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Klare Regeln für Call-In-Sendungen in Kraft
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  Webdevil

Alter: 53
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Beiträge: 2
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 11:13 
Titel:  Klare Regeln für Call-In-Sendungen in Kraft
Thema Beschreibung: Ab sofort gelten neue und schärfere Regeln
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Das dürfte interessant sein.

Zitat:
Stuttgart - Die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten ist in Kraft. Damit gelten ab sofort neue und schärfere Regeln für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen und im Radio. Die neue Satzung soll mögliche Täuschungen bei Gewinnspielen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. "Die Sender hatten in den letzten Monaten Zeit, ihre Gewinnspielsendungen auf die neue Satzung hin zu optimieren.


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  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 11:34 
Titel:
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Zitat:
"Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen", kündigt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich an.

Na, da bin ich ja mal gespannt... Rolling Eyes



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  Webdevil

Alter: 53
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 11:42 
Titel:
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Zitat:
Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden.

So wie in der Werbung?
1 Pixel Schriftgröße weiß auf weißem Hintergrund Laughing
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


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Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 13:09 
Titel:
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Bei der ALM gibt es ab heute dazu eine entsprechende Pressemitteilung der ZAK:
« ALM » hat Folgendes geschrieben:
Mehr Verbraucherschutz bei Call-In-Sendungen / Neue Gewinnspielsatzung für Radio und Fernsehen gilt
Die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten ist in Kraft. Damit gelten ab sofort neue und schärfere Regeln für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen und im Radio. Die neue Satzung soll mögliche Täuschungen bei Gewinnspielen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. "Die Sender hatten in den letzten Monaten Zeit, ihre Gewinnspielsendungen auf die neue Satzung hin zu optimieren. Um es klar zu sagen: Nur noch die Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance", so der Vorsitzende der Kommission für Zulassung auf Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), Thomas Langheinrich.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hatte in ihrer Februar-Sitzung allein 33 Verstöße bei Gewinnspielsendungen aus dem letzten halben Jahr beanstandet. Auf Grund der alten Gesetzeslage konnten keine Bußgelder oder andere wirksame Maßnahmen verhängt werden. "Nachdem die Selbstverpflichtungserklärungen der Sender in der Vergangenheit nicht wirklich gegriffen haben, gibt uns die neue Satzung jetzt die Möglichkeit zu echten Sanktionen", erklärt der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider.

"Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen", kündigt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich an.

Transparenz und Verbraucherschutz
Grundsätzlich wird in der neuen Satzung zwischen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen unterschieden, für die unterschiedliche Regelungen gelten. So können an Einzel-Gewinnspielen im Radio und im Fernsehen auch Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen.

Für Gewinnspielsendungen im Radio und Fernsehen gelten strengere Regeln, hier ist eine Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt. Die einzelnen Call-In-Sendungen dürfen pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern. Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen gilt ein Höchsteinsatz von 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunk, wie dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist. Bei Missachtung der Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

ARD und ZDF müssen noch eigene Gewinnspielregeln verabschieden
Die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten gilt für private Radio- und Fernsehsender. Eine entsprechende Regelung für öffentlich-rechtliche Sender steht noch aus. "Im Sinne der Gleichbehandlung von Programmveranstaltern wäre es zu begrüßen, wenn ARD und ZDF entsprechende Regelungen unverzüglich realisieren würden", mahnt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich. "Wir gehen davon aus, dass auch ARD und ZDF ähnlich hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz haben wie die Landesmedienanstalten und sich darum an unserer Satzung orientieren."

Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten in den vergangenen Monaten einzeln beschlossen worden. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstoßen Bußgelder bis zu 500.000 Euro zu verhängen.

Dann schauen wir mal, welchen Einfluss die neuen Regeln auf die CI-Sendungen haben.

Die Gewinnspielsatzung findet man hier als PDF.

Sat+Kabel berichten ebenfalls darüber.



Wir sind alle Individuen
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 57
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 13:32 
Titel:
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Und auch bei DWDL ist dies derzeit das Hauptthema.

« DWDL: Call-In: Neue Gewinnspielsatzung ab sofort in Kraft » hat Folgendes geschrieben:
Um es klar zu sagen: Nur noch Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance", so Thomas Langheinrich, Vorsitzender der ZAK und Chef der Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg. Langheinrich kündigt an: "Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen".

Da bin ich ja mal gespannt, wie intensiv deren Beobachtungen ausfallen, und ob sich diese mit unseren hier decken werden.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Achtung...ACHTUNG !!!
Obergnom
Obergnom


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1626
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 13:42 
Titel:
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Lächerlich...SHN macht sich über diese Regeln lustig und es wird ihnen auch nichts passieren !

Ja, schaut nur rein, wie der Lügen - Milski zittert...

Ein Mann hat 6 Töchter !

Über 1 STUNDE keine Durchstellung - REGELVERSTOSS !
FALSCHANTWORTEN aus alten Sendungen - REGELVERSTOSS weil Irreführung
Keine dauerhafte Einblendung der tatsächlichen Gewinnsumme - REGELVERSTOSS !
Ständiges Einblenden einer rückwärts laufenden Uhr - Unerlaubter Aufbau von ZEITDRUCK !

Aber was red ich, solange keiner die Eier hat denen wirklich mal eine Strafe reinzuwürgen, die richtig wehtut, solange pfeifen die auf ZAK, BLM & Co. und tanzen denen auf der Nase herum !



