Mir kommt es so vor, als ob sich mancher Betreiber eines Call-In_Senders in Sicherheit wiegt, weil ein Obergericht in Deutschland entschieden hat, daß solche Sendeformate grundsätzlich legal sind.
Nur verkennen gewisse Herren, daß sich die Entscheidung lediglich auf das Sendeformat im Generellen bezieht.
Wenn diverse Fernsehsender das Sendeformat zum Abzocke im Sinne des Strafrechts ausnutzen, dann können sie noch so laut protestieren.
Diese Forum zeigt und dokumentiert auch zwielichtige Machenschaften. Wer ein - per se - zivilrechtlich ausserordentlich fragwürdiges Gewerbe betreibt, muß sich Kritik gefallen lassen. Diese Kritik darf umso schärfer sein, je fragwürdiger das Gewerbe betrieben wird. Meine Herren (nicht die, ich meine die Herren in unserem Forum! ), ist ein Ausspruch "der Hottbutton schlägt jede Sekunde zu" seriös, wenn standardmäßig noch 2 Stunden vergehen.
Freddy Duckstein, GnomProfessor
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: FreddyDuckstein
Angebote Seitens der Gegenpartei wurden unterbreitet, sich von der ordnungsgemäßen Durchführung einer solchen Sendung durch Besuch der Produktionsstätten zu überzeugen. Sachliche Diskussionen der Vorwürfe wurden angeboten, ersteres von uns jedoch nicht wahrgenommen
Definitiv falsch!
Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe, habe ich auf das von Callactive offerierte Angebot reagiert. Seinerzeit 3 (drei) mal - mit einer @t-online addy (unter Angaben sämtlicher Daten, wie ich zu erreichen bin),welche sicherlich nicht so einfach in einem Spam-Ordner landet. Ich wiess Callactive darauf hin, nachdem sie behaupteten:"Niemand hätte von dem Angebot Gebrauch gemacht."
Callactive forderte im Forum expliziet mich auf, Ihnen erneut zu schreiben - was ich auch tat. Diesmal benutzte ich ein @hotmail account (kann ja sein, dass @t-online accounts doch gesperrt sind bei denen - wieder mit ANgabe sämtlicher Daten). Resultat ?!? Ihr könnt es Euch denken = Null
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: fanta5
Mir kommt es so vor, als ob sich mancher Betreiber eines Call-In_Senders in Sicherheit wiegt, weil ein Obergericht in Deutschland entschieden hat, daß solche Sendeformate grundsätzlich legal sind.
Erbitte Angabe des "Obergerichts", möglichst mit Aktenzeichen/Datum!
DER SCHWACHSINN HAT EINEN NAMEN: CALL-IN-TV!
ORGANISIERT VON DER BLM (ART. 2.2 BayMG)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: rätsel_haft
Mir kommt es so vor, als ob sich mancher Betreiber eines Call-In_Senders in Sicherheit wiegt, weil ein Obergericht in Deutschland entschieden hat, daß solche Sendeformate grundsätzlich legal sind.
Erbitte Angabe des "Obergerichts", möglichst mit Aktenzeichen/Datum!
Das ist doch nix Neues. Einfach mal zum Thema 9live googeln... der Sender ist in der Vergangenheit mehrfach angezeigt worden, alle Verfahren wurden leider eingestellt.
Da kann man halt (vorerst) nichts machen.
Gegen solch große, komplexe Fische, will kein Staatsanwalt vorgehen, zu nervenaufreibend und stressig wäre ein solches Verfahren. Würde ein solcher Jurist scheitern, wäre es sicher nicht förderlich für seine Karriere.
Dieter Bohlen zum Beispiel, wurde mehrfach wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtgesetz angezeigt. Er hat nachweislich von unzähligen Stücken abgekupfert. Verfahren eingestellt...
Edmund Stoiber wurde erst vor Kurzem wegen Volksverhetzung angezeigt. Wen interessierts...
Der Staat verdient einfach viel zu gut mit an der Abzocke, da wird halt auf die Blödheit der Anrufer verwiesen...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Pierre
Mir kommt es so vor, als ob sich mancher Betreiber eines Call-In_Senders in Sicherheit wiegt, weil ein Obergericht in Deutschland entschieden hat, daß solche Sendeformate grundsätzlich legal sind.
