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START » CALL-TV IN TV, RADIO & INTERNET » CALL-TV IM FERNSEHEN » 3+, Star-TV, U1 TV (Schweiz) - STAR CALL » STAR ARCHIV

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LIVE: SWISSQUIZ [15.03.07 - 25.01.10]
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Samstag, 05.01.2008, 19:29 
Titel:
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Empfänger via Email
Bundesamt für Kommunikation (Bakom)
Abteilung Radio & Fernsehen
Zukunftstrasse 44 Auslachen von rechts
Postfach
2501 Biel
Telefon: +41 32 327 55 11
Fax: +41 32 327 55 55
info@bakom.admin.ch

sowie an die Ombudsstelle der Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen- und rätoromanischen Schweiz (Alle Betreffend ausser der SRG, die hat hat eigene Ombudsstelle).
Herrn Dr. Oliver Sidler (Stellvertreter) / sidler@ombudsstelle-rtv.ch
http://www.ombudsstelle-rtv.ch/ombudspersonen.html

Man Beachte !; In der Schweiz besteht die Ombudsbehörde aus GANZEN 2 PERSONEN für alle SENDER ausser SRG !!!!!!! Auslachen von rechts WAND

Aufgaben & Verfahren;
Spoiler: 
Aufgaben
Die Ombudsstelle behandelt Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzuung der Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG ? SR 784.10) oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts sowie gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter.
Verfahren

Jedermann kann eine Sendung innert 20 Tagen seit der Ausstrahlung oder nach der Ablehnung des Begehrens um Zugang zum Programm bei der Ombudsstelle beanstanden. Bezieht sich die Beanstandung auf mehrere Sendungen, so beginnt die Frist mit der Ausstrahlung der letzten beanstandeten Sendung. Die erste beanstandete Sendung darf jedoch nicht länger als drei Monate vor der letzten zurückliegen. Die Beanstandung muss schriftlich eingereicht werden. In einer kurzen Begründung ist anzugeben, in welcher Hinsicht die gerügte Sendung inhaltlich mangelhaft oder die Verweigerung des Zugangs zum Programm rechtswidrig sein soll.

Die Ombudsstelle prüft die Angelegenheiten und vermittelt zwischen den Beteiligten. Dabei kann sie insbesondere:

die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen;
für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen;
Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben;
die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren.
Die Ombudsstelle hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung orientiert die Ombudsstelle die Beteiligten schriftlich über die Ergebnisse ihrer Abklärungen und die Art der Erledigung der Beanstandung. Im beiderseitigen Einverständnis kann mündliche Erledigung erfolgen.
ALSO DER SELBE WISCHIWASCHI -SCHROTT WIE IN DEUTSCHLAND !!!

Nach Behandlung der Beanstandung stellt die Ombudsstelle dem Programmveranstalter Rechnung. Auf Antrag der Ombudsstelle oder des Veranstalters kann die Beschwerdeinstanz im Falle einer mutwilligen Beanstandung die Verfahrenskosten der Person auferlegen, welche die Beanstandung eingereicht hat




B???.., N.......... und vorsätzliche T????. auf U1-TV

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich Kontaktiere Sie mit einer Programmbeschwerde betreffend dem Sender U1 ? TV.
Da nicht vollständig ersichtlich ist, ob Sie die richtige Anlaufstelle sind, bzw. wer nun in der Schweiz für öffentlich Ausgestrahlte Programme Beschwerden entgegennimmt und ggf. Sanktionen verhängen kann, bzw. eine Beurteilung abgeben kann, gelange ich an Sie.
Ich bitte Sie mir ggf. mitzuteilen wer Zuständig ist.

In der Sendung ?Swiss Quiz? (Mehrwertnummerngewinnspiel) auf U1-TV, Ausgestrahlt als ?MONEY-EXPRESS?, Gesendet am 05.12.2008 zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr konnte ich folgende Begebenheiten feststellen.
Diese Sendnung wird von folgender Firma Produziert;
Callactive GmbH, München, Deutschland, diese Produziert für die Sender Sender 3+, StarTV, U1 und Viva Schweiz, soviel bekannt direkt von München aus.

Gesucht wird die Tiersuche ALFENTE also ELEFANT
Es wird massiv verbal durch die Moderatorin Druck erzeugt um zum Anrufen zu Animieren.
Es werden mehrere, ja dutzende Erfolglose Countdowns gespielt die den Eindruck Erwecken, es werde nach deren Ablauf jemand zur Lösungsgebung durchgestellt.
Soweit ich dies nachvollziehen konnte wurde nicht mittels Einblendung auf die Teilnahme erst ab 18 Jahre hingewiesen, nur 2-3 mal verbal durch die Moderatorin. Dies ist also eine Verletzung und Gefährdung des Jugendschutzes.
Mittels einem Geldband mit Geldscheinen die in ein Becken fallen, wird den Anrufern ein stetig ansteigender hoher Gewinn Suggeriert, der nach stoppen des Geldbandes und zählen auf 5'700.- CHF beziffert wird.
Gegen Schluss der Sendung und nach mehr als 1 Stunde in der NIEMAND ins Studio gestellt wurde (Bei laufendem Geldband, wohlverstanden), wird dieser Gewinn auf 3'000.- CHF Reduziert (Also fast halbiert), weil man nun einen Tipp gibt. Der sieht dann so aus; ELE_ANT
(Was ja bei Durchstellen eines Anrufers nicht nötig wäre)


Im Laufe der Sendung hörte man folgende Lösungsversuche; ALF, ENTE und einmal gar nichts.

