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Anrufererkennung trotz Unterdrückung, Diskussionsanstoß
ModeratorenCITV_Moderatoren    
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 17:03 
Titel:  Anrufererkennung trotz Unterdrückung, Diskussionsanstoß
Thema Beschreibung: Technisch erklärbar aber rechtlich zulässig?
 ­­­­

Ein tageszeitneutrales "Hallo",

ein neues Forenmitglied möchte sich in die Runde der Diskutierenden einwerfen und stellt gleich die eine oder andere Frage - eventuell frühere Beiträge zu vergleichbaren Themen haben sich mir trotz intensiver Suche nicht dargeboten - sollten meine Bemühungen nicht ausgereicht haben und schon irgendwo etwas zur Sache stehen: Man sehe es mir nach und Verweise mich linktechnisch.

So dann:

Ich selbst befasse mich intensiv mit den Medien, vor allem dem, was dem Mainstream vorgesetzt wird - zu dem ich mich zweifelsfrei sporadisch zählen möchte. Da ist es auch schon mal passiert, dass ich bei einem Mitmachsender angerufen habe und (man lese und staune) schon ganze 470 Euro innerhalb von 30 Minuten bei zwei Sendern gewinnen durfte (Sat1-Quiznight und Pro7-Nightloft, da durfte ich den beiden Damen einen Witz erzählen der mit 100 Euro "honoriert" wurde).

Die ca. 150 investierten Euro Anrufkosten gegen gerechnet verbleibt immer noch ein Reingewinn (steuerfrei, wie auch gerne im Call-IN-TV bemerkt) von entspannten 320 Euro.

Und während ich so munter der Verlokung in Form bunt blinkender Telefonnummer verfalle taucht auf einmal die Info auf: "2 Anrufe = 1 Gratisanruf" - whow, super.... also 10 mal wählen aber nur 5 mal zahlen. Okay... so soll es sein... ich höre also bei jedem zweiten Anruf: "Sie haben einen Gratis anruf erhalten. Um diesen einzulösen, wählen Sie bitte die kostenlose Rufnummer: 0800.... und so weiter!"

Nach 5 ergatterten Gratisanrufen wählte ich dann also 5 mal die Gratisnummer... beim 6ten Versuch nur noch ein Besetztzeichen, ebenfalls beim 7ten und so weiter. Also funktioniert die Technik wie angekündigt. Jetzt stellt sich bei alle dem nur eine Frage: Wie kann der Sender bzw. deren technischer Anbieter meinen Anschluss verifizieren um zu wissen, dass genau ICH 2 mal (oder mehrmals) angerufen habe? Woher "weiß" die Technik hinter der kostenlosen Rufnummer (um die Gratisanrufe zu verballern), dass ICH es bin, der da gerade SEINE Gratisanrufe fröhlich verklingelt?

Das kann ja nur eine Anrufererkennung sein. Aber wieso, Moment, warte mal: Ich habe definitiv keinerlei Rufnummernübermittlung, nada, nothing, zero, is nicht. Und das auch ganz bewusst so einrichten lassen bei Neuanschluss. Natürlich, klar, keine Frage: Technisch gesehen ist für den der WILL so eine Kleinigkeit kein Hindergrundsgrund TROTZDEM die Rufnummer zu erkennen bzw. den Anschluss zuzuordnen. Aber: Ich möchte gerne darauf hingewiesen werden, dass ich im Moment das Anrufens eben NICHT mehr anonym bin bzw. mein Anschluss gespeichert und jederzeit wieder zugeordnet werden kann.

