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DLM beschließt neue Spielregeln für 9Live & Co.
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  Raabigramm
Obergnom
Obergnom

Alter: 32
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Beiträge: 1626
Wohnort: Schwaben/Bayern
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 17:07 
Titel:  DLM beschließt neue Spielregeln für 9Live & Co.
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DLM beschließt neue Spielregeln für 9Live & Co.
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 17:26 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Habe die Meldung mal durchgelesen. Ist immer noch sehr gering, was da beschlossen wurde. Aber ein Anfang wurde ja immerhin gemacht. Stellt sich nur die Frage, ob die neuen Richtlinien überhaupt eingehalten werden oder sie gleich wieder gebrochen werden. Leider sind wir ja von Regelbrüchen schon gewohnt.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 17:37 
Titel:
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Die tollen neuen MMR sind HIER nachzulesen.

Ein paar Anmerkungen:
« MMR - neu - » hat Folgendes geschrieben:
3.1: (...) Im Hot-Button-Modus ist der Zuschauer von Beginn des Spiels an darüber zu informieren, in welchem Zeitrahmen eine Durchstellung vorgesehen ist.

Ähm...wie soll das funktionieren? Da bin ich mal auf die Umsetzung gespannt.
« MMR - neu - » hat Folgendes geschrieben:
3.3.3: Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die enthalten sind
- als Print oder CD-ROM Ausgabe in
-allgemein zugänglichen, mehrbändigen Nachlagewerken (z.B. Duden, Brockhaus) und/oder
-allgemein zugänglicher, einschlägiger Fachliteratur.

Wie gesagt: Bei Wortfindungsspielen. Also X-vor-Haus usw.. Die berühmten Automarkensuchspiele sind ja wohl keine "Wortfindungsspiele". Die können so weiter wurschteln wie bisher.
« MMR - neu - » hat Folgendes geschrieben:
5.4: (...) Die Sender verpflichten sich einen Moderatorenleitfaden zur fairen und transparenten Durchführung der TV-Gewinnspiele zu erstellen und den Landesmedienanstalten vorzulegen.

Die Sender verpflichten sich einen Moderatorenleitfaden zur fairen und transparenten Durchführung der TV-Gewinnspiele zu erstellen und den Landesmedienanstalten vorzulegen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Sender verpflichten sich einen Moderatorenleitfaden zur fairen und transparenten Durchführung der TV-Gewinnspiele zu erstellen und den Landesmedienanstalten vorzulegen Ich weiß nicht, welchen Smily ich hier einfügen sollte...
« MMR - neu - » hat Folgendes geschrieben:
7.1: Die Auflösung der Rätsel hat in der Regel nach Ablauf des Spieles (...) zu erfolgen. Hiervon kann aus Gründen der redaktionellen Gestaltung abgewichen werden; jedenfalls ist eine Auflösung in der jeweiligen Sendung erforderlich.
7.3: Die Erläuterung der Fehler in einem graphischen Rätsel muss unmittelbar nach Beendigung des Rätsels sowohl durch eine Einblendung der Fehler (...) erfolgen.

Warum 7.1 ? Welche redaktionellen Gründe können dagegen sprechen, ein Rätsel aufzulösen, wenn es beendet wird?

7.3 wird künftig dadurch umgangen, dass das Spiel ausgesetzt und am Schluss der Sendezeit noch einmal zwei Minuten gespielt wird. Warum also überhaupt so eine leicht zu unterlaufende Vorschrift?

Und sonst? Heiße Luft, sonst nichts. Jedenfalls haben ein paar hochbezahlte LMA-Funktionäre mal wieder ein Klassentreffen gehabt und die Notwendigkeit ihrer Existenz nachgewiesen. Vermutlich gibts 'ne Höhergruppierung für die Chefetage.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  9liver
Bekloppter
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 267
Wohnort: Schwerin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 17:55 
Titel:
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Zitat:
2.1 Ausschluss Minderjähriger
Minderjährige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen und Gewinne werden
an diese nicht ausgezahlt. Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger haben sowohl in der
Moderation als auch â?? in der Zeit zwischen 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr â?? dauerhaft und hinreichend
sichtbar auf dem Bildschirm zu erfolgen.


Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger (...) dauerhaft und hinreichend sichtbar auf dem Bildschirm zu erfolgen.

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  9liver
Bekloppter
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Beiträge: 267
Wohnort: Schwerin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 17:58 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Warum 7.1 ? Welche redaktionellen Gründe können dagegen sprechen, ein Rätsel aufzulösen, wenn es beendet wird?


Wenn auf der Redaktionssitzung beschlossen wird, wenn z.B. eine AB-Runde über 2 Sendungen gehen soll, z.B. bei Zähl-Rätseln, dann kann das Spiel ja nicht in der ersten Sendung schon aufgelöst werden.



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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 18:36 
Titel:
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« 9liver » hat Folgendes geschrieben:
Wenn auf der Redaktionssitzung beschlossen wird, wenn z.B. eine AB-Runde über 2 Sendungen gehen soll, z.B. bei Zähl-Rätseln, dann kann das Spiel ja nicht in der ersten Sendung schon aufgelöst werden.

Sorry, aber das geht am Thema vorbei.

Es geht nicht darum, das Spiel in einer Sendung aufzulösen, sondern direkt nach seiner Beendigung.

Welche Erklärung hast du dafür?



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  DF1AS
ischwerdbekloppt
ischwerdbekloppt

Alter: 64

Beiträge: 485
Wohnort: JO52gg
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 18:43 
Titel:
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Dazu müsste man noch wissen, was mit dem Begriff "Sendung" gemeint ist. "Spiel" ist weitgehend klar, "Sendung" kann aber viel bedeuten. Aus technischer Sicht endet die Sendung erst mit Abschaltung des Senders ...
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 18:46 
Titel:
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Wieso dieses typisch deutsche Auseinanderpflücken?

"In der Regel nach Ablauf des Spiels..." geht vor. Wenn sich das Spiel also über acht oder zwölf Sendungen erstreckt, ist es halt nach Ablauf des Spiels zu lösen.

Die dort genannte Ausnahme greift nur dann, wenn das Spiel innerhalb einer Sendung beendet wird. Dann soll es nach Beendigung aufgelöst werden, es sei denn, redaktionelle Gründe sprechen dagegen.

Und die wollte ich wissen und weiß sie immer noch nicht. Und ich befürchte, dass ich dumm sterben werde.



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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 57
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 20:03 
Titel: Die neuen Gewinnspielregeln vom 19.06.2007
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Fangen wir mit den positiven Neuerungen an:

« Neue Gewinnspielregeln » hat Folgendes geschrieben:
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Ausschluss Minderjähriger
Minderjährige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen und Gewinne werden
an diese nicht ausgezahlt. Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger haben sowohl in der Moderation als auch â?? in der Zeit zwischen 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr â?? dauerhaft und hinreichend
sichtbar auf dem Bildschirm zu erfolgen
.
Zudem muss während der Sendung mindestens alle fünf Minuten durch einen eigenen Crawl
oder durch dauerhafte Einblendung darauf hingewiesen werden, dass Gewinne an Minderjährige
nicht ausbezahlt werden.


Diese Regelerweiterung halte ich persönlich für den einzig positiven Neuzugang innerhalb der Gewinnspielregeln. Die Regel mit dem Quellennachweis bei Wortfindungsspielen ist pille palle, da hätte es wesentlich wichtigere Erweiterungen geben müssen - aber dazu komme ich noch.

Kommen wir also zu den negativen Punkten der neuen Regeln:

Punkt 1: KOSTEN
kann man durchaus so stehen lassen.

Punkt 2: TEILNAHMEBERECHTIGUNG
hier hätte ich mir unter 2.4 noch die Erweiterung gewünscht, daß entsprechende Personen im Vorfeld über den Ausschluß der Teilnahme zu informieren sind.

