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  redled
Grünes Mitglied

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BeitragVerfasst am: Sonntag, 02.03.2008, 14:20 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Jedes Glücksspiel in Deutschland unterliegt strengsten Vorschriften. Da wird überwacht, da werden Bußgelder verhängt. Aber bei Call-in kann jeder, sobald er von der Motorik her in der Lage ist ein Telefon zu bedienen, unkontrolliert anrufen, egal ob spiele- oder alkoholsüchtig.


Dazu folgende Passage aus der Goldmedia-Studie zum Thema Telefonmehrwertdienste von 2006:

Zitat:
Einzelheiten zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen und zur Vergabe von
Lizenzen regelt der am 01. Juli 2004 neu in Kraft getretene Lotteriestaatsvertrag.
Im November 2003 waren wesentliche Punkte dieses Staatsvertrages von den
Ministerpräsidenten der Länder diskutiert
worden, wobei der wachsende Bereich
der Telefon-Spiele in TV und Hörfunk jedoch aus politischen Gründen ausgeklammert
wurde
. Eine Definition bspw. der Geringfügigkeitsgrenze beim Spieleinsatz
fehlt deshalb bis heute. ->113


Also kann man den Gewinnspielveranstaltern gar keinen Vorwurf machen Wink
Man muss den oben genannten Ministerpräsidenten in den Hintern treten Cool
Das muss man sich mal vorstellen. Da werden Entscheidungen auf politischer Ebene getroffen,
die es den Veranstaltern ermöglicht, diese Abzocke ohne rechtliche Konsequenzen durchzuführen
und die Masse abzuzocken. Deshalb passiert hier auch nichts bezüglich Beschwerden, Vorfälle etc.

« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
...Bei den Privatsendern ist es doch mittlerweile schon gang und gäbe, die öffentlich-rechtlichen halten sich (noch) vornehm zurück...


Naja, auch hier haben die Privaten wieder die Hände im Spiel gehabt:

Zitat:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sahen sich bzgl. des Einsatzes von
kostenpflichtigen Rufnummern in den Jahren 2002 bis 2004 zunehmender Kritik
ausgesetzt. Es stellte sich die Frage, inwieweit entsprechende Angebote vor dem
Hintergrund der Gebührenfinanzierung gerechtfertigt seien. So kritisierten die
privaten Rundfunkveranstalter immer wieder
, die Telefon-MWD in den öffentlichrechtlichen
Programmen führten zu einer Verzerrung des Marktes und letztlich zu
Mindereinnahmen für die Privatsender. Zudem sei in den meisten Fällen unklar,
wie hoch die Rufnummern-Erlöse ausfallen und wofür sie Verwendung finden.->118
ARD und ZDF argumentierten dagegen, dass der Einsatz von MWD nur erfolge,
wenn dies redaktionell notwendig sei (z.B. bei Votings), oder um darüber zusätzliche
Servicedienste anzubieten, von denen die TV-Zuschauer profitieren. Zudem
waren bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zumeist von vornherein günstigere
Tarifstufen als bei den Privaten im Einsatz.->119


... was für ein erbärmliches Gejammer Laughing ,äh...scheinheiliges Geheuchel Twisted Evil

Und weiter:

Zitat:
Nichtsdestotrotz führte die breite Kritik an der Nutzung kostenpflichtiger Rufnummern
dazu, dass ARD und ZDF im September 2004 Selbstverpflichtungserklärungen
verabschiedeten, die den Verzicht auf zeitbezogene Rufnummernvarian-ten, insbesondere 0190, beinhalteten.120 Bereits im April 2005 trat zudem eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in Kraft. In § 13 RStV heisst es seitdem mit Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Sender:
?Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehrwertdiensten dürfen nicht erzielt
werden.?

Damit werden Dienste über kostenpflichtige Rufnummern zwar nicht vollständig
ausgeschlossen, allerdings darf mit diesen kein Gewinn mehr erwirtschaftet werden.
Das Anrufentgelt darf nur noch den durch die MWD-Einbindung auf Seiten
des Senders direkt entstehenden Aufwand abdecken.


