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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE RECHTLICHE HANDHABE » rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen

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Wie kann man 9Live & Co. zur Einhaltung der Regeln zwingen?
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  Bietz
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 18
BeitragVerfasst am: Freitag, 11.01.2008, 17:58 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Erst einmal: Willkommen im Forum, Bietz.

Dann: Du darfst Call-in nur dann mit illegalen Machenschaften vergleichen, wenn Du beweisen kannst, dass das, was sie tun, illegal ist bzw. gegen ein Gesetz verstößt. Sobald Du denen ein justiziables Verhalten unterstellst, hat das Folgen für den Betreiber des Forums.

Die Rechtslage ist so einfach, wie sich für den "normalen Menschenverstand" darstellt, nicht. Ich empfehle Dir daher, einmal die entsprechenden Threads in Ruhe durchzulesen, es steht 'ne ganze Menge darüber hier im Forum.



Illegal ist es ja nicht was sie machen. Die wollen ja weder Zollfreie Ware verkaufen noch den Zoll umgehen.

Aufgrund solcher Beiträge hat jetz der Betreiber ne Klage am A**** ?



Du hast sehr schwach angefangen, aber mit der Zeit immer stärker nachgelassen.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 11.01.2008, 19:07 
Titel:
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Na gut, es gibt ja noch andere Delikte als Zollvegehen.

Nein, wenn er deswegen eine Klage bekommen könnte, stünde der Beitrag - zumindest so - nicht mehr da Cool .

Du hast ja nur eine neutrale Frage in den Raum gestellt, die mit Call-in natürlich nichts zu tun hat.

Ja, wenn ein Verhalten oder ein Ablauf so dargestellt wird, als wenn ein Straftatbestand erfüllt sein könnte, dann kann das durchaus von Call-in-Anwälten verfolgt werden.

Auch hier bitte ich Dich, einmal die entsprechenden Regeln für das Posten von Beiträgen durchzulesen, oder aber die Threads, die sich mit Abmahnungen, Klagen usw. beschäftigen.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  MrNoname
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 120
BeitragVerfasst am: Freitag, 15.08.2008, 11:27 
Titel:
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Eigentlich bin ich nicht der Fan vom "Uralt-Threads-wieder-nach-oben-schieb"-Aktionen. Aber ich bin erst seit einigen Monaten hier im Forum aktiv und fast am Verzweifeln Laughing Mein Problem: Ich wollte gerne wissen, wie die rechtliche Lage ist. Doch je mehr ich verschiedene Institutionen frage, desto konfuser sind die Antworten.

Also hier mal ein Beispiel: Ich habe mal bei einer Aufsichtsbehörde nachgefragt und die meinte, diese Seite fällt eventuell unter den neuen GlüStV:

Edit: Link entfernt. Anmerkung: Dieser Link führte zu einer Seite, die private Glücksspiele im Internet veranstaltet. Speculatius

Im GlüStV heisst es in §4 Absatz 4:
Zitat:
Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.


Die Firma, die diese Seite betreibt, hat aber auf der ihrer Seite ein Rechtsgutachten veröffentlicht:
Edit: Link entfernt. Speculatius

Und oh Wunder, mit ihrem 49Cent-Einsatz beziehen sie sich in dem Gutachten auf TV-Gewinnspiele, die wohl nicht als Glücksspiele, sondern als Unterhaltungsspiele gelten:
Zitat:
(7) Kumulation der einzelnen Einsätze
Insbesondere bei der Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die mit einem unerheblichen Einsatz veranstaltet werden, stellt sich die Frage nach der Kumulation von unerheblichen Einsätzen. Bei Spielarten, wie z. B. Online Slot-Automaten stellt sich vor allem folgende Frage: Unter welchen Umständen wird die Grenze zur der Unerheblichkeit durch eine Kumulation einzelner geringwertiger Einsätze (direkt hintereinander gekoppeltes Setzen) überschritten? Zwar existieren für den Online-Spielbereich diesbezüglich keine eindeutigen rechtlichen Regelungen bzw. höchstgerichtliche Rechtsprechung. allerdings kann folgende Parallelwertung vorgenommen werden:

In ihrer Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit eines TV-Gewinnspielformates, bei dem der Spielteilnehmer mit einer 0137-Rufnummer eine Gewinnchance für 0,49 EUR pro Anruf erwarb, befasste sich das LG Freiburg sowie das OLG München (und bestätigte die vorinstanzliche Entscheidung des LG München) mit der zentralen Frage der"Einsatzhäufung bei Gewinnspielen".

