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  Ruf-nicht-an
Bekloppter
Bekloppter


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 270
Wohnort: Rheinland
BeitragVerfasst am: Freitag, 24.09.2010, 16:46 
Titel:
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« 12Kinder » hat Folgendes geschrieben:
Mich überzeugt der SC-Kandidat mit LUX nicht, solange das nicht on Air ist!


Selbst dann sollte uns das nicht überzeugen. Erst gestern Abend wurde kurz nach dem Start eines eigentlichen Durchstellpausen-Spiels eine Dame ins Studio gelassen, die (mal wieder) die Falschantwort "Halstuch" nannte. Das wurde von 9live dankbar aufgenommen und ständig, immer und immer wieder, eingespielt. Meiner Meinung nach ist auch bei KandidatInnen im Studio Vorsicht geboten.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 24.09.2010, 21:03 
Titel:
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« LMK » hat Folgendes geschrieben:
Die LMK hat daher bei der Produktionsfirma der Sendung klare Belege über die im sog. "Servicecenter" eingegangenen Anrufe sowie die dort benannten Lösungsvorschläge angefordert. Die mittlerweile vorgelegten Dokumente belegen nicht nur, dass die betreffenden Anrufe eingegangen sind, sie weisen auch in der Tat unter den benannten Lösungen das Wort "Lax" aus.

Was sind denn "klare Belege"? Eidesstattliche Erklärungen? Auslachen von rechts

Ich will 9Live ja nix unterstellen, aber solange bei CI-Sendungen kein unabhängiger Notar anwesend ist, können sie doch theoretisch behaupten, was sie wollen. Selbst wenn sie die Anrufe aufzeichnen würden, könnten sie immer noch ... aber gut - nix genaues weiß man nicht.

« 12Kinder » hat Folgendes geschrieben:
... es reicht offenbar, wenn eine Behauptung in einem Hokus-Pokus Buch steht, ...

So sieht's aus.
Die Vorschriften in der Satzung über die Wortfindungsspiele sind m.E. absichtlich so ungenau definiert, damit die CI-Sender eine große Bandbreite für abwegige Begriffe haben. Es reicht, wenn der gesuchte Begriff irgendwo auftaucht. Es scheint auch egal zu sein, ob dieser Begriff in anderen Fachbüchern unterschiedlich definiert wird oder ob die Sicht eines Fachbuchs eine Ausnahme im Vergleich zu vielen anderen Büchern ist.
Steht irgendwo drin - Akte zu - fertig.

« LMK » hat Folgendes geschrieben:
Zuletzt darf ich Ihnen verichern, dass die LMK sich des einer Gewinnspielsendung immanenten Risikos von Verstößen gegen Gewinnspielregelungen bewusst ist.
Rolleyes




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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Sonntag, 26.09.2010, 16:42 
Titel:
 ­­­­

Kurzes Vorwort: ich kenne die liebe Marusha seit 1997 persönlich.

Auszug aus meiner E-Mail von gestern an sie:

hey maru,

ich hatte mich ja echt auf die folge mit dir auf vox gefreut, aber als ich dann gesehen habe, dass die miese 9 live abzockerin anna heesch mit von der partie ist, hätte ich echt kotzen können!

was hat dich denn geritten, dich mit dieser furchtbaren person vor die kamera zu stellen?

vielleicht hast du aber auch zu wenig von ihren machenschaften mitbekommen.
wie 9 live die dummen anrufer ausnimmt belegt dieses wunderbare forum tagtäglich
http://citv.nl/forum/viewtopic.php?t=7137&start=63


nicht zuletzt die seite www.fernsehkritik.tv hat schon einiges von den machenschaften von 9 live aufgedeckt und daher zu recht dieses jahr den grimme preis dafür erhalten!

