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Zivilrechtsklage gegen die AbzockGmbH**
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  FreddyDuckstein
Hot-Button-Killer
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Beiträge: 616
Wohnort: über der Kanalisation
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 22:05 
Titel:  Zivilrechtsklage gegen die AbzockGmbH**
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** Nahmensähnlichkeiten mit tatsächlih existierenden Sendern rein zufällig


Klagegegenstand: Rückzahlung von 3000 Euro Telefongebühren vom 1.2.-1.3.07.

Ausweislich höchstrichtlerliher Entscheidung betreibt die Call-In Abzock-GmbH echtes Glücksspiel, das wegen seiner Geringfügigkeit gerade noch erlaubt ist.

Dennoch meint der Kläger, das Geschäft ist nach §138 BGB sittenwidrig. Bei mehreren Anrufen zu einem (über Stunden laufenden) Spiel handelt es sich um ein und dasselbe Spiel. Darlehen zu Spielzwecken sind sittenwidrig, wenn der Darlehnsgeber (hier die AbzockGmbH) daraus Gewinn erzielen will und es sich für den Darlehnsnehmer (den Anrufer) nicht nur um unbedeutende Beträge handelt.
Urteil: BGH LM §762 Nr 1, WM91,1947,Hamm NJW-RR 88,871.

Die AbzockGmbH hat es auch unterlassen, durch einfache echnische Maßnahmen übermäßige Anrufe, die zur Sittenwidrigkeit, evtl. auch Strafbarkeit führen, zu unterbinden. So können softwareseitig mit einfachen Mittel Mehrfachanrufe verbunden werden.

Gegenüber dem pathologischen Vielanrufer, dessen Geschäftsfähigkeit dem ersten Anschein nach hinsichtlich des Glücksspiels eingeschränkt ist, trifft die AbzockGmbH die vertragliche Nebenpflicht, eben dieses zu tun.

Jurastudenten vor!!

Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?



Freddy Duckstein, GnomProfessor
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 22:36 
Titel:
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Zitat:
Ein Kreditinstitut, das von einer Spielbank von dieser über beträchtliche Summen ausgestellte Wechsel erwirbt, handelt grob fahrlässig, wenn es dem sich aufdrängenden Verdacht nicht nachgeht, den Wechselforderungen könnten zu Spielzwecken gewährte - und damit wegen Sittenwidrigkeit nichtige - Darlehen zugrundeliegen.

...so der Tenor des Urteils, das Du wohl meinst.

Es ging hier sogar um eine staatlich konzessionierte Spielbank. Deren Geschäfte sind nicht sittenwidrig. Sittenwidrig ist nach dem Urteil die Vergabe eines Darlehens der Spielbank an den Spieler, weil der Darlehensgeber (also die Spielbank) von eigennützigen Beweggründen geleitet wurde.

Ich sehe aber nicht, wo ein Call-in Veranstalter dem Anrufer ein Darlehen gewährt. Der Veranstalter rechnet über den Mehrwertdienst ab, der Kunde zahlt an den Telefonanbieter. Der "Einsatz" ist zwar nicht sofort zu zahlen, wird aber durch die Telefonrechnung eingezogen. Ein Darlehen vom Anbieter des Spieles, das nach dem Urteil sittenwidrig wäre, liegt darin m. E. nicht.

Ich denke, unter Bezug auf dieses Urteil wären die Chancen schlecht.

Schreib das mal so dahin, obwohl ich kein Jurastudent bin...



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  FreddyDuckstein
Hot-Button-Killer
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Beiträge: 616
Wohnort: über der Kanalisation
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 23:11 
Titel:
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Ne, das Urteil meine ich nicht,d.h. denk ich . Ich hab die Quelle aus dem Palandt (BGB-Kommentar). Dort steht es genau so.

Ja, hab ich auch überlegt, ob die AbzockGmbH Darlehnsgeber ist. Hier ist wohl "Kredit" der angemessenere Begriff. Nur fällt Telefonieren auf Rechnung darunter??
Ich tendiere eher dazu, daß die CI-Anbieter soetwas wie ein Kreditgeber ist, zumindest in analoger Betrachtung. Nach Abzug der Telekomgebühren ist es allein ihr Geld, welches die Telekom lediglich weiterleitet. Die Telekom hat zwar auch Gewinnerzielungsabsicht, jedoch nur aus dem Telefonvertrag und nicht aus dem Glücksspiel.
D.h. die Sittenwidrigkeit ergibt sich imho aus der Absicht, sodann mit dem Glücksspiel Gewinn zu erzielen.

Ich finde es wichtiger, welchen Rechtgedanken das Gericht vertritt: Wenn jemand so tief gesunken ist, daß er auf PUMP spielt, kann er das Geld vom - nicht staatlich konsessionierten! - Glückspielanbieter zurückverlangen.


