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Call-TV: "Viele schwarze Schafe in der Branche"
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Kaktus
Gast




BeitragVerfasst am: Freitag, 04.09.2009, 12:39 
Titel:
 ­­­­

Wenn den Anrufern suggeriert wird, durch den Einsatz von 1.85 CHF/Anruf, Anrufversuch und Minute könnten sie mit Wissen und Geschick/Glück ein Rätsel lösen, deren Lösung sich in einem Umschlag befindet und der Inhalt des Lösungsumschlages nach Eingang des allerersten Anrufes ausgetauscht wird - um bewusst und vorsätzlich zu vermeiden, dass Geld ausgespielt werden muss - und dies immer wieder passiert (also bewusst ein Lügenkonstrukt aufgebaut wurde, um den zahlenden Anrufer zu täuschen mit der Absicht, nichts ausspielen zu wollen), ist dies gewerbsmässiger B. Entsprechend hatte ich beide Anzeigen unter "Gewerbsmässigem B." eingereicht. Wobei es den Behörden bekanntlich frei steht, nach erfolgter Voruntersuchung einen bestimmten Sachverhalt anders zu qualifizieren und unter einem anderen Paragraphen einzuordnen - unabhängig davon, wie die Anzeige lautete.

Sobald ich ein neues DVD-Laufwerk habe, werde ich hierzu etwas hochladen.
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 04.09.2009, 12:46 
Titel:
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Ich habe heute ebenfalls mit Herrn Wurnitsch telefoniert und wir sind so verblieben, daß wir in Kontakt bleiben, sollte da nochmal etwas nachkommen. Ebenso sei nicht auszuschliessen, auch mich noch einmal zum Thema Call-TV zu interviewen. Aber soweit sind wir noch nicht.

Ich bleibe am Ball und werde auch weiterhin berichten.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Mork vom Ork ist zur Zeit offline 
  Luke Skywalker
Rindenfloh
Rindenfloh



Beiträge: 24
BeitragVerfasst am: Freitag, 04.09.2009, 12:57 
Titel:
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« cvb » hat Folgendes geschrieben:
Das ist ja alles hoch interessant. Da frage ich mich nur, gegen welches Gesetz und welchen Paragraphen Mass Response denn verstösst. Belege hin oder her. Über die Staatsanwaltschaft wird hier meines Erachtens nicht viel zu machen sein.

Gerne lasse ich mich aber vom Gegenteil überzeugen ! Wink


Ich beobachte auch schon seit einigen Monaten die Sendung Anrufen wird Gewinnen und zeichne auch jede Sendung auf. Einge Sendungen bzw. Ausschnitte kann man sich ja auf meinem Youtube-Channel ansehen.

Ich bin froh, das Kaktus eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Wien gemacht hat. Weiters hoffe ich das auch, das dadurch die österreichischen Medien mehr über die Callin-Formate berichten bzw. würde ich mir wünschen das man sich auch gleich die Sendung Anrufen wird Gewinnen genauer ansieht.

Warten wir ab was passiert.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Luke Skywalker ist zur Zeit offline 
  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Freitag, 04.09.2009, 13:08 
Titel:
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Ich poste hier mal einen Link, der nur auf den ersten Blick nichts mit der Geschichte zu tun hat:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/144771
Die verzerrte Darstellung in den übrigen Medien (Beschuldigte werden mit Tätern gleichgesetzt) hat mich gestern mal diesen Artikel finden lassen. (Was für ein Satz... Embarassed ) Zumindest geht es darum, dass dieser Ermittler gegen Kinderpornografie anscheinend zu wenig Leute hat, um das beschlagnahmte Material zu sichten. Teilweise haben Beschuldigte erfolgreich auf Rückgabe ihrer CDs, Festplatten etc. geklagt, weil mittlerweile 1.5 Jahre vergangen sind.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob die schweizer/österreichische Polizei besser ausgestattet ist als die deutsche, und sich in kurzer Zeit mal eben 10 DVDs anschauen kann, wenn sie eigentlich Kinderpornos suchen müssten. Was politisch wohl eher gewollt ist als einem halben Staatsunternehmen B* nachzuweisen. Fazit: Ich würde das mitgeschnittene Material aufs Nötigste beschränken. Qualität vor Quantität.



