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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE LANDESMEDIENANSTALTEN » Antworten der LMA

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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Montag, 16.08.2010, 12:22 
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Nun ja, Nobbi "Wir-können-nix-machen" Schneider ist ja bekanntermaßen zurückgetreten als Chef der Kommission für Zulassung und Aufsicht. Nachfolger ist Thomas Fuchs, als Direktor der MA H-SH schon geografisch von Bayern und NRW maximal entfernt. Da scheint die Altersmilde der harten Hand gewichen zu sein. POPO
Ich hoffe, ich hab mich bei den Personalien nicht vertan, ich blick immernoch nicht durch bei der ALM und ihren verschiedenen Gremien. ROLLING EYES
Die nun mehrmals erwähnten 11.000 € sind hoffentlich pro Vorfall, und nicht als Komplettstrafe zu betrachten. Eine Pressemitteilung darüber wäre schön.



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  TommyAUT
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BeitragVerfasst am: Montag, 16.08.2010, 12:33 
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@ 12Kinder: Die ersten 11.000 €uro sind "auf den Mist von" von jigsaw (nicht Pfandbrief) gewachsen - nur der Richtigkeit halber. Smile
Danke Twipsy, habe es ausgebessert *g*

@ Twipsy: Also ich habe es natürlich so verstanden, dass es zweimal 11.000 €uro sind! Alles andere wäre skandalös!



VOOORSICHT!

Zuletzt bearbeitet von TommyAUT am Montag, 16.08.2010, 12:48, insgesamt einmal bearbeitet
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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Montag, 16.08.2010, 12:41 
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Zitat:
Die ersten 11.000 €uro sind "auf den Mist von" von Twipsy (nicht Pfandbrief) gewachsen
Nee nee, das war jigsaw! Aber es spornt mich an, nochmal wegen betsson.tv nachzufragen. Evil or Very Mad
« Alida im Video » hat Folgendes geschrieben:
Ich möcht noch ein bisschen Geld ausgeben
Das hat ja nun geklappt, besser spät als nie. AUSGEZEICHNET

« Franz Kafka » hat Folgendes geschrieben:
Es war ein Geier, der hackte in meine Füsse. Stiefel und Strümpfe hatte er schon aufgerissen, nun hackte er schon in die Füsse selbst. Immer schlug er zu, flog dann unruhig mehrmals um mich und setzte dann die Arbeit fort. Es kam ein Herr vorüber, sah ein Weilchen zu und fragte dann, warum ich den Geier dulde. "Ich bin ja wehrlos," sagte ich, "er kam und fing zu hacken an, da wollte ich ihn natürlich wegtreiben, versuchte ihn sogar zu würgen, aber ein solches Tier hat große Kräfte, auch wollte er mir schon ins Gesicht springen, da opferte ich lieber die Füsse. Nun sind sie schon fast zerrissen. "Daß Sie sich so quälen lassen," sagte der Herr, "ein Schuß und der Geier ist erledigt. "Ist das so?" fragte ich, "und wollen Sie das besorgen?" "Gern," sagte der Herr, "ich muß nur nach Hause gehn und mein Gewehr holen. Können Sie noch eine halbe Stunde warten?" "Das weiß ich nicht" sagte ich und stand eine Weile starr vor Schmerz, dann sagte ich: "Bitte, versuchen Sie es für jeden Fall." "Gut," sagte der Herr, "ich werde mich beeilen." Der Geier hatte während des Gespräches ruhig zugehört und die Blicke zwischen mir und dem Herrn wandern lassen. Jetzt sah ich, daß er alles verstanden hatte, er flog auf, weit beugte er sich zurück, um genug Schwung zu bekommen und stieß dann wie ein Speerwerfer den Schnabel durch meinen Mund tief in mich. Zurückfallend fühlte ich befreit, wie er in meinem alle Tiefen füllenden, alle Ufer überfliessendem Blut unrettbar ertrank.




