call active streitet ja wehement ab, dass es scheinanrufe gab...
mal ganz unabhängig vom fall call-active ergibt sich da aber noch eine andere variante. vielleicht werden ja auch tatsächlich anrufer in die sendung gestellt - alle(!) verbindungen sind ja (wie im fall call-active) nachweisbar.
jetzt zu meiner theorie. wie gesagt, es ist nur eine theorie also keine unterstellung
es wäre ja technisch gar kein problem, den anrufer nach bedarf einfach stumm schalten zu lassen. also so, dass weder er hört, dass er durchgestellt wurde noch, dass er vom tv-zuschauer wahrzunehmen ist. solche vorfälle könnten dann div. call-in-tv-betreiber einfach mit einer technische panne rechtfertigen. eine verbindung wäre so zumindest zustande gekommen.
hab ich schon erwähnt, dass es nur eine theorie ist? =)
P.S. war schon lange nicht mehr hier. finde das forum extrem unübersichtlich strukturiert
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: oggomedia
Also ich stelle mir die frage wieso die klagen? Wobei eine Klage, doch das Vorgehen noch weiter bekannt macht? Das heist es wird kaum juemand noch da anrufen. Ich denke auch mal, dass Konkurenzsender das gerne als gefundenes Fressen nehmen und damit ihre Nachrichten, Sendungen etc füttern. Warum können die Herren nicht einfach alles durchsichtiger machen und mit etwas mehraufwand die Gewinner ausfindig machen, so das diese sich melden. (Brauch mir keiner kommen das geht nicht denn möglichkeiten gibts es wie sand am Meer) Ich denke das wird nie kommen. Auch das mit dem gesperrten Leitungen, wo es Protokolle gibt, die erstmal von der entsprechenden Firma wiederlegt werden müssen. Denn wenn 10 Leute 50 mal angerufen haben und keine Leitung getroffen haben, geschweige noch in die Vorauswahl gekommen sind denn Spricht das doch schon für sich. Gerade wenn man wie wild um sich Schiesst, hat man was zu verbergen. Die frage ist nur wen man mehr glaubt. Und so wie es im Augenblick aussieht, scheint eine Gewisse firma Juristisch gut dasteht, aber moralisch ganz daneben liegt. Und was will und was sieht der zuschauer?? Er sieht eine Firma die mit allen möglichkeiten ihre Kritiker Mundtot machen damit das Geldverdienen weitergeht, meiner meinung nach wird dies nicht mehr lange gehen. Denn die Klage wird viele Zuschauer auf die Methode aufmerksam machen. Von daher frage ich mich was soll das????
« 9liver » hat Folgendes geschrieben:
@ Trusty
Mir liegt eine Stellungnahme der Callactive GmbH vor, aus der hervorgeht, dass das Forum nicht mundtot gemacht werden soll, sondern gegen Äußerungen von Usern geklagt wird.
Ich will einfach mal vorsichtig sein. Also wenn das Forum nicht Mundtot gemacht werden soll, warum solche Summen? Hätten die Herren und Damen nix zu verbergen, würden die nicht soetwas anzetteln. Zudem es ja nichts weiter als eine Vermutung ist. Bei anderen Sendern kam es zu schlimmeren Behauptung und??? ein Seriöser Sender, Anbieter etc, kann sich ohne ´Klagen verteidigen. Denn wer nichts zu verbergen hat, hat ein ruhiges gewissen. Zu den Klagefällen.
« Heise über einen BGH- Beschluss » hat Folgendes geschrieben:
BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Betreiber von Webforen für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung, sobald sie davon Kenntnis haben. Dies entschied der 6. Zivilsenat des obersten Gerichts am heutigen Dienstag Nachmittag (Az. VI ZR 101/06). Wird durch einen Forenbeitrag ein Dritter in seinen Rechten verletzt, hat dieser demnach gegen den Forenanbieter Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Postings. Er wird also als so genannter "Störer" voll in die Haftung genommen. Dies gilt dem Urteil zufolge auch dann, wenn der eigentliche Urheber des rechtsverletzenden Inhalts bekannt ist.
Mit seinem Urteil hat der BGH ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben und zurückverwiesen. Das OLG Düsseldorf hatte die Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt: Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen, hatte das Gericht entschieden. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern.
Das heutige BGH-Urteil dürfte nach ersten Einschätzungen von Rechtsexperten keine Änderungen in der Rechtspraxis mit sich bringen. Der Unterlassungsanspruch nach Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Postings durch den Forenbetreiber besteht nach Gesetzeslage und ständiger Rechtsprechung schon lange. Zu eventuellen Vorabprüfungspflichten der Forenbetreiber, wie sie etwa das Landgericht Hamburg im bekannten Heise-Forenurteil auferlegen wollte, äußerte sich der BGH-Senat in der Verhandlung nicht. Es bleibt abzuwarten, ob er dazu in der Urteilsbegründung Stellung bezieht. Die Begründung dürfte in drei bis sechs Wochen folgen.
Demnach hat der Betreiber der Seite nichts falsch gemacht, denn die Beiträge wurden gleich gelöscht. Jeder der die Nachrichten hört und liesst (laut letzte nacht wird auch bei Callactive GmbH auch die Bildzeitung gelesen (Keine Behauptung, dies hat der Moderator über sich selbst behauptet dürfte so hab 3 gewesen sein) denn dort wurde über dieses Urteil berichtet. Also wird die Klagewelle ja wohl einen anderen Grund haben, als eigendlich angegeben
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Trusty
Mir gehen beim Lesen dieser ganzen Problematik einige richtig üble Geschichten durch den Kopf:
Also nehmen wir mal an. wir hätten es mit einer mächtig bösen, kriminellen Firma zu tun. Haben wir natürlich nicht; Konjunktiv.