Die halten sich nicht zurück! Die dürfen nicht abzocken Razz

« 113 » hat Folgendes geschrieben:
Der Entwurf zur Überarbeitung des Staatsvertrages hatte zunächst eine Passage enthalten, wonach die Höhe des Teilnahmeentgelts für die Einordnung als lizenzpflichtiges Glücksspiel unerheblich sei. Diese wurde aber letztlich gestrichen ?offenbar im Interesse der Sender, die entsprechende Spiele veranstalten.


« 118 » hat Folgendes geschrieben:
9Live-Chefin Christiane zu Salm monierte auf den Medientagen München 2003, dass nach
eigener Zählung in der Programmwoche vom 13. bis 19. September 2003 innerhalb von 262
ARD-Sendungen 116 mal eine kostenpflichtige Telefonnummer und 19 mal eine Faxabruf-
Nummer eingeblendet wurde. Den öffentlich-rechtlichen Sendern warf sie in diesem Zusammenhang
Ideenklau und unlautere Nebeneinnahmen vor. Vgl. ?Neun-live-Chefin wirft ARD
und ZDF Ideenklau vor? in Sat + Kabel vom 23.10.1003.


« 119 » hat Folgendes geschrieben:
Bspw. für die Teilnahme an Votings und Gewinnspielen 0,24 oder 0,12 Euro anstelle von
0,49 Euro.


Vielleicht sollte man einmal in Erfahrung bringen, wer genau für die Streichung der entsprechenden Passagen verantwortlich war, oder die Streichung befürwortet hat Wink
Dieses Land ist eine Schande! Zumindest die Führung bzw. der Einfluss des Geldes auf politische Entscheidungen, damit sich ein paar Wenige an der breiten Masse bereichern können.
Die Politiker unterstützen dies mit Rat und Tat. Wem kümmert das Volk Wink
Das stinkt so gewaltig nach Korruption und Vetternwirtschaft, daß ein Arsch gar nicht ausreichen würde, um so viel Gestank zu produzieren.


Quelle der Zitate: Goldmedia GmbH, Berlin
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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BeitragVerfasst am: Sonntag, 02.03.2008, 16:24 
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Ich will es ja gar nicht ausschließen, aber es muss nicht unbedingt Vetternwirtschaft und Korruption dahinter stecken. Da spielt die ganz normale Angst mit, einen "wichtigen Posten" zu verlieren. Schließlich legt man sich mit Medienkonzernen an, die auch noch untereinander verflochten sind.

Da kann eine Sendergruppe, idealerweise noch unterstützt von der BLÖD-Zeitung, schon mal ganz schnell das Ende einer Karriere herbeiführen. Das braucht nur zwei bis drei Tage entsprechende Berichterstattung. Andererseits, im Falle einer bevorzugten Behandlung, können die unendlich hilfreich sein. Die gerade gelaufene Hamburg-Wahl ist ein wunderschönes Beispiel dafür, wie man Kandidaten unterschiedlich in den Medien darstellen kann.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Montag, 03.03.2008, 00:07 
Titel:
 ­­­­

« redled » hat Folgendes geschrieben:
« 118 » hat Folgendes geschrieben:
9Live-Chefin Christiane zu Salm monierte auf den Medientagen München 2003, dass nacheigener Zählung in der Programmwoche vom 13. bis 19. September 2003 innerhalb von 262
ARD-Sendungen 116 mal eine kostenpflichtige Telefonnummer und 19 mal eine Faxabruf-
Nummer eingeblendet wurde. Den öffentlich-rechtlichen Sendern warf sie in diesem Zusammenhang
Ideenklau und unlautere Nebeneinnahmen vor. Vgl. ?Neun-live-Chefin wirft ARD
und ZDF Ideenklau vor? in Sat + Kabel vom 23.10.1003.

Das ist aber schon sehr lange her! Wink
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  Pixel92
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Beiträge: 30
BeitragVerfasst am: Montag, 03.03.2008, 06:34 
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Allerdings. Laut dir und deinem Datum nämlich genau 1005 Jahre.
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  redled
Grünes Mitglied

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BeitragVerfasst am: Montag, 03.03.2008, 09:01 
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@Lukas27 & Pixel92

