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Der "Glücksspielbonus"- Verstoß gegen geltende Regeln?
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.06.2007, 15:15 
Titel:  Der "Glücksspielbonus"- Verstoß gegen geltende Regeln?
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So, ich würde gerne mal Eure Meinung dazu hören.

Das neue Regelwerk hat einen sehr schwammigen Passus zwar neu formuliert, ihn aber noch immer nicht im Entferntesten konkretisiert:

« Anwendungsregeln » hat Folgendes geschrieben:
6. Verkaufsfördernde Maßnahmen
Vergünstigungen, die einen übertriebenen Anreiz für Mehrfachanrufe darstellen, sind unzulässig.


Wie also ist überhaupt der Begriff "Vergünstigung", wie der Begriff "Anreiz", und wie genau ein "übertriebenes" Exemplar desselbigen auszulegen?

Daß so Sperenzkes wie beispielsweise Gratisanrufe dort eingebunden sein dürften, ist glaube ich noch recht eindeutig.
Und auch die 9live-Goldies würde ich jetzt ganz spontan mit hinzuzählen.

Wie aber verhält es sich mit dem übertriebenen Anreiz in Form von lukrativen Barbeträgen "einfach nur fürs Durchkommen", also auch bei einer Falschantwort???
Beim DSF beispielsweise gehört diese Art von übertriebenem Wahlwiederholungs-Anreiz zum fest integrierten Bestandteil der Durchstellpausen, die regelmäßig vor Ende der jewiligen Sendung durchgezogen werden. Das eigentliche Spiel rückt aus dem Fokus des Geschehens, eine Falschantwort mit dem sogenannten Bonus auch noch belohnt.

Darf der Sender dieses aggressive Herumwedeln mit 500 bis 1500 Euronen "nur fürs Durchkommen" als separate Spielerunde verkaufen, also "legal" einsetzen??

Ich meine: ganz klar NEIN!
Weil eben ein solcher Glücksspiel-"Bonus", vom dramaturgischen und zeitlichen Ablauf des eigentlichen Spiels NICHT zu trennen ist.

In meinen Augen ist ein versprochener Geldbetrag, der in keiner Relation mit der geistigen Erbringung einer Spielelösung steht, und dazu noch massiv mündlich und durch Einblendung beworben wird,
sehrwohl eine Art der Vergünstigung, die einen übertriebenen Anreiz für Mehrfachanrufe darstellt.

Was soll es denn sonst darstellen, als eine Vergünstigung für einen "erfolgreichen" Anruf.
Ein "Bonus", der zudem in den meisten Fällen auch noch jenen Geldbetrag um ein Vielfaches übersteigt, der im laufenden Spiel tatsächlich für richtige Lösungen ausgespielt wurde.
Ein "Bonus", der über einen Zeitraum von bis zu einer halben Stunde wie von den Marktschreiern angepriesen wird.

Was sonst, wenn nicht ein "übertriebener Anreiz für Mehrfachanrufe" aufgrund eines Bonus als Vergünstigung????

Würde mich mal interessieren, wie Ihr diesen Gummi-Passus im neuen Regelwerk bewertet.

Ich persönlich sehe hier einen ganz klaren Verstoß gegen geltende Regeln!


,,,
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  Denken-Sie-Einfach
Grünes Mitglied

Alter: 33
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1242
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.06.2007, 18:39 
Titel:
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9Live-Gold ist ein Bonusprogramm, d.h. bei der Teilnahme kann man Punkte ("Goldies") sammeln und (nicht "um") etwas zusätzlich geschenkt bekommen. Denn eigentlich spielt man ja mit, um den ausgelobten Gewinn zu bekommen.

Beim DSF-Sportquiz ist es prinzipiell auch nur ein Bonusprogramm, man bekommt zusätzlich eine bestimmte Geldsumme geschenkt, wenn man im Studio eine falsche Lösung abgibt. Allerdings könnte man hier darüber streiten, ob dies einen "übertriebenen" Anreiz zum Mitmachen darstellt - ich vermag da kein Urteil abzugeben.