(...)

gibt es was neues zu deiner platte qué será, será?

ich wünsche dir ein schönes wochenende und liebe greetz in die hauptstadt,
XXX


Und hier Maru´s Antwort von heute:

hi XXX,man weis im vorfeld nicht mit wem man genau dreht.ich wusste nur von henrik.
ich kannte anna auch nicht, da ich kein neun live empfange.
que sera kommt auf das neue marusha album-wir produzieren es gerade :)kann noch nicht sagen wann es released wird.
es wird auf jedenfall ganz ganz geil.
viele hollywood gruesse aus beverly hills /USA maru


Lustig zu lesen, dass Maru diese weltbekannte Frau Heesch gar nicht kennt! Laughing
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  Titanarts
Ratefuchs
Ratefuchs

Alter: 34
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 199
Wohnort: Stuttgart
BeitragVerfasst am: Sonntag, 26.09.2010, 18:37 
Titel:
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« seytania » hat Folgendes geschrieben:
Lustig zu lesen, dass Maru diese weltbekannte Frau Heesch gar nicht kennt! Laughing


aha...and who the fuck is marusha??? LAMPE



Titanarts - Für ein faires & unterhaltsames Call-in!
9Live - Das lustige Musikvideo
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  12Kinder
Legende
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Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1114
Wohnort: Oldenburg
BeitragVerfasst am: Sonntag, 26.09.2010, 20:21 
Titel:
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« Titanarts » hat Folgendes geschrieben:
aha...and who the fuck is marusha???

Hallo? Lebst du im Wald? Wink
DIE Techno-Queen der 90er!!
Die Anna Heesch der Technoboomzeit... Cool Cool Cool



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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  Twipsy
Legende
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Alter: 52

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Montag, 18.10.2010, 09:55 
Titel:
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Mancher mag sich an den Arbeitslosen erinnern, der mal in einer Planet-Sendung war und dem von einer Anruferin eine Arbeit angeboten wurde. Heute, nach ca. 5 Monaten, bekam ich die Antwort auf meine Beschwerde.
Zitat:
Sie beschwerten sich am 04.05.2010 bei einem Beschwerdeportal über den Anbieter 9live. Da der Sender von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien genehmigt wurde, wurde die Beschwerde an unser Haus weitergeleitet.

Konkret ging es Ihnen um die Sendung "Planet" vom 03.05.2010, in der ein Langzeitarbeitsloser präsentiert wurde, der vorgab, früher schwarz gearbeitet zu haben. Später sei eine Gewinnerin durchgestellt worden, ihm anbot, bei ihr zu arbeiten. Er habe dieses Angebot angenommen. Sie gaben nun zu bedenken, dass es sich hierbei entweder um Vermittlung von Schwarzarbeit gehandelt habe oder um ein "gefaktes Vorkommnis" mit einer eingeweihten Gewinnerin, was wiederum einen Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung darstellen würde.

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebenen Sendungen eingehend gesichtet und konnte den von Ihnen beschriebenen Sendungsverlauf bestätigen. In einem Schreiben wurde dem Anbieter 9Live Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte.

Es sei laut 9Live weder die Intention des Moderators gewesen, eine Vermittlung von Schwarzarbeit herbeizuführen, noch gebe es Anhaltspunkte dafür, dass ein solcher etwaiger Sachverhalt tatsächlich vorliege. Weder der Moderator noch der Gast Herr Bode erwähnten, dass dieser seinen Meldepflichten nach § 1 Abs. 2 SchwarzArbG nicht nachkommen werde. Man habe auch weder Kenntnis darüber, ob Herr Bode während der Sendung die Absicht gehabt habe, diesen Meldepflichten nicht nachzukommen, noch ob und wie ein Treffen des Herrn Bode mit der Anruferin abgelaufen sei. Zudem sehe man keine senderseitige Verpflichtung zur Prüfung der Einhaltung der Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch Dritte.

Darüber hinaus gebe es aus Sicht von 9Live auch keine Anhaltspunkte, dass im vorliegenden Fall im Hinblick auf die seitens der Anruferin erbetene Leistung überhaupt eine unter den Begriff der Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 SchwarzArbG zu subsumierende Tätigkeit vorliege, da die Anruferin um eine bloße Gefälligkeitsleistung gebeten habe.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SchwarzArbG liege außerdem kein Verstoß gegen die Meldepflicht vor, bei nicht nachhaltig auf Gewinn gerichteten Dienst- oder Werkleistungen, die aus Gefälligkeit erbracht werden. Auch die angebotenen 15 Euro pro Stunde würden nichts an der Gefälligkeitstätigkeit ändern. Dieser Stundensatz sei für derartige körperliche Tätigkeiten als geringes Entgelt anzusehen. Zudem habe es sich bei der seitens der Anruferin angebotenen Tätigkeit um eine einmalige Tätigkeit gehandelt.

