Am Nachmittag teilte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien mit, dass man die 9Live-Erklärung zum Lauenstein-Vorfall für "plausibel" halte und kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliege. Doch in der Erklärung der BLM steckt neuer Zündstoff und eine überraschende Wendung im Fall 9Live. Man prüft erneut.
(...)Ohne Details aus dem 9Live-Papier zu nennen, erklärt die BLM zu im Internet kursierenden Video in dem 9Live-Moderatorin Alida Lauenstein ein späteres "Zuschlagen" verlangt: "Da nach den Äußerungen der Moderatorin, den Hot Button nicht auszulösen, kurze Zeit später eine Anruferin in die Sendung gestellt wurde, muss die Landeszentrale davon ausgehen, dass der Redakteur die Entscheidung über die Aktivierung des Zufallsmechanismus eigenverantwortlich getroffen hat und insoweit kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliegt."
Damit bleiben die eigentlichen Fragen gänzlich unbeantwortet: Wieso soll Alida Lauenstein diesen Satz gesagt haben, den man im Mitschnitt der betreffenden Szene vom 13. Mai hört? Und interessiert es den Zuschauer, wer ihn um seine Gewinnchance bringt - die Moderatorin oder ein Redakteur? In einem Punkt könnte sich 9Live mit seiner Rechtfertigung für den aktuellen Vorfall selbst verraten haben: Der Sender argumentiert, dass Lauensteins Forderung nach einem späteren "Zuschlagen", keine Relevanz besaß, da ein Redakteur eigenverantwortlich den Zufallsmechanismus aktiviert. Ein einfache Aussage, vermeintlich ohne Folgen.
Doch sie hat Folgen: Zwar mag man 9Live angesichts nicht vorhandener Beweise die Tatsache durchgehen lassen, dass der Zeitpunkt eines durchgestellten Anrufers nach Auslösung des Zufallsmechanismus wirklich Zufall ist. Aber der Sender bestätigte der BLM, dass ein Redakteur diesen Zufallsmechanismus erst einmal auslösen muss. Im Klartext: Bevor dieser Redakteur "eigenverantwortlich" den Zufallsmechanismus startet, besteht gar keine Chance am Spiel teilzunehmen.
Die Tatsache, dass ein "Redakteur die Entscheidung über die AktivieÂÂrung des Zufallsmechanismus eigenverantwortlich" (Wortlaut BLM-Mitteilung) trifft, ist Anlass für eine erneute Prüfung. Aus der eigenen Pressemitteilung wird ein neuer Prüfungsauftrag. Dr. Wolfgang Flieger, Pressesprecher der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, räumt auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de ein, dass man dieser Frage nicht nachgegangen sei und dies Anlass einer neuen Prüfung werden müsse.(...)
Unser User metzing schreibt dazu auch schon im Call-in-TV.net-Blog Vorwärts..
nicht mehr da.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: potzblitz2000
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