Es gibt keinen klaren (und so weit ich beurteilen kann auch keinen unklaren) Passus zu diesem Punkt auf 9Live.de - nur der Umgang mit auf 9Live.de gespeicherten und von mir WISSENTLICH bekannt gegebenen Daten wird erläutert, hat aber mit dem Anrufen nichts zu tun. Ich sehe hier rechtliche Bedenken, denn nirgends steht geschrieben, dass ich meine freiwillig beantragte, telefonische Anonymität meines Anschlusses mit einem Anruf bei 9Live abgebe. Zumal dadurch ja auch die Möglichkeit besteht (ich bin mir sicher: Davon wird wohl auch Gebrauch gemacht), bestimmte Personen bzw. Anrufer die es mehrmals probieren gar nicht erst durchzustellen bzw. klare Filter auf bestimmte Anschlüsse zu setzen.

Wie seht ihr das? Gibt es einen Denkfehler in meinen Ausführungen, sehe ich die Leitung vor lauter Nummern nicht oder wie, oder was?

Danke im Voraus,

bumschakala - muss nicht. aber kann!
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 17:11 
Titel:
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Zuerst einmal: Willkommen im Forum.

Dann: Glückwunsch zu deinem Gewinn, wenn du dann nicht weiter angerufen hast, bist du einer der wenigen, die mit einem Plus 'rausgekommen sind.

Zur Rufnummernerkennung: Ich habe vor einigen Monaten (irgendwo stehen auch Beiträge darüber) die Funktion dieses Gratisanrufs getestet, vor allem, weil ich von einem Analoganschluss aus angerufen hatte, also - wie ich glaubte - wirklich ohne Rufnummerübermittlung. Beim ersten Mal klappte es nicht, aber als wir hier darüber diskutiert hatten, klappte es beim zweiten Mal.

Grund dafür ist wohl, dass die Veranstalter ja von dem Telefondienstanbieter ihren "Mehrwert" abkassieren müssen und dass hierfür auch die Rufnummer festgehalten wird. Deswegen ist es auch rechtlich zulässig. Die müssen ja deswegen nicht deinen ganzen Hintergrund erforschen. Genauere technische Einzelheiten kennen sicher andere User besser, aber soweit ich weiß ist das, laienhaft ausgedrückt, die zutreffende Begründung.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Speculatius ist zur Zeit offline 
  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 17:17 
Titel:
 ­­­­

Hallo und danke für Deine Antwort. Also die technische Erklärung ist mir wohl bekannt, auch die gegebene Möglichkeit der Verifizierung OHNE Nummernübermittlung. ABER: Ist das überhaupt so Rechtens? Natürlich kann der Betreiber einen gern genommenen Standartausspruch raushauen: "Sie müssen ja nicht anrufen!" Aber: Wenn ich anrufe, dann möchte ich dies zu KLAREN Bedingungen - die sind ja nun bei der Lösung mancher "Rätsel" schon unklar genug was die Gedankengänge der Lösungswege betrifft...
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  redled
Grünes Mitglied

Alter: 52
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 17:27 
Titel:
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Zitat:
Wie kann der Sender bzw. deren technischer Anbieter meinen Anschluss verifizieren um zu wissen, dass genau ICH 2 mal (oder mehrmals) angerufen habe? Woher "weiß" die Technik hinter der kostenlosen Rufnummer (um die Gratisanrufe zu verballern), dass ICH es bin, der da gerade SEINE Gratisanrufe fröhlich verklingelt?

Das ist simpel:

Bonusanrufe erfassen:

1. Anrufer in der Leitung und Bonusrunde aktiv?
2. Schau in der Datenbank, ob Anrufer(Telnummer) vorhanden und ob Anrufer während der Bonuszeit schon einmal angerufen hat.
3. Wenn Ja, dann Gratisanrufe + 1. Wenn Nein, dann schreibe Nummer usw. in die DB & Gratisanrufe + 1

Bonusanrufe einlösen:

1. Anrufer in der Leitung?
2. Schau in der Datenbank, ob die Tel-Nummer vorhanden ist. Ja -> Weiter; Nein ->"raus mit Dir!"
3. Hat der Anrufer Gratisanrufe?
4. Wenn Ja, dann Gratisanrufe - 1. Wenn Nein, dann "raus mit Dir!"
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 17:52 
Titel:
 ­­­­

