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Diskussion um Entscheidung zum Niggemeier-Urteil
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  stripe



Beiträge: 2
BeitragVerfasst am: Freitag, 07.12.2007, 14:50 
Titel:
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Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Realnamen von Prominenten, die sonst nur unter Künstlernamen auftreten (Atze Schröder usw.), bei Wikipedia hat ein Schweizer User vorgeschlagen, dass angesichts der teilweise rigiden deutschen Rechtsprechung er selbst die betreffenden Seiten editiert. Die Server stehen anscheinend zum großen Teil in Florida. Damit müssten die Kläger ihre Ansprüche dann zumindest ein zweites Mal außerhalb Deutschlands und der EU durchsetzen, und das vermutlich mit deutlich schlechteren Chancen wie bei einer Klage vor einem Hamburger Gericht;-)

Wäre das nicht eine Möglichkeit, bei sensiblen Themen, das heißt solchen, die klagefreudige deutsche PURE ABZOCKER (ich denke hier an niemand konkreten und beleidige daher auch niemanden, aber wenn der Server lieber purer Abzocker schreibt, ist das auch OK) zu ungerechtfertigten, aber gelegentlich erfolgreichen Abmahnungen missbrauchen könnten, die strenge, gelegentlich nicht nachvollziehbare deutsche Rechtsprechung zu umgehen, ohne viel zu verlieren?
Ein vertrauenswürdiger Schweizer, Norweger, Isländer, Fiji-Insulaner ist Moderator, der Server steht auf Tuvalu oder Samoa (sollte natürlich ein Land mit einem liberaleren und nicht allzu korrupten Justizsystem sein, das müsste man vorher prüfen), ein Mirror zur Risikostreuung noch irgendwo anders. Wenn der Moderator (der ja dann sowieso nur noch Trolle und Spam zensieren muss) auf Nummer sicher gehen will, greift er noch über eine Kaskade von Proxies auf den Server zu, dann ist es zumindest sehr schwierig für einen Zivilkläger, ihm selbst auf die Schliche zu kommen. (Kriminelles hat hier ja niemand vor.)
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Gesplittet am: Freitag, 07.12.2007, 15:06 Uhr von Mork vom Ork
Gesplittet vom Beitrag Diskussion um Entscheidung zum Niggemeier-Urteil aus dem Forum Das Internet und Blogs
  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Freitag, 07.12.2007, 15:54 
Titel: "public value"
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Die LMA Saarland hat auf ihrer Seite programmbeschwerde.de ein Dokument veröffentlicht, mit dem schönen Titel "Auch privater Rundfunk hat eine öffentliche Aufgabe!" Ich habe ihn mir durchgelesen und ihn zum Anlaß genommen, einen Beitrag auf das Forum der LMA zu schreiben. Entgegen meiner Befürchtung wurde er veröffentlicht!
"Auch privater Rundfunk hat eine öffentliche Aufgabe!
Da haben Sie völlig recht und ich sehe das genauso. "
...die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwiegend publizistischen Zielen dienen sollen, während mit Blick auf die Programme privatrechtlicher Anbieter aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Markt ein entsprechend geringerer Beitrag an public value hinzunehmen ist. Eine vollständige Befreiung von der öffentlichen Aufgabe ist aber mit keiner Form der Finanzierung verknüpft."
Der letzte Satz könnte von mir stammen (in aller Bescheidenheit Wink ). Nun frage ich mich aber: Wo ist der public value eines Senders wie 9live, der rund um die Uhr Programme ausstrahlt, die nur auf einen value (sprich Wert) zielen, nämlich den shareholder value der Pro7Sat1-Ag? Und wie, wenn Sie schon die Zeit haben dieses interesante sechsseitige Papier zu schreiben, gedenken Sie ihre Aufgabe zu erfüllen, nämlich die Kontrolle dieses Fernsehsenders in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Programmes, das er ausstrahlt? Oder soll man dieses Paper als Vorboten kommender Entscheidungen interpretieren, als intellektuelle oder juristische Unterfütterung gar?
U.A.w.g."
Mal sehen was passiert.
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  slang
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.12.2007, 16:42 
Titel:
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Die FTD hat mal auch einen netten Artikel über das Urteil geschrieben:
http://www.ftd.de/technik/medien_internet/294304.html

« FTD » hat Folgendes geschrieben:
So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bereits 2006 geurteilt, als es um die Prüfungspflichten des Forenbetreibers Heise.de ging - übrigens ein Fall, den in der Vorinstanz die 24. Kammer des Landgerichts Hamburg entschieden hatte. "Damals sagte das OLG: Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen Eingangskontrolle würde die Möglichkeiten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise einschränken", so Feldmann.


« FTD » hat Folgendes geschrieben:
Niggemeier hat die Kommentarfunktion seines Blogs abgeschaltet, weil die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg ein Urteil gegen ihn gefällt hat. Weil er Callactive hart angefasst habe, hätte er mit rechtswidrigen Äußerungen von Lesern rechnen müssen. Deswegen hätte er die Einträge zu diesem Thema vorab prüfen müssen. Darum hafte er als Störer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, so die Richter.


Irgendwie sind die sich nicht ganz einig und bei diesem Thema handelt es sich vor Gericht eher um ein Glücksspiel als um Rechtssprechnung. Frei nach dem Motto: "Treffen Sie den richtigen Richter im richtigen Moment...!"



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

Mobile Datenflatrates.
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