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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Freitag, 20.06.2008, 16:26 
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Ahhhh, wieder ein Standardschreiben meiner Lieblings-LMA. Mal schauen, was drin steht:

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Die Landeszentrale überprüft im Rahmen der Programmbeobachtung mittels Standardbeobachtung und Stichprobenkontrolle die TV-Gewinnspiele der in Bayern zugelassenen Sender.

Jepp. Seit gut 6 Jahren wird geprüft. Und seit gut 6 Jahren scheint der BLM nichts besonders aufgefallen zu sein, denn sonst würde es CI heute nicht mehr geben.

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Da die Landesmedienanstalten bezüglich der Call-in-Gewinnspiele keine Gesetzgebungs- oder Rechtsprechungs-Kompetenz besitzen, sind wir grundsätzlich auf die Mitarbeit der einzelnen Sender angewiesen.

Seit 6 Jahren gibt es keine Regulierungsmöglichkeit, sondern nur die unverbindlichen Gewinnspielregeln. Offensichtlich reicht den LMAen diese Regeln und man ist mit deren (Nicht-)Anwendung zufrieden. Denn sonst hätte man schon lange verbindliche Regeln.

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der zum 1. September 2008 in Kraft treten wird, ermächtigt die Landesmedienanstalten eine rechtsverbindliche Satzung zu erlassen. Seit Mai 2008 liegt ein Entwurf der Satzung vor, indem (sic) auch die von Ihnen angesprochene Problematik geregelt wird. Da es sich hierbei noch um einen Entwurf handelt, können wir Ihnen leider noch keine genauen Angaben zum Inhalt der Satzung machen.

Es gibt einen "Entwurf". Boaah - das ging aber zügig! Allerdings ist dieser Entwurf für die CI-Veranstalter genauso irrelavant wie die GewSpReg. Dieser Entwurf scheint über Seite 1 noch nicht hinausgekommen zu sein, denn sonst könnte man vielleicht doch "genauere Angaben" machen.

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Aufgrund des im September 2008 in Kraft tretenden 10. Rundfunksänderungsstaatsvertrags wollten wir erst die neuen Entwicklungen in Bezug auf TV-Gewinnspiele abwarten.

Ach so - man muss erst die "neuen Entwicklungen" abwarten. Welche denn? Die zunehmende Fairness und Transparenz bei CI? Oder die Länge der Durchstellpausen? Oder die hohen Gewinnmöglichkeiten, die kaum ausgezahlt werden?

Oder geht es um den Jugendschutz? Möglicherweise ist man sich noch nicht sicher, welche Auswirkungen die Passage "Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren." aus dem neuen RStV auf CI haben wird. Aber man findet bestimmt eine Möglichkeit, damit CI auch diese "Hürde" übersteht.

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und bitten Sie um Verständnis für die verspätete Beantwortung Ihres o.g. Schreibens.

Diese "Informationen" verstärken nur den Eindruck, dass die LMAen überhaupt kein Interesse an einer Regulierung von CI haben. Dieses Schreiben verdeutlicht eher die Hinhalte-Taktik, die es schon seit Jahren gibt. Wenn die LMAen CI beschränken wollen würden, gäbe es bereits einen Text zur Regulierung, der mit Inkrafttreten des 10. RStV gültig wäre.

Glücklicherweise wird in der Öffentlichkeit gerade über die Auswirkungen des neuen RStV auf die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender (Online-Auftritte) diskutiert. Das ist praktisch, denn dadurch kann man das Thema CI erst mal unter den Tisch fallen lassen. Wenn der neue RStV gültig ist, kann man nach wie vor auf die mangelnde Handhabung bei CI verweisen und zusätzlich anmerken, dass man an einem "Entwurf" für CI arbeitet. Wie dieser Entwurf aussieht und vor allem, ab wann er gültig ist, steht mal wieder in den Sternen.

Also ist Abwarten angesagt und das können die LMAen sehr gut.



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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Freitag, 04.07.2008, 00:14 
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Ausgangsbeschwerden;

1. http://www.citv.nl/forum//viewtopic.php?p=122239#122239
2. http://www.citv.nl/forum//viewtopic.php?p=123298#123298

Antwort;

Zitat:
Sehr geehrter Herr,

wir nehmen Bezug auf Ihre Programmbeschwerden vom 13. Juni und 23. Juni 2008

Sie beanstanden hierin, dass es trotz relativ langer Spielrundenzeiten und eines recht leichten Schwierigkeitsgrades der Rätsel zu einer Beendigung dieser Spiele von Seiten des Veranstalters ohne Gewinnauszahlung kam.