Natürlich habt Ihr den wichtigen und interessanten Teil des obigen Textes richtig erfasst und interpretiert. Da stehen im Grunde Antworten auf einige Fragen und Ihr zieht Euch an der Jahreszahl aus einen unbedeutenden Nebensatz hoch. Ne richtige Glanzleistung...
9live würde 2 Geldpakete dafür locker machen Wink
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  Pixel92
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Beiträge: 30
BeitragVerfasst am: Montag, 03.03.2008, 22:00 
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Tut mir Leid. Ich bin in meinem tiefen Inneren manchmal noch ein Kind. Aber zurück zum Thema. wo waren wir? Ach ja. Ich war dabei offene Türen einzurennen und alle anderen haben sinnvoll gegen 9live argumentiert.
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  Jigsaw
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BeitragVerfasst am: Samstag, 06.09.2008, 10:17 
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
cih weiß nicht, ob man eine Strafanzeige veröffentlichen darf -- wenn nicht, bitte löschen!
Jedenfalls ist hier meine jüngste. Irgendwelche Korrekturen nötig?:


eckberk, das wird nichts bringen. Du kannst keine Strafanzeige aufgeben, da du kein Betroffener bist. Wenn du selbst betrogen wurdest, dann kannst du jemanden anzeigen.

Also besser die Energie für Beschwerden bei den LMAs einsetzen.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx
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  eckberk
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Samstag, 06.09.2008, 10:38 
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« Jigsaw » hat Folgendes geschrieben:
(...) eckberk, das wird nichts bringen. Du kannst keine Strafanzeige aufgeben, da du kein Betroffener bist.

Wäre nicht meine erste... Die bisherigen habe ich nur nicht hier veröffentlicht..
Außerdem: Anzeigeberechtigt ist jedermann, nicht nur ein Geschädigter.

Es ist eine verbreitete Fehlmeinung, dass man nur Strafanzeige erstatten kann, wenn man selbst Geschädigter ist. Nein, jeder kann! Vgl. zB wikipedia (Stichwort Strafanzeige) oder Auskunft der Polizei:

"POLIZEI
Strafanzeige
Jedermann kann den Strafverfolgungsbehörden (= jede Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft) persönlich oder schriftlich ein mutmaßlich strafbares Geschehnis anzeigen."


http://www.polizei-beratung.de



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Samstag, 06.09.2008, 12:19 
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Ja, das ist richtig. Das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten, hat jeder, der Kenntnis von einer Straftat erlangt.

Ich denke, @Jigsaw meint die Zivilklage. Die geht nur, wenn man selbst betroffen ist.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  Vladdie134
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BeitragVerfasst am: Samstag, 06.09.2008, 13:53 
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Jigsaw meint die Zivilklage. Die geht nur, wenn man selbst betroffen ist.
Vermutlich meint er den Strafantrag. Wink Allerdings ist Abzocke kein antragspflichtiges Delikt. Und ich bin mir nichtmal sicher, ob das überhaupt ein Abzocke war, denn im Paragraphen im StGB steht:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gehen wir das mal durch.
Zitat:
rechtswidrigen Vermögensvorteil
Es steht immer da, wie viel ein Anruf oder eine SMS kostet, es wird erwähnt, und es gibt die Meldung, dass Anrufe aus Mobilfunknetzen abweichen können. Also nicht rechtswidrig, da der Zuschauer über die Kosten eines Anrufs aufgeklärt wird.
Zitat:
das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält
Es wurden Berufe gesucht. Nicht mehr und nicht weniger. Als Selbständiger kann ich mich mit so ziemlich jeder Berufsbezeichnung benennen, die ich für Richtig halte. Bisher waren Berufe wie "Berater", "Finanzberater", "Produktberater", etc. nicht geschützt, und bis auf "Finanzberater" sind sie es immer noch nicht - und sie sind trotzdem keine Lehrberufe, oder werden von der Agentur für Arbeit aufgeführt. Genauso der Kommentator. Das sind gängige Berufe, die wirklich jeder schonmal gehört hat, der volljährig ist, und der schonmal ein Sportspiel gesehen ht oder in einer Bank war. Insofern sind auch diese beiden Punkte nicht gegeben.
Bleibt am Schluss nur noch eines.
Zitat:
Wer in der Absicht
Absicht impliziert immer einen Vorsatz, welcher komplett und ohne Umschweife nachzuweisen ist. Weder eine gewisse Häufigkeit oder eine Auffälligkeit im Spielverhalten noch sonst eine Gegebenheit außer der Tatsache, dass das Absichtlich gemacht wurde, ist ein Vorsatz. Punkt. Da kann man noch so viel unterstellen, interpretieren, an diesem Punkt wird es letztendlich scheitern. Denn einen Vorsatz nachzuweisen, ist schwieriger als einen Mordprozess ohne Leiche und Tatwaffe zu führen.