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mfg - D-S-E
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.06.2007, 19:13 
Titel:
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Aber sind nicht genau eben diese "Bonusprogramme" eine Vergünstigung, die in keiner Relation zum Spiel stehen und eben genau deswegen einen besonderen Anruf Anreiz zum Anruf bzw. wiederholten Anruf darstellen?

Bei den Goldies ist der Anreiz vergleichsweise noch gering, jeder kann vorab selbst entscheiden, ob er sich tatsächlich anmeldet.
Und doch bietet jeder Anruf einen Anreiz an, Bonuspunkte (Goldies) zu sammeln. Frei nach dem Motto:
Wenn ich schon 50 mal nicht durchgestellt werde, gehe ich trotzdem nicht ganz leer aus. Dann krieg ich wenigstens noch ein Badetuch als Trostpflaster.
Und wenn ich es in den kommenden Spielen noch 20, 30, 40 mal versuche und leider doch nicht durchkommen sollte, dann krieg ich wenigstens noch die Kühltasche.
Natürlich ist in diesem Fall kein Regelverstoß im Sinne von:
Während der Sendung darf die Moderation nicht zu Mehrfachanrufen motivieren.
Das tun sie nicht, weil der Anreiz im Hintergrund stattfindet.

Beim DSF ist dagegen der Anreiz für eine solche "Bonusvergütung" aggressiv präsent, weil der Anreiz für eine Vergünstigung für wiederholte Anrufe im "hier und jetzt" stattfindet. D.h. daß in der laufenden Sendung aggressiv Front zugunsten dieses "Bonusprogramms" gemacht wird.

Was will das denn für ein Bonus-"Programm" sein, das die Zuschauer live und in Farbe mit nem drei-bis vierstelligen Geldbetrag zu aussichtslosen Mehrfachanrufen anstachelt???

,,,
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 57
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.06.2007, 19:19 
Titel:
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Einen "übertriebenen" Anreiz zu Mehrfachanrufen stellt eindeutig die Auslobung ein Mega-Plasma-TVs nur alleine für's "Leitungtreffen" dar. In dem Falle würde ich also auch ganz klar die ausgelobten 500,- Euro des DS:F Sportquiz dazuzählen, die es am Ende auch für den Fall einer falsch abgegebenen Lösung gibt.

Fraglich sind solche Preise immer dann, wenn der zahlende Zuschauer nur dafür etwas höherwertiges bekommt, daß er das GLÜCK hat, in's Studio durchgestellt zu werden.

Das stellt für mich einen "übertriebenen Anreiz" zu Mehrfachanrufen dar.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.06.2007, 19:43 
Titel:
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...eben, den Plasma bei CA zähle ich definitiv mit zur Anstachlungs-Familie!!

Alles, was eben genau während des laufenden Spiels mit Plasma oder fettem Bargeld zum Mehrfachanruf am eigentlichen Spiel vorbei anstachelt, dürfte doch deutlich am Regelwerk vorbeiagieren.
Ich persönlich halte das für eine relativ eindeutige Kiste.

Pervers wars schon immer.
Die Frage ist eben, ob wir es hier mit klaren Regelverstößen zutun haben.

Ich meine klar: ja!

Jeder bricht zusammen, wenn die Einblendung "ab 18" fehlt....
..aber was ist mit den anderen Regeln???

Ich neige jedenfalls dazu, in den nächsten Protokollen mit Extra-Bonus für Falschantworten von einer ganz klaren Regelwidrigkeit auszugehen.

