war das so....ist das spiel nicht mehr ausgestrahlt worden...??
gruß
der friese
Laut Forum wurde am Sa 17-03-2007 um 11:30 Uhr nicht mal 1 Minute damit abgezockt, natürlich mit der falschen Löung "ALLE", die man richtig gab und damit bewusst die Dummheit öffentlich verbreitete.
Aber wieso verständigte man sich darauf, diese "Quizfrage" nicht mehr als Gewinnspiel auszustrahlen?
Hat man Angst, das 9Live womöglich ihren bewusst gemachten Fehler zugeben müsste wenn man die Frage stellt "Welche Zahlen sind durch 3 teilbar? 2, 3, 4, 9, 21" und nun die Lösung 3, 9 und 21 als richtig zählt.
Aber vorher hat man es oft gespielt und die richtigen Lösungen falsch gegeben und somit weitere Anrufe provoziert, an denen man sich unrechtmäßig bereichert hat, in bewusst gesteuerter langen DURCHSTELLPAUSE.
Einfach nur zu sagen, na dann spieln wirs halt nicht mehr, aus und fertig, ist für die betrogenen Anrufer mit richtiger Lösung einfach nur verhöhnend und wie ein Tritt in den Arsch. Und das von einer Landesmedienanstalt, die sich von diesen um ihren Gewinn geprellten Anrufern auch noch über Rundfunkgebühren finanzieren lassen. Wieder mal ein Indiz für die These einer "erfolgreich versagende" Landesmedienanstalt. Das passiert eben, wenn falsche Kompetenz an den falschen Hebeln sitzen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Ein Gewinnspiel-Überprüfungsverfahren beginnt meist bei Kritik.
Und Kritik führt zwangsläufig zum Ursprung...sprich "grüne Seiten"
Da die BLM in den letzten Monaten lediglich sporadisch hier gelesen hat
und meiner Meinung nach, bei interessanten Auffälligkeiten(zB Alidavorfall) keine zufriedenstellenden
Antworten parat hatte, fällt mir spontan nur folgender Satz ein:
Im Zuge eines größeren Gewinnspiel-Überprüfungsverfahren, das einige Monate in Anspruch genommen hat, hat die BLM keine Beanstandungen feststellen können.
Ende, aus!
Oder kann mir jemand ein Beispiel nennen, daß die schon mal von sich aus tätig wurden, sprich
"Unzulänglichkeiten festgestellt und angemahnt hätten"?
Die ersten, die kritisch nachfragten, waren die Leute von plusminus.
Die Blafasel-Antwort des Herrn Gebrande klingt mir noch heute in den Ohren...
Selbst die vielen Schreiben die vom Forum ausgingen, führten bis auf die heikle unangenehme
Sache(Alidavorfall) im Sande.
.....Gewinnspiel-Überprüfungsverfahren, das einige Monate....
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: redled
Wenn es verbindliche Regeln geben würden, die öffentlich sind und die die CI-Sender einzuhalten haben, wäre es auch viel zu einfach.
Es ist wesentlich praktischer, nur selten auf Beschwerden zu reagieren. Dabei ist natürlich keine Hektik angesagt. Viele Beschwerden müssen auch erst ausgiebig geprüft werden, bevor man sie ablehnt.
Falls die eine oder andere Beschwerde doch irgendwie heikle Punkte ansprechen sollte, dann "verständigt" man sich auf eine Lösung. Natürlich nicht öffentlich, sondern hinter den Kulissen ohne Pressemitteilung oder sonstige Bekanntmachung.
Irgendwie habe ich von einer Regulierungsbehörde eine andere Vorstelllung.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
...Aber wieso verständigte man sich darauf, diese "Quizfrage" nicht mehr als Gewinnspiel auszustrahlen?
...
Einfach nur zu sagen, na dann spieln wirs halt nicht mehr, aus und fertig, ist für die betrogenen Anrufer mit richtiger Lösung einfach nur verhöhnend und wie ein Tritt in den Arsch...
