Die bomben den Zuschauer ja seit einiger Zeit auf allen Sendern mit den gleichen Spielen zu,
gestern zB. war bei dhd24 der ersten Platzhalter zu sehen (subjektiv beobachtet der erste),
bei dem der letzte Buchstabe der erste vom nächsten Wort sein musste.
Dieser Sender sollte übrigens den Beinamen "Der mit dem Essen spielt" bekommen,
da gibt es täglich "Nudeln im JackPot". so was nennt sich dann auch noch "PISAQUIZ".
Zappte etwas später eher zufällig über 9Live, da lief der gleiche Spieltyp,
man kann sicher die ganze Liste der Sender aufführen von A bis Z.
Gehen die ach so "Innovativen" alle beim selben Lehrer auf Ast III inne Vorschule und verabreden sich da auf den täglich gesendeten Schwachsinn?
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: manipulati
Außerdem ist die Auslobung von Geld- oder Sachprämien, unabhängig davon, ob eine richtige Lösung genannt wird, eindeutig Glücksspiel.
Stimmt nicht ganz. Glücksspiel (im Sinne des StGB) ist es halt nur wenn ein nicht unerheblicher Einsatz gezahlt wird. Ansonsten istes ("nur") ein Gewinnspiel. Die Frage ob man ein Lösungswort o.ä. braucht ist erst dann relevant wenn man einen nicht unerhablichen Einsatz hat und dann fragen muss, ob's denn nun ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel ist.
Re Postkarten: Die Vergleichbarkeit mit den Anrufen ist IMHO durchaus gegeben: Man schickt die Karte hin und weiß nicht ob sie gezogen wird (entspricht: man ruft an und weiß nicht ob man die Leitung trifft). Wenn die Karte dann zufällig gezogen wird (...man die Leitung zufällig getroffen hat...), dann und NUR dann nimmt irgendwer zur Kenntnis was man als Lösungswort draufgepinselt hat (...was man als Lösungswort zu sagen hat...). Das kann dann falsch oder richtig sein.
[advocatus.diaboli]Und selbst wenn bei den Postkarten erst geguckt wird was die Lösung ist und danach nur aus allen richtigen Antworten gezogen wird: Dann sind die Chancen bei Call-in sogar höher, weil man da sogar die Chance hat ne Leitung zu treffen wenn man ne falsche Antwort im Kopf hat...[/advocatus.diaboli]
Z.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Zwangsvollstrecker
Warum es sich da um ein Kartell handeln soll, will mir nicht einleuchten.
Zitat:
Letztendlich verständlich insoweit, als dass kein Staatsanwalt sich an der Sache die Finger verbrennt, solange die Sender immer das O.k. der LMA erhalten.
Inwiefern kann sich denn ein StA an so einem Fall die Finger verbrennen? Selbst wenn er verliert, hat das für ihn persönlich keine Konsequenzen, außer, dass er verloren hat...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Fab-dizzle
Inwiefern kann sich denn ein StA an so einem Fall die Finger verbrennen? Selbst wenn er verliert, hat das für ihn persönlich keine Konsequenzen, außer, dass er verloren hat...
Während meiner Zeit bei Gericht war es immer ein hämisches Thema, sich über das Schicksal von Staatsanwälten auszutauschen, die, nachdem sie sich in einem öffentlichkeitswirksamen Fall zu weit aus dem Fenster gelehnt hatten, anschließend Verkehrsstrafsachen bearbeiten durften.
Was den Unterschied "Glücksspiel" - "Gewinnspiel" anbetrifft: Ich bin mir gar nicht sicher, ob bei der Begründung mit der Frage nach einem erheblich Einsatz das Pferd von hinten aufgezäumt wurde, sprich: Man musste einen Weg finden, um Preisausschreiben, die es ja nun schon Ewigkeiten gibt, nicht unter den Glücksspielbegriff fallen zu lassen und der Gegenwert einer Postkarte bot sich da an. Hätten die Gerichte damals nicht die Postkarten, sondern die Wahlwiederholungstaste am Telefon vor Augen gehabt, wer weiß, wie die Entscheidung dann ausgefallen wäre.