Die unberechtigte Reduktion der Gewinnsumme gegen Ende der Sendung, sowie ein erhöhter nötigender Druckaufbau ist anscheinend mehrfach schon in dieser Sendung vorgekommen, wie Sie hier entnehmen können;
http://citv.nl/viewtopic.php?p=105417#105417

Auf dieser Seite entnehmen Sie auch das Teilprotokoll dieser Sendung, sowie weitergehende Protokollierungen von Zuschauern.

Ich bitte Sie mir mitzuteilen, inwiefern so eine offensichtliche Abzocke weiterhin Sanktionslos über die Schweizerischen Bildschirme laufen darf und wer für die Behandlung dieser Beschwerde ggf. zuständig ist.

Besten Dank für Ihre Stellungsnahme
Mit freundlichen Grüssen



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
 Dieses Thema ist gesperrt. Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nebelspalter ist zur Zeit offline 
  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Samstag, 05.01.2008, 23:14 
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 ­­­­

Könnte jemand der das "Swissquiz 2 Night" empfängt mal ein paar screens von der momentanen sendung posten?
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 06.01.2008, 00:30 
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« grescho » hat Folgendes geschrieben:

Klingt irgendwie nach Ignoranz und Standard-Antwort. Da werde ich aber noch telefonisch nachhaken und den verantwortlichen die Meinung sagen.
Ich werde, wenn ich schon mal da anrufe, mich auch gleich erkundigen, was es mit diesen Timern auf sich hat und wer die steuert.
Falls jemand sonst noch Fragen hat, sendet sie mir, ich telefoniere gerne mit diesem Kundendienst Smile
Gruss Grescho


Sorry Frescho, aber was der Kuindendienst von U1-Tv, oder Callactive zu berechtigten Programmbeschwerden meinen, interessiert mich ein feuchtes Hakleerfrischungstüchlein !! Wink

Ich werde die Aufsichtsbehörde so zuschütten mit Beschwerden, dass Sie Reagieren müssen, wenn nötig zieh ich auch mal so ein Verfahren über die http://www.ubi.admin.ch/de/ durch. So einen Dreck wie Heute hab ich wirklich noch selten im TV Gesehen, Deutschland inbegriffen !!!!

Ich werde mal meinem Kollegen bei einer Tageszeitung Anfragen, wie und wann man mal einen Prominenten Bericht über dieses Vaccumtv und die durchführende Firma Callactive aus München schreiben könnte.

Und für alle die hier mitschreiben wollen; Sinnvoll wären Aussagekräftige Protokolle und Screenshots und nicht Fragen nach einem Bild von irgend einer Sendung. (Sorry, aber Check ich nicht wirklich)

Und die Verantwortliche wo do mitleset münt sich emol überlege wa da füren Schrott isch, won ihr do de Zuschauer zumutet und wa für e Abzockerei da isch. Minderbemittelti usne da chönder, süsch nüt !!
Spoiler: 
Und die Verantwortlichen die hier mitlesen, sollten sich mal Überlegen, was das für ein Schrott ist, den man hier dem Zuschauer zumutet und was für eine Abzockerei das ist. Minderbemittelte ausnehmen könnt Ihr, sonst gar nichts !


Take care !



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  der_pascha
Rindenfloh
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 06.01.2008, 08:52 
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Hi Nebelspalter
ich finde es einfach nur genial, dass sich hier mal ein Profi aus diesem Forum um den Dreck kümmert. Ich bin ja gespannt, was vom BAKOM zurückkommt !!
Falls du dir in Zukunft diese Volksverblödung Swissquiz und Money-Express öfters antun willst, kann ich dich schon mal vorwarnen. Die Abläufe sind zu 90% identisch. In Swissquiz wird um 10 Uhr ein Gitterrätsel oder sehr selten ein kleines Fehlerbild gespielt. Innert 15 Minuten werden 2 oder 3 mal eins bis drei Geldpäckli mit zwischen 40 und 70 Franken ausgespielt. Dann kommen ausnahmslos 2 bis 3 Falschantworten (bei derartigen Rätseln !! Shocked ) und es wird auf 4 oder 5 Päckli erhöht. Je nachdem ob genügend Peaks vorhanden waren wird dann zwischen 10.45 und 11 Uhr einer durchgestellt, der lösen darf oder es wird abgebrochen mit der Begründung, dass es zu schwer sei und keiner anrufe ! Rolling Eyes
Dann werden entweder Automarken mit A, E oder O oder x vor oder nach y oder typisch schweizerisch gespielt. In letzter Zeit war oft kein einziger von 8 bis 10 Begriffen gelöst worden. Meistens sinds so 2 bis 3 für 150 bis 400 Franken. Dann wird minütlich die Gewinnsumme erhöht bis ca. 9000 Stutz. Oft löst das TdS zwischendurch einen Begriff auf um zu zeigen, wie einfach es doch sei.

Bei 9000 Stutz wird um ca. 12 Uhr zu einem, meist in 10 Sekunden lösbaren Fehlerbild gewechselt wobei das TdS immer bettelt, den gesamten Betrag mitnehmen zu dürfen. Ihrem Wunsch wird immer entsprochen ! Very Happy
Manchmal läuft um 12 auch das Geldband wo 2 oder 3 Leute zwischen 150 und 400 Fränkli abräumen dürfen. Dann wird die Geldwanne überflutet. Zwischendurch 2 bis 3 Aufleger oder Falschantworter (zu Wortsuchen auf Kindergartenniveau).
Das gestern am Schluss nur auf Fr. 3000.- reduziert wurde erstaunt mich. Meistens sinds 1000.- oder 1500.-. die dann immer um 13.14 Uhr abgeholt werden dürfen.
Zu den Sendungen Money-Express und Swissquiz2night ist eigentlich nur zu sagen, dass auf das Gitterrätsel am Anfang verzichtet wird und direkt Wörter gesucht werden. Der Ablauf ist ansonsten praktisch identisch. Nur das Studio bei ME ist ein anderes.