Eine Sichtung des beanstandeten Sendematerials ergab das folgende Bild:

In der Tat wurde in den von Ihnen geschilderten Fällen der zuvor beworbene Gewinn nicht ausgespielt. Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass – nach Angaben der jeweiligen Moderatorin – niemand zum richtigen Zeitpunkt die entsprechende Leitung getroffen habe. Gespielt wurden die betreffenden Spiele im so genannten Leitungs-Hot-Button-Modus. In diesem Modus müssen die kommunizierten Gewinnleitungen genau zu dem Zeitpunkt getroffen werden, in dem auch die jeweilige Gewinnleitung aktiviert wird. Der Anrufer wird in diesem Fall entweder direkt im Studio mit der Moderatorin verbunden oder hat die Möglichkeit sich für eine evtl. Gewinnerauswahl bei Beendigung der Spielrunde zu registrieren.

Die LfM hat sich bezüglich des geschilderten Sachverhalts mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt und um Stellungnahme sowie – gem. Ziffer 8.2 GewinnSpielReg – um Übersendung der technischen Protokolle über die tatsächliche telekommunikationstechnische Herstellung von Verbindung in den betreffenden Sendungen gebeten.*

Über die inhaltliche Stellungnahme des Veranstalters und den weiteren Gang der Überprüfung werden wir Sie zu gegebener Zeit gerne informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Referentin Aufsicht
Landesanstalt für Medien NRW (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf



*
Spoiler: 
Das finde ich noch spannend, was da wohl für Verbindungen hergestellt wurden... Rolling Eyes Zumindestens hat der Veranstalter etwas Arbeit...
MIT PROTOKOLLEN Auslachen von rechts




Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  eckberk
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BeitragVerfasst am: Freitag, 04.07.2008, 00:49 
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« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:
Ausgangsbeschwerden;
(...)
Sie beanstanden hierin, dass es trotz relativ langer Spielrundenzeiten und eines recht leichten Schwierigkeitsgrades der Rätsel zu einer Beendigung dieser Spiele von Seiten des Veranstalters ohne Gewinnauszahlung kam.
Eine Sichtung des beanstandeten Sendematerials ergab das folgende Bild:
In der Tat wurde (...)
Über die inhaltliche Stellungnahme des Veranstalters und den weiteren Gang der Überprüfung werden wir Sie zu gegebener Zeit gerne informieren.
(...)
Referentin Aufsicht
Landesanstalt für Medien NRW (LfM)
(...)


werden wir Sie gerne informieren... Na toll... Die haben "eine Sichtung" gemacht??? Sensationell!!



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.07.2008, 13:03 
Titel:
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Ausgangsbeschwerde 10. Juli;
http://www.citv.nl/forum//viewtopic.php?p=125008#125008

Standardantwort 16. Juli;

Zitat:
vielen Dank für Ihre Programmbeschwerde vom 10. Juli 2008 und Ihr dadurch zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.

Sie beanstanden hierin eine mögliche Reduzierung der Gewinnsumme von 12 Geldpaketen auf EUR 500,-.

In der Tat ist eine Herabsetzung der Gewinnsumme gem. Ziffer 3.4 Aussagen zu Gewinnsummen der Anwendungs- und Auslegungsregeln für Fernsehgewinnspiele nicht zulässig.
Allerdings ist es nicht möglich, zur Beurteilung einer möglichen Herabsetzung auf die Errechnung eines Durchschnittswertes, der sich aus dem Inhalt der bis zu einem bestimmten Sendungszeitpunkt gewonnenen Geldpakete ergibt, zurückzugreifen. Insbesondere dann, wenn nicht klar ist, ob in den verbliebenen Geldpaketen nicht auch höhere Geldbeträge enthalten sind.*
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Schreiben vom 17. Januar 2008 und 13. Dezember 2007 verweisen, in denen ähnliche Sachverhalte bereits diskutiert wurden.
Wie in den damaligen Fällen wird die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) aus den genannten Gründen auch in dem aktuell vorliegenden Fall kein aufsichtsrechtliches Beanstandungsverfahren einleiten.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Aufsicht
Landesanstalt für Medien NRW (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf


* Wenn in den verbleibenden Geldpaketen ein noch höherer Durchschnitt vorhanden gewesen wäre, wäre ja die Reduktion noch schlimmer !
Soviel zum logisch analytischen Teil dieser Antwort !
Shocked

---> Im Grunde genommen widerspricht diese Antwort den eigenen aufgestellten Regeln;

Zitat:
5.2 Irreführung/Falschinformationen
(....) Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).