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  Titanarts
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BeitragVerfasst am: Montag, 16.08.2010, 13:33 
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Mal ne Frage: Wer genau bekommt jetzt die 11.000€ Geldstrafe von 9live? Und was geschieht damit?
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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Montag, 16.08.2010, 13:41 
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Die bekommt Marc, zur Deckung seiner Prozesskosten.

Spoiler: 
Die wandern in die Staatskasse, was denn wohl sonst??? Confused




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  Titanarts
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BeitragVerfasst am: Montag, 16.08.2010, 14:04 
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« Twipsy » hat Folgendes geschrieben:
Die bekommt Marc, zur Deckung seiner Prozesskosten.


Das freut mich...endlich wird mit Bußgeldern mal sinnvoll verfahren. APPLAUS

Ich setz mich jetzt gleich an die Schreibmaschine und hau auch noch paar Beschwerdebriefchen raus...so ne gute Sache muss man doch einfach unterstützen... Daumen hoch
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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Montag, 16.08.2010, 17:45 
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Öhmm...ja, tu das ruhig. KEKS Daumen hoch



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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 19.08.2010, 19:40 
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Neues Antwortschreiben der BLM:
Zitat:
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. August 2010. Beim Fall "betsson.tv" handelt es sich um ein laufendes Verfahren der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Sobald das ZAK-Verfahren abgeschlossen ist, werden wir Sie über das Ergebnis informieren.

Na dann. Rolling Eyes



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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Montag, 30.08.2010, 12:16 
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Bemerkenswertes Antwortschreiben der BLM Confused
Zitat:
Ihre Beschwerde, die Dauerwerbesendung "Lucellum Cash&Travel" auf 9Live betreffend, hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) am Beispiel der Sendung vom 10.07.2010 in der Zeit vom 10:15 bis 11:00 Uhr geprüft. Gerne können wir Ihnen hierzu folgendes mitteilen: Die Dauerwerbesendung ist als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs auch als solche gekennzeichnet. Ferner ist die Werbung redaktionell gestaltet, der Werbecharakter erkennbar im Vordergrund und die Werbung ein wesentlicher Bestandteil der Sendung. Die Sendung genügt damit sowohl den formalen als auch inhaltlich-redaktionellen Anforderungen der Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages.

In der Sendung wird sowohl die Internetseite www.Reisen49.de beworben als auch eine kostenlose Telefonnummer, bei der man sich registrieren muss und anschließend Preise gewinnen kann. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die beworbene Telefonnummer, unter der man an einem Gewinnspiel teilnehmen kann, kostenlos ist. Da kein Entgelt für den Anruf verlangt wird, handelt es sich damit nicht um ein Glücksspiel und auch die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten wird damit nicht relevant. Aus medienrechtlicher Sicht ist die Sendung nach Auffassung der Landeszentrale damit nicht zu beanstanden.

Unter Umständen ergeben sich jedoch aus den Teilnahmebedingungen wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Probleme. Denn die Anrufer werden zwar durch Einblendung in der Sendung darüber informiert, dass die Teilnahmebedingungen an dem Gewinnspiel und die Lösungsveröffentlichung unter www.lucellum.tv einsehbar sind, problematisch könnte aber sein, dass der Teilnehmer nicht offensichtlich genug darüber informiert wird, dass er mit der Registrierung sein Einverständnis zu Werbeanrufen erklärt, denn in den Teilnahmebedingungen heißt es u.a.: "Zum Zwecke der Gewinnabwicklung ist Lucellum berechtigt, die Telefonnummer des Teilnehmers zu speichern und - wenn der Anruf nicht direkt entgegengenommen werden kann - den Teilnehmer unter der registrierten Telefonnummer zurückzurufen und bei Interesse über entgeltliche Angebote zu informieren."

Wir empfehlen Ihnen, diese Problematik unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten (evtl. "unlautere Werbung") prüfen zu lassen. Sinnvoll wäre es nach Auffassung der Landeszentrale auch, den Fall dem Deutschen Werberat vorzulegen.
Und genau das werde ich machen!



