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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » INFOS ZU CALL-TV » Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV

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Diskussion um die Gewinnspielregeln
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 57
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 14.04.2006, 13:31 
Titel:  Diskussion um die Gewinnspielregeln
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1. Kosten

1.1 Höhe der Kosten
Kosten, die für die Teilnahme an einem Gewinnspiel anfallen und das Transportentgelt für eine Postkarte (aktuell 45 Cent) nicht übersteigen, stellen keinen Einsatz dar.
Die Kosten i. H. v. 49 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, die zur Zeit des DLMBeschlusses 2001 für den Versand einer Postkarte zu entrichten waren, stellen derzeit den Höchstbetrag dar.

1.2 Kommunikation der Kosten
Die Höhe der Kosten aus dem deutschen Festnetz ist zum einen in den Mitmachregeln (MMR) darzulegen. Zum anderen hat eine deutliche permanente Bildschirmdarstellung der Kosten zu erfolgen. Weiterhin sind Hinweise zu den Kosten in der Moderation zu erteilen. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für Anrufe aus dem Mobilfunkbereich höhere Kosten anfallen; eine Angabe von Tarifen der zahlreichen Netzanbieter ist in diesem Fall nicht erforderlich. Falls eine Mitspielmöglichkeit aus dem Ausland angeboten wird, ist auf die hierfür anfallenden höheren Kosten hinzuweisen.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Ausschluss Minderjähriger
Hinweise auf die Altersbeschränkung haben sowohl in der Moderation (5.1) als auch auf dem Bildschirm zu erfolgen.

2.2 Ausschluss eigener Mitarbeiter
Mitarbeiter des veranstaltenden Senders und deren Angehörigen sind von der Teilnahme an den Spielen ausgeschlossen.

2.3 Ausschluss der Mitarbeiter der Aufsicht führenden Stelle
Mitarbeiter der Landesmedienanstalten sind von der Teilnahme an den Spielen ausgeschlossen.

2.4 Ausschluss übriger Personen
Ein Ausschluss von einzelnen Zuschauern darf nur anhand abstrakt-genereller Regelungen erfolgen, die im Vorfeld bekannt gegeben wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Zuschauer unlautere Mittel einsetzen, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber anderen Mitspielern zu verschaffen.

3. Spielgestaltung

3.1 Verschiedene Spielabläufe/Spielmodi
Derzeit werden überwiegend zwei Grundvarianten (mit unterschiedlichen Abwandlungen) der Anruferauswahl bei den Sendern eingesetzt:
?Anrufbeantworter-" und ?Hot Button/Buzzer"-Spiel. Nach Auslösung des technischen Mechanismus wählt dieser entweder zu einem beliebigen Zeitpunkt eine beliebige stehende Telefonleitung zur Durchstellung in die Sendung (Hot Button/Buzzer) aus, oder legt nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitraumes eine beliebige Reihenfolge von AB-Nachrichten fest, wobei die Anrufer in dieser beliebigen Reihenfolge zurückgerufen werden. Während des gesamten Spielverlaufs ist der Zuschauer in regelmäßigen Abständen auf die aktuell eingesetzte Spielvariante hinzuweisen. Letztere ist insbesondere durch eine permanente Einblendung eines eindeutigen Symbols am Bildschirm zu kennzeichnen. Im Hot-Button-Modus ist der Zuschauer von Beginn des Spiels an darüber zu informieren, in welchem Zeitrahmen eine Durchstellung vorgesehen ist. Dies kann durch ein eingeblendetes Zeitfenster (sog. Countdown) geschehen. Bei Spielen mit einem offenen Zeitfenster, d. h. ein ablaufendes Zeitfenster wird nicht eingeblendet und die Zeitdauer bis zur Durchstellung eines Zuschauers ist deutlich länger gewählt, ist dem Zuschauer durch Moderation und Bildschirmeinblendungen während der gesamten Spieldauer in regelmäßigen Abständen bekannt zu geben, dass der Zeitpunkt der Durchstellung ungewiss ist und zu einem beliebigen, auch deutlich später liegendem Zeitpunkt erfolgen kann.