Die Gerichte in Deutschland sind nicht eben dumm, ich hab sogar hohen Respekt. Spasseshalber lese ich öfter Mal Urteilbegründungen. Wow, kann ich nur weiterempfehlen, da stehen manchmal sehr intelligente Sichtweisen. Die Urteilsbegründung zu diesem Urteil hab ich dummerweise nicht gefunden.



Freddy Duckstein, GnomProfessor
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  slang
Grüner geht nicht
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Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 23:20 
Titel:
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Na ja, die Kosten für den Anruf kann man ja leider nicht als Darlehen/Kredit ansehen, da ja eine Gegenleistung erbracht worden ist: Die Bandansage. Wink

So wie Du das meinst, wäre es nur sittenwidrig wenn ein CI- Veranstalter einem Anrufer im Vornherein Geld gibt, damit er überhaupt anrufen kann. Einzig angreifbar wäre in dem Sinne unter Umständen der 10? Bonus für eine Falschantwort, der bestimmt in vielen Fällen eh wieder vertelefoniert wird!

*Dies stellt keine Rechtsberatung dar!*



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


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  FreddyDuckstein
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Beiträge: 616
Wohnort: über der Kanalisation
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 23:30 
Titel:
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Ja, interessanter Gedanke.
Ist es etwas anderes, wenn ich jemandem Geld gebe, damit er es mir über die Telefongebühren wiedergibt (=Darlehn),
oder
wenn ich jemandem kein Geld gebe, und nur die Telefongebühren später in Rechnung stelle.

(öh, war das verständlich umschrieben Wink )

Da verklagen (finanzkräftige) Firmen kleine ebayHändler** wegen Copyright auf Fliegendreck, aber kein Anwalt traut sich an die wirklich interessanten Sachen.

**ebayHändler , nicht etwa ....



Freddy Duckstein, GnomProfessor
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  Meister-Petz
Veteran
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 23:35 
Titel:
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« slang » hat Folgendes geschrieben:
Na ja, die Kosten für den Anruf kann man ja leider nicht als Darlehen/Kredit ansehen, da ja eine Gegenleistung erbracht worden ist: Die Bandansage. Wink


Stimmt wohl. Bei einem Elektronikhändler, bei dem ich gerne bestelle, kann man mit Bankeinzug bezahlen. Das Geld wird frühstens 14 Tage nach Auslieferung eingezogen. Trotzdem gewährt mir der Händler keinen Kredit. Wenn das Konto nach 14 Tagen ungedeckt ist, kann mir unter Umständen die Bank einen Kredit gewähren (Dispo).

Änlich würde ich es auch bei Call-in sehen... die vermeintliche Gegenleistung ist ja da.
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  slang
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 23:38 
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« FreddyDuckstein » hat Folgendes geschrieben:
Ist es etwas anderes, wenn ich jemandem Geld gebe, damit er es mir über die Telefongebühren wiedergibt (=Darlehn),
oder
wenn ich jemandem kein Geld gebe, und nur die Telefongebühren später in Rechnung stelle.

Ist das ne Frage? Dann: JA!
Ist das ne Feststellung? Dann: RICHTIG!

Und wegen den verklagen der Firmen untereinander im Bereich Call-In: Wenn ich mir so anschaue, so weit ich kann, wer damit wem macht, da stecken alle mehr oder weniger unter einer Decke...



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


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  FreddyDuckstein
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 00:00 
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Ne, sorry, das kann nicht sein.
Es wurde ja gerichtlich entschieden, daß es "Glücksspiel" gegen Geld ist. Wenn die Gegenleistung NICHT das Glücksspiel wäre, hätte es nicht des Urteils bedurft. Die Bandansage kann daher nicht die "Gegenleistung" sein.

Ein Darlehn muß nicht zwangsläufig aus Geld bestehen, habs eben nochmal nachgeschlagen. Es gehen auch vertetbare Sachen(§91).

.. und weiter nachgeschlagen: Es handelt sich wohl um eine Vorausleistung nach §362.

Dann wär die Frage, inwieweit das Urteil auch für Vorausleistungen geht. Und in der Tat, da hätte ich auch Zweifel. Crying or Very sad

noch was übersehen?



Freddy Duckstein, GnomProfessor
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  slang
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Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 00:15 
Titel:
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Soviel ich weiß ist Call-In (leider) eben KEIN Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel, wenn es Glücksspiel wäre, würde da im Studio schon längst ein Finanzbeamter stehen Laughing

Was ich meine: Die gesetzlichen Vorraussetzung um ein Glücksspiel zu veranstalten sind immens höher, als bei einem Gewinnspiel. Auch die Einnahmen werden höher versteuert! Auch müsste bei einem Glücksspiel ein Notar anwesend sein, wenn ich mich nicht total irre.