,,,
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  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

Alter: 74

Beiträge: 570
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.06.2007, 20:03 
Titel:
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Als Verantwortlicher Regisseur würde ich die Sache dann aber ganz leicht umgehen, dann gibt es als letztes Spiel halt die Frage "In welchen Monat fällt Weihnachten?", natürlich mit einem Fixbetrag entsprechend dem vorherigem Anrufaufkommen, und dazu stelle ich technisch sicher, in den letzten 5 Minuten geht der wirklich raus.
Das funzt mit Euros, ebenso wie mit Sachpreisen. - Nur bei M? und gleicher Fragestellung würde ich vorsichtiger mit der Prognose sein, da käme ja noch ein Nichtssager, ein Aufleger, und eine Falschantwort in Frage - und dann ist keine Zeit mehr.... Wink
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  GlowingHeart
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht



Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.06.2007, 20:22 
Titel: Re: Der "Glücksspielbonus"- Verstoß gegen geltende Regeln ???
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« borkenkäfer » hat Folgendes geschrieben:
So, ich würde gerne mal Eure Meinung dazu hören.

« Anwendungsregeln » hat Folgendes geschrieben:
6. Verkaufsfördernde Maßnahmen
Vergünstigungen, die einen übertriebenen Anreiz für Mehrfachanrufe darstellen, sind unzulässig.


Wie also ist überhaupt der Begriff "Vergünstigung", wie der Begriff "Anreiz", und wie genau ein "übertriebenes" Exemplar desselbigen auszulegen?


Im Grunde hast du ja eigentlich schon selbst die Beispiele angebracht.

Das Hauptziel von Call-in ist ja, virtuelle Bandansagen zu verkaufen ohne dafür eine reale Gegenleistung erbringen zu müssen. Minimale Kosten bei maximalem Profit wird von diesen privaten TV-Kleinkapitalisten als imaginärer Mehrwert verkauft, selbst der Glauben an einen erhaltenen Mehrwert, was ja mal DSF-Chef so ähnlich bei den Medientagen zum Ausdruck gebracht hat. Auf Deutsch - Profit für NICHTS.

Um nun das Anrufvolumen bei den Zuschauern zu steigern, also noch mehr sinnlose virtuelle Bandansagen zu verkaufen, kommen dann solche "Verkaufsfördernde Maßnahmen" zum Einsatz wie die Gehirnwäsche beim Aufsagen des verblödenden Satzes "Heute ist mein Tag!", anfänglich mit 20,-?, dann 10,-? dann nur noch Trash für die durchgestellten Anrufer, wie Wegwerf-Uhren und Schlüsselbänder, wo der Erhalt dieser Sachwerte keinen Bezug zum eigentlichen Gewinnspiel haben, sondern einfach nur als Anrufköder dienen.

DSF lockt ja zum Sendeende nur fürs Durchkommen mit Geld, CA mit Plasma-TV, was ja auch zum vielen Anrufen anködern soll, also auch nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat. Nebenbei verkauft ja DSF auch noch gleichzeitig diese Schmudel-Sex-Handy-Clips, missbrauchen also das eigentliche Gewinnspiel noch zum Verkauf anderer virtueller Produkte was in letzter Zeit ganz schön zugenommen hat.

Aber die Anstalten zu den 3 Affen schauen da lieber mehr auf Stefan Raabs WOK-WM oder Poker-Night wegen Schleichwerbung und drohen mit Bußgeldern.

Aber zu welchem Zweck diese Call-in-Gewinnspiele missbraucht werden, da sieht man sich dann wieder die Hände gebunden und wäre ja alles rechtens und 100%iger Jugendschutz sei ja auch gegeben und im übrigen sei ja eh jeder selbst für sein Handeln verantwortlich aus dem, was der TV-Zuschauer aus der Glotze aufnimmt, was man ja dann auch bei der Schleichwerbung genau so argumentieren könnte, da ich mir ja die Produkte aus der Schleichwerbung nicht kaufen und auch nicht anrufen muss.

Die drehen sich immer alles so wie sie es brauchen zum eigenen Vorteil. Von wegen Verbraucherschutz und dann meist immer an den falschen Stellen, wo er nicht angebracht ist.