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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 02.09.2010, 11:21 
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Sorry für DoPo.
Habe nun die Antwort vom Werberat:
Zitat:
Der Deutsche Werberat, die selbstdisziplinäre Einrichtung der deutschen Werbewirtschaft, sieht seine Aufgabe hauptsächlich darin, gegenüber dem Verbraucher unzuträglichen, d.h. gegen die herrschenden gesellschaftlichen Grundüberzeugungen versto­ßenden werblichen Maßnahmen Einhalt zu gebieten. Hierbei wird der Deutsche Werberat nicht rechtsverfolgend tätig. Rechtsverstöße, insbesondere Wettbewerbsverstöße, können von diesem Gremium daher nicht verfolgt werden.

Ausweislich Ihrer Beschwerdebegründung ergibt sich jedoch, dass Sie einen möglicherweise vorliegenden Wettbewerbsverstoß in Form von unerwünschter Telefonwerbung geltend machen.

Wir können Ihnen daher nur raten, sich mit Ihrer Beschwerde an die hierfür zuständige Stelle zu wenden. Dies ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v.d.H., www.wettbewerbszentrale.de, Beschwerdestelle).

Und genau ääh..das werde ich machen.



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  ZahnstocherBus€xpress
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BeitragVerfasst am: Montag, 06.09.2010, 15:51 
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« Twipsy (Montag, 30.08.2010, 13:16) » hat Folgendes geschrieben:
Bemerkenswertes Antwortschreiben der BLM Confused

Es ist auch Bemerkenswert was nicht im Antwortschreiben der BLM steht:

Auf den zweiten Teil deiner E-Mail (bzgl. der Bußgelder)
« Twipsy (Samstag, 10.07.2010, 13:27) » hat Folgendes geschrieben:
Dann hol ich das mal wieder raus. Email an ZAK und BLM:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

[...]
Vor kurzem wurden erneut Bußgelder gegen 9Live verhängt. Können Sie mir mitteilen, ob die bisher verhängten Bußgelder inzwischen bezahlt wurden, oder ob immernoch ein Verfahren anhängig ist?

Grüße

wird überhaupt nicht eingegangen. Aber warum denn wohl nicht Exclamation Question Exclamation

Und ganz ehrlich an der Stelle der BLM wüsste ich auch nicht wo und wie ich anfangen bzw. ansetzen sollte um dir deine scheinbar "einfache" Frage zu beantworten. Bei dem Haufen Bußgeldbescheide, oje, oje.(wann sind nochmal die nächsten Urlaubs-/Feiertage Rolling Eyes )

Vielleicht sollte jedes auch noch so "kleine" Anliegen/Frage an die LMAs/ALM/BLM/ZAK auch mit einer separaten E-Mail getätigt werden. Dann können die auch nicht so tun als ob sie es einfach überlesen/vergessen hätten. Denn hey hey jede auch noch so kurze Mail würde sie doch an die Bußgeldfristen erinnern.(ob sie es jetzt wollen oder nicht wollen an die Fristen erinnert zu werden) Und sie müssten(sollten) diese normalerweise auch gesondert beantworten.



STOPPT DIE ABZOCKE !!! NOT FAIR ! – CALL - IN SUCKS ! –" They trust me - dumb fucks. " – " Sie vertrauen mir - die dämlichen Penner. "(Mark Elliot Zuckerberg, Facebook-CEO)
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  TommyAUT
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BeitragVerfasst am: Freitag, 24.09.2010, 14:28 
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Unerwartet schnell hab ich heute schriftlich per Post einen zweiseitigen Antwort-Brief der LMK zugeschickt bekommen.

Zur Erinnerung mein Beschwerde-Mail vom 11. 08. 2010:
« TommyAUT » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider muss ich mich über das heute, 11.08.2010, im Zeitraum zwischen 01:25 und 02:45 ausgestrahlte Programm von Sat.1 (Sendungstitel: Sat.1 Quiz Night) beschweren.

