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Verfasst am: Dienstag, 17.04.2007, 15:55 Titel:
Callactive GmbH und Copyrightvermerk
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(erstmal hallo seit langem wieder )
Tja, ich bin ein sehr offener Mensch und nehme kein Blatt vor den Mund. Auch nicht im Internet. In meinem "Blog" (der durch unsere Webprojekte sehr gut besucht wird) habe hatte ich ein Video veröffentlicht:
http://nextblog.wenext.net/index.php/33/abzocke-aber-diesmal-offensichtlich/
Dort ging es bei "Money Express" um das Spiel "xxx vor Haus". Das Video zeigte die Auflösung. Wörter u.a.:
Rennaisance-Haus
Akutkranken-Haus
Zahnärzte-Haus
Presse-Haus
Heute dann eine E-Mail von YouTube "bla bla bla Callactive GmbH bla bla bla" wie man das ja kennt.
--> http://nextblog.wenext.net/index.php/40/callactive-gmbh-lasst-meine-youtube-videos-entfernen/
Ich denke, das schaded der Callactive GmbH mehr als das kleine Video. Das ich bei MyVideo.de mal hochladen werde - es gibt ja genug Portale.
(und nicht zuletzt werden wir in den nächsten Tagen unser eigenes launchen, www.meepvid.de)
Habe mal eine E-Mail an Callactive geschrieben, und meine Frage wäre u.a. ob überhaupt eine Antwort zu erwarten ist.
Schöne Woche wünsch ich Euch!
"Den meisten Ärger bekommt derzeit der Hot Button. Bisher hat ihn noch niemand wirklich gesehen, das Phantombild zeigt nur eine rote Glatze."
Oliver Kalkofe |
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Verfasst am: Dienstag, 17.04.2007, 17:26 Titel:
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http://www.youtube.com/watch?v=bb-_ltDRv9A
This video is no longer available due to a copyright claim by Callactive GmbH
Hat Callactive GmbH wirklich das alleinige Copyright auf von Usern aufgezeichnete Mitschnitte?
Die Sendung wird doch als "Interaktive Mitmachsendung" hofiert also der Zuschauer/potentielle Anrufer ein Teil der Sendung ist und ohne der Anrufer solch eine Sendung also gar nicht möglich wäre.
Zudem finanzieren ja de Anrufer mit ihren Anrufgebühren die Produktion solcher Formate.
Zudem werden oftmals Spiele gespielt die man kurz zuvor bei 9Live sah also nicht selbst von Callactive GmbH stammen und auf einen Mitschnitt darf man dann ein Copyright legen und von Videoportalen entfernen lassen?
Haben Call-in-Betreiber mehr Rechte als die Menschen? |
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Verfasst am: Donnerstag, 19.04.2007, 12:44 Titel:
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Ich denke, dass das Kopierrecht umgangen werden kann, wenn die Beiträge nicht einfach nur 1:1 übernommen werden. Man sollte den Sinn der Wiedergabe in Textform als Untertitel einblenden, ggf. auch von Fernseher abfilmen und parallel kommentieren. Damit wird aus der originären Wiederholung eine Reportage, die eigentlich nicht abgelehnt werden dürfte. Ob man hierzu allerdings auch journalistisch aktiv sein muss oder ob jeder Zuseher das tun darf, da bin ich überfragt.
Den Quizlöser als FREEWARE finden Sie unter
http://134.169.116.222/Realms/
Es gibt keine Garantie auf Übereinstimmung mit den Regeln der TV-Anstalten! |
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Verfasst am: Donnerstag, 19.04.2007, 13:51 Titel:
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« DF1AS » hat Folgendes geschrieben:
Ich denke, dass das Kopierrecht umgangen werden kann, wenn die Beiträge nicht einfach nur 1:1 übernommen werden. Man sollte den Sinn der Wiedergabe in Textform als Untertitel einblenden, ggf. auch von Fernseher abfilmen und parallel kommentieren. Damit wird aus der originären Wiederholung eine Reportage, die eigentlich nicht abgelehnt werden dürfte. Ob man hierzu allerdings auch journalistisch aktiv sein muss oder ob jeder Zuseher das tun darf, da bin ich überfragt.
richtig, aber das ist immer eine gratwanderung der künstlerischen freiheit und der anerkennung derselben....es gab da auch mal was mit ironie und zynismus, quasi dass man aus einem ausschnitt eine persiflage macht, die dann gesondert betrachtet werden muss...eventuell könnte @metzing seinen senf dazugeben, ob es überhaupt sinn macht, das original zu bearbeiten, um das copyright zu umgehen....