Es ist festzustellen, dass die Rechtsprechung eine hintereinander geschaltete Kumulation der Einsätze – ungeachtet der Frequenz – dann als zulässig ansieht, wenn bzw. weil das erneute Abheben des Telefonhörers bzw. das Drücken der Wiederwahl-Taste eine Eigenhandlung bzw. Entschlusshandlung des Spielteilnehmers darstellt. Eine Parallelwertung zum Online-0,49 EUR Spiel ergibt, dass bei 49-cent-Online-Spielen eine Wiederholung der Einsätze jedenfalls von einer weiteren Entscheidung des Teilnehmers abhängen muss. Dies ist der Fall, wenn das vorangegangene Spiel beendet ist und der Spielteilnehmer sich in Bezug auf eine neue Spielrunde zu einem weiteren Einsatz entschließt; eine entsprechende Manifestation dieses Entschlusses muss aus dem Online-Spielverlauf heraus eindeutig ersichtlich sein. Bei einer Möglichkeit zum mehrfachen Setzen von 49 Cent muss sich der Spielteilnehmer bei jedem Setzen neu zu der weiteren Spielteilnahme entscheiden, indem er seinen Willensentschluss zur Teilnahme an einer weiteren Spielrunde durch eine entsprechende nach außen erkennbare Handlung (z.B. Mausklick) kundtut.


Also: Wenn ich das jetzt richtig verstehe, fällt die Internetseite eventuell unter den GlüStV, obwohl sie die gleichen Einsätze verlangt, wie beispielsweise 9live. Wenn aber die Seite wegen §4 Absatz 4 GlüStV nicht zugelassen wird, dann müsste der GlüStV also auch für 9live-Spiele gelten, oder?

Die Landesmedienanstalten verneinen aber bis jetzt (genauer gesagt bis zum 01.09.08, Inkraftreten der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages) eine rechtliche Grundlage in Sachen 9live. Wenn der GlüStV auch für 9live-Spiele gelten würde, müsste eigentlich auch §7 GlüStV gelten:

Zitat:
Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen haben über die
Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust, die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen
Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung
und Therapie aufzuklären.
(2) Lose, Spielscheine und Spielquittungen müssen Hinweise auf die von dem jeweiligen
Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.


Hält sich 9live an §7 GlüStV? Und gilt jetzt der GlüStV für 9live-Spiele? Ist die BLM überhaupt der richtige Ansprechpartner bei der Frage Glücksspiel, oder nicht? Oder hat nicht das Staatsministerium des Inneren in München (Bayerisches Innenministerium) die Aufsicht?

Irgendwie sieht das danach aus, als ob 9live, MoneyExpress & Co hier anders behandelt werden, als Internetseitenbetreiber. Warum eigentlich?



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 15.08.2008, 18:13 
Titel:
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@ MrNoname

Zu dem Thema hat Speculatius hier mal was geschrieben. Ich hoffe, dieser Link beantwortet Deine Fragen.



Wir sind alle Individuen
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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BeitragVerfasst am: Freitag, 15.08.2008, 18:25 
Titel:
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Ich hoffe, der Link konnte etwas weiter helfen. Allerdings ist hier noch etwas anderes zu beachten: 9Live und Co. veranstalten ihre "erlaubten" Glücksspiele im Fernsehen. Sie unterliegen also, anders als privat veranstaltete Gewinnspiele, der Aufsicht der zuständigen Landesmedienanstalt. Die Landesmedienanstalten unterliegen wiederum, was ihre "Aufsichtsverfplichtung" betrifft, keiner Dienstaufsicht, sie sind autonom. Weil man eben die Rundfunk- und Pressefreiheit als hohes Rechtsgut ansieht. Private Anbieter außerhalb des Rundfunks und Fernsehens sind hier außen vor. Sie müssen sich z. B. mit dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) auseinandersetzen.

Ich persönlich denke, dass die von Dir verlinkte Seite in Deutschland nicht legal ist. Sie mögen sich an die Call-in-Formate anhängen, das machen sie aber m. E. zu Unrecht. Das Internet, bzw. derartige Seiten, stehen nicht unter dem Schutz des Artikels 5 GG. (Freiheit der Berichterstattung)

Deswegen hab ich mal die Links dort entfernt. Sonst haftet dieses Forum evtl. auch noch für deren Fehler.