In der Sendung, die von Norman Magolei moderiert wurde, spielte man ein Buchstabengitter-Spiel, in dem die ZuseherInnen 6 ganz bestimmte vom Sender gesuchte Tiere finden sollten.
Die Aufgabenstellung lautete: "Welche 6 Tiere suchen wir?".



1.) Im Laufe der Sendung wurden zwei Anruferinnen (angeblich) in das Service Center durchgestellt - beide konnten nicht richtig lösen. Die erste Anruferin nannte im Service Center angeblich die Falschantwort LAX (Uhrzeit: ca. 01:43). Dies wurde zumindest von Redakteur Tobi live on air in der Sendung behauptet. Es ist für Sie sicherlich möchglich, dies nachträglich zu überprüfen. Es würde mich wirklich interessieren, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht, oder ob hier eine klar verbotene IRREFÜHRUNG vorliegt. Ich bitte Sie daher, diese Aussage sowie die GESAMTE SENDUNG zu überprüfen und bei einem Verstoß oder mehreren Verstößen gegen das Irreführungsverbot der Gewinnspielsatzung ein Bußgeldverfahren einzuleiten.



2.) 9Live/Sat.1/Kabel1/Pro7 baut bei solchen Buchstabengittern beinahe immer "Fallen" ein - also unbekannte Lösungen, die vom am Ende durchgestellten Zuseher in der Regel nicht genannt werden, sodass der Sender so gut wie nie die (meist sehr hohe) Gewinnsumme auszahlen muss. So geschehen auch in der heutigen Sendung:
Kurz vor Sendungsende kam (um ca. 02:40) eine Anruferin bei 20.000 €uro sicher + Geldleitung im Studio durch und nannte die 6 offensichtlichen (leichten, bekannten) Tiere (FROSCH FALKE ESEL SCHWAN PONY HUMMEL), welche aber natürlich nicht den von Sat.1 gesuchten Lösungen entsprachen.

Es liegt dabei meines Erachtens folgender Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung vor:

Die von Sat.1 gesuchten Lösungen waren: FROSCH PONY FALKE ESEL PASO COB. Die beiden letztgenannten Tiere PASO und COB gibt es nicht! Moderator Magolei erklärte sie nur mit dem Wort "Pferderassen". Nach intensiver Recherche im Internet, unter anderem auf der Seite http://www.pferde-pferderassen.de , fand ich nur Pferderassen mit Namen wie "PASO FINO" oder "COB NORMAND" - nicht jedoch Pferderassen mit der ausschließlichen Bezeichnung "PASO" oder "COB".

Ich schrieb daraufhin per Mail dem Inhaber der oben genannten Internetseite, um mich genauer zu informieren. Ich erhielt folgende Antwort per Mail:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist in der Tat so, dass es die Bezeichnungen "Cob" und "Paso" nicht
alleinstehend für Pferderassen gibt.
COB (walisisch für "Klotz") wird dabei als Zusatz verwendet, wenn eine
Rasse besonders stabil und muskulös ist, z.b. das Welsh-Pony wird zum
Welsh-Cob, wenn es zur sehr kompakten Linie gehört, der Normanne wird
zum Cob-Normande, wenn er auf Fleischleistung gezüchtet wird usw.
PASO (spanisch für "Gang") wird verwendet, wenn die Rasse besonders
gangstark ist, z.B. das Paso Fino oder Paso Peruano. Diese Pferde werden
dann auch als "Gangpferde" bezeichnet und eignen sich besonder für
Trabrennen etc."
Den Namen und die e-Mail-Adresse des Inhabers der Seite finden Sie im Impressum von oben genannter Internetseite.

Andere Tierarten (außer Pferde) lassen sich mit PASO und COB meiner Recherche nach übrigens auch nicht in Verbindung bringen.