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Twipsy ist zur Zeit offline 
  cvb
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 89
BeitragVerfasst am: Freitag, 04.09.2009, 13:17 
Titel:
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Natürlich war mir auch klar, dass der Vorwurf auf B. lauten würde. Doch dann muss ich fragen: glaubst du allen Ernstes, dass nach den 2 Kassensturz-Berichten niemand auf die Idee gekommen ist, Anzeige zu erstatten? Zumal B. ein Offizialdelikt darstellt und nicht einmal von einer Privatperson angezeigt werden müsste. Welchen besseren Beweis als eine Ex-Mitarbeiterin, die den Austausch von Lösungsumschlägen bestätigt gibt es denn? Müsste dann nicht jeder einzelne Mitarbeiter wegen Beihilfe vor Gericht gestellt werden?

Ich befürchte, ein solches Verfahren hätte noch ganz andere juristische Hürden !
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren cvb ist zur Zeit offline 
  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 04.09.2009, 16:36 
Titel:
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Ich möchte hier einmal ganz klar darauf hinweisen, dass man hier vorsichtig sein sollte. Zunächst einmal ist jeder unschuldig, so lange seine Schuld nicht eindeutig bewiesen und er rechtskräftig verurteilt ist.

Die Erstattung einer Strafanzeige allein besagt überhaupt nichts, jeder kann jeden wegen eines, auch nur vermeintlichen, Delikts anzeigen. Auch wenn dann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, sagt das immer noch nichts über die Schuld aus.

Also bitte vorsichtig mit der Behauptung, es läge eine strafbare Handlung vor. Das kann für den Forenbetreiber eine teure Sache werden. Außerdem erscheint es mir nicht klug, in einem derart frühen Stadium des Verfahrens (soweit ich das verstanden habe, sind gerade erst Anzeigen erstattet worden) mit der Sache an die Öffentlichkeit zu gehen, auch wenn es noch so verlockend ist.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Speculatius ist zur Zeit offline 
  Kaktus
Gast




BeitragVerfasst am: Freitag, 04.09.2009, 16:40 
Titel:
 ­­­­

Im 2008 ist nach dem KASSENSTURZ-Beitrag keine Anzeige gegen Mass Response, STAR TV, 3+ oder VIVA SCHWEIZ bei den Schweizer oder Wiener Behörden wegen "B" eingegangen. Lediglich die üblichen Schreiben, weil sich die Zuschauer abgezockt fühlten, was aber in die Kategorie "Tiere mit Doppelbuchstaben ---> StirnlaPPenbasilisk" fällt. Verschiedene Magazine wie "20 Minuten" hatten die KASSENSTURZ-Geschichte thematisiert, die Leser hatten sich wütend zu den Praktiken geäussert (Leserbriefe/Foren) - eine Anzeige hat aber niemand gemacht.

Aufgrund der Reaktionen auf die Anzeigen (Briefverkehr/Telefonate) bin ich überzeugt, dass sowohl die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich als auch die Staatsanwaltschaft Wien die Angelegenheit Ernst nehmen. Eine juristische Hürde sehe ich daher nicht an einem möglichen Desinteresse der Behörden, sondern an folgenden zwei Punkten:

* Priorität: Inwiefern gibt es wichtigere Anzeigen, denen zunächst nachgegangen werden muss?

* Mass Response Service GmbH >>> Telecom Austria >>> Staat Österreich: Ein heisses Eisen...


Wie bereits in meinem ersten Post erwähnt gilt für das betreffende Unternehmen die Unschuldsvermutung, auch wenn die Aufzeichnungen eindeutig sind. Nichtsdestotrotz gilt diese natürlich.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren
  Luke Skywalker
Rindenfloh
Rindenfloh



Beiträge: 24
BeitragVerfasst am: Freitag, 04.09.2009, 19:04 
Titel:
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« Kaktus » hat Folgendes geschrieben:
Im 2008 ist nach dem KASSENSTURZ-Beitrag keine Anzeige gegen Mass Response, STAR TV, 3+ oder VIVA SCHWEIZ bei den Schweizer oder Wiener Behörden wegen "B" eingegangen. Lediglich die üblichen Schreiben, weil sich die Zuschauer abgezockt fühlten, was aber in die Kategorie "Tiere mit Doppelbuchstaben ---> StirnlaPPenbasilisk" fällt. Verschiedene Magazine wie "20 Minuten" hatten die KASSENSTURZ-Geschichte thematisiert, die Leser hatten sich wütend zu den Praktiken geäussert (Leserbriefe/Foren) - eine Anzeige hat aber niemand gemacht.


