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JACKPOTANGABEN - ZULÄSSIG oder UNZULÄSSIG?
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 14:21 
Titel:  JACKPOTANGABEN - ZULÄSSIG oder UNZULÄSSIG?
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Da wir gestern bereits die Diskussion im VIVA-Thread hatten, greife ich die Situation hier nocheinmal gesondert auf:

Die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten haben zum Thema JACKPOT ja folgende Regelbestimmung:

Zitat:
3.4 Aussagen zur Gewinnsumme
Sowohl in der Moderation als auch in den mittlerweile häufig verwendeten Einblendungen der Gewinnsumme ist eindeutig auf die vom Sender sicher garantierte Gewinnsumme sowie auf eine ggf. zusätzlich eingeräumte Gewinnchance (Jackpot) hinzuweisen. In der grafischen Darstellung muss klar zwischen beiden Summen differenziert werden, d. h. die Jackpotsumme darf nicht größer sein und nur zur gleichen Zeit wie die feste Gewinnsumme eingeblendet werden.
Der Zuschauer ist während der gesamten Sendung in regelmäßigen Abständen darüber zu informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ausschüttung der als Gewinnchance bezeichneten Summe erfolgt. Falls eine sichere Gewinnsumme nicht garantiert wird, ist dies durch Moderation und Einblendung deutlich zu machen. Das bloße Einblenden des Begriffs "Gewinnchance" ist hierfür unzureichend.
Eine irreführende Vermischung von garantierter Gewinnsumme und Gewinnchance ist unzulässig.

Die von mir rotmarkierten Passagen sind hier meines Erachtens nach relevant. Schaue ich mir also den folgenden Screen an, so wird innerhalb dieses Screens nicht deutlich, welches die sichere Gewinnsumme und welcher Betrag die JackpotCHANCE ist:


Nun könnte man hier sicherlich anmerken, das man ja im Wechsel einblendet, was die sichere Gewinnsumme und was davon die Jackpotsumme sei. Diesen Umstand halte ich jedoch für irrelevant, da die Regel besagt: "In der grafischen Darstellung muss klar zwischen beiden Summen differenziert werden" - und genau daß ist hier eben NICHT der Fall!

Außerdem sprechen die Sender mittlerweile nur noch von JACKPOT und nicht mehr, wie es früher einmal war, von einer JACKPOTCHANCE. Und selbst wenn, so wird dennoch in den seltensten Fällen, wie gefordert, darauf hingewiesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um auch an den JACKPOTGEWINN zu gelangen.

Ihr seht also: auch hier wird in zunehmendem Maße gegen eine bestehende Regel eklatant verstossen.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 15:02 
Titel:
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Wie gestern auch schon geschrieben: Ich halte die Einblendung auf für nicht regelkonform. Außerdem meine ich, dass noch folgende Passage relevant ist:
« MMR » hat Folgendes geschrieben:
In der grafischen Darstellung muss klar zwischen beiden Summen differenziert werden, d. h. die Jackpotsumme darf nicht größer sein und nur zur gleichen Zeit wie die feste Gewinnsumme eingeblendet werden.

Wenn also der "mögliche" Gesamtgewinn eingeblendet wird, wird
-a. nicht differenziert und
-b. die feste Gewinnsumme nicht eingeblendet.

Über die Bezeichnung "Jackpot" gab's ja schon eine Diskussion. Ein Jackpot ist, wie @mr. Jones auch schon geschrieben hat, eine gesonderte Ansammlung von nicht ausgespielten Gewinnen oder gesondert zustande gekommener Abführungen. Und der wird ausgezahlt, wenn jemand gewonnen hat, sprich hier die richtige Antwort gegeben hat. Eines gesonderten Spieles bedarf es dazu nicht.

Irreführend aber ist m. E. die Aussage in den MMR der Landesmedienanstalten, wo von einer zusätzlichen Gewinnchance gesprochen wird (die es ja auch sein soll), und wo aber hinter dem Wort "Gewinnchance" in Klammern, so, wie zur Erläuterung, das Wort "Jackpot" steht.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 15:03 
Titel:
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Die Jackpot-Sauerei bemängel ich auch sehr gerne immer wieder.

Zum einen kann es nicht angehen, daß die vermischte Summe eigenständig, d.h. ohne Aufschlüsselung zwischen Festsumme und Jackpotmöglichkeit, eingeblendet wird.
Wenn dann auch noch (wie bei 9live) Geldleitungen ins Spiel gebracht werden, dann ist die Irreführung der eingeblendeten Gesamtgewinnsummen perfekt.

Zeige mal einem Passanten auf der Straße einen Ausschnitt der jeweiligen Sendung und ich schwöre, daß niemand auf den ersten Blick erkennen kann, was man beim Sender aktuell eigentlich sicher gewinnen kann!

Du hast hier sehr schön zitiert, was die Regeln vom Sender minimum abverlangen.
Was ich aber noch am meisten bei der Umsetzung vermisse, ist die Moderation!

Die Einblendungen springen unkommentiert hin- und her..... Gewinnzusagen werden klammheimlich von Fest auf Jackpot geändert, ohne daß der Zuschauer überhaupt verbal im laufenden Spiel informiert wird Exclamation
Man legt es also ganz gezielt darauf an, daß der Zuschauer durch die eingeblendete Höchstsumme eingewickelt wird. Das nenne ich Anfixen mit unlauteren Mitteln.