Die Landeszentrale erachtet diese Argumentation als plausibel, so dass keine Beanstandung geboten ist.

Gleichwohl sehe man bei 9Live die Problematik dieser Äußerungen und bedauere den Vorfall außerordentlich. Man habe sich daher entschlossen, die Moderatoren entsprechend auf die Problematik hinzuweisen, so dass sich eine ähnliche Situation nicht wiederholen werde.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Ebenbeck
Bereich Programm

Gut zusammengereimt aufgeklärt. Confused



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 22.10.2010, 14:35 
Titel: BLM antwortet...
Thema Beschreibung: Namenspaare, Einhorn, Glucke
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Die BLM hat soeben einige meiner Beschwerden beantwortet.

(I) zur Auflösung der "Namenspaare" von "Dienstag 28-07-2009 01:22. Aufgelöst hatte der Sender am Ende folgende:
"Welche Namenspärchen suchen wir?
Ernst + Erna; Martin + Marta; Florian + Flora; Justus + Justina; Ivo + Ivonne; Benedikt + Benita; Theo + Therese; Leon + Leona; Urs + Ursula; Fabius + Fabia
Der Wortstamm ist derselbe, aber die Endung unterschiedlich"


Dazu meine damalige Beschwerde:
Mindestens zwei Namenspaare waren unerratbar, da sie im Sinne der Aufgabe keine Namenspaare sind:

(1a) Marta/Martha: hebräisch: "die Herrin" oder "die Gebieterin";
(1b) Martin = lateinisch "Martinus": Adjektiv zum römischen Kriegsgott Mars; Bed. also: "dem Mars geweiht" bzw. "kriegerisch". Das weibliche Pendant zu Martinus ist Martina.

(2a) Theodor: griechisch; Bed: "Geschenk Gottes";
(2b) Therese: griechisch = Jägerin (vgl "ther" = das Tier).


Dazu schreibt die BLM:
"Die Landeszentrale hält die (...) Kritikpunkte für zutreffend und hat bereits in einem vergleichbaren Fall (...) ein Bußgeld von 10.000€ gegen 9Live erlassen (Sendung vom 9.10.2009). Gegen diese (...) Beanstandung ist gegenwärtig ein Klageverfahren vor dem VG Mannheim anhängig. (...) Die Landeszentrale wird (...) darauf hinweisen, dass der anhängige Fall kein Einzelfall ist. (...)
---------------------------------------------------------------------------------- -----------------------

(II) zu Quizzo vom 1.9.2009 & Feierabend vom 14.12.2009:

In beiden Sendungen hatte man das "Einhorn" nicht als gültige Lösung akzeptiert, obgleich es zB das "indische Einhorn" durchaus bis heute gibt. Der Sender hatte (fälschlich) behauptet, das "Einhorn" sei nur ein Fabeltier. Dazu verweist die BLM auf ein Einlenken des Senders:

"Dennoch habe man (der Sender) sich in beiden Fällen dazu entschlossen, den beiden Anruferinnen nachträglich den Gewinn zukommen zu lassen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

(III) zur Sendung Quizzo vom 18.11.2009 (Tiere, die auf –ke enden):
Da hatte der Sender die Lösung "GLUCKE" nicht anerkannt (9L: "Glucke ist nur eine Zustandsbeschreibung der Henne"). Dazu schreibt die BLM:

"Dennoch habe man (9L) sich aus Kulanz entschlossen, der Anruferin nachträglich 700 Euro zu überweisen, da damals 150 Euro als sicherer Gewinn ausgelobt waren und der teuerste mögliche Sachpreis einen Gegenwert von 550 Euro hatte. (...)"