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  DF1AS
ischwerdbekloppt
ischwerdbekloppt

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Beiträge: 485
Wohnort: JO52gg
BeitragVerfasst am: Freitag, 15.08.2008, 19:09 
Titel:
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Na, dann empfehle ich den Internet-Glücksspielanbietern doch zu versuchen, sich als "Neuartige Rundfunkanstalt" anzumelden. So etwas gibt es zwar noch nicht, es wäre aber die logische Konsequenz aus der GEZ-Erfindung "Neuartiger Rundfunkempfänger". Das sind nämlich internetfähige Rechner, also PC, Notebooks, PDA etc. Als "Neuartige Rundfunkanstalt" hätten Sie dann den gleichen Status wie z. B. 9-Live.

Das ist nicht meine Idee, sondern die von Bernd Höcker, dem wohl bekanntesten GEZ-Kritiker. (Link ist leicht zu finden.)

Und es wäre auch ein Argument mehr, dass diese legalisierten "Neuartigen Glücksspiele" mal besser aus dem RStV verschwinden sollten.

"Wie ich sehe, sind Sie am Tippen. Sie arbeiten also gerade an Ihrem Rundfunkempfänger herum!?"
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
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Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 15.08.2008, 21:01 
Titel:
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« DF1AS » hat Folgendes geschrieben:
Als "Neuartige Rundfunkanstalt" hätten Sie dann den gleichen Status wie z. B. 9-Live.

Ja, das ist richtig. Allerdings ist es in Deutschland nicht so leicht, eine Genehmigung zum Betreiben eines Senders zu bekommen, und dann noch im reinen Glücksspielformat. Die Geschichte mit einem "neuen Sendeformat" hat ja schon mal jemand ausprobiert und ist damit gescheitert. Sogar das Auswandern nach Österreich hat Hornauer Shocked nix gebracht.

So interessant die rechtlichen Überlegungen sind ("Wenn mein PC ein Fernsehgerät ist, dann ist alles, was ich darauf empfangen kann, Fernsehprogramm"), so falsch sind sie im Ansatz: Der PC ist ja - nach der Logik der GEZ - nur insoweit gebührenpflichtig, als er den Empfang des TV- und Radioprogramms ermöglicht.



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  MrNoname
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 120
BeitragVerfasst am: Sonntag, 17.08.2008, 18:26 
Titel:
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Zitat:
Deswegen hab ich mal die Links dort entfernt. Sonst haftet dieses Forum evtl. auch noch für deren Fehler
by Speculatius

Sorry, und danke für das Entfernen der Links. War mir nicht bekannt. Und danke für den Link über Gewinn/Glücksspiel

Ich bin mir eigentlich nicht so sicher, dass die Landesmedienanstalten die alleinige Aufsicht in Sachen Gewinn-/Glücksspiele haben. Immerhin wäre unerlaubtes Glücksspiel eine Straftat. Nehmen wir mal an, der Sender X bezahlt vor laufender Kamera einen Mann namens Y für ein wenig "Action". Ein Kamerateam filmt ihn daraufhin, während er vor einer Diskothek in der Stadt Z eine Schlägerei anzettelt. Ich denke, eine Staatsanwaltschaft würde in diesem Fall nicht mit Ermittlungen gegen den Sender X warten, bis die zuständige Landesmedienanstalt per Programmsichtung feststellt, dass hier evtl. eine Straftat vorliegen könnte, nur weil X unter die grundgesetzlich geschützte Presse- und Rundfunkfreiheit fällt. Zugegeben, der Fall ist konstuiert und ist noch nirgendwo vorgekommen. Aber so unfähig zum Handeln, wie es manche LMA's gerne wollen, sind sie nun auch wieder nicht. Die Strafgesetze wären nicht außer Kraft gesetzt, nur weil der Handelnde ein TV-Sender ist.