@ redled: wie du ja selbst im Protokoll von Nebelspalter gelesen hast grenzt das Ganze an seelische Grausamkeit und ich persönlich kann mir das nicht über 4 Stunden am Stück antun. Das Geschwafel ertrage ich nicht so lange! Und auf Stumm schalten bringt nichts, weil ich dann die haarsträubenden Falschantworten nicht höre. Mehr als durchzappen liegt nicht drin. Es tut mir ehrlich leid !!

Nachtrag: sorry, es sind selbstverständlich nicht 4, sondern über 3 Stunden Volksverblödung ! Schmeisse jetzt erstmal die Kaffeemaschine an.


edit borkenkäfer:   wir dürfen hier keine unbewiesenen Unterstellungen äußern,
selbst wenn sie durch ein "meine Meinung" gekennzeichnet sind
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  der_pascha
Rindenfloh
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 06.01.2008, 17:03 
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Ich fass es nicht. Für mich ist das der eindeutige Beweis, dass hier bei CA mitgelesen wird. Das hat es noch NIE gegeben, dass der Hauptgewinn mehr als 2 Minuten vor Sendeende raus geht !!!! Und schon gar nicht 2900 Franken. Was ich denke, was der Gewinner für einer ist, behalte ich für mich ! Cool
Herzlich Willkommen im Swissquiz-Thread Callactive Schweiz Redaktion Laughing
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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 06.01.2008, 17:07 
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« der_pascha » hat Folgendes geschrieben:

Falls du dir in Zukunft diese Volksverblödung Swissquiz und Money-Express öfters antun willst, kann ich dich schon mal vorwarnen. Die Abläufe sind zu 90% identisch.

Nun, Star-Tv und 3 Plus krieg ich schon mal gar nicht, da Gemeinschaftssatellit und über Satellit dürfen diese Sender gemäss Rundfunkgesetz bei uns ja gar nicht...., nur über Analog oder Digital-Cabelcom.
Ich Frage mich auch wie hoch die Einschaltquoten dieser "Randsender" wirklich ist..., ich schätze mal die Ausdehnung wird sich über den Grossraum Zürich beschränken, dass sind dann aber immer noch so um die 1- 1,5 Millionen, mit Teile Aargau, Thurgau, Innerschweiz, Schaffhausen...
Und die meisten Callin - Fenster werden ja zu den "schlechtesten" Zeiten Ausgestrahlt, Morgens und Mittag, mal vom 9Live Fenster auf Star-tv abgesehen.
Oder hat da jemand genauere Zahlen und Fakten (die FAKTEN) ?

Aber zurück zu meiner Eigentlichen Botschaft die ich hier noch Platzieren möchte, aus aktuellem Anlass;

NZZ AM SONNTAG 06.JANUAR 2008
FERNSEHSENDER U1 ENTLÄSST MITARBEITER


Zeitungszitatwiedergabe
? Am Montag 07.Januar 2008 wird der Privatsender U1-TV vom analogen Netz der Cabelcom genommen. Dies bestätigte ein Cablecom-Sprecher.
Laut U1-Gechf. Beatrix Schartli haben bereits Ende Dezember (?!) 8 Mitarbeiter die Kündigung erhalten, weitere Entlassungen werden folgen und seien geplant.
U1 werde künftig wohl im Kostenpflichtigen Programm des Cablecom-Digitalnetzes verbreitet, aber mit abgespecktem Programm?..(?.)?
http://www.cablecom.ch/wirueberuns.htm

Für Morgen ist auch kein Programm Ersichtlich;
http://www.u1tv.ch/programm/programm.aspx

Dies geschieht aufgrund dieses Entscheides des Bakoms vom Dezember 2007
Spoiler: 
Cablecom darf U1 TV abschalten
Biel-Bienne, 19.12.2007 - Die Cablecom ist nicht verpflichtet, U1 TV analog in ihren Kabelnetzen auszustrahlen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) kommt nach einer Prüfung des Gesamtprogramms von U1 TV zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Verbreitungspflicht nicht gegeben sind.
Das Programm von U1 TV erfüllt heute die Bedingungen für eine Aufschaltverpflichtung nicht. Damit das BAKOM eine Kabelnetzbetreiberin verpflichten kann, ein Programm unentgeltlich zu verbreiten, muss das Programm in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beitragen. Die Verfassung fordert Beiträge zu Meinungsbildung, Information und Bildung, die Förderung des schweizerischen Kulturschaffens sowie die Berücksichtigung der schweizerischen föderalistischen Vielfalt. Diesen besonderen publizistischen Anforderungen muss das Programm in seiner Gesamtheit und nicht nur in einzelnen Sendungen genügen.
U1 TV konnte nicht darlegen, dass das Programm die geforderten Leistungen erbringt. Für eine Aufschaltverpflichtung bestehen sowohl beim neu lancierten Sportfernsehen, wie auch im übrigen Programm zu viele Unbekannte. Darüber hinaus strahlt U1 TV zahlreiche Sendungen aus, die durch kostenpflichtige Mehrwertdienste-Nummern finanziert werden und teilweise dem verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag geradezu widersprechen.
Die Cablecom hatte ursprünglich geplant, U1 TV per Ende August 2007 nicht mehr analog zu verbreiten. U1 TV stellte darauf hin beim BAKOM ein Gesuch um Aufschaltung. Die Cablecom wurde vom BAKOM verpflichtet U1 TV bis zum definitiven Entscheid im analogen Programmangebot zu belassen.
Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.


