Die Damen und Herren aus München sollten sich vielleicht wieder stärker auf ihr Tagwerk konzentrieren. Denn ein seriöserer Anstrich würde dem produzierten Sendeformat bestimmt nicht schaden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: istwohlso
Alter: 35 Geschlecht: Beiträge: 73 Wohnort: In der Nähe von Berlin
Verfasst am: Montag, 07.01.2008, 21:39 Titel:
naja, vielelicht darf man noch "anrufer mit absurder antwort" nennen. ich finde diese sache an sich mies, aber in deutschland gehen derzeit grundrechte im bereich der digitalen kommunikation meines erachtens unter, aber es soll ja nützlich sein
Gebt es zu: Ihr liebt Call In
Warum sagt man nicht schlechtes Call-In? - Man sagt ja auch nicht tote Leiche...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Lesser
Ich fine es schon beeindruckend wie, Du, Mork vom Ork dieses Board nach diesen vielen einstweiligen Verfügungen (Anfeindungen) von callactiv weiter am laufen hältst.
Ich habe da mal eine Frage:
Gab es eigentlich bei den Gerichtsverhandlungen irgendeine Form der Beweisaufnahme?
Hat sich der Richter den mal ein paar Fernsehausschnitte zu gemühte geführt?
Oder wurde hier nach irgendwelchen Gesetzeslagen entschieden?
Wenn ich Richter wäre, würde mich das schon interessieren über was ich da entscheide.
DIE KLEINEN HÄNGT MAN UND DIE GROßEN LÄSST MAN LAUFEN
Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.
Von allen Call in Sendungen hat money express die dümmsten Zuschauer.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: BARON MÜNCHHAUSEN
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Dienstag, 08.01.2008, 12:05 Titel:
« BARON MÜNCHHAUSEN » hat Folgendes geschrieben:
Gab es eigentlich bei den Gerichtsverhandlungen irgendeine Form der Beweisaufnahme?
Du meinst sicher eine Beweisaufnahme dahingehend, ob die unterstellten Behauptungen richtig oder falsch sind. Die gibt es nicht, weil es nicht darum geht. Es zunächst einmal darum, ob eine Behauptung überhaupt justiziabel ist. Ist sie es, dann muss der Behaupter die Richtigkeit beweisen, nicht das Gericht. Kann er es nicht, hat er die Arschkarte gezogen.
Zitat:
Hat sich der Richter den mal ein paar Fernsehausschnitte zu Gemüte geführt?
Ein guter Richter (oder wenigstens der Beisitzer) sollte das schon machen, aber nur um den Fall von allen Seiten beleuchten zu können und dann eventuell die Entscheidung für die Klagewürdigkeit einer Behauptung etwas weiter einzugrenzen.
Zitat:
Oder wurde hier nach irgendwelchen Gesetzeslagen entschieden?
Natürlich gibt es ein Gesetz, aber wenn Du Dich mit den Urteilen, die erst einmal die Gesetzesauslegung in eine Richtung lenken sollen, beschäftigst, wirst Du sehen, dass das Gebiet (zwangsläufig) für die Justiz neu ist und dass hier tatsächlich von Gericht zu Gericht anders entschieden wird, zum Teil sogar völlig gegensätzlich.
Zitat:
DIE KLEINEN HÄNGT MAN UND DIE GROßEN LÄSST MAN LAUFEN
Ich weiß nicht, ob man das in diesem Fall so sagen kann. Einmal weil ich die Callactive GmbH nicht wirklich für "groß" halte, und zum anderen, weil man sicher auch über einige Dinge, die ich tue, spekulieren könnte, aber im Falle des öffentlichen Vorwurfs einer Straftat würde ich auch schon gerne Beweise sehen wollen.
Dass man aber schon bestimmte Worte oder Formulierungen "denklogisch" umdeutet um dann bösen Willen zu unterstellen, ist in meinen Augen schon ... sagen wir... grenzwertig.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Hier geht es nur um Behauptungen und die müssen bewiesen werden.
Wenn nicht dann kommt die Arschkarte. Alles klar.
Oder denen müsste mal ein Lapsus wie bei 9live passieren (schlagt doch später zu).
Aber selbst dann passiert nichts.
Ich glaube wenn man sich von Staatsanwaltlicher Seite mal um das Problem kümmern würde, dann gebe es bestimmt Möglichkeiten denen den Gar auszumachen.
Aber solange sich keine öffentliche Behörde oder Versicherung abgezockt fühlt, wird sich nichts ändern.
Es ist schon traurig.
Bei uns in der DDR hätte es so was nicht gegeben. Wir wollten sowieso nur das Westgeld. Die Mauer hätte stehen bleiben können.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: BARON MÜNCHHAUSEN
Mal als Frage, ich hab das leider nicht ganz mitbekommen: Gab es bislang auch schon eine Klage gegen einen Call-in-Veranstalter, in welcher in der Anklageschrift der Sendungsablauf beanstandet wurde?
edit by Speculatius: habe die frage mal verallgemeinert und den tenor entschärft. Zuletzt bearbeitet von Raoul Duke am Dienstag, 08.01.2008, 20:30, insgesamt einmal bearbeitet
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Raoul Duke
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Dienstag, 08.01.2008, 19:38 Titel:
@ Raoul Duke: Eine Anklageschrift setzt ein Ermittlungsverfahren voraus. Das wird (entweder von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeige) von der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Kommt die dann zu dem Ergebins, dass irgend etwas faul ist, dann stellt sie eine Anklageschrift aus.