3.2 Änderung der Spielregeln
Bei gleichen Spielarten dürfen keine willkürlichen Änderungen der Spielregeln vorgenommen werden (z. B. keine wechselnde Berücksichtigung verschiedener Schriftarten/- größen, ausgeschriebener Zahlen u. ä.). Die Spielregeln sind der aufsichtsführenden Landesmedienanstalt auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

3.3 Bildmanipulationen
Spiele, bei denen absichtlich zu Spielzwecken veränderte Bilder verwendet werden, sind erlaubt, wenn sie grundsätzlich für das Medium Fernsehen geeignet sind und davon auszugehen ist, dass die technische Ausstattung des durchschnittlichen Fernsehhaushalts eine Lösung des Spiels zulässt. Unzulässig sind daher insbesondere ?angefressene" Buchstaben, verzerrte Graphikspiele oder eine schlechte graphische Auflösung. Auf die unterschiedliche Darstellung insbesondere bei verschiedenen Bildschirmformaten (16:9, 4:3) und Bildschirmkategorien (Plasma-Bildschirm, PCBildschirm etc.) ist zu achten.

3.4 Aussagen zur Gewinnsumme
Sowohl in der Moderation als auch in den mittlerweile häufig verwendeten Einblendungen der Gewinnsumme ist eindeutig auf die vom Sender sicher garantierte Gewinnsumme sowie auf eine ggf. zusätzlich eingeräumte Gewinnchance (Jackpot) hinzuweisen. Der Zuschauer ist während der gesamten Sendung in regelmäßigen Abständen darüber zu informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ausschüttung der als Gewinnchance bezeichneten Summe erfolgt. Falls eine sichere Gewinnsumme nicht garantiert wird, ist dies durch Moderation und Einblendung deutlich zu machen. Das bloße Einblenden des Begriffs ?Gewinnchance" ist hierfür unzureichend. Eine irreführende Vermischung von garantierter Gewinnsumme und Gewinnchance ist unzulässig.

3.5 Aufleger
Sollte ein Zuschauer, der im Hot-Button/Buzzer-Spiel mit oder ohne Zeitfenster in die Sendung durchgestellt worden ist, auflegen, ist sofort ein weiterer Zuschauer durchzustellen.

4. Mitmachregeln (MMR)

4.1 Kommunikation der MMR
Die MMR sind in geeigneter Weise im Internet und Videotext zu veröffentlichen. In der Moderation haben Hinweise auf die Mitmachregeln zu erfolgen.

4.2 Inhalt der MMR
In den MMR sind die Kosten, die Teilnahmeberechtigung, die geltenden Spielmodi sowie die Einwahlchance zu erläutern. In letzterem Fall ist der Hinweis auf einen von einem externen Telefonie-Dienstleister betriebenen Auswahlmechanismus unzureichend. Es hat ein ausdrücklicher Hinweis zu erfolgen, dass nicht jeder Anruf, der Telefonkosten produziert, in die Sendung durchgestellt wird.
Ebenso ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Zuschauer das eigene Telefonierverhalten kontrollieren sollen.

5. Moderation

5.1 Allgemeines
Im Rahmen der Moderation ist auf Kosten, fehlende Teilnahmeberechtigung von Minderjährigen, Spielmodi, Einwahlchance, Telefonierverhalten und die Veröffentlichung der MMR hinzuweisen. Diese Hinweise haben in einer Sendung mehrmals, in der Regel in Abständen von ca. 10 Minuten zu erfolgen. Von dieser Zeitvorgabe kann abgewichen werden, wenn der Hinweispflicht durch permanente graphische Darstellung oder das Einfügen von Laufbändern nachgekommen wird.