Punkt 3: SPIELGESTALTUNG
unter 3.1 ist wieder einmal nur die Rede von 2 Grundvarianten. Ignoriert man die 3. Variante mit Absicht? Warum findet der Leitungsmodus hier keinerlei Erwähnung? Ebenso hätte ich mir eine Erweiterung der AB-Regel gewünscht, in der genau festgelegt ist, das ein AB-Spiel durch einen Anrufer aus dem AB-Pool gelöst werden muss und der erneute Start des Spiels im HB-Modus unzulässig ist.

3.2 ist nach meiner Meinung noch immer viel zu lasch formuliert. Hier bietet sich den Sendern einfach zu viel "Interpretationsspielraum"

3.3.1 die Aufnahme dieser Regel ist zu begrüßen, jedoch ist die Regel mit einem einzigen Satz absolut mangelhaft formuliert.

3.3.2 auch hier hätte ich mir eine weiterführende Regelbeschreibung gewünscht. Hier besteht nach wie vor für die Sender die Möglichkeit, auch weiterhin im "1-Pixel-Bereich" Grafiken zu manipulieren.

3.3.3 die Veröffentlichung der Quellen MUSS auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen! Nicht mehr und nicht weniger.

3.4 immerhin hat man hier den zusaätzlichen Passus aufgenommen, das sichere Gewinnsumme und Jackpot nicht als eine Summe grafisch dargestellt werden dürfen. Und im Falle der gleichen Verteilung von niedriger und hoher Geldleitung bin ich gespannt, wie die LMAen die Umsetzung dieser Regel kontrollieren wollen.

3.5 noch immer wird der zeitliche Rahmen lediglich als "sofort" beschrieben. Hier ist die Angabe eines eindeutigen Zeitrahmens erforderlich!

3.7 den Satz soll mir mal jemand genau auseinander dröseln. Der kann eigentlich nur von den Veranstaltern formuliert worden sein.

Punkt 4: MITMACHREGELN
hier wünsche ich mir einen für alle Sender gleichlautenden Text, der in die Moderation einzufliessen hat. Dieser vordefinierte Hinweis ist so auch auf der jeweiligen Videotextseite als auch auf der Internetseite des Veranstalters zu kommunizieren.

Punkt 5: MODERATION/KOMMUNIKATION
5.2 hier habe ich eine genaue Definition des Begriffes "Zeitdruck" erwartet. Es ist der alte Satz, also ist davon auszugehen, das sich im Bereich der "unzulässigen Zeitdruckerzeugung" nichts ändern wird, da dieser Punkt nach wie vor viel zu lapsig definiert ist!

5.4 die Einblendung der Hinweise hat über die gesammte Bildschirmbreite zu erfolgen. Auch hier wünsche ich mir einen für alle Sender geltenden gleichlautenden Text.

6 Verkaufsfördernde Maßnahmen: auch diese Regel ist mangelhaft definiert. Der Veranstalter wird einen "übertriebenen Anreiz" anders definieren, als der kritische Zuschauer.

Punkt 7: AUFLÖSUNG DER RÄTSEL
7.1 auch hier findet sich wieder der Satz von wegen "aus redaktionellen Gründen". Dieser Satz ist generell zu streichen! Hier hoffe ich auf eine Nachbesserung dieser Regel in Bezug auf genau definition, wann die Auflösung eine Rätsels genau zu erfolgen hat - in der Regel nämlich dann, wenn der letzte Zuschauer durchgestellt worden ist. Moderationsübergreifende Spiele sollten unzulässig sein.

7.2 die Spiele sind nicht nur transparent aufzulösen, sondern auch vor Beginn einer Spielrunde dem Zuschauer so zu erklären, daß dieser auch in der Lage ist, das Spiel von selber zu lösen.

7.3 was ist in diesem Falle "ausreichend" ? Auch hier muss eine genauere Definition erfolgen, wie die Auflösung genau zu erfolgen hat.