gruß
der friese
Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
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Verschoben am: Freitag, 20.04.2007, 21:26 Uhr von Mork vom Ork Verschoben von Archiv (MODS) nach Videos zu Call-In-Spielen allgemein |
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Verfasst am: Donnerstag, 19.04.2007, 14:24 Titel:
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Naja, Beiträge bei denen ein "Anrufer" aus
S T A
N D U
E H R
eine Antwort "Restaurant" bastelt würde ich auch löschen lassen. Die Gründe dürften klar sein warum. |
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Verfasst am: Donnerstag, 19.04.2007, 17:18 Titel:
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« fanta5 » hat Folgendes geschrieben:
eine Antwort "Restaurant" bastelt würde ich auch löschen lassen. Die Gründe dürften klar sein warum.
Jo, die Gründe sind klar.
Man will so verhindern, dass nach dem TIPP "R" als Anfangsbuchstabe und "RENTE", noch mehr Dummies die Falschantwort "Restaurant" oder andere sinnfrei Falschantworten aus "STANDUEHR" bilden, oft mit mehr Buchstaben als vorgegeben, außer den richtigen Begriff "RUHESTAND".
Deswegen müssen die ganzen Videomitschnitte weg aus den Videoportalen, da man ja nur Gewinner haben möchte. Und wenn da die Videomitschnitte von Usern gesehen werden, bei den ständig wiederholten Rätseln und den ständig wiederholten gleichen Falschantworten, kann das ja schon mal passieren und das will man mit der Entfernung der Videomitschnitte eben verhindern, das ständig die gleichen Falschantworten genannt werden, weil User die auf Videoportalen gesehen haben.
....und gewunken wird auch nicht mehr im TV..... inner Großstadt..... winken..... Wo kommen wir denn hin wenn da jeder am winken sein tut..... im TV..... in der Großstadt..... ohne Video..... winken..... im Ruhestand. |
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Verfasst am: Donnerstag, 19.04.2007, 17:46 Titel:
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@redled,
lief eigentlich öfters mal und zuletzt erst letzte Nacht. |
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Verfasst am: Donnerstag, 19.04.2007, 19:12 Titel:
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« DF1AS » hat Folgendes geschrieben:
Ich denke, dass das Kopierrecht umgangen werden kann, wenn die Beiträge nicht einfach nur 1:1 übernommen werden. Man sollte den Sinn der Wiedergabe in Textform als Untertitel einblenden, ggf. auch von Fernseher abfilmen und parallel kommentieren. Damit wird aus der originären Wiederholung eine Reportage, die eigentlich nicht abgelehnt werden dürfte. Ob man hierzu allerdings auch journalistisch aktiv sein muss oder ob jeder Zuseher das tun darf, da bin ich überfragt.
Die oben erwähnte Aussage ist so nicht richtig. Ich bin eben von den Rechtsvertretern eines uns bekannten Fernsehsender darauf aufmersam gemacht worden, das es sich auch in den oben genannten Fällen um einen Verstoss des Urheberrechts handeln würde. Ich zitiere in diesem Falle mal, in der Hoffnung, damit nicht auch wieder gegen irgendwas zu verstossen:
"Zitate urheberrechtlich geschützter Werke oder Leistungen sind nur in den engen Grenzen des §51 UrhG zulässig, dessen Voraussetzungen bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise nicht erfüllt wären."
Somit ist also richtigzustellen, das auch eine oben genannte Vorgehensweise ein Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz ist.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen". |
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Gesplittet am: Donnerstag, 19.04.2007, 19:14 Uhr von Mork vom Ork Gesplittet vom Beitrag Callactive GmbH und Copyrightvermerk aus dem Forum Videos zu Call-In-Spielen allgemein |
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Verfasst am: Donnerstag, 19.04.2007, 19:56 Titel:
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Nichts anderes, als ich Euch auch hätte sagen können. Die Grenzen des Zitatrechts bei Fernsehsendungen sind da ziemlich eng gesteckt. Das LG Berlin hat hierzu im Jahr 2000 mal ein Urteil gesprochen - das deckt nach meiner Auffassung die hier eingestellten Screenshots, gegen die bislang ja aus gutem Grund kein Sender vorgegangen ist, nicht aber die Aufzeichnung vollständiger Sendungen.
Allerdings ist die Meinung "der Rechtsvertreter des dem Forum bekannten Fernsehsenders" nicht vollständig: Abgesehen vom Zitatrecht gibt es auch noch das Berichterstattungsrecht über Tagesereignisse:
Zitat:
§ 50 UrhG Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.