Ich bitte Sie deshalb diese beiden Lösungen hinsichtlich dem in der Gewinnspielsatzung lautenden Text "Bei Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die in allgemein zugänglichen Nachschlagewerken oder allgemein zugänglicher Fachliteratur enthalten sind." zu überprüfen und bei einem Verstoß dagegen ein Bußgeldverfahren einzuleiten!



3.) Ein weiterer Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung liegt meines Erachtens vor, da die Lösungen bislang (Stand: 11.08.2010, 15:10) nicht im Internet auf der Lösungsseite von Sat.1 unter http://web.9live.de/portal/gs/feed.jsp?stationname=sat1&type=RLA veröffentlicht wurden.

Aber nicht nur das: Alle Lösungsseiten der von 9Live im deutschen TV produzierten Call-In-Sendungen wurden seit Samstag-Nacht NICHT MEHR AKTUALISIERT. Sprich: Es sind seit Sonntag, 08.08.2010 keine Lösungen auf den Lösungsseiten im Internet zu finden (Stand: 11.08.2010, 15:10).
Hier die Adressen:
http://web.9live.de/portal/gs/feed.jsp?stationname=9Live&type=RLA
http://web.9live.de/portal/gs/feed.jsp?stationname=sat1&type=RLA
http://web.9live.de/portal/gs/feed.jsp?stationname=pro7&type=RLA
http://web.9live.de/portal/gs/feed.jsp?stationname=kabel1&type=RLA

Ich bitte Sie dies hinsichtlich dem in der Gewinnspielsatzung lautenden Text "Die Auflösung ist auf der Website des Veranstalters und – soweit vorhanden – im Fernsehtext zu veröffentlichen und dort für die Dauer von mindestens drei Tagen nach Ablauf des Spiels vorzuhalten. Die Auflösung hat vollständig und allgemein verständlich unter Erläuterung der Lösungslogik zu erfolgen. Sie muss genau zuzuordnen und nachvollziehbar sein." zu überprüfen und bei einem Verstoß dagegen ein Bußgeldverfahren einzuleiten!



Ich ersuche Sie dringend DIE GESAMTE Sendung sowie SCHNELLSTMÖGLICH die Lösungsseiten der Sender zu sichten, meine Beschwerden in den Punkten 1.) bis 3.) zu prüfen und gegebenenfalls ein oder mehrere Bußgeldverfahren einzuleiten!

Mit freundlichen Grüßen,
Mag. xxx xxx



Hier die Kernaussagen des Antwortschreibens zu den drei beanstandeten Punkten:
« LMK » hat Folgendes geschrieben:
Dass ein Anrufer in einer Gewinnspielsendung bei einem Buchstabenrätsel um Tierbezeichnungen tatsächlich "Lax" benennt, ist in der Tat ungewöhnlich - Ihr Misstrauen, ob die betreffenden Angaben des Moderators zutreffend waren, ist daher nachvollziehbar. Die LMK hat daher bei der Produktionsfirma der Sendung klare Belege über die im sog. "Servicecenter" eingegangenen Anrufe sowie die dort benannten Lösungsvorschläge angefordert. Die mittlerweile vorgelegten Dokumente belegen nicht nur, dass die betreffenden Anrufe eingegangen sind, sie weisen auch in der Tat unter den benannten Lösungen das Wort "Lax" aus. Es kann damit davon ausgegangen werden, dass die betreffenden Angaben des Moderators hier zutreffend waren und ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot der Gewinnspielsatzung nicht gegeben ist.

« LMK » hat Folgendes geschrieben:
Ebenfalls Belege angefordert und erhalten hat die LMK für die von Ihnen angesprochenen Lösungsworte "Cob" und "Paso". Der Veranstalter beruft sich hier auf das Buch "Pferde - Die neue Enzyklopädie" (erhältlich im Buchhandel). Hier ist die Rede von "Ein Cob ist ein schweres, kompaktes Gebrauchspferd ..." bzw. von "Der Paso oder Peruanische Paso ist die bekannteste der Peruanischen Rassen." Unabhängig davon, ob es sich bei "Cob" bzw. "Paso" tatsächlich um anerkannte Rassen handelt, wurden die benannten Lösungen als Tierbezeichnung damit durch allgemein zugängliche Fachliteratur belegt, so dass auch hier ein Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung ausgeschlossen werden kann.