Zitat:
3.4 Aussagen zur Gewinnsumme
Sowohl in der Moderation als auch in den mittlerweile häufig verwendeten Einblendungen der Gewinnsumme ist eindeutig auf die vom Sender sicher garantierte Gewinnsumme sowie auf eine ggf. zusätzlich eingeräumte Gewinnchance (Jackpot) hinzuweisen.


Ein Geldpaketespiel ist also gemäss geltenden Regeln und diesem Brief der lfm NRW gar nicht möglich, da die sichere Gewinnsumme während des Spiels nicht Garantiert wird !

Alles Verstanden ?
Shocked




Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  eckberk
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 17.07.2008, 15:36 
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1. Antwort der Beschwerdestelle, angesiedelt bei:
Programm und Medienförderung, Landesmedienanstalt Saarland (LMS).
Es ging um "KINDERLIEDERSINGER" (sic) bei MP und die fast 6stdg D-Pause beim Leo-Gesicht auf 9L.
-------------------------------------------
Sehr geehrter Herr XX,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Beschwerdeportal und den Hinweis auf Gewinnspielsendungen bei Neun Live und Viva. Da Sie in Ihrer Beschwerde konkrete Fälle bei Money Express (Viva) und Neun Live ansprechen, leite ich dieses Schreiben an die jeweils für die Aufsicht zuständige Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) weiter.

Bezüglich Ihrer generellen Kritik an der Aufsicht über Gewinnspiele im Fernsehen möchte ich darauf hinweisen, dass die Erfahrungen der letzten Jahre durch die Landesmedienanstalten auch an den Gesetzgeber herangetragen wurden. Ab 01. September 2008 sieht der Rundfunkstaatsvertrag erstmals in einem neuen § 8 a besondere Regelungen für Gewinnspiele in Rundfunk und Telemedien vor. Wesentliche Ziele sind Transparenz und Teilnehmerschutz. Die Landesmedienanstalten erarbeiten zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Grundlage derzeit eine Satzung für Gewinnspiele, die auch Bußgelder für bestimmte Verstöße vorsehen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
Programm und Medienförderung
Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken




"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Freitag, 18.07.2008, 11:37 
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« LMS » hat Folgendes geschrieben:
Ab 01. September 2008 sieht der Rundfunkstaatsvertrag erstmals in einem neuen § 8 a besondere Regelungen für Gewinnspiele in Rundfunk und Telemedien vor. Wesentliche Ziele sind Transparenz und Teilnehmerschutz. Die Landesmedienanstalten erarbeiten zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Grundlage derzeit eine Satzung für Gewinnspiele, die auch Bußgelder für bestimmte Verstöße vorsehen wird.

Mhhh, im Niggemeier-Artikel steht irgendwie etwas anderes.

Wenn die LMAen tatsächlich Interesse an "Transparenz und Teilnehmerschutz" bei CI hätten, wieso gibt es dann keine Meldungen in den Medien darüber? Wieso gibt es keine Veröffentlichung eines konkreten Textes über die Regeln für CI? Ab wann sie sie gültig? Warum diese nebulöse Hinhaltetaktik?

Wahrscheinlich hat man nichts Konkretes - zumindest nicht für den neuen RStV Ende 2008. Oder es gibt wieder samtweiche Wischi-waschi-Regeln, die von den CI-Veranstaltern leicht erfüllt werden können, ohne dass sich bei CI grundsätzlich etwas ändert.



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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Freitag, 18.07.2008, 12:20 
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Wenn das hier wirklich alles zum Thema "Gewinnspiele im Fernsehen" ist, was in den 10 . Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen wurde, dann "Gute Nacht":

« Änderungen im 10 Rundfunkstaatsvertrag » hat Folgendes geschrieben:
Es wird folgender neuer § 8a eingefügt:
"§ 8a Gewinnspiele
(1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; § 13 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
(2) Der Veranstalter hat der für die Aufsicht zuständigen Stelle auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele erforderlich sind."

Der von mir hervorgehobene Teil ist somit der einzige Teil, der für spätere Programmbeschwerden relevant sein könnte. Zu allen anderen Vorwürfen bezüglich Verstösse gegen die Punkte der Anwendungs- und Auslegungsregeln wird es wieder grosses Achselzucken seitens der Kontrollbehörden geben. Da gebe ich Brief und Siegel drauf!