Wenn man also eine Art tagesaktuellen "Video-Podcast" oder eine Sendung im Offenen Kanal über die Geschäftspraktiken von Call-in-Sendern machen würde, in dessen Rahmen Sendeausschnitte kommentiert zur Illustrierung gezeigt werden (kurzfristig aber gelöscht werden) würden, könnte dies von § 50 UrhG gedeckt sein.
Unberührt bleibt selbstverständlich die Aufzeichnung einer Sendung zum privaten Gebrauch.
Beste Grüße
Metzing
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Verfasst am: Donnerstag, 19.04.2007, 22:00 Titel:
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Also ich kapier' das immer noch nicht so richtig...
Wie viele Screenshots pro Sendung dürfte man denn dann online stellen: 5, 10, 20...?
Ab wann geht es nicht mehr?
Und was ist mit dem Ton?
Dürfte man eine Tonsequenz aus einer Sendung von 1 Sekunde online stellen, oder 5s, 10s, 20s...?
Und was ist mit einer Kombination aus beiden?
Dürfte man einen Screenshot mit einer kurzen Tonsequenz online stellen, oder 5, 10, 20...?
Und was ist mit einem Flashfile?
Dürfte man ein Flashfile, in dem 5 Screenshots zusammen mit einer jeweiligen 2 sekündigen Tonsequenz zusammengepackt sind, online stellen?
Ab wann verstoße ich gegen das Urheberrechtsgesetz
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Verfasst am: Freitag, 20.04.2007, 01:05 Titel:
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@ rick
das ist doch relativ einfach rauszufinden/festzustellen.
Man gestaltet einfach eine derartige Datei. Zu Beginn sollte man ruhig in die "vollen" greifen - also die ganze Palette - Bilder und Ton. Auch sollte man bei der Länge nicht geizen. Zu Beginn können es ruhig schon mal 30sec. sein.
Diese Datei muss man nun irgendwo im Netz uppen. Natüüürlich darf man nicht vergessen eine Fährte zu legen,so, dass so ein DingsBums datt auch verfolgt /verfolgen kann (Fernsehsender wollte ich nicht schreiben, möchte doch keine immer noch existierenden seriösen Fernsehanstalten mit DingsBums vergleichen - bzw. auf eine Stufe stellen). Mit etwas Glück findet nun ein Knecht Mitarbeiter von DingsBums das Dingens - also die Datei.
Dieser meldet das dann pflichtgemäß an den Boss *hust* von DingsBums. Der Boss von DingsBums meldet das dann dem, der dann eifrig tippen tut. Sollte das Dingens, also die Datei, einen Tag im Netz überleben ist das Dingens wohl rechtens. Wenn das Dingens nicht überlebt, hat der Tipper von DingsBums was auszusetzen. Das heisst nun nicht, dass das ganze Dingens nicht rechtens ist. Man kürzt es auf eben 20 sec., stellt es wieder on - natüüüüüürlich wieder mit Fährte und wartet ab ob und wann DingsBums diesmal auf das Dingens reagiert. usw.
Irgendwie ist das Ganze dann sogar quasi eine kostenlose Beratung seitens dem Tipper von DingsBums. Und das alles im Schutze von unzähligen Videoportalen. Ein Hoch auf die Digitale Technik von Heute. |
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Verfasst am: Freitag, 20.04.2007, 17:03 Titel:
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Na, das sind für mich aber alles butterweiche Formulierungen. Was ist denn überhaupt erst einmal ein wiedergegebenes "Werk"? Wie war das bei Musikwerken? Gab es nicht mal eine Vorgabe der Anzahl von zusammenhängenden Takten, die GEMA-frei verwendet werden dürfen? Ok, das wird vermutlich eine GEMA-interne Richtlinie sein, kein Gesetz. Aber dennoch: Als "Werk" würde ich im Zusammenhang mit Call-in eine gesamte Spielrunde, bestenfalls auf eine zusammenhängende DURCHSTELLPAUSE reduziert (also eine Darbietungspassage eines Anrufanimateurs), sehen. Ein ein-minütiger Ausschnitt davon zeigt doch kein Werk!? Allenfalls ein Machwerk! Wie definiert das UrhG denn ein Werk? (Na, ich werde mal selber lesen ...)
Den Quizlöser als FREEWARE finden Sie unter
http://134.169.116.222/Realms/
Es gibt keine Garantie auf Übereinstimmung mit den Regeln der TV-Anstalten! |
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