Die von mir genannte Internetseite sehe ich auch kritisch. Keine Frage. Nur denke ich, gemäß dem Gleichheitsgrundsatz, sollten diese Seite genauso behandelt werden, wie ein privates Unternehmen, welches diese Spiele in der Fußgängerzone veranstalten will. Oder eben ein TV-Sender oder eine Radio-Station. Öffentlichkeit bleibt Öffentlichkeit. Und im Falle von Call-In-Shows im Fernsehen gilt folgendes Prinzip:
Zunächsteinmal der GlüStV der für ALLE gilt:
Zitat:

§ 3
Begriffsbestimmungen
(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance
ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder
überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem
Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger
Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang
eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.
(2) Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen
Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig
veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften
handelt.



Zufall überwiegend? Eventuell, zumindest eventuell dann, wenn Teilnehmer nur duch pures Raten auf den vom Veranstalter gesuchten Begriff kommen können. Ansonsten könnte der Veranstalter auch Fragen: "Nennen Sie mir eine Zahl zwischen 1 und 100 und gewinnen sie 500 €" Die entsprechende richtige Zahl wird vorher durch den Veranstalter definiert.

Erheblicher Einsatz? Es fallen 50 Cent/Teilnahme an, d.h. der Einsatz beträgt maximal 50 Cent (eher 30 Cent, denn man muss die Kosten für den Telefondienstleister abziehen). Diese maximal 50 Cent gelten als unerheblich. Daher rechtlich ein entgeltfreies Spiel. Daher kein Glücksspiel im Sinne des Strafrechts.

Meine Frage war einfach: Daher auch kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages? Wegen Unerheblichkeit des Einsatzes? Ich würde als Laie sagen: "ja".

Wenn aber der Glücksspielstaatsvertrag gar keine Anwendung findet, dann kann für einen Anbieter im Internet der § 4 Absatz 4 wonach Glücksspiele im Internet verboten sind gar nicht gelten, da es eben kein Glücksspiel im Sinne des GlüStV ist.

Wenn aber eine Glücksspielaufsichtsbehörde eines Bundeslandes diese Internetseite (Einsatz nur 49 Cent/Spiel!)verbieten würde, mit dem Hinweis, es wäre unerlaubtes Glücksspiel gem. §4 Absatz 4 und vor Gericht Recht bekommen würde, dann könnten auch für Spiele im Fernsehen oder Radio die Bedingungen des GlüStV gelten. Das Spiel wäre zwar nicht verboten werden, da Spiele nur im Internet generell verboten sind. Allerdings könnten dann die anderen Regeln des GlüStV (siehe oben, Gewinnwahrscheinlickteiten, Suchtpräventionskonzept, usw.) auf die Fernsehspiele angewandt wären. Ich sage nur: fair und transparent. Außerdem müsste beispielsweise die Daueranruferin Brigitte gesperrt werden, sofern bei ihr von einer Sucht ausgegangen werden könnte, und zwar nicht nur weil sie oder der Fernsehsender es so wollen, sondern auch wenn unbeteiligte Dritte darauf hinweisen.

Mal ein anderer Punkt, ist es unlogisch dass der GlüStV unabhängig vom Einsatz der Spiele generell im Internet alle Spiele verbietet. Sonst wären sämtliche Gewinnspiele (auch gänzlich OHNE Einsatz, lediglich mit Zufallsmerkmal) im Internet verboten!

Ich werde mal weiter beobachten, wie in Fall der Internetseite entschieden wird. Das könnte Auswirkungen auch auf Fernsehgewinnspiele haben. Eventuell muss der GlüStV dann geändert werden, damit die Fernsehgewinnspiele nicht darunter fallen. Bleibt nur die Frage ob das rechtlich so einfach geht, denn wie gesagt, Öffentlichkeit bleibt Öffentlichkeit. Rundfunk- und Pressefreiheit zieht hier nicht, denn ich kenne kein Strafgesetz, was nur deswegen nicht gilt, weil der Handelnde ein TV-Sender oder eine Radio-Station ist.

Ich habe bisher folgenden Eindruck was die Zuständigkeit angeht. Eigentlich sind für die Glücksspielaufsicht die Innenministerium, bzw. untergeordnete Behörden zuständig. Allerdings gibt es eine Arbeitsteilung, d.h. die Landesmedienanstalten kontrollieren zunächsteinmal und nur wenn die auch Bedenken äußern, werden die staatlichen Aufsichtsbehörden was machen. Und die Landesmedienanstalten sehen da bisher keinen Handlungsbedarf, also sehen auch die eigentlich zuständigen Behörden keinen Handlungsbedarf.

