 2.000,-€
Norman: "Sie setzen sich ein Limit ob sie 10, 15 mal anrufen oder 100 mal. 100 mal sind 50,-€ und was können sie gewinnen?"
Es wird bewußt mit dieser Aussage zum Vielanrufen animiert und nicht das man auf das anrufverhalten achten soll und ein Vergleich von Anrufkosten zum möglichen Gewinn gezogen, was ein bewußter Verstoß gegen die LMA-Regeln darstellt.
« Gewinnspielregel » hat Folgendes geschrieben:
5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz
zu wiederholtem Anrufen enthalten. Insbesondere ist ein
Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme unzulässig.
Betrüger dürfen das aber, haben sie doch eine blinde und taube LMA im Rücken! Wie sonst kann dieses ständige animieren zum Vielanrufen und der Vergleich von Anrufkosten und Gewinn stattfinden?
Zudem eine Bewußte Irreführung was das Ende des Spieles betrifft. Einblendung der Realzeit 19:29 Uhr, 19:44 Uhr, 19:59 Uhr und gesagt, das es die letzte Minute sei. 20:14 Uhr wieder das gleiche Spiel, Einblendung der Realzeit und suggeriert das es die letzte Minute sein soll.
So arbeiten eben nur Betrüger, die sich damit Geld ergaunern wollen, weil die Aussage nichts mit den tatsächlichen Ereignis zu tun hat, da eben nicht Eintritt was man da im Betrüger-TV erzählt. Also wird der Zuschauer durch diese irreführenden Aussagen belogen und betrogen nur um die Leute damit zum anrufen zu nötigen, was ja auch funktioniert.
Und so was soll rechtens sein? JA, denn keine Sau interessiert sich für dies Betrügereien, schon gar nicht die zuständige LMA. mit denen man sich einen finanziellen Vorteil über die kostenpflichtigen Bandansagen verschafft, weil man die Zeit wie man will, willkürlich in die Länge ziehen darf. Kontrolliert ja keiner diese Betrügereien.
In Deutschland ist mit den Call-In-Gewinnspielen Betrügen legitimiert wurden.
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Verfasst am: Mittwoch, 11.10.2006, 16:03 Titel:
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16:51 Uhr
MAX zu einer Gewinnerin die 8 Anrufversuche angibt: "Sie haben 4,-? eingesetzt und gewinnen 370,-?. Da kann man doch schon 5, 6 mal anrufen!
95% der Anrufer die 5, 6 mal anrufen gewinnen aber keine 370,-?, sind potentielle Verlierer und somit ist die Aussage Irreführend und ein Verstoß gegen die LMA Anwendungs- und Auslegungsregeln für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele
Zitat:
5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz
zu wiederholtem Anrufen enthalten. Insbesondere ist ein
Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme unzulässig.
Das ist bei allen Abzocksender aber schon normaler Bestandteil der Anrufanimation.
PS: Darf bei Bedarf verschoben werden |
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Verfasst am: Freitag, 27.10.2006, 22:11 Titel:
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9Live - Sag das Wort mit Anna Heesch
Permanente Aufforderung zum Mehrfachanrufen bzw. die üblichen kleinen Lügen zum Anheizen der Zuschauer!
« LMA » hat Folgendes geschrieben:
5.2 Irreführung/Falschinformationen
...
Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.
5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu wiederholtem Anrufen enthalten.
Insbesondere ist ein Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme unzulässig.
Auszug aus einem Interview der Sueddeutschen Zeitung mit Jürgen Milski:
"SZ: Und wie viel Geld hat Ihr Sender verdient mit Leuten, die angerufen haben, aber nicht durchkamen?
Milski: Das interessiert mich nicht. Ich weiß, wie viel ich verdiene-das reicht mir. "
"SZ: Viele Menschen sind so dumm und rufen an.
Milski: Selbst schuld. Soll ich mich um jeden einzelnen kümmern?"
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Verfasst am: Samstag, 28.10.2006, 16:12 Titel:
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9Live - Bilden Sie 2 Worte aus... - 17:06 Uhr mit Alida Lauenstein und Thomas Schürmann
« LMA » hat Folgendes geschrieben:
5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.
Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.
5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu wiederholtem Anrufen enthalten.