Vorschläge dazu haben wir hier ja in den letzten Tagen genug gemacht.
Wenn ich dann auf DWDL.de den folgenden Satz lese: "Unter Mitwirkung der betroffenen Fernsehunternehmen ist nun ein Regelungsinstrument zustande gekommen, das weitergehende Konkretisierungen vor allem in puncto Transparenz für den Zuschauer und zum Schutz von Minderjährigen enthält und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz - dann frage ich mich ernsthaft, ob diese Herren sich jemals ernsthaft mit dem Thema befasst und solche Sendungen aufmerksam verfolgt haben. Ich denke NEIN.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".

Zuletzt bearbeitet von Mork vom Ork am Dienstag, 26.06.2007, 21:10, insgesamt einmal bearbeitet
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  Denken-Sie-Einfach
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Beiträge: 1242
BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.06.2007, 20:13 
Titel:
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Ich finde, die neuen Gewinnspielregeln sind ein guter Anfang. Aber ich habe nich ein Paar Kritikpunkte.


Die einzige Sache, die mir an "Money Express" immer gefallen hat, ist die dauerhafte Einblendung "Teilnahme ab 18". Und jetzt kommt so etwas:


« Gewinnspielregeln » hat Folgendes geschrieben:
2.1 Ausschluss Minderjähriger
[...]Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger haben [...] in der Zeit zwischen 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr â?? dauerhaft und hinreichend sichtbar auf dem Bildschirm zu erfolgen.


Heißt zwar, dass in vielen Call-In-Sendungen jetzt diese Altersbeschränkung eingeblendet werden muss, doch Money Express nimmt sie jetzt weg, oder? Nach diesen Regeln dürfen Sie das, und zumindest während der Schulferien, die jetzt in vielen Bundesländern beginnen (oder begonnen haben), halte ich das nicht für sinnvoll.

In einer Werbesendung muss die Einblendung "Dauerwerbesendung" doch auch grundsätzlich stehen, warum dann nicht "Ab 18" IMMER in einer Call-In-Show?


« Gewinnspielregeln » hat Folgendes geschrieben:
Zudem muss während der Sendung mindestens alle fünf Minuten durch einen eigenen Crawl
oder durch dauerhafte Einblendung darauf hingewiesen werden, dass Gewinne an Minderjährige
nicht ausbezahlt werden.


Mensch, Leute, was bringen denn bitte diese halben Sachen? Wenn schon win Scroll, dann bitte über die gesamte Sendung hinweg! Dann haben auch die Zuschauer, die nur 3 Minuten zusehen, die Chance, den Scroll zu lesen.

Bleibt abschließend die Frage: Ab wann gelten diese Regeln??
Denn die Dauereinblendung "Ab 18" scheint es bisher bei 9Live (noch) nicht zu geben...




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  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

Alter: 74

Beiträge: 570
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 27.06.2007, 04:09 
Titel:
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Ein Anfang?

Nee, da ist noch so einiges im Argen, wie schon weiter vor beschrieben.

Aber speziell mal zu 7.3. "Auflösung von graphischen Spielen"

Ist schon mal gut, die Dinger unmittelbar nach Beendigung des Rätsels auflösen zu müssen, aber es sollte nicht vergessen werden, mit welchen Tricks die arbeiten.
Da wird ein solches Spiel abgebrochen um es "nachher" eventuell weiterzuspielen, oder sogar erst am Folgetag.
Nein, hier muss rein, innerhalb der selben Sendung, und wenn später weitergespielt wird,
dieser Teil darf nicht kürzer sein wie der vorher gespielte Teil.
Ansonsten haben wir 5 Minuten vor Schluss ne Aufleger und keine Zeit mehr.

Nicht nur 7.3. betreffend, nochmal zu den "Lösungsumschlägen",
die halte ich für zwingend erforderlich, und vorzuschreiben.
Dem Losverkäufer droht Knast, wenn der nur Nieten im Topf hat und das Gewinnlos in der Hosentasche behält. Und diesen kleinen Jahrmarktfuzzis macht man das Leben gehörig schwer, ist Call-In Fernsehen etwa was besseres wie Jahrmarkt?