Das Problem ist halt das sich alle aufregen nur Aktiv werden traut sich keiner. Die Erfahrung was ich mit den Mitmenschen mache ist das es sehr vielen egal ist was bei solchen Callin-Sendungen abgeht.

« Kaktus » hat Folgendes geschrieben:
Aufgrund der Reaktionen auf die Anzeigen (Briefverkehr/Telefonate) bin ich überzeugt, dass sowohl die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich als auch die Staatsanwaltschaft Wien die Angelegenheit Ernst nehmen. Eine juristische Hürde sehe ich daher nicht an einem möglichen Desinteresse der Behörden, sondern an folgenden zwei Punkten:

* Priorität: Inwiefern gibt es wichtigere Anzeigen, denen zunächst nachgegangen werden muss?

* Mass Response Service GmbH >>> Telecom Austria >>> Staat Österreich: Ein heisses Eisen...


Der Staat ist an der Telekom Austria ist nur mehr zu 27,73% beteiligt. Ich gebe Dir aber recht das es trotzdem ein heisses Eisen ist.

« Kaktus » hat Folgendes geschrieben:
Wie bereits in meinem ersten Post erwähnt gilt für das betreffende Unternehmen die Unschuldsvermutung, auch wenn die Aufzeichnungen eindeutig sind. Nichtsdestotrotz gilt diese natürlich.


Das ist klar, mann muss halt abwarten wie es jetzt weitergeht. Nur hoffe ich das man sich die österreichische Sendung auch gleich mitansieht.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Luke Skywalker ist zur Zeit offline 
  IchWarDabei



Beiträge: 1
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.09.2009, 12:25 
Titel: Es ist nicht alles Gold was glänzt
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Dies ist mein erster Beitrag bei Call-In-TV. Zu Eurem Forum habe ich gefunden, weil mich die Dreistheit der Aussagen im Interviews mit Herrn D. schlicht "aus den Socken" gehaut hat - Google-sei-dank.
Um "schwarze und weisse Schafe" besser auseinander halten zu können, muss man sich etwas mit Geschichte befassen. In unserem Fall mit der Lebensgeschichte von Herrn D.
Eine Recherche im österreichischen Firmenbuch bringt eine ganze Reihe von Firmenpleiten zu Tage, an denen Herr D direkt oder indirekt beteiligt war. Allen voran eine "Grosspleite" der österreichischen Wirtschaftsgeschichte - der Untergang der BASIC MERTON. Dieser hat zu einem Strafverfahren gegen Herrn D und Mittäter geführt, im Zuge dessen rechtskräftige Schuldurteile und Haftstrafen wegen betrügerischer Krida und ein paar weiterer Paragraphen des StGB ausgesprochen wurden. Nun ist es ja so, dass die Schuld mit verbüßen der (Haft)Strafe getilgt ist. Aber der Kater lässt das Mausen nicht, er lernt dazu.
Die "grosse Erfahrung" der Mass Response als Dienstleister am deutschen Markt hat die Telekom Austria (man erinnere sich - ein börsennotiertes Unternehmen) dazu bewogen die Gesellschaft um rd. 20 Mio. Euro von Herrn D. zu kaufen und ihn auch gleich weiter zu beschäftigen - der Mann weiß ja was er macht.
Na da werden die, an diesem Deal beteiligten, Entscheidungsträger der TA ja sicher auch genau gewusst haben was - und mit wem - sie machen... (Witzigerweise sind (fast) alle daran beteiligten TA Manager nicht mehr im Amt).


Wenn der Eine oder Andere der Meinung ist, da geht nicht alles mit rechten Dingen zu, würde ich noch in einer weiteren Richtung recherchieren:
Die Sache mit vertauschten Kuverts ist Kinderkram. Es geht gar nicht darum möglichst wenig Gewinne auszuschütten. Die Gewinne sind fixer Bestandteil der kaufmännischen Kalkulation.
Was wäre, wenn die ins Studio durchgestellten Gewinner nicht "echt", also Dummies - bezahlte "Mitarbeiter" oder Günstlinge des Veranstalters sind?

So - ich werde mich jetzt in das Forum einlesen. Eventuell kann ich mich mit ZDF (Zahlen, Daten, Fakten (die FAKTEN)) weiter einbringen........

LG
IchWarDabei


Edit Callpassive: Mehrere Sätze gelöscht. Bitte keine justiziablen Behauptungen aufstellen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren IchWarDabei ist zur Zeit offline 
  Callpassive
CITV.NL Moderator


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Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.09.2009, 17:45 
Titel:
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@ IchWarDabei

Erst mal: Willkommen im Club. WAVE
« IchWarDabei » hat Folgendes geschrieben:
Die Sache mit vertauschten Kuverts ist Kinderkram.

