Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: Montag, 13.02.2006, 11:24 Titel:
Seminararbeit zum Thema Call-In der Uni Rostock
|
|
|
ein junger angehender jurist beschäftigt sich im rahmen seines studiums mit dem thema:
Call-In Shows â?? Chance oder Abzocke?
Seminararbeit im Telekommunikations- und Rundfunkrecht
bei
Prof. Jobst Plog und Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
Wintersemester 2005 / 2006
einige interessante ansatzpunkte, die in nicht zu juristischer sprache verdeutlicht werden.....
gruß
der friese
hier klicken und lesen |
|
|
|
|
Verfasst am: Montag, 13.02.2006, 19:18 Titel:
Re: seminararbeit zum thema CAll-in der uni rostock
|
|
|
« DerFriese » hat Folgendes geschrieben:
Hab mir das mal durchgelesen......
Zitat:
I. Kopplungsverbot
1. Rechtslage vor der UWG-Reform
......
Das OLG Düsseldorf urteilte, dass Gewinnspiele, die mit Mehrwertdiensten verbunden sind, keine unzulässige Koppelung darstellen.
(OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.09.2003 - Az.: I-20 U 39/03)
F. Zusammenfassung in Thesen
......
9.) TV-Gewinnspiele sind auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Sie sind vom Kopplungsverbot ausgenommen, weil sie nicht an die Inanspruchnahme einer Dienstleistung gekoppelt, sondern letztlich selbst das Produkt sind. Allerdings würde es bei einem Abzocke auch hier zu Konflikten mit § 4 Nr.11 UWG i.V.m. § 3 UWG kommen.
Kopplungsverbot ist doch z.B. ein Gewinnspiel zu betreiben und die Teilnahme bzw. einen möglichen Gewinn daraus vom Kauf eines Produktes abhängig zu machen oder hab ich das falsch verstanden?
Um an den, im TV angebotenen Gewinnspielen teilnehmen zu können und ausschließlich zum Mitmachen einen Mehrwertdienste voraussetzen, koppelt man doch einseitig das Produkt der Telekommunikation an das austragende Gewinnspiel im TV. Das TV-Gewinnspiel ist also an die Inanspruchnahme einer Dienstleistung gekoppelt, nämlich die Verwendung der Telekommunikationmit MWD
Also werden Zuschauer die teilnehmen wollen aber keinen Telefonanschluß besitzen oder Telefon mit gesperrtem Mehrwertdienst, direkt vom Gewinnspiel im Fernsehen ausgeschlossen, da keine Alternative, wie z.B. Postkartenteilnahme zum gerade angebotenen Gewinnspiel besteht.
Also koppelt man doch bewusst das Produkt TV mit dem Produkt Telefon um daraus Gewinn zu erzielen.
Nach dem Lesen von "Call-In Shows - Chance oder Abzocke?" sollte wohl der durchschnittlich Call-In-Anrufer nicht nur die Regeln der Call-In-Gewinnspielbetreiber kennen, sondern und das im besonderen, auch eine juristische Ausbildung genossen haben um zu verstehen, was die da im Fernsehen an Aussagen der Animateure wirklich meinen und nicht das, was der normale Zuschauer meint zu verstehen, wie eben die zweideutige Aussage "JEDER KOMMT DURCH!"
Für mich bleibt es eine Frechheit, das man mit solchen suggerierende Aussagen unbedarfte Menschen in die Irre führen und sich durch dieses linke Anrufanimieren an ihnen bereichern darf, nur weil sie es nicht besser wissen. Für mich bleibt es auch nach dem Lesen von "Call-In Shows - Chance oder Abzocke?" einfach nur miese Abzocke!
Auch ein Zeichen, das sich die Gesetze nicht vor den Bürger stellen um sie zu schützen, sondern den kapitalistischen Ausbeutern und Profitmachern auch noch ermutigen, die Menschen noch aggressiver abzuzocken. Würden die Menschen durchschnittlich intelligenter sein, gäbe es die Call-In-Abzocke nämlich nicht, weil dann keiner anrufen und sein Geld aus dem Fenster werfen würde. |
|
|
|
|
Verfasst am: Montag, 13.02.2006, 19:43 Titel:
|
|
|
Die Seminararbeit geht schon in Ordnung so (hab auch Jura studiert - aber abgebrochen). Die Arbiet ist hier und da etwas knapp und oberflächlich, aber es ist halt nur ne Seminararbeit.