Erbitte Angabe des "Obergerichts", möglichst mit Aktenzeichen/Datum!
wikipedia "Call-in-Gewinnspiel" mit weiteren links
Freddy Duckstein, GnomProfessor
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: FreddyDuckstein
Mir kommt es so vor, als ob sich mancher Betreiber eines Call-In_Senders in Sicherheit wiegt, weil ein Obergericht in Deutschland entschieden hat, daß solche Sendeformate grundsätzlich legal sind.
Erbitte Angabe des "Obergerichts", möglichst mit Aktenzeichen/Datum!
wikipedia "Call-in-Gewinnspiel" mit weiteren links
Auch dort finde ich keine Hinweise auf eine Obergerichtsentscheidung, daß derartige Sendeformte grundsätzlich legal sind!
Deshalb Bitte nochmals wiederholt!
DER SCHWACHSINN HAT EINEN NAMEN: CALL-IN-TV!
ORGANISIERT VON DER BLM (ART. 2.2 BayMG)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: rätsel_haft
doch die stehen da, scroll nach unten zu den quellennachweisen
Irrtum, Euer Ehren:
Anmerkungen zu den Quellennachweisen bei Wikipedia:
1. LG Freiburg â?? Hier ging es ausschließlich um die Frage der Telefonentgelte; das LG Freiburg hat lediglich festgestellt, dass der Sender kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt, mit dem Inhalt der Formate hatte sich das LG nach der Klagebegründung nicht zu befassen und durfte wes auch nicht, weil das nicht Klagegegenstand war.
2. und 3. juristisch nicht relevant
4. Ich empfehle hierzu die Lektüre LG München I: "Gewinnspiele bei 9 Live wettbewerbsgemäß" (Beschluss vom 28.07.2005 - Az: 17 HK O 13392/05)
Hier ging es um wettbewerbliches Verfahren, das in den entscheidenden Punkten, wie das LG München in seiner Begründung nachweist, falsch angegangen worden ist. Das OLG München konnte daher bei sofortigen Beschwerden nicht anders entscheiden.
5. juristisch nicht relevant
DER SCHWACHSINN HAT EINEN NAMEN: CALL-IN-TV!
ORGANISIERT VON DER BLM (ART. 2.2 BayMG)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: rätsel_haft
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Montag, 05.02.2007, 01:42 Titel:
Damit es jeder lesen kann, ohne weiter zu forschen:
OLG München, 22. 12. 2005:
1. Die vom Fernsehsender 9 Live veranstalteten Gewinnspiele sind grundsätzlich weder wettbewerbswidrig noch strafbar.
2. Der Teilnehmer wird in ausreichendem Maße über die Kostenpflichtigkeit der Teilnahme und über die näheren Umstände der Gewinnermittlung (Transparenzgebot) informiert.
3. Eine Wettbewerbswidrigkeit ist nur dort gegeben, wo ein Moderator vortäuscht, dass keine Teilnehmer anrufen würden, obwohl dies nicht zutrefft, um Personen zur Teilnahme zu bewegen.
4. Die Veranstaltung eines Gewinnspiels mit einer 0137-Rufnummer verstößt nicht gegen das wettbewerbsrechtliche Kopplungsverbot.
5. Die Veranstaltung eines Gewinnspieles mit einer 0137-Rufnummer mit Kosten iHv. 0,49 EUR/Anruf stellt kein strafbares Glücksspiel dar, da der Einsatz unerheblich ist. Die Unerheblichkeit kann jedoch dann überschritten werden, wenn der Teilnehmer zu mehrmaligen Anrufen aufgefordert und motiviert wird.
Besonders zu 3.: Die Behauptung der Antragstellerin, das "Hot-Button-Verfahren" sei über einen langen Zeitraum ebensowenig aktiviert gewesen wie das Prinzip "Anrufbeantworter" ist von der Antragsgegnerin bestritten worden und durch die eidesstattliche Versicherung der Frau Barth vom 28.06.2005 nicht glaubhaft gemacht. Wollte man dennoch unterstellen, dies sei tatsächlich der Fall gewesen, hätte die Antragstellerin ihren Antrag nicht dahin formulieren dürfen: "... wobei die Verbindung durch ein automatisiertes Losverfahren oder durch ein sonstiges Verfahren, dessen Ergebnis vom Zufall abhängt...". Mit anderen Worten: Es fehlt (natürlich) an Beweisen für das Nicht-durchstellen. Und falls doch: Anwälte, aufgepasst: Weniger ist immer mehr. Den Antrag nie ganz ausformulieren.