Weitere Pressemeldung von NZZ ONLINE vom 04. Januar 2008-01-06
Spoiler: 
(ap) Das Schweizer Sportfernsehen und der Privatsender Star TV wollen zusammenarbeiten. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass Star TV sein Sportangebot durch die Integration der Produktionen des Schweizer Sportfernsehens erweitert, wie es in einer Mitteilung heisst. Damit könnten die Partnerschaften zwischen dem Sportfernsehen und den Sportverbänden und Veranstaltern weiterentwickelt werden. Das Schweizer Sportfernsehen von privaten Investoren um den St. Galler Unternehmer Peter Weigelt war im Herbst als Programmfenster auf U1 TV lanciert worden. Das Bundesamt für Kommunikation hatte dem Kabelnetzbetreiber Cablecom aber Mitte Dezember erlaubt, den Privatsender U1 TV aus dem analogen Programmangebot zu streichen. Damit sei dem Schweizer Sportfernsehen die Distributionsplattform entzogen worden.


Also Erledigt sich das mit U1-TV von selber??
Da wären alsdann also noch STAR ? TV und VIVA SCHWEIZ


Dazu ein Interessanter Beitrag von NZZ Online vom 7. Juni 2007
Spoiler: 
fel. Fernsehwerbung für pornografische Angebote ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts weder strafrechtlich noch konzessionsrechtlich verboten, «wenn dabei der Jugendschutz und die Würde des Menschen gewahrt bleiben». Diese Voraussetzung war allerdings bei diversen Werbespots für Handy-Pornografie in der inzwischen abgesetzten Sendung «Lovers TV» des Privatsenders Star TV nicht erfüllt. Daher hat das höchste Gericht - wie zuvor schon die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) - die fragliche Werbung für programmrechtswidrig erklärt.
Radio- oder Fernsehsendungen haben «die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen», bestimmt das Radio- und Fernsehgesetz (Art. 4). Im einstimmig gefällten Urteil der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts wird eingeräumt, dass es bis anhin weder einen einheitlichen Begriff der Pornografie gibt noch einen Konsens darüber, was im sexuellen Bereich die öffentliche Sittlichkeit gefährdet. Zudem wird angemerkt, dass die beiden Aspekte nicht deckungsgleich sind. Die öffentliche Sicherheit gefährden kann nämlich auch ein Inhalt, der gar nicht unter die strafrechtlichen Pornografie-Bestimmungen fällt.
«Der Begriff der Sittlichkeit umfasst auch ausserrechtliche Normen aufgrund sozialethischer Vorstellungen, welche in der Gesellschaft allgemeine Anerkennung geniessen, für das Zusammenleben in einer pluralistischen Gemeinschaft wesentlich sind und vor öffentlichen Widerhandlungen geschützt werden sollen.» Als weiche Pornografie dagegen, vor der Jugendliche geschützt werden müssen, gelten Inhalte, «die physische Sexualität isoliert von personalen Beziehungen darstellen, sexuellen Lustgewinn verabsolutieren und Menschen als beliebig auswechselbare Objekte sexueller Reiz-Reaktionswesen erscheinen lassen und damit die Würde des Menschen negieren».
Die fraglichen Werbespots, in denen verschiedene sexuelle Praktiken mit bloss pro forma abgedeckten Geschlechtsteilen gezeigt werden, haben aus Sicht des Bundesgerichts «pornografische Wirkung». Diese werde durch die «krude Sprache» noch verstärkt, die das im Internet publizierte Urteil im schweizerdeutschen Wortlaut ausführlich wiedergibt. Beanstandet wird diese konkrete Ausgestaltung der Werbung und nicht etwa der Umstand, dass damit (weiche) Pornografie angepriesen wird, die für Erwachsene nicht verboten ist. Anzumerken bleibt, dass das Gesagte nicht für sogenannt harte Pornografie - namentlich sexuelle Darstellungen mit Kindern oder Tieren - gilt, die absolut verboten ist.
Urteil 2A.563/2006 vom 3. 5. 07 - BundesGErichts-Publikation.


Sowie weiter eine Publikation vom 28. Oktober 2006
Spoiler: 
mbm. Im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Sex-Werbespots von Drittfirmen auf dem Privatfernsehsender Star TV sind drei Schweizer wegen der Verletzung des Tatbestands der mehrfachen Pornographie zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Prozess vor Bezirksgericht fand Ende August statt (NZZ 23. 8. 06). Aus dem nun schriftlich vorliegenden Urteil geht hervor, dass der 56-jährige Geschäftsführer von Star TV mit einer Busse von 2500 Franken bestraft wird - als Zusatzstrafe zu einer im Jahr 2005 mit Strafbefehl ausgesprochenen Busse von 2000 Franken.
Der 44-jährige ehemalige Geschäftsführer der Lawa AG, welche die Werbeblöcke produziert und jeweils ab Mitternacht während der Sendung «Lovers TV» placiert, wurde mit einer Busse in der Höhe von 5000 Franken bestraft. Das gleiche Strafmass gilt für den 37-jährigen Geschäftsführer der Televox AG, welche die in der Sendung beworbenen 600er-Nummern betreibt, über die man mit dem Mobilfunktelefon per SMS pornographische Bilder und Kurzfilme bestellen kann. Zudem muss das Trio zu je einem Drittel für die Gerichts- und Untersuchungskosten in der Höhe von rund 5000 Franken aufkommen. Bei allen drei Angeklagten beträgt die Probezeit jeweils ein Jahr. Die Verteidiger hatten vor Gericht drei Freisprüche verlangt.
Das Bezirksgericht folgte in seinem Urteil vollumfänglich den Anträgen des Staatsanwalts, der die Schutzmassnahmen, um den Jugendlichen den Zugang zu den Sexangeboten zu verwehren, als untauglich bezeichnet hatte. Die Angeklagten hätten klar in Kauf genommen, Produkte und Dienstleistungen der Erwachsenenunterhaltung anzubieten, von denen sie genau gewusst hätten, dass entgegen den geltenden Bestimmungen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren daran gelangen könnten. - Dieses Urteil ist nicht ganz unproblematisch, erscheinen doch die auf Star TV beworbenen Sex-Nummern auch auf vielen anderen Fernsehkanälen - zum Beispiel auf dem Teletext -, und dort rund um die Uhr.