Ja - dann. Rolling Eyes
Aber warum geschieht das dann so offensichtlich?

Natürlich sind fingierte Anrufe grundsätzlich möglich. Es ist vieles möglich bei CI. Gerade in Zeiten sinkender Anruferzahlen mag die Verlockung für Manipulationen groß sein, damit der Chef und der dahinterstehende Medienkonzern glücklich ist. Solange bei CI-Sendungen kein unabhängiger Notar im Studio ist, können sie mehr oder weniger machen, was sie wollen. Aber beweisen lassen sich solche Behauptungen nun mal nicht.



Wir sind alle Individuen
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  cvb
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nUrmaler



Beiträge: 89
BeitragVerfasst am: Freitag, 11.09.2009, 10:39 
Titel:
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Zitat:
Was wäre, wenn die ins Studio durchgestellten Gewinner nicht "echt", also Dummies - bezahlte "Mitarbeiter" oder Günstlinge des Veranstalters sind?


Ja, was wäre dann? Es hätte ja niemand einen Schaden davon. Es wären akustische Einblendungen, die der Spannung und der Unterhaltung dienen.


Zitat:
Die Sache mit vertauschten Kuverts ist Kinderkram.


Ist aber meines Erachtens einer der wenigen rechtlich relevanten Punkte. Und um den zu beweisen müsste wohl während der laufenden Sendung eine Hausdurchsuchung stattfinden.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren cvb ist zur Zeit offline 
  Callpassive
CITV.NL Moderator


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BeitragVerfasst am: Freitag, 11.09.2009, 11:28 
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Es gäbe schon einige Möglichkeiten, die ein enormes Einsparpotential hätten. Ich unterstelle keinem CI-Sender, dass sie so etwas machen, aber es wäre möglich.

Wie "IchWarDabei" bereits angedeutet hat, könnten z.B. die Dauergewinner Mitarbeiter aus dem eigenen Haus sein, die gezielt durchgestellt werden, wenn es um hohe Gewinnsummen geht. Falschantworten könnten von Mitarbeitern kommen, um die 30-min-Regel einzuhalten und um die Auszahlung des Gewinns zu verhindern. Es könnte auch sein, dass sämtliche Hintergrundgewinner nicht existieren.

Könnte, könnte, könnte.
Wir wissen es nicht und solange niemand (vor Gericht) auspackt, bleiben das vage Vermutungen, die nicht zu beweisen sind.



Wir sind alle Individuen
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  cvb
nUrmaler
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Beiträge: 89
BeitragVerfasst am: Freitag, 11.09.2009, 11:49 
Titel:
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Dann muss ich aber doch nochmal blöd nachfragen: selbst wenn das alles so wäre, welches Gesetz oder welche Regel würde so etwas verbieten?

Okay, das mit der 30 Minutenregel wäre ein Ansatz, da dann nicht wirklich jemand durchgestellt würde.

Ansonsten habe ich noch nie irgendwo gelesen, dass zu hörende Stimmen zwingend echte Anrufer sein müssen oder ?
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  Twipsy
Legende
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Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Freitag, 11.09.2009, 14:26 
Titel:
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« cvb » hat Folgendes geschrieben:

Ansonsten habe ich noch nie irgendwo gelesen, dass zu hörende Stimmen zwingend echte Anrufer sein müssen oder ?

Interessante Frage. In dem Fall würde ich allen Beteiligten mal eine intensive Beschäftigung mit dem Fall Robert Hoyzer empfehlen. Dort gab es von Seiten des Staatsanwaltes die Auffassung, dass
Zitat:
der Drahtzieher Ante Sapina vom Versuch des B* freizusprechen sei, weil keine Täuschung im Rechtssinne vorliege. Folgerichtig seien auch alle anderen Beschuldigten wie Hoyzer, sein Ex-Kollege Dominik Marx und Ex-Profi Steffen Karl nicht der Beihilfe schuldig. Als Begründung nannte der Oberstaatsanwalt eine Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH vor 45 Jahren (1961). Damals war ein Schummler freigesprochen worden, der durch schnelles Telefonieren Pferderennergebnisse vor dem Wettbüro herausbekommen und noch schnell gesetzt hatte.
Weder Gericht noch später der Bundesgerichtshof teilten diese Auffassung. Folge: Sapina und Hoyzer bekamen Haftstrafen.



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