5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.

Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.

5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu wiederholtem Anrufen enthalten.
Insbesondere ist ein Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme unzulässig.

6. Auflösung der Rätsel

6.1 Zeitlicher Rahmen
Die Auflösung der Rätsel hat in der Regel nach Ablauf des Spieles bzw. bei Postkartenspielen nach Beendigung der Mitmachmöglichkeit zu erfolgen. Hiervon kann aus Gründen der redaktionellen Gestaltung abgewichen werden; jedenfalls ist eine Auflösung in der jeweiligen Sendung erforderlich.

6.2 Inhaltliche Voraussetzungen
Die an einen fairen Wettbewerb zu stellenden Voraussetzungen erfordern, dass die Spiele transparent aufgelöst werden. D. h. für den durchschnittlichen Zuschauer muss es, insbesondere auch bei schweren Spielen möglich sein, die Lösungslogik nachzuvollziehen. Diesem Erfordernis kann auf vielfältige Art Rechnung getragen werden, sei es durch Einblendung der Fehler, Zwischensummenbildungen bei Additionsspielen o. ä.
Die bloße Angabe einer Lösungszahl ist unzureichend.

7. Übermittlung von MMR und internen Dienstanweisungen an die Aufsicht
führende Landesmedienanstalt


Sender, die Fernseh-Gewinnspiele veranstalten, haben verbindliche Spielregeln (Mitmachregeln) aufzustellen und der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt unaufgefordert die neueste Fassung der MMR und evtl. existierender (interner) Dienstanweisungen vorzulegen. Deren Überprüfung ist zur Kontrolle der Spielformate neben der Auswertung von Sendemitschnitten erforderlich.

---
Edit Mork vom Ork:
Ich habe mal die Stellen rot markiert, an die sich meines Erachtens nicht gehalten wird.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".

Zuletzt bearbeitet von Mork vom Ork am Montag, 07.01.2008, 12:46, insgesamt 4-mal bearbeitet
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  Horst de Mol
Hot-Button-Killer
Hot-Button-Killer

Alter: 40
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 706
Wohnort: München
BeitragVerfasst am: Freitag, 14.04.2006, 15:53 
Titel:
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Unglaublich...
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  E.R.PEL
CITV.NL Moderator

Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 7272
BeitragVerfasst am: Freitag, 14.04.2006, 16:09 
Titel:
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« HdM » hat Folgendes geschrieben:
Unglaublich...


Tja, jetzt stell' dir mal vor du kennst das Ding auswendig (wie meiner Einer) und tust dir den ganzen Tach call-in an...
Jetzt weisst du auch warum ich so bekloppt bin...



Mulder: Wussten sie, dass die alten Ägypter die Mistkäfer verehrten und möglicherweise ihnen zu Ehren die Pyramiden errichtet haben, ...die vielleicht nur gigantische symbolische Dunghaufen sind?
Scully: Wussten sie, dass der Erfinder der Toilettenspülung sich selbst runtergespült hat?
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  Cato - Ceterum censeo ...
nUrmaler
nUrmaler

Alter: 61
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 87
Wohnort: am Limes
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.04.2006, 23:33 
Titel:
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Die von El Presidente oben zitierten Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (GewinnSpielRel) betreffen nicht nur die BLM, sondern sind Rahmen der ?Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM)â?? von allen 15 deutschen Landesmedienanstalten in deren ?Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM)â??, einer Einrichtung der ?Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)â??, zur Gewährleistung einheitlicher Aufsichtsmaßstäbe für Fernseh-Gewinnspiele erarbeitet und veröffentlicht worden.

ALM, DLM, GSPWM â?? viele Köche verderben den Brei!