Versteht mich nicht falsch, ich finde das Verhalten von 9Live bestenfalls fragwürdig. Aber man muss auch sehen, dass, wenn denen nicht ein grober Fehler passiert (und damit meine ich nicht ein angeschaltetes Micro), dann wird auf strafrechtlicher Ebene nichts passieren.
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  eckberk
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BeitragVerfasst am: Samstag, 06.09.2008, 19:02 
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an: Vladdie134"

Du schreibst zum rechtswidrigen Vermögensvorteil:
"Es steht immer da, wie viel ein Anruf oder eine SMS kostet, es wird erwähnt, und es gibt die Meldung, dass Anrufe aus Mobilfunknetzen abweichen können. Also nicht rechtswidrig, da der Zuschauer über die Kosten eines Anrufs aufgeklärt wird."

Das ist etwas oberflächlich. Rechtswidrig ist ein Vermögensvorteil, auf den man kein Recht hat, dh wenn der Täter auf ihn (nach bürgerlichem oder öffentlichem Recht) keinen Anspruch hat.
Rechtswidrig ist zB ein Vermögensvorteil, der durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde.
---------------
Du schreibst: "Es wurden Berufe gesucht. (...) Als Selbständiger kann ich mich mit so ziemlich jeder Berufsbezeichnung benennen, die ich für richtig halte. (...) Genauso der Kommentator. Das sind gängige Berufe"

Etwas zu kurz gegriffen, denn der Sender betont ja in seinen Spielregeln, dass nur "Lehrberufe" gesucht werden
---------------
Du schreibst: "Absicht impliziert immer einen Vorsatz, welcher komplett und ohne Umschweife nachzuweisen ist. (...) einen Vorsatz nachzuweisen, ist schwieriger als einen Mordprozess ohne Leiche und Tatwaffe zu führen."

Vorsatz: Eventualvorsatz genügt (dolus eventualis), dh: wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns für möglich hält und ihn zugleich billigend in Kauf nimmt



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  MrNoname
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 120
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.09.2008, 18:31 
Titel:
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Zitat:
Du schreibst: "Es wurden Berufe gesucht. (...) Als Selbständiger kann ich mich mit so ziemlich jeder Berufsbezeichnung benennen, die ich für richtig halte. (...) Genauso der Kommentator. Das sind gängige Berufe"

Etwas zu kurz gegriffen, denn der Sender betont ja in seinen Spielregeln, dass nur "Lehrberufe" gesucht werden


Also, gibt es diese Spielregel, dass nur Lehrberufe gesucht werden, irgendwo schriftlich? Website, oder so?
Vor allem eine Definition laut 9live ein Lehrberuf ist (Verweis auf BA für Arbeit,...)?
Ansonsten siehste ziemlich alt aus, was den Vorsatz angeht. Selbst wenn der Moderator "irrtümlicher-" bzw. "täuschenderweise" während der Moderation erwähnt hätte, dass nur Lehrberufe gesucht werden.

Wenn es eine solche Spielregel und idealerweise noch ne Definition "zu Lehrberuf" seitens 9live gibt, gleich mal als Beweis mitschicken. Ansonsten müsste die StA das selbst ermitteln... Rolling Eyes



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
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  Vladdie134
Kleiner grüner Gnom
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Beiträge: 13
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.09.2008, 22:30 
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Zitat:
Rechtswidrig ist ein Vermögensvorteil, auf den man kein Recht hat, dh wenn der Täter auf ihn (nach bürgerlichem oder öffentlichem Recht) keinen Anspruch hat.
Rechtswidrig ist zB ein Vermögensvorteil, der durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde.
Ja, und weiter? Dem Zuschauer werden weder falsche Tatsachen vergespiegelt, noch wahre Tatsachen verschleiert. Ein Anruf kostet 50 Cent aus dem deutschen Festnetz. Punkt. Noch genauer kann man es ja nicht sagen. Das Durchstellen hingegen und die Chance zu Gewinnen sind davon widerrum getrennt. Die 50Cent sind ein Einsatz, wie ein Los. Man wird zu einem zufälligen Zeitpunkt durchgestellt. Und hier ist wiederum ein großen Problem: Zufall ist nicht fest definiert. Es gibt geläufige, übliche Anwendungen dafür, aber es kann auch etwas ganz abstruses sein. Grundsätzlich hat 9Live allerdings Recht, wenn behauptet wird, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, durchgestellt zu werden. Dennd as ist es ja auch. Dass dazu erst ein Mechanismus aktiviert werden muss, ist zweitrangig, denn wenn dieser aktiviert wäre, würde ich die Möglichkeit erhalten, am Gewinnspiel teilzunehmen. Dass der Moderator da vorne Mist brabbelt etc. um zum Anrufen zu animieren, dass der HotButton suchen würde, spielt hierbei keine Rolle. Dazu komme ich weiter unten aber nochmal.