Hallo redled, auch Dir danke für die Antwort, aber ich denke, ich habe mich falsch ausgedrückt: Das technische WIE ist mir durchaus geläufig, weniger rechtlich zulässige "Ob überhaupt" - ich willige NIRGENDS mit meinem Anruf ein, dass ich nicht mehr "anonym" bin bzw. mein Anschluss zuzuordnen ist....
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  toncica
Leitungssucher
Leitungssucher

Alter: 54

Beiträge: 40
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 18:08 
Titel:
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« bumschakala » hat Folgendes geschrieben:
ABER: Ist das überhaupt so Rechtens?


Der Gewinnspielbetreiber argumentiert damit dass die Anrufkennung nur temporär für die Dauer des Bonusprogramms gespeichert und danach wieder gelöscht wird. Somit ist alles in Ordnung.

Wäre ich dieser Gewinnspielbetreiber könnte ich mich dazu verleitet sehen die Anrufkennungen weiterhin zu speichern, um ja keinen peinlichen Zwischenfall zu riskieren falls mal ein erbostes spielsüchtiges armes Schwein, was schon Unsummen in den Sand gesetzt hat, versehentlich durchgestellt wird und live in der Sendung rumstänkert. Nur gut dass ich keine Gewinnspiele veranstalte.
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  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

Alter: 74

Beiträge: 570
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 18:11 
Titel:
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@bumschakala

Die Rufnummernübermittlung wird technisch benötigt, im allgemeinen zu Abrechnungszwecken, es gibt nur eine Wunschgemässe Unterdrückung. Diese findet in der VST des B-Teilnehmers statt, oftmals, besonders bei anrufen ins Ausland, wird diesem Wunsch aber schon einmal nicht entsprochen.
Die Call-In Sender hängen aber nicht an einer VST-B, sondern sind direkt Kunde bei einem Telekommunikationsdienstleister, welcher zu Abrechnungszwecken die Nummer übermittelt bekommt.
Die angebotenen Plattform für die Sender beinhaltet auch ein verarbeiten zu statistischen Zwecken, ein Routen nach Anrufaufkommen oder auch Nilsengebieten, ein Sperren von Rufnummern usw.
In wie weit die Sender darauf direkten Zugriff haben, regelt die Software des Anbieters, diese muss/sollte dem Telekommunikationsgesetz und dem Datenschutz entsprechen.
Illegale "Hacks" sind natürlich grundsätzlich auch hier denkbar und möglich.
Leider ist es Praxis und wohl auch Gesetzeskonform, wenn die Rufnummer bis zum Sender selbst gelangt,
und dort für alles mögliche zusätzlich genutzt werden kann.
Sollte der Sender eine Nummer mit Klarnamen zusammenführen, trotzdem der Teilnehmer keinen Eintrag im Telefonbuch hat, seine Nummer abgehend gesperrt ist, und diese Daten dann noch verkaufen, werden wieder einmal Gerichte damit beschäftigt.
Aussen vor bleiben bei der Betrachtung Anschlüsse wie 110, 112 und andere, denen die Rufnummer immer übermittelt wird.

@Speculatius
Das gilt auch für die sogenannten "analogen" Anschlüsse, die Umstellung auf digital -> T-Net ist seit Jahren abgeschlossen .

Außerdem wird nicht nur die Telefonnummer übermittelt, da sind noch ein paar Byte Platz für andere Informationen, der auch genutz wird.

Edit:
Hier mal ein Auszug aus einer Antwort der RegTP zu einer Anfrage wegen Rufnummernübermittlung:
Zitat:
0137er Rufnummern werden von mir in 10.000er Blöcken an Netzbetreiber
zugeteilt. Diese teilen Einzelrufnummern oder kleine Blöcke an
Inhalteanbieter zu und schalten diesen die Rufnummern.