Aber da gibt es ja für studierte Leute die ihren normalen Verstand ausschalten und unverständliches Kauderwelsch in die Welt setzen wie diesen Regelpunkt 6.0 in allen Auslegungsrichtung offen. Cool
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  kknaecke
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BeitragVerfasst am: Freitag, 29.06.2007, 21:43 
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@G.H,

zu den LMA's sage ich nur:" Die Maus beisst nicht ihren eigenen Faden ab".( sprichwort aus dem Münsterland)

Erst wird bei den LMA's(in der Kaffepause) entschieden, wer denn wohl eine "Zulassung" zum senden seiner Programme bekommt, und dann ist solch eine Institution nicht fähig die Zulassung wieder zu entziehen?

Aber wahrscheinlich haben nur 2 von 3 einen Vorteil: nämlich.. Die Sender , und Die LMA.

Nur auf den dritten im Bunde, nämlich den gemeinen Zuschauer(Anrufer), darauf wird gesch...en!

Und der ist das wichtigste Glied!!(ohne ihn kein call-in)

Aber im 9Live(Redakteurs-) Jargon wird dieses Klientel gemeinhin auch als "Pöbel" bezeichnet.



Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Samstag, 30.06.2007, 10:45 
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Wie hier schon angedeutet, hapert es an der mangelnden Defintion zwischen Rätsel (oder Quiz) und Glücksspiel. Was die Sache heikel macht (soweit ich mich erinnere), ist die Tatsache, dass Glückspiel rechtlich anderes behandelt wird als Quiz. Dabei ist es egal, ob man für's Durchkommen einen Euro geschenkt bekommt oder ein Haus auf Sylt - die Auswahl des Gewinners basiert ausschließlich auf dem Glücks-Faktor.

Selbst wenn es hierzu konkrete Regeln geben sollte (und diese auch eingehalten werden), können sich die Sender leicht mit dem von manipulati beschriebenen Weg davon befreien. Denn dann müsste auch geklärt werden, wann ein Rätsel so einfach ist, dass es jeder lösen kann. Und das wird schwierig.



Wir sind alle Individuen
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Samstag, 30.06.2007, 11:24 
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Meines Erachtens liegt die Problematik in der allzu lapsigen Formulierung der Regeln:

"Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig" sowie
"Vergünstigungen, die einen übertriebenen Anreiz für Mehrfachanrufe darstellen, sind unzulässig."

Nach meiner Ansicht wurden diese beiden Regeln eindeutig von den Veranstaltern geprägt. Warum? Ganz einfach: sie sind somit zwar in den Regeln verankert, aber so unzulänglich und wenig aussagekräftig formuliert, das sich hier genügend Spielraum bildet, um im Falle einer Beschwerde argumentieren zu können, wo denn eigentlich ein nicht vorhandener Zeitdruck und ein übertriebener Anreiz überhaupt anfängt und wo hört er dementsprechend auf.

Würde diese Regel aus den Köpfen der LMAen entsprungen sein, und würde diese wirklich im Interesse des Zuschauers formulieren, hätten diese beiden Aussagen einen ähnlichen Umfang wie zum Beispiel Regel 1.2 (die Kommunikation der Kosten). Wenn man nämlich wirklich zum Schutze des Zuschauers agieren wollte, so wäre es Pflicht gewesen, hier genauere Angaben zu machen, sprich genau zu definieren, was ein "nicht vorhandener Zeitdruck" und "Vergünstigungen" sowie ein "übertriebener Anreiz" eigentlich darstellt.

Da dies jedoch wieder einmal nicht der Fall ist, kann ich nur vermuten, daß diese Regeln aus oben genannten Gründen bewusst so "lasch" formuliert worden sind.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  DerFriese
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BeitragVerfasst am: Samstag, 30.06.2007, 11:52 
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generell sind doch die regeln lasch formuliert und lassen für den veranstalter eine menge raum für spielraum und interpretation....
wären die gewinnspielregeln scharf und ohne möglichkeit zu interpretieren definiert worden, sähe es bitter aus....
desweiteren denke ich, da die gewinnspielregeln nur eine richtlinie, aber kein allgemeingültiges gesetz sind, müssen sie so lasch formuliert sein...

