Es geht dabei um zwei Ausgaben, die bereits im April vergangenen Jahres im Nachtprogramm gezeigt wurden. Beanstandet wurden die Ausgaben wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung.
Als kritisch erachteten die Medienhüter unter anderem die Vorspiegelung von Zeitdruck sowie fehlende Hinweise etwa zu den allgemeinen Teilnehmerbedingungen und dem Ausschluss von Minderjährigen sowie Erläuterungen zum Auswahlverfahren. Darüber hinaus sei der "Astrokanal" auch nicht als Dauerwerbesendung angekündigt worden.
den Veranstalter RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG mit der Ausstrahlung der Sendungen „Astrokanal“ am 4. April und am 11. April 2013 im Nachtprogramm von Super RTL wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung, unter anderem wegen Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlenden Hinweisen u.a. zu den allgemeinen Teilnehmerbedingungen und dem Ausschluss von Minderjährigen sowie Erläuterungen zum Auswahlverfahren. Außerdem wurde die Sendung nicht als Dauerwerbesendung angekündigt.
Disney??
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Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Twipsy
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