In der Pressemitteilung 7/2005 vom 15.12.2005 der GSWPM anlässlich der Publizierung der GewinnSpielRel heißt es:

?Wir haben nun klar formulierte Anforderungen an die Moderatoren solcher Sendungen. Spielregeln müssen besser erklärt, Aussagen zur Gewinnsumme präzisiert und Auflösungen zeitnah und transparent präsentiert werden. Damit wollen wir besonders Minderjährige schützenâ??, sagte Norbert Schneider. (Prof. Dr. Norbert Schneider ist Direktor der Landesanstalt für Medien NRW)

Geschützt werden sollen also die Minderjährigen, die nach § 6 Jugendschutzgesetz an öffentlichen Gewinnspielen gar nicht teilnehmen dürfen! Dadurch, dass u.a. Auflösungen zeitnah und transparent präsentiert werden, können also Minderjährige geschützt werden! Das muss mir jemand erklären! Ich könnte mir jedenfalls andere geeignete Wege zum Minderjährigenschutz vorstellen.

Das arme Schneiderlein kennt ja wohl nicht mal das Jugendschutzgesetz! Dabei gibt es doch die ?KJM - Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstaltenâ?? unter dem Vorsitz von â?¦ na, wem wohl ... Honorarprofessor Dr. Wolf-Dieter Ring, Präsident â?? in Bayern reicht natürlich der Titel ?Direktorâ?? nicht! - unserer allseits so sehr verehrten BLM - Bayerische LandesMedienbedürfnisanstalt! (Otto von Bismarck soll hier als Erklärung genügen: ?Titel kann man verdienen, erdienen, erdienern oder aber erdinnieren.â??)

ALM, DLM, GSPWM, KJM â?? zu viele Köche verderben den Brei!

Und außerdem gibtâ??s noch die GVK, die GK, die GSDZ, die GARV, Medienräte mit jeweils vielen Mitgliedern, Verwaltungsräte mit jeweils vielen Mitgliedern, Versammlungen mit jeweils vielen Mitgliedern, Ausschüsse mit jeweils vielen Mitgliedern, Kommissionen mit jeweils vielen Mitgliedern â?? alles möglich dank GEZ-Alimenten! Irgendwie muß das Geld ja unter die Leute. Die Tages- und Sitzungsgelder werden hoffentlich "ausreichend" sein!

Das Beste aber zum Schluss:

Da schreibt der Vorsitzende der DLM:

?Aufgrund fehlender gesetzlicher Ermächtigung können die Gewinnspielregeln leider nicht den Grad der Verbindlichkeit von Gesetzen oder untergesetzlichen Normen erreichen. Die Landesmedienanstalten sind jedoch bemüht, auch im engen Dialog mit den Veranstaltern, eine Einhaltung der aufgestellten Grundsätze zu erreichen. Nähere Auskunft erteilt â?¦ gerne â?¦. die GSPWM. â?¦â?? Tut sie aber nicht.

Der Dialog scheint mir etwas zu eng zu sein!

Das ist die deutsche Medienaufsicht! Gute Nacht â?¦
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  GlowingHeart
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht



Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.04.2006, 23:44 
Titel:
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AUSGEZEICHNET :clapp:
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Verschoben am: Montag, 23.10.2006, 04:58 Uhr von Mork vom Ork
Verschoben von Userdiskussionen und Meinungen nach Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV
  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Montag, 07.05.2007, 22:13 
Titel:
 ­­­­

es gibt einen ganz spannenden Gedanken, wie man Call TV aus dem Tagesprogramm kippen könnte, schon mal jemand an das Jugendschutzgesetz §6... gedacht ? Wenn das angewendet würde - und nur so könnten die Veranstalter argumentieren, dass mögliche Gewinne nicht mehr an Jugendliche ausbezahlt werden - dann hätte es sich mit Call TV zwischen sagen wir mal 6 und 22 Uhr ! Denn dann greift der
Jugenschutz Staatsvertrag. Alles zum downloaden unter http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=57
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  Karl Ramseier
Schokokuss
Schokokuss