Insbesondere ist ein Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme unzulässig.
Mehrfacher Verstoß gegen diese Gewinnspielregeln durch die beiden "Moderatoren"!
schumis2001
Auszug aus einem Interview der Sueddeutschen Zeitung mit Jürgen Milski:
"SZ: Und wie viel Geld hat Ihr Sender verdient mit Leuten, die angerufen haben, aber nicht durchkamen?
Milski: Das interessiert mich nicht. Ich weiß, wie viel ich verdiene-das reicht mir. "
"SZ: Viele Menschen sind so dumm und rufen an.
Milski: Selbst schuld. Soll ich mich um jeden einzelnen kümmern?"
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Verfasst am: Mittwoch, 17.01.2007, 00:33 Titel:
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« LMA » hat Folgendes geschrieben:
5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.
Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.
Sender: 9Live
Moderator: Jürgen watweißich^^ (BigBrother)
Name des Spiels: Suchen Sie Automarken die kein O enthalten
Zeit: 17.01.2007 ~0:15 Uhr
Ständig sagt er Countdowns, wo Leute dann in der Leitung sein sollen, es wurde sogar unten ein grafischer Countdown eingeblendet!! Dieser sollte wohl (was nicht gesagt wurde) heißen, dass der Countdown dafür da ist, wie lange noch die 2 zusätzlichen Leitungen offen sind. Diese waren jedoch noch viel länger auf (jetzt um diese Uhrzeit als ich das hier schreib jedenfalls immernoch).
Das ist wohl der größte Beschiss!!!
Hoffentlich sagt einer "Twike" (bei google mal gucken ), wenn das als falsch gewertet wird, dann gibts "Haue", denn das wurde letztens bei einem anderen Autospiel (hier im Forum ist auch ein Mitschnitt vorhanden) als zu den "gängigsten Automarken" gezählt.
Jedoch auch nicht zu leugnen, dass wenigstens die bereits genannten Automarken oben die ganze Zeit durchs Laufband erschienen sind.
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Solange mein Chef so tut, als würde er mich richtig bezahlen, solange tue ich so, als würde ich richtig arbeiten. |
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Verfasst am: Samstag, 03.03.2007, 19:52 Titel:
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9Live
Tiere mit "L" als 2. Buchstaben
Jürgen Milski
03.März 2007, ca. 19. 38 Uhr
« LMA » hat Folgendes geschrieben:
5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu wiederholtem
Anrufen enthalten. Insbesondere ist ein Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme
unzulässig.
Der Animateur:" Investieren Sie doch ruhig einen oder zwei Euro und holen sich hier die fette Kohle ab!"
Ist nur einer von vielen Verstössen während der Animation gewesen
schumis2001
Auszug aus einem Interview der Sueddeutschen Zeitung mit Jürgen Milski:
"SZ: Und wie viel Geld hat Ihr Sender verdient mit Leuten, die angerufen haben, aber nicht durchkamen?
Milski: Das interessiert mich nicht. Ich weiß, wie viel ich verdiene-das reicht mir. "
"SZ: Viele Menschen sind so dumm und rufen an.
Milski: Selbst schuld. Soll ich mich um jeden einzelnen kümmern?"
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Verfasst am: Montag, 02.04.2007, 01:18 Titel:
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SAT 1 - QUIZNIGHT
GITTERRÄTSEL
ALIDA LAUENSTEIN
02.04.07, 02:08 UHR
Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme!
Eine Anruferin gewann mit 3 Anrufen 250 €uro ...was mehrfach zum weiteren animieren genutzt wurde...ebenso wurden die Kosten und Gewinn verglichen...somit liegt ein Verstoß gegen Regel 5.3 der LMA vor!
« LMA » hat Folgendes geschrieben:
5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu wiederholtem
Anrufen enthalten. Insbesondere ist ein Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme
unzulässig.
Mulder: Wussten sie, dass die alten Ägypter die Mistkäfer verehrten und möglicherweise ihnen zu Ehren die Pyramiden errichtet haben, ...die vielleicht nur gigantische symbolische Dunghaufen sind?
Scully: Wussten sie, dass der Erfinder der Toilettenspülung sich selbst runtergespült hat? |
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