Nein, es hat sich - soweit mir bekannt ist - in Deutschland noch kein Staatsanwalt getraut, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und dann eine Anklage zu erstellen. Das kann verschiedene Gründe haben, ein wichtiger wird sein, dass der Schaden, der ja pro Anruf nur 50 Cent beträgt, unerheblich ist. Es können durchaus aber noch weitere Gründe hinzukommen.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
@ Speculatius: OK, aber mal ganz dumm gefragt: Es wäre doch möglich, als Privatperson (die u.U. auch mal bei einem Call-In-Anbieter angerufen hat, um im Rechtssinne persönlich geschädigt worden zu sein) eine Klage einzureichen. Und wenn man dann noch z.B. irgend welche eigenen Beweismittel hat, müsste sich doch zumindest das mittels moderner Technik erhärten lassen, oder?
wieder leichte umstellung der formulierung, speculatius
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Raoul Duke
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Dienstag, 08.01.2008, 20:45 Titel:
Natürlich, aber dann bist Du im Bereich der Privatklage und das Erhärten irgend welcher Beweismittel durch aufwändige Technik würde zunächst einmal auf Deine Kosten gehen. Und als Ergebnis des Prozesses würdest Du maximal diese Kosten, die Anwalts- und Gerichtskosten und die Telefongebühren erstattet bekommen.
Gut, bei einem positiven Ausgang für Dich könnte es allerdings, sozusagen als Nebenprodukt, dazu kommen, dass vielleicht doch einmal jemand von Amts wegen nachschaut oder nachschauen läßt.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Gab es eigentlich bei den Gerichtsverhandlungen irgendeine Form der Beweisaufnahme?
Hat sich der Richter den mal ein paar Fernsehausschnitte zu gemühte geführt?
Oder wurde hier nach irgendwelchen Gesetzeslagen entschieden?
Grundsätzlich gibt es bei fast jeder Gerichtsverhandlung so etwas wie eine Beweisaufnahme. Das ist zum Einen natürlich das Vorbringen der Gründe des Antragstellers, und natürlich auch vom Antragsgegner. Und zum Anderen die Laune des Gerichts. Nicht umsonst heißt der Spruch ja auch "Vor Gericht und auf hoher See..."
Noch etwas zu Klageschriften, das liegt mir persönlich am Herzen:
« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Das kann verschiedene Gründe haben, ein wichtiger wird sein, dass der Schaden, der ja pro Anruf nur 50 Cent beträgt, unerheblich ist. Es können durchaus aber noch weitere Gründe hinzukommen.
Darüber gibt es einen passenden "Witz".
"Ein Mann kommt zu einem Bauern, und fragt ihn nach einer toten Kuh, die er für 50 Euro kaufen möchte. Der Bauer wundert sich zwar sehr, aber so muss er sie nicht noch teurer entsorgen lassen, und willigt ein.
Einen Monat später trifft der Bauer den Mann wieder, und fragt ihn, was er mit der Kuh gemacht hat. Der Mann antwortet daraufhin:
'Ich habe eine amerikanische Versteigerung mit einer lebenden Kuh für 2 Euro abgehalten. Nachdem 500 Menschen bereits geboten hatten, habe ich dem letzten Bieter die Kuh zugesprochen. Der fuhr mich an, weil die Kuh tot war. Da er keine lebende Kuh bekommen hat, habe ich ihm selbstverständlich seine 2 Euro wiedergegeben.'"
Wenn man also das Geschäftsgebahren von 9Live nicht als Postkartenspiel, wo unter tausenden Karten eine herausgefischt wird, sondern als Versteigerung betrachtet, bekommt nach Ablauf der vorgegebenen Zeit auch der Letzte den Zuschlag. Geboten wird vorher trotzdem auch von anderen.
Dies hätte zur Folge, dass sehr wohl §263 StGB erfüllt werden würde, wenn falsche Lösungen als richtig gegeben werden würden, aber dazu müsste *beliebige Person, die nicht durchgestellt wurde, hier einsetzen* eine Anzeige bei der Polizei einreichen, nachweisen, dass sie dort angerufen hat, und durchgestellt wurde, dass ihr also ein finanzieller Schaden entstanden ist, dadurch, dass die richtige Lösung nicht korrekt war. Das bloße Anrufen reicht hier nicht aus, da niemand nachvollziehen kann, was die Person letztendlich gesagt hätte (möglicherweise hätte sie am Telefon auch nur gestottert und "Mübblplümpf" gesagt). Weiterhin muss dem entsprechenden Call-TV-Betreiber auch eine Absicht nachgewiesen werden. Fahrlässigkeit reicht hier bei Weitem nicht aus. Man könnte noch den Weg über die Billigung gehen, aber das zu Beweisen ist noch schwieriger. Auch ein "Muster", bspw. das Ochsenspiel, würde definitiv nicht genügen (es wird ja hypothetisch angenommen, dass Ochsen Milch geben können, sollte das Rätsel also nicht explizit als Scherzfrage, sondern als Quizfrage gespielt werden, geben Ochsen auch Milch).