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
« Güldengelackter Bauschutt » hat Folgendes geschrieben:
Hätten die Gerichte damals nicht die Postkarten, sondern die Wahlwiederholungstaste am Telefon vor Augen gehabt, wer weiß, wie die Entscheidung dann ausgefallen wäre.
Dieser dein ausgesprochener Gedanke gefällt mir!
Nach dem Urteil der Geringfügigkeit des Einsatzes von 50 Cent pro Anruf in Vergleich zur Postkarte, braucht man Geldspielautomaten auch nicht mehr als Glücksspiel ansehen, wenn man den Einsatz von 40 Cent pro Spiel als geringfügig betrachtet. Ob ich nun mehr Cent in den Geldspielautomaten einsetze oder die Wahlwiederholtaste am Telefon drücke um mit jedem Versuch ein direktes Durchstellen zu erreichen oder am Geldspielautomaten eine Gewinnkombination, ist für mich im Grunde das gleiche. Das Telefon als missbrauchtes Glücksspielinstrument - als Einwurfschlitz zum Call-in-Glücksspiel im privaten Call-TV.
Ich kenne ja nicht die Beweggründe von vernunftbegabten, Recht sprechenden Menschen, die das aber anders sehen um so diese Glücksspiel-TV-Abzocke mit ihren (Fehl-) Urteilen weiter ermöglichen.
Es blinkt und blitz und dröhnt und brüllen die Anruf-Drücker aus dem privaten TV wie aus nem Daddelautomaten
Ständige Verfügbarkeit und das alles auch noch auf pump - eine sehr gefährliche Mischung, die schnell die Kontrolle verlieren lassen kann und lässt. Der gemachte Profit der Abzocker bestätigt ja das außer Kontrolle raten.
Der Unterschied zwischen Glücksspiel am Geldautomaten und Gewinnspiel im Abzock-TV - es gibt eigentlich keinen, da der Geldspielautomat im Gewinnfalle dir den Gewinn zwar anbietet auszuzahlen aber auch gleichzeitig zum erhöhen anbietet wie beim Gewinnspiel, wo man dem Anrufer seine Antwort aber für einen geringeren Betrag abkaufen will um nicht den hohen ausgelobten Betrag auszahlen zu müssen.
Mir gefällt dein Nickname @Güldengelackter Bauschutt (ironische Anspielung auf SHN neueste Sinnlos-"Innovation" und dein AVATAR und erkenne einen kreativen Menschen dahinter.
Willkommen an BO(A)RD!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Nach ein bisschen Herumlesen: Mit der Frage Glücksspiel oder nicht hat sich schon das Reichsgericht befasst. Und ja, ich hatte Recht: Noch im Jahr 1986 sagte der Bundesgerichtshof en passant, dass man beim Glücksspiel einen nicht unerheblichen Einsatz voraussetzen müsse, damit man dieses vom Unterhaltungsspiel abgrenzen könne. Da gab?s aber noch kein Call-in? Es ging also nur um eine (aus heutiger Sicht missglückte) Grenzziehung zu den beliebten und unverfänglichen Preisausschreiben.
Ich habe mir jetzt folgendes überlegt: Zwei parallele Stränge sind es, die zu prüfen sind und deren Wege es im gegebenen Falle zu beschreiten gilt:
1. Die Nachweisung, dass es sich bei Call-in der bekannten Machart um ein Mitmachangebot mit ausgeprägtem Glücksspielcharakter handelt, bei welchem die Anrufer zuweilen in beträchtlichem Ausmaß Geld verspielen (hierfür ist die Beobachtung von Vorfällen, in welchen die Anrufer sich ihren Verdruss über die überhöhten Telefonrechnungen / stillgelegten Festnetzanschlüsse von der Seele reden, sehr wichtig);
2. Die weitere Beobachtung der Praktiken im Hinblick auf die Frage, ob und in welcher Weise Spielregeln verletzt werden oder Ungereimtheiten passieren, die einen hinreichenden Betrugsverdacht auslösen.