« LMK » hat Folgendes geschrieben:
Was bleibt, ist der Umstand, dass die Veröffentlichung Lösungen (sic!) des Rätsels im Internet im Anschluss an die Sendung in der Tat unterblieben ist. Der Veranstalter hat dies mit einem technischen Fehler begründet, der aber zeitnah behoben worden sei. Zudem habe man Vorkehrungen getroffen, um eine Wiederholung des betreffenden Ausfalls zu verhindern. Obgleich hier an sich ein Verstoß gegen die betreffenden Vorgaben der Gewinnspielsatzung gegeben ist, kommt ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden der LMK hier dennoch nicht in Betracht. Gerade vor dem Hintergrund, dass es sich bei Gewinnspielsendungen um ein fehleranfälliges und damit insgesamt problematisches Sendeformat handelt, muss nämlich in Rechnung gestellt werden, dass Verstöße im Hinblick auf die Veröffentlichung von Lösungen im Internet ausgesprochen selten sind. Das Vorbringen, dass hier ein technischer Defekt zugrunde lag, ist damit glaubwürdig. In einem solchen Fall aber liefe eine seitens der LMK auszusprechende Untersagungsverfügung ins Leere. Vor allem jedoch kann der für die Verhängung eines Bußgeldes unerlässliche Nachweis eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die Gewinnspielsatzung hier nicht erbracht werden.

Und weiters:
« LMK » hat Folgendes geschrieben:
Zuletzt darf ich Ihnen verichern, dass die LMK sich des einer Gewinnspielsendung immanenten Risikos von Verstößen gegen Gewinnspielregelungen bewusst ist. Das manifestiert sich nicht nur in immer wieder neuen Überprüfungen, die stichprobenartig und z.T. auch in Abstimmung mit den anderen Landesmedienanstalten erfolgen, und daraus erwachsenden stringenten Maßnahmen, sondern auch im stetigen Dialog mit dem Veranstalter, der auf problematische Sachverhalte nachdrücklich hingewiesen wird.
Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis. Auch wenn, wie hier, kein Raum für rechtsaufsichtliches Tätigwerden der LMK gegeben ist, so haben Sie die LMK doch maßgeblich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.




VOOORSICHT!
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  Ruf-nicht-an
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BeitragVerfasst am: Freitag, 24.09.2010, 15:23 
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Insgesamt recht enttäuschend die Antwort.

« LMK » hat Folgendes geschrieben:
Die LMK hat daher bei der Produktionsfirma der Sendung klare Belege über die im sog. "Servicecenter" eingegangenen Anrufe sowie die dort benannten Lösungsvorschläge angefordert. Die mittlerweile vorgelegten Dokumente belegen nicht nur, dass die betreffenden Anrufe eingegangen sind, sie weisen auch in der Tat unter den benannten Lösungen das Wort "Lax" aus.


Ist doch klar, dass sich 9live im Vorfeld absichern lässt. So "Service-Center"-Anrufe gehen bestimmt tatsächlich ein - die Leute dort können zB "Dietmar" oder wahlweise "Alex" heißen.
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  12Kinder
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BeitragVerfasst am: Freitag, 24.09.2010, 15:37 
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Es gab ja auch schon den Fall, dass ein Dauergewinner für Geld eine falsche Antwort genannt hat, damit man diese dann wiederum später einspielen konnte...
Mich überzeugt der SC-Kandidat mit LUX nicht, solange das nicht on Air ist!
Und der Eintrag in einem Pferde-Buch... naja, wenn alle anderen Quellen was andres sagen... es reicht offenbar, wenn eine Behauptung in einem Hokus-Pokus Buch steht, damit man es als Antwort aus allgemein zugänglicher Quelle verkaufen kann.



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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