Es wäre also durchaus eine Überlegung Wert im Rahmen der Sittlichkeit und in Zusammenhang mit Obligationen- und Zivilrechtlichen Belangen, sowie dem JUGENDSCHUTZ diese, ZITAT BACOM; Darüber hinaus strahlt U1 TV zahlreiche Sendungen aus, die durch kostenpflichtige Mehrwertdienste-Nummern finanziert werden und teilweise dem verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag geradezu widersprechen. Einer umfassenden Prüfung zuzuführen.
Was auf U1 dem Leistungsauftrag widerspricht, dass tut es auch auf 3+, Viva Schweiz und Star-Tv??.Im übrigen sehe ich das jetzt Richtig ? Auf Star-Tv laufen zurzeit sowohl von Callactive als auch von 9Live Callin-Fenster ?

Interessant sind auch noch die Standorte dieser Sender;
3 Plus TV Network AG
Wagistrasse 21
8952 Zürich-Schlieren
Tel. +41 43 336 36 36
Fax +41 43 336 36 37
E-Mail: info@3plus.tv
Internet: www.3plus.tv
Analog und digital über Kabel.
82% technische Reichweite
(1.7 Mio. analoge Haushalte in der Deutschschweiz)
Callin-Sendungen auf diesem Sender bei denen Sie Abschalten sollten;
http://www.3plus.ch/sendungen/225


Star TV
Wagistrasse 2
8952 Schlieren

Tel: 044-554 44 44
Fax: 044-554 44 07
SwissQuiz
Hotline
Callactive
Postfach 150604
80044 München
Call ? In Sendungen auf diesem Sender bei denen Sie Abschalten sollten;
http://www.starcall.ch/
http://www.money-express.tv/

U1 TV Station AG
Wagistrasse 6, CH-8952 Schlieren - Switzerland
Telefon: + 41 (0)44 733 44 99
Fax: + 41 (0)44 733 44 33

Wie sagt doch der Tages-Anzeiger immer so schön
WIR BLEIBEN DRAN??. HAESCHEN



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  2_Ekelpakete_für_Sie!
In den Olymp aufgenommen
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 06.01.2008, 17:26 
Titel: Re: Money Express auf U1-TV
Thema Beschreibung: Schweiz / Samstag 05.01.2008
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« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:

ABER NUR NOCH FÜR 3'000.- CHF weil man ja einen TIPP geben musste !
Zur Erinnerung auf dem Geldband waren ja über 5'700.- CHF Zusammengekommen !!!


Im für den deutschen Markt produzierten Money Express war es bis vor einiger Zeit auch noch Gang und Gäbe, die Köder-Gewinnsumme zum Ende hin drastisch zu reduzieren, nachdem ein Tipp gegeben wurde, nach dem niemand gefragt hat bzw. fragen konnte. Ich vermute mal, daß man da in der Kuschelrunde mit den Landesmedienanstalten (Anfang Mai 2007) ein kleines Zugeständnis gemacht hat, um ein wenig Aktionismus zu suggerieren.

Ansonsten, zu den Abläufen:
Es wird ja alles im selben Hause von den selben Leuten produziert - wir wissen also, mit wem wir es zu tun haben...



"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
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  Dosenbier
Kleiner grüner Gnom
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 06.01.2008, 17:38 
Titel:
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« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:
« der_pascha » hat Folgendes geschrieben:

Falls du dir in Zukunft diese Volksverblödung Swissquiz und Money-Express öfters antun willst, kann ich dich schon mal vorwarnen. Die Abläufe sind zu 90% identisch.

Nun, Star-Tv und 3 Plus krieg ich schon mal gar nicht, da Gemeinschaftssatellit und über Satellit dürfen diese Sender gemäss Rundfunkgesetz bei uns ja gar nicht...., nur über Analog oder Digital-Cabelcom.
Ich Frage mich auch wie hoch die Einschaltquoten dieser "Randsender" wirklich ist..., ich schätze mal die Ausdehnung wird sich über den Grossraum Zürich beschränken, dass sind dann aber immer noch so um die 1- 1,5 Millionen, mit Teile Aargau, Thurgau, Innerschweiz, Schaffhausen...
Und die meisten Callin - Fenster werden ja zu den "schlechtesten" Zeiten Ausgestrahlt, Morgens und Mittag, mal vom 9Live Fenster auf Star-tv abgesehen.
Oder hat da jemand genauere Zahlen und Fakten (die FAKTEN) (die Fakten (die FAKTEN)) ?

Aber zurück zu meiner Eigentlichen Botschaft die ich hier noch Platzieren möchte, aus aktuellem Anlass;

NZZ AM SONNTAG 06.JANUAR 2008
FERNSEHSENDER U1 ENTLÄSST MITARBEITER


Zeitungszitatwiedergabe
? Am Montag 07.Januar 2008 wird der Privatsender U1-TV vom analogen Netz der Cabelcom genommen. Dies bestätigte ein Cablecom-Sprecher.
Laut U1-Gechf. Beatrix Schartli haben bereits Ende Dezember (?!) 8 Mitarbeiter die Kündigung erhalten, weitere Entlassungen werden folgen und seien geplant.
U1 werde künftig wohl im Kostenpflichtigen Programm des Cablecom-Digitalnetzes verbreitet, aber mit abgespecktem Programm?..(?.)?
http://www.cablecom.ch/wirueberuns.htm