Es lässt sich technisch sicherstellen!
Dauerhaft und während der ganzen Sendung, werbewirksam für den Sender und gekoppelt mit dem festen Hinweis auf U18.
Wenn das sichergestellt ist, kann man ja mal Gäste einladen, einfach nur um zu zeigen, ob dann noch eine Manipulationsmöglichkeit vorhanden ist oder ob die gegen Null geht.
.
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  Marcus
nUrmaler
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Beiträge: 85
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 27.06.2007, 07:42 
Titel:
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In dem kurzen Text (des .pdf's) kommt zwanzig oder dreissigmal das Wort 'unzulässig' vor aber niemals das Wort 'verboten'. Das ganze liest sich also mehr wie eine unverbindliche Empfehlung. Hat die DLM überhaupt eine Handhabe sanktionierend gegen einen Sender vorzugehen, der sich 'unzulässigerweise' nicht an dieses Papier hält? Wenn nicht, kann es den Sendern gerade mal wurscht sein was die alten Herren da verzapfen und machen einfach weiter wie immer.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 27.06.2007, 08:31 
Titel:
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« Marcus » hat Folgendes geschrieben:
Hat die DLM überhaupt eine Handhabe sanktionierend gegen einen Sender vorzugehen, der sich 'unzulässigerweise' nicht an dieses Papier hält? Wenn nicht, kann es den Sendern gerade mal wurscht sein was die alten Herren da verzapfen und machen einfach weiter wie immer.


@Marcus: Aber selbstverständlich haben die eine Möglichkeit, gegen den Sender vorzugehen. Die können

- da anrufen und sagen: He, das war so nicht ganz in Ordnung, was ihr da gemacht habt,

- denen aus Anlass der Übersendung eines Weihnachts- oder Geburtstagsgrußes im Nachsatz mitteilen, dass sie künftig besser aufpassen sollen oder, bei ganz schlimmen Verstößen,

-sogar ein gemeinsames Treffen vereinbaren, wo sie dann gemeinsam neue Regeln auskungeln können. Natürlich verbunden mit einem netten Arbeitsessen.

Du hast das schon richtig gelesen: Nein, es gibt keine Möglichkeiten, Sanktionen zu verhängen. Lt. Aussage irgend eines Bosses der LMA ist hier die Politik am Zuge, da entsprechend tätig zu werden. Da die Rundfunkhoheit aber ja bei den Ländern liegt und die zustimmen müssen, habe ich mit meinen 55 Lebensjahren die Hoffnung aufgegeben, das noch zu erleben. Und ich möchte eigentlich 90 werden.



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  Callpassive
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Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 27.06.2007, 11:46 
Titel:
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« Vorwort ALM » hat Folgendes geschrieben:
Zum Zwecke eines umfassenden Verbraucherschutzes halten die Landesmedienanstalten aber eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für das Einschreiten bei rechtswidrigen Fernseh-Gewinnspielsendungen im Rundfunkstaatsvertrag für geboten. ?Aufsichtsmaßnahmen gegen unlautere Gewinnspiele im Fernsehen erfordern eine klare rechtliche Grundlage; die DLM wird hierzu einen Vorschlag unterbreitenâ??, so der DLM- Vorsitzende Reinhold Albert. Von Seiten der Länder wurde bereits eine mögliche Aufnahme in den 10. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag signalisiert.
Quelle: Vorwort ALM

Erst mal ein paar Takte zum Vorwort:
Immerhin, das Problem wird erkannt und sogar einigermaßen zutreffend formuliert. Selbst die in diesem Zusammenhang üblichen Konjunktive wie sollte, müsste oder könnte, findet man hier nicht. Dafür wird dieses Mal "signalisiert".

Wenn man nicht durch die ALM oder die LMAen schon so oft enttäuscht wurde, was zukünftige Perspektiven im Zusammenhang mit CI angeht, könnte man hier so etwas wie Hoffnung entwickeln. Aber so lange ich nicht irgendwann mal eine konkrete Äußerung der ALM höre oder lese, wie z.B.: "An diesem Tag kommen wir zusammen, um eine rechtliche Grundlage für Gewinnspiele zu verfassen, die ab dem Tag X gültig ist.", erwarte ich erst mal gar nichts.


