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Verfasst am: Freitag, 17.10.2008, 12:41 Titel:
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Mal ne Frage zum Entgelt i.H.v. 50 Cent
Zitat:
§13 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
(1) Eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Rundfunkstaatsvertrags begeht, wer
[...]
entgegen § 8a Abs. 1 Satz 6 des Rundfunkstaatsvertrags für die Teilnahme an einem Gewinnspiel / an einer Gewinnspielsendung ein Entgelt i.H.v. mehr als 0,50 Euro (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) verlangt.
Bedeutet dies, dass man in Zukunft nur aus dem Festnetz teilnehmen darf? Bei Handys entstehen doch höhere Kosten. Oder ist mit Entgelt der Betrag gemeint, welcher als Einsatz gilt (d.h. bei 9live&Co landet)?
TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:
"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen.". |
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Verfasst am: Freitag, 17.10.2008, 17:22 Titel:
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
« § 10, 8 » hat Folgendes geschrieben:
Nach Maßgabe des § 11 ist hinzuweisen auf das Teilnehmeraufkommen der letzten 10 Minuten.
Das gefällt mir ganz besonders gut. Nicht nur, weil die Phrasendrescherei ein Ende hat, sondern weil man als Zuschauer sehen kann, wie gut welche Spiele mit den jeweiligen Gewinnsummen bei den Zuschauer ankommen. Man kann direkt erkennen, ob z.B. eine Erhöhung des Gewinnbetrags Auswirkungen auf die Peaks hat.
Als ob die Wirklich irgendwelche Peaks bekanntgeben. Das ist doch auch wahnsinnig schwammig vormuliert.
Im Prinzip reicht es da doch nach 10 Minuten irgendwie so was zu sagen wie: "Ja ich sehe, sie machen toll mit" oder so. Da steht ja nichts von irgendwelchen Zahlen sondern lediglich, dass auf das "Aufkommen" hingewiesen werden soll.
Und wer kontrolliert den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen? Wenn die sagen es ruft keiner an ...? VIelleciht tuts ja mal wirklich keiner.
Sollten die das wirklich in Zahlen offenlegen müssen alle 10 Minuten - nach dem Motto, bis jetzt haben wir 3500 Anrufe bekommen - dann wirds natürlich wirklich schwer für die. Wenn der Anrufer merkt, dass er nicht exklusiv teilnimmt sondern nur einer von ganz vielen ist, geht natürlich der Anreiz verloren und insbesondere wenn dann immer nen Dauergewinner durchkommt, steigt der Frust noch mehr. |
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Verfasst am: Freitag, 17.10.2008, 18:07 Titel:
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@Meister Petz:
Ich zitier mal
« § 5 Abs. 2 Satz 2 » hat Folgendes geschrieben:
Für jeden Zeitpunkt des laufenden Spiels ist die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer zu protokollieren und zu belegen.
« § 12 Abs. 1 » hat Folgendes geschrieben:
Anbieter von Gewinnspielen haben der zuständigen Aufsichtsbehörde jeweils auf Verlangen und in aktueller Fassung vorzulegen:
(...)
5. Belege über das Nutzerinnen- und Nutzeraufkommen gem. § 5 Abs. 2 Satz 2
Dann steht noch in dem Entwurf:
« § 11 Abs. 1 Nr. 4 » hat Folgendes geschrieben:
Informationen über das Teilnehmeraufkommen (...) sind zumindest alle zehn Minuten durch mündlichen Hinweis und deutlich lesbare Bildschirmeinblendung zu erteilen.
Gut, da steht nicht, dass sie die genauen Anruferzahlen veröffentlichen müssen. Aber ein Hinweis, dass "die Zuschauer fleißig anrufen" reicht hier sicher nicht aus.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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Verfasst am: Samstag, 18.10.2008, 00:28 Titel:
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Die Informationspflicht über das "Teilnehmeraufkommen" erscheint mir auch ein echter kleiner Fortschritt in Sachen Transparenz zu sein. Nur die Formulierung "zumindest alle zehn Minuten durch mündlichen Hinweis und deutlich lesbare Bildschirmeinblendung zu erteilen" erscheint mir zu schwammig. Wieso wird nicht z.B. ganz einfach und klar verlangt, dass die Information in gleicher Schriftgrösse wie die Telefonnummer eingeblendet werden muss? Und wieso nur alle 10 Minuten?
