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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 16:06 Titel:
Jugendschutzgesetz
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§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
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(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.
Beim Nikotin wurde den Automatenaufstellern nunmehr die Zugangskontrolle für Jugendliche auferlegt. Mit dem Erfolg, das wegen des hohen Aufwandes viele Automaten verschwinden werden.
Beim Alkohol funktioniert es im wesentlichen ebenfalls.
Wie sieht es mit der Zugangskontrolle bei öffentlichen (TV, Radio) Gewinnspielen aus. Warum wird nicht gleiches Recht bzw. gleiche Pflichten für alle Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Veranstaltungen angewendet ?
Kontrolle i.S.d.G. bedeutet, sebstverständlich nicht die Frage nach dem Alter des Anrufers. Auch die Überprüfung von Handynr, Anschrift und Kontonummer dürfte nicht hinreichend sein.
Denken Sie einmal darüber nach, Herr Gebrande.
Die Gesetzesgrundlage ist vorhanden.
Ansonsten verstärkt sich die Vermutung , dass Sie ein Marionettentheater leiten. Zuletzt bearbeitet von Dieter Schneider am Mittwoch, 12.04.2006, 16:24, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 17:07 Titel:
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Teilnahme, und Abrechnung nur noch mit Registrierung - technisch kein Problem. Ein solcher Jugendschutzmechanismuss könnte dem ganzen Abzocksystem grosse finanzielle Einbussen bescheren. Nicht nur weil die Anrufe der Kids wegfallen, auch vielen Rentnern wäre der Aufwand zu sicher kompliziert. Zapper könnte man auch nicht mehr in sekundenschnelle einfangen. Es gibt zwar einen (neuen) Jugendschutzbeauftragten, Dr. Michael Müller und ab und zu ein Laufband oder ein paar rügende Worte des Moderators aber das wars auch schon. In Deutschland gibt es fast nur noch diese abartige Doppelmoral - zum kotzen.
Der 9Live-Jugendschutzbeauftragte
Dr. Michael Müller, Rechtsanwalt
9Live Fernsehen AG & Co. KG
Münchener Str.101 / Geb. 09
D-85737 Ismaning
Tel: +49 (0)89 641950
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 17:47 Titel:
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Wenn die Anbieter ehrlich wären...
"ANRUFEN ERST AB 18 JAHREN"
oder ähnlichen Hinweis dauernd eingeblendet lassen.
Das ist einfach, kostet nix, sofort realisierbar und - obwohl nur Tropfen auf den heißen ANRUFANIMIERABZOCK-STEIN - irgendwie fairer und transparenter, als der sporadische Hinweis ab und an.
Aber auf den fetten Geldbatzen durch die Kinderanrufe wollen sie wohl nicht verzichten, die KLEINKINDERBELUSTIGUNGSWASSERBANDE.
freundliche Grüße. mr.Jones
Wer Völkerrecht bricht gehört vor Gericht. Wer den Rechtsstaat unredlich mißbraucht - auch.
Ich verwende die Worte "verwirrte Anrufer", "angeblich" u.a. in ihrer Bedeutung und nicht als Synomym für was anderes... |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 18:02 Titel:
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« Maitre » hat Folgendes geschrieben:
Der 9Live-Jugendschutzbeauftragte
Dr. Michael Müller, Rechtsanwalt
9Live Fernsehen AG & Co. KG
Münchener Str.101 / Geb. 09
D-85737 Ismaning
Tel: +49 (0)89 641950
Jaja, der Herr Dr. Michael Müller.
Auf eine massive Beschwerde betr. Einhaltung der Vorgaben BLM zum Minderjährigenschutz erhielt ich (irrtümlich) eine interne Hausmitteilung von Herrn Dr. Müller an die Zuschauerredaktion:
"Der tickt ja nicht mehr richtig!!!
VG Michael "
Soviel zum zuständigen Jugendschutzbeauftragten von 9live.
Eine diesbezügliche Beschwerde bei der Bayerischen Anwaltskammer verlief... na wie wohl... im Sande.
Was muß man sich eigentlich noch gefallen lassen in einem Land, in dem Pappnasen und Schnarchsäcke, Lügner und Abzocker das Sagen haben ?
- Zuletzt bearbeitet von Nightmare am Mittwoch, 12.04.2006, 18:12, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 18:06 Titel:
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« Nightmare » hat Folgendes geschrieben:
Auf eine massive Beschwerde betr. Einhaltung der Vorgaben BLM zum Minderjährigenschutz erhielt ich (irrtümlich) eine interne Hausmitteilung von Herrn Dr. Müller an die Zuschauerredaktion:
"Der tickt ja nicht mehr richtig!!!
VG Michael "
Soviel zum zuständigen Jugendschutzbeauftragten von 9live.
Ohne Scheiss?? |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 18:13 Titel:
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Wenn Du willst kannste die e-mail Korrespondenz von mir bekommen |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 18:19 Titel:
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« Nightmare » hat Folgendes geschrieben:
Wenn Du willst kannste die e-mail Korrespondenz von mir bekommen
Würde mich auch interessieren.
Vielleicht kannst Du sie ja (ggf. Namens- und/oder Adresszensiert) auch in einen Thread des Boards stellen...?
freundliche Grüße. mr.Jones
Wer Völkerrecht bricht gehört vor Gericht. Wer den Rechtsstaat unredlich mißbraucht - auch.