Es gibt nur wenige beglückendere Momente, als einem schweigenden Dummkopf zu lauschen...
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  Dummschlumpf
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner

Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 105
Wohnort: NRW
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 14:05 
Titel:
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Angenommen die Oberaufseher entscheiden sich ein Bußgeld zu verhängen, wie oft ist so etwas möglich. Summieren sich die Regelverstöße in einem einzigen Spiel oder gibt es bei 100 Regelverstößen in 3 Spielen an einem Tag auch nur ein Bußgeld?
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  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 52

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 14:12 
Titel:
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Na endlich! Dann kann es jetzt nur heißen: Lasst die Tasten glühen! Bei jedem Verstoß sollten die LMAs mindestens 10 Beschwerdeemails bekommen. Und schön dokumentieren, damit sie sich gar nicht erst rausreden können. Oder was meint ihr? Welche Taktik ist angesagt?



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  E.R.PEL
CITV.NL Moderator

Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 7272
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 16:16 
Titel:
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« Twipsy » hat Folgendes geschrieben:
Welche Taktik ist angesagt?

Das fragte ich mich auch gerade...besonders wegen dieser Aussage:
« DWDL: Call-In: Neue Gewinnspielsatzung ab sofort in Kraft » hat Folgendes geschrieben:
Um es klar zu sagen: Nur noch Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance", so Thomas Langheinrich, Vorsitzender der ZAK und Chef der Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg. Langheinrich kündigt an: "Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen".

Meiner Meinung nach sollten wir diese "Experten" (wenn ich das schon lese... Rolling Eyes ) sich selbst überlassen... Zumindest für die ersten Wochen... Was selbstverständlich nicht heißen soll...dass wir keine Verstöße mehr protokollieren... Wir "veröffentlichen" sie vorerst nur nicht*...um hinterher die Möglichkeit zu haben...Vergleiche anstellen zu können... Und dann wird man sehen...was diese "Experten" so intensiv überprüft haben...
Spoiler: 
* Auch wenn gerade §6 der Satzung sooo sehr dazu einladen mag...und es sehr schwer fallen wird...zu widerstehen...
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 17:36 
Titel:
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Die Gewinnspielsatzung ist wenige Stunden alt und schon tanzt Sh9 der ZAK auf der Nase herum und zeigt den LMAen ganz deutlich, was sie von den neuen Regeln halten. Wie fühlt man sich in so einem Fall eigentlich als Gesetzgeber?

Wenn die ZAK es ernst meinen würde, müsste sie allen CI-Sendern, die die Regeln nicht einhalten, sofort dazu ermahnen. Mit einem freundlichen Anruf z.B. - man kennt sich schließlich. Im Wiederholungsfall sollte es dann nicht mehr bei einer Ermahnung bleiben.

Eigentlich sollte die ZAK selbst darauf dringen, dass ihre eigenen Regeln eingehalten werden. Aber nach meiner Meinung kann etwas Druck "von außen" auch nicht schaden. Laughing

Es wird darauf ankommen, ob und wie eng die ZAK die neuen Regeln interpretiert und durchsetzt.



Wir sind alle Individuen
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  kiddinx
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 84
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 17:50 
Titel:
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Hallo,

wie im 9Live Diskussionsthread schon erwähnt, habe ich an den Pressesprecher der ALM für Baden Würtenberg eine Email geschrieben in der ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass die heute in Kraft getretenen Gesetze von 9Live heute (noch) nicht umgesetzt worden sind (Monikas Vater und die Durchstellpause, eingespielte Falschantworten, irreführender Jackpot, Zeitdruckaufbau durch Countdowns etc.).

Die Antwort kam relativ zügig (2 Stunden später) und möchte ich euch nicht vorenthalten:

"Sehr geehrter Herr XXX,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Seien Sie gewiss, dass die Landesmedienanstalten die Einhaltung der Gewinnspielsatzung prüfen und Verstöße ahnden werden.

Viele Grüße


Axel Dürr
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher"


Was davon zu halten ist wird die Zukunft zeigen...

Edit: Wieso wurde mein Beitrag sofort freigegeben und nicht geprüft? Liegt ein Problem vor?
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  byteridr
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3774
Wohnort: Sachsen
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 17:52 
Titel:
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Hier ein Link zu den regeln, wie sie in Kraft getreten sind:
http://www.alm.de/fileadmin/forschungsprojekte/GSPWM/Gewinnspielsatzung_23.02.2009.pdf

Die Anruferzahlen müssen also nicht eingeblendet werden.
Die Forderung der maximalen Durchstellpausenlänge von 30 Minuten ist aber erhalten geblieben.



Mein youtube Kanal https://www.youtube.com/channel/UCd6dL8n-EztxnRT-KxF1Spw
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Freitag, 27.02.2009, 18:19 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Es wurde langsam ZEIT, dass die Regelungen in Kraft treten. Mal sehen, wie viele Verstöße in Zukunft geahndet werden.

Während alle Anbieter bereits seit Montag ( Wink ) die neuen Regeln umsetzten, macht 9 Live genau das Gegenteil und boykottiert diese. Unfassbar! Wollen wir mal schauen, wie lange das 9 Live noch durchzieht.

Mal schauen, wie es morgen beim CASH-QUIZ auf "Das Vierte" gehandhabt wird.
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  DannyF95Fotos
Hot-Button-Killer
Hot-Button-Killer

Alter: 39
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 684
Wohnort: Düsseldorf
BeitragVerfasst am: Samstag, 28.02.2009, 04:11 
Titel:
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Die Regeln werden meiner Befürchtung nach nichts bringen. Entweder umgeht 9Live diese geschickt, so wie bisher halt auch oder sie boykottieren so wie jetzt im Moment. Die Bußeglder zahlen die doch aus der Portokasse Very Happy



www.f95fotos.de
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