Das wird das gleiche sein, wie damals, als Alida sich äääh... versprochen hat: Da haben sie sich vermutlich darauf geeinigt, dass man solche Aussagen nicht mehr über den Äther gehen lässt. Problem gelöst.
So >>> klick! sieht das dann aus, wenn die BLM die Spielemacher in die Schranken weist...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: sauerwerder
Als 9Live zu Weihnachten diesen DURCHSTELLPAUSE-Rekord aufgestellt hat, habe ich mich so dermaßen geärgert, dass ich mich ein paar Tage später beim Kulturausschuss des Bundestages beschwert habe. Ebenso habe ich auch erwähnt, dass die BLM anscheinend nicht viel unternimmt, wenn man sich beschwert (ich habe bis jetzt nur Empfangsbestätigungen erhalten, mehr nicht).
Nun kam folgende Antwort:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXX,
für Ihre umfangreiche Sachdarstellung und Beschwerde vom 27. Dezember 2007, die Sie an den Kulturausschuss des Bundestages gerichtet haben, danke ich Ihnen. Ich kann Ihnen weitgehend beipflichten, das Problem ist den Mitgliedern des Ausschusses hinreichend bekannt. Etwas verwundert allerdings, wieso Sie den Eindruck haben, Beschwerden bei der BLM, den LMAs oder via www.programmbeschwerde.de fruchteten nicht. Haben Sie diese Erfahrung selbst gemacht? Sie fordern "entsprechende Gesetze" bzw. eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. Wie stellen Sie sich das genau vor? Ich darf ich Sie in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder hinweisen und nahelegen, sich an den Petitionsausschuss des Landes NRW zu wenden bzw. die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz (federführend) zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Sekretariat Ausschuss für Kultur und Medien /
Unterausschuss Neue Medien
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: 030 227 35068
Fax.: 030 227 36502
Internet: www.bundestag.de
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Jigsaw
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Freitag, 18.01.2008, 12:37 Titel:
Genau das ist das Problem: Die sagen mit anderen Worten: Schön, dass Du aufgepasst hast, Du hast ja auch Recht, aber es interessiert uns einen feuchten Kehricht. Wir sind nämlich nicht zuständig.
Und genau diese Antwort bekommt man auch von Bundestagsabgeordneten. Man tut damit so, als ob man weder mit dem Grundgesez (denn unter dessen Schutz steht ja die "Rundfunk- und Fernsehfreiheit") noch mit dem Glücksspielgesetz etwas zu tun habe.
Call-in ist erwiesermaßen ein Glücksspiel. Zwar ein erlaubtes, aber trotzdem ein Glücksspiel. Und es fällt zumindest mit in die Zuständigkeit des Bundes, Glücksspiele zu überwachen. Ich kenne aus einigen beruflichen Erfahrungen dieses Zurückziehen auf die ausschließliche Zuständigkeit zur Genüge und finde diese Einstellung, ehrlich gesagt, zum Kotzen. Das kommt mir so vor als ob ein Polizeibeamter aus Bremen in München ein Delikt beobachtet und sagt: Geht mich nichts an, sollen sich die Bayern drum kümmern.
so was taucht dann alle vier Jahre aus der Versenkung auf, müllt uns mit Kugelschreibern und Luftballons zu und erwartet, dass wir sie deswegen wählen.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Genau das ist das Problem: Die sagen mit anderen Worten: Schön, dass Du aufgepasst hast, Du hast ja auch Recht, aber es interessiert uns einen feuchten Kehricht. Wir sind nämlich nicht zuständig.
Ich kenne aus einigen beruflichen Erfahrungen dieses Zurückziehen auf die ausschließliche Zuständigkeit zur Genüge und finde diese Einstellung, ehrlich gesagt, zum Kotzen.
Antwort lfm Do 17.01.2008
Ihre Email vom 13. Dezember 2007
Sehr geehrter Herr
Ich nehme Bezug auf Ihre Rückfragen in Ihrer Email vom 13. Dezember 2007. Bitte entschuldigen Sie die ? Jahresausklang und Jahreswechsel bedingte ? späte Rückmeldung.