Ich werde mal am Wochenende in mich gehen und ? unter Einbeziehung des Hinweises auf Daddelautomaten ? mal etwas zur Nähe des Call-ins zum bzw. zu seiner Übereinstimmung mit der Glückspieldefinition verfassen.
Übrigens: Bewegtgründe der Gerichte, deren Entscheidungen aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar sind, gibt es nicht. Die Richter haben einfach nur zu wenig Erfahrung und handeln aus ihrer Sicht nach bestem Wissen und Gewissen.
P.S.: Ja, die Idee mit meinem Nick kam mir, als ich mich verwundert fragte, was da für ein Dreck auf dem Laufband liegt.
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Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
Alter: 60 Geschlecht: Beiträge: 87 Wohnort: am Limes
Verfasst am: Sonntag, 29.07.2007, 22:59 Titel:
Da es hier mit Jura und Gewinn-/Glücksspiel immer wieder durcheinander geht, mal eine Klarstellung:
Zur Definition "Glücksspiel" hat der BGH mit Entscheidung 4 StR 260/02 - Beschluss vom 28. November 2002 - folgendes verlautbart:
1. Das Wesen des Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB besteht nach allgemeiner Auffassung darin, dass die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall (BGHSt 2, 274, 276; 29, 152, 157; 36, 74, 80).
2. Maßgebend für die Beurteilung sind dabei die Spielverhältnisse, unter denen das Spiel eröffnet ist und gewöhnlich betrieben wird, also die Fähigkeiten und Erfahrungen des Durchschnittsspielers (BGHSt 2, 276). Den Maßstab hierfür bildet das Publikum, für das das Spiel eröffnet ist, nicht der geübtere oder besonders geübte Teilnehmer. Ist ein Spiel danach ein Glücksspiel, so behält es diese Eigenschaft auch für den besonders geübten oder versierten Spieler, der den Spielausgang besser abschätzen kann als ein weniger geübter oder versierter (BGH aaO).
3. Ein Glücksspiel liegt auch dann vor, wenn der Spielerfolg nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement aber ein Übergewicht zukommt. Das Überwiegen des Zufalls wird jedoch nicht bereits dadurch in Frage gestellt, dass über den Ausgang anhand bestimmter Kriterien eine begründete Vorhersage getroffen werden kann, sofern der Ausgang von weiteren wesentlichen Unsicherheitsfaktoren bestimmt wird, die für den Spieler weder beeinflussbar noch vorausberechenbar sind (vgl. auch BGHSt 2, 139, 140/141).
4. Gerade der eher "unbedarfte" (Hervorhebung durch den Verf.) Spieler bedarf des Schutzes vor den Gefahren des Glücksspiels."
Natürlich betreiben die Call-In-Sender Glücksspiele, das hat bereits das Landgericht München I hinsichtlich 9Live unter dem Az: 29 O 12315/04 in seinem Urteil, verkündet am 2.2.2005, festgestellt: "Die von der Beklagten veranstalteten Quizsendungen stellen Glücksspiele ? dar."
Leider wird in der Presse immer wieder ein Urteil des Landgerichts Freiburg wie folgt falsch zitiert: ?Kein Glücksspiel bei 9Live?. Tatsächlich aber hat das Landgericht Freiburg unter dem Az. 3 S 308/04 in seinem Urteil vom 12.05.2005 entschieden, dass 9Live kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt: " ?handelt es sich bei dem von der Streitverkündeten betriebenen Quiz nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB."
Die Unterscheidung zwischen erlaubt und unerlaubt (=strafbar) ist abhängig vom Einsatz; bei Telefonkosten von 0,49 Cent/Anruf wird nach Rechtssprechung und hL von einem Bagatelleinsatz ausgegangen. Die Frage, ob Aufforderungen zu Mehrfachanrufen diese Bagatellgrenze sprengen und damit ein erlaubtes Glücksspiel zu einem unerlaubten und somit strafbaren Glücksspiel machen, wird in der juristischen Literatur bejaht, ist leider aber noch nicht höchstrichterlich (vom BGH) entschieden.