Auch noch wichtig dieser Satz: Der Senat sieht keine Veranlassung, die Frage des unerlaubten Glückspiels anders zu beurteilen als die dafür besonders berufenen Strafverfolgungsbehörden.
Also: So lange sich kein Staatsanwalt die Sache näher ansieht, so lange wird zivilrechtlich nix passieren.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Montag, 05.02.2007, 02:12 Titel:
« El Jiro » hat Folgendes geschrieben:
Das einzige wo drauf sich Marc meiner Meinung nach Stützen kann ist die "Meinungsfreiheit". Aber auch das ist wohl eine recht komplizierte Geschichte.
Richtig, also das mit der Meinungsfreiheit. Dieser gegenüber steht die bewertende Tatsachenbehauptung.
Was ist denn, juristisch, Meinungsfreiheit? Doch wohl dieses: Meinungsäußerungen sind geprägt von den Elementen des Meinens und Dafürhaltens. Es kommt nicht darauf an, ob eine Meinungsäußerung richtig oder falsch, wertvoll oder wertlos, rational oder irrational ist. Auch polemische, zynische, ausfallende und verletzende Äußerungen fallen unter dem Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit. Solche Äußerungen dürfen nur dann untersagt werden, wenn es sich um "Schmähkritik" handelt. Diese ist nur dann gegeben, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern (nur noch) das Anprangern und Bloßstellen im Vordergrund stehen. Gerade bei Themen, die die Öffentlichkeit bewegen, sind grundsätzlich auch harte und sinnfällige Äußerungen zulässig, solange sie nicht den Boden der Sachauseinandersetzung grundsätzlich verlassen.
OK. Schreiben wir also weiterhin Protokolle und schreiben da unsere Meinung hinein, nämlich dass der Anruf um xx:xx Uhr m. E. gefaked klang. Oder dass die Tatsache, dass über 1 Stunde niemand anrufen konnte, sehr nach Durchstellpause aussieht. Schreibe ich, dass es eine DURCHSTELLPAUSE war, dann muss ich es beweisen können...
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Mal zurück zum eigentlichen Thema.
Die Firma CA könnte es doch ganz einfach haben, um das Problem zu lösen - auch auf nicht-juristischem Wege:
Zur Korrektur der "falschen Tatsachenaussagen" könnte man wie schon mehrmals angesprochen einfach Stellung zu den Vorwürfen ("Beobachtungen" trifft es wohl besser) nehmen. Wenn das hier Geschriebene jeder Grundlage entbehren soll, könnte man seitens der Firma doch einfach mal erklären, wie es dazu kommen kann, daß es etwa auf 9live bei einfachen Spielen sehr selten zu Falschantworten oder Auflegern kommt, in den angesprochenen Sendungen aber - bis zum Sendungsende - fast ausschließlich, sobald eine hohe Gewinnsumme ausgelobt wird.
Protokolle darüber sind in dem geschlossenen Thread zuhauf vorhanden, also ist es völlig absurd, von einer Verleumdung durch Denunzianten zu sprechen, wenn man den ein oder anderen ausfallenden Kommentar mal ausklammert. Diese Protokolle können zwar nicht als handfeste Beweise angesehen werden, beschreiben aber auf weitgehend neutralem Wege, also durchs notieren der Vorkommnisse in der Sendung, die Auffälligkeiten.
Diese Auffälligkeiten hat es also nie gegeben? Dann müßte doch nichts leichter sein, als diese inhaltlich zu entkräften, wenn man sich seitens der Firma so darüber empört und mit rechtlichen Schritten droht.
Die Credibility des wachstumsstarken Unternehmens wäre wieder hergestellt. Wir warten!
"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: 2_Ekelpakete_für_Sie!
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.