Das das mit dem Kopplungsverbot geht m.E. in Ordnung. Ein Telefon ist heutzutage ein so verbreitetes Produkt, daß man darüber nie eine Kopplung konstruieren kann. ( absurdes Bespiel: Das Einkaufen im Supermarkt scheitert auch nicht an einer Kopplung, weil man dazu eine Hose anhaben muß (sollte).
Etwas anderes ist natürlich die Realität. Da stimme ich mit Dir 100%ig überein.
Freddy Duckstein, GnomProfessor |
|
|
|
|
Verfasst am: Montag, 13.02.2006, 20:57 Titel:
|
|
|
Danke für diese interessante Lektüre.
Allerdings halte ich z.b. das ?Erwecken eines nicht vorhandenen Zeitdrucksâ?? sehr wohl für eine Täuschung.
Die Spiele bei 9live (und Co) laufen allesamt nach ?dem selben Schemaâ?? ab.
Je höher der ausgelobte Geldpreis, desto länger dauert das Spiel.
Alleine der Aspekt kommt bestimmt nicht von ungefähr.
Und es dürfte schon ein ziemlich großer Zufall sein (aus unternehmerischer Sicht wäre es sogar ziemlich dumm), wenn ein so zahlenorientiertes Unternehmen wie 9live sich nicht die Möglichkeit lassen würde, um in den Programmverlauf aktiv einzugreifen zu können.
Um z.b. umsatzstarke Spiel über die angesetzte Zeit hinaus weiterlaufen zu lassen oder umsatzschwache Spiele frühzeitig zu beenden. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Dienstag, 14.02.2006, 18:40 Titel:
|
|
|
« DerFriese » hat Folgendes geschrieben:
« SOH » hat Folgendes geschrieben:
Das das mit dem Kopplungsverbot geht m.E. in Ordnung. Ein Telefon ist heutzutage ein so verbreitetes Produkt, daß man darüber nie eine Kopplung konstruieren kann.
das ist klar, da kann vermutlich nichts gemacht werden....
Also wurde, diese Kopplung (TV+Telefon) ja erst legalisiert und somit zur allgemeiner Abzocke freigegeben.
Die "Goldies" und "Goldprogramm" was erst nachträglich eingeführt wurde, ist ja auch mit dem Produkt Call-In gekoppelt, also man kann erst "Goldies" in nutzlosem Schrott eintauschen, wenn man eine gewisse Anzahl an Anrufe getätigt hat. Aber das "Goldprogramm fällt wohl mit unter dem allgemeinen Produkt von Call-In und ist somit vom Kopplungsverbot ausgeschlossen, weil es ja das Produkt selbst darstellt. Schön wenn man alls zum eigenen Vorteil auslegen kann. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Dienstag, 14.02.2006, 23:34 Titel:
Re: seminararbeit zum thema CAll-in der uni rostock
|
|
|
« DF1AS » hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
...
Eine solche offensichtliche strafbare Handlung wird von der Organisation der Fernsehsender aber ausgeschlossen und der ordnungsgemäße Ablauf durch die Überwachung der Landesmedienanstalten gesichert.
Die Aussage ist schon der Hammer ...
Noch ein ganz anderer amtlicher Hammer:
Hessische Landesregierung bei der Beantwortung einer großen Anfrage der SPD-Fraktion am 26.09.2005 â?? Drecksache 16/4465:
â??Der LPR Hessen ist bislang kein Sender bekannt, der auf redaktionell gestaltete Programmteile ganz verzichtet und ausschließlich Gewinnspiele veranstaltet.â??
Die schäle Hesseköpp kennen 9Live offensichtlich gar nicht; oder betrachten die das von der BLM so geliebte nächtliche Pornoprogramm als redaktionelle Beiträge â?? im Kulturprogramm? |
|
|
|
|
Verfasst am: Mittwoch, 15.02.2006, 00:37 Titel:
Re: seminararbeit zum thema CAll-in der uni rostock
|
|
|
« felixhelvetia » hat Folgendes geschrieben:
Die schäle Hesseköpp kennen 9Live offensichtlich gar nicht; oder betrachten die das von der BLM so geliebte nächtliche Pornoprogramm als redaktionelle Beiträge â?? im Kulturprogramm?
naja...das wurde im alten forum schon herausgearbeitet....