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 370
BeitragVerfasst am: Montag, 07.05.2007, 23:45 
Titel:
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« beobachtungsposten » hat Folgendes geschrieben:
es gibt einen ganz spannenden Gedanken, wie man Call TV aus dem Tagesprogramm kippen könnte, schon mal jemand an das Jugendschutzgesetz §6... gedacht ? [/url]


Nette Idee. Dazu müsste man es aber erst einmal argumentativ hinbekommen, dass der Verkauf von Bandansagen tätsächlich unter den "§ 6 Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping" fällt. Aber schon durch die Einblendung "Teilnahme nur ab 18" sind die Call-In-Sender ja alle Probleme los.

Da würde mir ja noch der § 5 "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote":
Zitat:
(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen."


besser gefallen.

Am Besten wäre natürlich § 4 "Unzulässige Angebote":

Zitat:
(1)
8. gegen die Menschenwürde verstoßen, ...


Aber mit diesen beiden Paragraphen wird man nur bei vernuftbegabten und moralischen Menschen ein offenes Ohr finden. Aus rechtlicher Sicht ziehen sie leider nicht, so dass man bei den LMA´s damit keine Chance hat.

Gruß K. Ramseier



mundus vult decipi


Nein, Karl Ramseier ist nicht tot. Doch wenn ich weiter Call-In sehen muss, wäre dies sogar eine erstrebenswerte Alternative.
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Montag, 07.05.2007, 23:55 
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« beobachtungsposten » hat Folgendes geschrieben:
es gibt einen ganz spannenden Gedanken, wie man Call TV aus dem Tagesprogramm kippen könnte

Das ist hier auch schon lang und breit diskutiert worden, es soll eben nun mal kein Glücksspiel sein, was da abgeht.

Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass Call-in nicht nur aus dem Tagesprogramm gekippt werden sollte, und zwar nicht allein aus Gründen des Jugendschutzes, denn auch in der Nacht rufen Kinder und Jugendliche dort an.

Call-in muss ehrlich werden oder komplett verschwinden.
« beobachtungsposten » hat Folgendes geschrieben:
dann hätte es sich mit Call TV zwischen sagen wir mal 6 und 22 Uhr

Ahja. Wer war das noch, der außerhalb dieser Zeiten Call-in anbietet? Cool



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.05.2007, 07:08 
Titel:
 ­­­­

Zitat:

Ahja. Wer war das noch, der außerhalb dieser Zeiten Call-in anbietet? Cool


soweit ich mich erinnern kann fast alle, SRTL, VIVA, NICK, 9Live, ProSieben, SAT.1, Kabel1, und, war das mal wieder eine Deiner schlauen Verdächtigungen, dass ich dem Call IN Lager angehöre ? Hast DU ja schon mal probiert, irgendwie mag ich Dich nicht Evil or Very Mad

Zuletzt bearbeitet von Gast am Dienstag, 08.05.2007, 07:38, insgesamt einmal bearbeitet
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  gaxel
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Beiträge: 1242
Wohnort: an der grünen Grenze
BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.05.2007, 07:26 
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« beobachtungsposten » hat Folgendes geschrieben:
....mal wieder eine Deiner schlauen Verdächtigungen, dass ich dem Call IN Lager angehöre ? Hast DU ja schon mal probiert, irgendiwe mag ich Dich nicht

Wie kommt er zu dieser Theorie?
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.05.2007, 07:41 
Titel:
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Arrow
Zuletzt bearbeitet von Gast am Donnerstag, 24.05.2007, 22:07, insgesamt einmal bearbeitet
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  GlowingHeart
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Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.05.2007, 08:12 
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Zitat:
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV

§ 6 Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping

(2) Werbung darf Kindern und Jugendlichen weder körperlichen noch seelischen
Schaden zufügen, darüber hinaus darf sie nicht
2. Kinder und Jugendliche unmittelbar auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu bewegen,


Wer kennt denn all diese ganzen Gesetze und Staatsverträge und was es da noch so alles zu geben scheint, von dem Otto-Normalverbraucher nicht wirklich etwas weiß?