Zu den "neuen" Regel, soweit es nicht schon von anderen hier angesprochen wurde:

Wie MvO bereits ausgeführt hat, ist mir völlig unverständlich, dass der Leitungsmodus nicht erwähnt wird. Wenn viele Leute sich mit CI beschäftigen, um eine solche Regel auszuarbeiten, dann kann es doch nicht sein, dass keiner von ihnen in der Sitzung mal den Leitungsmodus erwähnt. Dafür gibt es m.E. nur zwei Gründe: Entweder sie sind so inkompetent, dass sie den Leitungsmodus tatsächlich nicht kennen. Oder sie wollen ihn nicht erwähnen.

« ALM » hat Folgendes geschrieben:
3.1 ... Im Hot-Button-Modus ist der Zuschauer von Beginn des Spiels an darüber zu informieren, in welchem Zeitrahmen eine Durchstellung vorgesehen ist.

Ähhhh, ich dachte immer, dass nach "offizieller" Meinung der HB nicht gesteuert wird und absolut zufällig zuschlägt. Wie soll man denn dann einen "Zeitrahmen" vorgeben?


Zu 3.4 Aussagen zur Gewinnsumme: Mittlerweile reduziert selbst ME am Ende ihrer Sendung den Gewinn nicht mehr. Und das will ja schon was heissen. Smile


« ALM » hat Folgendes geschrieben:
3.6 Sicherstellung des technischen Auswahlmechanismus
Jeder Veranstalter hat sicherzustellen, dass über ein technisches System, das von den Landesmedienanstalten überprüft werden kann, der Auswahlmechanismus derart konzipiert wird, dass für jeden Anrufer die Chance besteht, ausgewählt zu werden.

Besser wäre: ... das von den LMAen überprüft wird. Oder ... durch einen unabhängigen Notar ständig überprüft wird.


« ALM » hat Folgendes geschrieben:
6. Verkaufsfördernde Maßnahmen
Vergünstigungen, die einen übertriebenen Anreiz für Mehrfachanrufe darstellen, sind unzulässig.

Schade ME. Soviel zu den Bei-X-Anrufen-Y-Anrufe-gratis. Evil or Very Mad
Wobei, was heisst "übertrieben"? Drei Anrufe und ein Anruf gratis geht nicht, aber ein Anruf und ein Anruf gratis geht?


Zu 8.2 Übermittlung von Telefonverbindungsdaten und Gewinn-Daten
Folgendes ist wahrscheinlich unrealistisch (Datenschutz), aber es würde Klarheit bringen: Es wäre ganz nett, wenn man mal an die Daten bzw. Personen herankommen könnte, die auflegen oder Falschantworten bringen. Natürlich nur bei "konkreten Beschwerden", wie es so schön heisst. Momentan läuft ja alles einwandfrei. Wink


Fazit: In den neuen Regeln steckt noch einiges an Entwicklungspotential!


Zum Schluss noch eine Bemerkung zu dem Zitat aus TV-Matrix, das Denken-Sie-Einfach in "Das Internet und Blogs" gepostet hat:

« TV-Matrix » hat Folgendes geschrieben:
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Unter Mitwirkung der betroffenen Fernsehunternehmen ist nun ein Regelungsinstrument zustande gekommen, das weitergehende Konkretisierungen vor allem in puncto Transparenz für den Zuschauer und zum Schutz von Minderjährigen enthält und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft."

Hier sieht man m.E. ganz deutlich, was die privaten Fersehsender wollen. Der Satz impliziert, dass es "Rechtssicherheit" gibt und jetzt ist mit den neuen Regeln alles besser und in Ordnung. Was fehlt ist die Verknüpfung von Rechtssicherheit und Anrufer, nicht die der Unternehmen. Solange die Regeln nicht rechtlich bindend sind, wird sich nicht viel tun. Und ich unterstelle mal Herrn Doetz, dass ihm das auch bewusst ist.


Für CA (u.a.): Dies ist nur meine Meinung und keine Tatsachenbehauptung.



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