Zum Thema Strafanzeigen nach §263 StGB
Es bestehen reichlich Erfahrungen mit Strafanzeigen in München. Aus dieser Erfahrung heraus präge ich mal nach juristischer Manier folgenden satirisch-sarkastischen ?Leidsatz? mit leider allzu realistischem Hintergrund:
Solange bei Call-In nicht vor laufender Kamera gemordet oder gehurt wird, wird kein bayerisches Staats- und Aufsichtsorgan den wohlgenährten A?llerwertesten bewegen. Wobei ich bei der Hurerei noch meinen Zweifel habe ?
Zu Begründung:
Die bayerische staatsbesitzende Partei will bekanntlich München zum führenden Medienstandort Deutschlands ausbauen, schließlich braucht man ja Erfolgsmeldungen, um von den eigenen Korruptions-, Fleisch- und Parteiskandalen abzulenken. Diesem Ziel haben sich alle politischen und politisch gelenkten Institutionen unterzuordnen als da sind:
Wissenschaftsministerium
Justizministerium
Wirtschaftsministerium
Staatsanwaltschaft
Generalstaatsanwaltschaft
und auch die hochverehrte BLM Bayerische LandesMillionärsversorgungsanstalt unter ihrem PräsidENTCHEN Ring (E.R.PEL halt den Mund!!)
Mit allen Konsequenzen! Auch mit der Konsequenz, dass zu Gunsten einiger weniger Arbeitsplätze bei den Call-In-Sendern, mit deren Schaffung die o.g. Partei im nächsten Wahlkampf glänzen will, einige Tausend Abgezockte finanziell notleidend werden. Aber Letztere sind ohnehin keine Staatsparteiwähler.
Deutschland ? eine Bananenrepublik ? und Bayern ist die Steigerung davon!
Vielleicht sollte man mal die Kölner Staatsanwaltschaft ? zuständig für CC, Nick und Viva ? einschalten, da gibt es zwar auch einen ?Klüngel?, aber der umfasst andere Bereiche.
Rundfunk incl. Fernsehen im Rahmen des bayerischen Mediengesetzes § 2 (1) wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien*) (Landeszentrale) betrieben.
*) in einschlägigen Fachkreisen besser bekannt als PORNO\VISION
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Cato - Ceterum censeo ...
« Cato - Ceterum censeo ... » hat Folgendes geschrieben:
Solange bei Call-In nicht vor laufender Kamera gemordet oder gehurt wird, wird kein bayerisches Staats- und Aufsichtsorgan den wohlgenährten A?llerwertesten bewegen. Wobei ich bei der Hurerei noch meinen Zweifel habe
Vielen Dank für deine Ausführen. Das ist doch mal was. Sorry übrigens, dass das bei mir ein bisschen durcheinandergegangen ist, ich war halt noch nicht richtig eingelesen. Ich glaube, dass viele Menschen sich überhaupt nicht im Klaren darüber sind, was CI ist (die gucken konservativ ihre gleichen Programme und wundern sich allenfalls, wenn sie versehentlich über so eine Sendeveranstaltung stolpern). Die unglaubliche Schmierenkomödie von gestern abend mit 9 Stunden 40 Minuten SCHAUMBAD-Durchstellpause zeigt einmal mehr, dass eine breite Öffentlichkeit besser aufgeklärt werden muss, damit der Druck von außen sich erhöht. Das bedeutet aber wahrscheinlich, dass man wirklich bei Adam und Eva mit der Aufklärung anfangen muss, weil die Leute gar nicht glauben werden, dass es Menschen gibt, die das wenige Geld, das sie besitzen, beim Sender auf Bandansagen abliefern.
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
Zitat:
3. Ein Glücksspiel liegt auch dann vor, wenn der Spielerfolg nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement aber ein Übergewicht zukommt. Das Überwiegen des Zufalls wird jedoch nicht bereits dadurch in Frage gestellt, dass über den Ausgang anhand bestimmter Kriterien eine begründete Vorhersage getroffen werden kann, sofern der Ausgang von weiteren wesentlichen Unsicherheitsfaktoren bestimmt wird, die für den Spieler weder beeinflussbar noch vorausberechenbar sind (vgl. auch BGHSt 2, 139, 140/141).