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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Verschoben am: Freitag, 22.10.2010, 16:06 Uhr von Callpassive
Verschoben von 9LIVE LIVEDISKUSSION nach Antworten der LMA
  Callpassive
CITV.NL Moderator


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BeitragVerfasst am: Freitag, 22.10.2010, 16:12 
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« BLM » hat Folgendes geschrieben:
"Die Landeszentrale hält die (...) Kritikpunkte für zutreffend und hat bereits in einem vergleichbaren Fall (...) ein Bußgeld von 10.000€ gegen 9Live erlassen (Sendung vom 9.10.2009). Gegen diese (...) Beanstandung ist gegenwärtig ein Klageverfahren vor dem VG Mannheim anhängig. (...) Die Landeszentrale wird (...) darauf hinweisen, dass der anhängige Fall kein Einzelfall ist. (...)
Kein Einzelfall Question Der war gut. LACHEN
9Live benutzt nach wie vor die Abzocke mit dem Namenspaaren, wie z.B. am 04.10.2010 und das ist nur ein Beispiel. Daran kann man doch schön erkennen, was für Konsequenzen die Beanstandungen und die (irgendwann zu zahlenden) Bußgelder haben: Keine, denn 9Live macht einfach weiter mit der Suche nach Namenspaaren willkürlich zusammengestellten weiblichen und männlichen Vornamen.



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  Pfandbrief
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Samstag, 23.10.2010, 18:31 
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Dennoch ein schöner Erfolg für eckberk...dass das alles viel zu langsam geht, ist ja bekannt.
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  ephemeres mitglied



Beiträge: 1
BeitragVerfasst am: Samstag, 30.10.2010, 01:23 
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Sehr geehrter Herr Schnullifutz,

Sie beschwerten sich am 25. Juli 2010 bei einem Beschwerdeportal über den Anbieter 9Live, konkret über die Sendung "Quizzo" vom 24.07.2010. Da der Sender von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien genehmigt wurde, ist die Beschwerde an unser Haus weitergeleitet worden.

Während der gegenständlichen Sendung seien 40 festgelegte Namenspaare (männlich/weiblich mit gleichem Wortstamm) zu erraten gewesen. Von Anrufern seien keine richtigen Lösungen genannt worden. Es sei dann eine Anruferin durchgestellt worden, die als Lösungsversuch "Vinzenz/Vinzenzia" nannte, was senderseitig als falsch gewertet worden sei. Bei der Auflösung um ca. 16:15 Uhr wäre dann jedoch "Vinzenz/Vinzentia" unter den gesuchten Lösungen gewesen. Für Sie bestehe morphologisch wie phonetisch kein Unterschied zwischen den Schreibweisen der weiblichen Variante mit Z oder T, zumal bei der senderseitigen Auflösung des Namenspaares "Dean/Deanna" laut Moderator auch "Diana" als richtig gegeben worden wäre.

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung eingehend gesichtet und kann sowohl den Sachverhalt bestätigen als auch Ihre Ansicht bezüglich der Ähnlichkeit zwischen "Vinzenzia" und "Vinzentia" teilen. Die Lösung eines Spiels muss gemäß § 9 Abs. 2 der Gewinnspielsatzung (GWS) allgemein verständlich sein. Hierbei heißt "allgemein verständlich" jedoch nicht "allgemein bekannt". Darüber hinaus dürfen gemäß § 9 Abs. 3 GWS bei Wortfindungsspielen nur Begriffe verwendet werden, die in allgemein zugänglichen Nachschlagewerken oder allgemein zugänglicher Fachliteratur enthalten sind.

In einem Schreiben wurde dem Anbieter 9Live Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte. Die senderseitig genannten Lösungen des gegenständlichen Spiels basierten auf dem "Lexikon der Vornamen" des Duden-Verlags als Referenzquelle. Auswahlkriterium sei gewesen, dass der Name im Duden als "weibliche Form von" dem jeweiligen männlichen Namen bezeichnet wurde. Hinsichtlich der Anruferin um 15:15 Uhr sei bei der Durchsicht des Sendemitschnitts aufgefallen, dass die Anruferin mit "Vinzenzea", also -ZEA, lösen wollte. Da weder "Vinzenzia" noch "Vinzenzea" in der Referenzquelle zu finden gewesen seien, habe der Redakteur die Antwort in der Sendung als falsch bewerten lassen.