Nehmen wir also mal an eine Firma hätte so richtig viel Erfahrung mit zum Beispiel falschen Anrufern.... Läge da der Gedanke nicht nahe, dass die auch falsche Foren-Poster auffahren wenn man Gründe bräuchte ein unangenehmes Forum wegzuklagen?
(Vergleichbar damit, als würde man den Förster verklagen nachdem jemand etwas Falsches in einen Baum geritzt hat).
Ist doch klar, dass das auf die Dauer keiner mitmacht, der nicht so richtig Spaß hat an der ganzen Juristerei und/oder Geldmittel im Überfluss...
Und auch angenommen das trifft nicht hier zu, dann funktioniert das Prinzip grundsätzlich doch überall - dank schnell zu beschaffenden Internet-Identitäten. Und haften muss der Forumbetreiber.
Das Ende der Meinungsfreiheit? Oder einfach nur ein Beweis dafür, dass ne ganze Menge schief läuft in Sachen Internet-Rechtsprechung und einfach irgendwas ziemlich grundsätzliches passieren muss.
Foren in denen weiter Meinungsfreiheit gilt, betreibt man derzeit besser nicht von Deutschem Boden aus.
Ergangene Urteile entbehren meines Erachtens jeder Fachkompetenz und stützen meist lediglich die wirtschaftlichen Interessen der jeweiligen Kläger.
StGB §§ 328 Abs. 2 Pkt 3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Tyra Misoux
Mir gehen beim Lesen dieser ganzen Problematik einige richtig üble Geschichten durch den Kopf.
Herzlich willkommen an bo(a)rd Hier gibt es in der Tat jede Menge Informatives zu lesen, manchmal muss man sich allerdings ein bisschen hineinarbeiten, mir jedenfalls war es am Anfang erst einmal ein Rätsel, auf welche Weise ich hier sinnvoll mitschreiben kann. Viel Spaß beim Mitwirken.
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
Man kann sich mit einem großen Feind (9L) zusammenschliessen, damit man dem noch größeren Feind mal ein bisserl ans Bein pinkeln kann.
9L macht keine juristischen Zicken und lässt Call-in-TV gewähren, soweit ich das mitbekommen habe.
Immerhin etwas!
Der Schlüssel könnte das Wettbewerbsrecht sein. So weit ich das mitbekommen habe und beurteilen kann, könnte Collactiv möglicherweise dann und wann unter Umständen in deren Livesendungen gegen das WETTBEWERBSRECHT verstoßen, indem vielleicht künstlicher Zeitdruck oder oder aufgebaut wird.
Wenn das so ist, braucht es nur noch einen Abmahner (deshalb 9L mit ins Boot holen, die das u.U. vielleicht freuen dürfte) und schon darf Collactiv zur Abwechslung mal fleissig "Bußgelder" zahlen.
@9L: Ihr habt doch auch nen Hausjuristen, also watt is?
@Niggemeier: Oder ihr
Freddy Duckstein, GnomProfessor
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: FreddyDuckstein
Man kann sich mit einem großen Feind (9L) zusammenschliessen, damit man dem noch größeren Feind mal ein bisserl ans Bein pinkeln kann.
9L macht keine juristischen Zicken und lässt Call-in-TV gewähren, soweit ich das mitbekommen habe.
Immerhin etwas!
Der Schlüssel könnte das Wettbewerbsrecht sein. So weit ich das mitbekommen habe und beurteilen kann, könnte Collactiv möglicherweise dann und wann unter Umständen in deren Livesendungen gegen das WETTBEWERBSRECHT verstoßen, indem vielleicht künstlicher Zeitdruck oder oder aufgebaut wird.
Wenn das so ist, braucht es nur noch einen Abmahner (deshalb 9L mit ins Boot holen, die das u.U. vielleicht freuen dürfte) und schon darf Collactiv zur Abwechslung mal fleissig "Bußgelder" zahlen.
@9L: Ihr habt doch auch nen Hausjuristen, also watt is?
@Niggemeier: Oder ihr
An sich gut gedacht, aber so blöd, wenn ich das mal sagen darf werden die von 9L nicht sein, das was momentan abläuft ist nur Show und wenn man selbst große Geschütze auffahren lässt, läuft man Gefahr sich selbst ins Bein zu schießen und desweiteren hätte man dies auch schon längst gemacht...
Und CA wegen Zeitdruck abzumahnen, wäre ja verdammt daneben, Zeitdruckerzeugung hat doch 9Live erst erfunden!
Momentan kann man verdammt gute, vor allem schwarze, Zahlen vorlegen und gut ist.
OLG Koblenz stärkt Meinungsfreiheit in Internetforen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 862/06) ist im Rahmen von Meinungsäußerungen in Internetforen auch überzogene oder gar ausfällige Kritik an einem Unternehmen möglich, sofern dabei die Auseinandersetzung mit der Sache und nicht eine reine Diffamierung im Vordergrund stehe.
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Dienstag, 28.08.2007, 15:46 Titel:
Nö. Kommt nicht zu spät. Ist ja ein völlig anderes Gericht.
Und deswegen bedauere ich auch folgenden Satz:
Zitat:
Eine Berufung schlossen die Richter des OLG aus. Die Rechtssache sei nicht von grundsätzlicher Bedeutung und diene auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
Damit kann dann jedes Gericht so weitermachen, wie es die Sache für richtig und rechtens hält.
So viel zu einer "einheitlichen Rechtsprechung".
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
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