**
Der Abschnitt hinterlässt bei mir den Eindruck, egal was ein Gericht in ein Urteil schreibt, es geht wie so oft, an der Realität völlig vorbei.
"Der auf den Button haut" - Redakteur, Spielerfolg nicht vom Zufall abhängig, Unsicherheitsfaktor, nicht oder doch begründete Vorhersage. (wann er draufhauen könnte)
Das "Der auf den Button haut" aus Fleisch und Blut ist, ist ein Glücksfall!! Nur für wen?
Call-In braucht keinen Rahmen, es braucht zwingend ein Korsett!! und zwar aus hochfesten, rostfreien und salzwasserbeständigen Stahl!!
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Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: manipulati
Also ich überlege mir eine anzeige zu stellen, wegen anrufen die auf die richtige leitung fallen aber nicht durchgestellt werden die protokolieren ja ihre anrufe ganz sicher, dann sieht man das es so und so war, weil langsam denke ich echt die machen nur noch was sie wollen, Jetzt mal eine ganz andere Frage fällt euch eigendlich nie auf das die modis nicken oder leicht den kopf schüttelen selbst wenn in dem moment kein grund vorliegt also in den durchstellpausen ich wette das die modis ganz genau wissen was sie da tun und wie der hase läuft
lg rene
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Rene30
Also ich überlege mir eine anzeige zu stellen, wegen anrufen die auf die richtige leitung fallen aber nicht durchgestellt werden die protokolieren ja ihre anrufe ganz sicher, dann sieht man das es so und so war, weil langsam denke ich echt die machen nur noch was sie wollen,
Aber leider ziehen sich die Sender mit "treffen Sie die Leitung im richtigen Moment aus der Affaire. Bei einer solchen Anzeige, wie du sie planst, sehe ich keine Aussichten.
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
ich habe am Montag eine Betrugsanzeige gegen 9ive gemacht.
Eigentlich weiss ich ja, dass es sich bei 9Live um Abzocke handelt. Aber letzten Freitag den 21.09. bin ich beim Streichholzspiel um 20 Uhr schwach geworden, immerhin ging es ja um garantierte 6000 Euro. Ich selbst bin leider momentan arbeitslos und in finanziellen Schwierigkeiten. Und dieser Gewinnbetrag hätte mich saniert! Da sind die Pferde mit mir durchgegangen, und ich habe ca. 50x versucht durchzukommen um die sehr einfache Lösung zu nennen. Natürlich bin ich nicht durchgekommen.
Ich habe ein paar Sachen festgestellt, dass es da wohl nicht mit rechten Dingen zugeht. Und diese Feststellungen nahm ich zum Anlass für diese Anzeige.
Es war ein Gewinnleitungsspiel und der Moderator sagte mehrmals, dass es ingesamt 50 Leitungen gibt. Von den 5-15 Gewinnleitungen hab ich natürlich keine getroffen. Stattdessen traf ich mehrmals Leitungen jenseits der 50, z.B. Leitung 51 und Leitung 60, wie kann das bei insgesamt 50 Leitungen sein (Dazu bekam ich bereits Antwort von 9Live, aber dazu später mehr). Eine ander Sache die mir komisch vorkam, als der Moderator während der Sendung mehrmals selbst von seinem Handy aus angerufen hat, um zu zeigen, dass man wirklich eine Leitung treffen kann. Bei einer dieser Demonstrationen, war für mich eindeutig das Spulen eines Tonbandes zu hören. Das brachte mich zu der Vermutung, dass diese Anrufe gar nicht echt sind, sondern gefaket sind. (Selbiges war übrigens in der Sendung am letzten Montag um 20 Uhr auch nochma festzustellen.)
Und genau diese Auffälligkeiten habe ich als Begründung für meine Anzeige genommen.
