Hol dir mal die neue TV PUR. Kostet 79 Cent. Programm für 4 Wochen. Dort steht drin, dass ab 04.09. zur Nachtzeit nur noch Dauerwerbesendungen kommen. Außerdem: Info beim S-RTL-Masterquiz-Thread.
In meiner nurTV, die bis zum 14. September geht, sind noch Quiznight auf Sat1 und Nightloft auf Pro7 geführt. Nachtrag: Alle anderen natürlich auch
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Yoshi2k
Hol dir mal die neue TV PUR. Kostet 79 Cent. Programm für 4 Wochen. Dort steht drin, dass ab 04.09. zur Nachtzeit nur noch Dauerwerbesendungen kommen. Außerdem: Info beim S-RTL-Masterquiz-Thread.
In meiner nurTV, die bis zum 14. September geht, sind noch Quiznight auf Sat1 und Nightloft auf Pro7 geführt. Nachtrag: Alle anderen natürlich auch
Ich denke es geht um SuperRTL
An alle: Ich bin nur Teil des Spiels und meine Aussagen dienen nur zur Unterhaltung der Leser.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Daarin
Hol dir mal die neue TV PUR. Kostet 79 Cent. Programm für 4 Wochen. Dort steht drin, dass ab 04.09. zur Nachtzeit nur noch Dauerwerbesendungen kommen. Außerdem: Info beim S-RTL-Masterquiz-Thread.
In meiner nurTV, die bis zum 14. September geht, sind noch Quiznight auf Sat1 und Nightloft auf Pro7 geführt. Nachtrag: Alle anderen natürlich auch
Ich denke es geht um SuperRTL
Die "QUIZ NIGHT" sowie das "kabel eins Filmquiz" werden auf jeden Fall sicher noch bis zum 21.09. ausgestrahlt. Seltsamerweise wurden bis jetzt nur die Ausstrahlungstermine vom "ProSieben Night-Loft" bis zum 13.09. bekannt gegeben. Ob es wohl abgesetzt wird? Würde mich freuen und nicht wundern.
Erst kürzt ProSieben die Sendung auf 60 Minuten und dann wird sie abgesetzt. Würde passen. Außerdem ist da das Niveau noch niedriger als bei 9Live... Wie im Kindergarten benehmen die sich da.
Ob das Night-Loft abgesetzt wird, steht noch in den Sternen. Es kann auch sein, dass ProSieben nur etwas langsam ist mit der Bekanntgabe. Noch ist nichts gesagt!
Schürmann: "Morgen bin ich Gott sei Dank nur in Sat.1 da..."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Confuse
Nun gibt es ja so etwas wie eine Entscheidung durch das EuGH:
Zitat:
Eine Sendung bzw. ein Teil einer Sendung, in der oder dem den Zuschauern vom Fernsehveranstalter die Möglichkeit angeboten wird, sich durch die unmittelbare Anwahl von Mehrwert-Telefonnummern und damit entgeltlich an einem Gewinnspiel zu beteiligen, fällt dann unter die Definition des Teleshoppings in Art. 1 Buchst. f der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen",
"wenn die Sendung bzw. dieser Teil der Sendung unter Berücksichtigung des Zwecks der Sendung, in der das Spiel stattfindet, der Bedeutung des Spiels innerhalb der Sendung ? bezogen auf die Zeit, die erhofften wirtschaftlichen Ergebnisse im Verhältnis zu den von der Sendung insgesamt erwarteten Ergebnissen ? sowie der Ausrichtung der den Kandidaten gestellten Fragen ein tatsächliches Dienstleistungsangebot ist;"
Das wäre jedenfals sinnvoller als den genormten Durchmesser einer Toilettenschüssel oder das
durchschnittliche Mindestgewicht einer Apfelsine bekanntzugeben.
Auf das weitere Verhältnis Schweiz vs. EU möchte ich hier nicht weiter eingehen, ich hab von Gestern noch einen fürchterlichen Kater, ich muss mich etwas schonen....
Take Care !
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Ahhhh, dieses Juristendeutsch. Manche behaupten, juristische Formulierungen sind so toll, weil sie so präzise seien. Also ich weiß nicht ...
Eine Sendung, in denen es CI gibt, ist also dann Teleshopping, wenn ein Dienstleistungsangebot vorliegt. Aha! Wenn auf ein Produkt (oder eine Dienstleistung) hingewiesen wird, die der Zuschauer kaufen soll, ist es Werbung. Aha! Wenn ich Bargeld gewinnen kann oder einen Sachpreis, was ist es dann? Ist CI im engeren Sinne eine Dienstleistung? Oder konkreter: Ist ME eine Dienstleistung und für wen?
Letztendlich ist es egal, wie man das interpretiert und irgendwie kann man das bestimmt interpretieren. Denn in Punkt 46 heißt es:
Der Gerichtshof sieht sich aufgrund der wenigen Informationen, über die er verfügt, nicht in der Lage, zu beurteilen, ob dies im Fall einer Sendung bzw. eines Teils der Sendung, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, zutrifft. Diese Beurteilung ist Sache des vorlegenden Gerichts.
Dann wäre es doch besser gewesen, wenn man sich im Vorfeld für nicht zuständig erklärt hätte, wie in diesem Thread früher schon vermutet wurde. Wie es jetzt aussieht, wird die Sache erst mal verschoben. Und wir wissen: Das kann dauern.
Es hätte mich auch gewundert, wenn der EuGH sämtliche CI-Sendungen in Europa untersagt. Solch einem Gewinn-Moloch entzieht man nicht einfach die Lizenz zum Gelddrucken. Abgesehen davon, wie würden denn dann die nationalen Aufsichtsbehörden aussehen, insbesonders die deutschen LMAen.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
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