Zitat:
der Sender betont ja in seinen Spielregeln, dass nur "Lehrberufe" gesucht werden
Da habe ich jetzt mal auf der Seite von 9Live gesucht, diesbezüglich allerdings nichts gefunden. Wo soll das denn genau stehen?

Zitat:
Vorsatz: Eventualvorsatz genügt (dolus eventualis), dh: wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns für möglich hält und ihn zugleich billigend in Kauf nimmt
Ja, genau! Wenn ich auf dich mit einer Pistole schieße, nehme ich billigend in Kauf dich zu töten, es sei denn ich bin ausgebildeter Scharfschütze, und schieße dir in dein Bein. Wäre also kein Problem, ein Tötungsdelikt anzuführen.
Aber wir reden hier von Abzocke, das heißt, selbst einen Eventualvorsatz nachzuweisen, ist sehr schwer. Jeder Jurist wird dir bestätigen, dass es leichter ist, einen wirklichen Vorsatz nachzuweisen, als die Tatsache, man würde etwas zumindest billigen, da die Frage nach dem Motiv deutlich klarer ist.

Und aus diesem Grund würde mich interessieren, wo steht, dass nur Lehrberufe gesucht werden. Denn lediglich die Tatsache, dass man Berufe sucht, wäre noch kein Vorsatz, man würde es auch nicht billigend in Kauf nehmen, andere Leute zu schädigen, indem man einfach die Leitungen nicht freischaltet. Denn es heißt ja nur, dass du zu jedem Zeitpunkt jemand durchgestellt werden könnte. Und diese Aussage ist inhaltlich absolut korrekt. Die Tatsache, dass der Moderator "Lehrberufe" gesagt hat, schließt auch nicht auf einen Eventualvorsatz, und schon gar nicht auf einen Vorsatz. Sicherlich muss er sich der Tatsache bewusst sein, dass auf das, was er sagt, andere Leute reagieren - allerdings kann es auch nur ein Versehen gewesen sein, ein Versprecher. Das meinte ich mit, man muss es als Staatsanwalt definitiv nachweisen können. Und um das nachzuweisen müsste man ein Ermittlungsverfahren eröffnen. Dies geschieht nach der Anzeige aufgrund des Anfangsverdachts. Aber dann wird die Akte auch schnell wieder geschlossen werden. Denn da wird sich nunmal kein Staatsanwalt die Finger verbrennen - es ist nunmal nicht strafbar (wenn nicht explizit schriftlich irgendwo festgehalten wurde, oder durch eine Texteinblendung kommuniziert wurde, dass lediglich Lehrberufe gesucht wurden).
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Sonntag, 07.09.2008, 22:40 
Titel:
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« Vladdie134 » hat Folgendes geschrieben:
Aber dann wird die Akte auch schnell wieder geschlossen werden.


Dein Eifer in Ehren, aber das sollte auch mit der Diskussion hier passieren. Es handelt sich hier um
den Beschwerdepost - Fred.
Vielleicht sollte jemand einen neuen Fred für diese Diskussion um rechtliche Umstände, die ich in der Basis durchaus spannend finde, anlegen.

Sonst finden/sehen Forumsleser den Wald wieder nicht vor lauter Bäumen.... Wink

Und an eckberk;
Weitermachen !



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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Gesplittet am: Montag, 08.09.2008, 00:20 Uhr von E.R.PEL
Gesplittet vom Beitrag Hier bitte Eure E-Mails posten aus dem Forum Beschwerden an die LMA
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