Ich hab übrigens 9Live angeschrieben, wie sich das mit den Gewinnleitungen verhält und habe am Montag folgende Email Antwort bekommen:
"Guten Tag Herr XXX,
vielen Dank für Ihre engagierte Email.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Leitungen (50) hat nichts damit zu tun, dass diese Leitungen in einer numerischen Reihenfolge geschaltet sind. Es ist durchaus möglich bei 50 Leitungen auch die z. Bsp. Leitung 60 oder 70 zu erwischen.
Freundliche Grüße,
Ihre
9Live-Zuschauerredaktion"
Tja was soll man davon halten, aber unter seriös verstehe ich wirklich was anderes.
Ich gehe auch davon aus, dass meine Anzeige keine Aussicht auf Erfolg haben wird, wenn man hier so alles liest, aber ich fühle mich betrogen, und mache nur von meinem Recht gebrauch!
Es ist wirklich traurig wie weit es in Deutchland gekommen ist, wenn ein Sender wie 9Live, so wie ich das inzwischen verstehe mit staatlichem Segen Leute abzocken darf.
moin @tommy, schön, dass du hierher gefunden hast....
vielen dank für deinen mut, offen deine vorgehensweise zu posten, damit untermauerst du die seit langem bekannte theorie, dass die moderatoren exakt deine zielgruppe erreichen will und mit schnellem geld lockt.
gezielt wird derjenge angesprochen und verführt, der zur zeit knapp bei kasse ist und dringend geld benötigt, dafür gibts einige zitierfähige aussagen der moderatoren...
gerne erinnere ich an herr robin bade, der beim jahreswechsel auf die kommende nachzahlung von gas,strom und wasser hinwies und nicht ausliess, dass sich das mit einem telefonanruf erledigt haben könnte....
gerne auch die peak-dame frau alida lauenstein, die den großmüttern vor dem tv versprach, dass sie ihren enkeln dolle sachen zu weihnachten mit dem gewinn kaufen könnten....
die masche ist hinterhältig und zielt auf die niedrigsten instinkte der menschen ab....
leider fallen immer wieder viele darauf herein, deswegen vorab ein frage....
hast du das forum gekannt und trotzder abzocke deine chance gesucht oder waren dir die vorgänge und abzockmöglichkeiten unbekannt, so dass du am ende tatsächlich an einen erfolg gedacht hast...??
was deine betrugsanzeige angeht, großes lob für dein engagement, leider sehe ich allerdings schwarz dafür...
vor einigen jahre wurde in ähnlicher weise verfahren und soweit ich mich erinnere, ist der vorgang eingestellt worden mit dem hinweis, der halbwegs verständige zuschauer wüsste, auf was er sich dort einliesse und somit sein eine abzocke nicht zu erkennen....
im forum findest du mit hilfe der suche mit sicherheit den einen oder anderen artikel und gerichtsentscheid dazu....
wäre trotzdem schön, wenn du weiterhin hier postest, besonders den verlauf der strafanzeige...ob sich da jemand mit beschäftigt hat, recherchiert hat und in welche richtung das alles ging....bis zur eventuellen einstellung des verfahrens mit begründung....
gruß
der friese
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: DerFriese
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Mittwoch, 26.09.2007, 08:19 Titel:
« Tommy » hat Folgendes geschrieben:
Tja was soll man davon halten, aber unter seriös verstehe ich wirklich was anderes
Zuerst mal: Herzlich willkommen, Tommy! Ich kann Dich in Deiner Meinung, was Seriösität betrifft, nur bekräftigen. Aber "seriös", also fair und transparent zu sein, ist auch nicht das Ziel von Call-in. Ziel ist es, die Zuschauer mit ihren Sprüchen zum Anrufen zu animieren und dann, wenn der Geldbeutel voll genug ist, einen durchzustellen.
Alles andere ist ein Spiel, dass leider nicht alle durchschauen und dass manche tatsächlich an den Rand des Ruins treibt. Natürlich sagt der Moderator nicht die Wahrheit, er ist halt nur ein Teil des Spiels. Und, so schlimm das ist, natürlich wird Deine Anzeige keinen Erfolg haben, wie die Antwort von 9Live ja auch schon andeutet.
Da hilft nur eins: Nie wieder da anrufen, und wenn der Moderator Dir noch so viel verspricht...
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
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