Falls also 9live&Co dadurch etwas "abhängiger" von den LMA's würden, würden sie sich eher an die GewinnSpielReg halten!

Ok danke fürs Lesen, falls Euch meine Argumentation unlogisch vorkommt, nur her mit der Kritik! Deswegen habe ich es ja gepostet! Ich habe bewusst vieles im Konjuktiv formuliert um hier keine Tatsachenbehauptungen zu äußern, schließlich bin ich KEIN Fachmann!



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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BeitragVerfasst am: Sonntag, 17.08.2008, 22:43 
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« MrNoname » hat Folgendes geschrieben:
Ich bin mir eigentlich nicht so sicher, dass die Landesmedienanstalten die alleinige Aufsicht in Sachen Gewinn-/Glücksspiele haben.

Die haben sie in der Tat nicht. Die Landesmedienanstalten haben mit Glücksspielen gar nichts zu tun. Sie sind die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien. Sie sollen die Ausgewogenheit und die Freiheit der Berichterstattung sicherstellen. Weil in Deutschland der Staat keinen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen darf (Art. 5 GG), sind die LMA "staatsfern" organisiert. Sie unterliegen daher keiner Aufsicht einer "Oberbehörde".

Weil das Call-in, mit dem wir uns hier beschäftigen, über das Medium Fernsehen gesendet wird, fällt es allein schon deswegen unter eben diesen besonderen Schutz des Artikels 5 GG. Mit anderen Worten: Dieses TV-Format wird, quasi per Gesetz, gleichgestellt mit harter journalistischer Arbeit, mit Reportagen, aber auch mit anderen Unterhaltungsformaten. Und in diesem Rahmen haben die LMA die Aufsicht, z. B. was den Jugendschutz betrifft, die Einhaltung der Werberichtlinien usw.. Deswegen auch meine Forderung, dass Call-in als eigenständiges Geschäftsformat anzusehen ist, das mit der Freiheit der Berichterstattung gar nichts zu tun hat. Es bedient sich eben nur dieses Mediums und kann deswegen auch diesen "besonderen Schutz" für sich in Anspruch nehmen.

Ich kann ja verstehen, dass es schwierig ist, hier etwas zu ändern. Vor allem ist es sicher schwer zu entscheiden, wo die Grenze zu ziehen ist. Dann aber sollten in den neuen Rundfunkstaatsvertrag klare und eindeutige Vorschriften für Call-in-Spiele aufgenommen werden. Und zwar streng verfolgbare Regeln, die auch im Falle der Nichteinhaltung entsprechend empfindlich geahndet werden können.

Was die Sache mit Online-Casinos betrifft: Es gibt eine Menge Urteile zu erlaubten und nicht erlaubten Glücksspielen, zu Gewinnspielen und vor allem dazu, wann ein Einsatz "erheblich" ist. Das fängt dann beim Gegenwert für das Porto einer Postkarte an und reicht bis hin zum durchschnittlichen Stundenlohn eines Arbeiters. Ein sehr weites Feld, bei dem die Entwicklung der Rechtsprechung immer noch im Fluss ist. Nachdem die Juristen die Sache mit den Geldspielautomaten einigermaßen im Griff hatten, kommen jetzt diese Angebote ständig hinzu. Beispielhaft sei nur auf das dann vom Hamburgischen Verfassungsgericht gekippte Onlinecasino der (staatlichen) Spielbank Hamburg verwiesen. Auch urteilen die Gerichte hier völlig unterschiedlich. Was in Hamburg verboten ist, kann in Cottbus durchaus erlaubt sein.

Wenn sich jemand damit näher beschäftigt hat, mag er es gerne posten. Mir reicht das Durcheinander bei den Call-in-Spielen im TV allemal aus.



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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 17.08.2008, 23:43 
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Nachdem die Juristen die Sache mit den Geldspielautomaten einigermaßen im Griff hatten, kommen jetzt diese Angebote ständig hinzu.


Nur um es nochmals zu erwähnen... Rolling Eyes

Entschuldigung, aber ich möchte hier ernsthaft bezweifeln das DEUTSCHE Juristen die "Sache" mit den Geldspielgräten im Griff haben...