was macht es für einen sinn, genaue regeln mit exakten vorgaben zu verabschieden, wenn im falle einer beschwerde, die dann ja wegen der exaktheit gerechtfertigt wäre, die lma, alm, blm und wie sie alle heissen mit dem tenor antworten müssten, dass die beschwerde zwar grundsätzlich gerechtfertigt wäre, sie aber nichts machen können, da es sich eben nur um eine richtlinie handelt....
einen größeren offenbarungseid könnte es ja gar nicht geben....
also, schwammig formuliert mit der möglichkeit, eventuelle beschwerden mit hinweis auf die gewinnspielregeln abkanzeln und sich hinausreden....so kann man wenigstens seine sinnlose existenz darauf begründen, beschwerden zu lesen und entsprechend gehandelt zu haben....zumindest empfangen zu können...der weitere verlauf entzieht sich leider meiner kenntnis, da ich bis heute keine antwort auf meine schreiben bekommen habe....

einfacher gehts doch nicht.... Wink

gruß
der friese
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

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Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Samstag, 30.06.2007, 13:48 
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« DerFriese » hat Folgendes geschrieben:
desweiteren denke ich, da die gewinnspielregeln nur eine richtlinie, aber kein allgemeingültiges gesetz sind, müssen sie so lasch formuliert sein...


Das sehe ich ein wenig anders.
Wenn man einen Richtlinienkatalog möglichst konkret formulieren würde und damit den Interpretationsradius entsprechend klein hielte, dann hätte auch diese lose "Empfehlung" eine größere Chance durchsetzbar zu sein. Also gerade weil hier keine echte Gesetzesgrundlage besteht, müßten Regeln umso konkreter formuliert sein.

Daß Richtlinien durchaus auch differenziert ausgearbeitet werden können und damit trotz fehlender Sanktionierbarkeit durchsetzbar werden, sehen wir ja beim Wortlaut über die Rahmenbedingungsvorgaben zum Thema Kostentransparenz und Jugenschutz.
Auch wenn keine Ordnungsstrafen o.ä. damit verbunden wären.

Aber wie MvO schon sagte, war bei der Ausarbeitung der Regeln die Lobby der Betreiber ganz offensichtlich größer als die Fürsorgepflicht der LMAen dem Zuschauer gegenüber.

Diese ganze Überarbeitung des Regelwerkes ist doch offenbar zu nur einem Zwecke geboren:
Den Druck der wachsenden Kritik an Call-In in der Öffentlichkeit zu beschwichtigen, indem man lapidar behauptet, man habe einen Durchbruch in Sachen umfassenden Verbraucherschutz gelandet.
Alles Augenwischerei.

Was die Unterscheidung von Rätsel / Spiel und Glücksspiel betrifft, gibt es auch dort keine rechtliche Handhabe, weil der Gesetzgeber 50 Cent pro Teilnahme als zu geringfügig erachtet, leider.

,,,

Wenn ich mir die Entwicklung des besagten Passus ansehe, bin ich doch insgesamt der Meinung, daß diese Extra-Preise nur fürs Durchkommen sehrwohl miteinzubeziehen und als Regelverstoß zu begreifen sind.
Der neue Punkt 6 versteht sich nicht mehr ausschließlich auf den Begriff "Vergünstigungen für Mehrfachanrufe" (sprich: tatsächlich getätigte Mehrfachanrufe erhalten einen Bonus),
sondern von Vergünstigungen, die einen übertriebenen Anreiz für Mehrfachanrufe schaffen.

Dreh- und Angelpunkt ist für meine Begriffe das Wörtchen "Anreiz", d.h. daß eben auch die übertriebene Animation bzw. Werbung für einen Sonderpreis, der an kleine richtige Lösung gekoppelt ist, einen solchen "Anreiz" schafft.

,,,
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Samstag, 30.06.2007, 19:41 
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« borkenkäfer » hat Folgendes geschrieben:
Was die Unterscheidung von Rätsel / Spiel und Glücksspiel betrifft, gibt es auch dort keine rechtliche Handhabe, weil der Gesetzgeber 50 Cent pro Teilnahme als zu geringfügig erachtet, leider

Sorry, aber das seh ich anders:

Zunächst einmal ist zu klären, worum es sich per Definition bei Call-in-Spielen handelt. Das ist wichtig, weil in Deutschland zwischen Glücksspielen und Gewinnspielen unterschieden wird.