In meinem Zuteilungsbescheid an die Netzbetreiber gibt es zum Thema CLI
keine besonderen Auflagen, so dass die normalen gesetzlichen Bestimmungen
gelten. Dies ist in diesem Zusammenhang insbesondere § 11 der
Telekommunikations-Datenschutzverordnung (veröffentlicht auf der Homepage
des Bundeswirschaftsministeriums:
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Wirtschaft/Telekommunikation-und-Post/Tel
ekommunikationspolitik/gesetze-zur-telekommunikationspolitik.html).

Danach darf der Netzbetreiber eine (ihm durch das Signalisierunsprotokoll
durchaus bekannte) Rufnummer nicht an den Angerufenen übertragen, wenn der
Anrufer dies nicht wünscht.

Aktueller Link:
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__102.html

.
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

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Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 18:59 
Titel:
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Zu diesem Thema kann ich zwar nichts Technisches beitragen, jedoch sehrwohl noch einen Plausch aus meiner persönlichen Erfahrung herauskramen.
Ich schicke erst einmal voraus, daß auch meine Rufnummer prinzipiell nicht mit übertragen wird.

Ich hing Ende letzten/Anfang diesen Jahres noch so richtig fett in den Fängen der Call-In-Maschinerie, wie einige von Euch sicher wissen (ich habs ja an der einen oder anden Stelle mal erwähnt). Während dieser Zeit bin ich auch recht oft beim DSF-Sportquiz durchgestellt worden (mit erwartungsgemäß falscher Antwort- in mittlerweile sehe ich die Dinge wesentlich differenzierter, wie Ihr alle wißt). Aber immerhin standen die Chancen zu bestimmten Zeiten und zu bestimmten Augenblicken prinzipiell gar nicht so schlecht, öfter mal durchzukommen.

Als ich dann im März einen höheren Betrag dort gewonnen habe und ich mich im ambivalenten Umbruch zwischen Gut und Böse befand, habe ich meine Genugtuung zu meinem Gewinn als Gegenpol zur ausgiebigen Pleite im Vorfeld auch hier im Forum kundgetan.
Ich müßte schon lügen, wenn ich behaupten würde, daß ich es unmittelbar danach nicht noch ein paar mal probiert hätte- frei nach dem Motto: was einmal klappt, das schaffste nochmal. Ich habe also während der zwei Wochen direkt nach meinem Gewinn noch ein paar mal versucht, dort durchzukommen, auch zu Zeiten, die sich zuvor als recht zuverlässig erwiesen hatten.

Nur wie von Geisterhand bin ich plötzlich nicht einmal mehr durchgestellt worden.
Schon ein merkwürdiger Zufall- ein Schelm, wer hier böses denkt..., naja möglich sind alle möglichen Theorien.

Für mich persönlich war dies jedenfalls ein unmisverständliches Zeichen, daß ich ein dunkles Kapitel ein für allemal hinter mich lassen werde und mich vielmehr darauf konzentriere, daß andere nicht in dieselbe Situation geraten, wie ich vormals. War nämlich weißgott nicht besonders lustig zu der Zeit. Und die Tricks der Betreiber sind eben ziemlich unterirdisch.

Monate später hat das DSF via Moderation versucht, mit meinen alten Verbindungsdaten scharf in Richtung Forum zu schießen und dabei alte Daten zudem noch in einen verallgemeinerten falschen zeitlichen Zusammenhang gebracht.

Für meine Begriffe nicht nur ein Zeichen dafür, daß die Rufnummernübertragung tatsächlich durch die Betreiber ausgehebelt wird (was technisch ja auch zu Abrechnungszwecken notwendig ist)-
sondern auch dafür, daß diese offenbar senderintern entsprechend bestimmten Personen zugeordnet werden und über einen längeren Zeitraum archiviert wurden.
Möglicherweise vermischte man auch real-Daten mit Andeutungen, die ich seinerzeit ins Forum gepostet habe. Theorien hierzu gibt es auch eine Menge.
Die Merkwürdigkeiten und auch Auffälligkeiten zu diesem Kapitel haben jedenfalls in ihrer Gesamtheit einen ganz-ganz muffigen Beigeruch.