Für Morgen ist auch kein Programm Ersichtlich;
http://www.u1tv.ch/programm/programm.aspx

Dies geschieht aufgrund dieses Entscheides des Bakoms vom Dezember 2007
Spoiler: 
Cablecom darf U1 TV abschalten
Biel-Bienne, 19.12.2007 - Die Cablecom ist nicht verpflichtet, U1 TV analog in ihren Kabelnetzen auszustrahlen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) kommt nach einer Prüfung des Gesamtprogramms von U1 TV zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Verbreitungspflicht nicht gegeben sind.
Das Programm von U1 TV erfüllt heute die Bedingungen für eine Aufschaltverpflichtung nicht. Damit das BAKOM eine Kabelnetzbetreiberin verpflichten kann, ein Programm unentgeltlich zu verbreiten, muss das Programm in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beitragen. Die Verfassung fordert Beiträge zu Meinungsbildung, Information und Bildung, die Förderung des schweizerischen Kulturschaffens sowie die Berücksichtigung der schweizerischen föderalistischen Vielfalt. Diesen besonderen publizistischen Anforderungen muss das Programm in seiner Gesamtheit und nicht nur in einzelnen Sendungen genügen.
U1 TV konnte nicht darlegen, dass das Programm die geforderten Leistungen erbringt. Für eine Aufschaltverpflichtung bestehen sowohl beim neu lancierten Sportfernsehen, wie auch im übrigen Programm zu viele Unbekannte. Darüber hinaus strahlt U1 TV zahlreiche Sendungen aus, die durch kostenpflichtige Mehrwertdienste-Nummern finanziert werden und teilweise dem verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag geradezu widersprechen.
Die Cablecom hatte ursprünglich geplant, U1 TV per Ende August 2007 nicht mehr analog zu verbreiten. U1 TV stellte darauf hin beim BAKOM ein Gesuch um Aufschaltung. Die Cablecom wurde vom BAKOM verpflichtet U1 TV bis zum definitiven Entscheid im analogen Programmangebot zu belassen.
Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.


Weitere Pressemeldung von NZZ ONLINE vom 04. Januar 2008-01-06
Spoiler: 
(ap) Das Schweizer Sportfernsehen und der Privatsender Star TV wollen zusammenarbeiten. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass Star TV sein Sportangebot durch die Integration der Produktionen des Schweizer Sportfernsehens erweitert, wie es in einer Mitteilung heisst. Damit könnten die Partnerschaften zwischen dem Sportfernsehen und den Sportverbänden und Veranstaltern weiterentwickelt werden. Das Schweizer Sportfernsehen von privaten Investoren um den St. Galler Unternehmer Peter Weigelt war im Herbst als Programmfenster auf U1 TV lanciert worden. Das Bundesamt für Kommunikation hatte dem Kabelnetzbetreiber Cablecom aber Mitte Dezember erlaubt, den Privatsender U1 TV aus dem analogen Programmangebot zu streichen. Damit sei dem Schweizer Sportfernsehen die Distributionsplattform entzogen worden.


Also Erledigt sich das mit U1-TV von selber??
Da wären alsdann also noch STAR ? TV und VIVA SCHWEIZ


Dazu ein Interessanter Beitrag von NZZ Online vom 7. Juni 2007
Spoiler: 
fel. Fernsehwerbung für pornografische Angebote ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts weder strafrechtlich noch konzessionsrechtlich verboten, «wenn dabei der Jugendschutz und die Würde des Menschen gewahrt bleiben». Diese Voraussetzung war allerdings bei diversen Werbespots für Handy-Pornografie in der inzwischen abgesetzten Sendung «Lovers TV» des Privatsenders Star TV nicht erfüllt. Daher hat das höchste Gericht - wie zuvor schon die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) - die fragliche Werbung für programmrechtswidrig erklärt.
Radio- oder Fernsehsendungen haben «die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen», bestimmt das Radio- und Fernsehgesetz (Art. 4). Im einstimmig gefällten Urteil der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts wird eingeräumt, dass es bis anhin weder einen einheitlichen Begriff der Pornografie gibt noch einen Konsens darüber, was im sexuellen Bereich die öffentliche Sittlichkeit gefährdet. Zudem wird angemerkt, dass die beiden Aspekte nicht deckungsgleich sind. Die öffentliche Sicherheit gefährden kann nämlich auch ein Inhalt, der gar nicht unter die strafrechtlichen Pornografie-Bestimmungen fällt.
«Der Begriff der Sittlichkeit umfasst auch ausserrechtliche Normen aufgrund sozialethischer Vorstellungen, welche in der Gesellschaft allgemeine Anerkennung geniessen, für das Zusammenleben in einer pluralistischen Gemeinschaft wesentlich sind und vor öffentlichen Widerhandlungen geschützt werden sollen.» Als weiche Pornografie dagegen, vor der Jugendliche geschützt werden müssen, gelten Inhalte, «die physische Sexualität isoliert von personalen Beziehungen darstellen, sexuellen Lustgewinn verabsolutieren und Menschen als beliebig auswechselbare Objekte sexueller Reiz-Reaktionswesen erscheinen lassen und damit die Würde des Menschen negieren».
Die fraglichen Werbespots, in denen verschiedene sexuelle Praktiken mit bloss pro forma abgedeckten Geschlechtsteilen gezeigt werden, haben aus Sicht des Bundesgerichts «pornografische Wirkung». Diese werde durch die «krude Sprache» noch verstärkt, die das im Internet publizierte Urteil im schweizerdeutschen Wortlaut ausführlich wiedergibt. Beanstandet wird diese konkrete Ausgestaltung der Werbung und nicht etwa der Umstand, dass damit (weiche) Pornografie angepriesen wird, die für Erwachsene nicht verboten ist. Anzumerken bleibt, dass das Gesagte nicht für sogenannt harte Pornografie - namentlich sexuelle Darstellungen mit Kindern oder Tieren - gilt, die absolut verboten ist.
Urteil 2A.563/2006 vom 3. 5. 07 - BundesGErichts-Publikation.