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


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  FreddyDuckstein
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 01:03 
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Tja, das ist die Frage. Und da sind wir wieder mal im Bereich des Glücksspiels, welches Gericht gerade zuständig ist.
Wenn man in Düsseldorf wohnt kriegt man sein Geld zurück,
wohnt man in Freiburg, darf man abgezockt werden.

http://citv.nl/viewtopic.php?t=901 (links zu den Urteilen)



Freddy Duckstein, GnomProfessor
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  mcdoener
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 08:22 
Titel: ,,Alice,, gibt ein Darlehen.
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Moin moin,
also , bei mir in den ALG von Hansenet (Alice) ,steht,das von Seite der Hansenet auf Mehrwertnummern ein Darlehen gegeben wird.

Weshalb Anschlüsse auch nur nach einer Bonitätsprüfung über die Schufa freigegeben werden.

Der Telefonanbieter muss die Kosten der Mehrwertnummern auch dann weitergeben,wenn er die Geldbeträge bei dem Verbraucher nicht einziehen kann.

Damit dürfte der Anbieter der Mehrwertnummer wohl nicht der Kreditgeber des Anrufers sein.

Da Hansenet aber nicht den gesammten Betrag, 0,50 ? /Anruf, weiterleitet,geben sie diesen Kredit ja auch nicht ganz uneigennützig.

§ Dieser Beitrag ist juristisch nicht bestätigt,sondern gibt nur meine persönliche Schlussfolgerung wieder. §

Gruss vom Döner
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 08:32 
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« macdoener » hat Folgendes geschrieben:
bei mir in den ALG von Hansenet (Alice) ,steht,das von Seite der Hansenet auf Mehrwertnummern ein Darlehen gegeben wird

Nicht einmal dann läge das Angebot auf der Schiene des von mir zitierten Urteils:

Darlehensgeber wäre nicht der Spieleanbieter, sondern Hansenet. Es wäre sittenwidrig, wenn der Anbieter das Darlehen anböte, damit der Darlehensnehmer mit dem Geld ein Glücksspiel durchführt. Das Angebot erfolgt nämlich dann zusätzlich noch aus Eigennutz.

Zur Frage, ob Glücksspiel oder Gewinnspiel vorliegt, gibt es hier schon etliche Beiträge, ich erspar mir mal einen Kommentar dazu.



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  slang
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 12:37 
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« FreddyDuckstein » hat Folgendes geschrieben:
Tja, das ist die Frage. Und da sind wir wieder mal im Bereich des Glücksspiels, welches Gericht gerade zuständig ist.
Wenn man in Düsseldorf wohnt kriegt man sein Geld zurück,
wohnt man in Freiburg, darf man abgezockt werden.

http://citv.nl/viewtopic.php?t=901 (links zu den Urteilen)

Wohl wahr. Besonders, wenn man dies hier liest:
http://www.pro7sat1.com/pressezentrum/9live/2006/01/x01153/

« Pressemitteilung Pro7Sat1 » hat Folgendes geschrieben:
In der Begründung des Senats heißt es unter anderem, dass ?jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer? wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern auch klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen. Schließlich bestätigte das Gericht erneut, dass 9Live kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt.

Besonders München sollten man rechtlich in Sachen Call-In weiträumig umfahren...

Zu dem Zitat oben, will ich ehrlich gesagt nichts sagen...



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 13:26 
Titel:
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Zitat:
?jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer?

Tja...was ist das? Das sind zunächst also mal Teilnehmer. Wie verständig sind die denn? Wenn die erkennenden Richter sich z. B. einmal drei Stunden M? antun würden, dann würden sie feststellen, dass die Teilnehmer als solche sich aus Legasthenikern, Dyskalkulierern und Menschen, die mit der modernen Kommunikationstechnik nicht zurecht kommen, zusammensetzen.

Sind das dann "halbwegs verständige Teilnehmer" im Sinne des Urteils? Die sind in meinen Augen nicht halbwegs verständig. Die sind nicht einmal im Ansatz verständig. Die sind lemminghaft. Einem Zwang unterworfen, aus Gründen, die einem halbwegs verständigen Menschen auf immer verschlossen bleiben, da anzurufen. Ohne jede Gegenkontrolle der Antwort, meistens zu mehr als 50 % nicht einmal dazu entschlossen, überhaupt etwas zu sagen. Und da faseln irgendwelche Richter was von Verständigkeit.

Das ist für mich unverständlich. Vielleicht bin ich aber nur zu einem Viertel verständig.



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