Glücksspiele bedürfen einer staatlichen deutschen Zulassung während Gewinnspiele grundsätzlich zulassungsfrei sind.

Wenn für die Teilnahme an einem Spiel ein Entgelt verlangt wird (typisch z. B. der Einsatz bei Fußballwetten) und die Entscheidung über Gewinn oder Verlust alleine oder hauptsächlich vom Zufall abhängt, handelt es sich um ein Glücksspiel.

Wenn kein Spieleinsatz erfolgt oder die Gewinn- bzw. Verlustentscheidung alleine von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers abhängt, dann liegt ein Gewinnspiel vor.

Diese Unterscheidung schöpft Call-in-TV aus. Es wird kein Entgelt bzw. ein ?unbedeutendesâ?? Entgelt (z. Zt. 50 Cent) für die Teilnahme an einem Spiel erhoben und die Lösung ist davon abhängig, ob der Anrufer die gestellte Aufgabe lösen kann oder nicht, ist also nicht zufällig. Das fast alle Call-in-Anbieter das letzte Kriterium bis zur Grenze ausnutzen, kann in den Diskussionen bzw. Protokollen zu den verschiedenen Sendungen nachgelesen werden.

Wir sind hier aber im Strafrecht, unabhängig davon, was die Mitmachregeln schreiben:

Wer ohne behördliche Erlaubnis Glücksspiele veranstaltet, macht sich strafbar (§Â§ 284(5) u. 287 StGB).

Ist jetzt das Entgelt für einen Anruf (z.Zt. 50 Cent) ein ?Einsatzâ??? Anders als das oben erwähnte Porto fließt ja ein Teil dieses Entgelts dem Veranstalter zu. Das wäre eigentlich ein Kriterium für einen ?Einsatzâ??. Dieser muss allerdings auch ?erheblichâ?? sein um eine Strafbarkeit zu begründen. Es gibt hierzu verschiedene Urteile in denen unterschiedlich hohe Kosten als ?Einsatzâ?? bewertet werden. Bei der Bestimmung des im Moment zulässigen Wertes bieten für die Rechtsprechung die Portokosten eine Orientierungshilfe. Wir wären also hier bei Kosten in Höhe von 45 Cent (Karte) bis 55 Cent (Brief). Und in diesem Rahmen bewegen sich eben die Kosten für einen Anruf.

Meines Erachtens kommt dem Kriterium der ?Zufallsbezogenheitâ?? eine größere Bedeutung zu. Ist nämlich dieses gegeben, dann handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel.

Wenn der Erfolg der Teilnahme überwiegend oder allein vom Zufall abhängt, dann liegt ein Glücksspiel vor. Und zwar auch dann, wenn der Zufall von der Willkür des Spieleveranstalters abhängt. Nur dann, wenn allein die geistige Leistung des Teilnehmers entscheidend ist, sind wir wieder im Bereich des Gewinnspiels. Liegt beides vor, kommt es darauf an, was überwiegt.

Lautet also eine Quizfrage: ?Nenne eine Zahl zwischen 1 und 10â??, und wird über einen längeren Zeitraum niemand ins Studio durchgestellt, dann dürfte hier der Zufall überwiegen. Es läge also ein -verbotenes- Glücksspiel vor. Bei ?Nenne eine Automarke mit Oâ?? ist schon wieder ein Streitfall gegeben weil es eine gewisse weitergehende Überlegung erfordert. Diese müsste mit einschließen, dass in manchen Sendungen über lange Zeiträume hinweg überhaupt kein Zuschauer oder nur sehr wenige in das Studio durchgestellt werden. Wenn die "freigeschalteten Leitungen" derart lange blockiert werden, dann kann durchaus der Zufall überwiegen, der eine Teilnahme überhaupt erst möglich macht. Dieses gilt insbesondere dann, wenn die Fragen keine großen Ansprüche an die Lösungsüberlegungen stellen. Also: Schwierig.