dort gab es einen bericht, in dem detailliert stand, wieviel zeit für spielesender und die nächtliche pornobeobachtung aufgewendet wurde....
ferner gab es dort zahlen, dass mitarbeiter reduziert worden sind, gleichzeitig der aufsichtsrat um soundsoviele vorsitzende erweitert wurde....
das resumee war auf jeden fall, dass hochdotierte vorsitzende ihre rente mit strenger pornobeoabchtung entgegen"arbeiten", während die call-in-maschinerie fröhlich vor sich hindümpelte....
erfolgsmeldungen waren auch demenstprechend....
kaum beschwerden im bereich call-in, dort konnte nichts festgestellt werden und die andere erfreuliche nachricht war, dass mit der guten arbeit der pornowächter die zahl an jugendgefährdeten verstössen gesunken ist....
und schon ist die landesmedienanstalt ihr geld wert....
gruß
der friese |
|
|
|
|
Verfasst am: Freitag, 02.05.2008, 11:52 Titel:
Call-In und das Recht (Seminararbeit)
Thema Beschreibung: Juristische Denkweisen |
|
|
Diese Arbeit gibt gute Einsicht in juristische Denkweisen.
Ein interessantes Zitat zum Einstieg.
Zitat:
1. Anrufmanipulation
"Bei einigen Rätselspielen, die dann meist mit einem Zeitlimit begrenzt sind, geben Anrufer immer wieder Antworten, die soweit von der Lösung entfernt sind, dass es dem Fernsehzuschauer oft unerklärlich ist, wie überhaupt Mitspieler auf diese manchmal teils völlig abwegigen Antworten kommen. Dabei entsteht teilweise der Eindruck, daß....."
"Eine solche offensichtliche strafbare Handlung wird von der Organisation der Fernsehsender aber ausgeschlossen und der ordnungsgemäße Ablauf durch die Überwachung der Landesmedienanstalten gesichert".
Der Zweite Absatz ist interessant. Es genügt juristisch, dass die Fernsehsender (also der Auftraggeber selbst!!!!!) oder Die LMAA den Ablauf sicherstellen.
edit borkenkäfer: Threads zusammengefaßt und Mutmaßungen entfernt
|
|
|
|
Verschoben am: Freitag, 02.05.2008, 22:52 Uhr von borkenkäfer Verschoben von Userdiskussionen und Meinungen nach rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen |
|
Verfasst am: Freitag, 13.06.2008, 18:46 Titel:
|
|
|
Die Aussage vom wahren nils kann ich nur voll unterstreichen. Der Student war ziemlich oberflächlich in seiner Beweiswürdigung insbesondere der strafrechtlichen Würdigung solcher CI Formate. Er hat eben einfach die Behauptung aufgestellt, es gehe schon alles "klar" und die LMA passen auf und da kann ja nichts schiefgehen. Entweder ist er so naiv oder er wollte sich Arbeit ersparen, indem er diese Behauptung wenigstens ansatzweise bewies oder einfach ,er wußte es nicht besser. Seine zivil-, wettbewerbs- und sonstigen Ausführungen waren da schon genauer. Allerdings einfach -wieder mal- lediglich zu behaupten, weil es ja auch in den gängigsten Kommentaren steht, die CI wären nach h M eine Auslobung im Sinne des BGB ist auch nicht besonders ausführlich und erhellend. --Die strafrechtliche Würdigung des & 263 StGB ist ein wesentlicher Bestandteil in der Debatte um die rechtliche Zuordnung von CI und da besonder das Tatbestandsmerkmal der Täuschung! Dies kommt hier viel zu kurz. Trotzdem eine ganz brauchbare Arbeit für einen 5. Semestler.Aber keine für eine medienkritische Diskussion.
"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"! |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Samstag, 05.07.2008, 16:46 Titel:
|
|
|
Beim Ausfüllen der Lottoscheine und Anrufen bei Call-In- Sendungen wird die"Wirtschaft" von den Kids angekurbelt; das ist ja alles kostenpflichtig. Bei der derzeitigen Inflation nicht übel!
Bei Pockerveranstalten muss zwar auch Preisgeld gezahlt werden,es fällt aber idR sofort auf, falls ein Jugendlicher sich anmeldet. Somit kein "Geldfluss, keine Ankurbelung der Wirtschaft!
War natürlich nur als WITZ gemeint, ne ! !
"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"! |
|
|
|
|