Natürlich ist auch da der Grundeinsatz (20 Cent) und Höchstgewinn pro Dreh/Spiel (2 Euro) (Maximal 60.- Euro Verlust pro Stunde) Limitiert, dass ist wohl auch was Du meinst, jedoch werden mit den neuen Gerätegeneration mit einer "hohen Dynamik" hunderte ja tausende Euros ausgespielt.

Möglich macht dies eben genau diese Vorschrift mit den 2 Euro pro Gewinn, die nun mit hunderten Sonderspielen bzw. Umbuchen von 2 Euro aus einem Gewinnspeicher zum Auszahlungsspeicher jedesmal nach einem Spiel umgangen wird...., bei der neuen Generation, den sogenannten Punkteautomaten die Geld in Punkte umwandeln und nachher wieder zurück (Eben genau um diese unüberlegte Gesetzgebung auszunutzen) sind Gewinne von 700.- Euro und mehr keine Seltenheit mehr, entsprechend lange schlucken dann die Dinger.... Wink

Und das ist wahrlich dass was süchtig macht, ebenso wie bei Callin die Aussicht auf einen eventuell hohen Gewinn mit kleinem Einsatz, nur die Summe läppert sich halt schnell auf hunderte Euro !



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Montag, 18.08.2008, 01:24 
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Na ja, aber ich jetzt will ich mal 'ne Lanze für die Juristen brechen:

Es wird immer - und vor allem in Deutschland - wieder Juristen (oder andere findige Mitbürger) geben, die bestehende Gesetze oder gefällte Urteile zu umgehen versuchen. Wenn dann noch die Technik so weit ist, dass praktisch alles möglich ist, dann kann der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung eben nur im Nachhinein reagieren. Man kann kein Gesetz verabschieden oder eine Verordnung erlassen, das alle Eventualitäten von vornherein einkalkuliert und diese berücksichtigt. Das gilt auch für die Rechtsprechung.

Beides wird immer nur ein Spiegel der der Situation sein, die zum Zeitpunkt des Verfahrens aktuell ist. Call-in ist dafür das beste Beispiel. "Ein Spielesender, der harmlose Gewinnspiele veranstaltet"...hat man gedacht, und plötzlich hatte man die Sache mit allen Konsequenzen am Hals.

Ich bin mit Geldspielautomaten überhaupt nicht bewandert. Wenn es tatsächlich so ist, wie Du schreibst, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass irgendwann auch auf diese Umgehung reagiert wird. Bloß beißt sich die Katze hier auch irgenwann in den Schwanz: Ich kann nicht ständig darüber jammern, dass alles bis ins kleinste Detail geregelt wird, und andererseits dann beklagen, dass offensichtliche Lücken nicht geschlossen werden.

Was ich mit meinem Satz im vorherigen Posting sagen wollte ist, dass man doch zumindest erkannt hat, dass den Glücksspielen irgendwo Grenzen gesetzt werden müssen. Und das seh ich bei Call-in mit der Kumulierung der Anrufkosten überhaupt noch nicht.



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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Montag, 18.08.2008, 01:54 
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Wenn es tatsächlich so ist, wie Du schreibst, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass irgendwann auch auf diese Umgehung reagiert wird.


Es ist in der Tat so;
Du gewinnst am Punkteautomat (1 Punkt = 1 Cent) mit einem Spiel zbs. 10'000 Punkte. Anschliessend (Wenn Du auf umwandeln drückst) bucht der Zähler bei jedem Dreh, bzw. jedem weiteren Spiel 200 Punkte von der Punkteliste auf die Auszahlungsleiste, also 2 Euro Cash.

Das Gesetz ist somit erfüllt, da ja jetzt pro Spiel 2 Euro gewonnen werden ! verstanden ? Paradox, oder ?
Du gewinnst also auf einmal und bekommst das Geld in Etappen von 2 Euro, gesetzlich völlig legitimiert !

Und so kommen dann auf dem Punktezähler auch Beträge von 700 Euro und mehr zusammen, die dann umgewandelt werden ohne das Gesetz zu brechen...., also eigentlich wie im Casino, was ja eben nicht der Fall sein sollte, da in Spielhallen zu wenig Kontrollen herrschen.... Exclamation

Spielsuchtfördernd im Quadrat !

« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:

Was ich mit meinem Satz im vorherigen Posting sagen wollte ist, dass man doch zumindest erkannt hat, dass den Glücksspielen irgendwo Grenzen gesetzt werden müssen. Und das seh ich bei Call-in mit der Kumulierung der Anrufkosten überhaupt noch nicht.


