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Verfasst am: Dienstag, 19.05.2009, 21:37 Titel:
Geht's Handy-Anrufen an den Kragen?
Thema Beschreibung: ALM will Einhaltung der 50-Cent-Regelung durchsetzen
Stichwort: "Mobil kann gegebenenfalls abweichen.":
DIE GEBÜHREN FÜR HANDY-ANRUFE:
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM):
Donnerstag 14. Mai 2009 | zak
ZAK-Pressemitteilung 07/2009: Gewinnspiele: Landesmedienanstalten wollen Einhaltung der 50 Cent Regelung durchsetzen
Die Gewinnspielsatzung und ihre Umsetzung in der Praxis soll nach der Auswertung einer umfangreichen Programmbeobachtung durch die Landesmedienanstalten bis Ende Juni bewertet werden. Dann wird die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entscheiden, ob Beanstandungsverfahren eingeleitet werden.
Die Regelung, dass ein Gewinnspielanruf nicht mehr als 50 Cent kosten darf, soll einheitlich durchgesetzt werden.
In einem Brief an die Verbände der Radio- und Fernsehveranstalter in Deutschland wies der ZAK-Vorsitzende, Thomas Langheinrich, darauf hin, dass das Überschreiten dieser Grenze einen Verstoß gegen eine entsprechende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag darstelle. "Es ist erforderlich, dass die Sender eine Verständigung mit dem Mobilfunkbetreibern erzielen, damit auch bei der Mobilfunknutzung die vom Gesetzgeber definierte Höchstgrenze nicht überschritten wird", forderte er. "Wenn das nicht garantiert werden kann, darf es mit Ausnahme von SMS keine Teilnahme an Gewinnspielen über das Handy geben", so Langheinrich.
Da die öffentlich-rechtlichen Sender für ihre Programme bislang keine entsprechende Gewinnspielsatzung auf den Weg gebracht haben, soll es bis Ende Juni aus Gründen der Gleichbehandlung keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die 50-Cent-Anruf Obergrenze geben.
Voraussetzung ist allerdings, so der Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht, dass die Veranstalter die Mitspieler ausdrücklich auffordern, vom Festnetz aus anzurufen oder eine SMS zu schicken. (...) (COMMENT: das klingt eher windelweich)
Nach einem für die ZAK erstellten Gutachten Abzocke der Netto-Umsatz der Call-In Formate im deutschen Fernsehen pro Jahr rund 255 Mio. Euro, der Anteil der TV-Veranstalter belief sich dabei auf ca. 136 Mio. Euro.
An den Call-In-Gewinnspielen im deutschen Fernsehen beteiligt sich nur eine relativ kleine Anzahl von teilnahmewilligen Zuschauern (unter 0,5 Mio.). Das Volumen des Call-In-TV Marktes ist im Vergleich zu anderen Erlösquellen für TV-Sender eher gering.
(...)
Kontakt bei Medien-Rückfragen:
Axel Dürr
Pressesprecher
c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Telefon: 0711 / 89 25 32-74
E-Mail: duerr@alm.de http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=519&tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&cHash=a680904324
"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)
"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)
.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
Die Regelung, dass ein Gewinnspielanruf nicht mehr als 50 Cent kosten darf, soll einheitlich durchgesetzt werden.
Ich werfe mal einen Blick in meine Glaskugel.
Wenn die "umfangreichen Programmbeobachtung" Ende Juni abgeschlossen sind, werden die LMAen mal wieder so tun, als ob sie handlungsfähig seien. Sie werden die CI-Veranstalter dazu zwingen, dass mit dem Handy nur noch per SMS teilgenommen werden darf. In den vergangen 8 Jahren wurde zwar auch über das Handy abgezockt, aber Jooo, mei. Da konnten mer nix machen. Anschließend ist ein längeres gegenseitiges Schulterklopfen angesagt und das war's dann.
Denn sonst ist ihnen bei den "umfangreichen Programmbeobachtung" nix besonderes aufgefallen.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Da würde ich als sachkundige ZAK erstmal von den Veranstaltern prüfen lassen...ob eine Tarifänderung oder Sperre von Handyanrufen überhaupt "technisch möglich" ist...
Der Hebel wird mal wieder genau da angesetzt, wo er nicht gebraucht wird. Nicht die Kosten eines einzelnen Anrufs, sondern die Summe mehrerer sind das Problem. So ist auch die "relativ kleine Anzahl von teilnahmewilligen Zuschauern" völlig unerheblich, weil diese ohne sichtbaren Verlust des Einsatzes problemlos bis zum Sankt Nimmerleinstag die Wahlwiederholungstaste betätigen können. Ganz zu schweigen davon, daß hier andere Verdienstquellen aus 01379-Nummern (z.B. Votings bei Castingshows) unter den Teppich gekehrt und die Millionenerlöse durch die sogenannten Mehrwertdienste bewußt heruntergespielt(!) werden. Aber mit dieser "Intervention" kann man der kritischen Öffentlichkeit einmal mehr ein wenig Aktionismus und ein Interesse an Verbraucherschutz vorheucheln, ohne den Veranstaltern wehzutun.
"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: 2_Ekelpakete_für_Sie!
Allerdings, so glaube ich, steckt hier mehr dahinter, denn die erhöhten Kosten durch
die Handydattelei stechen sich rechtlich mit den vorgeschriebenen 50Cent.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Anruf vom Handy getätigt wird. Es ist gegenüber
den vorgeschrieben 50Cent ein erhöhter Gewinnspieleinsatz und (siehe Gewinnspielregeln)
somit eigentlich Glücksspiel. Ich glaube daher, daß man hier nur eine Lücke schliessen will.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: redled
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Donnerstag, 21.05.2009, 01:13 Titel:
« redled » hat Folgendes geschrieben:
Ich glaube daher, daß man hier nur eine Lücke schliessen will.
Grundsätzlich richtig, ich geh noch einen Schritt weiter: Man will nicht nur die Lücke schließen, man will hier (im Sinne der Veranstalter) vorbeugend tätig werden. Es gibt nämlich durchaus Juristen, die sich ernsthaft darüber Gedanken machen. Weil die bisherige Rechtsprechung in der Tat von der Obgrenze "50 Cent" ausgeht. Wird es teurer, ist es ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel.
Sollte also jetzt jemand böse Gedanken in Richtung Call-in haben, dann kann man sagen, dass auch die "Aufsichtsbehörde" dahinter gekommen ist, dass man entsprechend tätig wird und dass das Problem dann sicher schnell gelöst wird.
Man hätte seitens der Medienanstalten auch darauf kommen können, die ganze Sache von sich aus juristisch überprüfen zu lassen mit der eventuellen Folge, dass man dann endlich Call-in einen Riegel vorgeschoben hätte. Im übrigen bin ich mal gespannt, ob das überhaupt technisch machbar ist...
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
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