Autor |
Nachricht |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Mittwoch, 18.11.2009, 19:39 Titel:
|
|
|
Kann man eigentlich irgendwo nachlesen, bei welchen Sendungen und Moderatoren die die Bussgelder erhoben wurden? |
|
|
|
Gesplittet am: Mittwoch, 18.11.2009, 22:04 Uhr von Callpassive Gesplittet vom Beitrag DSF: LIVE-Diskussion Sportquiz [20.08.2009 - 24.06.2010] aus dem Forum SPORT1 LIVEDISKUSSION |
|
Verfasst am: Mittwoch, 18.11.2009, 20:41 Titel:
|
|
|
Und auch bei TELEMEDICUS hat man ein interessantes Update zu diesem Thema:
« TELEMEDICUS » hat Folgendes geschrieben:
Update:
Wie uns die ZAK eben mitgeteilt hat, seien bereits weitere Bußgeldverfahren absehbar. Die bisherigen Bußgeldverfahren seien alle auf Stichproben zurückzuführen, daneben beobachte die ZAK allerdings auch einschlägige Foren und Blogs, um auf Missbrauchsfälle aufmerksam zu werden. Außerdem wies der Pressesprecher auf die Möglichkeit hin, Verstöße über das Portal programmbeschwerde.de zu melden.
Den ganzen Artikel gibt es hier.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen". |
|
|
|
|
Verfasst am: Mittwoch, 18.11.2009, 20:52 Titel:
|
|
|
Der Kampf kann weitergehen.
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe) |
|
|
|
|
Verfasst am: Mittwoch, 18.11.2009, 22:09 Titel:
|
|
|
Bei DWDL wird ebenfalls darüber berichtet und natürlich gibt es auch eine entsprechende Pressemeldung bei der ALM.
Interessant ist auch ein Update beim Telemedicus:
« Telemedicus » hat Folgendes geschrieben:
Die bisherigen Bußgeldverfahren seien alle auf Stichproben zurückzuführen, daneben beobachte die ZAK allerdings auch einschlägige Foren und Blogs, um auf Missbrauchsfälle aufmerksam zu werden.
Wir werden beobachtet.
« PM ALM » hat Folgendes geschrieben:
So muss der Sender DSF insgesamt 50.000 Euro zahlen, weil in vier Gewinnspielsendungen gegen mehrere Vorschriften der Gewinnspielsatzung verstoßen wurde, darunter gegen das Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks.
Es würde mich ja mal brennend interessieren, was die ZAK genau unter "Zeitdruck" versteht. Gerade beim DSF ist Zeitdruck in jeder Sendung Teil des Spiels. Mal abwarten, ob sich dort etwas verändern.
@ Haselnuss
Teilweise. In der Pressemitteilung der ALM vom 15.11.09 werden die einzelnen Sendungen mit Datum und Namen benannt.
Wir sind alle Individuen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 19.11.2009, 04:48 Titel:
|
|
|
« Pfandbrief » hat Folgendes geschrieben:
(...) Was ich mich frage: Warum kommen diese Figuren von Super RTL/Mass Response immer davon? Ist diese Sendung zu spät, als dass man die "stichprobenartig untersuchen" kann? Für mich gilt das, aber diese Leute sollten ja all diese Sendungen aufgezeichnet haben. Oder steckt was anderes dahinter? Zu beanstanden gäbe es wahrlich genug.
Da ich genau der selben Meinung bin, habe ich mal nachgeschaut und siehe da:
Also stichprobenartig wird/wurde sie untersucht.
« ALM » hat Folgendes geschrieben:
Super RTL / Masterquiz / 15.06.2009
Beanstandet werden irreführende Äußerungen zu möglichen Lösungen und zum Schwierigkeitsgrad.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt unter Berücksichtigung des Prüfgruppenergebnisses fest, dass die RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG mit der Ausstrahlung der Sendung "Master Quiz" vom 15./16 Juni 2009 gegen § 8a i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 RStV i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung verstößt. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat den Verstoß zu beanstanden.
Das gegen den Geschäftsführer der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG mit Anhörungsschreiben vom 28. Juli 2009 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren, in dem die Verfahrensbeteiligung der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG als Nebenbeteiligte angeordnet wurde, wird mangels vorsätzlicher oder fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung seitens des Geschäftsführers eingestellt.
|
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 19.11.2009, 13:31 Titel:
|
|
|
Dazu könnte man noch sagen, dass bei der ZAK momentan (kA, ob sich das mal ändern wird) die Landesmedienanstalt von Nordrhein-Westfalen federführend ist. Sollte man einfach mal erwähnen und sich sein Teil denken.
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe) |
|
|
|
Gesplittet am: Samstag, 10.07.2010, 09:04 Uhr von Callpassive Gesplittet vom Beitrag ZAK verhängt erste Geldbußen gegen Call-In-Sender aus dem Forum rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen |
|
Verfasst am: Freitag, 18.12.2009, 07:38 Titel:
Erneutes Bußgeld für 9Live und Pro7
|
|
|
Wie auf der HP der ALM zu lesen ist, hat die ZAK bei Sh9 und Pro7 für ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk gesorgt:
« HP ALM am 17.12.2009 » hat Folgendes geschrieben:
Bußgelder wegen Gewinnspielsendungen
Nach weiteren stichprobenartigen Überprüfungen von Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen verhängte die ZAK wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung ein Bußgeld von insgesamt 20.000 Euro gegen 9Live und 10.000 Euro gegen ProSieben. In den betroffenen Gewinnspielsendungen wurde unter anderem unzulässiger Zeitdruck, Irreführung über den Schwierigkeitsgrad der Gewinnspiele und ungenügende Hinweise auf die Spielregeln beanstandet.
DWDL und Sat & Kabel berichten ebenfalls darüber.
Warum überprüft die ZAK Sh9 und Co eigentlich nur stichprobenartig? Wenn sie das ständig machen würden, dann könnten sie den CI-Sendern doch viel mehr Geschenke dieser Art überbringen. Und gerade zur Weihnachtszeit bekommt man doch gerne Geschenke.
Wir sind alle Individuen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Freitag, 18.12.2009, 13:07 Titel:
|
|
|
Dabei sind die 20.000€ ja noch Peanuts, das spielt man bei 9live hin und wieder an einem Abend an Gewinnen aus, also somit auch schnell wieder rein.
Würden die Behörden nicht nur stichprobenartig sich die Sendungen anschauen, sondern CI intensiv beobachten, dann wäre nahezu jede Sendung zu beanstanden. Wobei 9live da im Vergleich zu anderen Sendern noch am besten ist. Was bei DSF, Super RTL oder gar erst im südlichen Ausland abgeht wäre viel untersuchungswürdiger!
PS: War das nur ich oder war die Seite hier die letzten 24h down?? Was war da los?
R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Freitag, 18.12.2009, 15:30 Titel:
|
|
|
Die ZAK müsste sich doch fragen, warum immer dann, wenn sie stichprobenartig die Sendungen überprüft, gegen die Satzung verstoßen wird. Sie müsste sich dann weiter fragen, ob diese Verstöße womöglich dauerhaft stattfinden.
Und wenn sie dann dauerhaft schaut, wird sie alsbald feststellen, dass es auch so ist.
Was ist denn dann, wenn Sender sich partout nicht an die Satzung halten? Wenn Sender jeden Tag dagegen verstoßen?
Bußgelder reichen doch da nicht mehr aus. Man müsste konsequent sein und mit Lizenzentzug drohen.
"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx |
|
|
|
|