Im Nachhinein sei aber der Anruferin zuzugeben, dass sie im Kern die richtige Lösung ("Vinzenz/Vinzentia") gefunden, aber diese lediglich falsch buchstabiert habe. Gerade im Hinblick auf die Äußerung zu den Namen "Dean/Deanna/Diana" sei zuzugeben, dass man auch bei "Vinzenz/Vinzentia" das Vorliegen von Schreibalternativen bejahen könne. Dies sei für den verantwortlichen Redakteur während der Sendung aus der verwendeten Referenzquelle jedoch leider nicht ersichtlich gewesen. Aus Kulanzgründen habe sich 9Live entschlossen, der Anruferin den Gewinn von 1.500 Euro nachträglich auszuzahlen.

Die Landeszentrale hat die vom Anbieter gemachten Angaben bezüglich der Referenzquelle "Lexikon der Vornamen" des Duden-Verlags überprüft und kann die Auflistung der gesuchten Namen, die dort aufgeführte Verbindung zwischen "Vinzenz" und "Vinzentia" sowie das Fehlen alternativer Schreibweisen für letzteren Namen bestätigen. Ein Verstoß des Senders gegen den Wortlaut der maßgeblichen Bestimmung des § 9 Abs. 3 GWS liegt somit nicht vor, weshalb weder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens noch eine medienrechtliche Beanstandung geboten sind.

Weitere Informationen zur Gewinnspielsatzung finden Sie unter: http://www.blm.de/files/pdf1/gewinnspielsatzung.pdf

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

mit freundlichen Grüßen
Bettina Ebenbeck
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  kknaecke
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BeitragVerfasst am: Samstag, 30.10.2010, 03:19 
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« ephemeres mitglied » hat Folgendes geschrieben:
Dies sei für den verantwortlichen Redakteur während der Sendung aus der verwendeten Referenzquelle jedoch leider nicht ersichtlich gewesen. Aus Kulanzgründen habe sich 9Live entschlossen, der Anruferin den Gewinn von 1.500 Euro nachträglich auszuzahlen.


9Live hat mehrere Nachschlagwerke was sie der BLM immer vorhalten wenn es um Namen ,Tiere ect. geht.

Ein 9Live Redakteur der während seiner Sendung ,die er fährt, online ist, der bei call-intv vorbei schauen kann, so ein Redakteur ist doch auch fähig im I-Net Google zu gebrauchen,oder?



Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
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BeitragVerfasst am: Samstag, 30.10.2010, 12:58 
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« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Während der gegenständlichen Sendung seien 40 festgelegte Namenspaare (männlich/weiblich mit gleichem Wortstamm) zu erraten gewesen.

Ach - der Wortstamm ist entscheidend Question
Wie hier bei ERIK und AIRA?
Oder reicht auch Daniel - Daniela Daniel - Danisha?
Wieviele Buchstaben beim Wortstamm dürfen es denn sein? Reicht einer? Oder doch vier? Das ist doch eine völlig willkürliche Regelung.

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Die senderseitig genannten Lösungen des gegenständlichen Spiels basierten auf dem "Lexikon der Vornamen" des Duden-Verlags als Referenzquelle.

Na - dann schauen wir doch mal in den Klappentext:
Zitat:
Die 5., völlig neu bearbeitete Auflage des beliebten Nachschlagewerks erläutert auf 480 Seiten Herkunft und Bedeutung von 8 000 Vornamen. Rund 2 000 Namen wurden neu aufgenommen, darunter besonders viele seltene und exotische Vornamen aus fremden Sprachen und Kulturen wie beispielsweise Laurane oder Makayla.