Sie sprechen in Ihrer Email die Einzelbeschwerden vom 24. und 25. November 2007 wie vom 02. Dezember 2007 an. Hier wurden Wortsuchspiele mit fest ausgelobter Gewinnsumme durch den Veranstalter abgebrochen, da kein Gewinner ermittelt werden konnte. Eine Auszahlung des Gewinns fand dementsprechend nicht statt. Auch bei diesem Sachverhalt stößt eine Vorgehensweise auf vielfältige Probleme hinsichtlich der Beweisbarkeit. Wie im Fall der von Ihnen angeführten Anrufe in Ihrer Beschwerde vom 05. November 2007 bereits beschrieben, erfordert der xxxx xxxxx Handeln. Dieser Vorsatz kann jedoch nur durch konkrete Anhaltspunkte und nicht anhand von Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten nachgewiesen werden. Bisherige Verfahren seitens der Staatsanwaltschaften gegen Fernsehveranstalter mit Gewinnspielformaten wurden bislang stets eingestellt.
Zu den weiter von Ihnen aufgeführten Punkten in den Einzelbeschwerden vom 23. November und 05. Dezember 2007 ist zu sagen, dass sowohl hinsichtlich der Geldpaket-, als auch der Geldkoffer-Gewinne dem Zuschauer der genaue Gewinn bei Auflösung des Rätsels nicht bekannt ist. Des Weiteren möchte ich auf mein Antwortschreiben vom 11. Dezember verweisen. Wie dort aufgeführt, ist es nicht möglich vom Durchschnittswert des Inhalts bereits geöffneter Koffer auf eine Herabsetzung der Gewinnsumme zu schließen.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle nochmals versichern, dass die Landesmedienanstalten im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, die Veranstalter auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird auch das Programm von VIVA weiterhin fortlaufend intensiv kontrolliert und auf Verstöße geprüft. Um eine Einhaltung der Anwendungs- und Auslegungsregeln für Fernsehgewinnspiele sicher zu stellen, steht die LfM darüber hinaus im unmittelbaren Gespräch mit den betreffenden Veranstaltern.
Abschließend darf mich noch einmal für Ihre Mühen bei der Beobachtung der Sendung MoneyExpress bedanken und hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
In diesem Zusammenhang wird auch das Programm von VIVA weiterhin fortlaufend intensiv kontrolliert und auf Verstöße geprüft.
Das glaube ich nicht.
Außerdem: Jeder Mensch mit Verstand wird nach ein paar Tagen sofort feststellen, dass diese wiederholten Antworten einfach nichts mit Zufall zu tun haben.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Jigsaw
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Samstag, 19.01.2008, 12:45 Titel:
Wenn das, was da in den letzten Wochen bei 9Live mit den Megadurchstellpausen gelaufen ist, und das, was uns jede Nacht in den von der Callactive GmbH produzierten Sendungen präsentiert ist, nicht wenigstens für einen Anfangsverdacht auf (mindestens) einen Verstoß gegen die "Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten" ausreicht, dann weiß ich nicht, was noch einen Anfangsverdacht begründen soll.
Ich zitiere mal aus diesen Regeln:
« 8.2 der Gewinnspielregeln » hat Folgendes geschrieben:
Jeder Veranstalter von Call-in-TV-Sendungen hat auf Verlangen, insbesondere bei konkreten Beschwerden und unter Berücksichtigung der telekommunikationstechnischen und datenschutzrechtlichen Regelungen, seiner Aufsicht führenden Landesmedienanstalt technische Protokolle über die tatsächliche telekommunikationstechnische Herstellung von Verbindungen in die Sendung vorzulegen und diese Daten 3 Monate vorzuhalten.
Zudem hat jeder Veranstalter von Call-in-TV-Sendungen auf Verlangen, insbesondere bei konkreten Beschwerden, gegenüber seiner Aufsicht führenden Landesmedienanstalt einen schriftlichen Nachweis über tatsächliche Gewinner sowie über ausgezahlte Gewinnsummen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erbringen.
