Mork vom Ork Grünes Mitglied Alter: 56 Geschlecht: Beiträge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Donnerstag, 24.09.2009, 18:58 Titel:
PRO 7 - ALLES WICHTIGE IN DEN EINBLENDUNGEN
Da heisst es doch immer bei Call-In, daß man alle wichtigen Infos in den Einblendungen finden würde, aber wehe, man hält sich als Zuschauer an das, was man dort so findet - dann wird man von den Moderatorinnen auch gleich mal als Spielverderber angeprangert!
PS: Die Einblendung: "Lösen Sie solange, bis eine Falschantwort kommt!" war im zweiten Spiel übrigens ganze 12 Minuten lang eingeblendet!
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Donnerstag, 24.09.2009, 19:19 Titel:
Das ist schlicht eine Frechheit! Noch während des Anrufs ist die Einblendung sichtbar. "Zwei Tiere und nicht mehr --hähäh" widerspricht eindeutig der Einblendung. Dann gebt die Schuld nicht dem Anrufer, dann fasst euch mal an eure eigenen Nasen und schmeißt die Schnarchhähne, die die Einblendung stehen lassen, raus.
Aber die machen eh, was sie wollen. Einfach nur widerlich.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Mork vom Ork Grünes Mitglied Alter: 56 Geschlecht: Beiträge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Donnerstag, 24.09.2009, 19:56 Titel:
« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
Man sollte wirklich mal Herrn Prof. Ring und seine BLM informieren!!!
Ähhh ja... und dann?
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
§ 6
Irreführungsverbot
(1) Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind,
insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der
Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen
Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich
der Möglichkeit, ausgewählt zu werden, sind unzulässig. Die Vorspiegelung eines Zeitdrucks ist
unzulässig.
Zitat:
§ 7
Manipulationsverbot
Veränderungen in einem laufenden Gewinnspiel oder einer Gewinnspielsendung, insbesondere durch
die Abänderung von Spielregeln, die Vorspiegelung weiterer Nutzerinnen und Nutzer oder fehlender
Nutzerinnen und Nutzer oder Eingriffe in Nutzerinnen- und Nutzerauswahl, Rätsellösung oder die
Reduzierung des Gewinns sind unzulässig.
Zitat:
§ 10
Informationspflichten
(1) Die Nutzerinnen und Nutzer sind vor ihrer Teilnahme umfassend über alle Umstände aufzuklären,
die für die Entscheidung über die Teilnahme von Bedeutung sind.
Zitat:
§ 13
Ordnungswidrigkeiten
(1) Eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Rundfunkstaatsvertrags begeht, wer
5. entgegen § 6 Abs. 1 falsche, irreführende oder widersprüchliche Angaben macht,
6. entgegen § 7 Eingriffe in ein laufendes Gewinnspiel oder eine laufende Gewinnspielsendung
vornimmt,
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
E.R.PEL CITV.NL Moderator Alter: 41 Geschlecht: Beiträge: 7272
Verfasst am: Donnerstag, 24.09.2009, 21:18 Titel:
Ein Paradebeispiel für den Verstoß der Irreführung...
Dabei ist es vollkommen egal...ob es ein Versehen war... (ein 12!!! Minütiges Versehen)
Man hat Vorgaben...an die man sich zu halten hat...
Dieses läppische Vorgehen des Senders (der für die "Schulung" seines Personals veranwortlich ist) stellt die LMAs erneut bloß...
Mir will es nicht in den Kopf...warum man dort immer noch so dermaßen locker agiert...
Wie kann ein solcher "Fehler" passieren...? Der "Druck" müsste dies gänzlich ausschließen...
In diesem Fall muss definitiv was passieren!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: E.R.PEL
Hey, das ist wirklich nicht fair. Ständig bleibt die gleiche Aufgabenstellung stehen und dann am Ende versucht Tina den Anrufer einzureden, das er nur eine Antwort abgeben darf, obwohl in der Aufgabenstellung etwas völlig anderes stand. Dazu fällt mir spontan nur ein Wort ein, aber das darf hier im Forum leider aus justiziablen Gründen nicht genannt werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: FlashMartin
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Samstag, 03.10.2009, 02:04 Titel:
Übrigens: Heinz hätte man nach seiner ersten richtigen Lösung (Lar) ja eigentlich auch noch erlauben müssen weiterzumachen... Aber er "sagte kein einziges Wort", dh er protestierte/reklamierte nicht...
"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)
"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)
.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
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