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Freitag, 18.07.2008, 14:56 
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Wenn das hier wirklich alles zum Thema "Gewinnspiele im Fernsehen" ist (...)

(...) und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden.


Den Interessen nicht schaden ? Das tut es ja jetzt schon nicht, einseitig wohlverstanden zugunsten
der Veranstalter.... Rolling Eyes

Aber Spatz beiseite.... Cool

Niggemeier schreibt auch;

Zitat:
Eine Satzung soll diese allgemeinen Vorgaben um konkrete Richtlinien und Vorgaben ergänzen, was genau als Ordnungswidrigkeit gilt.


Diese, von M.v.O zitierte "Neue Callin - Weltordnung" soll wohl nur ein Titel für detailliertere Unterkategorien darstellen, oder hab ich jetzt wiedermal was logisch einfach, einfach logisch falsch Verstanden ? Cool



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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Montag, 11.08.2008, 12:47 
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Ausgangsbeschwerde, die umstrittene.... Wink ;
http://www.citv.nl/forum//viewtopic.php?p=127882#127882

Zitat:
vielen Dank für Ihre Programmbeschwerde vom 07. August 2008 und Ihr dadurch zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.

Sie weisen in Ihrer Beschwerde auf Spielabbrüche ohne ersichtlichen Grund in den Sendungen vom 06. sowie 07. August 2008 hin.

Hinsichtlich dieser von Ihnen auch bereits in früheren Beschwerden beanstandeten Spielpraxis steht die Landesanstalt für Medien in Gesprächen mit der
MTV Networks Germany GmbH sowie der VIVA Music Fernsehen GmbH & Co. KG.
Dies gilt auch für Ihre Beschwerden hinsichtlich der Reduktion von Gewinnsummen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während noch laufender aufsichtsrechtlicher Verfahren keine Informationen an Dritte weitergegeben werden können.

Sie rügen in Ihrer aktuellen Beschwerde vom 07. August weiterhin, dass nach der Durchstellung eines potenziellen Kandidaten, der sich – wenn auch nicht korrekt – meldete, jedoch keine Lösung nannte, nicht sofort ein weiterer Kandidat durchgestellt wurde.

Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass es sich im vorliegenden Fall zum einen nicht um einen klassischen Aufleger handelte und zum anderen das Spiel sich zu diesem Zeitpunkt nicht, wie in Ziffer 3.5 der Gewinnspielregeln gefordert, im Hot-Button sondern im Leitungs-Modus befand.*

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Landesanstalt für Medien NRW (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf


* Was nichts daran ändert das die Gewinnsummen NICHT ausbezahlt wurden, was aber nach GwSpReg. der Fall sein müsste, diese Anmerkung sei hier gestattet.

Und was ist bitte ein "klassischer Aufleger" ?
Immer noch wird zwischen Hot-Button und Leitungsspiel ein Unterschied gemacht, dass halte ich für einen grundlegenden Irrtum !



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  judea1lopöl
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BeitragVerfasst am: Montag, 11.08.2008, 16:14 
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Zitat:
vielen Dank für Ihre Programmbeschwerde vom 07. August 2008 und Ihr dadurch zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.



Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass es sich im vorliegenden Fall zum einen nicht um einen klassischen Aufleger handelte und zum anderen das Spiel sich zu diesem Zeitpunkt nicht, wie in Ziffer 3.5 der Gewinnspielregeln gefordert, im Hot-Button sondern im Leitungs-Modus befand.*

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Landesanstalt für Medien NRW (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf[/quote
(....)

Und was ist bitte ein "klassischer Aufleger" ?
Immer noch wird zwischen Hot-Button und Leitungsspiel ein Unterschied gemacht, dass halte ich für einen grundlegenden Irrtum !


Bei aller Liebe,allem Verständnis, das ich den Landesmedienanstalten gegenüber hege HINTERHÄLTIG ,
es ist dermassen lachhaft, zwischen den absurden unterschiedlichen Leitungsmodi zu differenzieren!
Nur die wenigen "Gutgläubigen" Wächter da, und viele können es ja nicht sein, glauben wirklich an diesen Blödsinn de luxe!
Na ja, kosequent insofern, als die Anstalten denselben mit abgesegnet hatten. Sie wussten schon, was sie tun, "transparent und fair", wie auch sie, die zu überwachenden Gremien sind...!
Und dann die Sache mit dem "klassischen Aufleger"!
Zum Totbrüllen!
Was ist das Gegenteil von "klassisch"; eine Stilform ja wohl nicht, der Neoklassiszismus kann es ja dann schon mal nicht sein, aber was dann? Confused
Das ganze Spektakel, wie mit den Beschwerden verfahren wird und besonders mit welch bizarren und lächerlichen Begründungen diese abgeschmettert werden, wird allmählich zu einer Farce, welche sich selber mittlerweile mehr und mehr übertrifft!
Es ist ein Skandal, oder wie sollte man es bezeichnen?