Zur Erklärung: Also nicht nur dann, wenn konkrete Beschwerden vorliegen (..."insbesondere"...), sondern schon, wenn die LMA einen Nachweis "einfach mal" verlangen. Weil ihnen z. B. etwas komisch vorkommt.
Ich habe noch nicht eine Mitteilung einer LMA gesehen in der steht, dass man das anhand übersandter Protokolle und Nachweise überprüft habe.
Die beobachten. Und merken erst dann, wenn z. B. empörte Eltern auf Pornoseiten im Videotext hinweisen, dass da etwas nicht in Ordnung sein könnte.
Worauf warten die bei Call-in? Wie weit die Grenze bis zum Einschreiten dort gesetzt ist, sieht man an etlichen Skandalen, die von hier aus aufgedeckt wurden und die zu gar nichts geführt haben. Muss der Moderator einer Sendung sich vielleicht einmal hinstellen und sagen "Sie können anrufen, so lange Sie wollen, heute wird sowieso niemand duchgestellt und von dem Geld, das wir nicht auszahlen, machen wir anschließend 'ne fette Party?"
Aber vermutlich würde Herr Prof. Ring dann auch noch sagen: Das könnte nicht in Ordnung sein, wir haben eine Stellungnahme angefordert.
Es ist einfach nicht zu fassen.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Was mich an den LMAen besonders stört, ist die passive Haltung, die sie an den Tag legen. Sie hätten aus eigener Initiative ja mal überprüfen lassen können, inwieweit die bestehenden Gesetze mit CI zu vereinbaren sind. Dies hätten sie eigentlich vor gut 6 Jahren machen müssen, als die erste CI-Sendung im Fernsehen zu sehen war. Wenn sie das jetzt überprüfen lassen würden und es kommt dabei heraus, dass CI gegen einige Gesetze verstößt, dann kommt zwangsläufig die Frage auf, warum sie diese Prüfung erst jetzt machen.
Ähnlich sieht es mit dem Urteil des EuGH's vom Oktober 2007 aus. Einigen Mitarbeitern irgendeiner LMA dürfte dieses Urteil nicht entgangen sein, da es schließlich um Medienrecht geht. Was machen die LMAen? Prüfen sie, ob das neue Urteil des EuGH auf CI anwendbar ist? Nö! Sie machen das, was sie immer machen, wenn es um konkrete Maßnahmen gegen CI geht - nämlich nix. Sie müssen erst von Telemedicus auf einen möglichen Zusammenhang hingewiesen werden, die jetzt den Job machen, der eigentlich zu ihren Aufgaben gehört.
Nächstes Beispiel ist die aktuelle Diskussion über die Werbung von Sex-Hotlines im Videotext. Diese Werbung gibt es schließlich nicht seit gestern und in diesem Fall gibt es sogar konkrete Gesetze (Jugendschutz), die anwendbar wären. Nachdem die LMAen durch das Medienmagazin "Zapp" auf diese Problematik angesprochen worden sind, fangen sie an, sich damit zu beschäftigen. Langsam natürlich. Hallo?
Diese Videotext-Geschichte ist sowieso etwas merkwürdig. Ursprünglich hatte "Zapp" beanstandet, dass zum Zeitpunkt von Kindersendungen auf RTL2 parallel dazu im Videotext von RTL2 auf der Startseite Werbung für Sex-Hotlines zu sehen sind. Also bräuchte ein Kind nur auf den Knopf für den Videotext drücken, um diese sehen zu können. Was passiert denn, wenn ein Kind zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Sendung im Kinderkanal sieht, auf einen anderen privaten Sender umschaltet und dann den Videotext einschaltet? Droht da nicht ähnliches? Spätestens dann, wenn das Kind mal etwas durch die Seiten des Videotextes blättert?
Für das Fernsehen gibt es Richtlinien des Jugendschutzes, welche Sendungen mit welchen Inhalten gesendet werden dürfen. Nach 22:00 Uhr dürfen nun mal andere Spielfilme gesendet werden als tagsüber. Wie sieht's beim Videotext aus? Hat das Thema irgendwann irgend jemanden bei irgendeiner der LMAen interessiert? Offensichtlich nicht, denn diese Art von Werbung im Videotext gibt es ebenfalls schon lang.