Allgemein hätte m.E. der Entwurf durch weniger komplizierte, klarere Anforderungen wesentlich kürzer ausfallen können. |
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Verfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 13:29 Titel:
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Mich würde interessieren was die Dauergewinner von dem neuen Gesetz halten. Ihre Chancen auf's durchkommen würde doch drastisch schwinden. Oder glaubt wirklich jemand das dauernde durchkommen würde mit rechten Dingen vor sich gehen? |
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Verfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 16:29 Titel:
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Ich denke die whitelist würde dann wegfallen.
Das kann kein Zufall sein das die Dauergewinner so oft durchkommen.
Bei nur 1000 anrufern pro Runde wäre die Chance 3xdurchzukommen 1000x1000x1000.
Also 1:1Milliarde.Und das passiert ja jede Woche ein paar mal.Ich glaube nicht das die dso oft anrufen,die werden einfach durchgestellt(meine Meinung).Ist ja softwaremäßig möglich. |
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Verfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 16:36 Titel:
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@Danton: (Zuerst auch mal von mir: Willkommen im Forum )
Ich glaube, man darf die Zahl der Anrufer nicht nehmen, man muss die Anzahl der Anrufe ins Verhältnis setzen. Wenn der normale Lemming fünfmal anruft, dann hat ein Alex oder ein anderer Dauergewinner schon zwanzig mal die Wahlwiederholung laufen lassen. Vor allem rufen sie dann gerne an, wenn die Gewinne noch nicht so hoch sind weil sie wissen, dass dann die Chance für eine Durchstellung größer ist.
Allerdings hindert mich persönlich das nicht daran dass ich auch an so was wie eine Whitelist glaube. Und warum die wegen der neuen Regeln wegfallen sollte hat sich mir noch nicht erschlossen
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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Verfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 16:51 Titel:
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Auch wenn du pro Runde 50x anrufst und die anderen nur 5x anrufen erklärt das nicht das häufige durchkommen. Lass es nur dann insgesammt durch die Mehrfachanrufe ein Verhaltnis 50:2500 sein.
Wäre immer noch 1:50. bei 3x durchkommen 50x50x50=1:125000. Das kann ja mal einmal vorkommen, aber nicht dauernd. Was mir aufgefallen ist wenn ein Dauergewinner durchgekommen ist und er hat ein falsches Wort gesagt, bei verdeckten Begriffen, kamen sie ein paar Runden später wider durch und diesmal mit einer richtigen Lösung. Das ist mir alles sehr Suspekt.
EDIT: Noch einmal das Klempen entfernt. Liest sich einfach besser. Speculatius
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Verfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 17:17 Titel:
?? Frage zu Astro-Sendungen (Regeln)
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Hallo!
Gerade bei "Das Vierte" und "Tele 5" konnte man zahlreiche Verstöße feststellen, die man bitte dem entsprechendem Thread entnehmen wolle.
Nun eine Frage:
Gibt es für Esoterik-Sendungen, wie "Astro TV" eigentlich auch Regeln?
Problem ist folgendes: Hier wird, im Gegensatz zu 9 Live und Co., keine Altersangaben in der Regel gemacht. Selten ist mal gesagt worden, dass man 18 Jahre alt sein muss, um dort mitzumachen (im Teletext von Astro TV ist es ja beschrieben). Im der Bildschirmgrafik habe ich bisher nie derartiges finden können.
Am liebsten ist natürlich, wenn man den Astro-Dreck endlich verbietet. |
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Verfasst am: Sonntag, 19.10.2008, 18:25 Titel:
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@ trash-tv:
Astro-TV ist kein Gewinnspiel, es fällt also nicht unter die Gewinspielregeln.
Astro-TV gilt als (jetzt nicht lachen) Teleshopping
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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