Ich verwende die Worte "verwirrte Anrufer", "angeblich" u.a. in ihrer Bedeutung und nicht als Synomym für was anderes... |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 18:32 Titel:
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« mr.Jones » hat Folgendes geschrieben:
« Nightmare » hat Folgendes geschrieben:
Wenn Du willst kannste die e-mail Korrespondenz von mir bekommen
Würde mich auch interessieren.
Vielleicht kannst Du sie ja (ggf. Namens- und/oder Adresszensiert) auch in einen Thread des Boards stellen...?
äh, würde mich auch interessieren.
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 18:36 Titel:
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Sinngemäß lief das so ab:
1.) Anfrage an den Jugendschutzbeauftragten mit konkreten Terminen an denen über 1 h lang keinerlei Hinweise erfolgten.
2.) Antortgeschwafel von der Zuschauerredaktion
3.) Erneute Anfrage mit der Aufforderung zur Antwort direkt vom Jugendschutzbeauftragten.
4.) Süffisant ironische Antwort wieder von der Zuschauerredaktion
5.) Dritte Anfrage an Dr. Müller
und dann darauf diese hausinterne mail
Und guckt ihr hier auf den Absender
Dr. Michael Müller, LL.M.
Rechtsanwalt
ProSiebenSat.1 Media AG
Legal Affairs
Medienallee 7
85774 Unterföhring
Tel.: 089/9507-1712
Fax: 089/9507-1701 Zuletzt bearbeitet von Nightmare am Mittwoch, 12.04.2006, 18:43, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 18:38 Titel:
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« mr.Jones » hat Folgendes geschrieben:
Wenn die Anbieter ehrlich wären...
"ANRUFEN ERST AB 18 JAHREN"
oder ähnlichen Hinweis dauernd eingeblendet lassen.
Den Vorschlag mit der Dauereinblendung um Jugendschutz transparenter zu gestalten den ich schon letztes Jahr an die BLM schrieb stößt wohl dort auf taube Ohren und/oder blinde Augen, bei den Call-In-Gewinspielsendern sowieso.
Wenn die Kinder und Jugendliche dauerhaft dort lesen würden "ANRUFEN erst ab 18 Jahre!", so wie z.B. der dauerhaft angebrachter Jugendschutzhinweis im P18 Bereich von Videotheken "Zutritt erst ab 18".
Sonst müssten ja die Videothekangestellten wie die im Call-In-Abzock-TV immer sagen "Du kommst/darfst hier nicht rein!".
Und so lange sich die Praxis von den Mitmachregeln unterscheidet, einerseits, ab und zu mal ein Hinweis "erst ab 18!" (ja was?) und andererseits in den Mitmachregeln steht: "Minderjährige können bei 9Live zwar anrufen....", ist ein Jugendschutz bei den Call-In-Abzock-TV NICHT gewährleistet!
An der Praxis erkennt man ja, wie viele U18 anrufen und um einmal durchzukommen ja viele Anrufversuche dafür benötigen und statts nun ein Autogrammangebot zu bekommen, wie in den Mitmachregeln beschrieben, einfach gekickt werden mit oft getätigten Kinderfeindliche Aussagen der Animateure wie, "Hosenscheißer dürfen hier nicht anrufen" mit anschließenden dummen Bemerkungen wie "kommst sonst ins Heim, schick dir die Polizei vorbei, Schlachte dein Pony, verbrenn deine Barbie" usw.
Wer schützt die Kinder vor solchen verbalen Angriffen?
Jugendschutz bei Call-In-Abzocksender - ein Lacher.
Erst wenn es, wie die Call-In-Rufnummer mit Kostenangabe, einen Jugendschutzhinweis als Dauereinblendung gibt, erst dann kann man davon ausgehen, das sie es ernst meinen, mit dem Jugendschutz.
Aber Kinder und Jugendliche haben in Deutschland keine Loby. Sie sind nur ein viel zu hoher Kostenfaktor.
Animateure erschrecken ja schon, wie kürzlich im Smaltalk ein Frau nach Kinder gefragt wurde und sie antwortet, sie habe 5 Kinder. "WAAAAAAS 5 KINDER ?????"
Klar, kann sich so ne Geldorientierte Kinderlose Animanze eben nicht vorstellen. Wo soll da auch Kinderfreundlichkeit herkommen.
Aus dem Call-In-Abzock-TV bestimmt nicht!
Bei den wird immer nur "das Ticken schneller" oder "das Ticken ist aus" |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 19:00 Titel:
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EDIT: gelöscht, weil an falscher Stelle gepostet. Ups
freundliche Grüße. mr.Jones
Wer Völkerrecht bricht gehört vor Gericht. Wer den Rechtsstaat unredlich mißbraucht - auch.
Ich verwende die Worte "verwirrte Anrufer", "angeblich" u.a. in ihrer Bedeutung und nicht als Synomym für was anderes... Zuletzt bearbeitet von mr.Jones am Mittwoch, 12.04.2006, 19:02, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: Mittwoch, 12.04.2006, 19:01 Titel:
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Wir könnten ja auch einen "Offenen Brief" an Ursula von der Leyen (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) schicken mit der Forderung das Sie sich für einen besseren Jugendschutz beim ?Call-in-TVâ?? einsetzen soll. Die Chancen stehen zugegebener maßen nicht sehr gut das wir damit was erreichen, aber ein versuch wäre es meiner Meinung nach wert. |
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