Gewinnaussagen gehören (wie die Regeln dies auch vorschreiben) eindeutig ebenso in die Moderation wie in eine eindeutige Einblendung!
Und zwar nicht nur eine lose Aussage über die "Gewinnchance" (Sie haben die Chance auf xy Euro, Sie können bis zu xy gewinnen etc.), sondern vor allem über die genauen Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit jemand den Jackpot überhaupt gewinnen kann! Exclamation Exclamation

Was aktuell bei de Sendern praktiziert wird, ist Irreführung und Bauernfängerei auf allerhöchstem Niveau. Evil or Very Mad

,,,

Zuletzt bearbeitet von borkenkäfer am Samstag, 15.09.2007, 15:05, insgesamt einmal bearbeitet
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  Daarin
Ratefuchs
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 165
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 15:04 
Titel:
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Entschuldige bitte, aber ich denke für die Frage sollte eher ein Gesetzbuch benutzt werden. Könnte man was rechtlich dagegen tun? Die Sache ist doch die, selbst wenn es gegen die Regeln der LMA verstöst, die machen doch nix. Oder können nix machen, kommt auf die Sichtweise an.
Die Frage ist, kann man das an einen Richter weiter geben, und ich denke, wenn man davon ausgehen kann dass der Anrufer, der gewonnen hat, davon ausgegangen ist, dass ein Jackpot ein Jackpot ist, und nicht nur eine Chance, ob das nun durch die Einblendung der kompletten Summe oder des Wortes Jackpot ist, dann kann der das Einklagen. Im Falle des 3Uhr/4Uhr-Gewinners bei ME wäre ja etwas Geld da, wenn das nicht an die Telekom geht.



An alle: Ich bin nur Teil des Spiels und meine Aussagen dienen nur zur Unterhaltung der Leser.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 15:21 
Titel:
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« Daarin » hat Folgendes geschrieben:
Die Frage ist, kann man das an einen Richter weiter geben?

Grundsätzlich: Nein. Im Einzelfall: Ja.

Wenn ich also da anrufe, die richtige Antwort nenne und nur mit der "garantierten Gewinnsumme" abgespeist werde, könnte ich eine Zivilklage anstrengen.

Ich müsste beweisen, dass die Angaben sowohl verbal als auch schriftlich irreführend waren und dass ich davon ausgegangen bin, den Jackpot zu bekommen wenn ich das Rätsel löse.

Wie dann allerdings der Richter entscheidet, sei dahingestellt.



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  Daarin
Ratefuchs
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Alter: 43
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 165
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 15:56 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich also da anrufe, die richtige Antwort nenne und nur mit der "garantierten Gewinnsumme" abgespeist werde, könnte ich eine Zivilklage anstrengen.

Ich müsste beweisen, dass die Angaben sowohl verbal als auch schriftlich irreführend waren und dass ich davon ausgegangen bin, den Jackpot zu bekommen wenn ich das Rätsel löse.

Wie dann allerdings der Richter entscheidet, sei dahingestellt.

Genau das meine ich. Jetzt mal einfach so gefragt, erwecken die nicht den Eindruck, dass man den Jackpot auch bekommt? Ich gehe sogar noch weiter und sage, dass sie es mit Absicht so machen, damit mehr anrufen. Die Frage ist wohl eher ob das ein Richter ähnlich sieht. Manche Richter scheinen ja manchmal komische Auffassungen zu haben.
Die andere Frage ist, ob das jemand wirklich einklagen würde. Mal davon abgesehen, dass man erst einmal auf die Idee kommen muss, muss man es sich auch trauen und leisten können. Und wenn man schon tausende Euro Schulden hat (Extremfall) Dann macht man das bestimmt nicht.



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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
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BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 17:55 
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« Daarin » hat Folgendes geschrieben:
Jetzt mal einfach so gefragt, erwecken die nicht den Eindruck, dass man den Jackpot auch bekommt? Ich gehe sogar noch weiter und sage, dass sie es mit Absicht so machen, damit mehr anrufen.

Jetzt mal einfach so geantwortet: Ja, erwecken sie, oder sie wollen es zumindest. Wenn Max Schradin erzählt, dass sein Sender von "Zappern" lebt, dann ist das um so schlimmer. Ich selbst habe schon in Sendungen reingezappt, bei denen ich mich über die hohe Gewinnsumme wunderte. Bis ein Anrufer durchkam und es sich herausstellte, dass der "garantierte Gewinn" nur bei knapp über 1.000 Euro lag.
« Daarin » hat Folgendes geschrieben:
Die andere Frage ist, ob das jemand wirklich einklagen würde.

Neben den anderen, von Dir angesprochenen Problemen, wäre ja auch noch Voraussetzung, dass Du tatsächlich gewonnen hast, den Jackpot nicht abgegriffen und eine Aufzeichnung der Sendung hast. Sonst kannst Du die Klage gleich in die Tonne kloppen.



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  Daarin
Ratefuchs
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Alter: 43
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Beiträge: 165
BeitragVerfasst am: Samstag, 15.09.2007, 18:08 
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Neben den anderen, von Dir angesprochenen Problemen, wäre ja auch noch Voraussetzung, dass Du tatsächlich gewonnen hast, den Jackpot nicht abgegriffen und eine Aufzeichnung der Sendung hast. Sonst kannst Du die Klage gleich in die Tonne kloppen.

Wobei eine Aufzeichnung der Sendung wahrscheinlich noch zu bekommen wäre. Und das ein Gewinner den Jackpot nicht gewinnt ist auch klar, dass das Voraussetzung ist.
Mir stellt sich jetzt noch die Frage, was ist, wenn sich ein Jackpot-Teilnehmer die Chance an einem bestimmten Punkt abkaufen lässt? Erklärt er sich dann schon mit dem gebaren einverstanden? Oder reicht vielleicht schon die Teilnahme am Jackpot-Spiel, und der Gewinner erklärt sich einverstanden?



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