Das am 15. November 2006 verkündete Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) macht ab dem 1. Januar 2007 die Kennzeichnung von Geschäftsbriefen deutscher Gesellschaften mit den firmenrechtlichen Angaben (Vorstandszeile) unabhängig von der Form des Schreibens verbindlich. Dies bedeutet, dass zukünftig alle Gesellschaften in Deutschland die bereits für alle schriftlichen Geschäftsbriefe vorgeschriebenen Angaben (Firma, Sitz, Registergericht und die Nummer der Handelsregistereintragung ihrer Gesellschaft) jetzt auch auf E-Mails verwenden müssen. Erweiterte Angaben können - abhängig von der Gesellschaftsform - erforderlich sein. Ein Verstoß gegen die Hinzufügung der firmenrechtlichen Angaben kann zur Anordnung von Zwangsgeldern führen.
Kommentar: Da Beiträge als E-Mail verschickt werden können, müssen deshalb meiner Meinung nach alle Mitteilungen der jeweiligen Call-Media-Vertreter (Sender oder Produzenten) mit den entsprechenden Angaben versehen sein.
nicht mehr da.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: potzblitz2000
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.