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Montag, 11.08.2008, 18:44 
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« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:
Und was ist bitte ein "klassischer Aufleger" ?

Zur Erklärung:

Der "klassische Aufleger" benutzt natürlich ein "klassisches Telefon", also etwa so was:



Wenn also nun der "klassische Aufleger" den Hörer auflegt (bzw. einhängt), dann hört man, kurz bevor die Verbindung unterbrochen wird, ein leises Quietschen. Dann haben wir es mit dem "klassischen Aufleger" zu tun.

Statt "klassischem Aufleger" wurde früher schlicht "Einhänger" gesagt. Dieser Begriff ist jedoch von den LMA nicht gewünscht. Irgendwie gefiel der den - meist älteren - männlichen Vorständen nicht. Warum? Keine Ahnung... Rolling Eyes



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Montag, 11.08.2008, 19:07 
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Wenn also nun der "klassische Aufleger" den Hörer auflegt (bzw. einhängt), dann hört man, kurz bevor die Verbindung unterbrochen wird, ein leises Quietschen.

Dieses Quitschen rührt aber nicht vom Aufhängen des Höhrers, sondern daher, das man in der "Quizzentrale" die Leitung neu steckt, um den nächsten Anrufer durchzustellen:





Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 12.08.2008, 03:40 
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Quietschen. "Einhänger"


« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Quietschen. "Leitung neu"


Ok, ok leuchtet mir ein, alles nachvollziehbar.
Eben erreichte mich noch von einem Insider die Erklärung zum nötigen Treffen der Leitung "im richtigen Moment", also der Moment vor dem falschen Umstecken des klassischen Auflegers;

---> Hier das Ergebnis der im falschen Moment durch einen klassischen Aufleger getroffenen Leitung 7, links zu erkennen.



Daher kann man nur jedem Redakteur den Tipp geben die Leitung zum richtigen Moment freizugeben um solchen Materialverschleiss zu unterbinden, kostet schliesslich alles Geld.



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  MrNoname
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 16.09.2008, 15:09 
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Also, ich habe nun zum ersten Mal eine abschließende Antwort bekommen von einer Landesmedienanstalt.

http://citv.nl/viewtopic.php?t=1066&start=30 Dort habe ich damals mal einen Bericht über die "Lars Vegas"-Show auf Radio RPR1 geschrieben. Anscheinend hatte ich aber vegessen, den konkreten Wortlaut meiner Programmbeschwerde via programmbeschwerde.de hier im Forum zu posten. Konnte den eben nicht wiederfinden.

RPR1 hat die Sendung wohl unterdessen eingestellt.

Die Antwort der zuständigen LMK (Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz, www.lmk.de):

Zitat:


12.September 2008
[...]

Radio RPR1: "Lars Vegas" - Ihr Zuschauerhinweis"

Sehr geehrter Herr...,
hinsichtlich der Sendung "Lars Vegas" im Programm von RPR1 hatten Sie auf mögliche Verstöße gegen rundfunkrechtliche Normen hingewiesen. Insbesondere hatten Sie auf möglicherweise irreführende Äußerungen und die womöglich unzureichende Information des Publikums aufmerksam gemacht.

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat das Sendeformat überprüft, hierbei in der Tat Auffälligkeiten festgestellt und gegenüber dem Veranstalter RPR ein förmliches aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet.

In der Konsequenz kann ich Ihnen mitteilen, dass RPR1 die Sendung "Lars Vegas" nunmehr eingestellt hat.

Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis, mit dem Sie die LMK maßgeblich in ihrer Aufsichtstätigkeit unterstützt haben.

Mit freundlichen Grüßen,
....



1. Die LMK hat vergleichsweise schnell reagiert (<3 Monate)
2. Das Forum - denn nur deswegen kam ich überhaupt auf die Idee eine Mail bezüglich "Lars Vegas" zu schreiben - hat hier anscheinend "maßgeblich" dazu beigetragen, dass die LMK ein Verfahren einleitete, welches eventuell und zumindest ein Grund für RPR war, die Sendung einzustellen.

Laughing Laughing Laughing



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
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