Das wiederum ist völlig Richtig !
Und wie soll die Begrenzung bei Callin aussehen ?
Wie willste ein zbs, ein anonymes Prepaidhandy für Anrufe auf 01379 gesetzlich begrenzen ?

Da kommt noch viel Arbeit zu auf die Herren in Schwarz, vielleicht ist auch das der Grund, dass eigentlich nichts, aber auch gar nichts passiert !



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  judea1lopöl
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BeitragVerfasst am: Montag, 18.08.2008, 02:19 
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« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:


Da kommt noch viel Arbeit zu auf die Herren in Schwarz, vielleicht ist auch das der Grund, dass eigentlich nichts, aber auch gar nichts passiert !


Ich könnte mir gut vorstellen,dass das mit ein Grund sein wird!
Allerdings spielen dabei so viele Interessen eine bedeutende Rolle- zB wirtschaftlicher oder medienpolitischer Natur-sodass es ein grosses Unterfangen sein wird, die Sache endlich mal zu einem guten Ende zu bringen.
Ich bin da sehr skeptisch und pessimistisch, dennoch finde ich hier die Diskussion sehr interessant in diesem Fred und insbesondere was die Spielautomaten angeht, war ich sehr erstaunt. Das öffnet natürlich der Spielsucht "Haus und Hof"!"



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  MrNoname
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BeitragVerfasst am: Montag, 18.08.2008, 11:30 
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Zu den Daddelautomaten, im Rechtsdeutsch "Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeiten" genannt noch folgendes:
Die maximale Verlustgrenze liegt momentan nicht nur bei 60 €/Stunde sondern bei 80 €/Stunde!
Mit dem Thema Daddelautomaten und Spielsucht hat sich vor ein paar Wochen auch der "Spiegel" beschäftigt:

Guckst Du:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,566873,00.html
Experten befürworten nach Aussage des "Spiegel" eine Absenkung der Verlustobergrenzen auf bis zu 7 € /Stunde. Die Politik hat aber schon abgelehnt. Zum Thema Doppelmoral empfehle ich auch den Artikel der "Wirtschaftswoche" über die "Glücksspielindustrie" in dem u.a. auch MvO zu Wort kam.

Aber nochmal kurz zurück zum Thema dieses Threads: Die Landesmedienanstalten hätten es deutlich einfacher, wenn den Sendern deutlich wäre, dass Verstöße gegen die GewinnSpielReg oder von mir aus auch eine zukünftige Satzung der LMA's u.U. zu einer Einordnung der Spiele unter den GlüStV führen könnten. Dann würde den Sendern nicht nur ein Bußgeld drohen, sondern eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen. Ich denke, relativ schnell würden sich die Sender an die Regeln halten und Call-In-Formate regelkonform senden. Ich kann nur empfehlen, mal bei den zuständigen Innenministerien der Länder die Frage zu stellen, ob das aktive Aufrufen zu und Belohnen von Mehrfachteilnahmen im Rahmen einer Call-In-Sendung in irgendeiner Weise strafrechtlich relevant sei. Fragen kostet nix, ich behaupte nicht, dass es so ist, ich denke lediglich, die Frage sollte gestellt und durch die Aufsichtsbehörden ganz klar beantwortet werden können. Ich habe es inzwischen getan und sehr widersprüchliche Antworten bekommen.

@Speculatius: Auch ich achte die Presse-und Rundfunkfreiheit sehr hoch und bin auf der einen Seite auch ganz froh, dass es schwer fällt, Sendungsinhalte zu kontrollieren und eventuell sogar zu verbieten. Und die Juristen, bzw. der Gesetzgeber können nur reagieren, wenn Gesetze und ihre Lücken ausgenutzt werden. Der neue Rundfunkstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt. Nur es dauert mir ein wenig zu lange, sprich entsprechende Lobbygruppen verhindern eine klare Gesetzgebung immer wieder. Das ist aber überall so, siehe nur Strom- und Gaswirtschaft und die Frage der Leitungsmonopole... Deswegen ist aber u.a. dieses Forum so wichtig, weil es eine sachliche Diskussion ermöglicht, abseits von wirtschaftlichen Eigeninteressen bestimmter Verbände.



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
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