Als ich aber beim lesen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag über diese fett hervorgehobenen Zeilen geflogen bin, kamen mir verschiedene Aussagen aus dem TV in Erinnerung die da u.a. waren "Fragt eure Eltern...." oder aus dem Call-TV-Gewinnspielen, wenn mal wieder ein Kind am Telefon war "Kinder ihr dürft doch nicht anrufen, holt lieber eure Eltern oder Oma oder große Schwester ans Telefon."

Und das habe ich bestimmt nicht nur einmal gehört.

Damit wäre doch der §6 Punkt 2.2 erfüllt und somit ein Verstoß gegen diesen Paragraphen.

Und was ist mit dem ganzen VOTING-Dreck, z.B. bei BB, wo man doch bewußt U18 anspricht und ihnen das Geld aus den Taschen zieht? "Ruft fleißig an und Votet für euren Favoriten."
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.05.2007, 08:24 
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@beobachtungsposten: Um meine Bewunderung zu erlangen bedarf es mehr als einer handvoll Beiträge in denen alles, was (zufälligerweise Question ) nicht von einer bestimmten Firma produziert wird, auf subtile Art und Weise niedergemacht wird.

Und...ja, das war eine meiner "schlauen Verdächtigungen" und den Lesern hier (außer dir offensichtlich) ist auch klar, was und wen ich damit meinte. Auch, wenn das jetzt wieder "durch MvO editiert" werden sollte: Ich bleibe bei dieser Meinung.

Ob mich jemand mag oder nicht ist mir, offen gesagt, völlig egal. Ich habe festgestellt, dass gerade diese Einstellung von vielen Menschen geschätzt wird. Deswegen....

« gaxel » hat Folgendes geschrieben:
Wie kommt er zu dieser Theorie?

Diese Vermutung konnte man schon meinem damaligen Beitrag entnehmen. Wie er aber als - damals - Neu-User darauf kommt, dass ich ihn mit einem bestimmten Anbieter in Verbindung bringe, ist mir ein Rätsel.
Spoiler: 
Manchmal schreibt man in der Hitze des Gefechts doch eben die falschen Dinge... Rolling Eyes




Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.

Zuletzt bearbeitet von Speculatius am Mittwoch, 09.05.2007, 03:04, insgesamt einmal bearbeitet
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  Speculatius
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Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.05.2007, 08:33 
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« GlowingHeart » hat Folgendes geschrieben:
Damit wäre doch der §6 Punkt 2.2 erfüllt und somit ein Verstoß gegen diesen Paragraphen.
Und was ist mit dem ganzen VOTING-Dreck, z.B. bei BB, wo man doch bewußt U18 anspricht und ihnen das Geld aus den Taschen zieht? "Ruft fleißig an und Votet für euren Favoriten."

@GH: Wir sind uns darüber einig, dass jede Art von Call-in Dreck ist, egal, ob man an einem Gewinnspiel teilnimmt oder für einen "Superstar" votet. Das alles muss abgeschafft werden und ich hab auch schon einmal irgendwo einen längeren Beitrag über den Jugendschutz geschrieben.

Nur...die Aufforderung zum Anrufen bei diesen Votings stellt leider keinen Sachverhalt im Sinne der von dir genannten Norm dar. Nach Auffassung der Rechtsprechung wird keine Dienstleistung angeboten so lange das Entgelt für die Teilnahme den Kosten für "eine Postkarte" in etwa entspricht. Und das ist hier leider der Fall. Unsere weitere Argumentation, dass sich kein Mensch hinsetzt und 100 Postkarten schreibt, durchaus jemand aber 100 mal anruft, scheitert daran, dass es dann heißt: "Selbst schuld".

Hier muss m. E. angesetzt werden.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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