Sobald handfeste finanzielle Interessen der Privatsender auf dem Spiel stehen, bleiben die LMAen passiv. Sie machen nicht auf ein Problem aufmerksam und leiten keine Untersuchungen ein, um das Problem zu klären. Sie machen einfach nichts!
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 28. April 2008.
Sie fragen darin, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, gegen die Ausstrahlung der Sendung Money Express vorzugehen.
Die Landesmediengesetze räumen für den Rundfunkbereich jedem Mediennutzer mit der so genannten Programmbeschwerde die Möglichkeit ein, sich mit Eingaben, Anregungen oder Beschwerden zum Rundfunkprogramm zu äußern. Sie können sich mit Ihrer Beschwerde entweder direkt an den betreffenden TV-Sender oder an die zuständige Landesmedienanstalt wenden.
Da der Sender VIVA, zugehörig zur MTV Networks Germany GmbH, von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) lizensiert wurde, ist in diesem Fall die LfM der richtige Ansprechpartner für Sie.
In diesem Jahr sind, wie in unserer vorangegangenen Email bereits angesprochen, aufgrund von Programmbeschwerden von Zuschauern sowie aufgrund eigener Sichtungen im Hause bereits mehrere aufsichtsrechtliche Verfahren von der LfM gegen die von der MTV Networks Germany GmbH ausgestrahlte Sendung "Money Express" eröffnet worden.
Darüber hinaus ist ein Fall aus dem Jahr 2006 auch bereits mit einem Beanstandungsbescheid gegen die MTV Networks GmbH, zu der auch der Sender VIVA gehört, abschließend beschieden worden.
Hieraus wird ersichtlich, dass die Landesmedienanstalten versuchen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Veranstalter auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird auch das Programm von VIVA fortlaufend kontrolliert und auf Verstöße geprüft.
Im Hinblick auf den von Ihnen konkret geschilderten Fall ist jedoch festzuhalten, dass, wie bereits beschrieben, die derzeit bestehenden Gewinnspielregeln den Umgang mit Auflegern nicht für den Allgemeinfall, sondern speziell für den Hot-Button-Mdous thematisieren. Wenngleich die von Ihnen geschilderte Sichtweise des Sachverhaltes für uns verständlich und nachvollziehbar ist, sind die zurzeit bestehenden Gewinnspielregeln nicht ausreichend belastbar, um für den von Ihnen konkret geschilderten Fall ein aufsichtsrechtliches Verfahren durchzuführen.
Wir sind uns dieses Misstandes bewusst. Daher haben sich die Landesmedienanstalten vehement für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages bzw. eine Aufnahme der Gewinnspiele in den Rundfunkstaatsvertrag ausgesprochen. Diesem Anliegen der Landesmedienanstalten hat der Gesetzgeber entsprochen. Die Landesmedienanstalten arbeiten zurzeit an einer Satzung zur Ausgestaltung des diesbezüglichen Paragraphen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Dieser wird im Herbst diesen Jahres in Kraft treten und den Landesmedienanstalten eine medienrechtlich belastbare Grundlage bieten, gegen unzulässige Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen vorzugehen.
Neben anderen, teilweise auch jetzt bereits beanstandeten Punkten, wie bspw. der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck oder die mangelhafte Auflösung von Spielen, wird dann auch speziell der Punkt der Aufleger in unsere Prüfung Berücksichtigung finden.
Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass zwar bezüglich des hier vorliegenden Falls keine weiteren aufsichtsrechtlichen Schritte gegen die MTV Networks GmbH eingeleitet werden, die LfM jedoch an Hinweisen anderer Art zum Thema Gewinnspiele von Seiten der Zuschauer auch künftig interessiert ist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Antwortschreiben behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Hinblick auf den von Ihnen konkret geschilderten Fall ist jedoch festzuhalten, dass, wie bereits beschrieben, die derzeit bestehenden Gewinnspielregeln den Umgang mit Auflegern nicht für den Allgemeinfall, sondern speziell für den Hot-Button-Mdous thematisieren.
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