Soweit ein Ausflug in meine Erfahrungen zum Kapitel Rufnummernübertragung.
Natürlich alles nur sehr persönliche Beobachtungen.....wer weiß, vielleicht ist ja alles auch nur ein sehr-sehr dummer Zufall... Cool

Im Übrigen frage ich mich in diesem Zusammenhang, warum Erna Müller als gleichbehandelte Teilnehmerin erfolglos 2000 Anrufe tätigen muß, und offenbar nie durchgestellt wird-
und einige Nilsens oder Tobis senderübergreifend offenbar doch etwas gleicher sind als andere...
Das Argument "Exoten-Festnetz" reicht mir persönlich in Anbetracht der regelmäßig hohen Trefferquote dieser Pappenheimer irgendwie nicht wirklich aus...

Auch hier ein Schelm, der.......na, lassen wir das. Wink

,,,
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  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

Alter: 74

Beiträge: 570
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 19:57 
Titel:
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« borkenkäfer » hat Folgendes geschrieben:
Nur wie von Geisterhand bin ich plötzlich nicht einmal mehr durchgestellt worden.
Schon ein merkwürdiger Zufall- ein Schelm, wer hier böses denkt..., naja möglich sind alle möglichen Theorien.

Für meine Begriffe nicht nur ein Zeichen dafür, daß die Rufnummernübertragung tatsächlich durch die Betreiber ausgehebelt wird (was technisch ja auch zu Abrechnungszwecken notwendig ist)-
sondern auch dafür, daß diese offenbar senderintern entsprechend bestimmten Personen zugeordnet werden und über einen längeren Zeitraum archiviert wurden.


Das deckt sich mit den Erfahrungen all derer die von SHN auf allen Sendern 2003/04/05 gesperrt wurden.
Einiges davon ist bestätigt durch persöhnliche Kontakte. Komischer Zufall würde ich sagen.

Also der Betreiber zur Abrechnung, ist klar, für CI zur Anteilsabrechnung reicht aber eine statistische Erfassung durch den Vetragspartner ohne Rufnummernübermittlung.
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 20:15 
Titel:
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« manipulati » hat Folgendes geschrieben:
Das deckt sich mit den Erfahrungen all derer die von SHN auf allen Sendern 2003/04/05 gesperrt wurden.

Auf "allen" Sendern all-übergreifend oder nur innerhalb des Pro7-Stalls?
Ich habe von solchen Sperrungen schon gehört, kenne aber leider keine Details.

Also, wenn denn ein Sender schon daherkommt, und einen Teilnehmer aus bestimmten "wirtschaftlichen" Gründen sperrt, dann ist doch schon die Tatsache ansich eine grausame Auswucherung an
willkürlicher Dreistigkeit jenseits der Chancengleichheit.

Wenn man dann aber auch noch hingeht und dem betreffenden Teilnehmer auch noch nach dessen Sperrung ne kostenpflichtige Bandansage pro Anruf anklappt, dann kann man hier aber mal ganz locker vom bösen B-Wort ausgehen. Aber ganz-ganz locker.
Naja, weis mal nach, welche Mechanismen die Sender für die Umsetzung eines offenen Geheimnisses einsetzen.

,,,
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  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 21:29 
Titel:
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« borkenkäfer » hat Folgendes geschrieben:
« manipulati » hat Folgendes geschrieben:
Das deckt sich mit den Erfahrungen all derer die von SHN auf allen Sendern 2003/04/05 gesperrt wurden.