Wenn aber, wie so häufig, nur für das "Durchkommen" eine Geld- oder Sachprämie gezahlt wird, dann hat das mit einer "geistigen Leistung" nichts zu tun. Hier haben wir m. E. ein Glücksspiel. Und das ist verboten.

Deswegen frage ich mich schon länger, warum hier kein Staatsanwalt einschreitet. Und dann gleichzeitig prüfen, ob wegen der oben genannten Kriterien nicht zusätzlich noch ein Glücksspiel gegeben ist.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
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Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Sonntag, 01.07.2007, 10:05 
Titel:
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Was die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Rätseln, die eine geistige Leistung erfordern, und Glücksspiel angeht, würde ich Deine Ausführung jederzeit so unterschreiben, wie Du es gerade schön anschaulich erklärt hast.

Daß wir diese Automarkenspiele, ebenso wie X-vor-TAG-Spiele, Schlangengitter und die Preise "nur fürs Durchkommen" oder fürs "Leitungtreffen" inhaltlich zunächst einmal sehr eindeutig dem Glücksspiel zuordnen müssen, darüber brauchen wir nichtmal zu diskutieren, das sehe ich ganz genauso wie Du.

Wie aber sieht die derzeitige Rechtslage aus?
Glücksspiele sind genehmigungspflichtig und unterstehen mit diesem Moment stattlichen Kontrollen.
Wer ein Glücksspiel unerlaubt betreibt macht sich demnach strafbar.
Soweit die allgemeine Rechtslage.

Wie aber bewertet der Gesetzeshüter Glücksspiele im Zuge von Call-In-Spielen?
Dazu wurden in einem Urteil des LG München vom 27.05.2005, das später noch vom OLG München bestätigt wurde, ein paar klare Worte formuliert:

« LG München » hat Folgendes geschrieben:
Ein verbotenes Glückspiel i.S.d. §Â§ 284 ff StGB liegt ebenfalls nicht vor, da der Einsatz unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt: Der Spieler setzt maximal 49 Cent für die Chance zum Gewinn ein. Die 49 Cent sind eine unbeträchtliche Leistung. Erst wenn die Spielteilnehmer zu mehrmaligen Anrufen aufgefordert und motiviert würden, dann könnte sich der Betrag zu einem Betrag oberhalb der Erheblichkeitsschwelie summieren. Erst dann würde aus dem Unterhaltungsspiel ein verbotenes Glücksspiel.

LG München
OLG München

Meine Aussage von vorhin, daß der Einsatz zu geringfügig ist, als daß es unter das Glücksspielgesetz fallen kann, ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen.
Und es spiegelt schonmal gar nicht meine persönliche Meinung wieder.
Ich hätte wohl oben schon zum Urteil verlinken sollen. Wink

Warum sich die Staatsanwaltschaften zum Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels bei Call-In derzeit verweigern, dürfte zunächst einmal mit dem Urteil aus München zutun haben.

Bleibt also noch die Frage, wie es sich mit der Motivation und Aufforderung zu Mehrfachanrufen verhält, die möglicherweise dann doch zu einer strafbaren Handlung führen kann.
Hier sind wir wieder im Bereich der Wortklaubereien live on Air.
Die Tatsache, daß die Betreiber sehr subtil und psychologisch geschickt am Regelwerk der DLM vorbeiagieren, reicht strafrechtlich beiweitem nicht aus, um den Nachweis für ein nicht angemeldetes Glücksspiel zu erbringen.

Und daß die reine Zufallsbezogenheit der jeweiligen Spiele mehr Gewicht hat als die Höhe des Einsatzes dürfte auf dem Rechtsweg vermutlich auch keinen Bestand haben.

Und da über die Gerichte aktuell offenbar kein Blumentopf zu gewinnen ist , leider Evil or Very Mad , habe ich versucht, die Diskussion etwas abzukürzen.

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