Sowie weiter eine Publikation vom 28. Oktober 2006
Spoiler: 
mbm. Im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Sex-Werbespots von Drittfirmen auf dem Privatfernsehsender Star TV sind drei Schweizer wegen der Verletzung des Tatbestands der mehrfachen Pornographie zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Prozess vor Bezirksgericht fand Ende August statt (NZZ 23. 8. 06). Aus dem nun schriftlich vorliegenden Urteil geht hervor, dass der 56-jährige Geschäftsführer von Star TV mit einer Busse von 2500 Franken bestraft wird - als Zusatzstrafe zu einer im Jahr 2005 mit Strafbefehl ausgesprochenen Busse von 2000 Franken.
Der 44-jährige ehemalige Geschäftsführer der Lawa AG, welche die Werbeblöcke produziert und jeweils ab Mitternacht während der Sendung «Lovers TV» placiert, wurde mit einer Busse in der Höhe von 5000 Franken bestraft. Das gleiche Strafmass gilt für den 37-jährigen Geschäftsführer der Televox AG, welche die in der Sendung beworbenen 600er-Nummern betreibt, über die man mit dem Mobilfunktelefon per SMS pornographische Bilder und Kurzfilme bestellen kann. Zudem muss das Trio zu je einem Drittel für die Gerichts- und Untersuchungskosten in der Höhe von rund 5000 Franken aufkommen. Bei allen drei Angeklagten beträgt die Probezeit jeweils ein Jahr. Die Verteidiger hatten vor Gericht drei Freisprüche verlangt.
Das Bezirksgericht folgte in seinem Urteil vollumfänglich den Anträgen des Staatsanwalts, der die Schutzmassnahmen, um den Jugendlichen den Zugang zu den Sexangeboten zu verwehren, als untauglich bezeichnet hatte. Die Angeklagten hätten klar in Kauf genommen, Produkte und Dienstleistungen der Erwachsenenunterhaltung anzubieten, von denen sie genau gewusst hätten, dass entgegen den geltenden Bestimmungen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren daran gelangen könnten. - Dieses Urteil ist nicht ganz unproblematisch, erscheinen doch die auf Star TV beworbenen Sex-Nummern auch auf vielen anderen Fernsehkanälen - zum Beispiel auf dem Teletext -, und dort rund um die Uhr.

Es wäre also durchaus eine Überlegung Wert im Rahmen der Sittlichkeit und in Zusammenhang mit Obligationen- und Zivilrechtlichen Belangen, sowie dem JUGENDSCHUTZ diese, ZITAT BACOM; Darüber hinaus strahlt U1 TV zahlreiche Sendungen aus, die durch kostenpflichtige Mehrwertdienste-Nummern finanziert werden und teilweise dem verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag geradezu widersprechen. Einer umfassenden Prüfung zuzuführen.
Was auf U1 dem Leistungsauftrag widerspricht, dass tut es auch auf 3+, Viva Schweiz und Star-Tv??.Im übrigen sehe ich das jetzt Richtig ? Auf Star-Tv laufen zurzeit sowohl von Callactive als auch von 9Live Callin-Fenster ?

Interessant sind auch noch die Standorte dieser Sender;
3 Plus TV Network AG
Wagistrasse 21
8952 Zürich-Schlieren
Tel. +41 43 336 36 36
Fax +41 43 336 36 37
E-Mail: info@3plus.tv
Internet: www.3plus.tv
Analog und digital über Kabel.
82% technische Reichweite
(1.7 Mio. analoge Haushalte in der Deutschschweiz)
Callin-Sendungen auf diesem Sender bei denen Sie Abschalten sollten;
http://www.3plus.ch/sendungen/225


Star TV
Wagistrasse 2
8952 Schlieren

Tel: 044-554 44 44
Fax: 044-554 44 07
SwissQuiz
Hotline
Callactive
Postfach 150604
80044 München
Call ? In Sendungen auf diesem Sender bei denen Sie Abschalten sollten;
http://www.starcall.ch/
http://www.money-express.tv/

U1 TV Station AG
Wagistrasse 6, CH-8952 Schlieren - Switzerland
Telefon: + 41 (0)44 733 44 99
Fax: + 41 (0)44 733 44 33

Wie sagt doch der Tages-Anzeiger immer so schön
WIR BLEIBEN DRAN??. HAESCHEN


So ganz versteh ich das mit U1TV noch nicht! Heißt das jetzt, dass es diesen Sender gar nicht mehr geben wird? Und was die Call-In-Sendungen betrifft, das Swissquiz von 10:00 Uhr - 13:15 Uhr wurde heute ganz normal ausgestrahlt! Könnte mir jetzt nochmal jemand erklären, was sich jetzt genau ändern wird???
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  der_pascha
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 06.01.2008, 18:02 
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@dosenbier: ab morgen wird der Sender U1 vom analogen Netz genommen. Ob der web-stream morgen noch funktioniert weiss ich nicht. An den Sendungen wird sich wohl kaum etwas ändern. Am meisten verbreitet wird der Schrott über 3plus und Viva Schweiz.
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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 06.01.2008, 18:09 
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« Dosenbier » hat Folgendes geschrieben:

So ganz versteh ich das mit U1TV noch nicht! Heißt das jetzt, dass es diesen Sender gar nicht mehr geben wird? Und was die Call-In-Sendungen betrifft, das Swissquiz von 10:00 Uhr - 13:15 Uhr wurde heute ganz normal ausgestrahlt! Könnte mir jetzt nochmal jemand erklären, was sich jetzt genau ändern wird???