Oder auch:
Zitat:
Dieses handliche Vornamenlexikon erklärt Herkunft und Bedeutung von über 8.000 Vornamen, darunter erstmals auch 2.000 bislang weniger bekannte Namen aus fremden Sprachen und Kulturen.

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Doch - ja. Danke.

« ephemeres mitglied » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr Schnullifutz

Interessanter Nachname. Wink



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  TommyAUT
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BeitragVerfasst am: Samstag, 30.10.2010, 16:05 
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@ ephemeres mitglied:

Willkommen im Forum. Danke für das Abtippen des Antwortschreibens der BLM. Für die Zukunft wäre es allerdings auch gut/hilfreich, DEIN ursprüngliches Beschwerde-Mail an die BLM im entsprechenden Thread zu posten. Danke.



VOOORSICHT!
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  spideX
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BeitragVerfasst am: Montag, 01.11.2010, 15:37 
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Ihr erinnert euch an die nicht stattgefundene Auflösung neulich auf evil9?

(Originalmail hier http://citv.nl/forum/viewtopic.php?t=820&postorder=asc&start=240 zweiter Beitrag von oben. )


Hier ist die Antwort der BLM:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ...,

Sie beschwerten sich am 16.09.2010 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter 9Live und dessen Gewinnspielsendung "Quizzo" vom 15.09.2010, da sie meinten, einen Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung bemerkt zu haben. In der gegenständlichen Sendung sei das Spiel "Männliche Vornamen mit genau 1x O" gegen 22:30 Uhr senderseitig abgebrochen und bis Sendungsende nicht aufgelöst worden.

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet und konnte den Sachverhalt bestätigen. Die Suche nach den männlichen Vornamen wird um 22:28 Uhr abgebrochen und bis Sendungsende um 23:18 Uhr nicht aufgelöst. Eine Auflösung unmittelbar nach Spielabbruch ist zwar nicht durch die Gewinnspielsatzung vorgegeben. Allerdings ist für die Erfüllung des § 9 Abs. 6 Satz 6 GWS die Auflösung eines Rätsels spätestens bis zum (tatsächlichen) Ende einer Sendung vorzunehmen. In einem Schreiben wurde dem Anbieter 9Live Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte.

Laut Schreiben des Anbieters 9Live habe es sich um ein Versehen im Rahmen der gegenständlichen Live-Sendung gehandelt. Dem sendungsverantwortlichen Redakteur sei diese Ungenauigkeit unmittelbar nach Sendungsende aufgefallen und er habe veranlasst, dass die Auflösung nur wenige Minuten später um 23:22 Uhr durch den Moderator der nachfolgenden Sendung erfolgte. Die Auflösung in Internet sei ebenfalls ordnungsgemäß veranlasst worden.

Man bedauere die verspätete Auflösung sehr und bitte um Verständnis, dass es im Verlauf von Live-Sendungen zu unbeabsichtigten Ungenauigkeiten Einzelner kommen könne. 9Live versicherte, dass es sich hierbei um einen bedauerlichen Einzelfall handele, da die Redakteure selbstverständlich angewiesen seien, alle während einer Sendung gespielten Rätsel spätestens zum Sendungsende der jeweiligen Sendung aufzulösen.

Die Landeszentrale kann hier kein Organisationsverschulden erkennen, zumal der gemachte Fehler innerhalb weniger Minuten bemerkt und behoben wurde, weshalb weder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens noch eine medienrechtliche Beanstandung geboten scheinen.

Weitere Informationen zur Gewinnspielsatzung finden Sie unter:
http://www.blm.de/files/pdf1/gewinnspielsatzung.pdf

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

[...]
Bereich Programm


Was bringen die Gewinnspielregeln, wenn der Anbieter "sorry!" sagt und fertig?!

NIX.

Wenn ich jemanden verprügel, kann ich vor Gericht auch nicht sagen:
"Ja, sorry, aber ich hab meinen Fehler direkt danach ins Krankenhaus gefahren"

Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad



"Den meisten Ärger bekommt derzeit der Hot Button. Bisher hat ihn noch niemand wirklich gesehen, das Phantombild zeigt nur eine rote Glatze."
Oliver Kalkofe
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