Auf "allen" Sendern all-übergreifend oder nur innerhalb des Pro7-Stalls?
Ich habe von solchen Sperrungen schon gehört, kenne aber leider keine Details.

Also, wenn denn ein Sender schon daherkommt, und einen Teilnehmer aus bestimmten "wirtschaftlichen" Gründen sperrt, dann ist doch schon die Tatsache ansich eine grausame Auswucherung an
willkürlicher Dreistigkeit jenseits der Chancengleichheit.

Wenn man dann aber auch noch hingeht und dem betreffenden Teilnehmer auch noch nach dessen Sperrung ne kostenpflichtige Bandansage pro Anruf anklappt, dann kann man hier aber mal ganz locker vom bösen B-Wort ausgehen. Aber ganz-ganz locker.
Naja, weis mal nach, welche Mechanismen die Sender für die Umsetzung eines offenen Geheimnisses einsetzen.

,,,



Ging los bei SHN in 2003/04, ausgeweitet und aufgefrischt für die gesamte Pro7 Gruppe im August 2005, Travelshop kam Jan 2005 und zuletzt Viva in 2006.

.
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
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Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 21:40 
Titel:
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Und alles bloß Erfahrungsbeobachtungen, oder gab es auch dazu mal senderseitig irgendwelche Erklärungen, wie jüngst zum HB?

Ich hab das Prinzip der Sperrung durchaus auch mal irgendwo mal gehört. Bin mir aber nicht sicher, ob es sich da auch nur um Erfahrungen gehandelt hat,
oder um ein tatsächliches Outing des betreffenden Senders handelte (in den vergangenen Fällen wäre es dann 9live).

,,,
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  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

Alter: 74

Beiträge: 570
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 22:33 
Titel:
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Bis auf einen machten alle die gleichen Erfahrungen, der ein oder andere nahm sein Handy oder nutzte einen anderen Anschluss erfolgreich. Bei mir dauerte es einmal 2 Monate nach einen grösserem Gewinn, eh ich vom Festnetzanschluss wieder mal durchkam.
Aber was solls, es sind halt nur zufällig gleiche subjektive Beobachtungen.
Wesentlich fairer und transparenter wär es, wenn per Mitmachregel ab 10 bis 15k Gewinn pro Monat,
ein sagen wir halbes Jahr ausgesetzt werden muss, davon ausgenommen sollte nur ein JP-Gewinn sein.
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  JasonH
Pinnemann
Pinnemann

Alter: 59
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 207
Wohnort: Bayern
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 05.07.2007, 23:53 
Titel:
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nun, es reicht nicht aus seine nummer unterdrücken zu lassen und dann zu denken die nummer wird nicht übermittelt!

dazu muss man eine geheimnummer beantragen....

ein beispiel...wer lediglich seine nummer unterdrücken lässt, dessen nummer ist bei "auskunftsdiensten" jederzeit abfragbar. wer jedoch eine geheimnummer hat (aus welchen gründen auch immer), der hat einen sperrvermerk und dessen nummer darf auch nicht weitergegeben werden. dies betrifft auch die rufnummererkennung. der netzanbieter darf diese nummer an keinen weiterleiten! ausnahmen sind nur notrufnummern....wobei servicenummern KEINE notrufnummern sind!

mißbrauch kann man natürlich nie ausschliessen...klar...aber wer sich -mehr oder weniger- sicher fühlen will, der sollte sich eine geheimnummer zuteilen lassen!



.......und na klar...alles was ich hier schreibe ist meine persönliche meinung und diese beruht auf subjektiven eindrücken, welche natürlich nicht immer zwangsläufig den tatsachen entsprechen müssen! meine meinung kann und sollte auch immer mit einem schuß humor gelesen und zur kenntnis genommen werden und unter "vorsicht satire!", daher ist auch grundsätzlich NICHTS beleidigend aufzufassen!

ich berufe mich hier ausdrücklich auf artikel 5 des grundgesetzes!
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