Nein, es heisst nicht zwangsläufig, dass es diesen Sender nicht mehr geben wird.
Du müsstest die Beiträge Lesen bevor Du einen Frage stellst, Deine Anmtwort steht im Text !

Es heisst nichts anderes, als dass diesem Sender die Bakomlizenz für das ANALOGE (Standartnetz der meisten Privathaushalte in CH) Netz definitv entzogen wurde, der Sender hat also nur noch die Möglichkeit über einen, für den Zuschauer in der gesamtheit des Angebots Kostenpflichtigen und bis jetzt wenig verbreiteten CABELCOM DIGITAL Kanal zu senden.
Das ist vergleichbar, aber nur vergleichbar mit PREMIERE.
Der Zuschauer müsste dann aber immer noch das Programm anwählen und zur Kenntnis nehmen.
Da somit, annehmbar die Einschaltquoten noch schlechter werden, wird dieser Sender das Überleben und die Existenzberechtigung nur schwer weiter bestreiten können, mangels der offensichtlichen Defizite in der Sendegestaltung.
Wir werden sehen, was da auf U1 weiter gesendet wird.....



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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Gesplittet am: Montag, 07.01.2008, 23:06 Uhr von Mork vom Ork
Gesplittet vom Beitrag LIVE: SWISSQUIZ [15.03.07 - 25.01.10] aus dem Forum STAR LIVEDISKUSSION
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BeitragVerfasst am: Montag, 07.01.2008, 23:13 
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Hier noch die Antwort der Bacom auf meine Beschwerde-Eingabe.

Sehr geehrter Herr

Besten Dank für Ihr Schreiben. So wie wir Sie verstehen, möchten Sie sich für den Moment an die Ombudsstelle wenden. Das BAKOM wird infolgedessen auf Ihren konkreten Fall nicht näher eingehen. Ihr Schreiben wird aber zur Kenntnis genommen. Da sich wie Sie bereits zahlreiche weitere Fernsehzuschauer und -zuschauerinnen an dieser Art von Gewinnspielen gestört hat, überprüft das BAKOM im Rahmen seiner Zuständigkeiten gegenwärtig die Zulässigkeit dieser Art der Finanzierung. Das BAKOM steht zudem im Kontakt mit anderen allfälllig zuständigen Stellen im Bereich des Rundfunk-, des Fernmelde- und des Lotterierechts.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüssen,


V.B. ( Name von mir Anonymisiert)
Medienjuristin
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Zukunftstrasse 44, CH 2501 Biel

(Telefon und Emaildaten von mir entfernt)



Bitte in Zukunft hier nur über die Abläufe Diskutieren.
Bitte Protokolle und dergleichen in Zukunft im neu erstellten PROTOKOLLTHREAD machen, damit es hier nicht zu Unübersichtlich wird. Merci vielmol
Link zum Thread;
http://citv.nl/viewtopic.php?t=3872



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.01.2008, 05:59 
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Per Mail

Sehr geehrte Frau Beutler (Bakom)
Sehr geehrter Herr Bruni (Ombudsstelle)

Besten Dank für Ihre Antwort.

Es ist zu Begrüssen dass das Bakom diese ?Finanzierungsformen? auf U1TV, 3+, Star-Tv und Viva Schweiz prüft und ggf. mit Auflagen und strengen Richtlinien, sowie xxxx belegt, bzw, diese Ausstrahlungen in der Folge ganz Unterbindet.

Was mir nämlich insbesondere Auffällt ist, dass DER JUGENSCHUTZ in keiner Form bei solchen Spielen Gewährleistet ist, es wird noch nicht einmal mittels Einblendung in der Sendung Kommuniziert, dass solche Spiele erst ab 18 Jahren Teilnahmeberechtigt sind.
Auch ist hier der soziale Hintergrund überhaupt nicht zu vernachlässigen, wozu haben wir den eine strenge Casino- und Lotteriepolitik ? Damit sich unmündige Jungendliche, Spielsüchtige, Gutgläubige Hausfrauen und / oder sonst Minderbemittelte, oder Einfach Leute die das normale Leben mit Sozialen Bindungen langweilt, nachher im TV in die Verschuldung oder gar den Konkurs Telefonieren können ?

Wer trägt die Folgekosten der sozialen Auswirkungen dieser Telefonseuche, die nur dazu geeignet erscheint, den Randprogrammsendern und gewissen Firmen (die dann auch noch im Ausland ihren Sitz haben) die Kassen aufzufüllen ?

Von den weitergehenden xxxx und xxxx während der Spielverläufe mal abgesehen, erachte ich die HERABSETZUNG von zuvor festgesetzten ausgelobten Gewinnsummen (um Spieler zu xxxx) als völlig xxxx, im Sinne von OR, zivilrechtlichen Aspekten und Lotteriebestimmungen.
Ich möchte jedenfals nicht sehen, dass es bei uns soweit wie im Fernsehen in Deutschland kommt und derartige Spiele Usanz werden?

Gerne erhalte ich ggf. weitere Informationen über Neuigkeiten in dieser Sache, ich bitte auch die Ombudsstelle mir weitere Informationen zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen



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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.01.2008, 14:16 
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@nebelspalter
und siehe da, links oben eingeblendet: Teilnahme ab 18 Jahren ! Very Happy
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.01.2008, 14:17 
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Man sehe und staune was nun Plötzlich im Money Express Schweiz auf Star-tv, U1 und 3+ möglich ist, was Monate nicht der Fall war;



Womit das wohl zu tun hat, dass dies Plötzlich möglich ist, mir völlig Schleierhaft ! HINTERHÄLTIG
Da haben wir wohl jemanden aufgeschreckt, n'est pas !?



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