Dann, und NUR dann würde ein Staatsanwalt ein weitergehendes Ermittlungsverfahren wegen §263 StGB einleiten. Die "lediglich" 50ct sind da kein Hindernis. Genauso wie bei der Kuhversteigerung, wo es nur um 2 Euro ging.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Vladdie134
ich habe am 05.01.2008 vom Münchener Landgericht eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen, in der es mir ab sofort, bei Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung, untersagt ist, in den von der Callactive GmbH produzierten Quizsendungen zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, in deren Sendungen gäbe es "angebliche Aufleger/Falschantworter", wenn dies im Sinne von "F.A.KE- oder Scheinanrufern" gebraucht wird.
...
Wenn es so formuliert wäre, fänd ich das ja klasse! Dann müsstest Du schon in die Sendung eingeladen werden und die Anrufer, mit denen der Moderator nicht sprechen kann oder die völlig abstruse Lösungsvorschläge nennen, entsprechend kommentieren! Das wäre mal eine Gaudi! Leider wird der "Herr derTeile" Dich wohl nicht dazu einladen, oder?
Mal Scherz beiseite: Es erschreckt mich, dass es ein Gericht gibt, der diesem Forum den Begriff "angeblicher Aufleger" verbieten will, wo es doch vom Begriff her - wie meine Vorredner ausgiebig erklärt haben - völlig zutreffend ist, wenn ein Klingeln von der Tontechnik eingespielt wird, um einen Anrufer anzukündigen, dann aber nix zu hören ist und der Moderator meint, da habe wohl jemand aufgelegt.
Man könnte genauso gut schreiben, und das wäre in dem Fall ja eine Tatsache: "der Moderator gibt an, es sei ein Aufleger" oder "Der Moderator hat angegeben, der Anrufer habe aufgelegt".
Ich bin überzeugt, derFriese hat recht: Dieses Forum ist so zielgenau, effektiv und populär, dass es zur Gefahr für einige besonders innovative Geschäftsmodelle wird.
Wo ist der Aufruf zum Spenden? Mork braucht Geld, um sich für unsere Sache adäquat zu wehren! Ich bin auch dafür, mehr Geld zu spenden, um einen besonders populären Anwalt mit ins Boot zu holen, der entsprechend viel Medieninteresse auslöst!
cheese
Die Nadel im Heuhaufen ist leicht zu finden:
leg alles Heu beiseite, die Nadel bleibt übrig.
Anders ist es mit der Nadel im Nadelhaufen...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: cheese
Also mein Meister hat mal das Wort grundsätzlich erklärt.
(Hab den mal gefragt wieso er immer grundsätzlich sagt)
Antwort: grundsätzlich ist nicht verbindlich immer so, sondern mit Ausnahmen.
Damals ist mir schon aufgefallen, dass man die Wörter, haben sie auch noch so wenig
Buchstaben, auf die Goldwaage gelegt werden können.
Ich halte von solchen Wort und Buchstabenzähler nicht viel.
Folgendes ist keine Rechtsbelehrung: (Mork ist mein Kumpel )
Wäre es mein Forum ich wäre schon längst aus dem EU-Raum geflüchtet.
Wenn du ein Kumpel in den Phillipinen kennst kanst ihn fragen ob er eine Domain einrichtet
für dich. Dan leitest du du diese Domain um und alles ist paletti.
Grüsse
Meine Beiträge spiegeln nur meine eigene persönliche Meinung wider und stellen keine Tatsachen dar, ausser es ist entsprechend gekennzeichnet.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: never-call
Antwort: grundsätzlich ist nicht verbindlich immer so, sondern mit Ausnahmen.
"Ein Grundsatz ist eine Erkenntnis, Aussage oder Regel, welche die Grundlage für nachfolgende Überlegungen, Aussagen oder Tätigkeiten bildet."
Ok, das ist von wikipedia, aber anders habe ich das auch nie gesehen.
« never-call » hat Folgendes geschrieben:
Wäre es mein Forum ich wäre schon längst aus dem EU-Raum geflüchtet.
Das halte ich nicht für besonders clever, zumindest, wenn man etwas erreichen will. Du kannst dann zwar m.o.w. ungehindert alles mögliche äussern, aber die Glaubwürdigkeit des Forums und der Schreiber würde langsam aber sicher gegen Null tendieren. Gegenargument wäre evtl., dass es dann auch moderiert wird, aber dann wäre eine Flucht auch nicht wirklich sinnvoll.
Außerdem: Die gerichtlichen Auseinandersetzungen tragen sicher keinen unerheblichen Teil zum Bekanntwerden in der Öffentlichkeit bei. Es besteht ja auch nicht ganz unbegründet die Hoffnung, dass dabei auch mal grundsätzlich (hmmm, naja, besser als nichts ) richtig entschieden wird.
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